The German Environment Agency has developed a guide in English to provide a concise introduction to the German environmental administration for an international readership. The guide is divided into five sections: After the introduction in Section 1, Section 2 introduces the wide range of subjects related to environmental protection in Germany. This is followed by Section 3, which describes the array of instruments the German environmental administration uses in pursuing its goals. The administrative structure in the Federal Republic of Germany, especially the division of tasks between the federal level, the level of the (Bundes-)Länder (federal states) and the local-level are explained in Section 4. Finally, Section 5 provides examples of important procedures and instruments in administrative environmental protection. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
为向国际读者简明介绍德国的环境管理体系,德国联邦环境署编制了本概览手册。手册由五个章节组成。第一章为引言,第二章介绍了德国环保关注的多个领域,第三章介绍了德国环境管理部门为实现其环境保护目标而采用的一系列工具。第四章阐述了德意志联邦共和国的行政结构,重点阐明了联邦、各州和地方政府在环境保护领域的分工与合作。最后,第五章举例介绍了德国环境保护管理的重要流程和工具。
Die Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien ist für eine effiziente und nachhaltige Gewässerbewirtschaftung in Gegenwart und Zukunft unabdingbar. Das Umweltbundesamt (UBA) engagiert sich im Bereich der digitalen Transformation der Wasserwirtschaft, um Umweltdaten besser zu erschließen, auswerten und veröffentlichen zu können. Der Einsatz moderner digitaler Technologien in der Wasserwirtschaftsverwaltung ist ein wichtiger Treiber, um bessere Daten zur Beurteilung des Gewässerzustandes und dessen Entwicklung zu erhalten. Die Auswertung und Interpretation dieser Daten bilden die Grundlage für die Entwicklung und Bewertung von Gewässerschutzmaßnahmen, die Information der Öffentlichkeit und umweltpolitische Empfehlungen. Quelle: Korrespondenz Wasserwirtschaft
Englischsprachiges Handbuch erklärt deutsche Umweltverwaltung Die deutsche Umweltverwaltung ist vom Föderalismus geprägt. Außenstehenden aus dem Ausland erscheint sie oft sehr komplex. Die vom Umweltbundesamt entwickelte Broschüre „A Guide to Environmental Administration in Germany“ gibt internationalen Leserinnen und Lesern einen kompakten Einblick in die deutsche Umweltverwaltung und ihre rechtlichen und politischen Grundlagen. Die Umweltverwaltung ist das Rückgrat der nachhaltigen Entwicklung und der Umsetzung der Umweltpolitik in Deutschland. Um die Umweltpolitik in Deutschland verstehen zu können, ist es daher unerlässlich, einen Überblick über die verfassungsrechtlichen Grundlagen und das System der Umweltverwaltung zu haben. Dazu hat das Umweltbundesamt ( UBA ) diese Broschüre entwickelt, basierend auf einer vom UBA beauftragten Studie von Prof. Dr. Stefan Grohs und Nicolas Ullrich vom Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung. Die Broschüre ist in fünf Abschnitte unterteilt: Nach der Einführung in Abschnitt 1 stellt Abschnitt 2 das breite Themenspektrum des Umweltschutzes in Deutschland vor. Es folgt Abschnitt 3, der die Bandbreite der Instrumente beschreibt, mit denen die deutsche Umweltverwaltung ihre Ziele verfolgt. Die Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Aufgabenverteilung zwischen der Bundesebene, der Ebene der Bundesländer und der lokalen Ebene, wird in Abschnitt 4 erläutert. Schließlich werden in Abschnitt 5 Beispiele für wichtige Verfahren und Instrumente des administrativen Umweltschutzes vorgestellt.
Literaturliste Bürgerenergie (Stand: 05/2017) Vorbemerkungen: Die Literaturliste Bürgerenergie ist eine Sammlung fachlicher Informationen und gibt einen exemplarischen Überblick zu Publikationen auf dem Gebiet der Gründung von Energiegenossenschaften, Bürgerenergie, Mieterstrom, Energieeffizienz und Suffizienz. Sie wird regelmäßig aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Autor Agora Energiewende 2017 Titel Energiewende und Dezentralität. Zu den Grundlagen einer politisierten Debatte. Der Sammelband enthält Beiträge verschiedener Autoren zum Themenfeld der Dezentralität im Energiebereich. Er beleuchtet vertieft die verschiedenen Dimensionen der Dezentralität und systematisiert diese. Die klassischen Rollenteilungen zwischen Erzeuger und Verbrau- cher werden aufgehoben. Neue Rollen, die mit Prosumer, Plattformen und Aggregatoren noch ungenau beschrieben sind, entstehen. BMWi 2017 Schlagworte: Dezentralität, Akteursvielfalt, Prosumer "Mieterstrom – Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlich- keit von Mieterstrommodellen" Der Begriff Mieterstrom ist bisher weder gesetzlich noch untergesetzlich definiert. § 95 Nr. 2 EEG 2017 beinhaltet nun eine Verordnungsermächtigung zugunsten der Bundesregierung die es dieser ermöglicht, für Lieferungen von Strom aus Solaranlagen aus einer an, auf oder in einem Wohngebäude angebrachten Solaranlage an Dritte zur Nutzung innerhalb dieses Gebäudes, Vergünstigungen bei der EEG-Umlage vorzusehen. Dies wird unter verschiede- nen Aspekten betrachtet. Bündnis Bürgerenergie e.V. 2017. Schlagworte: Mieterstrommodelle, Wirtschaftlichkeit Bürgerenergie heute und morgen Die Publikation widmet sich der Zukunft der Bürgerenergie. Es wird eine Trendanalyse vor- gestellt und mit Praxisbeispielen unterlegt. Außerdem erfolgt eine Bestandsaufnahme. Schließlich werden Handlungsempfehlungen kommuniziert. Schlagworte: Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften, Prosuming Bezugsquelle https://www.agora- energiewen- de.de/fileadmin/Projekt e/2016/Dezentralitaet/A go- ra_Dezentralitaet_WEB .pdf http://www.bmwi.de/Re dakti- on/DE/Publikationen/St udien/schlussbericht- mieter- strom.pdf?__blob=publi cationFile&v=10 https://www.buendnis- buergerener- gie.de/fileadmin/user_u pload/downloads/Beric ht_2017/Broschuere_B uergerener- gie17_WEB.pdf 1 Autor Würzburger Berichte zum Umweltener- gierecht Nr. 26 vom 2. Mai 2017 Titel Ilka Hoffmann, Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017: Ein Hintergrundpapier, entstanden im Rahmen des BMWi-Forschungsvorhabens: „Windenergierecht – Planung, Genehmigung und Förderung im Föderalismus“. Schlagworte: Konstellationsmöglichkeiten, Bürgerenergiegesellschaften Blazejewski, Susanne et al. 2016. Energiewende in Unternehmen – Mitarbeiterpotenziale entdecken und fördern In jeder Organisation gibt es „grüne Mitarbeiter“. Unternehmen können Mitarbeiter aber auch systematisch befähigen und ermutigen, für Klimaschutz im Unternehmen tätig zu werden. Der Leitfaden basiert auf dem BMBF-Projekt „enEEbler“ im Rahmen des Programmes sozial- ökologische Forschung zur Energiewende. Bezugsquelle http://stiftung- umweltenergier- echt.de/wp- con- tent/uploads/2017/05/st if- tung_umweltenergierec ht_wueberichte_26_% C2%A7-36g-EEG- 2017_B%C3%BCrgere nergiegesellschaf- ten.pdf http://www.eneebler.de/ wp- con- tent/uploads/2016/07/En ergiewende-in- Unternehmen- enEEbler1.pdf Schlagworte: Bottom-up Engagement, Einbeziehung von Mitarbeitern Brischke, Lars et al. 2016 Energiesuffizienz – Strategien und Instrumente …. zur nachhaltigen Begrenzung des Ener- giebedarfs im Konsumfeld Bauen/Wohnen Suffizienz ist eine der drei ursprünglich definierten Nachhaltigkeitsstrategien neben Effizienz und Konsistenz. Der optimierte Einsatz von Energie durch effiziente Geräte (Effizienzstrate- gie) hat in Deutschland noch nicht zu einer absoluten Energieverbrauchsreduktion geführt. Diese ist aber neben dem Einsatz erneuerbarer Energien (Konsistenzstrategie) notwendig, um die Ziele der Energiewende zu erreichen. In diesem Forschungsvorhaben werden Ansät- ze und Strategien zur Energiesuffizienz für den Sektor "Private Haushalte" fokussiert auf das Konsumfeld Bauen / Wohnen beobachtet, analysiert, verallgemeinert und partizipativ weiter- ent-wickelt. Bundesdeutscher Arbeitskreis für Um- weltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V. Hamburg, München, Berlin, Hamm. Schlagworte: Suffizienz, Nachhaltigkeit Die Regionale EnergieEffizienzGenossenschaft REEG - Ein neues Geschäftsmodell zum Energiesparen und CO2-Reduktion Teil A: Projektdokumentation https://www.ifeu.de/ind ex.php?bereich=ene&s ei- te=energiesuffizienz#ob en http://reeg- in- fo.de/Down.asp?Name ={DNTQUPRPVZ- 2 Autor Titel 2016. Der Endbericht des Förderprojektes „B.A.U.M. Zukunftsfonds – Pilotprojekt in drei Kommu- nen“ stellt das Konzept der REEG als ein neues Geschäftsmodell vor. Es wird die Entwick- lung des Modells von der Idee bis zur Regionalen EnergieEffizienzGenossenschaft REEG aufgezeigt. Bezugsquelle 11242016105326- HNCLNJGFOH}.pdf Schlagworte: neues Geschäftsmodell, Energieeffizienz Bundesdeutscher Arbeitskreis für Um- weltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V. Hamburg, München, Berlin, Hamm. 2016. Die Regionale EnergieEffizienzGenossenschaft REEG - Ein neues Geschäftsmodell zum Energiesparen und CO2-Reduktion Teil B: Leitfaden zur Etablierung einer REEG In diesem Leitfaden werden das Organisationsmodell und die Funktionsweise der REEG erläutert. Es werden die Wege und Schritte zu einer REEG dargestellt. http://reeg- in- fo.de/Down.asp?Name ={UMYMZYTVXQ- 11242016105347- MKEBUYGFSJ}.pdf Schlagworte: Nachahmer, neues Geschäftsmodell, Energieeffizienz Bundesnetzagentur 2016 Leitfaden zur Eigenversorgung In diesem Leitfaden legt die Bundesnetzagentur ihre Auffassung zu der EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher nach § 61 EEG 2014 dar. Sie geht in die- sem Zusammenhang auch auf die Mitteilungs- und Darlegungspflichten ein. Mit Einführung des EEG 2014 ist die EEG-Umlage grundsätzlich für jeden Stromverbrauch zu zahlen, auch bei Eigenversorgung. Das EEG 2017 sieht darüber hinaus neue Regelungen zur Eigenversorgung vor, die in dem Leitfaden (noch) keine Berücksichtigung finden. Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH. Kaiserslautern. 2016. Schlagworte: EEG-Umlagepflicht Geschäftsmodelle für Bürgerenergiegenossenschaften - Markterfassung und Zukunftsperspektiven Diese Broschüre stellt die Vision einer neuen Energiewelt durch die Energiewende dar. Es wird die Systematik der Entwicklung von Geschäftsmodellen erklärt. Außerdem wird die Zu- https://www.bundesnet zagen- tur.de/DE/Sachgebiete/ Elektrizitaetund- Gas/Unternehmen_Insti tutio- nen/ErneuerbareEnergi en/Eigenversorgung/Ei genversorgung- node.html http://www.energiegeno ssenschaften- gruen- den.de/fileadmin/user_ upload/Newsletter- Anhaen- 3
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 332/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 332/03 Magdeburg, den 3. Juli 2003 Richtfest für das Umweltbundesamt in Dessau/ Ministerpräsident Böhmer: Das Amt ist ein Gewinn für die Stadt Für den Neubau des Umweltbundesamtes in Dessau wurde heute das Richtfest gefeiert. An der Veranstaltung nahmen neben Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer auch die Bundesminister für Bau, Dr. Manfred Stolpe, und Umwelt, Jürgen Trittin, teil. Der Ministerpräsident betonte in seinem Grußwort, es sei eine richtige Entscheidung gewesen, im Zuge der deutschen Einheit Bundesbehörden auch in den neuen Bundesländern anzusiedeln. Auf diese Weise werde dem Föderalismus in Deutschland Rechnung getragen. Der Neubau des Umweltbundesamtes sei nicht nur für die Stadt Dessau, sondern auch für die Mitarbeiter der Behörde ein Gewinn. Der Bau setze sowohl unter ästhetischen wie ökologischen Aspekten Maßstäbe. Böhmer erinnerte daran, dass das Land Sachsen-Anhalt für den behindertengerechten Ausbau des Gebäudes 870.000 ¿ an Fördermitteln bereit gestellt habe. Der Umzug einer Behörde sei immer eine besondere Herausforderung, nicht zuletzt für die Beschäftigten. Er hoffe, so der Ministerpräsident, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltbundesamtes sich in dem neuen Gebäude wohlfühlen und Dessau nicht nur als Dienstort, sondern auch als Lebensraum für sich entdecken. 1992 beschloss die vom Deutschen Bundestag eingesetzte unabhängige Föderalismuskommission den Umzug des Umweltbundesamtes von Berlin nach Sachsen-Anhalt. Per Gesetz wurde 1996 vom Bundestag Dessau als Sitz des Amtes festgelegt. In dem vom Architektenbüro Sauerbruch & Hutton entworfenen Gebäude werden 800 Beschäftigte tätig sein. Insgesamt wurden in den Neubau sowie die Einbeziehung vorhandener Bausubstanz im ehemaligen Dessauer Gasviertel rund 70 Mio. ¿ investiert. Der Umzug von Berlin nach Dessau wird Anfang 2005 erfolgen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 047/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 047/11 Magdeburg, den 19. Januar 2011 Staatsminister Robra: ¿Föderalismus ist ein Grundsatz, der an Werte gebunden ist¿ ¿Der Föderalismus ist mehr als nur ein formelles staatsrechtliches Prinzip, er ist vor allem ein wertegebundener freiheitlicher Grundsatz. Politische Freiheit in Deutschland ist ohne Ländervielfalt nicht denkbar. Demokratische Werte werden am ehesten in einer föderativen Ordnung verwirklicht. Die Zerstörung föderaler Strukturen war in Deutschland immer der erste Schritt in die Diktatur.¿ Das sagte der Chef der Staatskanzlei, Staats- und Europaminister Rainer Robra heute in Magdeburg. Dort sprach er auf Einladung der Prodekanin Prof. Dr. Ilona Wuschig vor Studentinnen und Studenten der Hochschule Magdeburg-Stendal über das Thema ¿Föderalismus ¿ was bringen heute noch Länder?¿ ¿Föderalismus bedeutet Vielfalt in der Einheit. Vielfalt ist eine der Bedingungen der Möglichkeit von Freiheit. Was eine Gemeinde oder eine Stadt selbst leisten und entscheiden kann, muss vom Gemeinde- oder Stadtrat auch selbst entschieden werden, was ein Landtag selbst und ohne Einmischung des Bundes regeln kann, das muss er auch selbst regeln können.¿ ¿Natürlich sind¿, so Robra, ¿nicht alle Gegensätze zwischen Bund und Ländern auflösbar. Und es wird immer relativ schwächere Länder geben, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Aber Länderfusionen werden dieses Problem nicht lösen können.¿ Gerade die von Sachsen-Anhalt vorzeitig eingeführte Schuldenbremse ¿ist ein gutes Beispiel für die Chancen und Handlungsspielräume, die der Föderalismus den Ländern bietet¿, betonte der Staatsminister. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 527/08 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 527/08 Magdeburg, den 17. Oktober 2008 Ministerpräsident Böhmer zur deutschen Sprache: ¿Über Sprache erschließe ich meine Welt¿ Am heutigen Freitag findet in Bad Lauchstädt zum zweiten Mal das Festspiel der Deutschen Sprache statt. Vor diesem Hintergrund hat Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer den engen Zusammenhang von Sprache, Kultur und Nation hervorgehoben: ¿Bei der Herausbildung einer kulturellen und nationalen Identität spielt die Sprache eine wichtige Rolle. Jede Sprache ist Teil einer Kultur, und erst über die Sprache erschließe ich mir meine Welt.¿ Böhmer erinnert in diesem Zusammenhang an die Bibelübersetzung Martin Luthers: ¿Sie hat zur Entstehung und Durchsetzung einer deutschen Hochsprache ganz wesentlich beigetragen.¿ In seiner wöchentlichen Videobotschaft betont der Regierungschef: ¿Die deutsche Kulturnation ist viel älter als die Staatsnation. Das ist ein besonderes deutsches Erbe. Die Kultur in Deutschland ist föderal geprägt. Mit diesen föderativen Traditionen haben wir gute Erfahrungen gemacht.¿ Der Föderalismus in Deutschland ¿war und ist der Garant sowohl für die Vielfalt als auch für Stabilität und sozialen Ausgleich¿. Mit Blick auf das 2008 von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Jahr der Sprachen führt Böhmer aus: ¿Es ist auch für uns Verpflichtung, unsere eigene Sprache zu pflegen und zu bewahren. Das Festspiel der Deutschen Sprache leistet hierzu einen ganz wichtigen Beitrag. Hierfür dankt Böhmer in seiner Videobotschaft der Initiatorin und künstlerischen Leiterin des Festspiels, Kammersängerin Edda Moser: ¿Wir haben seinerzeit ihre Idee gerne aufgegriffen und werden ihren Einsatz für die deutsche Sprache auch künftig unterstützen. Das Festspiel der Deutschen Sprache hat seinen festen Platz im Kulturkalender unsers Landes.¿ Die Videobotschaft ist ab sofort unter www.sachsen-anhalt.de abrufbar. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 703/02 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 703/02 Magdeburg, den 8. November 2002 Antrittsansprache des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, als Präsident des Bundesrates am Freitag, 8. November 2002, in Berlin Herr Bundeskanzler, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gehört zu den guten Traditionen im Bundesrat, dass der für das neue Geschäftsjahr turnusgemäß gewählte Präsident mit einer kurzen Ansprache sein Amtsjahr beginnt. Dabei ist es auch mir ein wichtiges Anliegen, meinem Vorgänger im Amte des Bundesratspräsidenten, Herrn Regierenden Bürgermeister Wowereit, ganz herzlich für seine Amtsführung zu danken. In diesen Dank schließe ich auch die übrigen Mitglieder des Präsidiums und die Mitglieder des Ständigen Beirates ein. Dank gebührt nicht zuletzt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats des Bundesrates. Sie haben die Arbeit des Bundesrates in bewährter und perfekt eingespielter Weise unterstützt. Viele Verfahren sind fest geregelt und so zur Gewohnheit geworden, dass der jährliche Wechsel der Präsidentschaft den inneren Arbeitsablauf kaum noch stört. Nur dadurch ist die Wahrnehmung des Amtes mit den Pflichten eines Ministerpräsidenten in einem entfernt liegenden Land überhaupt vereinbar. Deshalb auch mein Dank für die Einbindung in bewährte und tradierte Arbeitsabläufe. Mein Vorgänger im Amt hat am Ende seiner Präsidentschaft auf eine für ihn schwierige Auslegung einer Verfassungsvorschrift hingewiesen, die jetzt beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. In der Frage, ob Klarheit über die definitive Uneinheitlichkeit einer Stimmabgabe bestanden habe oder ob in zulässiger Weise durch den Präsidenten ein Bewertungsspielraum durch Nachfrage genutzt worden sei, sind wir unterschiedlicher Meinung. Da dieser Meinungsunterschied in direkter Weise mit der Bewertung des Abstimmungsgegenstandes korreliert, ist es sicher für uns alle hilfreich, wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt darüber entscheidet. Jeder von uns weiß, dass die Ausübung dieses Amtes für jeden von uns erleichtert wird, wenn Entscheidungen im Rahmen der Sitzungsleitung nicht, aus welcher Perspektive auch immer, angezweifelt werden. Entscheidungen braucht unser Land. Nach der Bundestagswahl vor wenigen Wochen ist Ihnen, Herr Bundeskanzler, erneut dieses Amt übertragen worden. Namens des Bundesrates darf ich Ihnen dazu unseren Glückwunsch aussprechen und Ihnen gute Entscheidungen für unser Land wünschen. Ihre Anwesenheit während der ersten Sitzung des Bundesrates nach Ihrer Wiederwahl möchte ich als Geste der Zusammenarbeit mit dem zweiten Gesetzgebungsorgan unseres Bundesstaates werten. Diese Zusammenarbeit war nicht immer spannungsfrei und wird es im Sinne unseres Demokratieverständnisses wohl auch in Zukunft nicht immer sein. Während der letzten Jahre haben alle meine Vorgänger in diesem Amt auf dringend notwendige Reformen in Deutschland hingewiesen und zu Entscheidungen dazu aufgerufen. Diese Notwendigkeit ist eher größer geworden. Der Bundesrat wird alle ihm zugestellten Vorlagen fristgemäß bearbeiten. Er muss aber seinerseits darauf bestehen, dass regelhaft vereinbarte Zeitabläufe auch respektiert werden und ihm ausreichend Zeit zur Beratung bleibt. Wenn unterschiedliche Mehrheiten zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen, stehen wir regelmäßig vor der Wahl, uns gegenseitig zu blockieren und gemeinsam den Stillstand zu beklagen oder in Vermittlungsgremien aufeinander zuzugehen und miteinander einen demokratischen Kompromiss zu finden. Ich glaube mich nicht zu täuschen, wenn ich sage, dass eine große Mehrheit der Menschen in unserem Land genau dies von uns Politikern erwartet. Auch auf einer ganz anderen Ebene werden wir für Kompromisse werben und darum bemüht sein müssen, wenn wir wenigstens einige für uns wichtige Zielvorstellungen mehrheitsfähig machen wollen. Die vorgesehene Erweiterung der Europäischen Union hat eine lebhafte Diskussion über künftige Strukturen und deren Kompetenzzuordnung ausgelöst. Für den Bundesrat ist unser Kollege Erwin Teufel offizielles Konventmitglied und dort Mitglied der Arbeitsgruppe Subsidiarität. Auch von dieser Stelle aus danken wir ihm für sein großes Engagement und für sein Werben für die Respektierung regionaler Parlamente. Mitte November wird in Florenz die Dritte Konferenz der Präsidenten von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen stattfinden. In acht von 15 Mitgliedsstaaten bestehen 74 Regionen, in denen 56 Prozent der EU-Bevölkerung leben, die über eigene Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis und eigene Regierungen verfügen. Alle politischen Ebenen mit Gesetzgebungsbefugnissen sollten Partner im europäischen Entscheidungsprozess sein und in geeigneter Weise einbezogen werden. Nach unserer Meinung kann die Europäische Union ihre Ziele hinsichtlich Demokratie, Transparenz, Effizienz, Flexibilität, Bürgernähe, Effektivität und politischer Glaubwürdigkeit nur erreichen, wenn sie den Regionen mit Legislativbefugnissen deren Handlungsmöglichkeiten lässt. Diese Sicht wird nicht von allen europäischen Staaten geteilt. Wir sehen in unseren Strukturen eines föderalen Bundesstaates eine Garantie für Demokratie und Stabilität, die wir weiter empfehlen möchten, insbesondere jenen Staaten mit chronischen regionalen Konflikten. Nur totalitäre Staaten sind unfähig, mit föderalen Strukturen zu leben. Das war so, als 1933/34 auf der Grundlage eines Ermächtigungsgesetzes die Länderparlamente aufgelöst und die Länderregierungen als bloßes Verwaltungsorgan der Reichsregierung unterstellt wurden, und das war wieder so, als 1952 im damals sowjetisch besetzten Teil Deutschlands die Länderstrukturen erneut aufgelöst wurden, um einfache nachgeordnete Verwaltungsbezirke zu schaffen. In Respekt vor den bewährten Strukturen der Bundesrepublik hat nach der politischen Wende das erste frei gewählte Parlament der ehemaligen DDR die Wiedereinführung der Länder beschlossen. Neben der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in ihr alltägliches Wohnumfeld in Dörfern und Städten ist es die Identität mit ihrem Land und die Loyalität zu den gesamtstaatlichen Institutionen, die die Stabilität unserer Staatsform ausmachen. Deshalb glauben wir, diese Erfahrungen auch der Europäischen Union empfehlen zu dürfen. Auf diese Weise können auch die Regionen in einem vereinten Europa entscheidend dabei mitwirken, aus der Vielfalt eine politische Einheit wachsen zu lassen. Das setzt aber auch voraus, dass wir unter uns die Strukturen bei tatsächlichen Entscheidungen respektieren, die wir bei feierlichen Anlässen so schätzen. Ich selbst gehöre zu jenen Bürgern, die nicht in diese Strukturen hineingeboren wurden und die sie erst erlernen mussten. Dazu hilfreich waren mir auch die Ansprachen meiner Vorgänger in diesem Amt bei deren Amtsübernahme. Es ist schon beeindruckend zu lesen ¿ und manche unter Ihnen werden sich erinnern ¿ wie von Jahr zu Jahr aus unterschiedlicher Perspektive und in unterschiedlicher Modulation letztlich die gleichen Schwierigkeiten bei der Kompetenzabstimmung der einzelnen Gremien im föderalen System der Bundesrepublik angesprochen wurden. Viele dieser Probleme konnten immer noch nicht einvernehmlich gelöst werden. Deshalb bitte ich es mir nicht als Einfallslosigkeit anzurechnen, wenn ich das eine oder andere noch einmal anspreche. Zum einen, weil der Konflikt immer noch besteht und zum anderen, weil möglicherweise jetzt die Voraussetzungen für eine Lösung günstig sein könnten. Dabei geht es nicht nur darum, dass der Bundeskanzler der fünfte in Folge ist, der vorher Mitglied des Bundesrates war. Bisher wohl erstmalig sind neben ihm noch drei weitere ehemalige Ministerpräsidenten eines Landes in seinem Kabinett. Das sollte uns zu der Hoffnung berechtigen, auf Gesprächspartner zu treffen, die die Probleme der Länder und des Bundesrates sehr genau kennen. Und davon gibt es viele. Es bleibt die ureigenste Aufgabe von Bund und Ländern, sich selbst und ihr Verhältnis zueinander, also die föderale Ordnung so zu organisieren, dass die anstehenden Aufgaben in diesem System bewältigt werden können. Die Rahmenbedingungen, die durch den Staatsaufbau und die Staatsorganisation gesetzt werden, sind natürlich noch nicht selbst die Lösung der gesellschaftlichen Probleme. Sie sind aber eine zentrale Voraussetzung für einen leistungsfähigen Staat und damit auch für die Leistungsfähigkeit und das Innovationspotenzial der Gesetzgebungskörperschaften. Wenn ich von der Reformbedürftigkeit des Föderalismus spreche, meine ich übrigens nicht den Bundesrat selbst. Mit dem Bundesrat verfügt Deutschland über ein Instrument, das gut geeignet ist zur Bewältigung auch großer gesellschaftlicher Herausforderungen. Das beweisen die Eingliederung der neuen Länder, die solidarische Begleitung des gewaltigen Transformationsprozesses in diesen Ländern, die Assimilation völlig unterschiedlicher Sozialstrukturen, und nicht zuletzt das Flutopfersolidaritätsgesetz zur Behebung der Hochwasserschäden. Bundesrat und Bundestag wirken in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle reibungslos zusammen. Der Bundesrat hat in den vergangenen mehr als fünfzig Jahren eine hohe Anpassungsfähigkeit gezeigt und unterschiedlichste politische Leitbilder und Problemstellungen aufgenommen und verarbeitet. Gefordert sind jedoch Strukturveränderungen bei der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und bei der Finanzverfassung. Auf der Tagesordnung stehen Reformvorhaben zu der Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern einer Reform der Mischfinanzierungstatbestände und der Stärkung der Ge-staltungskompetenzen bei den Landes- und Kommunalsteuern. Es ist zwischen Bund und Ländern unstrittig, dass es ¿ angesichts der zunehmenden Vermischung von Landes- und Bundeskompetenzen und einer inzwischen unflexiblen Finanzverfassung ¿ erforderlich ist, Entflechtungen vorzunehmen, durch die die Eigenverantwortung und die Handlungsspielräume von Bund und Ländern erweitert werden. Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben dazu verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt und beschlossen, die Verhandlungen über die Reformschritte bis Ende 2003 abzuschließen. Die gesetzliche Umsetzung der Reformen soll bis Ende 2004 erfolgen. In Zusammenhang damit steht auch das Thema der Gemeindefinanzreform, für die wir gleichfalls gemeinsam mit dem Bund bis Mitte 2003 Lösungsvorschläge erarbeiten wollen. Es kommt darauf an, den Gemeinden durch die künftige Ausgestaltung des Steuersystems eine gesicherte und eigenständige Finanzierungsbasis zu schaffen. Weitere einseitige Aufkommens- und Lastenverschiebungen vom Bund auf Länder und Kommunen müssen vermieden werden. Die Finanzsituation unserer Kommunen wird bundesweit als katastrophal empfunden. Sie ist dort am schwierigsten, wo die Einnahmen am geringsten, die Wirtschaftskraft am niedrigsten und die Ausgaben wegen jahrelanger hoher Arbeitslosigkeit besonders im Sozialhilfebereich relativ am höchsten sind. Die von vielen geforderte Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe mag formal richtig sein, ist aber ohne eine grundlegende Gemeindefinanzreform nicht denkbar. Mit dem Grundsicherungsgesetz haben wir den Kommunen eine zusätzliche Aufgabe übertragen und eine zusätzliche Summe Geld angeboten. Wenigstens unsere Kommunen rechnen mir vor, dass damit etwa ein Drittel der Ausgabenverpflichtungen erstattet würden, die sie jetzt übertragen bekommen haben. Als Anfang November 1998 der damalige hessische Ministerpräsident Hans Eichel dieses Amt übernahm, ist er in seiner Antrittsrede ausführlich auf diese Probleme eingegangen. Die Beschränkung der Bundesgesetze auf das bundeseinheitlich erforderliche Maß der Regulierung und eine grundsätzliche Anpassung der Finanz- an die Kompetenzstrukturen wurde damals schon von ihm gefordert. Ich will es wenigstens als Hoffnung formulieren, dass die Kenntnis beider Seiten des Problems einer Lösungsfindung eher nützen sollte, als dass es sie erschweren könnte. Es wird andere Probleme geben, bei denen wir unter uns mit den gleichen Begriffen möglicherweise doch nicht das Gleiche meinen. Ich komme aus einem Land und persönlich aus einer Gegend Deutschlands, mit der die Geschichte eigene Wege gegangen ist. Der Begriff der sozialen Gerechtigkeit wurde fast täglich strapaziert mit dem Ziel, die sogenannte soziale Frage mit gesellschaftspolitischen Maßnahmen zu lösen. Der Elitegedanke war verpönt ¿ mit Ausnahme des Sports, wo er außenpolitisch hilfreich sein sollte. Ansonsten war es erklärtes Staatsziel, soziale Gerechtigkeit durch ein hohes Maß an Umverteilung von Eigentum und Entgelten zu erreichen. Die sogenannte zweite Lohntüte, das waren die zur Subventionierung von Preisen weit unter die Herstellungskosten umgesteuerten betrieblichen Abführungen und abgeschöpften Steuern, war am Ende größer als die erste, die der ausgezahlten Löhne. Wir haben erlebt, dass man die Menschen schließlich einmauern musste, um sie auf diese Weise zu beglücken. Wir haben erlebt, dass diese Staatsdoktrin nicht nur nicht erfolgreich war, sondern am Ende in sich selbst zusammengebrochen ist. Ich erinnere nur daran, um zu begründen, dass ein gut gemeintes Ziel noch lange nicht jede Methode rechtfertigt, es zu erreichen. Ich erinnere nur daran, weil wir mit dem Begriff ¿soziale Gerechtigkeit¿ auch heute noch untereinander argumentieren, ohne dass er jemals definiert worden wäre und ohne dass wir sagen könnten, worin denn dieses Ziel besteht und wann denn dieser Zustand erreicht sein könnte. Er ist zur beliebigen, den Leistungswillen demotivierenden Umverteilungsbegründung geworden ¿ und das ist schade. Wir hätten es besser wissen können. Ich bezweifle ausdrücklich nicht die Richtigkeit der Forderung von Willy Brandt, dass in einer solidarischen Gesellschaft die starken Schultern mehr tragen müssen als die schwachen. Dafür sorgt schon die Progredienz der Besteuerungskurve, die schon vor ihm eingeführt worden war. Aber ebenso richtig ist die schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von Abraham Lincoln formulierte Mahnung, dass wir die Schwachen nicht stärken, in dem wir die Starken schwächen. Auch wir werden den Menschen nicht auf Dauer helfen, wenn wir als Staat für sie tun, was sie selber für sich tun sollten und können. Als Verantwortliche in einem Staat sollten wir nur dafür sorgen, dass sie es können. Deshalb ist es ein richtiges Ziel, zu fördern und zu fordern. Ich vermute, dass wir in der nächsten Zeit über nicht wenige Vorschläge dazu werden entscheiden müssen. Auch dabei halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass wir immer einer Meinung sein werden. Das wiederum war auch schon so, als Anfang November 1997 der damalige niedersächsische Ministerpräsident und heutige Bundeskanzler Gerhard Schröder seine Antrittsrede als neugewählter Präsident des Bundesrates hielt. Er hat damals deutlich gemacht, dass es kein Versagen der bewährten bundesstaatlichen Ordnung sei, wenn der Bundesrat Vorgaben der Bundesregierung oder des Bundestages ablehnt, sondern nur ein Beweis der Funktionsfähigkeit und der Selbstregulierung in einem föderalen Bundesstaat. Seinem damals geäußerten Verdacht, dass Bundesregierung und Bundestag den Bundesrat nur politisch vorführen und öffentlich diskreditieren wollten, wenn sie ihm Gesetze vorlegen, von denen sie wüssten, dass ihnen eine Mehrheit des Bundesrates nicht zustimmen kann, würde ich - bei allem Respekt vor dem jetzigen Amt - nicht beipflichten wollen. Dass der faire demokratische Meinungsstreit um den besten Weg und die beste Alternative für ein gemeinsam als dringend lösungsbedürftig empfundenes Problem der Sache selbst letztlich mehr dient als ein blauäugiges Konsensbedürfnis, das haben auch jene längst begriffen, die wirklichen demokratischen Parteienpluralismus erst relativ spät miterleben konnten. Aber eine natürliche Skepsis kommt ¿ auch bei mir ¿ immer dann auf, wenn der Streit über eher nebensächliche Unterschiede so groß wird, dass die Sicht auf die Gemeinsamkeit in der Hauptsache verdeckt bleibt. Ich hatte große Mühe zu verstehen, warum es jahrelanger intensiver Gespräche bedurfte, bis es möglich war, in einer betont atheistischen Umwelt zwischen den beiden christlichen Kirchen einen gemeinsamen Religionsunterricht für die wenigen Kinder beider Konfessionen zu organisieren, die das überhaupt noch wünschten. Mir ist das Problem erst deutlicher geworden, als ich mir meinerseits sagen lassen musste, dass aus der Sicht der großen Zahl parteiloser Mitbürger wir in den politischen Parteien uns genau so verhalten würden. Kollege Platzeck aus Brandenburg hat kürzlich in einem öffentlichen Vortrag gesagt, dass die Ostdeutschen in ihrer Mehrheit weder politikverdrossen noch rückwärtsgewandt oder handlungsmüde seien. Aber sie begegnen den parteipolitischen Ritualen mit Ablehnung, weil häufig in dem Meinungsstreit der gemeinsame Problemlösungswille eben nicht mehr erkennbar sei. Ich meine, das trifft auf die Debatten im Bundesrat nicht zu. Parteipolitische Orientierung und Polarisierung ist bisher im Bundesrat keine Dauersituation gewesen. So gilt sein Verhandlungsstil als nicht gerade spektakulär, dafür aber ausgesprochen sachdienlich. Soweit es mir irgend möglich ist, möchte ich alles tun, dass dies auch so bleibt. Ebenso wenig vermag ich es als spektakulär anzusehen, dass ein Vertreter aus einem sogenannten jungen Land jetzt die Funktion des Bundesratspräsidenten übernimmt. Die Einheit der Deutschen in einem einzigen Bundesstaat ist inzwischen unspektakuläre Normalität ¿ sowenig die meisten von uns sich das vor weniger als zwei Jahrzehnten auch vorstellen konnten. Die Entwicklung des Einigungsprozesses war der Beweis für die Überlegenheit föderaler Strukturen. Wir müssen auch den gelegentlich strapazierten Begriff eines Wettbewerbsföderalismus nicht fürchten, wenn wir uns auf die schlichte Selbstverständlichkeit einigen, dass zu einem fairen Wettbewerb Chancengleichheit beim Start gehört. Dies kann noch nicht der Fall sein. Die Vorteile des Föderalismus, aus Ungleichheiten Chancen zu mehr eigener Kreativität abzuleiten, verschwinden durch zunehmende zentralistische Vereinheitlichung. Was in der Wirtschaft schlichte Selbstverständlichkeit ist, gilt im öffentlichen Dienst bereits als Tabubruch. Auch das Recht der Länder, innerhalb bundesstaatlicher Rahmengesetze einen größeren eigenen Gestaltungsfreiraum zu bekommen, würde niemandem schaden, langfristig aber allen nutzen. Insofern wird es auch weiterhin Aufgabe des Bundesrates bleiben, den Vereinheitlichungsverheißungen sogenannter ¿vertikaler Fachbruderschaften¿ zu widerstehen und deutlich zu machen, dass nur aus der Ungleichheit Chancen zu eigener Kreativität erwachsen. Wir sind in vielen unserer öffentlichen Ordnungssysteme überreguliert. Das gilt auch für unsere gemeinsamen Sozialsysteme, für die von uns allen unbestritten dringender Reformbedarf besteht. Da viele dieser Probleme in die Länderkompetenz hineinreichen, muss sich auch der Bundesrat im nächsten Jahr damit befassen. In allen diesen Systemen muss der Weg zu mehr Eigenverantwortung weitergegangen werden. Es wird heut kaum noch verstanden, dass die Einführung der dualen Finanzierung mit der sogenannten Bismarckschen Sozialgesetzgebung ein erster Schritt zur eigenen Mitverantwortung war. Genau diesen Weg werden wir weiter gehen müssen ¿ auch im Interesse aller Länder. Wir sagen zu Recht, dass die Stabilität des Sozialstaates Deutschland in den kommenden Jahren von unserer Fähigkeit abhängen wird, innovativ neue Strukturen durch Reformen zu entwickeln. Die Quelle innovatorischer Entwicklung ist der Wettbewerb auch in einem kooperativen Föderalismus. Die Länder haben die Pflicht, ihre Selbständigkeit und ihre Vielfalt als Quelle dieser Entwicklung zu erhalten. In diesem Sinne tragen wir eine gemeinsame Verantwortung. Im Sinne dieser gemeinsamen Verantwortung hoffe ich als Bundesratspräsident mit dazu beitragen zu können, dass wir gemeinsam Lösungen finden und die Bürgerinnen und Bürger in ihren Erwartungen an die Politik nicht enttäuscht werden. Ich danke Ihnen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit flieht. In wenigen Wochen endet die Bundesratspräsidentschaft Sachsen-Anhalts. Die Präsidentschaft war mir Ehre und Verpflichtung zugleich. Und eine große Freude. Ich möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesratsverwaltung herzlich danken. Sie waren ein tolles Team und haben mir die Arbeit sehr erleichtert. Dabei war es in mehrfacher Hinsicht ein ungewöhnliches und sehr intensives Jahr. Vor allem die Corona-Pandemie hat die zurückliegenden Monate geprägt und unsere Arbeit stark beeinflusst. Mehrfach trafen wir uns deshalb zu Sondersitzungen. Mittlerweile haben wir gelernt, mit der Pandemie zu leben und sie gleichzeitig zurückzudrängen. Dennoch müssen wir weiter vorsichtig und umsichtig bleiben. Die allermeisten Menschen in unserem Land haben sich sehr verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll verhalten, weder sich noch ihre Mitmenschen gefährdet und großes Verständnis für die getroffenen und mitunter schmerzhaften Maßnahmen gezeigt. Die überwältigende Mehrheit unserer Bevölkerung hat durch konkrete Handlungen eine beeindruckende Solidarität bewiesen. Dafür danke ich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ganz herzlich. Einen ganz besonderen Dank möchte ich an alle im Gesundheitswesen Beschäftigten richten. Ohne ihre Einsatzbereitschaft, ohne ihre Umsicht und ohne ihr Pflichtgefühl hätte die Pandemie nicht so erfolgreich eingedämmt werden können. Auch die Hochwasserkatastrophe im Sommer hat unser Land vor große Herausforderungen gestellt. In einer Sondersitzung im September haben wir wenige Tage nach dem Bundestag den Hilfsfonds für die Geschädigten der Flutkatastrophe gebilligt und dem Aufbauhilfegesetz 2021 zugestimmt. Viele Betroffene haben das als ein hoffnungsvolles und ermutigendes Signal verstanden. Und genau das sollte es auch sein. Bund und Länder haben gemeinsam schnell und effizient gehandelt. Unsere politischen Strukturen sind krisentauglich. Der Föderalismus ist aber mehr als nur ein Ordnungsprinzip. Er ist einer der zentralen Bausteine unserer Demokratie. Denn er stellt auch einen wirksamen Schutz vor einer Gefährdung der Demokratie durch einseitige Machtausübung dar. Freiheit ist ein Wesenskern des Föderalismus. Zentralisierung hingegen, so hat es einmal Thomas Nipperdey formuliert, bedeutet „die Erfahrung von Anonymität, Entfremdung, Heimatlosigkeit, Identitätsverlust, Instabilität, Nicht-Funktionieren“. Aber unsere Freiheit und unser föderales System sind keine Selbstläufer. Wir beobachten in letzter Zeit einen schwindenden Respekt gegenüber demokratischen Normen und Institutionen. Zudem erleben wir eine Verrohung der politischen und gesellschaftlichen Sitten. Rassismus und Diskriminierung sind zu einem ernsthaften Problem geworden. Die Schwelle zur Gewaltbereitschaft nimmt immer mehr ab. Ein 20-Jähriger weist auf die Maskenpflicht hin und wird erschossen. Und in den sozialen Netzwerken wird dieser entsetzliche Mord auch noch von manchen hämisch kommentiert Was läuft in Teilen unserer Gesellschaft schief? Wie dünn ist der Firnis unserer Zivilisation eigentlich? Zur Tagesordnung können wir jetzt keinesfalls übergehen. Denn für unser Gemeinwesen sind wir alle verantwortlich. Der US-amerikanische Soziologe Amitai Etzioni prägte 1996 den Begriff der „Verantwortungsgesellschaft“. Sie verlangt vom Einzelnen nicht nur mehr Verantwortung für sich selbst, sondern auch für die Allgemeinheit. Wir alle müssen für eine offene Gesellschaft eintreten. Jeden Tag aufs Neue und mit großer Entschiedenheit. Zivilcourage ist gefragt. Hass und Hetze dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Es muss vielmehr ein Klima der Toleranz und des gegenseitigen Respekts herrschen. Nur dann können Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen in Frieden miteinander leben. Auf dieser Grundlage wollen wir weiter gemeinsam Zukunft formen. Das Motto unserer Bundesratspräsidentschaft gilt über den Tag hinaus. Dabei verfügen wir über gute Gestaltungsmöglichkeiten und Perspektiven. Unser Land ist pluralistisch, weltoffen und für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt. Das haben auch die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am letzten Wochenende in Halle (Saale) gezeigt. Neu waren in diesem Jahr die 32 Einheitsbotschafterinnen und -botschafter. Gemeinsam repräsentierten sie die großen Stärken unseres Föderalismus: die Vielfalt in der Einheit. In meine Amtszeit fiel auch die 1000. Sitzung des Bundesrates. Unsere Demokratie lebt auch von starken und selbstbewussten Institutionen. Zu ihnen gehört seit mehr als sieben Jahrzehnten der Bundesrat. Der Bundespräsident hat in seiner Ansprache zu Recht darauf hingewiesen. Die Bedeutung des Bundesrates und seine Rolle in der innerstaatlichen Willensbildung und im System der Gewaltenteilung sind anerkannt und unbestritten. Der Föderalismus in unserem Land ist zu einer lebendigen und selbstverständlichen Realität geworden. Das föderale Prinzip hat sehr viel zur Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland beigetragen, und diese Erfolgsgeschichte wollen wir weiter fortschreiben. Denn das Projekt des demokratischen Verfassungsstaates ist nie abgeschlossen. Auch der Föderalismus kennt als dynamisches System keine Finalität. Er musste sich in der Vergangenheit wechselnden Gegebenheiten anpassen, und er wird es auch zukünftig tun müssen. Auch die Geschichte der europäischen Integration ist seit ihren Anfängen von föderalen Ideen geprägt. Und mehr denn je gilt: Nur eine starke und handlungsfähige EU kann den globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden und ihre Werte sowie Interessen international wirksam vertreten. Nur gemeinsam erhalten wir unsere Handlungsfähigkeit. Deshalb sind die internationalen Kontakte während einer Bundesratspräsidentschaft enorm wichtig. Gestern Abend bin ich aus Rom zurückgekehrt. Dort war ich zur Eröffnung der 7. Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente der G20-Staaten. Coronabedingt sind meine Auslandsreisen als Bundesratspräsident allerdings überschaubar geblieben. Ich hoffe, dass unter Ihrer Präsidentschaft, lieber Herr Ramelow, wieder mehr Normalität einkehrt und wir die Pandemie mehr und mehr überwinden. Ich wünsche Ihnen in Ihrem neuen Amt, das Sie ab 1. November übernehmen, alles Gute und viel Erfolg. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über Twitter , Facebook , Youtube und über die Messenger-Dienste Notify und Telegram . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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