Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Maßnahmebereiche: I: Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft II: Inanspruchnahme von Beratungsdiensten III: Vorbeugung von Waldschäden Dieser Dienst veröffentlicht verschiedene Förderthemen.
Die Einsaat der Flächen für die AUK Maßnahme „GL 2b – Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen“ ist ein Angebot im Rahmen der Nachfolgerichtlinie zur RL NE/2014. Fördervoraussetzung ist die Umwandlung der vormals als Ackerland genutzten Flächen, welche sich innerhalb eines bereits vorhandenen Feldblockes der Bodennutzungskategorie Ackerland (AL) befanden. Zudem müssen die Flächen innerhalb der hier einsehbaren Auen- und Moorkulisse liegen. Die Kulisse stellt eine Potentialkulisse dar. Im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Förderung über die RL NE/2023 wird im Einzelfall für die konkrete Fläche betrachtet, ob der Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Artenschutzanforderungen oder andere fachliche Belange entgegenstehen. In diesem Fall können die investive Maßnahme zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland und in der Folge auch die GL 2b Maßnahme nicht in Anspruch genommen werden. Weiterführende Informationen, auf welchen Flächen dieses Förderangebot genutzt werden kann, und zur AUKM GL 2b erhalten Sie bei den C.1-Naturschutzqualifizierern in Ihrer Region bzw. bei den für Sie zuständigen Sachgebieten Naturschutz der FBZ.
Abgestorbene Pflanzenteile (Streu) stellen eine wichtige Komponente biogeochemischer Nährstoffzyklen dar. Die Abbaurate von Streu durch Mineralisationsprozesse ist eine Steuergröße für die Produktivität von Ökosystemen und die Zusammensetzung von Pflanzengemeinschaften. Abgesehen von diesen langfristigen Effekten auf Ökosystemprozesse übt die Akkumulation von Pflanzenstreu jedoch auch bedeutende kurzfristige Auswirkungen auf Pflanzengemeinschaften aus. Diese können direkter Natur sein, z.B. wenn Streu als physische Barriere für die Entfaltung und Etablierung von Keimlingen wirkt, oder sie können indirekt über Veränderung abiotischer Bedingungen wirken. Die Zusammensetzung lokaler Pflanzengemeinschaften wird durch eine Reihe von Filtern kontrolliert, die aus dem globalen Artenpool jene Arten durchlassen, die (i) einen spezifischen Wuchsort überhaupt erreichen, (ii) die lokalen Standortbedingungen tolerieren und (iii) erfolgreich Interaktionen mit anderen Organismen derselben oder anderer trophischer Ebenen eingehen. Verschiedene Studien haben die wichtige Bedeutung von Interaktionen nach dem Tode , die durch die Effekte von Streu auf Artenzusammensetzung und Diversität vermittelt werden, hingewiesen. Pflanzenstreu besitzt das Potential, Etablierung und Fitness von Pflanzen in unterschiedlichen Entwicklungsstadien zu beeinträchtigen. Dies geschieht durch Veränderung der chemischen (Nährstoffverfügbarkeit, Allelopathische Effekte) oder physikalischen Umwelt (Quantität und Qualität des Lichts, Temperaturamplitude, Bodenfeuchte unter einer Streudecke), durch mechanische Effekte (Streu als Barriere für das Wachstum von Keimlingen) oder durch die Beeinflussung biotischer Interaktionen, d.h. durch Auswirkungen von Streu auf Konkurrenz zwischen Pflanzenarten oder auf Herbivorie. In einer Reihe von Experimenten haben wir verschiedene Aspekte des potentiellen Effekts einer Streudecke auf die Etablierung von Keimlingen unterschiedlicher Arten von Grünland-, Wald und Steppenhabitaten untersucht (siehe Veröffentlichung).
Für die Förderperiode 2028 bis 2034 werden in den kommenden Jahren auf EU-Ebene die Weichen gestellt. Die KOM-Vorschläge zur Gestaltung der neuen Förderperiode werden ab Ende 2025 erwartet. Ziel des Forschungsprojekts ist es, Vorschläge für eine nachhaltige Ausgestaltung zu geben. Dies betrifft sowohl die Frage, wie potenziell entstehende negative Umweltwirkungen verhindert werden können (horizontale Umweltintegration) als auch wie die Förderung direkt zum Erreichen umweltpolitischer Ziele beitragen kann (vertikale Umweltintegration). Außerdem soll analysiert werden, wie die Kohäsionspolitik zur Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft im Sinne einer just transition beitragen kann. Berücksichtigt werden sollen bei der Erarbeitung von Gestaltungsvorschlägen auch Erfahrungen, die bei der Umsetzung in Deutschland gemacht wurden.
- Fachstellungnahmen zur Bewertung naturschutzrelevanter Vorhaben (Eingriffsbeurteilung), - Berichte und Beratung zum Arten- und Biotopschutz, zur Landschaftspflege sowie zu Schutzgebieten, - Fachplanungen des Naturschutzes, - Überwachung und Effizienzkontrollen im Zusammenhang mit Fördermittelvergaben, Schutzgebieten sowie im Arten- und Biotopschutz, - Publikationen zum Arbeitsstand.
- Fachstellungnahmen zur Bewertung naturschutzrelevanter Vorhaben (Eingriffsbeurteilung), - Berichte und Beratung zum Arten- und Biotopschutz, zur Landschaftspflege sowie zu Schutzgebieten, - Fachplanungen des Naturschutzes, - Überwachung und Effizienzkontrollen im Zusammenhang mit Fördermittelvergaben, Schutzgebieten sowie im Arten- und Biotopschutz, - Publikationen zum Arbeitsstand.
Feldblöcke und förderfähige Elemente Sachsen 2025 (sichtbarer Bereich 1:500 - 1:100.000) Neben der Referenz des aktuellen Jahres können auch weiterführende Informationen über die Internetanwendung InVeKoS Online GIS bezogen werden. www.smul.sachsen.de/gis-online/
Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://wirtschaft.thueringen.de/landwirtschaft/agrarfoerderung Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.
Naturschutzgerechte Grünlandnutzung (NGGN) für die Förderperiode 2023-2027 Für die Bewirtschaftung von Grünlandflächen können Fördermittel nachfolgender Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden: - Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen (Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie) Mecklenburg-Vorpommern - Richtlinie zur Änderung von Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Artikel | Verwaltungsvorschrift (Mecklenburg-Vorpommern) | Artikel | i. d. F. v. 29.03.2021 | gültig ab 01.01.2021 (landesrecht-mv.de) Voraussetzung für die Förderungen ist die Lage der Grünlandfläche in der entsprechenden Förderkulisse. Diese Förderkulisse wird mit dem vorliegenden Datenbestand festgelegt. Rahmenbedingungen: - Mindestflächengröße beträgt 0,1 ha - Für Feldblöcke mit einem Kulissenflächenanteil >=60% und dem Vorkommen von einem Förderprogramm wurde der gesamte Feldblock dem entsprechenden Programm zugeordnet (60/40 Regel) - Daten sind topologisch auf Überlagerungen geprüft Förderprogramme NGGN: Salzgrünland und Küstenvogelbrutgebiet: - Küstenvogelbrutgebiete (LUNG, 2013) - Halophile Pionierfluren und Salzgrünland: KGQ, KGS, KGM, KGO, KGA, KGD, GHG, GHS (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015) - Salzwiesen des Binnenlandes - LRT1340 (Daten FFH-Managementplanung, lrtmp21) Nassgrünland: - Historische Handmahdflächen auf Moorprojektflächen - Kulisse Spezialtechnik Dr. Hennicke (NP Peenetal, 2013) - Flächenzuordnung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Feuchtgrünland (NGGN): - Pfeifengraswiesen (GFP); Brenndolden-Auenwiesen (GFB); Sonstiges Auengrünland (GFS); Nasswiese mesotropher Moor- und Sumpfstandorte (GFM) / (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015) - Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden - LRT6410; Kalkreiche Niedermoore - LRT 7230 (Daten FFH-Managementplanung, lrtmp21) Magergrünland und Heiden (NGGN): - Pioniersandfluren saurer Standorte (TPS), Pioniersandfluren kalkreicher Standorte (TPB), Sandmagerrasen (TMS), Ruderalisierter Sandmagerrasen (TMD), Basiphiler Halbtrockenrasen (TKH) Ruderalisierter Halbtrockenrasen (TKD), Steppen- und Trockenrasen (TTK), Ruderalisierter Steppen- und Trockenrasen (TTD), Borstgrasrasen (TBB), Trockene Zwergstrauchheiden (TZT), Feuchte Zwergstrauchheiden (TZF), Trock. Zwergstrauchheiden mit hohem Gehölzanteil (TZG), Sumpfbärlapp-Feuchtheide (TFB), Wachholderheide (TWW) / (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015) - Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (LRT 2310), Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT 2330), Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes (LRT 4010), Trockene europäische Heiden (LRT4030), Formation von Juniperus communis auf Heiden und Kalkrasen (LRT 5130), Trockene, kalkreiche sandrasen (LRT 6120), Naturnahe Kalktrockenrasen (LRT 6210), Artenreiche montane Borstgrasrasen (LRT6230), Subpannonische Steppen- Trockenrasen (LRT 6240); (Daten FFH-Managementplanung, lrtmp21) Renaturierungsgrünland –Potentialflächen (NGGN): - Flächenzuordnung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Naturschutzverwaltungen Aktualisierung 2025: - Aufnahme Flächenmeldung aus STALU MM (ID 5257)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 31 |
| Kommune | 3 |
| Land | 74 |
| Wissenschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 7 |
| Text | 24 |
| unbekannt | 53 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 31 |
| offen | 29 |
| unbekannt | 24 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 83 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 16 |
| Keine | 18 |
| Unbekannt | 23 |
| Webdienst | 9 |
| Webseite | 36 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 22 |
| Lebewesen und Lebensräume | 74 |
| Luft | 13 |
| Mensch und Umwelt | 75 |
| Wasser | 19 |
| Weitere | 84 |