Im Rahmen des Projektes berät und unterstützt Ecologic das BMU bei der rechtlichen Umsetzung der durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entstehenden Aufgaben. Die Klärung juristischer Fragen im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Anlagenregisters bildet dabei den Schwerpunkt. Dabei gilt es zunächst auf der Grundlage einer Konkretisierung der Zielbestimmungen und unter Berücksichtigung der rechtlichen Grenzen zu klären, welche Informationen in dem Register enthalten sein sollen. Bei der Ausgestaltung des Registers wird auch auf die Erfahrungen mit bereits existierenden Anlagenregistern im nationalen, europäischen sowie internationalen Kontext zurückgegriffen. Des weiteren werden EEG-relevante Fragestellungen im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) untersucht.