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s/fadn/Farn/gi

INSPIRE Verteilung der Farn und Blütenpflanzen-Arten in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Farn und Blütenpflanzen-Arten in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

INSPIRE Verteilung der Farn und Blütenpflanzen-Arten in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Farn und Blütenpflanzen-Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

WMS Biotopkataster Hamburg

Dieser WebMapService (WMS) stellt Daten und Karten zu Lebensräumen von Pflanzen und Tieren unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Biotopkataster Hamburg

Dieser WebFeatureService (WFS) stellt Daten und Karten zu Lebensräumen von Pflanzen und Tieren unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope zum Downloaden bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Helophyten-Bestimmungsschlüssel

Der Bestimmungsschlüssel berücksichtigt die in Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen nachgewiesenen makrophytischen Helophyten. Zu den Helophyten zählen Gefäßpflanzen und Farne, die bei Mittelwasser im Wasser wachsen und den größten Teil der Biomasse oberhalb der Wasseroberfläche haben. Moose, Flechten, Algen sind in diesem Schlüssel nicht berücksichtigt. Arbeitsblatt 30 | LANUV 2017 Arbeitsblatt 9 | LANUV 2009 Arbeitsblatt 3 | LANUV 2008 Arbeitsblatt 2 | LANUV 2009

Asse Einblicke 32

Asse Einblicke Nr. 32 Schwerpunkt Konzentration Informationen über die Schachtanlage Asse II November 2016 Editorial Inhalt Konzentration – eine passende Beschreibung für die bevorstehenden organisatorischen Veränderun- gen im Endlagerbereich, die auch die Schachtan- lage Asse II betreffen. Der Betrieb des Bergwerks, bisher auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als verantwort­licher Betreiber und die Asse-GmbH als Betriebsgesellschaft verteilt, wird zukünftig in der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zusam- mengefasst. Das bundeseigene Unternehmen über- nimmt gleichzeitig auch den Betrieb des Endlagers Konrad, die Stilllegung des Endlagers Morsleben sowie die Offenhaltung des Bergwerks Gorleben. Die bisherige Endlagerüberwachung beim BfS wird Teil der neuen Atomaufsicht, die zukünftig durch das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgungs- sicherheit (BfE) wahrgenommen wird. Mehr Effizienz, klarere Zuständigkeiten und eine Bündelung der Kräfte, das sind die Ziele der Neu- organisation, für die sich der Präsident des BfS seit Jahren eingesetzt hatte. Sie soll nicht nur die Projekte Asse, Konrad und Morsleben voranbringen, sondern auch die Basis der Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bilden. Einfach gesagt: Es gibt eine Konzentration auf das Wesentliche, über die in dieser Ausgabe mit Reportagen, Interviews und einer Infografik informiert wird. Eine Information, die es auch in Zukunft geben wird, um die Bürgerinnen und Bürger am wichtigen Prozess der Endlagersuche und an der Stilllegung der Schachtanlage Asse teilhaben zu lassen. 08 03Ein Bild und was dahintersteckt Ohne den Hauptgrubenlüfter wäre der Betrieb in der Asse nicht möglich 04„Die Endlagersuche ist nichts für knappe Mehrheiten“ Ein Gespräch zwischen dem BfE- Präsidenten Wolfram König und Ur- sula Heinen-Esser, Geschäftsführerin der BGE, über effektive Bürgerbetei- ligung und die neue Behördenstruktur 07Wie die Endlagerung in Deutschland geordnet wird Alle Behörden auf einen Blick: Die Infografik macht deutlich, wer zukünftig für was zuständig ist 08So nah, so fern Asse, Morsleben und Konrad liegen unweit voneinander entfernt. Bericht einer Reise Impressum ASSE EINBLICKE Informationsschrift über die Schachtanlage Asse II / HERAUSGEBER: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), V.i.S.d.P.: Manuel Wilmanns, Info Asse, Am Walde 1, 38319 Remlingen, www.asse.bund.de VERLAG: DUMMY Verlag GmbH / GESTALTUNG: zmyk.de / ILLUSTRATIONEN: Jindrich Novotny / FOTOS: Felix Brüggemann, Janosch Gruschczyk, Michael Jungblut/laif, picture alliance/ZB, picture alliance/dpa / DRUCK: Bonifatius Druck, Paderborn Die ASSE EINBLICKE sind auf einem FSC®-zertifizierten Papier unter Ver­wendung von Altpapier und wiederaufforstbaren Rohstoffen gedruckt und klimaneutral. Die durch die Herstellung ver­ursachten Treibhaus­gasemissionen wurden durch Investition in das Klimaschutzprojekt „Wasserkraft, Pueblo Nuevo Viñas, Guatemala“ kompensiert. 2 BILD: JANOSCH GRUSCHCZ YK Ein Bild und was dahintersteckt Die „Lunge“ der Schachtanlage: Der Hauptgrubenlüfter auf der 490-Meter-Ebene garantiert den Austausch der Luft zwischen unter und über Tage D ie meisten, die die Schachtanlage Asse besucht haben, haben die Vor- gängerin dieser Maschine nur für einen kurzen Moment wahrgenommen, ihr aber nicht weiter Beachtung geschenkt. Sie stand etwas versteckt in einem dunklen Win- kel in 490 Metern Tiefe und erzeugte einen stetigen Geräuschpegel. Besucher wurden von dort gleich weitergeleitet, da die Ge- spräche im Lärm untergingen. Dabei ist die Maschine für das Bergwerk so wichtig wie die Lunge zum Atmen. Kein Betrieb ohne Hauptgrubenlüfter. Der Venti- lator erzeugt unter Tage einen Unterdruck. Luft strömt so über den Schacht ins Innere des Bergwerks. Die erwärmte und ver- brauchte Luft zieht über einen getrennten Bereich im Schacht wieder nach außen. Rund 4.800 Kubikmeter Luft pro Minute „atmet“ der Grubenlüfter. Der alte Gruben- 3 lüfter wurde vor Kurzem ausgebaut und durch den neuen ersetzt. Dieser hat nicht nur einen größeren Wirkungsgrad, sondern ar- beitet auch leiser, vor allem durch die neue Schallschutzkulisse. Da durch den Gebirgs- druck der alte Standort eng und brüchig ge- worden war, haben Bergleute das Umfeld saniert. Knapp ein Jahr dauerten die Umbau- ten. Und sie sichern den weiteren Betrieb der Schachtanlage für die nächsten Jahrzehnte.

Abfrage der Daten für die Anwendung der Mindestanforderungen gemäß Standortauswahlgesetz - Ergebnisse des Fachworkshops am 16./17. 04.2018 (PDF)

~ ....... BUNDESGESELLSCHAFT tßGE FÜR ENDLAGERUNG BGE 1 Eschenstraße 55 1 31224 Peine Firma Ansprechpartner Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort gespeich€rt/gefertigt Bundesgesellschaft für Endlage- rung mbH - Standortauswahl - Eschenstraße 55 31224 Peine auf: am: gelesen: . abgesandt 2 7. April Anlagen: Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen 20Y · Ansprechpartner T +49 517143-0 poststelle@bge.de www.bge.de Durchwahl BGEA0114/03 Abfrage der Daten für die Anwendung der Mindestanforderun- gen gemäß Standortauswahlgesetz Ergebnisse des Fachworkshops am 16./17. 04.2018 E-Mail Standortauswahl@bge.de 27. April 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, auf dem o. a. Fachworkshop konnten wir mit den Teilnehmern in drei Arbeitskreisen einen sehr intensi- ven Austausch zu unserer Datenabfrage zu den Mindestanforderungen und Ihren Möglichkeiten zur Be- reitstellung geeigneter Daten führen. Im Folgenden halten wir die wesentlichen Ergebnisse noch einmal fest und gehen davon aus, dass wir mit den gefundenen Klärungen und Rückmeldungen eine gute ge- meinsame Basis für die laufende Bereitstellung Ihrer Geodaten zur Anwendung der Mindestanforderun- gen gemäß Standortauswahlgesetz gefunden haben. • Begriffsbestimmungen von Gesteinstyp. Gesteinsformation in den Tabellen 1 bis 3 Die getroffenen Definitionen folgen dem Sinn des Gesetzes und setzen diesen in die entspre- chende geologische Beschreibung um. Wenn Sie bei der Lieferung der von uns gewünschten An- gaben Zweifel an der hierfür z~ treffenden Auswahl und /oder Eingrenzung haben, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit den Ihnen bereits bekannten Ansprechpartnern unseres Hauses. Gleichwohl bitten wir bzgl. der Gesteinstypen um die von Ihnen verwendeten Klassifizierungen, insbesondere bei der Verwendung des Begriffs Tongestein 1. 1 Unter Tongesteinen wird eine Abfolge pelitischer Gesteine (Hauptbestandteil Tonfraktion < 2µm überwiegend als Tonminerale) ggf. mit geringfügigen Beimengungen und/oder zwischengeschalteten, geringmächtigen Lagen/Bän- ken von sandigen, grobschluffigen, karbonatischen, organischen und/oder sonstigen Nebenbestandteilen verstan- den. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH [BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim [HRB 204918) Geschäftsführung: Ursula Heinen-Esser [Vors.), Dr. Ewold Seeba, Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57269910667220227000, BIC GENODEFlWOB USt-ld.Nr. DE 30B282389 E-Mait-Adresse: poststelle@bge.de BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG • Datenabfrage von „sicher" bzw. „ wahrscheinlich vorhandenen" Gesteinsformationen Diese Unterscheidung ist fachlich nicht standardisiert und kann von den Behörden daher auch nicht entsprechend eindeutig getroffen werden, so dass wir auf diese Unterscheidung verzich- ten. Gleichwohl bitten wir für jede von Ihnen aufgezeigte Gesteinsformation um die Angabe, in welcher Art Aufschlüsse existieren oder ob Ihre Angabe zu dem Vorkommen aus Ihrer fachlichen Expertise stammt. • Für die Abfrage von „Gebieten" werden interpretierte Daten benötigt Wir haben in unseren Arbeitshilfen ausgeführt: „Wir erwarten von Ihnen grundsätzlich keine neu zu prozessierenden Ergebnisse, sondern Daten, die Ihnen bereits vorliegen. Damit sollen die bei Ihnen entstehenden Aufwände für die Datenbereitstellung begrenzt werden." Für uns sind die von Ihnen mit Ihrer Expertise prozessierten Ergebnisse der ideale Input. Wenn Sie für andere Vorkommen nur Grunddaten liefern können, bitten wir sie um deren Bereitstel- lung, um mit diesen Daten unsere Prüfung auf Erfüllung der Mindestanforderungen vorzuneh- men. Auch geeignete geologische Oberflächenkarten, Mächtigkeitskarten, abgedeckte Karten o.ä., möglichst in digitalen, georeferenzierten Formaten, würden uns bei unserer Aufgabenstel- lung helfen. • Digitale und analoge Geodaten Die für die Anwendung der Mindestanforderungen erforderlichen Geodaten und Informationen können sowohl digital als auch analog vorliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt bevorzugen wir digi- tale Daten für die Bearbeitung. Dennoch bitten wir Sie um Nennung der analog verfügbaren Da- ten. Ein Bereitstellen von analogen Daten für unsere Bearbeitung werden wir darauf basierend gezielt mit Ihnen abstimmen. • 1 Aktualität der Geodaten Die Geodaten müssen im Standortauswahlverfahren wiederholt aktualisiert werden. Das betrifft sowohl die derzeit abgefragten Geodaten zu den Mindestanforderungen als auch die bereitge- stellten Geodaten zu den Ausschlusskriterien sowie zukünftige Geodatenabfragen. Wir werden das Verfahren der Aktualisierung der Geodaten mit Ihnen im Einzelnen abstimmen, um den Auf- wand auf beiden Seiten zu minimieren. • Verwendung der von den Behörden gelieferten Geodaten Die von Ihnen gelieferten und von uns verwendeten Geodaten werden Ihnen im Rahmen unserer Qualitätssicherung zurückgespiegelt. Das beinhaltet dann noch keine Ergebnisse aus unserer Auswertung. Auch hierzu werden wir das Verfahren noch mit Ihnen abstimmen. • Rechte Dritter Gern.§ 12 (3) Satz 2, 2. Halbsatz des Standortauswahlgesetzes (StandAG) sind uns von den Be- hörden alle abgefragten und verfügbaren Daten zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Ursula Heinen-Esser (Vors.), Dr. Ewold Seeba, Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57269910667220227000, BIC GENDDEFlWOB USt-ld.Nr. DE 308282389 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 2 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG an diesen Daten Rechte Dritter bestehen. Sollten Sie hierzu eine andere Rechtsauffassung ver- treten, bitten wir um entsprechende Mitteilung und Darlegung. Wir bitten in dem Zusammenhang für alle Geodaten o um die jeweilige Angabe, für welche der gelieferten Daten Rechte Dritter bestehen, o welche Rechtsinhaber betroffen sind, o ob und welche Daten Sie zur Wahrung der Rechte Dritter nicht an uns liefern bzw. gelie- fert haben. Wir werden eine Information zur Verwendung der Daten, an denen Rechte Dritter bestehen, lie- fern. Dieses wird auch rechtzeitig das Thema der Veröffentlichung beinhalten und umfasst auch Belange des Datenschutzes. • Umfang der Datenabfrage zu „Ausschlusskriterien" und .:Mindestanforderungen" Es ist richtig, dass bei der Ermittlung von Teilgebieten zunächst die Ausschlusskriterien anzu- wenden sind und auf das verbleibende Gebiet die Mindestanforderungen„ Der Anwendung der Kriterien und Anforderungen ist zunächst jedoch die Datenerhebung bei den zuständigen Behör- den vorgeschaltet. Wie und in welcher Reihenfolge der Vorhabenträger die geologischen Daten zusammenzutragen hat, dazu trifft das Standortauswahlgesetz keine Regelung. Die parallele Abfrage von Dateri zu den Ausschlusskriterien und den Mindestanforderungen ist also grund- sätzlich zulässig. § 13 Abs. 2 Satz 1 StandAG besagt außerdem, dass die Daten, die der Vorhabenträger zu nutzen hat, das gesamte Bundesgebiet umfassen. Eine Eingrenzung der bereitzustellenden Daten ist a priori nach StandAG demnach nicht zulässig. Ganz im Gegenteil: Da Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen (sowie auch die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien) während des gesamten Verfahrens wiederholt zu beachten sind, können sie im weiteren Verlauf des Ver- fahrens jederzeit und unabhängig voneinander zum Ausschluss eines Gebietes führen oder aber dazu, dass ein zunächst ausgeschlossenes Gebiet wieder in das Verfahren aufzunehmen ist. • Mindestfläche und Teufenbereich Um eine Einschränkung für eine zukünftige, standortbezogene Endlagerplanung zu vermeiden, werden der Abfrage keine Mindestflächen zugrunde gelegt. Aus der notwendigen Mächtigkeit von mindestens 100 m ergibt sich aber i. d. R. auch ein adäquat lateral ausgebildetes Gesteins-:- vorkommen. Der abgefragte Teufenbereich orientiert sich an der heute in Deutschland beherrschten Berg- bautechnik und damit möglichen Teufenlage für ein Endlager. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim {HRB 204918) Geschäftsführung: Ursula Heinen-Esser (Vors.), Dr. Ewold Seeba, Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57269910667220227000, BIC GENODEFlWOB USt-ld .Nr. DE 308282389 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 3

BfS-Broschüre: „Strahlenthemen | Elektromagnetische Felder im Haushalt“ (PDF, nicht barrierefrei)

STRAHLENTHEMEN Elektromagnetische Felder im Haushalt Der technische Fortschritt macht das Leben komfortab- ler: wir können in Haus und Garten telefonieren, sehen fern und hören Radio, die Waschmaschine wäscht un- sere Wäsche und ein Föhn trocknet unsere Haare. Die- se Annehmlichkeiten erleichtern unseren Alltag, tragen aber dazu bei, dass wir auch im Haushalt niederfrequen- ten und hochfrequenten Feldern ausgesetzt sind. Nie- derfrequente elektrische und magnetische Felder treten überall dort auf, wo elektrische Spannung anliegt und Strom fließt. Hochfrequente elektromagnetische Felder werden genutzt, um z. B. Speisen in Mikrowellengerä- ten zu erwärmen oder Informationen drahtlos zu über- tragen, z. B. beim Handy oder beim schnurlosen Telefon. Damit diese Felder keine gesundheitsschädlichen Belas- tungen verursachen, existieren Strahlenschutz-Regelun- gen. Zusätzlich kann jeder durch einfache Vorsorgemaß- nahmen die persönliche Belastung minimieren. Nieder- und hochfrequente Felder lassen sich durch ihre Stärke (Amplitude) und ihre Schwingung (Wellenlänge) oder Schwingungszahl (Frequenz) beschreiben. Sie ge- hören ebenso wie die optische Strahlung zur nichtioni- sierenden Strahlung. Ihre Energie reicht nicht aus, um Atome und Moleküle zu „ionisieren“, d.h. aus elektrisch neutralen Atomen und Molekülen positiv und negativ geladene Teilchen zu machen. Titelbild: Die Quellen für hoch- und niederfrequente Felder im Haushalt sind vielfältig. Hoch- und niederfrequente Felder im elektromagnetischen Spektrum 3 KHz Frequenz-Hz3 • 103 • 103 • 10 Wellenlänge-m107106105 2 3 3 MHz 3 GHz 3 • 103 • 103 • 103 • 103 • 10 104103102101100 4 5 100 km Niederfrequente Felder 6 7 8 3 THz 3 • 103 • 10 10-110-2 100 m 9 10 3 • 103 • 10123 • 10133 • 10143 • 1015 10-310-410-510-610-7 11 1 dm 0,1 µm 0,1 mm Hochfrequente Felder Optische Strahlung Je höher die Frequenz der Felder ist, desto höher ist auch ihre Energie und desto geringer ist ihre Wellenlänge. Quellen niederfrequenter Felder im Haushalt Stromleitungen und jedes elektrische Gerät, an dem eine Spannung anliegt, sind Quellen niederfrequenter elektri- scher und magnetischer Felder. Wenn Geräte in Betrieb sind, das heißt, wenn in den Leitungen Strom fließt, ent- steht zusätzlich zu dem niederfrequenten elektrischen Feld um diese Geräte und Leitungen ein niederfrequentes magnetisches Feld. Der Bereich der elektrischen und ma- gnetischen niederfrequenten Felder umfasst Frequenzen zwischen 1 Hertz (1 Hz = 1 Schwingung pro Sekunde) und etwa 100 Kilohertz (kHz). Die Frequenz der Stromversor- gung in Deutschlands Haushalten beträgt 50 Hz. Die Feldstärken in der Umgebung von Haushaltsgeräten sind in der Regel gering. Nur unmittelbar an der Ober- fläche einiger Geräte können lokal hohe Feldstärkewerte auftreten – z. B. bei verschiedenen Rasierapparaten oder Föhnen. Die Feldstärken nehmen mit jedem Zentimeter Entfernung vom Gerät erheblich ab. Im Gebrauchsab- stand ist daher das Magnetfeld (die sog. magnetische Flussdichte) bei den meisten Haushaltsgeräten gering, wie untenstehende Tabelle zeigt. Bei Induktionskochherden können hohe magnetische Flussdichten auftreten. Induktionskochherde nutzen in der Regel Frequenzen zwischen 20 und 100 kHz. Für diesen Frequenzbereich empfiehlt die Internationale Kommissi- on zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP 2010) einen Referenzwert von 27 Mikrotesla (μT). Um ent- stehende Streufelder gering zu halten, sollten die von den Herstellern empfohlenen Töpfe mit der passenden Grö- ße verwendet und zentriert auf dem Kochfeld positioniert werden. Vor allem bei Verwendung ungeeigneter Töpfe und Pfannen oder ungenauer Positionierung können an- sonsten bei Gebrauchsabständen von weniger als 30 Zen- timeter (cm) magnetische Flussdichten auftreten, die dem Referenzwert nahe kommen oder ihn sogar übersteigen. Repräsentative Werte magnetischer Flussdichten von Haushaltsgeräten in unterschiedlichen Abständen gemessen in Mikrotesla (μT), Gebrauchsabstände in Fettdruck GerätMagnetische Flussdichte bei drei Zentimetern AbstandMagnetische Flussdichte bei 30 Zentimetern AbstandMagnetische Flussdichte bei einem Meter Abstand Haarföhn6 bis 20000,01 bis 70,01 bis 0,3 Rasierapparat15 bis 15000,08 bis 90,01 bis 0,3 Staubsauger200 bis 8002 bis 200,13 bis 2 Mikrowellengerät73 bis 2004 bis 80,25 bis 0,6 Bügeleisen8 bis 300,12 bis 0,30,01 bis 0,03 Computer0,5 bis 30kleiner als 0,01Fernsehgerät2,5 bis 500,04 bis 2 0,01 bis 0,15 Magnetische Flussdichten unter 100 μT gewährleisten, dass im Körper erzeugte elektrische Feldstärken von 20 Millivolt pro Meter (mV/m) nicht überschritten werden. Dies gilt selbst bei Dauereinwirkung als gesundheitlich unbedenklich. Bereits bei 30 cm Abstand wird der Wert von 100 μT bei den meisten Geräten deutlich unterschritten. Quellen hochfrequenter Felder im Haushalt Rundfunk, Fernsehen, schnurlose Telefone, Wireless LAN (WLAN) oder Bluetooth, also vorwiegend Techniken der Sprach- und Datenübertragung, aber auch Mikrowellen- herde nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder. Bei hochfrequenten Feldern sind die elektrische und die magnetische Komponente untrennbar miteinander ver- bunden. Deshalb spricht man hier von elektromagneti- schen Feldern. Schnurlostelefone beispielsweise arbeiten im Frequenzbe- reich von 1880 bis 1900 Megahertz (MHz). Ihre Reichwei- te beträgt maximal 300 Meter (m) im Freien - ihre mittlere Sendeleistung liegt bei etwa 10 Milliwatt (mW). Beim Be- trieb des Mobilteils am Ohr wurden spezifische Absorpti- onsraten (SAR) von unter 0,1 Watt pro Kilogramm (W/kg) festgestellt. Zum Vergleich: Der Basisgrenzwert für Kopf und Rumpf beträgt gemäß der Empfehlung der Interna- tionalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP 2010) 2 W/kg. SAR ist die bezogen auf die betroffene Gewebemasse z.B. des Kopfes aufgenomme- ne Leistung. Drahtlose lokale Netzwerke wie WLAN und drahtlose Da- tenübertragungstechniken wie Bluetooth nutzen Frequen- zen um 2,45 Gigahertz (GHz). Für WLAN sind zusätzlich Frequenzbereiche oberhalb von 5,15 GHz freigegeben. Bei Bluetooth reichen die Sendeleistungen von 1 mW bis 100 mW je nach Reichweite. Für WLAN sind je nach Einsatz- gebiet Sendeleistungen bis zu 1 W zulässig. Mikrowellenkochgeräte nutzen hochfrequente elektro- magnetische Felder mit einer Frequenz von 2,45 GHz. Die Mikrowellenstrahlung wird im Inneren der Gerä- te erzeugt. Durch Abschirmmaßnahmen ist gewährleis- tet, dass im Betrieb nur sehr wenig Strahlung nach au- ßen gelangt (max. 5 Milliwatt pro Quadratzentimeter (mW/cm2²) in 5 cm Abstand sind erlaubt). Eine spezielle Schutzvorrichtung sorgt dafür, dass das Gerät zuverlässig abschaltet, sobald die Tür geöffnet wird. (mV/m). Sowohl elektrische als auch magnetische Felder können im menschlichen Körper zusätzliche elektrische Felder hervorrufen. Bleiben diese schwach, d.h. im Be- reich der körpereigenen elektrischen Feldstärken, haben die zusätzlichen Felder nach heutigem Stand der Wis- senschaft keine nachteilige Wirkung. Gesundheitsschädliche Wirkungen können jedoch auf- treten, wenn die im Körper erzeugten Feldstärken be- stimmte biologische Wirkungsschwellen überschrei- ten. Nerven- und Muskelzellen können gereizt werden. Je weiter die Schwelle überschritten wird, umso größer sind auch die gesundheitlichen Risiken. Wenn die Ner- venleitung im Körper beeinträchtigt wird, drohen zum Beispiel Herzrhythmusstörungen. Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder Hochfrequente elektromagnetische Felder wirken vor al- lem auf die im Gewebe vorhandenen Wassermoleküle ein. Diese geraten in Schwingung und geben Reibungs- wärme ab. Die vom Körper aufgenommene Leistung wird also hauptsächlich in Wärme umgewandelt. Als Maß für die vom Gewebe aufgenommene Energie dient die Spezifische Absorptionsrate (SAR). Wird der Körper über einen längeren Zeitraum hinweg um 1° Celsius oder mehr erwärmt, kann es zu gesund- heitsschädlichen Wirkungen kommen. Im Tierexperi- ment wurden solche Wirkungen nachgewiesen: Stoff- wechselvorgänge wurden gestört, es traten spezielle Verhaltensänderungen ein und Störungen der embryo- nalen Entwicklung wurden beobachtet. Sowohl bei niederfrequenten als auch bei hochfre- quenten Feldern ist also dann mit gesundheitlichen Nachgewiesene Wirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen Die Wirkungen der elektromagnetischen Felder hängen von ihrer Frequenz ab. Daher muss zwischen den Wir- kungen von hoch- und niederfrequenten Feldern unter- schieden werden. Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder In allen Lebewesen, also auch im Menschen, kommen natürliche elektrische Felder und Ströme vor. Elektrisch geladene Teilchen werden bei vielen Stoffwechselvorgän- gen im menschlichen Körper bewegt. Nerven leiten ihre Signale als elektrische Impulse weiter. Auch das Herz ist elektrisch aktiv. Die natürlichen elektrischen Feldstärken im Körper liegen zwischen 5 und 50 Millivolt pro Meter Je höher die im Körper erzeugten elektrischen Feldstärken, des- to schwerer die Wirkungen. Gesundheitsschäden sind erst ab dem 100-fachen des Basiswertes nachgewiesen.

IUCN Rote Liste: Ein Fünftel aller Farnarten in Europa ist bedroht

Ein Fünftel der europäischen Farn- und Bärlapp-Arten (Lycopodiaceae) sind vom Aussterben bedroht und rückläufig. Die Europäische Rote Liste der Lycopoden und Farne der IUCN bewertet zum ersten Mal das Aussterberisiko aller 194 europäischen Lycopoden- und Farnarten, von denen 53 ausschließlich in Europa vorkommen. Ein Fünftel dieser alten Arten, die vor über 400 Millionen Jahren entstanden, sind vom Aussterben bedroht. Ähnlich viele Arten weisen einen rückläufigen Trend auf. Aquatische Arten sind dabei stärker gefährdet als terrestrische. Der Bericht, der am 27. Oktober 2017 vorgestellt wurde, zeigt, dass Farne und Lycopoden die am stärksten bedrohte Pflanzengruppe der von der IUCN bisher in Europa beurteilten Pflanzen sind.

Vorstellung des Verbreitungsatlas der Farn - und Blütenpflanzen Deutschlands

Auf fast 30 Millionen Einzeldaten basiert der "Verbreitungsatlas der Farn-und Blütenpflanzen Deutschlands", der am 29.01.2014 im Bundesamt für Naturschutz (BfN) der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Erstmals zeigt der Atlas in 3.000 Verbreitungskarten für ganz Deutschland, welche Pflanzenarten wo in der Natur vorkommen. Damit ist nun ein Datenschatz verfügbar, der umfassend Auskunft über den Zustand der Natur und ihren ständigen Wandel gibt und zugleich zahlreiche interessante Auswertungen erlaubt. Der Rückgang und die Zunahme bestimmter Pflanzenarten belegen die ständigen Veränderungen unserer Flora.

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