API src

Found 1819 results.

Related terms

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen - Download EPSG 3044 (25832)

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 3044 (EPSG 25832 mit vertauschten X/Y-Koordinaten)

INSPIRE Schutzgebiete in Deutschland

Der INSPIRE Datensatz Schutzgebiete in Deutschland stellt bundesweite Schutzgebietsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex I Thema bereit. Die harmonisierten Datensätze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt für Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2025), Naturschutzgebiete (2023), Nationale Naturmonumente (2025), Biosphärenreservate (2025), Naturparke (2025), Landschaftsschutzgebiete (2023).

Naturschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG und § 16 NAGBNatSchG. Schutzintensität: hoch. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Verordnete Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Göttingen sind: NSG "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 143; NSG "Butterberg und Hopfenbusch bei Bartolfelde" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 405 "Butterberg/Hopfenbusch"; NSG "Ballertasche" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 141; NSG "Finnenbruch, Großes Butterloch und Schwimmende Insel"; NSG "Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa "; NSG "Gipskarstlandschaft bei Ührde"; NSG "Gipskarstlandschaft Hainholz" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 133 "Gipskartsgebiet bei Osterode"; NSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138; NSG "Großer Leinebusch"; NSG Oderaue"; NSG "Ossenberg-Fehrenbusch"; NSG "Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 134 "Sieber, Oder, Rhume"; NSG "Seeanger, Retlake, Suhletal" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 139 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Seeburger See" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 140 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Siebertal"; NSG "Staufenberg"; NSG "Steinberg bei Scharzfeld"; NSG "Teufelsbäder"; NSG "Totenberg"; NSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 132; NSG "Bratental" (Stadt GÖ nachrichtlich); NSG "Stadtwald Göttinger u. Kerstlingeröder Feld" (Stadt GÖ nachrichtlich). Für die NSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

FFH-Gebiete

Gebiete nach Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (RL 92/43/EWG)

Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht Berlin (inklusive Natura 2000)

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale in flächiger Ausprägung und als Objekte, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturpark Barnim (Berliner Teil), FFH - Gebiete und Vogelschutzgebiete (SPA - Flächen) des Netzes Natura 2000, einstweilig sichergestellte Flächen in einer aktuellen, grundstücksgenauen Karte im Maßstab 1:1.000). Die amtlichen Karten zur jeweiligen Schutzverordnung können bei der jeweils örtlich zuständigen unteren Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege im Bezirksamt oder bei der obersten Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltAbt. III) eingesehen werden. Nur diese amtlichen analogen Karten sind rechtsverbindlich, sofern die Karten nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin mitveröffentlicht wurden.

FFH-Arthabitate flächenhaft Saarland

FFH-Arthabitate flächenhaft Saarland Dieser Datensatz umfasst die Lebensräume der Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie. Die Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind in Anhang II und/oder Anhang IV oder Anhang V aufgeführt und entweder bedroht, potentiell bedroht, selten oder aber endemisch und erfordern infolge ihres Habitats und/oder der potenziellen Auswirkungen ihrer Nutzung auf ihren Erhaltungszustand besondere Beachtung. Im Anhang II der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sind die Arten von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete geschaffen werden müssen. Der Datensatz FFH-ARTEN_F umfasst die Anhang-II-Arten mit flächigen und als Polygon dargestellten Lebensräumen.

Unterteilung Naturschutzgebiete AWZ

Dieser Datensatz enthält Bereiche, Unterbereiche und Zonen der Naturschutzgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels gemäß den Verordnungen vom 28.09.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63).

FFH-Gebiete des Saarlandes

Der Datenbestand zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Fauna-Flora-Habitat Gebiete des Saarlandes nach FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) - Ursprünglich Karte der FFH-Gebietsmeldung des Saarlandes 2004. Zum Teil sind die Gebiete auch gleichzeitig als Vogelschutzgebiete gemeldet. Sachdaten/Attributinformationen: HMIT SCHUTZGR: Grund der Schutzwürdigkeit; HISTELE : Kulturhistorische Bedeutung; INSDATE: Übernahmedatum ins GDZ; SCHUTZZ: Schutzziel; GBEFBAS : Erfassungsmaßstab; FLANZ : Anzahl der Flächen; GBBEM: Bemerkung; GBNR: Gebietsnummer; GBSZ: Schutzzone; GEFAHRB: Gefahrenbeschreibung; GBNAME: Gebietsname; GBMTD: Link zu Informationen; BAUSW : Ausweisung; ENTWZ: Entwicklungsziel; KENNUNG: Kennungs Nummer; OBJART: Objektart; REPRAES: Repäsentanz; DMASSTB: Digitalisiermaßstab; EDAT: Einspeicherungsdatum in OSIRIS; OBJBEM: Bemerkung (enthält die INformation ob es sich um ein Feldermausquartier handelt bzw. ob ein Fledermausquartier im Gebiet liegt); SONSTSCHGR: Sonstiger Grund der Schutzwürdigkeit; GEOBES: Geowissenschaftliche Bedeutung; OBJBEZ: Objektbezeichnung; STADABO: Link zum Standarddatenbogen; ERHZIEL: Link zu den Erhaltungszielen;GBBESCHR:;WRRL:;INTERN:; . Betrachtungsobjekt im GDZ; Export der MultiFeatureklasse (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngffh und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ngffh)) in die Filegeodatabase.

FFH-Lebensraumtypen in NATURA2000 Schutzgebieten gemäß VO, Saarland

FFH-Lebensraumtypen mit Gesamtbewertung, Stand Schutzgebietsverordnung (VO) in ausgewiesenen Natura2000-Gebieten. Lebensraumtypen und zugehörige Bewertungen die Bestandteil der Gebietsausweisung waren. Der Datensatz FFH-LRT umfasst die Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. Im Anhang I der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sind die natürlichen und naturnahen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen müssen. Die natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse sind nach Definition der FFH-Richtlinie diejenigen Lebensräume, die entweder im Bereich ihres natürlichen Vorkommens vom Verschwinden bedroht sind, oder infolge ihres Rückgangs oder aufgrund ihres an sich schon begrenzten Vorkommens ein geringes natürliches Verbreitungsgebiet haben, oder aber typische Merkmale einer oder mehrerer der fünf biogeographischen Regionen aufweisen.

Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Gebiete des Naturschutzes)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.

1 2 3 4 5180 181 182