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Windpotenzialflächen im Saarland - Restriktionsflächen 200m Puffer um FFH-Gebiet

Angrenzende Gebiete im Abstand von 0-200 m um FFH-Gebiete. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE)

FFH-Lebensraumtypen

GIS-Datensatz mit den zwischen 2001 und 2009 erstinventarisierten Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in den Natura 2000-Gebieten im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Das FFH-Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (Melde-Nr. DE 2528-331) umfasst 22.654 Hektar. Es liegt, abgesehen vom Elbelauf zwischen Lauenburg und Geesthacht und der rechten Stromhälfte im Abschnitt zwischen Boizenburg und Lauenburg, im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ und nimmt etwa die Hälfte der Biosphärenreservatsfläche ein (MU 2006b) (vgl. Textkarte 5). Das in der Anlage 4 zum Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG) noch als FFH-Vorschlagsgebiet "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg" dargestellte Gebiet ist gemäß Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 2004 (ABl. L 382/1 vom 28. Dezember 2004) in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region aufgenommen worden. Es hat damit nicht mehr den Status eines Vorschlagsgebietes, sondern eines bestehenden FFH-Gebietes ("Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg", Melde-Nr. DE 2629-302) erhalten. Im Oktober 2004 hat die Niedersächsische Landesregierung eine Liste von FFH-Gebietsvorschlägen zur Nachmeldung an die Europäische Kommission beschlossen, die auch vier Bereiche enthielt, die das bestehende FFH-Gebiet ergänzen: - Elbe zwischen Boizenburg und Geesthacht - Rögnitz und Grabensystem - Gewässer und Sümpfe am Gartower Forst - Buchhorst südlich Gartow. Das bestehende FFH-Gebiet und die vier Nachmeldebereiche wurden unter der neuen Bezeichnung "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht" zusammengefasst und der EU-Kommission mit dieser Bezeichnung insgesamt als FFH-Gebiet vorgeschlagen. Mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 13. November 2007 hat nun der Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009 41 auch das Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ den Status eines bestehenden FFH-Gebietes. Das FFH-Gebiet dient dem Schutz bestimmter Lebensraumtypen und Arten, von denen einige besonderen („prioritären“) Schutz genießen (NElbtBRG, Anlage 5). Prioritäre Lebensraumtypen befinden sich z. B. auf Trockenstandorten (trockene, kalkreiche Sandrasen und artenreiche Borstgrasrasen auf Silikatböden), auf Moorstandorten (Lebende Hochmoore, Moorwälder) und in der Bach- und Weichholzaue (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior - Alno-Padion, Salicion albae). Als prioritäre Art nach FFH-Richtlinie kommt der Eremit (Osmoderma eremita) im Biosphärenreservat vor, dazu zahlreiche weitere Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (vgl. Kap. 5.1.1) Das FFH-Gebiet 247 „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ reicht mit der nördlichen Spitze in das Biosphärenreservat hinein.

INSPIRE Schutzgebiete im UIS Baden-Württemberg

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist und die unter das INPIRE Thema Schutzgebiete (Protected Sites) fallen. Die folgenden Originaldatensätze aus dem UIS Baden-Württemberg sind enthalten: - Biosphärengebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/c8bba771-0985-4f46-9ce4-44d6d9a7ff2c) - Biosphärengebiet Zone (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/72a81eee-95ea-408e-88b4-5be977ee4689) - Landschaftsschutzgebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/e60e94f0-d7b5-4289-aea2-aed7280068c3) - Nationalpark (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/f596d907-1316-470d-a81e-418fb8b0f24d) - Naturdenkmal flächenhaft (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/9a1e76ff-5481-435a-8841-67b03e98dca8) - Naturpark (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/dd68d3fd-9972-4fef-a3ca-7732e34cb244) - Naturschutzgebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/1a6a350d-97b6-4c73-8558-704d9fe8a29e) - FFH-Gebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/2e5c0d70-f6d7-4c90-83a9-12fafed44b0e) - Vogelschutzgebiet (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/73f3dfdc-6c6e-4edc-b6fe-1d557ab10001) Bei drei Landschaftsschutzgebieten wurden die Geometrien um wenige Millimeter verkleinert, um Selbstberührungen zu vermeiden, die im Rahmen der INSPIRE-Validierung nicht gültig sind. Es handelt sich um die folgenden LSG: - Großer Heuberg - Glemswald - LSG "Mittleres Körschtal" vom 01.08.1996 | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung

Biotopdaten im IS SaND

Quellen der Daten: 1. Seit 2010 im Rahmen des FFH-Grobmonitoring erfasste Biotope im Offenland. Es wurden Daten erfasster FFH-Lebensraumtypen kopiert und um den entsprechenden Biotoptyp (vgl. Kapitel 3 und 4 der Kartieranleitung Aktualisierung der Biotopkartierung in Sachsen) ergänzt. - 2. - Biotope, die im Rahmen einer Sonderkartierung des Feuchtgrünlandes 2017 und 2018 im Offenland erfasst wurden. Kartiert wurde nur in TK25 oder FFH-Gebieten, in denen das FFH-Grobmonitoring bereits abgeschlossen wurde. Erfasst wurden bisher nicht als FFH-LRT erfasste Biotope des sonstigen extensiven Feucht- und Nassgrünlandes (Biotoptypcode GF*), des sonstigen extensiv genutzten Grünlands frischer Standorte (Biotoptypcode GY*) sowie zufällig angetroffene gesetzlich geschützte Biotope. 3. Ergebnisse des zweiten Durchgangs der Selektiven Biotopkartierung im Wald (WBK2). Zuständig ist der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS). Ab 2021 werden die Ergebnisse der WBK2 sukzessive in ausgewählten Landesteilen jährlich aktualisiert. – Der Dienst kann um weitere aktuellere Biotopdaten ergänzt werden (Dienst Biotope aus Pflegeflächen; z.T. auch noch IS SaND LRT)

FFH-Gebiete (1:25.000) in Schleswig-Holstein LfU

Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.

FFH-Gebiete des Schutzgebietsnetz Natura 2000 der Stadt Osnabrück

Dieser Datensatz enthält die FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitate) in der Stadt Osnabrück. Sie bilden das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Massnahmen in der kommerziellen Fischerei in der AWZ (Polygone)

Der Datensatz stellt die Geometrien der Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei in den Naturschutzgebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee auf Grundlage des deutschen Anteils von EU-Verordnungen zur Verfügung: Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019; Delegierte Verordnung (EU) 2022/303 der Kommission vom 15. Dezember 2021; Delegierte Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission vom 8. Dezember 2022; Delegierte Verordnung (EU) 2024/2943 der Kommission vom 17. September 2024

Naturschutzgebiete der AWZ Deutschland

Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, in ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen. Der Datensatz umfasst nur die Naturschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Die Datensätze zu HELCOM und OSPAR können über das Filtern des Attributes HELCOM_OSP aus dem Datensatz Naturschutzgebiete der AWZ erstellt werden.

Windpotenziale - ffh_200m - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten der Windpotenzialstudie des Saarlandes dar.:Restriktionsflächen 200-m-Puffer um FFH-Gebiete

Schutzgebiete_INS - Vogelschutzgebiet - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:EU-Vogelschutzgebiete des Saarlandes 2006 (Vogelschutzgebiete, die Stand Juni 2006 an die EU gemeldet sind) - Schutzgebietskategorie nach dem saarländischen Naturschutzgesetz. Bis auf Gebiet Kuhnenwald-Huhngrund zum Teil sind die Gebiete gleichzeitig auch als FFH-Gebiete gemeldet.

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