2011 wurde das "Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Lüneburg" rechtskräftig. Mit diesem Landschaftsschutzgebiet (LSG) wurden die bestehenden Landschaftsschutzgebiete (teils noch aus den 1930er und 1950er Jahren) neu geregelt und abgegrenzt. Gleichzeitig wurden diese Gebiete durch die Aufnahme der FFH-Gebiete in das kreisweite Landschaftsschutzgebiet mit entsprechenden Erhaltungszielen und Regelungen national gesichert.
INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 3044 (EPSG 25832 mit vertauschten X/Y-Koordinaten)
Die "Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten" (EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009), deren erste Fassung bereits 1979 erlassen wurde, ist das Instrument der Europäischen Gemeinschaft, um die Vogelarten Europas in ihrer Gesamtheit als Teil der europäischen Artenvielfalt zu schützen. Ziel dieser Richtlinie ist, sämtliche in der Gemeinschaft heimischen wild lebenden Vogelarten in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten. Dazu werden nach Artikel 3 und 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie EU-Vogelschutzgebiete eingerichtet. Gemeinsam mit den FFH-Gebieten bilden die EU-Vogelschutzgebiete das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Vogelschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden - 0100 Geschützes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG, - 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort, - 2200 Wald auf exponierter Lage, - 3100 Lokaler Klimaschutzwald, - 3200 Lokaler Immissionsschutzwald, - 3300 Lärmschutzwald, - 4100 Sichtschutzwald, - 4300 Waldbrandschutzstreifen, - 5400 Kleine Waldfläche im waldarmen Gebiet, - 7100 Wissenschaftliche Versuchsfläche, - 7200 Naturwald, - 7300 Arboretum, - 7510 Forstsaatgutbestand, - 7520 Samenplantage, - 7610 und 7620 Historische Waldbewirtschaftung mit bzw. ohne Weiterbewirtschaftung, - 7710 Wald mit hoher ökologischer Bedeutung, - 7720 Wald mit hoher geologischer Bedeutung, - 7830 Bestattungswald, - 8101 und 8102 Erholungswald Intensitätsstufe 1 bzw. 2, - 8200 Erholungswald mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG, - 9200 Nicht betretbare Fläche, - 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche sowie Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich von Dritten übernommen werden - 1201-1203 Wasserschutzzone 1-3, - 1600 Wald im Überschwemmungsgebiet, - 6100 Wald im Totalreservat, - 6200 Wald im Naturschutzgebiet (NSG), - 6300 Wald im Landschaftsschutzgebiet (LSG), - 6400 Wald im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH), - 6500 Wald im Vogelschutzgebiet (SPA), - 6610 Geschütztes Biotop, - 6620 Geschützter Landschaftsbestandteil, - 6700 Naturdenkmal im Wald, - 7400 Mooreinzugsgebiet, - 7810 Bodendenkmal, - 7820 Bau- und Gartendenkmal.
Berlin besitzt 29.000 Hektar Wald. Das ist knapp ein Fünftel der Landesfläche. Diese Gegenwelt zur hektischen Stadt trägt auf vielerlei Art zu Erholung, Wohlbefinden und Gesundheit der Stadtbevölkerung bei und bietet Tieren Schutz und Lebensraum. Beides hat in der Stadt Vorrang vor der Holznutzung. Seit 30 Jahren werden Berlins Wälder naturnah gepflegt und bewirtschaftet. Grundlage ist die Berliner Waldbaurichtlinie. Sie hat 1991 die Ansprüche von Forstwirtschaft, Naturschutz, Erholungssuchenden, Landschaftsästhetik und Klimaschutz in einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst. Ziel sind gesunde, stabile und strukturreiche Wälder. Verjüngen sollen sich die Wälder durch natürliche Aussaat. Nur wo das nicht möglich ist, werden heimische Jungpflanzen eingebracht. Pflegemaßnahmen des Waldes werden zum Schutz sensibler Tierarten nur außerhalb der Setz- und Brutzeiten durchgeführt. Zum Schutz der empfindlichen Waldböden sind Maschinen nur auf Waldwegen und Rückegassen erlaubt. Einzig Rückepferde dringen weiter vor. Kahlschläge sind generell verboten – genau wie Pestizide. Diese nachhaltige Bewirtschaftung ist seit 2002 offiziell zertifiziert: Forest Stewardship Council (FSC) und Naturland Verband kontrollieren regelmäßig, dass ihre Standards eingehalten werden. Eine Bedingung der FSC-Zertifizierung ist, dass zehn Prozent des Waldes sich selbst überlassen bleiben: Dort soll sich Naturwald entwickeln. Dass so große Flächen stillgelegt werden, ist in Deutschland noch eine Ausnahme – und ein klares Bekenntnis Berlins. Die Berliner Forsten fördern Biodiversität auch, indem sie gesunde alte und absterbende Bäume, liegendes und stehendes Totholz im Wald belassen. Solches Biotopholz fördert das Vorkommen gefährdeter Arten von Tieren, Pflanzen und Pilzen. Das Ziel, Biodiversität zu fördern, gilt auf der gesamten Waldfläche. Höchste Aufmerksamkeit genießen dabei FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und besonders geschützte und gefährdete Arten. Die Waldbestände und die Kleingewässer, Moore oder Trockenrasen, die sich in ihnen finden, werden gezielt erhalten und entwickelt. Die Wuhlheide ist ein Wald mitten in der Stadt, der ein Kleinod birgt: Die Pflanzengesellschaft Fingerkraut-Eichenwald gibt es in ganz Berlin nur hier. Das Vorkommen gehört sogar zu den größten in Nordostdeutschland. Berlin widmet diesem floristischen Schatz besondere Pflege. 2018 etwa wurden Bäume aufgelichtet, damit das seltene Weiße Fingerkraut, das der Pflanzengesellschaft den Namen gab, besser wachsen kann. Daran haben viele mitgewirkt: Die Naturschutzbehörde des Bezirks Treptow-Köpenick hat die Maßnahmen mit den Berliner Forsten und der Koordinierungsstelle Florenschutz umgesetzt und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat sie im Rahmen der Strategie Stadtlandschaft und der Strategie zur Biologischen Vielfalt gefördert. Achten Sie beim Kauf von Holzprodukten auf das FSC-Siegel! So unterstützen Sie verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung und Biodiversität – nicht nur in Berlin. Naturnahe Waldwirtschaft
Besonders arten- und blütenreiche Mähwiesen, die durch eine extensive Bewirtschaftungsweise entstanden sind und entsprechend genutzt und gepflegt werden, sind geschützt. Sie bereichern die Kulturlandschaft mit ihrer Arten- und Strukturvielfalt und sind für den Fortbestand bestäubender Insekten wichtig. Der Datensatz „LRT Mähwiesen innerhalb FFH“ umfasst die Lebensraumtypen (LRT) „Magere Flachland-Mähwiesen“ (LRT 6510) und „Berg-Mähwiesen“ (LRT 6520), die innerhalb der FFH-Gebiete Thüringens liegen. Diese Mähwiesen sind als FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Biotope nach § 30 BNatSchG sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten durch europarechtliche und nationale Rechtsvorschriften geschützt. Hervorzuheben sind hier die Verschlechterungsverbote gemäß § 30 Abs. 2 und § 33 Abs. 1 BNatSchG. Dieser Schutz gilt auch für weitere Grünland-LRT, wie beispielsweise Trockenrasen, die nicht Teil dieses Datensatzes sind. Im Kartendienst des TLUBN können die „FFH-Lebensraumtypen (LRT) Offenland“ abgerufen werden. Die Attribute, die am Datensatz hinterlegt sind, beinhalten i.d.R. folgende Informationen: Lebensraumtyp-Code: internationaler Code für den Lebensraumtyp Lebensraumtyp-Name: Bezeichnung des Lebensraumtyps Gesamtbewertung: Bewertung der jeweiligen Einzelfläche nach einer standardisierten Methode (Kartier- und Bewertungsschlüssel FFH-Offenland-Lebensraumtypen Thüringen, 2021) hinsichtlich Habitatstruktur, Arteninventar und Beeinträchtigungen. A. hervorragende Ausprägung B. gute Ausprägung C. mittlere bis schlechte Ausprägung Datum Geländeerfassung: Datum der Erfassung und Bewertung des Lebensraumtyps im Gelände
Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
Die WebGIS-Anwendung "Naturschutzfachdaten" stellt Informationen zu verschiedenen Naturschutzfachthemen bereit. Datenbasis sind die in den Bestandteilen des Fachinformationssystem Naturschutz zusammengeführten und geprüften Datenbestände. Die Anwendung enthält Geoinformationen zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg, den Schutzgebieten NATURA 2000 nach EU-Recht, zu Biotopen, geschützten Biotopen (nach §30 BNatSchG, §18 BbgNatSchAG), Lebensräumen nach der europäischen FFH-Richtlinie, Bewirtschaftungserlassen für die FFH-Gebiete, Daten der Naturräumlichen Gliederung sowie Artendaten. Zu den FFH- und SPA-Gebieten können die Standarddatenbögen aufgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass die Schutzgebiete nur bis zu einem Maßstab von 1:9.000 angezeigt werden. Die Daten selbst wurden im Maßstab 1:10.000 erfasst. So sollen Fehlinterpretationen z.B. im Zusammenhang mit den Orthofotos ausgeschlossen werden, da die Daten selbst eine höhere Genauigkeit nicht liefern können. Mit dem Aufruf der Anwendung Naturschutzfachdaten erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Der Kartendienst ist kostenfrei. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zugrunde liegenden Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Metadaten der gekoppelten Daten.
Dieses Waldgebiet ist mit seinen Mooren, Gewässern und Wiesen besonders vielfältig. Reizvoll sind die Moore Teufelsbruch , Großer und Kleiner Rohrpfuhl sowie die Kienhorst-, Schwanenkruger- und die Laßzinswiese. Neben ausgedehnten bodensauren Eichenwäldern ist der Luchwald – ein Eichen-Hainbuchenwald – mit seinen Flatter-Ulmen, Eschen und der üppigen Krautschicht eine der Besonderheiten des Gebietes. Nördlich des Waldes schließen sich Frischwiesen mit Kalk- und Sandmagerraseninseln an, bei zunehmender Feuchte gehen sie in Pfeifengraswiesen über. Am Übergangsbereich von Luchwald und Wiesen findet man eine besonders artenreiche Lebensgemeinschaft seltener Tier- und Pflanzenarten. Das weitverzweigte Wegesystem bietet immer wieder neue Möglichkeiten das Gebiet zu erleben und ausgedehnte Wanderungen zu unternehmen. Am besten lernt man das Natura 2000-Gebiet Spandauer Forst kennen, wenn man am Parkplatz oder an der Bushaltestelle an der Einmündung der Hakenfelder Straße in die Schönwalder Allee startet. Folgt man dem Verlauf des Kuhlaken-Teiches und biegt dann am ersten Gestellweg nach Südwesten ab. Dieser Teil des Forstes ist als “Stadtpark” bekannt und ein großzügiges Hundeauslaufgebiet. Nach rund 200 Metern gelangt man in einen Altholzbestand aus Eichen im Jagen 10 und Rotbuchen im Jagen 16. Der Weg führt weiter in südlicher Richtung bis zur ehemaligen Revierförsterei Radeland und dann in nordwestlicher Richtung bis zum Bahnübergang über die Bötzowbahn. Nach Nordosten schwenkend führt er an einem Alteichenbestand im Jagen 20 und den Wildgehegen in den Jagen 19 und 18 vorbei bis zur Großen Kuhlake. Der Wald ist hier durch bodensaure Eichenwälder geprägt, in deren Krautschicht das Nordische Labkraut als typische Art vorkommt. Folgt man dem Lauf der Kuhlake nach Nordwesten, gelangt man in eine sehr abwechslungsreiche Landschaft. Erlenbeschattete Partien reißen plötzlich auf und geben den Blick auf sonnendurchflutete, weitläufige Gewässerpartien mit zum Teil abgestorbenen Erlen frei. Im Jagen 44 liegt die Senke der Kleinen Kuhlake, wo der seltene Siebenstern seinen letzten Standort in Berlin hat. Ist man am Oberjägerweg angelangt, biegt man nach Südwesten ab und erreicht nach einigen Metern Teiche. Im Frühjahr wird man hier von einem vielstimmigen Froschkonzert empfangen. Nach Umrunden der Teiche folgt man dem Waldweg zwischen den Jagen 56 und 58 vorbei an einer Überschwemmungsfläche bis zur Kreuztränke. Hier vereinen sich die Kuhlake und der Kreuzgraben. Wendet man sich entlang der Kuhlake nach Nordwesten, erreicht man im Jagen 69/70 den feuchten Teil des Spandauer Forstes, den Luchwald. Der ehemalige Grenzweg führt entlang der Wiesen nach Westen zum Eiskeller. Zum Abschluss der Erkundung sollte man noch den Laßzinssee nördlich des Jagens 68 besuchen. Auf zwei Aussichtsplattformen kann man in das Vogelschutzgebiet hineinsehen und eine Vielzahl von Vögeln beobachten. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen (FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet) DE 3445-301 Bei den Managementplänen, die wir zum Download anbieten, handelt es sich um PDF-Dateien mit großen Datenvolumen. Einige Dateien wurden zu einer PDF-Datei zusammengefügt. Die Dateien sind nicht barrierefrei.
WFS Downloaddienst der Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensätze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt fuer Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2024), Naturschutzgebiete (2022), Nationale Naturmonumente (2024), Biosphärenreservate (2024), Naturparke (2024), Landschaftsschutzgebiete (2022). WFS Downloaddienst der Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensätze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt fuer Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2025), Naturschutzgebiete (2023), Nationale Naturmonumente (2025), Biosphärenreservate (2025), Naturparke (2025), Landschaftsschutzgebiete (2023).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 305 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 43 |
| Land | 1111 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 739 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 28 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 3 |
| Daten und Messstellen | 8 |
| Ereignis | 12 |
| Förderprogramm | 99 |
| Hochwertiger Datensatz | 31 |
| Taxon | 2 |
| Text | 623 |
| Umweltprüfung | 102 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 1108 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1616 |
| Offen | 289 |
| Unbekannt | 83 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1982 |
| Englisch | 23 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 62 |
| Bild | 137 |
| Datei | 70 |
| Dokument | 1308 |
| Keine | 196 |
| Unbekannt | 192 |
| Webdienst | 131 |
| Webseite | 530 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 937 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1988 |
| Luft | 396 |
| Mensch und Umwelt | 1988 |
| Wasser | 824 |
| Weitere | 1868 |