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Biotoptypen im Land Bremen

Biotoptypen im Land Bremen Für die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen, Teil Bremen, wurde ein flächendeckender Datensatz der Biotope für die Stadtgemeinde Bremen erzeugt, unter Verwendung vorliegender Daten unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Kartiermethoden. Im Außenbereich werden im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms (IEP) der senatorischen Umweltbehörde Bremen seit 2004 nach einer einheitlichen Methodik u.a. flächige Biotoptypenkartierungen in regelmäßigen Intervallen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen durchgeführt. Im Innenbereich wurden die Daten durch die Realnutzungskartierung der bebauten Bereiche im Stadtgebiet Bremen (GFL 2009, Polygonis 2010) ergänzt. Für die Neuaufstellung der Landschaftsprogramme Bremerhaven wurde ebenfalls ein flächendeckender Datensatz erzeugt (SKUMS 2020). Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (DRACHENFELS 2021) identisch. Eine detaillierte Untergliederung wurde in Bremen für die Grabenbiotope vorgenommen, die in den Marschenlandschaften für den Naturschutz von besonderer Bedeutung sind. Bei den Marschengräben (Biotoptyp FGM) sind hier 11 Subtypen differenziert. Die Erhebungen erfolgen auf der Maßstabsebene 1:5000 auf Basis der topographischen Karte DGK 5/AB 5. Es werden zudem FFH-Lebensraumtypen gemäß den "Hinweisen zur Definition und Kartierung der Lebensraumtypen von Anhang 1 der FFH-Richtlinie in Niedersachsen" (DRACHENFELS 2007) und geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz erfasst.

Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Arten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Lebensraumtypen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Lebensräume und Biotope (HB)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit, Objektgeometrie) enthalten Angaben zu inspireId, Codierungsschema (ReferenceHabitatType-SchemeValue) z.B. Habitat Directive, Code (ReferenceHabitatType-CodeValue) z.B. „7110“. Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Deutschland. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht Berlin (inklusive Natura 2000)

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale in flächiger Ausprägung und als Objekte, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturpark Barnim (Berliner Teil), FFH - Gebiete und Vogelschutzgebiete (SPA - Flächen) des Netzes Natura 2000, einstweilig sichergestellte Flächen in einer aktuellen, grundstücksgenauen Karte im Maßstab 1:1.000). Die amtlichen Karten zur jeweiligen Schutzverordnung können bei der jeweils örtlich zuständigen unteren Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege im Bezirksamt oder bei der obersten Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltAbt. III) eingesehen werden. Nur diese amtlichen analogen Karten sind rechtsverbindlich, sofern die Karten nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin mitveröffentlicht wurden.

Bundesamt für Naturschutz: Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ) (WMS)

WMS Kartendienst der Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ). Gebietsmeldungen des Bundes gemäss der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Übersicht der in der Ausschliesslichen Wirtschaftzone ausgewiesenen Naturschutzgebiete.

Untersuchungen zur Gefährdung von Farn- und Samenpflanzen als Grundlage für den Schutz der biologischen Vielfalt und für die Umsetzung der FFH-Richtlinie

Es wird die Funktion der Koordinierung der oben genannten Forschung für den Regierungsbezirk Leipzig übernommen. Es werden Daten über Verbreitung, Standortansprüche und Bestandsveränderungen von Farn- und Samenpflanzen erhoben und ausgewertet. Belegmaterial wird im Herbarium der Universität archiviert. Wir bieten anderen Institutionen, aber auch Einzelpersonen den Service an, taxonomisch schwierige Sippen zu determinieren bzw. Belege zu revidieren.

Zusammenstellung und Aufbereitung der Daten von Bund und Ländern für den nationalen FFH-Bericht 2025

Rasterverbreitung von Zielarten der Flora im Land Bremen

Rasterverbreitung von Zielarten der Flora im Land Bremen Im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms "IEP" der Naturschutzbehörde Bremen werden seit 2004 nach einer einheitlichen Methodik u.a. Kartierungen für Zielarten der Flora und Fauna in regelmäßigen Intervallen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen durchgeführt. Die Auswertung dieser Daten zur Darstellung der Verbreitung bezieht sich auf Vorkommen gefährdeter Floraarten (nach Rote Liste und Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen, Garve 2004, Gefährdungsstufen 1, 2, oder 3) für die Jahre 2012 bis 2023. Die Rasterverbreitung für gefährdete Arten der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen in Niedersachsen und Bremen wird durch Auswertung der im Rahmen des IEP durchgeführten Kartierungen ermittelt. Die Auswertung erfolgt nur als Präsenz-Absenz-Darstellung. Das verwendete Raster entspricht den Vorgaben der EU für die Berichterstattung zur FFH-Richtlinie.

Illegale Wolfstötungen in Sachsen-Anhalt

Nr.: 10/2021 Halle (Saale), 04.06.2021 Die Präsidentin Illegale Wolfstötungen in Sachsen-Anhalt (LAU) sechs Wölfe gemeldet, die tot oder schwer verletzt aufgefunden wurden. In drei Fällen war die Todesursache illegaler Beschuss. Das bestätigen die vom Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin durchgeführten pathologischen Untersuchungen. Da die Tötung eines Wolfes strafbar ist, wurden alle drei Fälle zur Anzeige gebracht. Wölfe sind international durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die FFH-Richtlinie und nach der Berner Konvention streng geschützt. Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch das Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt, welches unter anderem das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen untersagt. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen - Geldstrafen oder Freiheitsentzug - kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen. In den Jahren 2009 bis 2021 wurden in Sachsen-Anhalt elf Wölfe illegal durch Beschuss getötet. Dies entspricht einem Anteil von 15 % an allen Totfunden in Sachsen-Anhalt und stellt nach der Tötung bei Verkehrsunfällen die zweithäufigste nachweisbare Todesursache dar. Pressemitteilung Seit April 2021 wurden dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1

Berichtspflicht

Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die Sicherung der Vielfalt der Arten und Lebensräume (Biodiversität) auf dem Gebiet der Europäischen Union durch ein Netz von besonderen Schutzgebieten (Natura-2000-Netzwerk). Gemäß Artikel 17 dieser Richtlinie erstellen deswegen die Mitgliedsstaaten regelmäßig (alle 6 Jahre) Berichte über den Zustand der Gebiete und der dort vorkommenden Lebensraumtypen und Arten. Zur Erfüllung der Berichtspflicht laufen neben der Ersterfassung nach weitgehend einheitlichen Methoden und Bewertungsstandards dann auch Wiederholungskartierungen ausgewählter Flächen sowie ausgewählter Populationen im Rahmen des Monitorings. Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen erfolgt anhand von Bewertungsschemata, die ebenfalls auf Grundlage bundesweiter Empfehlungen erarbeitet wurden. Zur Erstellung der Berichte werden die erhobenen Daten aggregiert, erst auf der Ebene der einzelnen Bundesländer, dann auf der Ebene der biogeographischen Regionen der einzelnen Mitgliedsländer, dann auf der Ebene der biogeographischen Regionen EU-weit. Zeigt sich, dass Schutzgegenstände nicht in einem günstigen Erhaltungszustand sind, sollen Programme und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation beschlossen und umgesetzt werden. Wird in Verfahren von FFH-Verträglichkeitsprüfungen die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen von Schutzgegenständen aufgezeigt, die sich (auf aggregierter Ebene) nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, ist die Schwelle einer Zulassung erheblich verschärft. Der Nationale Bericht nach Artikel 17 FFH-RL (aufgeteilt in die kontinentale, atlantische und alpine biogeographische Region Deutschlands) ist über die Homepage des Bundesamtes für Umweltschutz einsehbar. Nationaler Bericht gemäß FFH-Richtlinie Des weiteren ist alle zwei Jahre ein Bericht nach Artikel 16 zum Artenschutz im Zusammenhang mit den genehmigten Ausnahmen zu erstellen.

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