Der Datensatz enthält Informationen zur Feldkapazität (FK, in mm) in der gründigen Zone (Wp) bis maximal 1 Meter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021); (https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Informationsgrundlagen/Bodenkundliche_Karten_Datenbanken/BUEK200/buek200_node.html). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grund-lage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell sowohl für die Ausweisung der Erheblichkeit von erosivem Bodenantrag als auch für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.
Der Datensatz enthält Informationen zur mittleren Feldkapazität (FK, in mm/dm) in der gründigen Zone (Wp) bis maximal 1 Meter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021); (https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Informationsgrundlagen/Bodenkundliche_Karten_Datenbanken/BUEK200/buek200_node.html). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell sowohl für die Ausweisung der Erheblichkeit von erosivem Bodenantrag als auch für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.
Der Datensatz enthält Informationen zur mittleren Feldkapazität (FK, in mm/dm) bis maximal 3 Dezimeter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereit-gestellt von der BGR (2021); (https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Informationsgrundlagen/Bodenkundliche_Karten_Datenbanken/BUEK200/buek200_node.html). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.
Der Datensatz enthält alle im Rahmen der Sächsischen Waldmehrungsplanung erfassten potentiellen Erstaufforstungsflächen. Erstaufforstung ist die Bepflanzung einer meist landwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche mit Waldbäumen und Sträuchern.
Erhebung über Anlagen zum Umgang mit Wasse rgefährdenden Stoffen, die im Hinblick auf gesetzlich vorgesehene Überwachungsmaßnahmen besonders erfasst sind. Erhebungsmerkmale: Art der Anlage; Bauart, Baujahr, Material und Fassungsvermögen der Anlage; Gefährdungsstufe; Wassergefährdungsklasse; Art des wassergefährdenden Stoffes; Wirtschaftszweig des Betreibers.
In der Datenbank Rigoletto werden Chemikalien nach ihrem Gefährdungspotential für die aquatische Umwelt und die Gesundheit des Menschen in drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) sowie in die Gruppe der nicht wassergefährdenden (nwg) Stoffe eingestuft, Hintergrundinformationen zu den einzelnen Stoffen angeboten und CAS- und EG-Nummern (CAS = Chemical Abstract Services, EG = Europäische Gemeinschaft z. B. EINECS-Nr. = European Inventory of Existing Chemicals) aufgeführt. Die Bewertung der Chemikalien erfolgt durch Selbsteinstufung durch die Hersteller und Inverkehrbringer entsprechend den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 17. 05. 1999 und in Einzelfällen durch die "Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS)". Im wasserrechtlichen Vollzug der Bundesländer dienen die Wassergefährdungsklassen dazu, Anforderungen an die technische und logistische Sicherheit bei Industrieanlagen und Lagern festzulegen. Die Daten können mit Hilfe einer komfortablen Suchmaschine über Teile der Stoffbezeichnung, CAS-/ EG-Nummern, oder Synonyme recherchiert werden. Folgende Aufgaben werden mit Hilfe der Datenbank Rigoletto gelöst: · Verwalten der nach Anhang 3 der VwVwS vom 17. 05. 1999 durch Hersteller und Inverkehrbringer dokumentierten Stoffe, · Erstellung von umfassenden Stoffdatensätzen, die einstufungsrelevante Daten zur Identifikation, Toxizität, Ökotoxizität, Verhalten in der Umwelt und zu Klassifizierungen umfassen, · Dokumentation der Stoffinformationen und Ausgabe der Datensätze in Form eines Datenblattes, das als Layout-Vorlage zur Vervielfältigung verwendbar ist, · Verwaltung und Dokumentation der Literaturquellen, · regelmäßige Weitergabe der Daten für die Veröffentlichung der Einstufungen im Internet, · Erstellung des Katalogs wassergefährdender Stoffe sowie der VwVwS in Form layoutfähiger Vorlagen.
Der Datensatz enthält alle im Rahmen von Maßnahmen zum waldbaulichen Qualitätsmanagement erfassten Verjüngungseinheiten. Zu jeder Verjüngungseinheit werden das Jahr der Begründung der Verjüngungseinheit, die Art der Verjüngungsmaßnahme, genutzte Baumart, Herkunft des Saatgutes bzw. der Pflanzen, Art des Begründungsverfahrens, Verjüngungstyp, Umfang der Verjüngung, Zäunung und Status der Verjüngungseinheit etc. angegeben.
Daten zur Fließgewässerstrukturgütekartierung in Mecklenburg-Vorpommern
Der Datensatz enthält alle im Rahmen des waldbaulichen Qualitätsmanagements ausgewiesenen Zielzustandstypen. Der Zielzustand charakterisiert das im Rahmen der waldbaulichen Behandlung langfristig anzustrebende Entwicklungsziel. Im Allgemeinen wird darunter ein standortgerechter, ökologisch stabiler Waldzustand mit hohem Anpassungspotenzial an sich ändernde Standortsbedingungen verstanden.
Stoffe und Gemische können eine Gefahr für Gewässer sein. Sie müssen deshalb entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) – bzw. als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ – eingestuft werden. Das Einstufungsverfahren für Stoffe und Gemische ist in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt, welche das bisherige Einstufungsverfahren nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) fortschreibt. Aufgrund der WGK und der Tonnage der gehandhabten wassergefährdenden Stoffe legt die AwSV einheitliche Anforderungen für Anlagen bundesweit fest. Damit soll eine Gefährdung von Grund- und Oberflächengewässern bei der Lagerung und Handhabung der Stoffe ausgeschlossen werden. Außerdem bietet die Einstufung für Anlagenbetreiber, Vollzugsbehörden vor Ort sowie im Falle eines Unfalls für die örtlichen Feuerwehren eine aggregierte Gefährlichkeitskennzahl. So müssen sie die Relevanz aller Kombinationen von Gefährlichkeitsmerkmalen für den Gewässerschutz nicht im Einzelnen beurteilen. Die WGK-Einstufung schafft darüber hinaus den Anreiz, besonders gefährliche oder schlecht untersuchte Stoffe durch solche, die weniger wassergefährdend und gut untersucht sind, zu ersetzen. Hinweise zu anlagenbezogenen Regelungen finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes im Artikel „Anlagensicherheit“ unter dem „Thema“ „Wirtschaft und Konsum“. Hinweise zu den rechtlichen Regelungen finden Sie im Artikel „Rechtliche Grundlagen“. Hinweise zum Einstufungsverfahren finden Sie im Artikel „WGK-Einstufung“. Die AwSV unterscheidet die WGK-Einstufung von Stoffen und Gemischen. Hierbei ist für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse folgendes zu beachten (siehe auch § 2 Begriffsbestimmungen der AwSV): Ein „ Stoff “ ist ein chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren. Ein Reaktionsgemisch, das nicht weiter getrennt und aufgearbeitet wird, kann als Stoff betrachtet werden. Gleiches gilt für Stoffe, die aufgrund ihrer (teilweisen) natürlichen Herkunft eine komplexe chemische Zusammensetzung aufweisen (z. B. Mineralölprodukte oder Fettsäureester). Die Einstufung von Stoffen in WGK muss nach den Vorgaben von Anlage 2 Nummer 1 AwSV dokumentiert und dem Umweltbundesamt vorgelegt werden. Das Formular kann online über das Bundesportal ausgefüllt und übermittelt werden. Eine Vorschau und die Verlinkung zum Formular finden Sie über die Seite Bundesportal | Selbsteinstufung von Stoffen hinsichtlich ihrer Wassergefährdung - Dokumentation . Übergangsweise ist auch die Verwendung des Dokumentationsformblatts 1 für Stoffe möglich. Unterschriebene Einstufungsdokumentationen sind zu richten an: Auf dem Postweg : Umweltbundesamt Fachgebiet IV 2.6 Wassergefährdende Stoffe Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Oder per E-Mail an: WGK [at] uba [dot] de Gemische bestehen aus zwei oder mehr Stoffen (Komponenten). Die Einstufung von Gemischen findet eigenverantwortlich statt, wobei der Betreiber die Dokumentation seiner Einstufung (Dokumentationsformblatt 2 oder 3 für Gemische) der zuständigen wasserrechtlichen Genehmigungsbehörde vorlegen und nicht beim Umweltbundesamt einreichen muss. Erzeugnisse werden nicht in eine WGK eingestuft. Für die Anwendung der AwSV ist die Frage, ob es sich chemikalienrechtlich um Erzeugnisse handelt oder nicht, nicht entscheidend. Maßgebend ist, ob mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne von § 62 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. § 2 Absatz 2 AwSV (sowohl Stoffe als auch Gemische) in einer Anlage umgegangen wird. Ist dies der Fall, ist die AwSV zu beachten. Das Chemikalienrecht macht keine Vorgabe für das Wasserrecht. Ob das betrachtete Objekt selbst als wassergefährdender Stoff anzusehen ist oder ob durch Umgang mit dem Objekt mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (z. B. bei einem Hydraulikaggregat), ist für die Eröffnung des Anwendungsbereichs der AwSV ebenfalls unerheblich. Informationsveranstaltung zur AwSV von 2017 Informationsveranstaltung zur AwSV von 2019 Informationsveranstaltung zur AwSV von 2020
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