Abgrenzung der hessischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zur Darstellung auf der Topografischen Karte (TK) 1:25000 (nicht der Digitalen TK25). Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dezernate 41.1 bzw. 31.1). Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie im Fachinformationssystem Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete unter gruschu.hessen.de.
Die Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200) wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer im Blattschnitt der Topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK200) erarbeitet und in 55 einzelnen Kartenblättern herausgegeben. Die digitale, blattschnittfreie Datenhaltung bildet eine detaillierte, bundesweit einheitliche und flächendeckende Informationsgrundlage für Länder übergreifende Aussagen zu Bodennutzung und Bodenschutz. Über den aktuellen Bearbeitungsstand des Kartenwerks informieren die Internetseiten der BGR zum Thema Boden. Die Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden auf dem Gebiet dieses Kartenblattes wird anhand von 70 Legendeneinheiten (gegliedert nach Bodenregionen und Bodengroßlandschaften) beschrieben. Jede Legendeneinheit beinhaltet bodensystematische Informationen (Bodensubtyp) und Informationen zum Bodenausgangsgestein sowohl für die Leitböden als auch für deren Begleiter. Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Freiburg-Süd wurde der LBG-Datensatz von Freiburg-Nord am südlichen Blattrand in Teilen verändert (Stand 05. Oktober 2004). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Mannheim wurde der LBG-Datensatz von Freiburg-Nord am nördlichen Blattrand in Teilen verändert (Stand 05. Mai 2008).
Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Der Generalwildwegeplan (GWP) ist eine eigenständige ökologische, in erster Linie waldbezogene Fachplanung des Landes für einen landesweiten Biotopverbund und ist integrativer Bestandteil eines nationalen bzw. internationalen ökologischen Netzwerks von Wildtierkorridoren. Der GWP zeigt die teilweise letzten verbliebenen Möglichkeiten eines großräumigen Verbundes für wald- und gehölzgebundene Arten in der bereits weiträumig stark fragmentierten Kulturlandschaft Baden-Württembergs auf. Die Korridore haben eine Zielbreite von mindestens 1000 m und werden hinsichtlich ihrer Bedeutung auf landschaftlicher Maßstabsebene (International, National, Land) kategorisiert. Zusätzlich werden die Wildtierkorridore in Abstimmung mit der LUBW bezüglich ihrer Bedeutung für den großräumigen Verbund von Offenlandlebensräumen (Multifunktionalität hinsichtlich trockener, mittlerer und feuchter Standorte) beurteilt. Korridorabschnitte, an denen, aufgrund von Bebauung oder anderer, für Wildtiere ungeeigneter Landnutzung die Zielbreite von 1000 m nicht erreicht wird, werden als Engstellen bezeichnet. Hier wird zwischen Engstellen ohne durchgängiges bzw. mit stark fragmentiertem Gehölz- oder Waldband und Engstellen mit durchgängigen Deckungsstrukturen, an denen eine Durchlässigkeit für wandernde Wildtiere eher gegeben ist, unterschieden. Die Wiedervernetzungsabschnitte kennzeichnen Abschnitte, an denen Verkehrsinfrastruktur mit starker Barrierewirkung (Straßen und Schienen) die Wildtierkorridore schneidet und an denen voraussichtlich Maßnahmen zur Wiedervernetzung für eine sichere Querung notwendig sind. Hier wird auf Grundlage der Barrierewirkung des Verkehrsträgers und der Bedeutung des jeweiligen Wildtierkorridors zwischen Wiedervernetzungsabschnitten mit sehr hoher, hoher und mittlerer Relevanz unterschieden. Stand September 2025, weitere Informationen zum Generalwildwegeplan finden Sie unter www.fva-bw.de/generalwildwegeplan.
Die wasserwirtschaftliche Planung in Deutschland wird von vielen Faktoren bestimmt und trägt maßgeblich zur ökologischen Gesamtsituation bei. Für den Planungsprozess stehen dem Planer eine Auswahl verschiedener Werkzeuge und Anleitungen zur Verfügung. Zur innovativen spezifischen Steigerung der Umweltentlastung muss eine ökonomisch und ökologisch optimale Lösung gefunden werden. Dazu ist es notwendig, bei gegebener Datenverfügbarkeit, die geeigneten Werkzeuge zur Planung und Entscheidung auszuwählen. Im Laufe der letzen Jahrzehnte ist bei dem Bemühen den Gebrauch der Werkzeuge bestmöglich in Regel zu fassen, die Übersicht über die vielen hundert Regelwerke und Merkblätter zum Teil verlorengegangen. Ziel des Vorhabens war es daher ein DV-gestütztes Fachinformationssystem zu entwickeln zur Informationsvermittlung und Beratung im Hinblick auf Grundlagen und Werkzeuge der wasserwirtschaftlichen Planung. Auf dieser Grundlage sollten die komplexen Informationen zur ganzheitlichen umweltorientierten Bearbeitung der Planungsaufgaben in verständlicher Sprache und Form, insbesondere für kleinere und mittlere Planungsbüros, sowie Umweltbehörden verfügbar werden. Zu Beginn des Vorhabens stand eine sogenannte Alphaversion des zu entwickelnden beratenden Informationssystems BWK-BIS mit einigen Daten aus dem Bereich Planungsregeln zur Verfügung. Zunächst wurde der bereits erstellte Prototyp der Benutzeroberfläche des BWK-BIS weiterentwickelt. Durch intensive Literaturrecherchen in zahlreichen Bibliotheken und im Internet wurde ein Überblick über den derzeitigen Stand der Technik der wasserwirtschaftlichen Planung verschafft. BWK-BIS soll alle relevanten Informationen zur wasserwirtschaftlichen Planung aus den Bereichen Recht, Bemessungsgrößen, Planungsregeln und Planungswerkzeuge umfassen. Dazu wurden die Dokumente aus diesen Bereichen erfasst. Im nächsten Schritt wurden diese Dokumente den Themen der Ortsentwässerung, zum Teil dem Hochwasserschutz und dem Grundwasserschutz zugeordnet und miteinander verknüpft. So entstand eine Betaversion des Informationssystems BWK-BIS.
Konzeptionen der Schadstoffmessung, einschliesslich Laerm und Strahlen
Das analog vorliegende Kartenwerk der Geologischen Karte von Nordrhein-Westfalen im Massstab 1:100000 (GK100) wird digital verfuegbar gemacht. Die GK100 zeigt auf 20 Vollblaettern, die zT angrenzende Bundeslaender und auch europaeische Nachbarlaender anschneiden, die Verbreitung der an der Erdoberflaeche anstehenden Gesteine. Sie informiert ueber das Alter, die Beschaffenheit und die Lagerung des Untergrundes. Die digitale GK100 umfasst eine Fachdatentabelle und eine Vektorkarte. Die Fachinhalte und die Flaechenobjekte der Vektorkarte sind ueber die Kuerzel der geologischen Einheiten miteinander zu einem Fachinformationssystem verknuepft. Die Fachdatentabelle gibt ueber die Eigenschaften von mehr als 500 verschiedenen geologischen Einheiten des Landesgebietes Auskunft, zB ueber das Alter, die Gesteinsbeschaffenheit, die Entstehung, den geologischen Ablagerungsraum oder die hydrogeologischen sowie geotechnischen Besonderheiten. Die Vektorkarte besteht aus drei Informationsebenen: einem Flaechen-, einem Linien- und einem Punktaufleger. Der Flaechenaufleger speichert die Polygone, die die Flaechen der Kartiereinheiten begrenzen. Der Linienaufleger haelt die linienhaften geologischen Informationen des Kartenblatts vor, wie zB tektonische Stoerungen, Verbreitungsgrenzen von Kartiereinheiten im tieferen Untergrund, Schnittlinien etc. Punktinformationen, wie Aufschluesse, Bundeslaender Fundstellen uae, werden in einem Punktaufleger festgehalten. Die graphischen Informationsebenen werden in einer blattschnittfreien digitalen Kartengraphik verwaltet. Das Fachinformationssystem der GK100 bietet durch die Verknuepfung von Fach- und Graphikdaten die Moeglichkeit von thematischen Auswertekarten. Bisher wurden die Auswertungen 'Petrographie', 'Geologische Uebersicht', 'Genese' und 'Karst' erarbeitet. Die digitale GK100 und deren thematischen Auswertekarten koennen blattschnittfrei als Plot oder als Datensatz bereitgestellt werden. Die Graphikdaten koennen in verschiedenen ASCII-Formaten und den Formaten der martkueblichen Graphiksysteme, wie zB ArcView, ArcInfo, ALK-GIAP und PIA, bereitgestellt werden. In das geologische Informationssystem der GK100 werden neben den flaechenhaften zukuenftig auch die in den geologischen Schnitten der GK100 enthaltenen vertikalen Informationen eingebunden.
Roh- und Grundwassermessstellen in Hessen aus dem Fachinformationssystem Grundwasserdatenbank Hessen (Gruwah) 1) Messstellen nach der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) und 2) Messstellen des Landesgrundwasserdienstes (LGD)
Sammlung von Informationen über schädliche Bodenveränderungen und Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), Verdachtsflächen und altlastverdächtige Flächen des Landes Sachsen-Anhalts innerhalb des Umweltinformationssystems im Fachinformationssystem Bodenschutz. (ehemals MDALIS)
Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 460 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 16 |
| Land | 376 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 274 |
| Text | 97 |
| unbekannt | 313 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 190 |
| offen | 428 |
| unbekannt | 67 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 671 |
| Englisch | 47 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 80 |
| Bild | 8 |
| Datei | 67 |
| Dokument | 151 |
| Keine | 207 |
| Unbekannt | 9 |
| Webdienst | 107 |
| Webseite | 409 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 482 |
| Lebewesen und Lebensräume | 502 |
| Luft | 316 |
| Mensch und Umwelt | 685 |
| Wasser | 330 |
| Weitere | 685 |