Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System" transformiert wurden. Landschaftselemente sind Elemente einer landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil einer guten landwirtschaftlichen Anbau- oder Nutzungspraxis gemäß der Verordnung (EU) 640/2014 Art. 9 (1) oder Elemente der landwirtschaftlichen Fläche zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten gemäß Art. 4 (b) (i) der Verordnung (EU) 2021/2015 sind. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System" transformiert wurden. Eine Referenzparzelle ist eine geografisch abgegrenzte, zusammenhängende Fläche mit einer eindeutigen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen registrierten Identifizierungsnummer im Sinne von Artikel 70 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 oder Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2022/1172, das eine oder mehrere Bodenbedeckungs-/Bodennutzungskategorien aufweist. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zu Digital Innovation Hubs in ausgewählten Ländern Beispiele für Digital Innovation Hub in Großbritannien 1. Cyber security innovation centres Die britische Regierung hat im April 2018 ein „Cyber Security Innovation Centre“ ein- gerichtet bzw. eröffnet. Eine Pressemitteilung hierzu findet sich im Internet: https://www.gov.uk/government/news/world-leading-cyber-centre-to-be-developed-in- londons-olympic-park [abgerufen am 29. April 2019]. Zudem betreibt das „National Cyber Security Centre“ (NCSC) in Cheltenham ein Inno- vationszentrum, den Cyber Accelerator (siehe hierz: https://www.ncsc.gov.uk/informa- tion/cyber-accelerator [abgerufen am 29. April 2019]). 2. Digital Catapult Das sogenannte „Digital Catapult“ ist eines der Netzwerke von Katapultzentren, die von Innovate UK (einer Exekutivagentur des „Department for Business, Energy and In- dustrial Strategy“) als unabhängiges, gemeinnütziges Zentrum eingerichtet wurde, um die Interaktion zwischen Unternehmen und akademischen Forschern zu verstärken. Es ist seit Juni 2013 in Betrieb. Eine Beschreibung findet sich im Internet unter https://www.digicatapult.org.uk/our-story/ [abgerufen am 29. April 2019]. Im Jahr 2017 wurde von der Regierung eine Begutachtung des gesamten Catapult-Netzwerkes beauftragt. Diese kam zu dem Schluss, dass das Konzept solide sei und das Potenzial habe, Innovationen voranzutreiben. Allerdings müsse die Umsetzung im gesamten Netzwerk einheitlicher sein, um größere Fortschritte zu erzielen (siehe hierzu: https://www.gov.uk/government/publications/catapult-network-review-2017-indepen- dent-report-from-ernst-and-young [abgerufen am 29. April 2019]). 3. Tech Nation In seiner derzeitigen Organisationform wurde „Tech Nation“ im April 2018 gegründet. Ziel ist es, Technologie-Start-ups und Technologie-Unternehmer in Großbritannien zu unterstützen (weitere Informationen sind unter: https://researchbriefings.parlia- ment.uk/ResearchBriefing/Summary/CDP-2018-0096 abrufbar [abgerufen am 29. April 2019]). WD 8 - 3000 - 046/19 (29. April 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zu Digital Innovation Hubs in ausgewählten Ländern Beispiele für Digital Innovation Hub in Estland 1. Smart Industry Centre Das „Smart Industry Centre“ wurde 2017 gegründet mit dem Ziel, die bislang verstreut existierenden Strukturen der Forschung und Entwicklung im Bereich der intelligenten Fertigung an der Technischen Universität Tallinn und der Estnischen Universität für Life Sciences für Mechanik, Ingenieurwesen, Automatisierung, Mechatronik, Material- wissenschaften, Technologie und Informationstechnologie zusammenzuführen. Wei- tere Informationen finden sich unter: http://smartic.ee/en/about-the-project/ [abgerufen am 29. April 2019]. 2. Digital Innovation Hub Tartu (DIH Tartu) DIH Tartu ist ein Kompetenzzentrum für Digitaltechnik und verfügt über ein Netzwerk von Partnern aus dem öffentlichen, privaten und dritten Sektor. Weitere Informationen finden sich unter: https://www.cs.ut.ee/en/DIHTartu [abgerufen am 29. April 2019]. 3. Eliko Eliko entwickelt Technologien auf der Grundlage neuartiger Algorithmen und Kom- munikationsmodelle für Geräte, die ständig neue Funktionalitäten benötigen. Eliko ist eine der Hauptquellen für die industrielle F&E-Kompetenz der estnischen IT- und Elektronikindustrie. Eliko arbeitet mit estnischen Universitäten und der estnischen Re- gierung zusammen und war wesentlich an der Entwicklung von digitalen Standards und öffentlichen Diensten beteiligt. Weitere Informationen finden sich unter: https://www.eliko.ee/services/ [abgerufen am 29. April 2019]. 4. Tallinn Science Park Tehnopol Tallinn Science Park Tehnopol ist ein Forschungs- und Geschäftscampus mit dem Ziel, Start-ups und KMUs zu helfen, schneller zu wachsen. Es ist der größte Wissen- schaftspark im Baltikum. Tehnopol Startup Incubator hilft technologiebasierten Start- ups, ihr Geschäft zu entwickeln und Investitionen zu tätigen, indem es Mentoren aus Estland und Europa einsetzt. Weitere Informationen finden sich unter: https://www.tehnopol.ee/en/ [abgerufen am 29. April 2019]. 5. STACC (Software Technology and Applications Competence Center) Hierbei handelt es sich um eine 2009 gegründete Forschungs- und Entwicklungsorga- nisation mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit einem Konsortium aus wissenschaftli- chen und industriellen Partnern hochrangige angewandte Forschung im Bereich der Datenwissenschaft und des maschinellen Lernens umzusetzen. Die Gründungsmitglie- der von STACC sind die Universität Tartu und die Technische Universität Tallinn als führende Wissenschaftszentren in Estland sowie Cybernetica AS, Regio AS (jetzt Reach-U AS), Webmedia AS (jetzt Nortal AS), Logica Eesti AS (jetzt CGI Eesti AS) und Quretec OÜ als führende IT-Unternehmen und Anwender estnischer Software und wissensbasierter Technologie. Weitere Informationen finden sich unter: https://www.stacc.ee/about-us/ [abgerufen am 29. April 2019]. *** Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Personen, die eigenverantwortlich in Bereichen arbeiten, in denen sie Strahlung ausgesetzt sind oder mit Strahlenquellen umgehen, müssen über eine fachliche Qualifikation und praktische Erfahrungen verfügen. Dies betrifft Strahlenschutzbeauftragte, Human-, Zahn- und Tiermedizinerinnen und -mediziner sowie Medizinphysik-Expertinnen und -experten. Diese nach Strahlenschutzrecht erforderliche Fachkunde dient dazu, die Sicherheit der eigenen Person und anderer Personen zu gewährleisten. Die notwendigen Fertigkeiten und Berechtigungen werden in Form einer Bescheinigung durch die zuständige Stelle erteilt. Dies gilt für verschiedene Branchen wie Medizin, Technik und Industrie sowie Forschung und Entwicklung. Im medizinischen Bereich gibt es auch Personen, die nicht eigenverantwortlich, sondern unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Person ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe im human-, zahn- und tiermedizinischen Bereich anwenden. Diese benötigen nach § 49 Absatz 1 StrlSchV die erforderlichen Kenntnisse . Die Bedingungen für den Erwerb und die Aktualisierung von Kenntnissen im Strahlenschutz entsprechen denen der Fachkunde. Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erlangen, müssen Antragsteller bei der zuständigen Stelle folgende Nachweise einreichen, die für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderlich sind: Ausbildungsnachweise in Form von Urkunden Sachkundezeugnisse, die praktische Erfahrungen belegen. Bei der Ausstellung des Sachkundezeugnisses sind die Anforderungen gemäß § 47 Absatz 2 StrlSchV zu berücksichtigen. Bescheinigungen über erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Grund- und Spezialkursen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Die für die Erteilung der Fachkunde zuständige Stelle prüft die vorgelegten Unterlagen und stellt eine Bescheinigung zum Erwerb der Fachkunde aus. Es ist zu berücksichtigen, dass die vom Kursanbieter ausgehändigten Bescheinigungen über die Teilnahme an Kursen nicht als Fachkunde gilt. In einigen Fällen wird die Fachkunde mit dem Bestehen der Abschlussprüfung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsausbildung erworben, wenn die Anforderungen nach § 47 Absatz 5 StrlSchV erfüllt sind. Die zuständige Behörde kann im Ausland erworbene Qualifikationen im Strahlenschutz anerkennen, wenn sie mit den Anforderungen nach deutschem Strahlenschutzrecht vergleichbar sind. Dafür müssen entsprechende Ausbildungsnachweise sowie Nachweise über relevante Berufserfahrung und Qualifikationen vorgelegt werden. Für Medizinische Technologinnen und Technologen für Radiologie gilt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde durch die Erlaubnis gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 des MT-Berufe-Gesetzes (Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie) als erbracht. Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz muss gemäß § 48 StrlSchV alle fünf Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder anderen geeigneten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden. In Ausnahmefällen kann die Fachkunde auch auf andere Weise aktualisiert werden, vorausgesetzt, dass der Wissensstand dem eines anerkannten Kurses entspricht. Die Entscheidung darüber liegt bei der zuständigen Stelle. Für die Aktualisierung der Fachkunde ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an anerkannten Aktualisierungsmaßnahmen ausreichend; eine erneute Prüfung und Bestätigung durch die zuständige Stelle ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Nachweis ist jedoch dieser auf Anordnung vorzulegen. Die zuständige Stelle ist berechtigt gemäß § 50 StrlSchV die Anerkennung der Fachkunde im Strahlenschutz zu widerrufen oder Auflagen hinzuzufügen, wenn Fortbildungsmaßnahmen nicht nachgewiesen werden oder Zweifel an den Kenntnissen bestehen. Bei begründeten Zweifeln kann eine erneute Überprüfung angeordnet werden.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Kartengrundlagen des Landesentwicklungsplanes Umwelt (2004) und Siedlung (2006) des Saarlandes bereit.:Flächenhafte Darstellung von Vorranggebieten für Forschung und Entwicklung (VF) im Rahmen des LEP Umwelt 2004.
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