Das Land Sachsen-Anhalt bietet verschiedene Möglichkeiten, um Unternehmen zu unterstützen. Eine ausführliche Darstellung der Förderinstrumentarien und die entsprechenden Antragsformulare bieten die Webseiten der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-Anhalt Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt In der Förderdatenbank des Bundes sind alle Förderprogramme des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union enthalten. Diese werden ständig aktuell gehalten. Hier kann man sich zielgerichtet über die Fördermöglichkeiten informieren. Außenwirtschaftsförderung Beteiligungen der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt Cross Innovation Digitalförderung Forschung und Entwicklung Gründungsförderung GRW-Infrastrukturförderung GRW-Unternehmensförderung Landesbürgschaften Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Praktikumsprämie für ein Schülerpraktikum im Handwerk Tourismusförderung Elektronischer Agrarantrag EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt Europäische Innovationspartnerschaften EU-Bienenförderung Landesgartenschauen Förderung im Tierschutz Praktikumsprämie für ein Schülerpraktikum in den Grünen Berufen Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Im Rahmen des AFP können Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden. Gefördert werden Investitionen, die zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, der Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten, der Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie Investitionen, die zur Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung, beitragen. Weiterhin werden Investitionen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen und diesen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen gefördert. Darüber hinaus werden Investitionen in Bewässerungssysteme und –anlagen unter Maßgabe von Art. 74 der GAP-SP-VO Verordnung (EU) 2021/2115 gefördert. Förderfähig sind u.a. Ausgaben für Investitionen in die Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, der Kauf von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, sofern die Geräte und Maschinen besondere Anforderungen im Zusammenhang mit Klima- und Umweltschutz erfüllen, der Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft, allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Investition und Gebühren für die Betreuung des Investitionsvorhabens. Gefördert werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Investitionsort und Betriebssitz in Sachsen-Anhalt. Es können Zuschussbeträge zwischen 20 % bis 50 % gewährt werden. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt grundsätzlich 20 000 Euro. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie im ELAISA-Portal unter FP-8403 . Marktstrukturverbesserung Investitionen in die Verarbeitung und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte können im Rahmen der Marktstrukturverbesserung gefördert werden. Förderfähig sind Aufwendungen für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. Die Investitionen können auf Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder auf innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau oder Modernisierung von technischen Einrichtungen ausgerichtet sein. Die Investition soll einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes, insbesondere von Wasser oder Energie, leisten. Die Förderung richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Fördersätze liegen zwischen 10 % und 50 %, je nach Zuwendungsempfänger und Vorhaben. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie im ELAISA-Portal unter FP-7502 . Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte Das Förderprogramm Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte soll den Junglandwirten, die Erstniederlassung und die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtern. Ziel ist es, nachhaltige Unternehmensgründungen zu fördern, die sich in der Region etablieren. Neben der Flankierung des anstehenden Generationswechsels sollen so Wirtschaftstätigkeiten in den ländlichen Gebieten geschaffen und entwickelt werden. Förderfähig sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Landwirt niederlassen. Die Förderhöhe beträgt maximal 100 000 Euro. Die Auszahlung erfolgt in drei Raten über fünf Jahre. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier .
Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System" transformiert wurden. Landschaftselemente sind Elemente einer landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil einer guten landwirtschaftlichen Anbau- oder Nutzungspraxis gemäß der Verordnung (EU) 640/2014 Art. 9 (1) oder Elemente der landwirtschaftlichen Fläche zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten gemäß Art. 4 (b) (i) der Verordnung (EU) 2021/2015 sind. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Bebauungsplan "Sondergebiet Technologieentwicklung, Anlagenbau und Produktion"
Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System" transformiert wurden. Eine Referenzparzelle ist eine geografisch abgegrenzte, zusammenhängende Fläche mit einer eindeutigen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen registrierten Identifizierungsnummer im Sinne von Artikel 70 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 oder Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2022/1172, das eine oder mehrere Bodenbedeckungs-/Bodennutzungskategorien aufweist. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Bebauungsplan "Sondergebiet Technologieentwicklung, Anlagenbau und Produktion"
Zu den übergeordneten Zielen des Projektvorhabens gehört die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks der in Europa erzeugten oder nach Europa importierten Textilien. Die hier geplante Forschung und Entwicklung kann den CO2-Fußabdruck im entscheidenden Maße beeinflussen. Gleichzeitig kann mit der Textilbranche die zweitgrößte Konsumgüterbranche der Welt einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu soll im Rahmen des Forschungsvorhabens ein Spannrahmentrockner für die Textilveredlung entwickelt werden, der bei Bereitstellung unterschiedlicher Erdgas-Wasserstoff-Gemische - bis hin zu 100% Wasserstoff in der Brenngasversorgung - zuverlässig arbeitet und Produkte mit hoher Qualität herstellt. Im Zentrum des Vorhabens steht mit dem Spannrahmentrockner eine der am häufigsten in der Textilveredlung zum Einsatz kommende Thermomaschine. Hierbei handelt es sich um einen Konvektionstrockner, der nasse Textilien im Anschluss an die Vorbehandlung, Farbgebung, Ausrüstung oder Beschichtung durch Anströmen mit heißer Luft aus einem in der Regel erdgasbetriebenem Brenner trocknet (etwa 150 Grad C Betriebstemperatur) oder aber auch trockene Ware und Spezialausrüstungen (bei Temperaturen größer als 170 Grad C) fixiert oder kondensiert. Die installierte Heizleistung eines durchschnittlichen Spannrahmens von 2 bis 3 MW und die mittlere benötigte Wärmemenge von 3.600 kJ pro kg Ware verdeutlichen den hohen Energiebedarf einer solchen Thermomaschine. Während des Betriebes steht die textile Ware in unmittelbarem Kontakt mit dem Abgas des Brenners.
Zu den übergeordneten Zielen des Projektvorhabens gehört die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks der in Europa erzeugten oder nach Europa importierten Textilien. Die hier geplante Forschung und Entwicklung kann den CO2-Fußabdruck im entscheidenden Maße beeinflussen. Im Zentrum des Vorhabens steht mit dem Spannrahmentrockner eine der am häufigsten in der Textilveredlung zum Einsatz kommende Thermomaschine. Zur Anpassung der Prozessoptimierung und der Veredlungsrezepturen an die veränderten Parameter durch den Einsatz von Wasserstoff zur Beheizung der Anlage sind umfangreiche Versuche unter Auswertung der Warenqualität, Abgaszusammensetzung und Energiebilanz notwendig. Daher wird zunächst ein Labortrocknungsaggregat aufgebaut und betrieben. Zur Demonstration der im Labor erfolgreich entwickelten und implementierten Rezepturen und Prozessautomatisierungen werden aktuelle textile Produkte im Industriemaßstab mit der neuen Technologie verarbeitet. Dadurch wird das finale Teilziel der Skalierung der im Labor gewonnenen Erkenntnisse auf die Industrieanlage beim Projektkoordinator und damit auf die Demonstration der neuen Technologie in relevanter Umgebung erreicht. Der letzte Schritt stellt die Übertragung der Versuchsergebnisse vom Technikum in die Praxis dar, d. h. Feldversuche bei einem Textilveredlungsunternehmen werden durchgeführt. Die Technologien und Prozesse werden also zunächst im Labor-Maßstab untersucht und anschließend auf den Technikums-Maßstab übertragen. Abschließend werden in einem letzten Arbeitsschritt alle Prozessparameter und Emissionen für die finale Ökobilanz erfasst und analysiert. Im Rahmen der Erstellung der finalen Ökobilanz werden alle Prozessparameter aller Projektpartner kontinuierlich über die gesamte Projektlaufzeit erfasst. Anschließend werden die Klimabilanzen aufgestellt und eine abschließende Bewertung des Beitrags zu den Klimazielen durchgeführt.
Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung (VF) dienen der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, die in Zusammenhang mit universitären Einrichtungen stehen. Es handelt sich um die Bereiche Universität des Saarlandes in Saarbrücken und die Universitätskliniken in Homburg.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1431 |
| Europa | 111 |
| Kommune | 8 |
| Land | 166 |
| Weitere | 60 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 437 |
| Zivilgesellschaft | 31 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 1201 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 10 |
| Text | 148 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 189 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 211 |
| Offen | 1319 |
| Unbekannt | 27 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1361 |
| Englisch | 362 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 18 |
| Datei | 79 |
| Dokument | 154 |
| Keine | 893 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 12 |
| Webseite | 517 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 857 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1079 |
| Luft | 690 |
| Mensch und Umwelt | 1557 |
| Wasser | 637 |
| Weitere | 1495 |