Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Klimawandel, Niedrigwasser, Hochwasserereignisse und Biodiversitätsverlust verändern die Anforderungen an Flüsse und Bäche in Nordrhein-Westfalen – das LANUK aktualisiert die Blaue Richtlinie als eine zentrale Grundlage für naturnahe Gewässerentwicklung Flüsse und Bäche in Nordrhein-Westfalen müssen künftig stärker auf extreme Wasserstände vorbereitet werden: längere Niedrigwasserperioden, zeitweise trockenfallende Gewässerabschnitte und extreme Hochwasserereignisse verändern die Anforderungen an die Gewässerunterhaltung und den Gewässerausbau. Um diesen und anderen aktuellen Herausforderungen zu begegnen, arbeitet das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) derzeit an der Aktualisierung der sogenannten Blauen Richtlinie. Sie ist seit vielen Jahren eine zentrale fachliche Grundlage für die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen. Zum Start der zweitägigen Fachtagung „Lebendige Gewässer – Renaturieren. Wiederherstellen. Zukunft gestalten!“, die heute (Mittwoch, 1. Juli 2026) in Düsseldorf begonnen hat, erklärte die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima: „Unsere Flüsse und Bäche sind Lebensadern unserer Landschaften. Sie prägen Ökosysteme, sichern Biodiversität und beeinflussen unser Klima. Aktuell sind aber nur rund zehn Prozent der Oberflächengewässer in NRW in einem guten ökologischen Zustand. Viele Gewässer sind über Jahrzehnte hinweg begradigt und verbaut worden. Sie haben dadurch ihre natürliche Dynamik verloren – und mit ihr wichtige ökologische Funktionen.“ Der Gewässerschutz müsse heute mehr denn je alle Informationen integral betrachten. Es brauche belastbare Daten und fachliche Instrumente, die vor Ort praktisch anwendbar sind, erklärte Elke Reichert. „Die gute Nachricht: Wir wissen heute sehr viel besser als noch vor einigen Jahren, wie Renaturierungsmaßnahmen nachhaltig gelingen können. Wandernde Fischarten, wie der Lachs oder der Maifisch, können inzwischen wieder in viele Laichgewässer in NRW aufsteigen, ohne an Querbauwerken aufgehalten zu werden“, führt Elke Reichert als einen Nachweis erfolgreichen Handelns an. Für den nächsten Bewirtschaftungsplan nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Jahre 2028 bis 2033 wertet das LANUK seine umfangreichen Daten aus: Betrachtet werden 1.684 Fließwasserkörper sowie 49 Seen und Talsperren. Die Bewertung der Wasserqualität basiert auf Messergebnissen aus den Jahren 2019 bis 2024. Insgesamt fließen rund 830.000 Einzelmesswerte in die Auswertung ein. Die -Wasserrahmenrichtlinie hat als Ziel, die Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Dafür reicht es nicht aus, einzelne Messwerte zu betrachten. Entscheidend ist es, die unterschiedlichen Ergebnisse miteinander zu vernetzen. Dabei wird nach den Stoffen geschaut, die ein Gewässer belasten können. Ebenso wichtig sind die Struktur eines Gewässers und die möglichst naturnahe Entwicklung von Ufern, Sohlen und Auen. All das beeinflusst, welche Tier- und Pflanzenarten vorkommen und ob Fische und andere Organismen ohne Hindernisse im Gewässer wandern können. Das LANUK-Monitoring erfasst und beurteilt deshalb chemische, ökologische sowie hydromorphologische Qualitätskomponenten. Auf der Grundlage dieser fachlichen Bewertungen können gezielte Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Strukturelle Maßnahmen leisten dabei einen entscheidenden Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. In Nordrhein-Westfalen gibt es seit über 40 Jahren die sogenannte Blaue Richtlinie. Sie beschreibt, wie naturnahe Fließgewässer geschützt und strukturell beeinträchtigte Fließgewässer möglichst naturnah weiterentwickelt werden können und unterstützt damit die Ziele der europäischen Richtlinie für nordrhein-westfälische Fließgewässer. Die derzeit gültige sechste Auflage der Blauen Richtlinie wurde im Jahr 2010 eingeführt. Seitdem haben sich rechtliche Anforderungen, fachliche Standards und der Kenntnisstand weiterentwickelt. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass es einen Bedarf gibt, die Blaue Richtlinie wieder auf den allgemein anerkannten Stand zu bringen, nicht nur, um Ihre Anwendung praktikabler zu machen, sondern auch um Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer in NRW effizient und zielgerichtet umsetzen zu können. Die Aktualisierung verfolgt einen holistischen Ansatz: Fließgewässer und Auen werden als zusammenhängendes System betrachtet. Wasserwirtschaftliche, naturschutzfachliche, klima- und hochwasserbezogene Belange werden dabei integriert, um widerstandsfähige und klimaresiliente Gewässerlandschaften zu fördern. Ziel ist es, den Akteuren vor Ort zu helfen, ein modernes und praxisorientiertes Instrument für die nachhaltige und effiziente naturnahe Entwicklung von Fließgewässerlandschaften an die Hand zu geben. Die Projektarbeiten zur Aktualisierung der Blauen Richtlinie haben im Oktober 2025 begonnen und sollen im Oktober 2027 abgeschlossen werden. Die Projektkoordination liegt im LANUK. Begleitet wird die Überarbeitung durch Arbeitsgruppen mit Fachleuten aus Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Natur- und Bodenschutz, Fischerei und Kommunen. Dadurch sollen Aktualität, Umsetzbarkeit und Akzeptanz der neuen Fassung gesichert werden. Auf der Fachtagung „Lebendige Gewässer – Renaturieren. Wiederherstellen. Zukunft gestalten!“ stellt das LANUK den aktuellen Stand der Arbeiten, die Ziele und die geplanten Neuerungen der siebten Auflage der Blauen Richtlinie vor. Weitere Programmpunkte befassen sich mit frei fließenden Gewässern, ökologischer Aufwertung von Fließgewässerlandschaften, Niedrigwasser, Sedimentmanagement und konkreten Renaturierungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Südlichen Düssel oder dem Murbach, einem Zufluss der Wupper. Die Veranstaltung zeigt damit, wie fachliche Daten, europäische Anforderungen und praktische Gewässerentwicklung zusammengeführt werden können. Öffentlich verfügbare wasserwirtschaftliche Daten stellt das Land Nordrhein-Westfalen unter anderem über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB und weitere Open-Data-Angebote bereit. Genutzt werden sie von Behörden, Wasserverbänden, Planungsbüros, Kommunen und der interessierten Öffentlichkeit bei der Einordnung des Gewässerzustands und der Planung von Maßnahmen. Informationen zum Zustand der NRW-Gewässer: https://www.flussgebiete.nrw.de/ Hintergrundinformationen zur Wasserrahmenrichtlinie: https://www.lanuk.nrw.de/themen/wasser/wasserrahmenrichtlinie Weitere Informationen zur Gewässermorphologie: https://www.lanuk.nrw.de/themen/wasser/fluesse-baeche-und-seen/gewaessermorphologie zurück
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Historisch bedingt gehört Sachsen-Anhalt zu den Bundesländern, die vergleichsweise stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen sind. Die massive Industrialisierung und der großflächige Rohstoffabbau führten insbesondere in den industriellen Ballungsräumen zu enormen Boden- und Grundwasserkontaminationen. Für die Landesbehörden bedeutet dies eine große Herausforderung. Wichtiger Hinweis: Auskunft zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen erteilt die nach § 18 BodSchAG LSA zuständige untere Bodenschutzbehörde des jeweiligen Kreises. Bodenbelastungen durch Schadstoffe können durch Verunreinigungen auf direktem Wege – beispielsweise durch Altlasten, aufgrund von Unfällen, eines unsachgemäßen Umgangs oder der Ablagerung belasteten Materials – entstehen. Schadstoffe können aber auch durch diffuse Einträge, wie atmosphärische Deposition oder Überschwemmungsereignisse, in die Böden gelangen. Neben punktuellen Kontaminationen treten somit auch großflächige Belastungen, etwa in den ehemaligen Industrieregionen und Bergbaugebieten, wie Bitterfeld/Wolfen, Halle/Merseburg und Harz/Mansfelder Land, auf. Vor allem durch die weitreichenden Emissionen der Hüttenwerke sind in diesen Regionen unter anderem erhöhte Gehalte an Arsen und Schwermetallen nahezu flächendeckend im Boden anzutreffen. Die Verlagerung von Schadstoffen im Grundwasser sowie die Remobilisierung und erneute Ablagerung von Kontaminanten aus belasteten Flussauen stellen ebenfalls eine andauernde und dynamische Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Die Böden in Sachsen-Anhalt sind nicht nur durch Altlasten und anthropogene Einflüsse der Vergangenheit teilweise dauerhaft belastet. Aktuelle Tätigkeiten führen absehbar zu neuen Belastungen und damit zu Gefährdungen. Diese entstehen vor allem im Zusammenhang mit der Flächeninanspruchnahme durch Bebauung und der damit einhergehenden Versiegelung sowie mit der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Böden ohne Einhaltung der guten fachlichen Praxis. Als Belastungen wirken hier unter anderem Bodenabtrag (Bodenerosion), Bodenverdichtung und der Verlust organischer Substanz (Stoffentzug). Vergleichsweise neu und deshalb noch kaum untersucht sind beispielsweise Bodenbelastungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubastanzen (PFAS) oder Mikroplastik. Bodenschutz in der Nachsorge bedeutet Gefahrenabwehr und den Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Bodenfunktionsverlust. Die Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen dient dazu, Mensch und Umwelt vor den Folgen der Bodenbelastungen zu schützen und stillgelegte Industriestandorte wiederzubeleben, weiterzuentwickeln oder erneut einer Nutzung zuzuführen. Im Land Sachsen-Anhalt werden seit 1991 Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen sowie altlastverdächtige Flächen und Altlasten systematisch erfasst, auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen bewertet und stufenweise bearbeitet sowie statistisch ausgewertet. Dabei wurden in einem ersten Schritt, gemäß dem Leitfaden zum Altlastenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt und dessen Fortschreibung , flächendeckend Altstandorte (unterteilt nach Branchengruppen) und Altablagerungen in einer Ersterfassung auf Grundlage der bestehenden Aktenlage aufgenommen und in einer formalen Erstbewertung nach ihrem Risikopotenzial in drei Prioritätengruppen eingestuft. Die weitere Bearbeitung dieser Standorte und Pflege des Katasters obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als untere Bodenschutzbehörden. Die Vorgehensweise ist im Merkblatt zur Führung der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA) beschrieben. Im Fall der großflächigen Kontaminationsschwerpunkte, in den so genannten Ökologischen Großprojekten (ÖGP), und bei einigen Sonderfällen nimmt die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) diese Aufgaben wahr. Die räumliche Verteilung der Belastungsschwerpunkte, insbesondere der ÖGP, sind in der folgenden Karte dargestellt. Die zentrale Aufgabe des LAU ist – im Hinblick auf den Bodenschutz – die fachliche Beratung und Unterstützung der Vollzugsbehörden im Land. Das LAU stellt den unteren Bodenschutzbehörden das Fachinformationssystem (FIS) Bodenschutz zur Führung der DSBA zur Verfügung und entwickelt dieses fort. Weitere Aufgaben sind u. a. die Analyse vorhandener Datengrundlagen, die Entwicklung von Untersuchungs- und Bewertungsstrategien sowie von Handlungsempfehlungen zur Beschreibung der Belastungssituation von Böden. Veröffentlichungen des LAU zu diesem Thema sind unter den Publikationen zu finden. Ein Überblick über Regularien und Methoden hinsichtlich der Bewertung und Sanierung von Altlasten befindet sich auf der Seite des Informationssystems zur Qualitätssicherung bei der Altlastenbearbeitung (ISQAB) . Die Bearbeitung von Bodenbelastungen bleibt eine dauerhafte Herausforderung. Durch die kontinuierliche Arbeit der Landesbehörden werden jedoch wichtige Beiträge zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Böden in Sachsen-Anhalt geleistet. Einen Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand der in der DSBA erfassten Flächen geben die nachfolgenden Grafiken und die altlastenspezifischen Kennzahlen, welche hier zum Download bereitstehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die tatsächliche Altlastensituation im Land nicht vollständig durch die Statistik widergespiegelt wird. Besonders komplexe und großflächige Belastungsgebiete, wie die ÖGP, werden in der Regel als eine Altlast gezählt. So wird beispielsweise die erfolgreiche Sanierung von einzelnen Teilflächen gar nicht berücksichtigt. Diese Kennzahlen beruhen auf den im FIS Bodenschutz des LAU erfassten Stand und fließen u. a. auch in die bundesweite Altlastenstatistik der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) ein. letzte Aktualisierung: 17.07.2026
Die BÜK1000 stellt bundesweit die Verbreitung der Böden und deren Vergesellschaftung in einheitlicher Form auf dem Aggregierungsniveau der Leitbodenassoziationen dar. Die Kartengrafik liegt in digitaler Form vor. In der Textlegende, die 71 bodenkundliche Legendeneinheiten umfasst, sind Angaben zu Gründigkeit, Bodenarten, Wasserverhältnissen, Ausgangsgestein sowie Leit- und Begleitböden enthalten. Die Parameter der Legendenbeschreibung und der 71 Referenzprofile (mit je 6 auf Bodenformen und 19 auf Horizonte bezogenen Angaben) sind in einer relationalen Datenbank abgelegt. Die Version 2.1 basiert auf den topographischen Grundlagen der Digitalen Topographischen Karte 1:1.000.000 (DTK1000-V) des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie, welche von der BGR in Teilen modifiziert wurde. Zur Verbesserung der Lagegenauigkeit wurde die Geometrie der BÜK1000 am 23.12.2013 leicht überarbeitet.
Die WebGIS-Anwendung "Naturschutzfachdaten" stellt Informationen zu verschiedenen Naturschutzfachthemen bereit. Datenbasis sind die in den Bestandteilen des Fachinformationssystem Naturschutz zusammengeführten und geprüften Datenbestände. Die Anwendung enthält Geoinformationen zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg, den Schutzgebieten NATURA 2000 nach EU-Recht, zu Biotopen, geschützten Biotopen (nach §30 BNatSchG, §18 BbgNatSchAG), Lebensräumen nach der europäischen FFH-Richtlinie, Bewirtschaftungserlassen für die FFH-Gebiete, Daten der Naturräumlichen Gliederung sowie Artendaten. Zu den FFH- und SPA-Gebieten können die Standarddatenbögen aufgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass die Schutzgebiete nur bis zu einem Maßstab von 1:9.000 angezeigt werden. Die Daten selbst wurden im Maßstab 1:10.000 erfasst. So sollen Fehlinterpretationen z.B. im Zusammenhang mit den Orthofotos ausgeschlossen werden, da die Daten selbst eine höhere Genauigkeit nicht liefern können. Mit dem Aufruf der Anwendung Naturschutzfachdaten erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Der Kartendienst ist kostenfrei. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zugrunde liegenden Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Metadaten der gekoppelten Daten.
Wir stellen GlobalBuildingAtlas vor, einen öffentlich zugänglichen Datensatz, der globale und vollständige Abdeckung von Gebäudepolygonen, Höhen und Level of Detail 1 (LoD1) 3D-Gebäudemodellen bietet. Dies ist der erste offene Datensatz, der hochwertige, konsistente und vollständige Gebäudedaten in 2D- und 3D-Form auf individueller Gebäudeebene weltweit bietet. Für diesen Datensatz entwickelten wir maschinell-lernbasierte Prozesse, um Baupolygone und -höhen (genannt GBA.Height) aus globalen PlanetScope-Satellitendaten. Außerdem wurde eine qualitätsbasierte Fusionsstrategie eingesetzt, um hochwertigere Polygone zu erzeugen (genannt GBA.Polygon) basierend auf bestehenden offenen Gebäudepolygonen, einschließlich unseres eigenen abgeleiteten. Mit mehr als 2,75 Milliarden Gebäuden weltweit übertrifft GBA.Polygon die bisher umfassendste Datenbank um mehr als 1 Milliarde Gebäude. GBA.Height bietet die bisher detailliertesten und genauesten globalen 3D-Gebäude-Höhenkarten und erreicht eine räumliche Auflösung von 3 m × 3 m – 30-mal feiner als frühere globale Produkte (90 m), was eine hochauflösende und zuverlässige Analyse der Gebäudevolumen sowohl auf lokaler als auch globaler Ebene ermöglicht. Abschließend erstellten wir ein globales LoD1-Baumodell (genannt GBA.LoD1) aus dem resultierenden GBA.Polygon und GBA.Height. GBA.LoD1 stellt die ersten vollständigen globalen LoD1-Baumodelle dar, darunter 2,68 Milliarden Gebäudebeispiele mit vorhergesagten Höhen, also mit einer Höhenvollständigkeit von mehr als 97 %, die RMSEs von 1,5 bis 8,9 m auf verschiedenen Kontinenten erreichen. Mit seiner Höhengenauigkeit, umfassender globaler Abdeckung und reichhaltigen räumlichen Details bietet GlobalBuildingAtlas neuartige Einblicke in den Status quo globaler Gebäude, was beispiellose georäumliche Analysemöglichkeiten eröffnet, wie eine bessere Darstellung des Wohnortes und eine umfassendere Überwachung des Fortschritts beim 11. Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen zeigen. Der Code ist öffentlich zugänglich unter https://github.com/zhu-xlab/GlobalBuildingAtlas (letzter Zugriff: 1. November 2025). Der in diesem Manuskript beschriebene GBA-Datensatz ist auf mediaTUM unter https://doi.org/10.14459/2025mp1782307 (Zhu et al., 2025b) zugänglich. Zitieren bitte als: Zhu, X. X., Chen, S., Zhang, F., Shi, Y., and Wang, Y.: GlobalBuildingAtlas: an open global and complete dataset of building polygons, heights and LoD1 3D models, Earth Syst. Sci. Data, 17, 6647–6668, https://doi.org/10.5194/essd-17-6647-2025, 2025.
Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand. Hinweis: Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben ist der bisherige Dienst vorerst passwortgeschützt.
Böden benötigen Jahrtausende für ihre Entwicklung. Die Verfügbarkeit intakter Böden ist begrenzt und sie sind nur bedingt regenerierbar. Sie erfüllen vielzählige zentrale Funktionen für uns Menschen und unsere Umwelt. Sie dienen unter anderem als Lebensraum, Wasser- und Kohlenstoffspeicher, Schadstofffilter und Grundlage für die Produktion unserer Nahrungsmittel. Ungestörte Böden werden jedoch immer seltener und die Nutzungsansprüche sowie Belastungen durch insbesondere Flächenversiegelung, intensive Landwirtschaft, Abholzung, Schadstoffeinträge und den Klimawandel nehmen zu. Um den Boden als lebenswichtige Ressource zu erhalten und vor schädlichen Einflüssen zu schützen muss damit verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert umgegangen werden. Ein nachhaltiger Umgang mit Böden ist in der Vergangenheit häufig nicht erfolgt und auch heute sind Böden vielfältigen Ansprüchen ausgesetzt. Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung, landwirtschaftliche Produktion, regenerative Energien, Tourismus und Erholung, Rohstoffgewinnung, Straßenbau, Ver- und Entsorgung sowie andere Wirtschaftszweige beanspruchen die Verfügbarkeit von Flächen bzw. Böden. Diese Anforderungen können zu Lasten der Qualität und insbesondere Quantität von Böden bzw. ihren Bodenfunktionen gehen, häufig bis zum unwiederbringlichen Verlust. Die Belastungen der Böden Sachsen-Anhalts sind vielfältig und häufig anthropogen verursacht. Sie treten sowohl punktuell als auch in der Fläche auf und sind vor allem durch den historischen Bergbau und (die damit verbundenen) Ballungsgebiete sowie Chemiekomplexe geprägt. Sachsen-Anhalt gehört somit zu den Bundesländern, die vergleichsweise stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen sind. Aktuelle Tätigkeiten führen absehbar zu neuen Belastungen und damit zu Gefährdungen, die nicht ohne Auswirkungen auf die, für den Menschen und den Naturhaushalt, wichtigen Bodenfunktionen bleiben werden. Sachsen-Anhalt zeichnet sich durch großflächige Löss-Schwarzerden aus, welche sehr fruchtbare und ertragreiche Böden sind und somit überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Sich ändernde Nutzungsansprüche an die Böden des Landes führten im Zeitraum von 1994 bis 2024 dazu, dass unter anderem der Anteil der Landwirtschaftsflächen an der Gesamtfläche Sachsen-Anhalts kontinuierlich um fast 700 km 2 abgenommen hat. Das entspricht mehr als fünfmal der Fläche der Stadt Halle (135 km 2 ). Um diesen Trend aufzuhalten und trotzdem eine Entwicklung von Wirtschaft und Infrastruktur in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen, bedarf es eines – auf belastbaren Daten basierenden – Flächenmanagementsystems. Dem Vorsorgegrundsatz folgend, ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Wiedernutzbarmachung bereits veränderter und beeinträchtigter Flächen anzustreben. Dazu ist es erforderlich, über Kenntnisse zum jeweiligen Zustand des Bodens und dessen Funktionserfüllung zu verfügen und diese zu werten (siehe unten, Bodenfunktionsbewertung). Reglungen zum Bodenschutzrecht finden sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. In Deutschland regeln diverse Fachgesetze, wie z. B. das Raum- und Bauplanungsrecht, das Bau-, Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsrecht sowie das Naturschutzrecht den Umgang mit Böden. Diese werden durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ergänzt. Das Bodenschutzausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) untersetzt aus Landessicht die Anforderungen und Zuständigkeiten im Hinblick auf den vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz. Weiterführende Informationen zum Bodenschutzrecht sind unter diesem Link zu finden. Angesichts des wachsenden Drucks auf unsere Böden ist der Bodenschutz eine besondere Herausforderung. Bestehende fachliche und methodische Grundlagen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes müssen daher konsequent angewendet und unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Böden vor schädlichen Veränderungen, wie Schadstoffeinträgen, Versiegelung, Erosion durch Wasser oder Wind sowie anderen negativen Einflüssen zu schützen. Der Bodenschutz in Sachsen-Anhalt widmet sich dabei insbesondere den folgenden Handlungsfeldern: Als fachliche Grundlage zur Bewertung des Zustandes und Funktionserfüllung des Bodens steht ein Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-LAU) für Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Dieses wird zukünftig als gemeinsames Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-ST) der beteiligten Behörden auf der Basis einheitlicher Datengrundlagen und mit einer maximalen Flächenabdeckung zur Anwendung kommen. Weitere Informationen. Für einen zielgerichteten Bodenschutz ist es erforderlich, Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Böden zu erheben, zu sammeln sowie durch geeignete Methoden auszuwerten und darzustellen. Zu diesem Zweck werden in Sachsen-Anhalt ein Netz von Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) betrieben und weitere (langfristige) Untersuchungen, z. B. im Bereich der Flussauen, durchgeführt. Weitere Informationen. Moore sind ganz besondere Böden, die seltene Lebensräume für hochspezialisierte Tiere und Pflanzen bieten und als Kohlenstoffspeicher eine elementare Rolle für den natürlichen Klimaschutz spielen. In Sachsen-Anhalt sind rund 90.000 ha mit Moorböden bedeckt, wovon sich über 95 % in einem gestörten Zustand befinden. Zum Schutz dieser wertvollen Klima-, Natur- und Wasserschützer wurde 2021 die Arbeitsgruppe Moorbodenschutz in Sachsen-Anhalt gegründet, koordiniert durch das Landesamt für Umweltschutz. Weitere Informationen. In Sachsen-Anhalt treten neben punktuellen Bodenbelastungen, z. B. durch stillgelegte Industrieanlagen oder Altablagerungen, auch großräumige Stoffbelastungen in der Fläche auf. Im nachsorgenden Bodenschutz stehen deshalb (im Sinne der Gefahrenabwehr und des Flächenrecyclings) die Erfassung, Bewertung und der Umgang mit Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und dem Bodenfunktionsverlust im Fokus. Weitere Informationen. Im Fachinformationssystem (FIS) Bodenschutz des LAU werden relevante Daten der Landesbehörden in Sachsen-Anhalt zentral gesammelt und ausgewertet. Dieses System dient als Unterstützung bei der Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben sowie weiterer Aufgaben des Bodenschutzes. Weitere Informationen. Eine Übersicht der zum Download bereitstehenden Veröffentlichungen zum Thema Bodenschutz ist hier zu finden letzte Aktualisierung: 19.02.2026
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 415 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 30 |
| Land | 404 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Weitere | 12 |
| Wirtschaft | 6 |
| Wissenschaft | 71 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 248 |
| Hochwertiger Datensatz | 10 |
| Taxon | 1 |
| Text | 120 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 290 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 200 |
| Offen | 415 |
| Unbekannt | 55 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 659 |
| Englisch | 43 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 82 |
| Bild | 6 |
| Datei | 51 |
| Dokument | 199 |
| Keine | 193 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 409 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 460 |
| Lebewesen und Lebensräume | 607 |
| Luft | 308 |
| Mensch und Umwelt | 670 |
| Wasser | 336 |
| Weitere | 670 |