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Digitale Prüfplattform für die Fahrzeug- und Zuliefererindustrie (DigiPrueF)

WMS Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Hamburg

Dieser WMS (WebMapService) stellt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge gilt, sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen bereit. Die betroffenen Straßenabschnitte sind für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Hamburg

Dieser WFS (WebFeatureService) stellt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge gilt, sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen bereit. Die betroffenen Straßenabschnitte sind für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

GDI-SBV: Bauwerke (WMS)

Dieser Darstellungsdienst wurde durch die Firma LISt GmbH im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erstellt. Er enthält die Lagepunkte der Brücken und Stützbauwerke der Straßenbauverwaltung Sachsen in der Baulast des Freistaats Sachsen aus der zentralen Bauwerksdatenbank SIB-Bauwerke. Darüber hinaus sind Brücken ausgewiesen, die für flächendeckende Dauererlaubnisse von Großraum- und Schwertransporten gesperrt sind. Die Ausweisung erfolgt in den Kategorien Sperrvermerk ab 48t Gesamtgewicht, Sperrvermerk - ab 60t Gesamtgewicht , Sperrvermerk - ab 68t Gesamtgewicht. Im Rahmen der Erteilung einer flächendeckenden Dauererlaubnis sind gemäß den geltenden Regelwerken sämtliche Bauwerke aufzuführen, die nicht befahren werden dürfen. Zusätzlich werden geprüfte Routen dargestellt. Hierbei wird unterschieden, für welche Straßen eine Ausweisung erfolgt und für welche Straßen keine brückenbezogene Daten vorliegen. Sichtbarkeiten: Sperrvermerke M 1:300.000 für Bundesstraßen, M 1:100.000 für Staatsstraßen, geprüfte Routen M 1:300.000 für Bundesstraßen, M 1:100.000 für Staatsstraßen, alle Bauwerke und Stützbauwerke M 1:100.000

Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge Hamburg

Dieser Datensatz ist nicht mehr aktuell, da die Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge im September 2023 aufgehoben wurden. Die zugehörigen WMS- und WFS-Dienste wurden abgeschaltet. Der Datensatz enthielt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge galt sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen. Hierbei wird zwischen Beschränkungen für alle Dieselfahrzeuge bis einschließlich EURO 5 (Pkw) bzw. EURO V (Lkw) und Beschränkungen ausschließlich für Lkw (ebenfalls bis einschließlich EURO V) unterschieden. Die betroffenen Straßenabschnitte waren für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt.

Digitale Prüfplattform für die Fahrzeug- und Zuliefererindustrie (DigiPrueF), Teilvorhaben: Erforschung Digitaler Zwillinge und PHM von Gasgeneratoren

Stadt Duisburg: Umweltzone

Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen für bestimmte Fahrzeuge. Die Umweltzone wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung auf der Grundlage einer Ampelkarte (Straßenzüge mit erhöhten PM10/No2-Konzentrationen) entwickelt.

Finale Daten zur Stickstoffdioxid-Belastung 2020: Rückgang setzt sich fort

Die Messdaten für Stickstoffdioxid (NO₂) für 2020 liegen für alle Luftmessstationen im Bundesgebiet vor: Der Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO₂ pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel wurde in sechs Städten überschritten. 2019 waren noch 25 Städte von Grenzwertüberschreitungen betroffen, 2018 waren es 57. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Die Luft in den Städten wird sauberer, die Entwicklung geht in die richtige Richtung und das ist erfreulich. Allerdings: Der bereits 1999 beschlossene Grenzwert zum Schutz der Gesundheit hätte seit 2010 eingehalten werden müssen.“

Karzinogene, mutagene, reproduktionstoxische (CMR) und andere problematische Stoffe in Produkten

Das vorliegende Projekt beschäftigt sich mit chemischen Stoffen in verbraucherrelevanten Erzeugnissen, die gesundheitlich oder für die Umwelt problematisch sein können. Es wird der Ist-Zustand untersucht (Welche problematischen Stoffe kommen  derzeit in welchen Erzeugnissen vor?), und es werden die zu erwartenden Änderungen unter der neuen europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH analysiert. Veröffentlicht in Texte | 18/2011.

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