Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sollten zwischen 2009 und 2019 zentrale Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen gestärkt werden. Zu den Fördergebieten Aktive Stadt- und Ortsteilzentren der Stadt Bremen gehören derzeit: Alte Neustadt / Buntentor Walle
Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Profen
Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Amsdorf, 1. Änderung
WMS-Dienst der Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Amsdorf, 1. Änderung
Zeichnerischen Darstellung zum Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm Profen
Dieser Downloaddienst stellt Daten zum INSPIRE-Thema Bodennutzung in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit. Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sollten zwischen 2009 und 2019 zentrale Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen gestärkt werden. Zu den Fördergebieten Aktive Stadt- und Ortsteilzentren der Stadt Bremen gehören derzeit: Alte Neustadt / Buntentor Walle
Die Regionalplanung ist ein Teil der Landesplanung. Sie fasst die überörtlichen und überfachlichen Planungen zusammen. Im § 6 des Landesplanungsgesetzes ist der Mindestinhalt des Regionalen Entwicklungsplanes geregelt ( Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. April 1998 [GVBl. I S.255], zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt vom 20.12.2005 [GVBl. 67/05, S. 804]). Der Regionale Entwicklungsplan ist aus dem Landesentwicklungsplan (Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP-LSA vom 23.08.1999 [GVBl. LSA S. 244]) zu entwickeln. Die darin festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind zu übernehmen und soweit erforderlich zu konkretisieren und zu ergänzen. Im Regionalen Entwicklungsplan sind u.a. mindestens festzulegen: - die zentralen Orte der unteren Stufe (Grundzentren) - die räumliche Konkretisierung und Ergänzung der im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen schutz- und nutzungsbezogenen Festlegungen zur Freiraumstruktur.
GIS-Datenserie der Zeichnerischen Darstellung zum Regionaler Entwicklungsplan Halle
WMS-Dienst der Zeichnerischen Darstellung zum Regionaler Entwicklungsplan Halle
Origin | Count |
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Bund | 217 |
Land | 22 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 195 |
unbekannt | 22 |
License | Count |
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geschlossen | 2 |
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unbekannt | 16 |
Language | Count |
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Deutsch | 217 |
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Resource type | Count |
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Webseite | 39 |
Topic | Count |
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Boden | 132 |
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Mensch & Umwelt | 208 |
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