Am 30. Juni 2017 beschloss die Regierung Mexikos ein Verbot der Fischerei mit Treibnetzen im Golf von Kalifornien, um die vom Aussterben bedrohten Kalifornischen Schweinswale zu schützen. In freier Wildbahn leben nur noch etwa 30 Exemplare des Kalifornischen Schweinswals, der auf Spanisch Vaquita genannt wird. Die Wale verfangen sich immer wieder in den Netzen der Fischer und verenden als Beifang. 2012 lebten noch 200 Tiere im Golf, 2014 waren es nicht einmal mehr halb so viele. Die Naturschutzorganisation World Wildlife Fund (WWF) befürchtet, dass die Art ohne Schutzmaßnahmen 2018 ausgestorben sein könnte. Der mexikanische WWF-Direktor Jorge Richards begrüßte das Verbot, betonte aber die Notwendigkeit, den Fischern alternative Fischereitechniken zugänglich zu machen. Nur so könne der illegale Fischfang unterbunden werden. In der Region wird vor allem der Totoaba gejagt. Die Schwimmblasen dieser bis zu zwei Meter großen Fische sind eine begehrte Ware auf dem chinesischen Schwarzmarkt. Der Fang der Totoabas wurde zwar bereits 1975 verboten, allerdings wurde die Einhaltung des Verbots kaum kontrolliert. 2015 waren Treibnetze bereits temporär verboten worden, doch auch diese Maßnahme wurde nicht dauerhaft umgesetzt. Jetzt dürfen Fischer keine Treibnetze mehr in das betroffene Gebiet bringen und müssen zudem melden, wenn sie Teile ihrer Ausrüstung verloren haben.
Am 5. Oktober 2009 veröffentlichte das spanische Agrar- und Umweltministerium ein Verbot, das der spanischen Fischereiflotte den Fang von Hammerhaien und Fuchshaien untersagt. Das Verbot tritt ab dem 1. Januar 2010 in Kraft. Es gilt auch für internationale Seegebiete und für Gewässer von Drittstaaten. Spanien nimmt damit eine Vorreiterrolle beim Haischutz in der Europäischen Union ein.
Am 1. April 2010 hat die Regierung Großbritanniens das Chagos Archipel im Indischen Ozean zum derzeit größten Meeresschutzgebiet der Welt ernannt. Der kommerzielle Fischfang rund um die Inseln endete am 31. Oktober 2010 um Mitternacht. Auf einer Fläche von 544.000km² ist der kommerzielle Fischfang seit dem 1. November 2010 verboten.
Die Fangsaison für den im Mittelmeer vom Aussterben bedrohten Roten Thunfisch wurde im Jahr 2010 vorzeitig beendet. Die industriellen Fangflotten der EU hatten ihre jährlichen Quoten bereits nach der Hälfte der vierwöchigen Saison erfüllt. Deshalb stoppte die zuständige EU-Kommissarin Maria Damanaki die Ringwadenfischerei auf Roten Thun im Mittelmeer und im östlich Atlantik. Das Fangverbot trat am 10. Juni 2010 in Kraft.
Am 24. März 2014 verhängte der EU-Fischereirat ein Einfuhrverbot für Fischereiprodukte aus Belize, Kambodscha und Guinea. Die Länder halten sich nicht an Regeln gegen illegale und unregulierte Fischerei. EU-Schiffe dürfen nun nicht mehr in den Gewässern dieser Länder fischen und EU-Staaten keine Fischereiprodukte aus den Ländern einführen.
Trotz eines geltenden Fangverbots will Norwegen weiterhin Wale harpunieren. Greenpeace ruft zum Boykott norwegischer Produkte auf. Firmen stornieren Aufträge in Höhe von 90 Mio. DM - ein Vielfaches der Einnahmen durch den Walfang.
Am 29. August 2017 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2018 an. Der Vorschlag umfasst diesmal ein Verbot der Aalfischerei in der Ostsee, die traditionell nicht Teil der Vorschläge für die jährlichen Gesamtfangmengen ist. Der Bestand des Europäischen Aals ist seit Ende der 1990er Jahre auf einem historisch niedrigen Stand. Der Aal wird derzeit in Anhang II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) geführt. Im Jahr 2007 hat die EU Maßnahmen zur Bestandserholung erlassen. Dennoch zeigt das ICES-Gutachten von Mai 2017, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend waren und der Bestand sich nach wie vor in kritischem Zustand befindet. Die Kommission schlägt daher vor, die Aalfischerei in allen EU-Gewässern der Ostsee für das Jahr 2018 zu verbieten. Dieses Verbot soll für die gewerbliche Fischerei und die Freizeitfischerei gelten. Dies bedeutet auch, dass alle unbeabsichtigt gefangenen Aale unverzüglich freigesetzt werden müssen. Darüber hinaus plant die Kommission eine Bewertung der Verordnung über die Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.
Die US-Wetter- und Ozeaniegraphiebehörde (NOAA) der Vereinigten Staaten von Amerika hat am 2. Februar 2011 rund 11 000 Quadratkilometer Gewässer vor den Küsten der US-Staaten Louisiana, Mississippi und Alabama nach der Ölpest im Golf wieder für den Krabbenfang freigegeben.Nach Aussage der Behörden haben Tests ergeben, dass das Areal keinerlei Ölspuren oder andere Verschmutzungen aufweist. Nach der Explosion der Ölbohrplattform Deepwater Horizon war das Fischfanggebiet zunächst gesperrt, jedoch später wieder zugänglich gemacht worden. Nachdem ein Krabbenfischer Teerklumpen in seinem Netz entdeckte, hatten die Behörden am 24. November 2010 ein neuerliches Fangverbot verhängt.
Auf der Tagung der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) vom 14. bis zum 21. November 2016 in Vilamoura/ Portugal haben sich die Vertragsstaaten auf einen Wiederauffüllungsplan für Schwertfischbestände im Mittelmeer verständigt. Der auf 15 Jahre angelegte Wiederauffüllungsplan enthält Obergrenzen für Fangmengen, zeitweise Verbote und andere technische Maßnahmen, um die Jungtiere zu schonen. 2017 gilt eine Grenze von 10.500 Tonnen, die in den nächsten fünf Jahren jeweils um 15 Prozent reduziert werden soll: 2018 wären das 10.185 Tonnen und 2022 nur noch 8.925 Tonnen.
US-Präsident Barack Obama kündigte am 17. Juni 2014 zum Anlass einer Ozean-Konferenz in Washington an, seine Exekutivvollmachten für mehrere Massnahmen zu nutzen. So soll im Pazifischen Ozean ein Meeresschutzgebiet auf drei Millionen Quadratkilometer ausgeweitet werden. Neben der Fischerei wären dann auch Öl- oder Gasbohrungen in dem Areal verboten.
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