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Angelgewässer in Berlin

Darstellung aller Angelgewässer in Berlin mit Standorten und Informationen zu den Ausgabestellen für Fischereischeine, Angelkarten und Fischereiabgabemarken sowie Fischereien mit Verkauf von frischem Fisch.

Prüfung Fischereischein - Prüfungsfragen

Der Datenbestand enthält die möglichen Prüfungsfragen für die Anglerprüfung im Land Brandenburg zusammengefasst und gegliedert nach Sachgebieten. Zur Vorbereitung auf die Anglerprüfung für den Fischereischein kann eine Testprüfung unter www.fischereischeintest.brandenburg.de abgelegt werden. In dieser werden 60 Prüfungsfragen nach Zufallsprinzip zur Beantwortung angeboten und es erfolgt die Bewertung der eingegebenen Lösungen. Der Datenbestand enthält die möglichen Prüfungsfragen für die Anglerprüfung im Land Brandenburg zusammengefasst und gegliedert nach Sachgebieten. Zur Vorbereitung auf die Anglerprüfung für den Fischereischein kann eine Testprüfung unter www.fischereischeintest.brandenburg.de abgelegt werden. In dieser werden 60 Prüfungsfragen nach Zufallsprinzip zur Beantwortung angeboten und es erfolgt die Bewertung der eingegebenen Lösungen. Der Datenbestand enthält die möglichen Prüfungsfragen für die Anglerprüfung im Land Brandenburg zusammengefasst und gegliedert nach Sachgebieten. Zur Vorbereitung auf die Anglerprüfung für den Fischereischein kann eine Testprüfung unter www.fischereischeintest.brandenburg.de abgelegt werden. In dieser werden 60 Prüfungsfragen nach Zufallsprinzip zur Beantwortung angeboten und es erfolgt die Bewertung der eingegebenen Lösungen.

Alter DDR-Anglerausweis soll nicht mehr automatisch zu neuem Fischereischein führen/Sachsen-Anhalt ändert Gesetz

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 225/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 225/03 Magdeburg, den 25. Oktober 2003 Alter DDR-Anglerausweis soll nicht mehr automatisch zu neuem Fischereischein führen/Sachsen-Anhalt ändert Gesetz Sachsen-Anhalt ändert sein Fischereigesetz. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke sagte am Samstag auf dem Fischereitag Sachsen-Anhalt in Schlaitz: "Obgleich sich das Fischereigesetz von 1993 bewährt hat, wollen wir auf Veränderungen der vergangenen zehn Jahre reagieren." Die Ministerin sprach von einer "änderung mit Augenmaß" und sagte den Fachverbänden Möglichkeiten der Mitwirkung zu. Insbesondere will Wernicke die Fachkunde der Angler stärken. Der alte DDR-Anglerausweis soll künftig nicht mehr automatisch zu einem neuen Fischereischein führen. Wiedereinsteiger müssten demnach wie jeder andere auch eine ordentliche Prüfung ablegen, um einen Fischereischein zu bekommen. Bislang reicht die Raubfischmarke des DDR-Anglerverbandes (ein Dokument zur Befugnis, Raubfische wie Hecht, Zander oder Aal zu angeln) von 1990 aus, um ohne weitere Prüfung neu einen Fischereischein zu bekommen. Wernicke sagte: "Es ist fachlich falsch und ungerecht, dass 13 Jahre nach der Einheit die historische Zufälligkeit eines Verbandsausweises als Blankoscheck gelten soll. Wer seit 1990 nichts mit dem Fischereirecht zu tun hatte und sich neu als Angler beweisen will, muss sich einer Prüfung unterziehen - egal, ob er in der DDR aktiver Angler war oder nicht." Zudem soll es künftig einen 30-stündigen Pflichtlehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung geben. Wernicke sagte: "Damit folgen wir dem Beispiel der meisten anderen Bundesländer. Wir leisten also einen Beitrag zur Harmonisierung der Prüfungsbedingungen in Deutschland." Ein Schwerpunkt der Novelle ist auch der Abbau von Barrieren für Behinderte. Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht zur Ablegung einer Fischerprüfung in der geforderten Form in der Lage sind, sollen einen Sonderfischereischein bekommen können. Dieser berechtigt dann zum Angeln in Begleitung eines regulären Fischereischeininhabers. Nach Wernickes Fahrplan könnte das neue Gesetz Mitte kommenden Jahres in Kraft treten. Eine erste Kabinettsbefassung steht in Kürze an. Danach ist eine Verbandsanhörung vorgesehen. Der Landtag würde sich demnach Anfang 2004 erstmals mit der Novelle befassen können. Hintergrund: In Sachsen-Anhalt gibt es rund 62.000 Fischereischeinbesitzer, 7.000 mehr als vor fünf Jahren. Rund 50.000 Angler sind im Deutschen Anglerverband DAV und im Verband Deutscher Sportfischer VDSF organisiert. Die beiden Landesverbände arbeiten unter dem Dach des Landesfischereiverbandes Sachsen-Anhalt. Die Speisefischerzeugung lag 2002 mit 648 Tonnen deutlich über dem Durchschnitt der Vorjahre von 540 Tonnen. Dies gilt als Beleg für die Stabilisierung der landesweit 22 im Haupterwerb tätigen Fischereibetriebe. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Fischereischeintest

Die Anwendung FischereischeinTEST dient zur Vorbereitung auf die Anglerprüfung für den Fischereischein. In der simulierten Testprüfung werden 60 Prüfungsfragen nach dem Zufallsprinzip zur Beantwortung angeboten und es erfolgt die Bewertung der eingegebenen Lösungen.

Richtiges Fischen

Immer mehr Menschen entdecken in Berlin das Angeln für sich. Doch was ist beim Fischfang zu beachten? Wie kommt man an einen Fischereischein, wo herrschen Fangverbote und was ist eine Fischreiabgabe? Dieses Faltblatt enthält die wichtigsten Hinweise zum Angeln in Berlin.

Die Angelkarte und ihre Auflagen

Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Auflagen für Angelkarten Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.

Angelfischen für Kinder

Voraussetzung ist dabei, dass ein volljähriger Fischer, der einen gültigen Fischereischein und den üblicherweise erforderlichen Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte) besitzt z.B. Erziehungsberechtigte oder zuständige Jugendleiter oder eine von den Eltern mit der Aufsicht betraute Person (Opa, Onkel) Autorität über das Kind hat und den Fischfang im rechtlichen Sinne ausübt. Das heißt, das Kind unter zwölf Jahre kann das Angeln nicht selbständig praktizieren , sondern nur unselbständig und zwar nicht mit einer eigenen Angel, sondern nur mit einer Angel des erwachsenen Fischereischeininhabers. Damit unterscheidet sich das Kind unter zwölf Jahren grundsätzlich vom Jugendlichen mit Jugendfischereischein, der mit Erlaubnisvertrag zum Fischfang, vorhandener Mitgliedschaft im Angelverein und sachkundiger Unterweisung in den Gebrauch der Friedfischrute selbständig angelt und somit eine eigene Angelausrüstung verwenden kann. Konkret ergeben sich damit für Kinder unter zwölf Jahren folgende Beteiligungsformen am Angeln eines erwachsenen Fischereischeininhabers: Abwesenheit des Erwachsenen Der Erwachsene ist der Fischereiausübende. Aus diesem Grund kann er das Kind zu keinem Zeitpunkt mit der Angel allein lassen und muss jederzeit sofort eingreifen können. Muss er sich vom Kind entfernen, so ist die Angel aus dem Wasser zu nehmen. Zahl der Handangeln Der erwachsene Fischereiausübende darf gleichzeitig höchstens mit so vielen Handangeln fischen, wie es dem Fischereierlaubnisvertrag des Erwachsenen entspricht. Er kann daher maximal soviele Kinder in die Ausübung des Fischfangs einbeziehen, wie es der erlaubten Anzahl von Angeln des Erlaubnisvertrages entspricht. Friedfischangel Das Kind darf nur eine Friedfischangel des erwachsenen Fischereiausübenden halten. Erstellen der Montage Das Kind kann die Montage unter Anleitung erstellen. Sie ist vor dem Auswerfen jedoch durch den Erwachsenen zu kontrollieren. Auswerfen Kann dem Kind nach Unterweisung überlassen werden. Angel halten Kann dem Kind nach Unterweisung überlassen werden. Anhieb und Drill Der Erwachsene ist im rechtlichen Sinn der Fischereiausübende. Er muss sofort und unmittelbar eingreifen, sobald dies die Sachlage, insbesondere der Tierschutz, erfordert. Keschern Kann dem Kind nach Unterweisung überlassen werden. Abködern Einen lebenden Fisch darf nur der Erwachsene abködern. Betäuben und Töten Das Betäuben und Töten eines Fisches darf einem Kind nicht überlassen werden. Verwertung des Fisches Nach Unterweisung (Verletzungsgefahr, Hygiene) kann das Kind einbezogen werden. Erwachsene Fischereischeininhaber sollten diese Regelungen sehr streng sehen und im Zweifelsfall eingreifen. Der Sinn sollte darin bestehen, Kinder unter zwölf Jahre an das Angeln heranzuführen. Die praktische und theoretische Ausbildung zum Angler sollte erst mit dem Lösen eines Jugendfischereischeins ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr beginnen, da ein dauerhafter Lernerfolg vorher in der Regel nicht erzielt werden kann. Die Möglichkeit, Kinder am Angeln zu beteiligen, sollte so restriktiv wie möglich gehandhabt werden. Bei Verstößen des Kindes unter zwölf Jahren gegen das Fischerei- und Tierschutzgesetz macht sich der erwachsene Fischereischeininhaber strafbar! In dem Moment, in dem ein Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, ist zu seiner Beteiligung am Angeln natürlich in jedem Fall der Jugendfischereischein erforderlich.

Angelfischen in Berlin

Die ersten Berliner waren Fischer. Damals war das Fischen lebensnotwendig, doch inzwischen ist es ein Teil der Freizeitgestaltung zur Beschaffung des “Sonntagsbratens”. Wir wollen dafür sorgen, dass die Gewässer auf Dauer als Lebensraum der regionaltypischen Fische erhalten werden. Die Gewässer sollen sauber und artenreich und die Fische gesund und essbar sein. Möglichst viele Berlinerinnen und Berliner sollen ihren Fischereiwünschen in der Stadt und ihrer Umgebung nachgehen können. Dafür muss das Land Berlin im Rahmen seiner Fischereipolitik die Voraussetzungen schaffen. Die fischereilichen Gesetze des Landes sind 1995 grundlegend geändert worden, um die nötigen Regelungen zu treffen, beispielsweise für die Anerkennung des Berliner Fischereischeins in den anderen Bundesländern. Das ist mit dem Nachweis der Sachkunde für die Vergabe des Fischereischeins geschehen. Die Vorbereitungslehrgänge und die Anglerprüfungen werden von den anerkannten Landesverbänden der Angler durchgeführt. Durch sie erhalten die Angler eine qualifizierte Ausbildung im Umgang, mit der Natur wird ihr ökologisches Bewusstsein gestärkt und die nötige Sachkunde für die Behandlung ihres Fanges vermittelt. Wer in Berlin fischen möchte, muss außer Angelgerät zweierlei bei sich haben: eine Angelkarte und einen Fischereischein. Die Angelkarte sagt aus, in welchen Gewässer Sie fischen dürfen. Sie ist ein Vertrag mit dem Inhaber des Fischereirechts oder dem Pächter dieses Gewässers, der Ihnen damit dort das Fischen erlaubt. Der Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes oder -vereines allein genügt nicht; auch beim Fischen in Gewässern, die der Verband oder der Verein gepachtet hat, brauchen Sie eine Angelkarte. Sie können aber nur dann eine Angelkarte erwerben, wenn Sie einen gültigen Fischereischein, der den Nachweis über die kalenderjährlich zu leistende Fischereiabgabe enthalten muss, haben und vorlegen. Wer aber keine Zeit zum Angeln hat oder wem an frischem Fisch für die häusliche Tafel gelegen ist, der kann fangfrische Fische direkt vom Fischer in deren zahlreichen Betrieben in Berlin oder dessen Umland kaufen. Der Umfang, Zustand und die Entwicklung der Fischbestände, die Ausübung der Angel- und der Berufsfischerei in Berlin werden vom Fischereiamt Berlin laufend überwacht. – Schauen Sie sich dessen Informations- und Datenangebote einmal an. Bild: Fischereiamt Berlin Fischereischein In Berlin gibt es drei verschiedene Fischereischeine: der Fischereischein A für Angler, der Fischereischein B für Berufsfischer und der Jugendfischereischein für Jugendliche ab zwölf Jahre. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Die Anglerprüfung Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens dreißig Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Die Angelkarte und ihre Auflagen Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Über unseren Online-Service können Sie eine digitale Angelkarte erwerben. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Fischereiabgabemarken Fischereiabgabemarken sind außer beim Fischereiamt bei den nachfolgend aufgeführten Stellen erhältlich. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Mindestmaße und Schonzeiten in Berlin Nachfolgend aufgeführt sind die insbesondere für Angler wichtigen Regelungen in Auszügen aus der Berliner Landesfischereiordnung. Weitere Informationen Angelfischen für Kinder Kinder unter zwölf Jahre können das Angeln nicht selbständig praktizieren, sondern nur unselbständig und zwar nicht mit einer eigenen Angel, sondern nur mit einer Angel eines erwachsenen Fischereischeininhabers. Weitere Informationen Angelfischen für Touristen Um in den Berliner Gewässern die Angelfischerei auszuüben, müssen Gastangler aus dem Inland (außer Land Berlin) und aus dem Ausland die hier aufgeführten Unterlagen nachweisen und bei bei der Fischereiausübung am Gewässer mitführen. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Welche Fischarten gibt es in Berlin? Aktuell kommen 40 Fischarten in den Berliner Gewässern vor. Davon sind 11 Fischarten nicht heimisch (Neobiota). Am häufigsten sind die Fischarten Plötze, Barsch, Blei, Aal und Hecht. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Wo bekommt man frische Fische direkt vom Fischer? Weitere Informationen

Entgelte für Angelkarten

ausgegeben vom Fischereiamt im Jahr 2025 Oberhavel/Tegeler See einschließlich Teufelsseekanal 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 60,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Monatskarte 30,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Wochenkarte 20,00 EUR 1) 2 Friedfischruten mit einfachem Haken Jahreskarte 40,00 EUR 1, 2) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte (ermäßigt) 36,00 EUR 1, 6) 2 Friedfischruten mit einfachem Haken Jahreskarte (ermäßigt) 24,00 EUR 1, 2, 6) Spandauer Schleusenbereich 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 17,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Monatskarte 9,00 EUR 1) Nikolassee 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 32,00 EUR 1) Grunewaldsee 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 38,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Monatskarte 20,00 EUR 1) Waldsee-Zehlendorf 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 36,00 EUR 1, 4) Steinbergsee 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 45,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Monatskarte 23,00 EUR 1) Spree (von der Mühlendammschleuse in Berlin bis zur Einmündung in die Havel von Spandau) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 46,00 EUR 1) Angelkarte-Jugend 1 Friedfischangel Jahreskarte für bestimmte Fischereiamtsbereiche 12,00 EUR 5, 7) Tageskarte/Raub 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel für bestimmte Fischereiamtsbereiche 13,00 EUR 1, 5) Hohenzollernkanal 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 30,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Monatskarte 15,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Tageskarte 6,00 EUR 1) 2 Friedfischruten mit einfachem Haken Jahreskarte 21,00 EUR 1, 2) Jugend – 1 Friedfischrute Jahreskarte 6,00 EUR 7) Wernsdorfer Schleuse 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 30,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Wochenkarte 15,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Tageskarte 8,00 EUR 1) Groß Glienicker See 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Jahreskarte 40,00 EUR 1) 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel Tageskarte 8,00 EUR 1) Jugend – 1 Friedfischangel Jahreskarte 6,00 EUR 7) Hinweise: 1) inklusive Nachtangeln 2) nur für Fischereischein A-Inhaber 3) Angeln nur vom Boot aus (Bootsvermietung) 4) da der See vollständig von privaten Grundstücken umgeben ist, ist das Angeln nur mit einem besonderen Zutrittsrecht möglich. 5) in folgenden Gewässern im Zuständigkeitsbereich des Fischereiamtes Berlin ist mit der Angelkarte Jugend oder Tagesangelkarte/Raub das Angeln gestattet: Oberhavel/Tegeler See, Spandauer Schleuse, Grunewaldsee, Spree (Mühlendammschleuse bis Havelmündung) 6) Ermäßigung gilt für ALG I + II-Empfänger und für Schwerbehinderte (ab GdB 50) 7) nur für Personen unter 18 Jahren

Verwendung der Fischereiabgabe im Land Berlin

In Verbindung mit der Erteilung von Fischereischeinen wird gemäß § 8 des Landesfischereischeingesetzes (LFischScheinG) vom 15. September 2000 (GVBl. S. 464), zuletzt geändert durch Nummer 79 der Anlage vom 4. März 2005 (GVBl. S. 125) kalenderjährlich eine Fischereiabgabe erhoben. Das Aufkommen aus der Fischereiabgabe ist zur Förderung der Fischbestände zu verwenden. Insbesondere sind hieraus: Maßnahmen zur Regulierung der Fischbestände sowie die Durchführung hierzu erforderlicher fischereiwissenschaftlicher Begleituntersuchungen, Untersuchungen der Lebens- und der Umweltbedingungen der Fische sowie der Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten, Maßnahmen zur Information über das Gebiet der Fischerei zu bestreiten.

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