Jagdbares Wild Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine (Schwarzwild), Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Wem gehört das Jagdrecht? Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. Dabei muss es sich um zusammenhängende Wald-, Feld- oder Wasserflächen mit bestimmten Mindestgrößen handeln. Man unterscheidet Eigenjagdbezirke mit einer Grundfläche von mindestens 75 Hektar sowie gemeinschaftliche Jagdbezirke (Jagdgenossenschaften / Angliederungsgenossenschaften) mit einer Grundfläche von mindestens 150 Hektar. “Befriedete Gebiete” Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören und in sogenannten “befriedeten Gebieten” (z. B. Straßen, Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen, Gewerbegebiete oder Gärten) ist die Jagdausübung verboten. In Ausnahmefällen können die Berliner Forsten auf Antrag des Grundstückseigentümers allerdings eine beschränkte Jagdausübung genehmigen, sofern eine gefahrlose Bejagung möglich ist. Sofern von Wildtieren im Stadtgebiet eine akute Gefahr ausgeht, ist die Polizei zuständig. Jagdrecht Die Jagdausübung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen ( Bundesjagdgesetz , Landesjagdgesetz Berlin ). Zudem sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. Wer darf jagen? Voraussetzung für die Jagdausübung ist ein Jagdschein . Dieser wird erteilt, wenn der Bewerber die Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz erfüllt und erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt hat. Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung, eine Jagdwaffenprüfung (Waffenhandhabung und jagdliches Schießen) und eine mündliche Prüfung. Wer die Beizjagd ausüben will (Jagd mit Greifvögeln auf Niederwild, z.B. Kaninchen) muss zusätzlich zu einer Jägerprüfung oder einer Jägerprüfung für Falkner (schriftlich und mündlich, ohne Jagdwaffen- und Schießprüfung) noch eine Falknerprüfung ablegen. Fütterungsverbot Das Füttern von Wildtieren ist außer in Notzeiten untersagt. Wann und für welche Wildarten Notzeiten vorliegen, legt die Jagdbehörde fest. Wildgehege An verschiedenen Stellen werden in Berlin Wildtiere (Schwarz-, Reh-, Dam-, Rot- und Muffelwild) in Gehegen gehalten und können in ihrer natürlichen Umgebung beobachtet werden. Gehege befinden sich unter anderem im Tegeler Forst und im Spandauer Forst, im Volkspark Rehberge und im Volkspark Jungfernheide.
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 054/11 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 054/11 Halle (Saale), den 26. Mai 2011 Schwarzwild, Rotwild und Waschbär erneut mit höchsten Streckenquoten Im Ergebnis der Streckenmeldungen der Landkreise, des Landesforstbetriebes und seiner verpachteten Jagdbezirke, der Bundesforstbetriebe und des Nationalparks Harz liegt nunmehr das zusammengefasste Abschussergebnis des Landes Sachsen- Anhalt für das am 31. März 2011 beendete Jagdjahr 2010/11 vor. Insgesamt wurde ein Ergebnis von 93.616 Stücken Schalenwild (dazu gehören Rot-, Dam-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild) erreicht. Diese deutliche Erhöhung gegenüber dem Ergebnis des Vorjahres (88.548 Stück) wird maßgeblich durch den Anstieg der Schwarzwildstrecke beeinflusst. Dieses Ergebnis ist insbesondere vor dem Hintergrund zu werten, dass fast im gesamten Land auf Grund der hohen Schneelagen im Dezember die Ergebnisse eines ansonsten sehr ertragreichen Jagdmonats fehlen. Rotwild Nachdem im Vorjahr das bisher höchste Ergebnis in Sachsen- Anhalt erreicht wurde, liegt die Strecke des Jagdjahres 2010/11 mit 4.980 Stck. wiederum auf dem gleichen Niveau. Diese Streckenentwicklung und vor allem der weitere Anstieg der Wildschäden durch Rotwild auch in der Landwirtschaft zeigen, dass diese hohen Abschusszahlen noch nicht ausreichen, um den zu hohen Rotwildbestand abzusenken. Damwild Auch beim Damwild wurde das Niveau des Vorjahres mit 4.832 Stck. fast wieder erreicht. Dem leichten Rückgang der Damwildstrecke in den Landesforsten steht eine entsprechende Steigerung in den privaten Jagdbezirken gegenüber. Von dem Ausbruch der Wild- und Rinderseuche (Pasteurellose) im Sommer 2010 war hauptsächlich der Damwildbestand auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow betroffen. Im Einvernehmen mit der oberen Jagdbehörde drosselte daraufhin der Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen- Anhalt den Damwildabschuss in diesem Bereich. Muffelwild Mit insgesamt 870 Stck bewegt sich das Ergebnis wieder in dem Rahmen der Jagdjahre 2007 und 2008. Das Ergebnis des Jagdjahres 2009 mit über 1.000 Stücken konnte nicht wieder erreicht werden, da viele Muffelwildreviere im Harz und auch in der Altmark auf Grund der hohen Schneelage und der deshalb empfohlenen Jagdruhe wochenlang nicht betretbar waren. Ein beachtlicher Teil der Muffelwildstrecke wird mittlerweile im Norden Sachsen- Anhalts mit einem Schwerpunkt in der Altmark realisiert. Rehwild Bei der Rehwildstrecke konnte trotz des Wintereinbruchs mit 49.284 Stck. erneut eine Steigerung erreicht werden. Der bei dieser Steigerung ausgewiesene Rückgang des Unfallwildes korrespondiert mit dem leichten Rückgang der Wildunfälle im Kalenderjahr 2010. An der Steigerung des Abschusses sind sowohl die privaten als auch die staatlichen Jagdbezirke beteiligt. Die höchsten Rehwildstrecken werden nach wie vor in den Jagdbezirken der kreisfreien Städte Halle mit 5,6 Stck./ 100 ha und Dessau- Roßlau mit 4,8 Stck./ 100 ha erzielt. Im Landkreis Jerichower Land konnte allein in den privaten Jagdbezirken die Rehwildstrecke um über 1.100 Stck gesteigert werden. Schwarzwild Beim Schwarzwild weist die Streckenentwicklung auf 33.661 Stck. (trotz der für die Frischlingsaufzucht im zeitigen Frühjahr 2010 ungünstigen Bedingungen) auf einen besorgniserregenden Anstieg der Population hin. Offensichtlich hat ein höherer Anteil der Bachen als sonst üblich auf Grund der Frischlingsverluste im Frühjahr im Verlaufe des Jahres nachgefrischt. Die Entwicklung der Schwarzwildstrecke zeigt sich regional noch differenzierter als in den Vorjahren. Während das Schwarzwild im bisherigen ¿Brennpunkt¿ Dessau- Roßlau sowie in den angrenzenden Landkreisen Wittenberg und Anhalt- Bitterfeld rückläufig ist, sind die Strecken in den Landkreisen Jerichower Land und Bördekreis auf 150 bzw. 160% angestiegen. Die höchsten Steigerungen werden in den Landkreisen Mansfeld- Südharz mit 166% und Harz mit sogar 175% verzeichnet. Im Zusammenhang mit der dringend notwendigen Reduktion der Schwarzwildpopulation müssen die für die Aufzucht der Frischlinge vergleichsweise günstigen Witterungsbedingungen dieses Jahres beachtet werden. Fuchs Mit der Strecke von 24.000 Füchsen ist nach dem alle Wildarten erfassenden Streckeneinbruch 2006 das zweitniedrigste Ergebnis bei der der Fuchsbejagung in Sachsen- Anhalt erreicht worden. Allein die Jäger im Landkreis Jerichower Land konnten eine deutliche Steigerung erzielen. Der Landkreis Börde mit der höchsten Fuchsstrecke in den letzten Jahren konnte die Strecke nochmals auf insgesamt 3939 Füchse steigern. Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria Der rasante Anstieg der Waschbärstrecke geht weiter. Mit 8.678 Waschbären wurde das Ergebnis des vorangegangenen Jagdjahres um rd. 2.000 überboten. Der höchste absolute Zugang wurde im Landkreis Harz mit einer Steigerung von über 600 auf 1.232 Bären verzeichnet. Rund 30 % der Strecke des Landes entfällt nach wie vor auf den Landkreis Stendal. Die Marderhundstrecke zeigt sich dagegen leicht rückläufig. Allerdings kann bei der Strecke von 1.501 Marderhunden gegenüber 1.681 im Vorjahr durchaus noch von einem gleichen Niveau gesprochen werden. Marderhunde werden mittlerweile in allen Landkreisen und kreisfreien Städten zur Strecke gebracht. Der Schwerpunkt liegt aber weiterhin in den östlichen Landkreisen Stendal, Jerichower Land und auch Wittenberg. Ähnlich wie bei der Fuchsstrecke konnte hier allein im Jerichower Land eine deutliche Steigerung erreicht werden. Im Jagdjahr 2010/11 wurden in Sachsen- Anhalt 373 Minke ¿das sind rd. 100 mehr als im vorangegangenen Jagdjahr- zur Strecke gebracht. Diese Steigerung resultiert fast ausschließlich aus dem Streckenergebnis des Landkreises Stendal. Im vergangenen Jahr wurden erhebliche Beeinträchtigungen von Wasservogelbeständen durch den Mink im Landkreis Stendal festgestellt und auch im Landtag thematisiert. Im Konsens zwischen Naturschutz- und Jagdbehörden wurden darauf hin mit den örtlichen Jägerschaften Maßnahmen zur Intensivierung der Minkbejagung im Landkreis mit einem Schwerpunkt der Fallenjagd in Naturschutzgebieten festgelegt. In diesem Zusammenhang wurde durch das Landesverwaltungsamt/ obere Jagdbehörde zum Ankauf von Kastenfallen 5.000 ¿ aus der Jagdabgabe zur Verfügung gestellt. Im Landkreis Stendal wurde im Ergebnis der Maßnahmen (trotz erheblicher Beeinträchtigung des Fallenfangs durch Hochwasser) die Minkstrecke mehr als verdoppelt. Im Landkreis Jerichower Land, in dem im Jahre 2007 in der Nähe von Burg durch eine so genannte Tierbefreiungsaktion mehrere tausend Tiere aus einer Zuchtanlage freigelassen wurden, liegt die Minkstrecke mit 76 Individuen mittlerweile deutlich niedriger. Ein deutlicher Streckenrückgang auf 892 ist beim Nutria zu verzeichnen. Im Jagdjahr 2009 belief sich die Strecke dagegen noch auf 1.723 Nutrias. Schwerpunkt bleibt der Altmarkkreis Salzwedel mit 490 Nutrias (Im Vorjahr 945). Ein Zusammenhang des Streckenrückgangs mit dem harten Winter des Jahres 2010 ist bei der aus dem subtropischen Südamerika stammenden Biberratte zu vermuten. Niederwild (Auswahl) 2.233 Hasen wurden im Streckenergebnis des Jagdjahres 2010 registriert. Über die Hälfte davon sind Opfer des Straßenverkehrs geworden. Die Dunkelziffer bei dieser Erfassung dürfte allerdings wesentlich höher liegen. Die Wildkaninchenstrecke ist mit 1.709 weiterhin rückläufig. Die höchsten Strecken werden nach wie vor noch im Landkreis Mansfeld- Südharz im Bereich des salzigen Sees erzielt. Ein Anstieg der Wildkaninchenstrecke wird im Salzlandkreis registriert. Einen deutlichen Rückgang zeigt auch die Fasanenstrecke. Mit 1.167 Fasanen beträgt die Strecke nur noch 68% des Vorjahres. Drastische Einbrüche auf rd. 1/3 fanden im Landkreis Börde oder auf 2/3 im Salzlandkreis und im Saalekreis statt. Die Gänsestrecke bewegt sich insgesamt in der gleichen Höhe wie 2009. Dem Anstieg bei Graugänsen auf 1.624 steht ein Rückgang bei Saatgänsen auf 866 Gänse entgegen. Aaskrähen und Elstern wurden deutlich weniger gestreckt, als noch im vorangegangenen Jahr. Der Rückgang bei Aaskrähen von 4.213 auf 3.600 wird maßgeblich durch den Streckenrückgang im Landkreis Börde um rund 500 Krähen geprägt. 2.732 Elstern stehen dem Ergebnis des Vorjahres von 3.227 Elstern entgegen. Allein im Saalekreis wurden rund 300 und im Landkreis Börde rund 260 Elstern weniger als im Jagdjahr erlegt. Die Streckenentwicklung bei Schalenwild stellt sich wie folgt dar: Wildart 31.3.06 31.3.07 31.3.08 31.3.09 31.3.10 31.3.2011 Rotwild 3.291 3.635 3.894 4.526 4.993 4.980 Damwild 4.568 3.945 4.212 4.484 5.073 4.823 Muffelwild 883 729 865 906 1.050 870 Rehwild 47.439 42.861 45.198 46.564 48.683 49.284 Schwarzwild 30.989 17.040 29.826 35.647 28.749 33.661 Sa. Schalenwild 87.170 68.210 83.995 92.227 88.749 93.616 Die Streckenentwicklung bei ausgewählten Raubwildarten stellt sich wie folgt dar: Wildart 31.3.06 31.3.07 31.3.08 31.3.09 31.3.10 31.3.2011 Fuchs 35.078 23.857 30.269 31.108 28.091 24.000 Marderhund 464 656 1.145 1.728 1.680 1.501 Waschbär 2.166 2.367 3.888 6.239 6.563 8.678 Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 189/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 189/03 Magdeburg, den 13. September 2003 Erfolgreiche Jagdsaison/Ministerin Wernicke: Jäger leisten Beitrag zum Gleichgewicht in Wald und Feld Sachsen-Anhalts Jäger blicken auf eine erfolgreiche Jagdsaison zurück. Von April 2002 bis März diesen Jahres wurden rund 91.500 Hirsche, Rehe, Wildschweine und Wildschafe erlegt. Das ist das bisher beste Jahresergebnis seit der Wiedervereinigung. Des weiteren kamen knapp 29.200 Füchse, knapp 4.000 Steinmarder, Dachse und Waschbären sowie etwa 5.000 Hasen und Kaninchen und zahlreiche andere kleinere Tiere zur Strecke. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke erklärte: "Die Jäger leisten einen entscheidenden Beitrag zur Wahrung des Gleichgewichtes in Wald und Feld. Durch eine gezielte Jagd auf Raubwild werden die Existenz- und überlebenschancen für viele, zum Teil bedrohte Tierarten wie Rebhuhn und andere am Boden brütende Vogelarten erhöht." Des weiteren trügen die Jäger dazu bei, dass junge Bäume gedeihen können und nicht durch Tiere beschädigt und vernichtet werden. Auch mache eine große Seuchenübertragungsgefahr weiterhin das intensive Bejagen von Wildschweinen und Füchsen erforderlich. Zu den Jagdergebnissen im Einzelnen: Bei der größten heimischen Schalenwildart ¿ dem Rotwild - wurden knapp 3.700 Tiere erlegt. Dies entspricht in etwa dem Mittelwert der vergangenen zehn Jahre. Mit fast 4.200 erlegten Tieren war 1993 das bisherige Nachwende-Spitzenjahr. Mit knapp 4.300 Damhirschen ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Jahr davor zu verzeichnen, in dem mit knapp 4.500 zur Strecke gebrachten Tieren die bisherige Höchstmarke beim Damwild erreicht worden war. Fast 900 zur Strecke gebrachte Wildschafe ( Muffelwild ) bedeuten ein leichtes Plus gegenüber der Vorsaison von gut 40 Tieren. Rehwild wird seit 1994 kontinuierlich Jahr für Jahr mehr geschossen. Waren es 1994 gut 33.700 Tiere, wuchs die Zahl der zur Strecke gebrachten Rehe auf jetzt mehr als 46.500 an. Das entspricht einer Steigerung von 38 Prozent in neun Jahren. Ein absoluter Jagdrekord wurde mit mehr als 36.100 zur Strecke gebrachten Tieren bei Wildschweinen erreicht. Das sind gut 3.200 Schweine mehr als im Vorjahr. Die hohen Schwarzwildbestände resultieren vor allem aus dem sehr reichen Nahrungsangebot durch großflächigen Mais- und Rapsanbau im Feld sowie Eicheln und Bucheckern im Wald. Hinzu kommt eine mangelnde "natürliche Auslese" durch das Ausbleiben von schneereichen und strengen Wintern. Des Weiteren kamen knapp 2.800 Feldhasen , gut 2.100 Wildkaninchen , 29.200 Füchse , 1.450 Steinmarder und 1.800 Dachse sowie etwa 740 Waschbären , 140 Marderhunde , 160 Minke und knapp 2.500 Fasane , 1.500 Ringeltauben , 3.300 Wildgänse sowie 6.700 Stockenten zur Strecke. Diese Zahlen beinhalten jedoch nicht nur erlegte Tiere, sondern auch Todfunde (so genannte Fallwildverluste, hauptsächlich durch Straßenverkehr). Insbesondere Hasen wurden weniger geschossen, sondern fielen in 78 Prozent der Fälle dem Straßenverkehr zum Opfer. Seitdem 2002 die Nutria zum Wild erklärt wurden, konnten knapp 470 Tiere hauptsächlich in der Altmark erlegt werden. Durch ihre Bejagung werden Schäden an wasserwirtschaftlichen Anlagen und Feldfrüchten abgewendet. Die Nutria-Vorkommen sind aus illegaler Freilassung der Nachwendezeit entstanden. Hintergrund Die Jagdfläche in Sachsen-Anhalt beträgt rund 1,9 Millionen Hektar. über 90 Prozent dieser Fläche bilden rund 2.000 private Jagdbezirke. Die anderen zehn Prozent sind staatliche Eigenjagdbezirke. In Sachsen-Anhalt gibt es rund 10.300 Jagdscheininhaber. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Seite 2 Amtsblatt Nr. 6 Dezernat IV / Untere Naturschutzbehörde: Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Elster-Luppe-Aue vom lO.Mai 1996 Aufgrund des § 25 in Verbindung mit § 20 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ( NatScbG LSA) in der Fassun der Be¬ kanntmachun vom i 1.02.1992 (GVB1. LSA S. 108). zuletzt geän¬ dert durch Gesetz vom 24,05.1994 (GVBl. LSA S. 108) wird ver¬ 10. Juni 1996 Verordnung zur nderung der Verordnung über das Landschaftsschutz ebiet Kiesgruben Wallendorf / Schladebach vom 07.Mai 1 96 Aufgrund des § 20 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (NacSehG LSAi in der Fassung der Bekanntmachun vom 11.02.1992 (GVBl. LSA S. 108). zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.1994 (GVBl. LSA S. 108) wird verordnet: ordnet: Artikel 1 Artikel 1 Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Elster-Luppe- Aue , Landkreis Merseburg vom 30.06.1993 (Amtsblatt Nr. 5 des Landkreises Mersebur vom 19.07.1993) wird wie folgt geändert: Die Verordnun über das Landschaftsschutzgebiet Kiesgruben allendorf / Schladebach". Landkreis Merseburg vom 06.04.19 4 (Amtsblatt Nr. 4 des Landkreises Merseburg vom 27.04.1994) wird wie folgt eändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt neu gefaßt: (1) Im andschafts chutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die geeignet sind, den Schutzgeaenstand unmittelbar nachteili zu verändern." b) Absatz 2 wird wie folgt neu gefaßt: I. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz I wir i fol t neu gefaßt: (1) Im Land chaftsschutzgebiet sind alle Handlun en verboten, die geei net sind, den Schutzgegenstand unmittelbar nachteilig zu verändern." (2) Darüber hinaus werden zur Ver eidung von Gefährdung n oder Störungen im Landschaftsschutzgebiet folgende Handlungenb) Absa z 2 ird wie folgt ne gefaßt: untersa t:"(2i Darüber hinaus erden zur Vermeidun on Gefährdungen oder Störungen im Landschaftsschutz ebiet folgende Handlun¬ 1. Ubun sgelände für Segel-, Motor- und Fesselflug odelle an¬ zulegen und zu betreiben.gen untersagt: 2. die Ruhe durch unnötigen Lärm zu stören. z.B, durch Tonwie- dergabe eräte.1. das Aufsteilen von ohn agen. Zelten und sonstigen trans¬ 3. 'Weihnachtsbau - und Birkenkulturen anzuiegen. 4. besondere Lebens- und Zufluchtstätten schu zbedürftiger Pflan¬ zen und Tiere zu beseitigen und zu verändern. 5. Bohrun en jeglicher Art niederzubringen. 6. außerhalb der für den Kraftver ehr zu elassenen Wese und Parkplätze Kr ft ahrzeuge zu fahren oder abzustellen, oweit der Ver ehr nicht den Anliegern, der Land-, Forst- und Was¬ serwirtschaft dient. 7. Feuer anzuzünden. portablen Anl gen so ie die Errichtung von Festmachein¬ richtun en für Wasserfanrzeuge und von anderen schwim¬ menden Anlagen außerhalb der dafür zugelassenen Plätze. 2. der usbau, die Veränderung, die Neuanla e oder die Bes i¬ tigung on Ge ässern einschließlich te porärer Flutrinnen im Sinne des § 31 asserhaushaltsgesetz, 3. die Beseiti ung oder die Veränderun der Bodendecke oder deren Versiegel ng auf nicht bewirtschafteten Grundflächen. 4. das uf tauen. Absen en, und Umleiten von asser so ie das Errichten von Anlagen zur Grundwasserförderuna eins hließlich von Anlagen zur Probebohruna, 8. Hunde frei laufen zu lassen. 5. Maßnah en zur Erkundun und zum Ausb u von Lagerstät¬ ten zur Förderung von Bodenschätzen und Bodenbestandtei¬ len. 2. Nach § 3 wird al § 3a folgende Vorschrift eingefügt: §3a Bestehende behördliche Genehmigungen Bestehende behördliche Genehmigungen oder entsprechende Ver¬ waltungsakte bleiben so eit dort nichts an eres bestimmt ist. von den Verboten dieser Verordnung unberührt. rtikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 6. der U bruch von Grünland zur Ackemutzung, 7. die Beseitigung von Feldrainen. Hecken. Alleen. Solitärbäu- me und Flurgehölzen aller Art: die Beseitiauna oder Verän¬ derung besonderer Lebens- und Zufluchtstätten schutzbedürf- tiger Pflanzen und Tiere: das Anlegen von Weihnachtsbaum¬ und Birkenkulturen ist ebenfalls verboten. 8. die Anlage von Sport- und Freizeitanl gen sowie die Durch¬ führun von Motorsportveranstaltunge aller Art (auch Se¬ gel-, Motor- und Fesselflug), * 9. die Ruhe durch unnötigen Lärm zu stören. z.B. durch Ton- iederaabeaeräte. Mersebur , den 13.05.199610. die Lagerun on Abfällen und das Abstellen von Fahrzeug- wracks außerhalb der dafür zugelassenen Plätze, II. die Abla erung von Bodenaushub. Dr. Heuer12. die Errichtung von Einrichtun en, durch die der freie Zugan Landrat zu Wald, Flur und Gewässern so eit er nicht durch Vor- 10. Juni 1996 Amtsblatt Nr. 6 Schriften des öffentlichen Rec ts eingeschränkt i t, behindert Seite 3 4. besondere Lebens- und Zufluchtstätten schutzbedürftiger wird, Pflanzen und Tiere zu beseitigen und zu verändern, 13. das Aufstellen von Werbeträgern jeglicher Art in der offenen 5. Bohrun en jeglicher Art niederzubringen, Land chaft, 6. außerhalb der für den Kraftver ehr zugelas enen Wege und Parkplätze Kraftfahrzeuge zu f hren oder abzustellen, soweit der Verkehr nicht den Anliegern, der Land-, Forst- und Wa ¬ 2. Nach § 3 wird als § 3a folge e Vorschrift eingefiigt: erwirtschaft dient, §3a Bestehende behördliche Genehmigungen Bestehende behördliche Genehmig ngen oder entsprechende Ver- waltungsakte bleiben soweit dort nichts anderes bestimmt ist, von den Verboten dieser Verordnung unberührt. Artikel 2 Die e Vero dnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 7. Feuer anzuzünden, 8. Hunde frei laufen zu lassen, 9. n türliche Wasserläufe zu verändern oder zu verfüllen, bzw. neue Gräben auszuheben, 10. Zelte aufzubauen, 11. die Neuanlage von Kleingärten ist untersagt; aufgegebene Gartenparzellen sind dem Land chaftscharakter dienlich zu renaturieren. Merseburg, den 13.05.1996 2. Nach § 3 wird al § 3a folgende Vorschrift eingefügt: Dr. Heuer §3a Landrat Bestehende behördliche Genehmigungen Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Fasanengrund vom OT.Mai 1996 Aufgrund des § 25 in Verbindung mit § 20 des Naturschutzgesetzes e Lan es Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) in der Fassung der Be¬ kanntmachung vom 11.02.1992 (GVBI. LSA S. 108), zuletzt geän¬ dert durch Ge etz vom 24.05.1994 (GVBI. LSA S. 108) wird ver¬ o dnet: Bestehende behördliche Genehmigungen oder entsprechende Ver¬ waltungsakte bleiben soweit dort nichts anderes bestimmt ist, von den Verboten dieser Verordnung unberührt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Merseburg, den 13.05.1996 Dr. Heuer Landrat Artikel 1 Die Verordnung über da Landschaft chutzgebiet Fasanen¬ grund , Landkrei Merseburg vom 23.11.1993 (Amtsblatt Nr. 9 des Landkreises Merseburg vom 27.12.1993) wird wie folgt geändert: /. § 3 wird wie folgt geändert: Dezernat IV / Untere Wasserbehörde: Aufhebung der Trinkwasserschutzzonen der Wasserversorgungsanlagen Querfurt und Schafstädt a) Ab atz. I wird wie folgt ne gefaßt: (I) Im Land chafts chutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die geeignet sind, den Schutzgegenstand un ittelbar nachteilig zu verändern. b) Ab atz 2 wird wie folgt neu gefaßt: (2) Darüber hinaus werden zur Vermeidung von Gefährdungen oder Störun en i Land chaftsschutzgebiet folgende Handlungen Gemäß § 53 (2) des Wasserge etzes des Landes Sachsen-Anhalt - WG LSA - (GVBI. LSA Nr. 38/1993, ausge eben am 07.09.1993) in der derzeit gültigen Fassung, sind die Trinkwasserschutzzonen Querfurt (Brunnen 2 und 4) Karte I und Schafstädt (Brunnen 1 bi 5) Karte II aufgehoben. Da it entf llen alle Nutzungseinschränkungen nach TGL43850 für diese Standorte. untersagt: 1. Übun sgelände für Segel-, Motor- und Fe selflugmodelle an¬ ulegen und zu betreiben, 2. die Ruhe durch unnötigen L m zu stören, z.B. durch Ton¬ wiedergabegeräte, 3. Weihnachtsbaum- und Birkenkulturen anzulegen, • ia Die oben genannten Brunnen erden für die Versorgung mit Trink¬ wasser nicht mehr enutzt. Merseburg, 24.05.1996 Dr. Heuer Landrat
Die frei lebende Tierwelt ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in ihrem Beziehungsgefüge zu bewahren. Dazu ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine Bejagung einzelner dem Jagdrecht unterliegender Tierarten notwendig, da natürliche Regularien meist fehlen. Als Jagd wird jedes rechtmäßige Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wildtieren bezeichnet. Zur Jagd gehört auch die Hege. Sie dient der Erhaltung eines angepassten artenreichen, gesunden Wildbestandes, der in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen steht. Übersicht zum Jagdwesen in Berlin Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine, Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Weitere Informationen Jagdflächen in Berlin Übersichtskarte der Berliner Jagdbezirksflächen und weitere Daten und Fakten. Weitere Informationen Jagdergebnisse Für die einzelnen Tierarten gelten unterschiedliche Jagd- und Schonzeiten, die gesetzlich festgelegt sind. Durch die Jagdbehörde werden für jedes Jagdjahr (1. April – 31. März) getrennt nach Jagdbezirken Abschusspläne erstellt, die von den Jagdausübungsberechtigten einzuhalten sind. Weitere Informationen Jäger- und Falknerprüfung Die Jäger- und Falknerprüfung in Berlin wird von dem von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestellten Prüfungsausschuss mindestens einmal jährlich in der Zeit zwischen März bis April durchgeführt. Weitere Informationen Erteilung von Jagdscheinen Die Erteilung des Jagdscheins ist an den ersten Wohnsitz gebunden. In Berlin liegt die Zuständigkeit dafür bei der Waffenbehörde, dem Polizeipräsidenten in Berlin/LKA 514 (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin). Weitere Informationen Einnahmen und Verwendung der Jagdabgabe Die bei der Erteilung eines Jagdscheins zu zahlende Jagdabgabe wird gem. § 21 LJagdG Bln zweckgebunden zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Projekte bzw. Maßnahmen, für die in den letzten Jahren Zuwendungen bewilligt bzw. Mittel verausgabt wurden, sind hier aufgeführt. Weitere Informationen Wildunfälle In Berlin mit seiner hohen Verkehrsdichte kommen besonders viele Tiere bei Verkehrsunfällen zu Tode. Wildunfälle stellen dabei ein hohes Verletzungsrisiko für die Fahrzeuginsassen dar und verursachen meist erhebliche Sachschäden. Was ist zu tun, wenn es doch passiert ist? Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Formulare im Bereich Jagdwesen
Die Abteilung Agrarwirtschaft ist oberste Landwirtschafts-, Forst-, Jagd-, Fischerei- und Ökokontrollbehörde. Sie erarbeitet regionale und nachhaltige Konzepte zur Entwicklung von Landwirtschaft und Gartenbau. Eine wichtige Rolle spielt die Förderung der Hamburger Agrarwirtschaft und die Vermarktung qualitativ hochwertiger Agrarprodukte. Die Abteilung setzt das Agrarpolitische Konzept 2025 als politische Leitlinie des Senats (APK 2025) um. Zur Entwicklung von Landwirtschaft und Gartenbau werden Investitionsvorhaben in landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Dabei werden derzeit bundesdeutsche und hamburgische Mittel eingesetzt. Des Weiteren werden Agrarumwelt- und klimaschutzmaßnahmen gefördert und damit ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet. Dazu gehört der ökologische Landbau - ein agrarpolitischer Schwerpunkt Hamburgs - aber auch u.a. die Förderung von extensiver Grünlandwirtschaft und die Anlage von Blühstreifen. Hamburger Agrarpolitik ist ausgerichtet auf die Entwicklung und Sicherung der Agrarwirtschaft, die Unterstützung der Agrarproduktion, insbesondere im Gartenbau (Nachhaltigkeitsstrategie im Produktionsgartenbau), die Förderung des Absatzes qualitativ hochwertiger Agrarprodukte (Konzept Absatzförderung), aber darüber hinaus auch auf die Förderung der Gentechnikfreiheit (Charta von Florenz), den Öko-Schwerpunkt (Hamburger Öko-Aktionsplan 2020) und die Förderung des Imkereiwesens. Das Hamburgische Fischereigesetz regelt, wer, wann und wo welche Fische in hamburgischen Binnen- und Küstengewässern fischen und angeln darf. Die BUKEA ist als oberste Forstbehörde für die Umsetzung der Waldgesetze zuständig. Sie bearbeitet die ministeriellen Fachaufgaben und die forstlichen Grundsatzfragen. Darüber hinaus ist sie die zuständige Fachbehörde für die Revierförstereien in den Bezirken. Die BUKEA ist oberste Jagdbehörde in Hamburg. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe.
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