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s/fauna-flora-habitat gebiet/Fauna-Flora-Habitat-Gebiet/gi

Windpotenzialflächen im Saarland - Restriktionsflächen 200m Puffer um FFH-Gebiet, außerhalb des Saarlandes

Angrenzende Gebiete im Abstand von 0-200 m um FFH-Gebiete angrenzender Bundesländer. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE)

FFH-Gebiete (1:25.000) in Schleswig-Holstein LfU

Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.

FFH-Gebiete des Schutzgebietsnetz Natura 2000 der Stadt Osnabrück

Dieser Datensatz enthält die FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitate) in der Stadt Osnabrück. Sie bilden das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Naturschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG und § 16 NAGBNatSchG. Schutzintensität: hoch. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Verordnete Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Göttingen sind: NSG "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 143; NSG "Butterberg und Hopfenbusch bei Bartolfelde" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 405 "Butterberg/Hopfenbusch"; NSG "Ballertasche" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 141; NSG "Finnenbruch, Großes Butterloch und Schwimmende Insel"; NSG "Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa "; NSG "Gipskarstlandschaft bei Ührde"; NSG "Gipskarstlandschaft Hainholz" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 133 "Gipskartsgebiet bei Osterode"; NSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138; NSG "Großer Leinebusch"; NSG Oderaue"; NSG "Ossenberg-Fehrenbusch"; NSG "Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 134 "Sieber, Oder, Rhume"; NSG "Seeanger, Retlake, Suhletal" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 139 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Seeburger See" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 140 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Siebertal"; NSG "Staufenberg"; NSG "Steinberg bei Scharzfeld"; NSG "Teufelsbäder"; NSG "Totenberg"; NSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 132; NSG "Bratental" (Stadt GÖ nachrichtlich); NSG "Stadtwald Göttinger u. Kerstlingeröder Feld" (Stadt GÖ nachrichtlich). Für die NSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg

Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und NNL (Nationale Naturlandschaften, frühere Bezeichnung Großschutzgebiete - GSG) bestehend aus Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalpark. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Grenzen der Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Seit Stand 2007 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Geodaten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard). Als Download werden zwei Varianten angeboten: Die Dateien der Form "aaa_sfl_std" enthalten die Grenzen der Schutzgebiete und entsprechen den Festlegungen in der jeweils zugehörigen rechtsgültigen Schutzanordnung. Beinhaltet ein Schutzgebiet Flächen der Geltungsbereiche von zwei oder mehreren Schutzanordnungen, so werden deren Grenzen innerhalb des Schutzgebietes ebenfalls dargestellt. Flächen außerhalb der NSG, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen, sind nicht enthalten. Die Dateien der Form "aaa_mz_std" enthalten zusätzlich zu den genannten Informationen auch die Grenzen von Zonierungen (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Zonierungen in den Bestand übernommen wurden. Das betrifft insbesondere die Landschaftsschutzgebiete sowie Biosphärenreservate. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt. Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft. Stand der Daten: 31.12.2020 (EZV, BE), 30.09.2023 (NSG, LSG, GSG) Stand der Listen: Dezember 2022 (NSG), Dezember 2019 (LSG) Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und NNL (Nationale Naturlandschaften, frühere Bezeichnung Großschutzgebiete - GSG) bestehend aus Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalpark. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Grenzen der Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Seit Stand 2007 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Geodaten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard). Als Download werden zwei Varianten angeboten: Die Dateien der Form "aaa_sfl_std" enthalten die Grenzen der Schutzgebiete und entsprechen den Festlegungen in der jeweils zugehörigen rechtsgültigen Schutzanordnung. Beinhaltet ein Schutzgebiet Flächen der Geltungsbereiche von zwei oder mehreren Schutzanordnungen, so werden deren Grenzen innerhalb des Schutzgebietes ebenfalls dargestellt. Flächen außerhalb der NSG, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen, sind nicht enthalten. Die Dateien der Form "aaa_mz_std" enthalten zusätzlich zu den genannten Informationen auch die Grenzen von Zonierungen (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Zonierungen in den Bestand übernommen wurden. Das betrifft insbesondere die Landschaftsschutzgebiete sowie Biosphärenreservate. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt. Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft. Stand der Daten: 31.12.2020 (EZV, BE), 30.09.2023 (NSG, LSG, GSG) Stand der Listen: Dezember 2022 (NSG), Dezember 2019 (LSG) Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und NNL (Nationale Naturlandschaften, frühere Bezeichnung Großschutzgebiete - GSG) bestehend aus Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalpark. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Grenzen der Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Seit Stand 2007 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Geodaten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard). Als Download werden zwei Varianten angeboten: Die Dateien der Form "aaa_sfl_std" enthalten die Grenzen der Schutzgebiete und entsprechen den Festlegungen in der jeweils zugehörigen rechtsgültigen Schutzanordnung. Beinhaltet ein Schutzgebiet Flächen der Geltungsbereiche von zwei oder mehreren Schutzanordnungen, so werden deren Grenzen innerhalb des Schutzgebietes ebenfalls dargestellt. Flächen außerhalb der NSG, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen, sind nicht enthalten. Die Dateien der Form "aaa_mz_std" enthalten zusätzlich zu den genannten Informationen auch die Grenzen von Zonierungen (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Zonierungen in den Bestand übernommen wurden. Das betrifft insbesondere die Landschaftsschutzgebiete sowie Biosphärenreservate. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt. Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft. Stand der Daten: 31.12.2020 (EZV, BE), 30.09.2023 (NSG, LSG, GSG) Stand der Listen: Dezember 2022 (NSG), Dezember 2019 (LSG)

Biotope, geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensraumtypen im Land Brandenburg

Dieser Datendownload enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen (LRT)-Kartierung, in der Flächen-, Linien- und Punktbiotope von Biotopen, geschützten Biotopen (§30 BNatSchG und §18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensräumen im Land Brandenburg dargestellt werden. Identische Datensätze werden auch als Dienste (<a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=A529CF8F-4A03-4D9D-A79B-D8EE35E0ED12">WMS-LFU-BBK</a> und <a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=95DC1532-DEDA-4B8A-B1E8-B3DCB50EB4E7">WFS-LFU-BBK</a> ) bereitgestellt. Ein Biotop im Sinne dieser Biotopkartierung ist eine im Gelände klar abgrenzbare Fläche mit relativ einheitlicher Vegetations- und/oder Nutzungstruktur. Ein Gebiet oder auch ein Landschaftsbestandteil kann durch die Biotopkartierung in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt bewertet werden. Wird ein komplettes ausgewähltes Gebiet erfasst, handelt es sich um eine flächendeckende Biotopkartierung (FFH-Gebiete, Großschutzgebiete). Bei der selektiven Biotopkartierung werden nur bestimmte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile aufgenommen (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG). Ein definierter Biotoptypenkatalog ist Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Biotoptypen. Weiterhin unterstützen Kartieranleitung und Biotoptpyenbeschreibungen die Kartierung (s. Landesumweltamt Brandenburg 2004 und 2007: Biotopkartierung Brandenburg- Band 1 und Band 2). Der vorliegende Datenbestand setzt sich wie folgt zusammen: - Biotop- und FFH-LRT-Kartierung in FFH-Gebieten (2001-2011); ggf. Aktualisierungen im Rahmen der FFH-Managementplanung (2001-2020) - zweiter Durchgang der selektiven Biotopkartierung außerhalb von Großschutzgebieten und FFH-Gebieten (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) - noch nicht für alle Landkreise vorliegend (ab 2007, Abschluss voraussichtlich 2016) - Biotopkartierung in Großschutzgebieten im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (1993-laufend) Achtung! Dieser Datenbestand enthält Geodaten (Shape-Dateien) mit ausgewählten Sachdaten aus der Biotop- und FFH-LRT-Kartierung. Bei älteren Daten, die mit einer anderen Methode erfasst wurden, können einzelne Einträge von den aktuellen Referenzlisten abweichen. Daten der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung werden im Regelfall nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode in der BBK-Datenbank (Access-Anwendung) erfasst, die insbesondere bei Anwendung der höchsten Kartierintensität C deutlich ausführlichere Informationen enthält. Verantwortlich für die Herausgabe von BBK-Daten zur weiteren Nutzung (vollständig im BBK-Programm erfasste Datenbank / Aufnahmebögen u.a. mit Vegetationslisten): Fr. Sommerhäuser (LfU, Referat N3) <b>!!! BITTE BEACHTEN !!! Gebiete des Brandenburger Biotopkatasters, die sich aktuell in der Bearbeitung befinden, werden nicht als Download angeboten und auch nicht in der Kartenanwendung und als Dienst bereitgestellt. Informationen zum Einarbeitungsstand entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum Zeitbezug oder dem Layer BBK-MP-Stand der WMS/WFS-Dienste.</b> Dieser Datendownload enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen (LRT)-Kartierung, in der Flächen-, Linien- und Punktbiotope von Biotopen, geschützten Biotopen (§30 BNatSchG und §18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensräumen im Land Brandenburg dargestellt werden. Identische Datensätze werden auch als Dienste (<a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=A529CF8F-4A03-4D9D-A79B-D8EE35E0ED12">WMS-LFU-BBK</a> und <a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=95DC1532-DEDA-4B8A-B1E8-B3DCB50EB4E7">WFS-LFU-BBK</a> ) bereitgestellt. Ein Biotop im Sinne dieser Biotopkartierung ist eine im Gelände klar abgrenzbare Fläche mit relativ einheitlicher Vegetations- und/oder Nutzungstruktur. Ein Gebiet oder auch ein Landschaftsbestandteil kann durch die Biotopkartierung in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt bewertet werden. Wird ein komplettes ausgewähltes Gebiet erfasst, handelt es sich um eine flächendeckende Biotopkartierung (FFH-Gebiete, Großschutzgebiete). Bei der selektiven Biotopkartierung werden nur bestimmte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile aufgenommen (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG). Ein definierter Biotoptypenkatalog ist Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Biotoptypen. Weiterhin unterstützen Kartieranleitung und Biotoptpyenbeschreibungen die Kartierung (s. Landesumweltamt Brandenburg 2004 und 2007: Biotopkartierung Brandenburg- Band 1 und Band 2). Der vorliegende Datenbestand setzt sich wie folgt zusammen: - Biotop- und FFH-LRT-Kartierung in FFH-Gebieten (2001-2011); ggf. Aktualisierungen im Rahmen der FFH-Managementplanung (2001-2020) - zweiter Durchgang der selektiven Biotopkartierung außerhalb von Großschutzgebieten und FFH-Gebieten (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) - noch nicht für alle Landkreise vorliegend (ab 2007, Abschluss voraussichtlich 2016) - Biotopkartierung in Großschutzgebieten im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (1993-laufend) Achtung! Dieser Datenbestand enthält Geodaten (Shape-Dateien) mit ausgewählten Sachdaten aus der Biotop- und FFH-LRT-Kartierung. Bei älteren Daten, die mit einer anderen Methode erfasst wurden, können einzelne Einträge von den aktuellen Referenzlisten abweichen. Daten der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung werden im Regelfall nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode in der BBK-Datenbank (Access-Anwendung) erfasst, die insbesondere bei Anwendung der höchsten Kartierintensität C deutlich ausführlichere Informationen enthält. Verantwortlich für die Herausgabe von BBK-Daten zur weiteren Nutzung (vollständig im BBK-Programm erfasste Datenbank / Aufnahmebögen u.a. mit Vegetationslisten): Fr. Sommerhäuser (LfU, Referat N3) <b>!!! BITTE BEACHTEN !!! Gebiete des Brandenburger Biotopkatasters, die sich aktuell in der Bearbeitung befinden, werden nicht als Download angeboten und auch nicht in der Kartenanwendung und als Dienst bereitgestellt. Informationen zum Einarbeitungsstand entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum Zeitbezug oder dem Layer BBK-MP-Stand der WMS/WFS-Dienste.</b> Dieser Datendownload enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen (LRT)-Kartierung, in der Flächen-, Linien- und Punktbiotope von Biotopen, geschützten Biotopen (§30 BNatSchG und §18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensräumen im Land Brandenburg dargestellt werden. Identische Datensätze werden auch als Dienste (<a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=A529CF8F-4A03-4D9D-A79B-D8EE35E0ED12">WMS-LFU-BBK</a> und <a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=95DC1532-DEDA-4B8A-B1E8-B3DCB50EB4E7">WFS-LFU-BBK</a> ) bereitgestellt. Ein Biotop im Sinne dieser Biotopkartierung ist eine im Gelände klar abgrenzbare Fläche mit relativ einheitlicher Vegetations- und/oder Nutzungstruktur. Ein Gebiet oder auch ein Landschaftsbestandteil kann durch die Biotopkartierung in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt bewertet werden. Wird ein komplettes ausgewähltes Gebiet erfasst, handelt es sich um eine flächendeckende Biotopkartierung (FFH-Gebiete, Großschutzgebiete). Bei der selektiven Biotopkartierung werden nur bestimmte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile aufgenommen (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG). Ein definierter Biotoptypenkatalog ist Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Biotoptypen. Weiterhin unterstützen Kartieranleitung und Biotoptpyenbeschreibungen die Kartierung (s. Landesumweltamt Brandenburg 2004 und 2007: Biotopkartierung Brandenburg- Band 1 und Band 2). Der vorliegende Datenbestand setzt sich wie folgt zusammen: - Biotop- und FFH-LRT-Kartierung in FFH-Gebieten (2001-2011); ggf. Aktualisierungen im Rahmen der FFH-Managementplanung (2001-2020) - zweiter Durchgang der selektiven Biotopkartierung außerhalb von Großschutzgebieten und FFH-Gebieten (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) - noch nicht für alle Landkreise vorliegend (ab 2007, Abschluss voraussichtlich 2016) - Biotopkartierung in Großschutzgebieten im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (1993-laufend) Achtung! Dieser Datenbestand enthält Geodaten (Shape-Dateien) mit ausgewählten Sachdaten aus der Biotop- und FFH-LRT-Kartierung. Bei älteren Daten, die mit einer anderen Methode erfasst wurden, können einzelne Einträge von den aktuellen Referenzlisten abweichen. Daten der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung werden im Regelfall nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode in der BBK-Datenbank (Access-Anwendung) erfasst, die insbesondere bei Anwendung der höchsten Kartierintensität C deutlich ausführlichere Informationen enthält. Verantwortlich für die Herausgabe von BBK-Daten zur weiteren Nutzung (vollständig im BBK-Programm erfasste Datenbank / Aufnahmebögen u.a. mit Vegetationslisten): Fr. Sommerhäuser (LfU, Referat N3) <b>!!! BITTE BEACHTEN !!! Gebiete des Brandenburger Biotopkatasters, die sich aktuell in der Bearbeitung befinden, werden nicht als Download angeboten und auch nicht in der Kartenanwendung und als Dienst bereitgestellt. Informationen zum Einarbeitungsstand entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum Zeitbezug oder dem Layer BBK-MP-Stand der WMS/WFS-Dienste.</b>

Kern- und Biotopverbundfächen Saarland

Kern- und Biotopverbundflächen Grundlage der Maßnahmen- und Zielekarten der Biodiversitätsstrategie des Saarlandes. Datenquelle: Biotopkartierung 2006-2012. FID Laufende Nummer; Shape * Typ; Id Flächennummer; NAME Flächenname (örtliche Beschreibung); Bem1-2 Bemerkung (meist bei Wäldern); Erw_SG Erweiterungsfläche eines Schutzgebietes;1 ja, 0 nein Sch_St aktueller Schutzstatus ; auch in Teilen;1 FFH-Gebiet ,2 SPA-Gebiet, 3 Urwald

Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete des Landes Brandenburg

FFH-Gebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der EU-Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie). Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte den Stand der Daten. Aktuell werden die neuen Abgrenzungen einzelner Gebiete in den Gesamtdatenbestand eingearbeitet. Zu Detailfragen wenden Sie sich bitte an den fachlichen Ansprechpartner. Stand der Daten: 02.06.2017 Folgende Korrekturen/Ergänzungen wurden vorgenommen: 26.05.2021 Ergänzung der 2. Teilfläche (580) zu "Fledermausquartier Wiesenburg" 12.04.2022 Ergänzung: Seeluch-Priedeltal, 5. Teilfläche (448) FFH-Gebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der EU-Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie). Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte den Stand der Daten. Aktuell werden die neuen Abgrenzungen einzelner Gebiete in den Gesamtdatenbestand eingearbeitet. Zu Detailfragen wenden Sie sich bitte an den fachlichen Ansprechpartner. Stand der Daten: 02.06.2017 Folgende Korrekturen/Ergänzungen wurden vorgenommen: 26.05.2021 Ergänzung der 2. Teilfläche (580) zu "Fledermausquartier Wiesenburg" 12.04.2022 Ergänzung: Seeluch-Priedeltal, 5. Teilfläche (448) FFH-Gebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der EU-Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie). Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte den Stand der Daten. Aktuell werden die neuen Abgrenzungen einzelner Gebiete in den Gesamtdatenbestand eingearbeitet. Zu Detailfragen wenden Sie sich bitte an den fachlichen Ansprechpartner. Stand der Daten: 02.06.2017 Folgende Korrekturen/Ergänzungen wurden vorgenommen: 26.05.2021 Ergänzung der 2. Teilfläche (580) zu "Fledermausquartier Wiesenburg" 12.04.2022 Ergänzung: Seeluch-Priedeltal, 5. Teilfläche (448)

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete)

FFH-Gebiete, Sites of Community Importance, Schutzgebiete gem. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

FFH-Gebiete

Gebiete nach Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (RL 92/43/EWG) Die Kenntnis der Schutzgebiete stellt eine Planungsgrundlage für Aussagen zu Entwicklungszielen und Flächenrestriktionen dar.

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