Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 038/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 038/06 Magdeburg, den 24. Februar 2006 Kreise und Städte bereiten sich auf Tierseuche vor Vogelfunde sind bei den Kreiseinsatzleitstellen zu melden In den Landkreisen und kreisfreien Städten laufen die Vorbereitungsmaßnahmen für einen möglichen Ausbruch der Geflügelpest weiter. Davon überzeugte sich Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke heute auch bei einem Besuch in der Kreiseinsatzleitstelle im Landratsamt Bitterfeld. Die Auswertung einer Faxabfrage des Landwirtschaftsministeriums bei den Kreisen ergab ein insgesamt positives Bild. Das Ministerium hatte die Landkreise nach Details zur personellen und materiellen Ausstattung zur Bewältigung eines möglichen Geflügelpestfalls befragt. Die Landkreise hatten zu Wochenbeginn ihre grundsätzliche Einsatzbereitschaft gemeldet. Diese untersetzten sie jetzt durch Detaildarstellungen. Das Ministerium hat das Landesverwaltungsamt als zuständige Fachaufsicht gebeten, auf die Kreise hinzuwirken, die Vorbereitungen zu optimieren. Die Zahl der gemeldeten Geflügelhalter ist unterdessen auf ca. 28 636 gestiegen. Die Ministerin wies noch einmal darauf hin, dass jeder Haus- Rasse und Ziergeflügelzüchter verpflichtet ist, seinen Bestand offiziell registrieren zu lassen. Zuwiderhandlungen gegen die Stall- oder Registrierungspflicht können mit bis zu 25 000 Euro bestraft werden. Bürger, die am Wochenende totes Wildgeflügel insbesondere in größerer Zahl finden, sollten die Kreiseinsatzstellen der Landkreise informieren. Tote Vögel sollten generell nicht angefasst werden. Folgt Seite 2 mit Telefonnummern der Kreiseinsatzstellen Landkreis/ kreisfreie Stadt Kreiseinsatzleitstelle Telefon Jerichower Land 03921/9493850 /9493851 oder /9493808 Halberstadt 03941/69999 Ohrekreis 03904/41665 Magdeburg (Stadt) 0391/54010 Bördekreis 03949/3073; 96020 Quedlinburg 03947/779997, 410032 Altmarkkreis Salzwedel 03901/8400 oder 03909/2622, 2688 Schönebeck und Bernburg 03928/780340, 03928/400341 od.789149 Aschersleben/Staßfurt. 03925/380555 Stendal 03931/25850 Wernigerode 03943/581741 Bitterfeld 03493/42331 oder /42104 Dessau 0340/204 2937 oder 112 Köthen 03496/41040 Wittenberg 03491/19222 Anhalt-Zerbst 034901/82772 o. 9 - 1550 Mansfelder Land 03475/74510 o. /745114 Halle (Stadt) 0345/2215000 Merseburg/Querfurt 03461/401255 Burgenlandkreis 03445/75290 Saalkreis 0345/2215000 Sangerhausen 03464/56988910 oder 03464/535923 Weißenfels 03443/302111oder 03443/3860 Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 200/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 200/10 Magdeburg, den 20. April 2010 Novelle des neuen Jagdgesetzes für Anhörung freigegeben / Aeikens: Ziel ist mehr Flexibilität, Tierschutz und Ökologie im Jagdwesen Weniger Bürokratiestress für Jäger und mehr Tierschutz - Sachsen-Anhalt soll ein neues Landesjagdgesetz bekommen. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens stellte einen entsprechenden Entwurf heute im Kabinett vor. Außerdem sind Änderungen im Fischereigesetz geplant. Ziel ist hier unter anderem, Jugendlichen den erleichterten Erwerb der Fischerei-Prüfung zu ermöglichen. Aeikens betonte, dass das aus dem Jahre 1991 stammende Gesetz den Erfahrungen und der Entwicklung im Jagdwesen der letzten Jahre sowie ökologischen und tierschutzrelevanten Aspekten angepasst werden muss. Aeikens: ¿Mit dem neuen Gesetz wird Bewährtes beibehalten. Doch zugleich wird es mehr Flexibilität für Jäger und Jagdbehörden geben. Darüber hinaus werden ökologische und Tierschutzaspekte bei der Jagd nun gesetzlich verankert.¿ Aeikens sagte, die stark angewachsenen Bestände vor allem beim Rehwild führten zu einem Anstieg der Wildunfälle. Eine vom neuen Gesetz vorgesehene vereinfachte Abschussplanung eröffnete Jagdbehörden und Revierinhabern die Möglichkeit, schneller auf zu hohe Rehwildbestände zu reagieren. Die wesentlichen Neuerungen zielen darauf, den Verwaltungsaufwand der Jagdbehörden und die Bürokratie für Jäger zu verringern. Die Landkreise und kreisfreien Städte, die bisher schon zuständig für die Abschussplanung in den privaten Revieren sind, sollen nun auch für alle Jagdreviere im Landes- und Bundeswald zuständig werden. Diese Aufgabe obliegt derzeit dem Landesverwaltungsamt. Damit soll die Abschussplanungen zukünftig in einer Hand liegen. Um die Abschussplanung zu erleichtern, können Jagdbehörden künftig auf die Vorlage eines Rehwildabschussplanes verzichten. Weiterhin entfällt der Abschuss nach Güteklassen (Damit werden Gewicht und Geweihausprägung der männlichen Tiere in Bezug auf das Alter definiert). Das entspricht wildbiologischen Erkenntnissen, wonach die Ausprägung des Gehörns nicht auf die genetische Qualität schließen lässt. Dies dient dazu, einer Überregulierung vorzubeugen und eine Überhege zu verhindern. Die Nilgans und der Nutria werden in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen. Die ursprünglich in Afrika beheimatete Nilgans gefährdet wegen ihrer raschen Ausbreitung und ihrem ausgeprägten Territorialverhalten die heimische Vogelwelt. Nutrias können Uferbereiche und Dämme erheblich beschädigen. Besser geschützt auf ihren Schlafgewässern wird künftig die Wildgans durch die Einrichtung von Jagdverbotszonen. Die Bejagung von Wasserwild mit Bleischrot wird untersagt, so dass die giftig wirkenden Bleischrote nicht in die Nahrungskette gelangen können. Das bereits geltende Verbot der Jagd mit Bolzen (Armbrust) und Pfeil und Bogen auf Schalenwild gilt künftig auch für das Federwild. Berücksichtigung finden im neuen Jagdgesetz nun auch die Friedwälder. Sie erhalten den Status eines befriedeten Gebietes, in dem die Jagd nicht gestattet ist. Die Jagdbehörde kann höchstens eine beschränkte Jagdausübung erlauben. Zudem werden im Fischereigesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für einen besseren Schutz des auch in Sachsen-Anhalt vorkommenden und in seinem Bestand bedrohten Aals (Europäischer Flussaal) geschaffen. Alle Personen, die Aale gewerblich fangen und die Vermarktung durchführen, sollen zukünftig registriert werden. Die Feststellung der Herkunft und Rückverfolgbarkeit der Herkunft lebender Aale soll ebenfalls geregelt werden. Im Fischereigesetz soll darüber hinaus die Grundlage für die Durchführung von Prüfungen für den Jugendfischereischein durch die Angelvereine geschaffen werden. Bisher wird die Prüfung durch die Behörde durchgeführt. Die Prüfung soll zukünftig im Anschluss an den Lehrgang sofort im Verein erfolgen. Aeikens: ¿Diese Verfahrensweise drückt auch Anerkennung für die hervorragende ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen aus.¿ Bis zum 18. Mai haben nun die Verbände Gelegenheit, sich zu den gesetzlichen Änderungen zu äußern. Anschließend wird sich erneut das Kabinett und danach der Landtag mit der Gesetzesnovelle befassen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Aktuelle Informationen (Stand 14.02.2024) Am 12.02.2024 wurde Geflügelpest vom Subtyp H5N1 im Zoologischen Garten Köln bei zwei Wildputen einer Teichanlage festgestellt. Der Eintrag des Virus erfolgte wahrscheinlich über Wildvögel. Der Zoo wurde am gleichen Tag für Besucher und betriebsfremde Personen gesperrt, um effektiv umfangreiche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und den Schutz der übrigen, vom Zoo gehaltenen Vögel umzusetzen. Letztere wurden unter verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen aufgestallt und werden laufend klinisch untersucht. Die Dauer der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ist abhängig von den laufenden Beprobungen. Eine Sperrzone wurde nicht eingerichtet. Derzeit gibt es in NRW keine Aufstallungsgebote . Informationen zur Geflügelpest Die Geflügelpest, im Volksmund auch Vogelgrippe genannt, gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie wird durch aviäre Influenzaviren (AI-Viren) übertragen, die nach verschiedenen Merkmalen unterschieden werden. Es gibt stark krankmachende (high pathogenic, HP) und weniger krankmachende (low pathogenic, LP) Grippeviren. Nur die hochpathogenen führen zur klassischen Geflügelpest, also HPAI. Die Oberflächen der Viren haben verschiedene Eigenschaften, sie können bestimmte Eiweiße bilden wie Hämagglutinin (H), das Blutkörperchen verklebt, oder Neuraminidase (N), welches Zellwände von Wirtszellen schädigt. Da diese Eigenschaften variieren, werden sie in Zahlen unterteilt (H1–16, N1–9), so entstehen die Namen von Virus-Untertypen, zum Beispiel H5N1 oder H5N8. In der Natur gibt es bei Wassergeflügel vor allem niedrig pathogene Varianten, an denen die Tiere nicht sterben, das ist ein natürliches Reservoir. Allerdings können sich die Viren spontan verändern (mutieren) und zu hochpathogenen Formen werden, welche sich schnell weiterverbreiten und so zu einer Tierseuche werden. Besonders gefährdet ist daher das Wirtschaftsgeflügel. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen. Andere Tiere als Vögel sind in der Regel nicht betroffen. In Asien gab es in 2003 durch Virusmutationen erstmals Infektionen mit dem Erregertyp H5N1 bei Menschen, welche intensiven Kontakt zu erkranktem Nutzgeflügel hatten. Weltweit sind seitdem rund 850 Menschen an diesem besonderen Untertyp der Vogelgrippe erkrankt. An dem Untertyp H5N8 haben sich bislang nur einige Mitarbeiter einer Geflügelfarm in Rußland infiziert. Diese zeigten jedoch nur leichte Grippesymptome. Weitere Informationen Seuchenzüge vergangener Jahre Ähnlich dem Seuchengeschehen 2016/2017 kamen die ersten Fälle von HPAI (besonders H5N8) im Oktober 2020 in Russland und Kasachstan bei Wildgeflügel und gehaltenem Geflügel auf. Es wird vermutet, dass Zugvögel das Virus nach Europa eintragen. Ausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel gibt es seit Ende Oktober in den Niederlanden, in Großbritannien, und seit Mitte November auch in Frankreich. In Deutschland sind vor allem die Küstenregionen an Nord- und Ostsee mit über 6000 verschiedenen verendet aufgefundenen Wildvögeln betroffen (seit dem 30.10.2020). Besonders viele positive Funde werden bei Nonnengänsen, Pfeifenten und Greifvögeln festgestellt. Es wird vor allem H5N8, aber auch H5N5 und H5N1 Virus gefunden. Menschen und andere Tiere sind nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) derzeit nicht von der Geflügelpest bedroht. Mittlerweile wurde in allen Landkreisen Schleswig-Holsteins die Aufstallung angeordnet. Auch mehrere Regionen in Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen sind von der Stallpflicht betroffen. Wildvogel-Geflügelpest in NRW 2020/2021 Seit Beginn des Seuchenzuges 2020 / 2021 sind folgende Fälle von Geflügelpest unter Wildvögeln nachgewiesen worden: 13.11.2020: Wildgans in Emmerich (Kreis Kleve) 13.11.2020: Wildgans in Emmerich (Kreis Kleve) 18.12.2020: Wildgans in Sonsbeck (Kreis Wesel) 18.12.2020: Drossel in Hamminkeln (Kreis Wesel) 13.01.2021: Greifvogel in Xanten (Kreis Wesel) 17.02.2021: Wildgans in Kreis Kleve 03.03.2021: Wildgans Stadt Münster 15.03.2021: Vier Wildgänse in Sendenhorst (Kreis Warendorf) 15.03.2021: Wildgans Stadt Bielefeld 16.03.2021: Graureiher in Enger (Kreis Herford) 17.03.2021: Wildgans in Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke) 27.03.2021: Sperber in Bad Salzuflen (Kreis Lippe) 27.03.2021: Höckergans in Preußisch Oldendorf (Kreis Minden Lübbecke) 29.03.2021: Eule in Steinhagen (Kreis Gütersloh) 08.04.2021: Mehrere Wildgänse und Schwäne sowie ein Graureiher in Preußisch Oldendorf (Kreis Minden Lübbecke) 08.04.2021: Graureiher in Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke) 09.04.2021: Mehrere Wildgänse in Finnentrop (Kreis Olpe) 20.04.2021: Schwan in Petershagen (Kreis Minden Lübbecke) 20.04.2021: Wildgans in Porta Westfalica (Kreis Minden Lübbecke) 03.05.2021: Greifvogel in Billerbeck (Kreis Coesfeld) 06.05.2021: 2 Schwäne im Kreis Wesel Geflügelpest unter Hausgeflügel in NRW Folgende Fälle unter Hausgeflügel wurden in NRW amtlich bestätigt: 01.03.2021: Entenhaltung in Versmold (Kreis Gütersloh) 02.03.2021: Gemischte Geflügelhaltung in Lichtenau (Kreis Paderborn) 02.03.2021: Putenhaltung in Preußisch Oldendorf (Kreis Minden-Lübbecke) 20.03.2021: Putenhaltung in Eslohe (Hochsauerlandkreis) 20.03.2021: Hühnerhaltung in Beelen (Kreis Warendorf) 20.03.2021: Hühnerhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn) 23.03.2021: Putenhaltung in Münster 24.03.2021: Hühnerhaltung in Menden (Märkischer Kreis) 02.04.2021: Masthähnchenhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn) 03.04.2021: Gemischte Geflügelhaltung in Menden (Märkischer Kreis) 10.04.2021: Junghennenhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn) 13.04.2021: Laufvogelhaltung in Delbrück (Kreis Paderborn) 14.04.2021: Gemischte Geflügelhaltung in Drensteinfurt (Kreis Warendorf) 25.06.2021: Hobbyhaltung im Kreis Osnabrück / Niedersachsen, durch den Sperrbezirk ist der Kreis Steinfurt / NRW mitbetroffen. Alle Tiere der betroffenen Betriebe sind aus Tierschutz- und Vorsorge-Gründen umgehend unter behördlicher Aufsicht getötet worden. Gemäß der Geflügelpest-Verordnung wurden Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete um die jeweiligen Betriebe angelegt. In diesen Bereichen gelten vorübergehend weitere Maßnahmen wie Verbringungsverbote und bestimmte Hygieneregeln für alle geflügelhaltenden Betriebe. Seuchenzug 2021/2022 Der 2. Seuchenzug in diesem Jahr erreichte offiziell am 18. November 2021 Nordrhein-Westfalen in einem Mastputenbetrieb mit etwa 7000 Tieren in Paderborn-Delbrück. Weitere vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte Ausbrüche der Virus-Variante H5N1 folgten, wie der folgenden Aufstellung zu entnehmen ist. 18.11.2021: Mastputenbetrieb in Delbrück (Kreis Paderborn) 18.11.2021: Junghennenaufzucht in Delbrück (Kreis Paderborn) 20.11.2021: Mastputenbetrieb in Lippstadt (Kreis Soest) 25.11.2021: Enten- und Junghennenaufzucht in Delbrück (Kreis Paderborn) 30.11.2021: Enten- und Junghennenaufzucht in Delbrück (Kreis Paderborn) 30.11.2021: Gänse-, Enten- und Hühnerbetrieb in Delbrück (Kreis Paderborn) 30.11.2021: Enten- und Hühnerbetrieb in Delbrück (Kreis Paderborn) 02.12.2021: Enten- und Jungehennenaufzucht in Delbrück (Kreis Paderborn) 15.12.2021: Gemischter Gelügelbetrieb in Hamminkeln (Kreis Wesel) 27.01.2022: Hobbyhaltung in Dortmund 01.02.2022: Hühnerhaltung in Wipperfürth (Oberbergischer Kreis) Alle Betriebe wurden vorsorglich gesperrt und alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst. Es wurden in allen betroffenen Kreisen Aufstallpflichten verhängt, welche aufgrund der zeitlichen Versetztheit des Seuchengeschenes unterschiedlich lange andauern. Seuchenzug 2022/2023 Der erste Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) bei gehaltenen Vögeln wurde am 03.10.2022 in Bottrop festgestellt. Seitdem kam es im Herbst/Winter 2022 zu 25 weiteren Ausbrüchen bei Hausgeflügel in Kreisen und kreisfreien Städten in NRW. Die dazu eingerichteten Sperrzonen in NRW wurden mittlerweile alle aufgehoben. Am 19.01.2022 wurde ein Ausbruch in einem Tierpark im Rhein-Erft-Kreis festgestellt. Aufgrund eines Ausnahmetatbestandes konnte nach einer Risikobewertung durch das Veterinäramt von der Einrichtung einer Sperrzone abgesehen werden. Am 18.02.2023 wurde ein weiterer Ausbruch in einem Junghennenaufzuchtsbetrieb im Kreis Paderborn amtlich festgestellt. Die Sperrzonen konnten mittlerweile aufgehoben werden. Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Aufstallungspflicht/-gebiete für Geflügel. Winter 2023: Nachdem es in NRW über den Sommer und Herbst des Jahres 2023 zu keinen weiteren Ausbrüchen der Geflügelpest gekommen war, wurden im Dezember 2023 zwei Ausbrüche, beide im Kreis Gütersloh, festgestellt: 13.12.2023 Entenmastbetrieb 14.12.2023 Entenaufzuchtbetrieb in unmittelbarer Nähe zum Entenmastbetrieb Sperrzonen waren eingerichtet worden; außerhalb von Sperrzonen gab es in NRW keine Aufstallungspflicht. Was tun, wenn man einen toten Vogel findet? Einzelne tote Spatzen oder Amseln sind nichts Unnormales. Sie können zum Beispiel an Altersschwäche gestorben sein oder an Parasiten. Von Singvögeln geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus. Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Wenn man viele tote Vögel an einem Ort oder einzelne oder mehrere tote größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel findet, sollte man diese nicht anfassen, sondern das Veterinäramt/die Kreisverwaltung oder das örtliche Ordnungsamt informieren. Diese können dann die Untersuchung auf AI einleiten. Ob ein verendeter Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist, kann nur im Labor geklärt werden. Liste aller Veterinärämter vom Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) Wie kann ich mein Geflügel vor der Geflügelpest schützen? Hausgeflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben! Allgemeine Hygieneregeln und besonders Biosicherheitsmaßnahmen müssen beachtet werden: Besuche soweit wie möglich vermeiden Für unvermeidbaren Besuch betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung bereitstellen Wechseln des Schuhwerks vor Betreten der Stallungen und die Nutzung von Desinfektionsmatten/-bädern unmittelbar vor den Eingängen für Stiefel etc. Desinfektion der Reifen von Fahrzeugen, die Einstreumaterial u. ä. in die Ställe bringen Vor Tierkontakt: Hände waschen und desinfizieren Futter und Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen wirksam schützen Fütterung nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keine Zugangsmöglichkeit haben Auslaufbereiche unattraktiv für Wildvögel gestalten (kein Oberflächenwasser) Oberflächenwasser niemals zum Tränken verwenden Regelmäßige gründliche Kontrolle des Gesundheitszustandes der Herde Zur Vermarktung von Geflügel und Eiern aus Ökolandbau und Freilandhaltung bei Aufstallungspflicht Die Erzeugnisse in Aufstallungsgebieten können weiterhin als Produkte aus Freilandhaltung bzw. Ökolandbau vermarket werden. Bei Geflügel aus Freilandhaltung ist dies auf 12 Wochen beschränkt, Eier aus Freilandhaltung können trotz Aufstallungsanordnung für maximal 16 Wochen weiterhin als Freilandeier vermarktet werden. Bei Fortdauer der Stallpflicht muss die Auslobung nach 12 (Geflügel) bzw. 16 Wochen (Eier) auf Bodenhaltung geändert werden. Im Ökolandbau gibt es keine zeitliche Beschränkung; bei Aufstallungsanordnung können diese Produkte weiter als „Öko“ vermarktet werden. Für Betriebe außerhalb der Aufstallungsgebiete gilt die Verpflichtung zur Auslaufgewährung im Hinblick auf die Vermarktungsmöglichkeiten "Freiland" und "Öko-Landbau" unverändert. Wenn ein Betriebsleiter sich entschließt, seinen Bestand vorsorglich aufzustallen, können die Erzeugnisse nur als Bodenhaltungserzeugnisse vermarktet werden; denn in diesen Fällen liegt keine zwingende Voraussetzung einer veterinärrechtlichen Beschränkung zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor. Öko-Betriebe müssen diesen Wechsel in die (konventionelle) Bodenhaltung vorher ihrer Öko-Kontrollstelle anzeigen. Legehennenbetriebe, die ihre Haltungsform vorsorglich und freiwillig ändern wollen, müssen dies dem LANUV im Hinblick auf die Verwendung der Printnummer nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz anzeigen. Archiv Pressemitteilungen Zum 2. Seuchenzug 2021/2022: 24.10.2022 Weiterer Fall der Vogelgrippe im Kreis Gütersloh – Ministerin Gorißen appelliert: Konsequent Biomaßnahmen einhalten 04.10.2022 Erster Nachweis der Geflügelpest im Herbst 2022 in einer Hobbyhaltung in Bottrop-Kirchhelen 15.01.2022: Gefügelpest: Freiwillige Selbstverpflichtung der Branche bietet Schutz 03.12.2021: Umweltministerium warnt vor Gefahr durch fliegende Händler 23.11.2021: Höchste Achtsamkeit geboten: Ausbruch von Geflügelpest in den Landkreisen Paderborn und Soest 17.11.2021: Geflügelpest: amtlicher Verdachtsfall in Geflügelhaltung im Kreis Paderborn Zum ersten Seuchenzug 2020/2021: 18.05.2021: Landwirtschaftsministerium hebt Aufstallungspflicht für Hausgeflügel auf 29.03.2021: Weiterer Ausbruch im Märkischen Kreis bestätigt/ Acht Fälle werden in NRW derzeit bearbeitet 05.03.2021: Amtliche Bestätigung der Verdachtsfälle 02.03.2021: Erste Verdachtsfälle bei Hausgeflügel 19.11.2020: Nachweis der Geflügelpest bei einer Wildgans im Kreis Kleve
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 067/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 067/07 Magdeburg, den 25. Juni 2007 Nachweis der Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern Landwirtschaftsministerium mahnt zur Einhaltung der Stallpflicht Anlässlich der bestätigten Geflügelpestfälle in Nürnberg mahnt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Geflügelhalter zur strikten Einhaltung der Stallpflicht in den Risikogebieten. Nach wie vor müssen alle Geflügelhalter in geflügeldichten Gebieten und in Regionen, die Einstandsgebiete für Wildvögel darstellen, ihr Geflügel in Stallungen bzw. innerhalb einer Schutzvorrichtung halten. Darüber hinaus werden alle Geflügelbesitzer im Land aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. eingeschränkter Personen- und Fahrzeugverkehr, Anlegen von Hygienekleidung, tägliche Kontrolle der Tiere ) in ihren Haltungen zu überprüfen und nötigenfalls der neuen Risikolage anzupassen. Um rechtzeitig zu erkennen, ob der Geflügelpesterreger auch in der Wildgeflügelpopulation des Landes vorkommt, setzten die Veterinärbehörden auch auf die Mitarbeit der Jagdausübungsberechtigten, die verendetes Wildgeflügel melden und Proben zur Untersuchung auf Geflügelpest einsenden sollen. Alle diese Maßnahmen dienen dazu, die Geflügelpest von den Hausgeflügelbeständen fernzuhalten. Nähere Auskünfte zu den in Sachsen-Anhalt festgelegten Risikogebieten und den Verpflichtungen der Geflügelhalter erteilen die zuständigen Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Hintergrund Am Sonntag wurde in Nürnberg bei fünf Schwänen und einer Wildgans die Geflügelpest amtlich festgestellt. Bei dem Erreger handelt es sich um das hochansteckende Aviäre Influenzavirus vom Typ H5N1. Die Tiere wurden tot aufgefunden und im Rahmen des Geflügelpestmonitorings untersucht. Bereits am 21. Juni wurde in Tschechien (Böhmen) in einem Putenbestand ebenfalls der gefährliche Erreger identifiziert. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Die 1957 gegründete Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung gehört seit dem 01.06.2014 als Fachbereich 27 zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Abt. 2 (Naturschutz, Landschaftspflege, Jagdkunde und Fischereiökologie). Der Auftrag – Forschung, Beratung und Entwicklung von Lösungen sowie Aus- und Fortbildung – wie bereits in der Stiftungskurkunde beschrieben – ist im Landesjagdgesetz formuliert. Dienstleistungen Alters- und Bestimmungsuntersuchungen Stellungnahmen in öffentlichen Verfahren Mitwirkung in der Berufsausbildung Fortbildungen Fachgebiete und Aufgaben Fachgebiet Aufgaben Schalenwild, Wildschadenverhütung Wechselbeziehungen zwischen Wild und Lebensraum Etho-Ökologie des Schalenwildes Integrierte Managementkonzepte zur Jagd, Naturschutz, Waldbau und Tourismus Fachgrundlagen für Hegegemeinschaften Jagd und Wild in der Gesellschaft Monitoring der Bestandsentwicklung ausgewählter Wildarten im Siedlungsraum Konzept zum Umgang mit jagdbaren Neobiota (Niederwild) Zentrale Streckenstatistik Wildgesundheit Fallwilduntersuchung, Tierkrankheiten und Genetik Belastungen des Wildes mit Pflanzenschutzmitteln und Umweltschadstoffen Wildverluste im Straßenverkehr, an Kanälen, Mähverluste Sonstiges Haarwild, Federwild, Offenlanduntersuchungen Entwicklung von Methoden für eine nachhaltige Erhaltung und Bejagung des Wildes Fachliche Betreuung des Lehr- und Versuchsreviers Orsoy Stellungnahmen, Beratungen und Begleitung zu Anträgen zum Projekt WILD und zum Rebhuhnmonitoring Untersuchungen zu Wild und Straßenverkehr Biotopverbundplan Monitoring an Wildbrücken und Wildwarnanlagen Abstracts Abstracts of the 36 IUGB Kongress, Poland Abstracts of the 35 IUGB Congress, Budapest Jagdstrecke Erläuterungen zur Jagdstrecke 2023-2024 Erläuterungen zur Jagdstrecke 2022-2023 Erläuterungen zur Jagdstrecke 2021-2022 Erläuterungen zur Jagdstrecke 2020-2021 Erläuterungen zur Jagdstrecke 2019-2020 Erläuterungen zur Jagdstrecke 2018-2019 Erläuterungen zur Jagdstrecke 2017-2018 Jagdstrecken-Statistik Fallwildberichte Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2021 - 2022 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2020 - 2021 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2019 - 2020 Fallwildbericht Jagdjahre 2016/17, 2017/18 und 2018/19 in NRW Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2015 - 2016 enthält die Zusammenstellung der Gutachten über die Erkrankungs- und Todesursachen von 768 Stück Wild aus dem Jagdjahr 2015/16. Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2014-2015 mit Ausführungen zu Schmallenberg-Virus und Tularämie Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2013-2014 mit Ausführungen zu Staupe und Räude Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2012-2013 mit Monographie zu Fasanen und Ergebnissen zu SBV-Untersuchungen Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2011-2012 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2010-2011 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2009-2010 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2008-2009 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2007-2008 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2006-2007 Publikationen/Downloads Schalenwildkonzept Wiederbewaldung Waldentwicklung und Nahrungspräferenzen des Damwildes Wildforschung in Deutschland Wildtierforschung/ Wildtiermanagement Waldwissen: Bejagungs-/ Äsungsschneisen an Aufforstungs- /Verjüngungsflächen Waldwissen: Die Zeit nach der Kalamität richtig nutzen 23. Landeshegeschau des Landesjagdverbandes NRW e.V. 06/22 Beobachtungen im Revier 2022 Hegegemeinschaften: Aufgaben/Perspektiven 2017 Broschüre zur Verhütung von Wildschäden Wildschwein im Garten - Was nun? Bonner Jägertag 42. Bonner Jägertag 2019 Einladung zum 42. Bonner Jägertag 42. Bonner Jägertag 2019 AFZ DerWALD Ausgabe 6 42. Bonner Jägertag 2019 AFZ Lebensräume erhalten und gestalten Bonner Jägertag 2016 Artikel aus Rheinisch-Westfälischer / Niedersächsischer Jäger Waschbär-Spulwurm auf Menschen übertragbar Hitze und Trockenheit - Probleme für heimisches Wild? Muttertierschutz beim Rotwild Geschichte der FJW 1950 Gründung der „ Forschungsstelle für Jagdkunde des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen “ mit Sitz im Zoologischen Forschungsinstitut und Museum Alexander Koenig in Bonn auf Initiative des Jagdzoologen Dr. Harry Frank (zugleich wissenschaftlicher Leiter) 1955 Umbenennung in „Jagdkundliche Forschungs- und Beratungsstelle des Landesjagdverbandes“ 1957 „Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung“ (FJW)wird als private Stiftung des Landes NRW und des Landesjagdverbandes NRW gegründet; Forsthaus Hardt mit dem umliegenden Gelände langfristig vermietet bzw. verpachtet; Dr. Erhard Ueckermann von 1957 bis 1989 Leiter der FJW 1976 Verstaatlichung der FJW als Einrichtung des Landes gemäß §§ 53 und 54 des Landesjagdgesetzes NRW zur Steigerung der Effizienz & für eine höhere Sicherheit der Angestellten; Aufgaben werden im § 53 LJG-NRW inhaltlich aus der Stiftungsurkunde übernommen; Gelder werden durch Jagdabgabe bezogen (§57 LJG-NRW); Arbeitsbereiche: Schalenwild, Wildbestandsbewirtschaftung & Wildschadenverhütung; Niederwild & Raubwild; Wildkrankheiten; später dazu: Wildökologische Landschaftsinformation; Wildökologie 1994 (01.04.1994) Gründung der LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten) bzw. LAfAO (Landesamt für Agrarordnung); FJW wird Dezernat der LÖBF 2007 FJW wird Referat (später Schwerpunktaufgabe) des Landesbetriebs Wald & Holz 2014 (01.06.2014) FJW wird Fachbereich 27 des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in der Abteilung 2 Naturschutz, Landschaftspflege, Jagdkunde und Fischereiökologie 2019 Umstellung des Haushaltes der FJW auf Landesmittel Geschichte des Standorts Forsthaus Hardt: Das Forsthaus Hardt liegt auf den Ausläufern des Siebengebirges im Waldgebiet Ennert-Hardt. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts befand sich auf dem Ennert und der Hardt ein Braunkohleabbaugebiet. 1805 wurde zudem die erste Alaunhütte gegründet. Bereits 1856 war das Bonner Unternehmen das bedeutendste Alaunwerk Preußens. Das Forsthaus Hardt wurde 1853 als Verwaltungsgebäude des Betreibers, dem „Bonner Bergwerk- und Hüttenverein“ erbaut. 1876 wurde die Alaungewinnung dann jedoch eingestellt. Um die Landschaft vor den Folgen des fortschreitenden Gesteinsabbaus im 19. Jahrhundert zu schützen, wurde das Siebengebirge 1923 unter Schutz gestellt und ist somit das älteste deutsche Naturschutzgebiet. Das Forsthaus Hardt lag damals inmitten von 316 ha Grubenfeldern; heute sind diese wieder vollständig bewaldet und werden als Naherholungsgebiet genutzt. 1957 wurde das Forsthaus Hardt mit dem umliegenden Gelände durch das Land Nordrhein-Westfalen gekauft und anschließend langfristig vermietet bzw. verpachtet. Seit 2004 steht das Gebäude unter Denkmalschutz. Aufgabengebiete der FJW: Aufgaben-Dreiklang: Beratung, Forschung, Aus- & Fortbildung In der Stiftungsurkunde bereits genannt: Erforschung der Lebens- und Umweltbedingungen des Wildes unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Land Nordrhein-Westfalen Erforschung der Wildkrankheiten sowie die Möglichkeiten derer Bekämpfung Erforschung der Möglichkeiten der Verhütung und Verminderung von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau Förderung des gesamten Jagdwesens (…) und das Verständnis für das Wild in der Allgemeinheit zu wecken und zu vertiefen Der Arbeitsplan der FJW wird jährlich durch den FJW-Beirat beraten. Dieser setzt sich zusammen aus dem Vertreter der obersten Jagdbehörde (als Vorsitz), fünf Jägern (davon mindestens ein hauptberuflicher Land- oder Forstwirt) und je einem Vertreter des Naturschutzes, Vogelschutzes und der Falknerei. Zahlreiche bedeutende Ergebnisse der Arbeit der Forschungsstelle haben bereits Eingang in die Praxis gefunden: Empfehlung zur Einführung des Wildunfalls in die KFZ-Teilkaskoversicherung im Jahr 1967 Richtlinie zur Sicherung der Bundesfernstraßen gegen Verkehrsunfälle mit Wild Raumordnung für große Wildtiere, an die sich die Konzeption zum Lebensraumverbund und den Grünbrücken anschließen Bundesweit erste kostenlose Untersuchung von Fallwild auf Krankheiten als Grundlage für das Monitoring zur Wildgesundheit (z.B. Europäische & Afrikanische Schweinepest, Tollwut etc.) Weiteres Engagement: Die „International Union of Game Biologists“ (IUGB) wurde auf Vorschlag von Dr. Harry Frank, dem damaligen Leiter der Forschungsstelle für Jagdkunde des Landesjagdverbandes NRW, und auf Einladung von Prof. Nüsslein 1954 gegründet. Sie stellt auch heute noch eine der bedeutendsten internationalen Zusammenschlüsse von Wildbiologen dar. Seit 1962 ist die FJW Mitglied des Verbands Deutscher Forstlicher Forschungsanstalten. Seit 1969 ist die FJW Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft wildbiologischer und jagdkundlicher Forschungsstätten mit Vertretern in Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Frankreich. Gegründet wurde diese auf Initiative des ehemaligen Leiters (1957 – 1989) der FJW Dr. Erhard Ueckermann. Herausgabe der „Zeitschrift für Jagdwissenschaften“ seit 1973 Seit 1977 Veranstalter der jährlich stattfindenden Bonner Jägertage als Forum der Begegnung zwischen Wissenschaft und Praxis.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Inhalt des Jagdrechts (1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. (2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden. (3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. (4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. (5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen. (6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 169/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 169/05 Magdeburg, den 14. Oktober 2005 Vogelgrippe: Maßnahmen zur Unterbindung von Kontakten zwischen Wild- und Hausgeflügel umsetzen Sachsen-Anhalt verschärft seine Vorbeugemaßnahmen gegen die Vogelgrippe. Geflügelhalter werden aufgefordert, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um einen Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel zu unterbinden. Die Aufforderung richtet sich vor allem an tierreiche Landkreise sowie an Geflügelhalter im Umkreis der als besonders gefährdet eingestuften Rastplätze für Zugvögel. Das sind zum Beispiel Gebiete entlang von Elbe, Saale, Havel und Mulde sowie das Gebiet um den Arendsee, die Gerlebogker Teiche (Landkreis Bernburg) und den Schollener See (Altmark). Zudem werden Betriebe in Landkreisen mit besonders hoher Geflügeldichte zu zusätzlichen Maßnahmen aufgefordert. Mögliche Gegenmaßnahmen sind ein Verzicht auf ungeschützte Futterstellen im Freiland, damit das Wildgeflügel keinen Zugang bekommt. Gleichzeitig sollte das Geflügel in Risikogebieten in den Stall gebracht oder durch netze geschützt werden, um auch so den direkten Kontakt zu wilden Zugvögeln zu verhindern. über diese neuen Maßnahmen hinaus, die in der kommenden Woche als Landesverordnung erlassen werden, müssen Geflügelhalter ohnehin auf Grundlage einer Bundesverordnung von Anfang September ab Samstag (15. Oktober) für zwei Monate bis zum 15. Dezember Tiere, die nicht ausschließlich im Stall sind ¿ also im Freiland gehalten werden oder Auslauf haben - stichprobenartig untersuchen lassen. Von dieser Bundes-Verordnung sind in Sachsen-Anhalt 208 Geflügelzüchter sowie Geflügelhalter mit mehr als 100 Tieren betroffen. Das Ministerium betonte: Es handelt sich um Vorsorgemaßnahmen, die mit aller Ernsthaftigkeit getroffen werden. Panikmache ist jedoch fehl am Platz. Es gibt aktuell in Deutschland keine Vogelgrippe. Obwohl das Risiko des Einschleppens durch Zugvögel nicht ganz ausgeschlossen werden kann, haben Experten eher den Reiseverkehr als ein Einfallstor für die Vogelgrippe ausgemacht. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 074/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 074/07 Magdeburg, den 3. Juli 2007 Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest in Thüringen Sperrbezirke in Thüringen und Sachsen-Anhalt ausgewiesen Wie die zuständige oberste Landesbehörde Thüringens heute mitteilt, ist bei einem toten Haubentaucher (Schwarzhalstaucher) die Aviäre Influenza vom Typ H5N1 amtlich festgestellt worden. Der Wildvogel wurde auf der Thüringer Seite des Stausees Kelbra aufgefunden und zur Untersuchung an das thüringische Landesuntersuchungsamt überbracht. Die weitergehenden Abklärungsuntersuchungen am Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems brachten letzte Gewissheit. Es handelt sich um den hochpathogenen Typ des Aviären Influenzavirus vom Typ H 5 N 1. Dieser wurde bereits 2006 bei zahlreichen Wildvögeln in Deutschland und anderen europäischen Staaten nachgewiesen. Die thüringischen Behörden richten einen Sperrbezirk mit einem Radius von drei kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort des infizierten Vogels ein. Diese Gebiete erstrecken sich auch auf das Landesgebiet Sachsen-Anhalts (Landkreis Mansfeld Südharz) und wurden in enger Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beider Länder festgelegt. Daraus ergeben sich in den Gemeinden Rodleberode, Uftrungen, Breitungen, Berga, Rossla, Bennungen und Kelbra nach den derzeit gültigen rechtlichen Regelungen folgende Einschränkungen für Tierhalter und andere Personen: - regelmäßige amtliche Untersuchung aller gewerblichen Geflügelhaltungen, - Verbringungsbeschränkungen für lebendes Geflügel und für Geflügelerzeugnisse, - Verbot des Freilassens von Wildvögeln zur Aufstockung des Wildbestandes, - Genehmigungspflicht für die Federwildjagd, - Verbot des freien Herumlaufens von Hunden und Katzen. Darüber hinaus haben alle Geflügelhalter strenge Hygienemaßnahmen zu beachten. So sind an den Ein- und Ausgängen der Geflügelställe oder sonstigen Geflügelhaltungsstandorte Desinfektionsmatten auszulegen und der Personenverkehr in Geflügelhaltungen ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ausnahmen von den genannten Beschränkungen sind zwar möglich, werden jedoch nur auf Antrag und nach einer Risikoabwägung durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Mansfeld Südharz genehmigt. Sofern kein weiterer Geflügelpestausbruch festgestellt wird, können im Sperrbezirk die Maßnahmen frühestens nach 21 Tagen und im Beobachtungsgebiet frühestens nach 15 Tagen aufgehoben werden. Dies gilt nicht für jagdliche Beschränkungen und das freilassen von Vögeln in die freie Wildbahn. Hier ist eine Aufhebung frühestens nach 30 Tagen möglich. Die Einrichtung von Restriktionsgebieten und die darin vorgeschriebenen Maßnahmen sollen das Risiko der Übertragung des Virus von Wildgeflügel auf Hausgeflügelbestände weitestgehend minimieren. In Sachsen-Anhalt sind im Sperrbezirk 15 registrierte Geflügelhalter mit 211 Stück Geflügel und im Beobachtungsgebiet 148 registrierte Geflügelhalter mit 55799 Stück Geflügel von den Maßnahmen betroffen. Zuletzt war die Aviäre Influenza bei Wildvögeln (Schwäne, Wildenten) Ende Juni 2007 bei Wildvögeln in Bayern und Sachsen amtlich festgestellt worden. Außerdem kam es im gleichen Zeitraum zu Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelhaltungen in der Tschechischen Republik. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Magdeburg. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt beschlossen. In der gestrigen Debatte anlässlich der ersten Lesung im Landtag sagte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert:?Die geplanten Änderungen dienen dem Schutz der Natur und der nachhaltigen Entwicklung der Wildpopulationen ebenso wie den Interessen von Landwirten, Jägerinnen, Förstern und Waldbesitzerinnen. Es wird sowohl die hohe Eigenverantwortlichkeit der Jägerinnen und Jäger weiter gefördert, als auch der Naturschutz und die artgerechte und effektive Bejagung des Wildes gestärkt. Und es wird unbürokratischer: bislang nicht eindeutige Regelungen werden präzisiert.? Die einzelnen Änderungen erläuterte die Ministerin wie folgt:Mehr Rechtssicherheit: Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden?Bewegungsjagden erfolgen meist unter Einsatz von Jagdhunden, die das Wild aufspüren und in Bewegung und so vor die Schützen bringen sollen. Hierbei kann es vorkommen, dass Jagdhunde Reviergrenzen überschreiten. Dies führt nicht selten zu Streitereien zwischen Jagdnachbarn. Die Aufnahme einer Duldungspflicht beim Überjagen der Reviergrenzen soll für mehr Rechtssicherheit sorgen, Streitigkeiten vorbeugen und liegt im öffentlichen Interesse an der Abschusserfüllung.?Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht?Die Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht dient der Umsetzung der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aus dem Jahr 2014. Dass dafür unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes eine Notwendigkeit besteht, daran gibt es mittlerweile keinen Zweifel. Die Nilgans verhält sich gegenüber anderen zum Teil geschützten Arten sehr aggressiv, insbesondere was die Konkurrenz um Lebensräume und Neststandorte angeht. Sie alle kennen die Berichte, wonach die Nilgans sogar Störche und Rotmilane aus ihren Nestern vertrieben hat. Mit der Aufnahme in das Jagdrecht verbunden ist gleichzeitig eine Ausnahme von der jagdlichen Hegepflicht.?Nutzung von Schalldämpfern?Die Aufhebung des Verbots der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung erfolgt zum Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Die Vorbeugung gesundheitlicher Beeinträchtigungen beim Hörvermögen durch den Schussknall ist ein unabweisbares Argument für den Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagd. Nach Ausräumung ursprünglicher waffenrechtlicher Bedenken und Sicherheitsvorbehalten ist die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd bereits in mehreren Ländern erlaubt. Mit vorliegendem Gesetzentwurf soll dies auch in Sachsen-Anhalt möglich werden.?Schutz der GroßtrappeZum Schutz besonders geschützter oder streng geschützter Tierarten vor Beutegreifern, wie zum Beispiel Fuchs, Marderhund, Waschbär und Mink, werden die jagdrechtlichen Handlungsmöglichkeiten der oberen Jagdbehörde erweitert. Sie kann künftig nicht nur den Fang von Federwild, sondern von Wild allgemein mit Fallen, Netzen, Reusen oder ähnlichen Einrichtungen gestatten. Außerdem darf dieses Wild auch getötet werden. Gleichzeitig stellt die Beschränkung der Fangjagd auf den Lebendfang sicher, dass Fehlfänge von Nichtzielarten wieder in die Freiheit entlassen werden können. Die Änderung ist vor allem zum Schutz der Großtrappe notwendig.? Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 145/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 145/05 Magdeburg, den 13. September 2005 Sachsen-Anhalt: Besonnene Vorsorge gegen Vogelgrippe Sachsen-Anhalt setzt wie die Mehrheit der Bundesländer die Bundeseilverordnung zur Krisenprävention gegen die Vogelgrippe eins zu eins um. Darüber hinaus gehende Verbote gibt es vor dem Hintergrund der entspannten Seuchensituation in Russland aktuell nicht, wie Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke am Dienstag erklärte. Die Ministerin betonte: "Für die Geflügelbestände in Deutschland besteht derzeit kein unmittelbares Seuchenrisiko. Einschneidende Maßnahmen wie etwa ein generelles Verbot von Freilandhaltung ist daher für Sachsen-Anhalt aktuell kein Thema. Wenn sich die Situation jedoch ändert, können sofort entsprechende Maßnahmen ergriffen werden." Laut Eilverordnung des Bundes müssen in der Wildbahn erlegte Gänse und Enten sowie krankes und verendetes Wildgeflügel nach näherer Anweisung des Veterinäramtes auf das Vogelgrippe-Virus untersucht werden. Halter von Hausgeflügel mit mehr als 100 Tieren und alle Geflügelzüchter werden verpflichtet, vom 15. Oktober bis 15. Dezember Tiere, die nicht ausschließlich im Stall sind ¿ also im Freiland gehalten werden oder Auslauf haben - stichprobenartig untersuchen zu lassen. In einer ersten Beratung mit dem Landesjagdverband hat das Landwirtschaftsministerium Möglichkeiten zur Ausstattung der Jägerschaft mit Probeentnahmegeräten erörtert. Als potentiell besonders gefährdete Gebiete wurden Rastplätze für Zugvögel entlang von Elbe, Saale, Havel und Mulde sowie das Gebiet um den Arendsee, die Gerlebogker Teiche (Landkreis Bernburg) und den Schollener See (Altmark) definiert. Beim Landesuntersuchungsamt und in den Kreisen wurden Kurier- und Bereitschaftsdienste eingerichtet. Von der Verordnung für Hausgeflügelhalter ¿ die ab Mitte Oktober dann greift ¿ sind in Sachsen-Anhalt 79 Betriebe mit Gänse- und Entenhaltung sowie 129 Firmen betroffen, die Hühner und anderes Geflügel halten. Zur Umsetzung der Verordnung werden mit dem Landesverwaltungsamt, dem Landesamt für Verbraucherschutz und den Landkreisen die Arbeitsabläufe und Schnittstellen koordiniert. Im Ergebnis soll es ein effektives Informationssystem geben, das schnell den jeweils aktuellen Untersuchungsstand ausgibt. Wernicke betonte: "Wir treffen die nötige Vorsorge mit aller Ernsthaftigkeit. Wir verfallen aber nicht in Aktionismus." Die Ministerin verwies zudem darauf, dass Experten eher den Reiseverkehr als ein Einfallstor für die Vogelgrippe ausgemacht haben und die Gefahr durch Zugvögel als eher gering einschätzten. Die ersten Zugvögel würden zudem erst im späteren Herbst erwartet. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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