Sauerstoffverbrauch und mitochondriale Atmungsaktivitaet verschiedener Gewebe koennen als Kenngroessen des konstitutionellen Leistungsniveaus von Tieren dienen.Das Forschungsvorhaben soll Zusammenhaenge zwischen dem embryonalen Energiemetabolismus und dem Leistungsvermoegen im adulten Stadium aufzeigen. Das Interesse gilt insbesondere den Zusammenhaengen mitVitalitaet, Lege- und Mastleistung von Huehnern und Fasanen, aber auch den Beziehungen zu genetisch fixierten Verhaltensmerkmalen bei Japanischen Wachteln. Schliesslich dienen die Studien der Etablierung eines Systems zur Evaluierung der Einwirkung externer, chemischer und physikalischer Noxen toxikologischer und produktionstechnischer Natur auf den Gefluegelembryo. Die Untersuchungen werden an Bruteiern von Huehnern, Fasanen und Japanischen Wachteln durchgefuehrt. Die Erfassung des embryonalen Sauerstoffverbrauchserfolgt mit Hilfe einer eigens hierfuer entwickelten Variante der polarographischen Sauerstoffmessung mittels Clark- Zellen. Die Ergebnisse zeigen signifikante Zusammenhaenge zwischen embryonalem Sauerstoffverbrauch und den Schlupfraten, sowie den zu erwartenden Legeleistungen der adulten Tiere. Auch ein Zusammenhang mit genetisch determinierten Verhaltensmerkmalen bei Japanischen Wachteln konnte nachgewiesen werden. Moegliche Anwendungsbereiche der Methodik liegen in einer vorgezogenen und verkuerzten Leistungspruefung fuer Legehennen. Diese Moeglichkeit wird derzeit ueberprueft. Darueber hinaus laesst das System Moeglichkeiten zur Beurteilung chemisch- physikalischer Noxen und zur Optimierung von Produktionstechniken erwarten.
Im Grossen Moor bei Gifhorn wurden umfangreiche Vernaessungsmassnahmen durchgefuehrt mit dem Ziel eine bodenebene Vernaessung der abgetorften Bereiche zu erreichen. Zur Kontrolle der pflanzensoziologischen Entwicklung durch die Vernaessung wurden Transsekte in den Versuchsflaechen angelegt und waehrend 2 Vegetationsperioden die Veraenderungen aufgenommen. Parallel zu den laufenden Beobachtungen des Wasserstandes wurden ueber 2 Jahre pH-Wert-Messungen vorgenommen. Ueber ein Jahr wurden Niederschlags- und Klimamessungen durchgefuehrt, deren Werte mit denen benachbarter meteorologischer Stationen verglichen werden sollen. Stichprobenartig wurden Temperaturen der bodennahen Luftschichten als Lebensraum der Kueken des Birkhuhns erfasst. Laufende Telemetrierungsarbeiten und die Bestimmung der vom Birkwild bevorzugt aufgesuchten Bereiche erlauben erste Aussagen ueber die fuer das Birkhuhn wichtige Gliederung der Landschaft. Ergaenzend zu den durch die Telemtrierungsarbeiten gewonnenen Erkenntnisse werden Beobachtungen aus verschiedenen Mooren Niedersachsens in denen Restbestaende des Birkhuhns vertreten sind, aufgenommen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Inhalt des Jagdrechts (1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. (2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden. (3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. (4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. (5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen. (6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.
Magdeburg. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt beschlossen. In der gestrigen Debatte anlässlich der ersten Lesung im Landtag sagte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert:?Die geplanten Änderungen dienen dem Schutz der Natur und der nachhaltigen Entwicklung der Wildpopulationen ebenso wie den Interessen von Landwirten, Jägerinnen, Förstern und Waldbesitzerinnen. Es wird sowohl die hohe Eigenverantwortlichkeit der Jägerinnen und Jäger weiter gefördert, als auch der Naturschutz und die artgerechte und effektive Bejagung des Wildes gestärkt. Und es wird unbürokratischer: bislang nicht eindeutige Regelungen werden präzisiert.? Die einzelnen Änderungen erläuterte die Ministerin wie folgt:Mehr Rechtssicherheit: Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden?Bewegungsjagden erfolgen meist unter Einsatz von Jagdhunden, die das Wild aufspüren und in Bewegung und so vor die Schützen bringen sollen. Hierbei kann es vorkommen, dass Jagdhunde Reviergrenzen überschreiten. Dies führt nicht selten zu Streitereien zwischen Jagdnachbarn. Die Aufnahme einer Duldungspflicht beim Überjagen der Reviergrenzen soll für mehr Rechtssicherheit sorgen, Streitigkeiten vorbeugen und liegt im öffentlichen Interesse an der Abschusserfüllung.?Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht?Die Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht dient der Umsetzung der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aus dem Jahr 2014. Dass dafür unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes eine Notwendigkeit besteht, daran gibt es mittlerweile keinen Zweifel. Die Nilgans verhält sich gegenüber anderen zum Teil geschützten Arten sehr aggressiv, insbesondere was die Konkurrenz um Lebensräume und Neststandorte angeht. Sie alle kennen die Berichte, wonach die Nilgans sogar Störche und Rotmilane aus ihren Nestern vertrieben hat. Mit der Aufnahme in das Jagdrecht verbunden ist gleichzeitig eine Ausnahme von der jagdlichen Hegepflicht.?Nutzung von Schalldämpfern?Die Aufhebung des Verbots der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung erfolgt zum Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Die Vorbeugung gesundheitlicher Beeinträchtigungen beim Hörvermögen durch den Schussknall ist ein unabweisbares Argument für den Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagd. Nach Ausräumung ursprünglicher waffenrechtlicher Bedenken und Sicherheitsvorbehalten ist die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd bereits in mehreren Ländern erlaubt. Mit vorliegendem Gesetzentwurf soll dies auch in Sachsen-Anhalt möglich werden.?Schutz der GroßtrappeZum Schutz besonders geschützter oder streng geschützter Tierarten vor Beutegreifern, wie zum Beispiel Fuchs, Marderhund, Waschbär und Mink, werden die jagdrechtlichen Handlungsmöglichkeiten der oberen Jagdbehörde erweitert. Sie kann künftig nicht nur den Fang von Federwild, sondern von Wild allgemein mit Fallen, Netzen, Reusen oder ähnlichen Einrichtungen gestatten. Außerdem darf dieses Wild auch getötet werden. Gleichzeitig stellt die Beschränkung der Fangjagd auf den Lebendfang sicher, dass Fehlfänge von Nichtzielarten wieder in die Freiheit entlassen werden können. Die Änderung ist vor allem zum Schutz der Großtrappe notwendig.? Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Landwirtschaftlich extensiv genutzte Flaechen haben fuer verschiedene Vogelarten unersetzliche Bedeutung; z.B. fuer die stark gefaehrdeten Vogelarten. Der Wachtelkoenig, eine europaweit stark gefaehrdete Vogelart, hat viele seiner bedeutendsten Vorkommen in Deutschland in Gebieten, in denen nationale oder internationale Naturschutzvorhaben durchgefuehrt wurden oder werden (Naturschutzgrossvorhaben), F+E-Vorhaben, Life-Projekt). In fuenf dieser Projektgebiete sollen die Wachtelkoenigbestaende hinsichtlich ihrer Biologie, ihres Bruterfolges und ihrer Raumnutzung genau untersucht werden. Dabei werden gleichzeitig naturschutzrelevante Daten ueber andere europaweit gefaehrdete Wiesenvogelarten sowie (Im NP Unteres Odertal) den ebenfalls in Europa prioritaeren Seggenrohrsaenger erfasst. Aus den Ergebnissen sind Anforderungen an eine ideale 'wachtelkoenigfreundliche' Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flaechen (insbesondere Feuchtwiesen) abzuleiten, die dann in einem zweiten Schritt mit den allgemeinen Zielen und Massnahmen der Naturschutzvorhaben (Pflege- und Entwicklungsplanung) abzugleichen sind. Angestrebt werden allgemeingueltige Richtlinien fuer eine nachhaltige Flaechenbewirtschaftung, die die Erhaltung des Wachtelkoenigs ebenso gewaehrleistet wie die Erreichung anderer Naturschutzziele. Neben der Optimierung der Pflege- und Entwicklungsmassnahmen sollen anhand der nationalen und internationalen Naturschutzvorhaben auch die Kosten und Gewinnverluste abgeschaetzt werden, die eine artenschutzgerechte Flaechenbewirtschaftung gegenueber der gaengigen landwirtschaftlichen Praxis verursacht.
Objectives: Focus of investigations is in development of species and ecosystem diversity (alpha-, beta- and gamma-diversity) as well as on ecological and population biological processes on landscape and ecosystem levels. The project asks questions on the function of forest management and landscape units for dispersal and establishment of typical forest plants (herb, shrub and tree layer), in particular on the exchange of diaspores (dispersal units) and the recolonization of biocoenologically impoverished, partly fragmented forest ecosystems. We will also check to what extent species or species groups and habitat structures can be used as indicators for monitoring of biological diversity in forests on landscape level. Major questions are: (1) How to maintain or re-create a biological diversity that is typical and as large as possible for the respective forest ecosystem? (2) What spacious effects does forest management have for the biological diversity at landscape level? (3) Which role do wild animals (e.g. hoofed game, birds) play in the diaspore dispersal of vascular forest plants? (4) How can the biological diversity be monitored with simple methods? Results: - The comparison of the recent and the ancient forest cover shows in total an increasing forest area of 636 ha. On the soils of the ground and terminal moraines deforestation exceeds by far the reforestation (balance -544ha). On the sander the afforestation of former heathland, communal pasture and fields increases the forest area round about 1.198 ha. - The rare vascular plant species, selected on the basis of their frequency in the distribution atlas of the flora of Schleswig-Holstein, are mainly found on the nutrient rich and moist sites of the recent moraine, especially in the Alno-Ulmion and the Hordelymo-Fagetum. - A comparison of the presence of the rare vascular plant species with informations in the distribution atlas leads to the presumption of a decrease of the occurence of a lot of these species. The reasons for this are discussed. - The strict relationship of the rare forest vascular plant species to sites with continously forest cover is remarkable. Only 12 of the 72 sites with at least one rare plant species are clearly afforestated agricultaral area. - Hoofed game species transport numerous plant species - partially in large amounts - over relatively long distances, both by the faeces after gut passage (endozoochory) and by adhesion to the coats and hooves (epizoochory). Especially wild boar are of particular importance, as they may potentially disperse almost plant species.
In dem Teilprojekt wird die Wirbeltierfauna incl. Avifauna umfassend erfasst und hinsichtlich ihrer Habitatentwicklung beschrieben. Als Leitarten werden Arten der halboffenen bzw. offenen Lebensräume (Lerche, Neuntöter, Hase, Rebhuhn, Rehwild) untersucht. Basierend auf einem Zielartenkonzept werden Vorschläge für einen naturschutzfachlich begründeten Massnahmenplan erarbeitet. Die avifaunistischen Untersuchungen werden durch die Orinitologen Lucan und Nitsche bearbeitet.
Pruefung des Vorkommens von Auer-, Birk- und Haselwild und Aufnahme der oekologischen Verhaeltnisse in den Habitaten. Im Vergleich mit frueheren Verbreitungsgebieten sollen Ursachen des Rueckganges ermittelt und Vorschlaege zur Sicherung der Vorkommen unterbreitet werden. Die Erfolgsaussichten von Auswilderungsaktionen werden geprueft. Schwerpunkt: Forschung zu den Birkwildvorkommen im Erzgebirge.
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 200/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 200/10 Magdeburg, den 20. April 2010 Novelle des neuen Jagdgesetzes für Anhörung freigegeben / Aeikens: Ziel ist mehr Flexibilität, Tierschutz und Ökologie im Jagdwesen Weniger Bürokratiestress für Jäger und mehr Tierschutz - Sachsen-Anhalt soll ein neues Landesjagdgesetz bekommen. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens stellte einen entsprechenden Entwurf heute im Kabinett vor. Außerdem sind Änderungen im Fischereigesetz geplant. Ziel ist hier unter anderem, Jugendlichen den erleichterten Erwerb der Fischerei-Prüfung zu ermöglichen. Aeikens betonte, dass das aus dem Jahre 1991 stammende Gesetz den Erfahrungen und der Entwicklung im Jagdwesen der letzten Jahre sowie ökologischen und tierschutzrelevanten Aspekten angepasst werden muss. Aeikens: ¿Mit dem neuen Gesetz wird Bewährtes beibehalten. Doch zugleich wird es mehr Flexibilität für Jäger und Jagdbehörden geben. Darüber hinaus werden ökologische und Tierschutzaspekte bei der Jagd nun gesetzlich verankert.¿ Aeikens sagte, die stark angewachsenen Bestände vor allem beim Rehwild führten zu einem Anstieg der Wildunfälle. Eine vom neuen Gesetz vorgesehene vereinfachte Abschussplanung eröffnete Jagdbehörden und Revierinhabern die Möglichkeit, schneller auf zu hohe Rehwildbestände zu reagieren. Die wesentlichen Neuerungen zielen darauf, den Verwaltungsaufwand der Jagdbehörden und die Bürokratie für Jäger zu verringern. Die Landkreise und kreisfreien Städte, die bisher schon zuständig für die Abschussplanung in den privaten Revieren sind, sollen nun auch für alle Jagdreviere im Landes- und Bundeswald zuständig werden. Diese Aufgabe obliegt derzeit dem Landesverwaltungsamt. Damit soll die Abschussplanungen zukünftig in einer Hand liegen. Um die Abschussplanung zu erleichtern, können Jagdbehörden künftig auf die Vorlage eines Rehwildabschussplanes verzichten. Weiterhin entfällt der Abschuss nach Güteklassen (Damit werden Gewicht und Geweihausprägung der männlichen Tiere in Bezug auf das Alter definiert). Das entspricht wildbiologischen Erkenntnissen, wonach die Ausprägung des Gehörns nicht auf die genetische Qualität schließen lässt. Dies dient dazu, einer Überregulierung vorzubeugen und eine Überhege zu verhindern. Die Nilgans und der Nutria werden in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen. Die ursprünglich in Afrika beheimatete Nilgans gefährdet wegen ihrer raschen Ausbreitung und ihrem ausgeprägten Territorialverhalten die heimische Vogelwelt. Nutrias können Uferbereiche und Dämme erheblich beschädigen. Besser geschützt auf ihren Schlafgewässern wird künftig die Wildgans durch die Einrichtung von Jagdverbotszonen. Die Bejagung von Wasserwild mit Bleischrot wird untersagt, so dass die giftig wirkenden Bleischrote nicht in die Nahrungskette gelangen können. Das bereits geltende Verbot der Jagd mit Bolzen (Armbrust) und Pfeil und Bogen auf Schalenwild gilt künftig auch für das Federwild. Berücksichtigung finden im neuen Jagdgesetz nun auch die Friedwälder. Sie erhalten den Status eines befriedeten Gebietes, in dem die Jagd nicht gestattet ist. Die Jagdbehörde kann höchstens eine beschränkte Jagdausübung erlauben. Zudem werden im Fischereigesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für einen besseren Schutz des auch in Sachsen-Anhalt vorkommenden und in seinem Bestand bedrohten Aals (Europäischer Flussaal) geschaffen. Alle Personen, die Aale gewerblich fangen und die Vermarktung durchführen, sollen zukünftig registriert werden. Die Feststellung der Herkunft und Rückverfolgbarkeit der Herkunft lebender Aale soll ebenfalls geregelt werden. Im Fischereigesetz soll darüber hinaus die Grundlage für die Durchführung von Prüfungen für den Jugendfischereischein durch die Angelvereine geschaffen werden. Bisher wird die Prüfung durch die Behörde durchgeführt. Die Prüfung soll zukünftig im Anschluss an den Lehrgang sofort im Verein erfolgen. Aeikens: ¿Diese Verfahrensweise drückt auch Anerkennung für die hervorragende ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen aus.¿ Bis zum 18. Mai haben nun die Verbände Gelegenheit, sich zu den gesetzlichen Änderungen zu äußern. Anschließend wird sich erneut das Kabinett und danach der Landtag mit der Gesetzesnovelle befassen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
a) Feststellen, ob Eier und Eiprodukte als gefaehrdete Lebensmittel in die Anlage (zu Paragraph 1) der in Vorbereitung befindlichen Verordnung ueber Hoechstmengen an Aflatoxinen in Lebensmitteln aufgenommen werden muessen. b) Untersucht wird, ob und in welcher Menge mit dem Futter aufgenommene Aflatoxine bei Eiern und Eiprodukten Rueckstaende verursachen. Weiterhin, ob Rueckstaende bei Verarbeitung von Eiern zu Eiprudukten vermindert werden. Nachweisbare Rueckstaende duerfen die Toleranzen der Aflatoxin-Verordnung fuer Lebensmittel nicht ueberschreiten. Futtermittelrechtlich (national und EG) festgelegte Aflatoxin-Toleranzen duerfen nicht zu Rueckstaenden fuehren. c) Fuetterungsversuche mit Wachteln als Modell,sodann mit schwarzen und weissen Legehennen. Abschlussbericht bis 07.1976.
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Gesetzestext | 1 |
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