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Der Sauerstoffverbrauch von Gefluegelembryonen als Indikator fuer Fitness, Reproduktionsleistung und Verhalten

Das Projekt "Der Sauerstoffverbrauch von Gefluegelembryonen als Indikator fuer Fitness, Reproduktionsleistung und Verhalten" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Tierzucht und Haustiergenetik.Sauerstoffverbrauch und mitochondriale Atmungsaktivitaet verschiedener Gewebe koennen als Kenngroessen des konstitutionellen Leistungsniveaus von Tieren dienen.Das Forschungsvorhaben soll Zusammenhaenge zwischen dem embryonalen Energiemetabolismus und dem Leistungsvermoegen im adulten Stadium aufzeigen. Das Interesse gilt insbesondere den Zusammenhaengen mitVitalitaet, Lege- und Mastleistung von Huehnern und Fasanen, aber auch den Beziehungen zu genetisch fixierten Verhaltensmerkmalen bei Japanischen Wachteln. Schliesslich dienen die Studien der Etablierung eines Systems zur Evaluierung der Einwirkung externer, chemischer und physikalischer Noxen toxikologischer und produktionstechnischer Natur auf den Gefluegelembryo. Die Untersuchungen werden an Bruteiern von Huehnern, Fasanen und Japanischen Wachteln durchgefuehrt. Die Erfassung des embryonalen Sauerstoffverbrauchserfolgt mit Hilfe einer eigens hierfuer entwickelten Variante der polarographischen Sauerstoffmessung mittels Clark- Zellen. Die Ergebnisse zeigen signifikante Zusammenhaenge zwischen embryonalem Sauerstoffverbrauch und den Schlupfraten, sowie den zu erwartenden Legeleistungen der adulten Tiere. Auch ein Zusammenhang mit genetisch determinierten Verhaltensmerkmalen bei Japanischen Wachteln konnte nachgewiesen werden. Moegliche Anwendungsbereiche der Methodik liegen in einer vorgezogenen und verkuerzten Leistungspruefung fuer Legehennen. Diese Moeglichkeit wird derzeit ueberprueft. Darueber hinaus laesst das System Moeglichkeiten zur Beurteilung chemisch- physikalischer Noxen und zur Optimierung von Produktionstechniken erwarten.

Vegetation als besonders charakteristisches Element von Birkhuhnbiotopen

Das Projekt "Vegetation als besonders charakteristisches Element von Birkhuhnbiotopen" wird/wurde gefördert durch: Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kunst. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hannover, Institut für Landschaftspflege und Naturschutz.Im Grossen Moor bei Gifhorn wurden umfangreiche Vernaessungsmassnahmen durchgefuehrt mit dem Ziel eine bodenebene Vernaessung der abgetorften Bereiche zu erreichen. Zur Kontrolle der pflanzensoziologischen Entwicklung durch die Vernaessung wurden Transsekte in den Versuchsflaechen angelegt und waehrend 2 Vegetationsperioden die Veraenderungen aufgenommen. Parallel zu den laufenden Beobachtungen des Wasserstandes wurden ueber 2 Jahre pH-Wert-Messungen vorgenommen. Ueber ein Jahr wurden Niederschlags- und Klimamessungen durchgefuehrt, deren Werte mit denen benachbarter meteorologischer Stationen verglichen werden sollen. Stichprobenartig wurden Temperaturen der bodennahen Luftschichten als Lebensraum der Kueken des Birkhuhns erfasst. Laufende Telemetrierungsarbeiten und die Bestimmung der vom Birkwild bevorzugt aufgesuchten Bereiche erlauben erste Aussagen ueber die fuer das Birkhuhn wichtige Gliederung der Landschaft. Ergaenzend zu den durch die Telemtrierungsarbeiten gewonnenen Erkenntnisse werden Beobachtungen aus verschiedenen Mooren Niedersachsens in denen Restbestaende des Birkhuhns vertreten sind, aufgenommen.

Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Inhalt des Jagdrechts (1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. (2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden. (3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. (4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. (5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen. (6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.

Änderungen im Jagdrecht: nachhaltige Verbesserungen Landwirtschaftsministerin Dalbert stellt Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes vor

Magdeburg. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt beschlossen. In der gestrigen Debatte anlässlich der ersten Lesung im Landtag sagte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert:?Die geplanten Änderungen dienen dem Schutz der Natur und der nachhaltigen Entwicklung der Wildpopulationen ebenso wie den Interessen von Landwirten, Jägerinnen, Förstern und Waldbesitzerinnen. Es wird sowohl die hohe Eigenverantwortlichkeit der Jägerinnen und Jäger weiter gefördert, als auch der Naturschutz und die artgerechte und effektive Bejagung des Wildes gestärkt. Und es wird unbürokratischer: bislang nicht eindeutige Regelungen werden präzisiert.? Die einzelnen Änderungen erläuterte die Ministerin wie folgt:Mehr Rechtssicherheit: Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden?Bewegungsjagden erfolgen meist unter Einsatz von Jagdhunden, die das Wild aufspüren und in Bewegung und so vor die Schützen bringen sollen. Hierbei kann es vorkommen, dass Jagdhunde Reviergrenzen überschreiten. Dies führt nicht selten zu Streitereien zwischen Jagdnachbarn. Die Aufnahme einer Duldungspflicht beim Überjagen der Reviergrenzen soll für mehr Rechtssicherheit sorgen, Streitigkeiten vorbeugen und liegt im öffentlichen Interesse an der Abschusserfüllung.?Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht?Die Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht dient der Umsetzung der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aus dem Jahr 2014. Dass dafür unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes eine Notwendigkeit besteht, daran gibt es mittlerweile keinen Zweifel. Die Nilgans verhält sich gegenüber anderen zum Teil geschützten Arten sehr aggressiv, insbesondere was die Konkurrenz um Lebensräume und Neststandorte angeht. Sie alle kennen die Berichte, wonach die Nilgans sogar Störche und Rotmilane aus ihren Nestern vertrieben hat. Mit der Aufnahme in das Jagdrecht verbunden ist gleichzeitig eine Ausnahme von der jagdlichen Hegepflicht.?Nutzung von Schalldämpfern?Die Aufhebung des Verbots der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung erfolgt zum Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Die Vorbeugung gesundheitlicher Beeinträchtigungen beim Hörvermögen durch den Schussknall ist ein unabweisbares Argument für den Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagd. Nach Ausräumung ursprünglicher waffenrechtlicher Bedenken und Sicherheitsvorbehalten ist die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd bereits in mehreren Ländern erlaubt. Mit vorliegendem Gesetzentwurf soll dies auch in Sachsen-Anhalt möglich werden.?Schutz der GroßtrappeZum Schutz besonders geschützter oder streng geschützter Tierarten vor Beutegreifern, wie zum Beispiel Fuchs, Marderhund, Waschbär und Mink, werden die jagdrechtlichen Handlungsmöglichkeiten der oberen Jagdbehörde erweitert. Sie kann künftig nicht nur den Fang von Federwild, sondern von Wild allgemein mit Fallen, Netzen, Reusen oder ähnlichen Einrichtungen gestatten. Außerdem darf dieses Wild auch getötet werden. Gleichzeitig stellt die Beschränkung der Fangjagd auf den Lebendfang sicher, dass Fehlfänge von Nichtzielarten wieder in die Freiheit entlassen werden können. Die Änderung ist vor allem zum Schutz der Großtrappe notwendig.? Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

17 Forstwirtschaft u. Jagd >> Jagd

Der Projekttyp umfasst die anlage-, bau- und betriebsbedingten Aspekte der Jagdausübung sowie Maßnahmen aus der Hegepflicht. Durch die Jagdausübung soll ein gesunder, an die vorhandenen Lebensgrundlagen angepasster Wildbestand erzielt werden. In der Forst-, Land- und Fischereiwirtschaft sollen Wildschäden durch überhöhte Wildbestände vermieden werden. Durch die gesetzliche Wildschadenshaftung der Jagd gegenüber der Forst-, Land- und Teichwirtschaft (in Form eines Kompensationsbetrages, selbst wenn der Abschussplan eingehalten wurde) wird ein +/- hoher Vollzugsdruck ausgeübt (Ammer et al. 2010: 119ff.). In Schutzgebieten muss sich die Jagd dem Schutzzweck unterordnen. Im Managementplan können Jagdregelungen enthalten sein, z. B. um den Buchen- oder Eichenanteil im Bestand zu erhöhen (Ammer et al. 2010: 34). In Hinsicht auf geschützte Tier- und Pflanzenarten dient die Jagd auch zur Dezimierung von Raubwild/Prädatoren und Konkurrenten. Der Vorrang des Schutzes der Waldbestände vor denen des Wildes wird in der Schnittmenge von Jagd-, Naturschutz- und Waldrecht generell als Allgemeinwohlzweck festgeschrieben (Ammer et al. 2010: 21). Vor allem soll eine natürliche Verjüngung der Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen, wie z. B. Zäunung möglich sein (Ammer et al. 2010: 27). Andererseits kann als positive Folge des Wilddruckes, z. B. durch große Pflanzenfresser, die Offenhaltung von Vegetationsflächen und die Förderung von lichtbedürftigen Pflanzen und Tieren betrachtet werden. Wildschäden sind z. B.: Schälschäden an der Rinde von Holzgewächsen durch Rot-, Dam-, Sikawild (auch Muffelwild); Benagen der Rinde durch Hase und Kaninchen; Fegen und Schlagen an jungen Stämmchen durch männliches Rot-, Dam-, Reh- u. Sikawild; Umwühlen von Wiesen durch Schwarzwild; Wildschweinsuhlen; Trittschäden an Gewässern; Äsen von Sämereien, Früchten und Keimlingen durch alle Pflanzenfresser, z. T. besonders an bestimmten Arten von Gehölzen; Verbissschäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen sowie Knospen u. Trieben der Holzgewächse. Verbissschäden können zu Biomasseentzug, Wachstumseinbußen und Absterben der Jungpflanzen führen. Jungpflanzen werden vorrangig biotisch geschädigt, ältere Waldbestände mehr abiotisch. Unter den biotischen Schäden stehen die durch das Schalenwild verursachten an erster Stelle. Selektiver Verbiss auch von Kräutern, eher seltenen Gehölzen und -knospen erfolgt durch Konzentratselektierer (Reh). Besonders das Damwild erzwingt eine Offenhaltung, dadurch entstehen grasdominierte Bestände, diese hemmen die Naturverjüngung (Burschel & Huss 1997: 393). Durch überhöhte Schalenwildbestände erfolgt auf Bestandesebene eine Baumartenentmischung bzw. Homogenisierung (Ammer et al. 2010: 97) hin zu wenigen Baumarten (z. B. Dominanz von Fichte) sowie verminderte Strukturvielfalt. Infolge der komplexen Wechselwirkungen ergibt sich daraus die Verminderung der Humusbildung und der Bodenfruchtbarkeit (a. a. O.: 69). Zäunung und andere Waldbaumethoden sind gegen Verbiss nicht hinreichend wirksam (a. a. O.: 98) und insgesamt sind ca. 50 % der Flächen verbissgefährdet (a. a. O.: 101). Die Gutachten zur Verbissbelastung und dem Verjüngungszustand sind Grundlagen der Abschussplanung. In diese sind auch Wildbiologie, Wilddichte, Altersaufbau und Geschlechterverhältnis etc. einzubeziehen. Die Liste der jagdbaren Arten mit den Jagd- und Schonzeiten sind im Bundesjagdgesetz, der Bundeswildschutzverordnung und z. T. abweichenden Länderverordnungen festgelegt. Die Wildarten werden nach Schalen-, Hoch-, Nieder-, Nutz- und Raubwild unterschieden (Nüßlein 2003: 27). In der Liste sind auch alle Wildarten mit ganzjähriger Schon- oder Jagdzeit aufgeführt. Mögliche Formen der Jagdausübung sind (vgl. Nüßlein 2003: 197ff.): - Einzeljagd: Ansitz (auf Haarwild); Pirsch (auf Schalenwild); mit Hund: Suche (im offenen Gelände, auf Rebhuhn, Fasan, Hase, Kaninchen ); Buschieren (in buschartig bewachsenem Gelände, auf Hase, Kaninchen, Fasan, Schnepfe, Wasservogeljagd, Rebhühner); Stöbern (in dicht bewachsenem Gelände, auf Hase, Fuchs, Schwarzwild, Federwild); Brackieren (auf Fuchs, Hase); - Gesellschaftsjagd: Treibjagd (das Wild wird von den Treibern durch eine stärkere Beunruhigung aufgescheucht und den Schützen zugetrieben); Drückjagd (Wild wird durch wenige Treiber ohne größere Beunruhigung rege gemacht und veranlasst, den Schützen zuzuwechseln); - Baujagd mit Hunden (auf Fuchs, Dachs, Kaninchen); - Hüttenjagd mit Uhu(-attrappe) auf Krähen und Elstern, Lockjagd (z. B. auf den Hirsch; Blattjagd auf Rehbock; Kirrungen; Luderplätze für Raubwild; optische Lockmittel, die die Anwesenheit von Artgenossen für Federwild vortäuschen: Locktauben, -krähen); - Fallenjagd (z. T. mit Ködern) z. B. Kastenfallen, größere Käfigfallen (für Fuchs, Waschbär, Hund), Saufang, Entenkoje, Habichtskorb; Totschlagfallen wie Abzugseisen, Knüppelfallen, Scherenfallen; Einfänge für unversehrten Lebendfang von Schalenwild (für den Verkauf zwecks Aussetzung oder wissenschaftliche Zwecke); - Beizjagd oder Falknerei mit abgerichteten Greifvögeln. Mit den Aufgaben der Jagd sind die Maßnahmen der Hege verbunden, sie dienen der Erhaltung angemessener, gesunder Wildbestände. Zur Hege gehören - Reviergestaltung zur Schaffung von Deckung und Äsung (Nüßlein 2003: 347): Pflanzung und Pflege von Äsungsstreifen, Wegrainen, Hecken u. a. Schutzgehölzen, Feuchtflächen und Tümpeln mit Schilfbewuchs; Bepflanzung von ausgebeuteten Kies- und Erdgruben in der Feldflur; Pflanzung von Fruchtgehölzen oder von Verbissgehölzen im einseitigen Nadelwald; Anlage und Umwandlung von Äsungsflächen: Wildäckern, Wildwiesen, Entwässerung von Waldmooren, Anpflanzung von Neophyten als Äsungsstauden; - die Einrichtung von Ruhezonen und Wildschutzgebieten, Jagdbanngebieten; - die Wildfütterung (Ablenkfütterung; Kirrung oder seltene Winterfütterungen in Notzeiten, ggf. mit Wintergatterung von Rotwild im Bergwald), Salzlecksteine; - ggf. Bekämpfung von Wildkrankheiten, wie Tollwut, Seuchen, Parasitenbefall (unter Berücksichtigung des Domestikationsverbots). Zu den möglichen anlagebedingten Projektbestandteilen zählen die jagdlichen Einrichtungen, der Bau von Hochsitzen, Jagdhütten, Jagdschneisen, die Zuwegungen, Fütterungsstellen etc., ggf. Aufschüttung von Wegebefestigungen.

Impact of silviculture on species diversity in forests in Germany

Das Projekt "Impact of silviculture on species diversity in forests in Germany" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Arbeitsbereich für Weltforstwirtschaft und Institut für Weltforstwirtschaft des Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.Objectives: Focus of investigations is in development of species and ecosystem diversity (alpha-, beta- and gamma-diversity) as well as on ecological and population biological processes on landscape and ecosystem levels. The project asks questions on the function of forest management and landscape units for dispersal and establishment of typical forest plants (herb, shrub and tree layer), in particular on the exchange of diaspores (dispersal units) and the recolonization of biocoenologically impoverished, partly fragmented forest ecosystems. We will also check to what extent species or species groups and habitat structures can be used as indicators for monitoring of biological diversity in forests on landscape level. Major questions are: (1) How to maintain or re-create a biological diversity that is typical and as large as possible for the respective forest ecosystem? (2) What spacious effects does forest management have for the biological diversity at landscape level? (3) Which role do wild animals (e.g. hoofed game, birds) play in the diaspore dispersal of vascular forest plants? (4) How can the biological diversity be monitored with simple methods? Results: - The comparison of the recent and the ancient forest cover shows in total an increasing forest area of 636 ha. On the soils of the ground and terminal moraines deforestation exceeds by far the reforestation (balance -544ha). On the sander the afforestation of former heathland, communal pasture and fields increases the forest area round about 1.198 ha. - The rare vascular plant species, selected on the basis of their frequency in the distribution atlas of the flora of Schleswig-Holstein, are mainly found on the nutrient rich and moist sites of the recent moraine, especially in the Alno-Ulmion and the Hordelymo-Fagetum. - A comparison of the presence of the rare vascular plant species with informations in the distribution atlas leads to the presumption of a decrease of the occurence of a lot of these species. The reasons for this are discussed. - The strict relationship of the rare forest vascular plant species to sites with continously forest cover is remarkable. Only 12 of the 72 sites with at least one rare plant species are clearly afforestated agricultaral area. - Hoofed game species transport numerous plant species - partially in large amounts - over relatively long distances, both by the faeces after gut passage (endozoochory) and by adhesion to the coats and hooves (epizoochory). Especially wild boar are of particular importance, as they may potentially disperse almost plant species.

Die Integration von Naturschutzzielen in den Ökologischen Landbau - am Beispiel der Hessischen Staatsdomäne Frankenhausen, Die Erfassung der Wirbeltierfauna incl. Avifauna' - Teilprojekt B 2.5

Das Projekt "Die Integration von Naturschutzzielen in den Ökologischen Landbau - am Beispiel der Hessischen Staatsdomäne Frankenhausen, Die Erfassung der Wirbeltierfauna incl. Avifauna' - Teilprojekt B 2.5" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Fachbereich 13 Stadtplanung,Landschaftsplanung, Fachgebiet Landschaftsökologie,Bodenkunde.In dem Teilprojekt wird die Wirbeltierfauna incl. Avifauna umfassend erfasst und hinsichtlich ihrer Habitatentwicklung beschrieben. Als Leitarten werden Arten der halboffenen bzw. offenen Lebensräume (Lerche, Neuntöter, Hase, Rebhuhn, Rehwild) untersucht. Basierend auf einem Zielartenkonzept werden Vorschläge für einen naturschutzfachlich begründeten Massnahmenplan erarbeitet. Die avifaunistischen Untersuchungen werden durch die Orinitologen Lucan und Nitsche bearbeitet.

Das Auerhuhn in Bayern

Das Projekt "Das Auerhuhn in Bayern" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt, Department für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Lehrstuhl für Forstpolitik und Forstgeschichte.

Verbreitung, Oekologie und Schutz der Rauhfusshuehnerarten im Freistaat Sachsen

Das Projekt "Verbreitung, Oekologie und Schutz der Rauhfusshuehnerarten im Freistaat Sachsen" wird/wurde gefördert durch: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Waldbau und Forstschutz.Pruefung des Vorkommens von Auer-, Birk- und Haselwild und Aufnahme der oekologischen Verhaeltnisse in den Habitaten. Im Vergleich mit frueheren Verbreitungsgebieten sollen Ursachen des Rueckganges ermittelt und Vorschlaege zur Sicherung der Vorkommen unterbreitet werden. Die Erfolgsaussichten von Auswilderungsaktionen werden geprueft. Schwerpunkt: Forschung zu den Birkwildvorkommen im Erzgebirge.

Verbreitung, Bestandszahlen und Biotop des Auerhuhnes in Bayern. Ursachen des Bestandsrueckgangs

Das Projekt "Verbreitung, Bestandszahlen und Biotop des Auerhuhnes in Bayern. Ursachen des Bestandsrueckgangs" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerische Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt, Abteilung für Wildforschung und Jagdkunde.

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