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Erstellung eines praxisorientierten Handlungsleitfadens als Hilfestellung für Kommunen zur Bewältigung der SUP-Anforderungen an die Erarbeitung von Verkehrsentwicklungsplänen

Das Projekt "Erstellung eines praxisorientierten Handlungsleitfadens als Hilfestellung für Kommunen zur Bewältigung der SUP-Anforderungen an die Erarbeitung von Verkehrsentwicklungsplänen" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung / Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bosch & Partner GmbH.Unabhängig von der rechtlichen Frage der SUP-Pflichtigkeit geht das F+E-Vorhaben davon aus, dass durch eine Umweltprüfung für kommunale Verkehrsentwicklungspläne (VEP) strategische Entscheidungen auf VEP-Ebene fachlich abgesichert, Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren inhaltlich entlastet, Immissionsschutzbelange frühzeitig berücksichtigt, Akzeptanz des VEP in der Öffentlichkeit nachhaltig verbessert werden können. Die Bosch & Partner GmbH entwickelt dazu zusammen mit der Bergischen Universität Wuppertal einen Handlungsleitfaden. Die Grundlage für den Handlungsleitfaden bildet eine Analyse der gegenwärtigen Planungspraxis bei der kommunalen Verkehrsentwicklungsplanung sowie der kommunalen Umweltprüfung. Dabei soll insbesondere auch der Stand der Integration verschiedener Fachplanungen herausgestellt werden. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen stützt sich die Entwicklung des Handlungsleitfadens wesentlich auf die Durchführung und Analyse von Fallbeispielen. Anhand von repräsentativ ausgewählten Beispielräumen werden Einsatzmöglichkeiten der entwickelten Methodik zur Anwendung der SUP simuliert und auf Praxistauglichkeit getestet.

Kommunen innovativ: Entwicklung nachhaltiger kommunaler Energie- und Wärmekonzepte unter Berücksichtigung der Kompatibilität mit der übergeordneten Sektorkopplungsstrategie - Die Fontanestadt Neuruppin als Vorreiterin, Teilvorhaben 2

Das Projekt "Kommunen innovativ: Entwicklung nachhaltiger kommunaler Energie- und Wärmekonzepte unter Berücksichtigung der Kompatibilität mit der übergeordneten Sektorkopplungsstrategie - Die Fontanestadt Neuruppin als Vorreiterin, Teilvorhaben 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fontanestadt Neuruppin.

Ermittlung des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und dessen nationale Umsetzung

Das Projekt "Ermittlung des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und dessen nationale Umsetzung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BMU,BASE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.Gemäß AtG existiert in Deutschland ein Genehmigungssystem für die Errichtung und den Betrieb kerntechnischer Anlagen sowie für den Umgang und den Verkehr mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die nach dem Stand von W und T erforderlichen Genehmigungsvoraussetzungen gewährleistet sind. Dabei trägt das BMU, als oberste Bundesaufsicht, auf allen Ebenen zur Weiterentwicklung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen bei (dynamische Weiterentwicklung der Schadensvorsorge). Die Ermittlung des Standes von W und T stellt uns vor eine komplexe, vielseitige und kontinuierliche Aufgabe, die die zwar thematisch unterschiedlichen, dennoch aufeinander abgestimmten Arbeitspakete des noch laufenden Vorhabens auch in Zukunft rechtfertigt. Die zu ermittelnden Informationen ergeben sich aus der Mitarbeit in internationalen Gremien, durch Auswertung der Ergebnisse der Arbeit relevanter nationaler, internationaler, multi- und bilateraler Gremien und Einrichtungen, aus sonstigen internationalen Kontakten sowie der internationalen Fachliteratur. BMU muss bei grundsätzlichen bundesaufsichtlichen Entscheidungen den Stand von W und T kennen und berücksichtigen. Dabei ist insbesondere die Kenntnis relevant, inwieweit infolge von technischen sowie konzeptionellen Weiterentwicklungen die Anforderungen an die nukleare Sicherheit auf diesen Gebieten fortgeschrieben werden müssen. Die kontinuierliche Verfolgung des Standes von W und T ist daher unerlässlich. Es darf trotz der Entscheidung zum Ausstieg aus der Kernenergienutzung kein sicherheitstechnisches Defizit aufgrund des fehlenden Kenntnisstandes von W und T entstehen. Zudem ist die Weiterverfolgung dessen aufgrund des gesteigerten Interesses an der Sicherheit der grenznahen Anlagen für die Arbeit des BMU essentiell.

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