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Emissionssituation und Emissionsminderung von Holzkohlegrills und anderen Feuerungsanlagen, die dazu bestimmt sind, Speisen mit heißen Abgasen zuzubereiten

In Grill-Restaurants, -Gaststätten und -Imbissen werden Speisen auf Holzkohlegrills zubereitet. Dabei kann es zu einer hohen Belastung der Außenluft mit Feinstaub, Gerüchen und anderen Schadstoffen in der Nachbarschaft kommen. Schon einzelne Holzkohlegrills können zur Überschreitung der Geruchsimmissionswerte in der Umgebung beitragen. Bei einer Häufung mehrerer Holzkohlegrills im innerstädtischen Bereich kann es neben einer weiträumigen Überschreitung der Geruchsimmissionswerte auch zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub und in ungünstigen Lagen auch von Benzol kommen. Veröffentlicht in Texte | 20/2025.

Konzeption und Pilotierung einer Gesundheitsstudie zu ultrafeinen Partikeln

Das Projekt "Konzeption und Pilotierung einer Gesundheitsstudie zu ultrafeinen Partikeln" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Umwelt & Energie, Technik & Analytik e.V..Feinstäube in der Außenluft stellen eine gesundheitliche Belastung dar und sind daher im Rahmen der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Form von Grenzwerten reglementiert. Es gibt Grenzwerte für Feinstäube mit einem Durchmesser von 10 und 2,5 Mikrometer, jedoch keine für ultrafeine Partikel (UFP) mit einer Größe kleiner als 0,1 Mikrometer. Aufgrund ihrer geringen Größe können UFP tief bis in die Lungenbläschen und von dort aus in das Herz-Kreislaufsystem gelangen. Im Herz-Kreislaufsystem sowie in anderen Organen können UFP Entzündungsreaktionen hervorrufen. Es wird angenommen, dass durch anhaltende Entzündungen Organschädigungen und chronische Erkrankungen wie zum Beispiel chronische Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen oder eine Schwächung des Immunsystems begünstigt werden. Zu diesen gesundheitlichen Wirkungen insbesondere nach langfristiger Exposition gegenüber UFP gibt es derzeit kaum epidemiologische Studien. Dieses Vorhaben soll diesem Mangel begegnen, indem eine epidemiologische Studie konzipiert und pilotiert wird. Hierbei sollen die gesundheitlichen Auswirkungen einer langfristigen Exposition gegenüber UFP untersucht werden unter Berücksichtigung von Confoundern und anderen Luftschadstoffen. Die Pilotierung bezieht sich auf verschiedene UFP-Messungen und Metriken, um deren zeitliche und räumliche Variabilität abdecken zu können, denn Durchschnittswerte, welche in epidemiologischen Studien meist verwendet werden und repräsentativ für eine bestimmte Umgebung und einen Zeitraum sind, können für UFP nicht verwendet werden. Es sollen konkrete Vorschläge für eine umfassende epidemiologische Studie inklusive Expositionsschätzung, UFP Metrik, Fallzahl, möglicher zu untersuchender Gesundheitsendpunkte sowie deren Erfassung gemacht werden. Das Projekt wird von einem Konsortium bearbeitet, welches aus den folgenden Institutionen besteht: Institut für Energie- und Umwelttechnik e.V., TNO - Netherlands Organisation for Applied Scientific Research, Institut für Arbeits- Sozial- und Umweltmedizin, Heinrich-Heine-Universität, Hochschule Düsseldorf, Labor für Physik und Umweltmesstechnik, IVU Umwelt GmbH, Ing.-Büro Janicke.

Landesmessnetz zur Luftgüte in Mecklenburg-Vorpommern/ Luftmessnetz

Die Immissionsüberwachung wird in Mecklenburg-Vorpommern durch den Betrieb eines landesweiten Luftmessnetzes gewährleistet. Entsprechend bestehender Gesetze werden folgende Aufgaben durchgeführt: -Überwachung von Grenzwerten -Ermittlung der städtischen und ländlichen Hintergrundbelastung -Ermittlung der Belastung an verkehrsbelasteten Standorten -Ermittlung der Belastung im Umfeld von Industriebetrieben und Hafenanlagen -Beobachtung der Langzeitentwicklung -Ermittlung der Ursachen von Grenzwertverletzungen -Uberprüfung der Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung -Information der Öffentlichkeit entsprechend der vorgeschriebenen EU-Richtlinien -Datenauswertung und Beurteilung entsprechend der vorgeschriebenen EU-Richtlinien und nationaler Gesetze und Vorschriften -Datenaustausch -besondere Berichtspflichten bestehen gegenüber der EU -Entwicklung von Messtrategien -Einsatz verschiedenster Messverfahren und Kalibriertechniken Die stationären Messstationen sind entsprechend ihres Einsatzzweckes mit verschiedenen Messgeräten ausgestattet, mit denen es möglich ist, die kontinuierliche Überwachung der Luftschadstoffbelastung an Feinstaub (bis1998 Schwebstaub), Stickoxiden, Ozon, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid kontinuierlich zu überwachen, zu erfassen und zeitnah hierüber zu berichten. Für die Ermittlung der Benzolkonzentrationen kommen an drei Standorten Passivsammler zum Einsatz. An einigen der Messstationen wurden darüber hinaus Geräte zur diskontinuierlichen Feinstaubsammlung installiert, um nach Laboranalysen Kenntnisse über die Inhaltsstoffe des Feinstaubs (z. B. PAK und Schwermetalle) zu gewinnen. Diese Daten werden gegenwärtig in 14 vollautomatisch betriebenen Messcontainern an folgenden Standorten gewonnen: verkehrsnah gelegene Messstationen in: Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Wolgast ländlich gelegene Messstationen: Gülzow, Göhlen, Löcknitz, Rostock-Stuthof, Leizen, Garz Messstationen im städtischen Hintergrund: Güstrow, Rostock-Warnemünde. Desweiteren wird ein NH3-Messnetz zur orientierenden Messung betrieben, um die Kenntnisse über die räumliche Variabilität der NH3-Immissonen im ländlichen Raum zu verbessern und damit wichtige Informationen z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu generieren.

Bestimmung partikelgebundener PAK, NPAK und 3-Nitrobenzanthron sowie ihre Verteilung auf verschiedene Ultrafeinstaubfraktionen von Emissionsquellen

Das Projekt "Bestimmung partikelgebundener PAK, NPAK und 3-Nitrobenzanthron sowie ihre Verteilung auf verschiedene Ultrafeinstaubfraktionen von Emissionsquellen" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für Technischen Umweltschutz, Fachgebiet Umweltchemie.Als ultrafeine Partikel werden Teilchen mit Durchmessern kleiner als 100 nm bezeichnet. Die ultrafeinen Partikel entstehen in Verbrennungsprozessen, die unter Sauerstoffmangel stattfinden. Hierbei sind u.a. der Straßenverkehr mit seinen unzähligen instationären Verbrennungen, Industrieprozesse und Hausbrand zu nennen. Partikel dieses Größenbereichs können sehr spezielle chemische oder physikalische Wechselbeziehungen mit der Umgebung eingehen. Man beobachtet bei ultrafeinen Partikeln vorwiegend Diffusion, wogegen sich größere Teilchen eher durch Anlagerung bzw. Sedimentation auszeichnen (Limbach, 2005). In der Europäischen Union gilt seit Januar 2005 ein Grenzwert für Feinstaub, d.h. für Partikel kleiner als 10ìm (PM10), vorgeschrieben. Für ultrafeine Partikel gibt es in Europa bisher keine eigenen Grenzwerte. In einem bis dahin einmaligen Projekt wurde die Entwicklung der Belastung mit ultrafeinen Partikeln in Erfurt über zehn Jahre quantitativ bestimmt. Dabei wurde ein deutlicher Anstieg festgestellt (Krug, 2005). Die Korngrößen des Ultrafeinstaubs können das menschliche Respirationssystem erreichen. Man spricht daher vom inhalierbaren Anteil des Feinstaubs. Partikel kleiner als 100 nm werden als noch gefährlicher eingestuft, da sie lungengängig sind. Wegen ihrer geringen Größe können einzelne ultrafeine Partikel ein Lungenepithel durchqueren. Ein Weitertransport zu Leber, Knochenmark oder Herz ist möglich. Die Ultrafeinpartikel können sich in der Lunge bis zu mehreren Monaten ablagern bzw. verbleiben (WHO,1997). Es sind einige Verfahren entwickelt worden, um die PAK-Belastung auf Menschen zu erfassen und ihre Auswirkungen zu beschreiben. Dabei wurde Benzo(a)Pyren oft als Indikator für die Präsenz von karzinogenen PAK in der Umwelt genutzt. Verbreitet ist zum Beispiel die Bestimmung von PAK in Blut oder Urin und die Untersuchung der Auswirkungen von PAK auf den Metabolismus in Organen wie Niere und Leber (Larsen, 1995). Die Exposition durch NPAK erfolgt hauptsächlich über die Luft. Es gibt bislang wenige Studien, welche die Langzeitwirkung der inhalativen Aufnahme untersuchen. Darüber hinaus gelten auch die Metaboliten der NPAK als kanzerogen (Uhl, 2007). Laut WHO gibt es erheblichen Forschungsbedarf hinsichtlich der Exposition der Menschen und der Wirkungen von NPAK auf die menschliche Gesundheit (IPCS 2003). Obwohl die NPAK nur einen Bruchteil (1 bis 10Prozent) der PAK ausmachen (Nielsen, 1984), ist spezielle Aufmerksamkeit wegen ihrer hohen biologischen Aktivität notwendig. Zahlreiche NPAK wirkten in Tierversuchen deutlich mutagen und kanzerogen (Fiedler et.al, 1990). Über ihr Verhalten und ihre Anreicherung in Boden und Staub ist bis jetzt noch sehr wenig bekannt. Ebenso wenig wie über deren Metabolismus und Akkumulation in biologischem Gewebe (Fiedler et al., 1991, Fieder und Mücke 1990). (...)

Tempobeschränkungen

In Berlin gibt es auf vielen Straßen Abweichungen von der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen tragen dazu bei, den Verkehr in der Großstadt sicherer und umweltverträglicher zu machen. Wohngebiete, Mischgebiete oder Gewerbe- und Industriegebiete stellen die Verkehrsplanerinnen und -planer vor völlig unterschiedliche Aufgaben. Während in den Wohn- und Mischgebieten die Verkehrssicherheit und die Begrenzung von Lärm und Umweltbelastungen im Vordergrund stehen, muss auf den Hauptverkehrsstraßen der Stadt ein effizienter und möglichst reibungsloser Verkehr gewährleistet werden. Ein wichtiges Mittel, um den Bedürfnissen von Anrainerinnen und Anrainer und den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden, sind Tempobeschränkungen. Sie helfen, den Verkehr nach den spezifischen Bedürfnissen vor Ort und der jeweiligen städtischen Umgebung zu organisieren. Warum Tempobeschränkungen? Untersuchungen zur Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Karte Tempolimits im Geoportal Berlin Vor Grundschulen und Kindergärten sowie auf Straßenabschnitten mit Unfallhäufung gelten häufig Tempolimits. Diese bieten Schutz (nicht nur) für Kinder und weisen die Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich auf besondere Gefahrenorte hin. Lärm stört uns im Schlaf besonders. Die Tempo-30-Regelungen dienen dem Schutz der Nachtruhe. Dieser Schutz ist wichtig, weil dauerhafter nächtlicher Verkehrslärm ab 55 Dezibel wahrscheinlich zu vermehrten Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt. An den Berliner Hauptstraßen sind davon knapp 340.000 Menschen betroffen. Die Maßnahme Tempo 30 nachts (22-6 Uhr) ist ein Teil eines Gesamtkonzeptes zur Lärmminderung, die durch weitere Maßnahmen – z. B. den Austausch lauter Straßenbeläge – ergänzt werden. Die Tempo-30-Regelungen in der Nacht lösen die Lärmprobleme der Stadt zwar nicht gänzlich. Aber sie werden zur Folge haben, dass viele Berlinerinnen und Berliner künftig etwas ruhiger schlafen können. Die Berliner Luft muss besser werden! Denn trotz umfangreicher Maßnahmen besteht immer noch die Gefahr, dass die europaweit verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10) in unserer Stadt überschritten werden. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Zielwerte werden in Berlin sogar flächendeckend überschritten. Es gibt eindeutige Ergebnisse, dass Tempo 30 die Atemluft verbessern kann. Tempo 30 ist eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses beizubehalten oder zu verbessern. Denn dann werden Anfahrprozesse verkürzt und weniger Emissionen ausgestoßen. Auch Emissionen durch Reifenabrieb und Aufwirbelung werden verringert, da die Reibungskräfte und Turbulenzen bei niedrigen Geschwindigkeiten geringer sind. Emissionen durch Bremsenabrieb sinken zudem, weil die Bremsdauer und -stärke im Vergleich zu Tempo 50 geringer ist. In Berlin wurde die Wirkung von Tempo 30 auf die Luftqualität über mehrere Jahre direkt überprüft. Weitere Informationen zur Luftqualität in Berlin und zum Luftgütemessnetz Untersuchung zur Wirkung von Tempo 30 auf den Verkehr und die Luftqualität (2021) Der Verkehrsversuch „Tempo 30 zur Verbesserung der Luftqualität“ auf fünf stark belasteten Berliner Straßen wurde erfolgreich abgeschlossen. Für die Untersuchung wurden fünf Streckenabschnitte folgender Straßen ausgewählt: Leipziger Straße (Markgrafenstraße – Potsdamer Platz) Potsdamer Straße (Potsdamer Platz – Kleistpark) Hauptstraße (Kleistpark – Innsbrucker Platz) Tempelhofer Damm (Alt-Tempelhof – Ordensmeister Straße) Kantstraße (Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz). Die Ergebnisse der Untersuchung haben gezeigt, dass… …Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zu einer Verbesserung der NO 2 -Belastung um bis zu 4 µg/m³ im Jahresmittel beitragen kann. …Tempo 30 zu keinem nennenswerten Ausweichverkehr auf andere Straßen führt. …sich durch die niedrigere Reisegeschwindigkeit die Fahrzeit des ÖPNV (Busverkehr) auf den Strecken um rund 60 bis 90 Sekunden verlängert. Die Untersuchung hat somit auch gezeigt, dass Tempo 30 ein wirksames Instrument zur Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrs ist. Die Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin wurden analysiert. Ziel war es, die Wirksamkeit der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen genauer zu untersuchen und geeignete Rahmenbedingungen für die Anordnung von Tempo 30 darzustellen. Unter anderem zeigte sich, dass die mittleren Geschwindigkeiten nach Anordnung von Tempo 30 in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle statistisch signifikant sanken, auch ohne bauliche Begleitmaßnahmen oder Radarkontrollen. Die wesentlichen Erkenntnisse der Evaluierung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin finden Sie im Bericht zur Evaluierung. Darüber hinaus hatte das Umweltbundesamt eine Untersuchung zu den weiteren Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, zum Beispiel auf die Qualität des Verkehrsflusses und auf das subjektive Empfinden der Anwohner, in Auftrag gegeben.

Emissionssituation und Emissionsminderung von Holzkohlegrills und anderen Feuerungsanlagen, die dazu bestimmt sind, Speisen mit heißen Abgasen zuzubereiten

In Grill-Restaurants, -Gaststätten und -Imbissen werden Speisen auf Holzkohlegrills zubereitet. Dabei kann es zu einer hohen Belastung der Außenluft mit Feinstaub, Gerüchen und anderen Schadstoffen in der Nachbarschaft kommen.Schon einzelne Holzkohlegrills können zur Überschreitung der Geruchsimmissionswerte in der Umgebung beitragen. Bei einer Häufung mehrerer Holzkohlegrills im innerstädtischen Bereich kann es neben einer weiträumigen Überschreitung der Geruchsimmissionswerte auch zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub und in ungünstigen Lagen auch von Benzol kommen.

Luftreinhalteplan, 2. Fortschreibung (2019)

Der Luftreinhalteplan für Berlin, 2. Fortschreibung wurde Mitte Juli 2019 verabschiedet und erste Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung. Gemeinsam mit den Berliner*innen möchten wir die Luft in der Hauptstadt noch besser machen und die Lebensqualität erhöhen. Pressemitteilung aus der Sitzung des Senats am 23. Juli 2019: Senat beschließt neuen Luftreinhalteplan für Berlin Jahresgrenzwert Stickstoffdioxid eingehalten: Fahrverbote für Diesel Euro 4 und 5 aufgehoben . Für die Umweltzone gilt weiter die grüne Plakette, Verschärfungen sind nicht vorgesehen. Bild: bitpics / Depositphotos.com Einleitung Die Berliner Luft muss besser werden! Denn trotz umfangreicher Maßnahmen werden einige der europaweit verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub in unserer Stadt überschritten. Weitere Informationen Bild: eldadcarin/depositphotos.com Nachhaltige Luftverbesserung: Was ist der Berliner Luftreinhalteplan? Luftreinhaltepläne sind schon seit Jahrzehnten ein wichtiges Instrument für die Verbesserung der Luftqualität in Ballungsgebieten. Nachhaltige Luftverbesserung: Was ist der Berliner Luftreinhalteplan? Weitere Informationen Bild: chrissi /depositphotos.com Notwendigkeit: Warum gibt es einen Luftreinhalteplan für Berlin? Um gesundheitliche Risiken durch Luftschadstoffe für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren, haben die europäischen Staaten bereits in den Jahren 1999, 2001 und 2004 gemeinsam strengere Grenzwerte für die Luftqualität beschlossen. Weitere Informationen Bild: MagMac83 / depositphotos.com Luftqualität: Was belastet die Berliner Luft? In der Vergangenheit fanden sich viele Schadstoffe in der Berliner Luft. Neben Stickstoffdioxid und Feinstaub waren Schadstoffe wie Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Ozon, Benzol und Blei in der Luft ein Problem. Das ist heute glücklicherweise nicht mehr so. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Messverfahren/-daten: Wie wird gemessen? Da vor allem von Bedeutung ist, wie die Luft belastet ist, die wir im täglichen Leben atmen, wird dies regelmäßig gemessen. 16 ortsgebundene Stationen erfassen täglich die Schadstoffkonzentration in der Berliner Luft. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Maßnahmen: Bessere Luft für die Hauptstadt – was wird getan? Zentrale Aufgabe eines Luftreinhalteplans ist die Zusammenstellung und Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung, um schnellstmöglich überall in Berlin die Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Veranstaltungen In vier Workshops wurden u.a. Möglichkeiten zur Minimierung der Stickoxidbelastung in hochbelasteten Berliner Straßen diskutiert. Auch die grundsätzlichen Maßnahmen zur generellen Emissionsminderung im Berliner Straßenverkehr wurden erörtert. Weitere Informationen Bild: rclassenlayouts / Depositphotos.com Öffentlichkeitsbeteiligung Der Luftreinhalteplan für Berlin, 2. Fortschreibung wurde am 23. Juli 2019 vom Berliner Senat verabschiedet. Im Rahmen der vorangegangenen Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Institutionen und Firmen im Vorfeld ihre Vorschläge und kritischen Fragen einbringen. Weitere Informationen Download Hier erhalten Sie Download-Dokumente zum Thema Weitere Informationen

Feinstaub-Grenzwert 2012 in Sachsen-Anhalt nicht überschritten

Nr.: 12/2012 Halle (Saale), 27.12.2012 Feinstaub-Grenzwert 2012 in Sachsen-Anhalt nicht überschritten Der Feinstaub-Grenzwert in Sachsen-Anhalt wurde im Jahr 2012 an allen lan- desweit 26 Feinstaub-Messstationen eingehalten. In den verbleibenden Tagen bis Jahresende ist davon auszugehen, dass nirgendwo mehr als die zugelas- senen 35 Tage zusammenkommen, an denen die Tagesbelastung von 50 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft überschritten wird. Das geht aus den aktuellen Messwerten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen- Anhalt hervor. Noch im vergangenen Jahr war der Grenzwert in vier Städten (Magdeburg, Halle, Wittenberg und Halberstadt) überschritten worden. Im Jahr 2012 gab es relativ wenige Wetterlagen mit ungünstigen Luftaus- tauschbedingungen. Problematisch sind solche Inversionslagen vor allem im Winter, wenn sich Schadstoffe aus Auspuffen und Schornsteinen am Boden wie unter einer Glocke ansammeln. Der Rückgang der Belastung in den Städten Magdeburg und Halle ist auch im Zusammenhang mit der Einführung der Umweltzonen zu betrachten. Ab dem 01. Januar 2013 tritt die nächste Stufe der Umweltzone in Kraft. Es dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette die Innenstädte befah- ren, was mit einem weiteren Rückgang des Schadstoffausstoßes verbunden sein wird. Erwartungsgemäß werden jedoch im Rahmen des traditionellen Feuerwerks zum Jahreswechsel vielerorts nicht nur die Raketen, sondern auch die Fein- staubwerte in die Höhe schießen. In zurück liegenden Jahren wurde in der Silvesternacht in einigen Städten kurzzeitig schon das 20-fache des zulässi- gen Tagesmittelwertes (50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) gemessen. So schön diese Feuerwerkstradition auch sein mag – für Umwelt und Gesund- heit stellt sie eine Belastung dar, unterstreicht Klaus Rehda, Präsident des Landesamtes für Umweltschutz, und wirbt dafür, vielleicht auf den einen oder anderen Silvesterböller zu verzichten. Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt -Tel. 0391-56 54 50 Messnetzzentrale Luftüberwachungssystem LÜSA -www.lau.sachsen-anhalt.de -mdr Videotext Tafeln 524-526 Der Präsident PRESSEMITTEILUNG - Nur an Silvester wird alljährliche Feinstaubspitze erwartet - E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 Anlage: Anzahl der Tage an Messstationen Sachsen-Anhalts mit Tagesmittelwert > 50 µg/m³ Stand: 20.12.2012 (vorläufige Angaben) Messort/StationsnameAnzahl der Tage mit Tages- mittelwert > 50 µg/m³ 35 Überschreitungen pro Jahr erlaubt Halle/Paracelsusstraße Magdeburg/Schleinufer Aschersleben Halberstadt/Friedenstraße Magdeburg/Damaschkeplatz Magdeburg/Reuter-Allee Wittenberg/Dessauer Str. Halle/Merseburger Str. Halle/Nord Magdeburg/West Zeitz Bernburg Leuna Domäne Bobbe Dessau/Albrechtsplatz Halberstadt Bitterfeld/Wolfen Wernigerode/Bahnhof Burg Pouch Weißenfels/Am Krug Hettstedt/Industrie Stendal/Stadtsee29 22 20 19 19 18 17 14 13 11 11 10 9 9 8 8 8 8 7 6 6 6 6 Wittenberg/Bahnstraße Zartau Unterharz/Friedrichsbrunn5 3 2 Die EU-Richtlinie 2008/50/EG erlaubt Überschreitungen an 35 Tagen im Jahr. Feinstaub kann in die Lunge gelangen und Entzündungen, Asthma oder Krebs auslösen. Die feinen Staubpartikel stammen vor allem aus dem Straßenverkehr, aus Heizungen und Industriean- lagen. 2/2

Steigende Belastungen durch bodennahes Ozon trüben die gute Bilanz zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt

Die Luft in Sachsen-Anhalt wird immer sauberer. Diesen langjährigen Trend belegen auch die Daten aus dem „ Immissionsschutzbericht 2022 “, den das Landesamt für Umweltschutz (LAU) am heutigen Mittwoch veröffentlicht hat. So wurden im Vorjahr die Grenzwerte für zentrale Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid und Feinstaub landesweit an allen Messstationen des LAU erneut sicher eingehalten. Angestiegen sind dagegen die Belastungen durch bodennahes Ozon. Ursache hierfür war vor allem der extrem sonnige und heiße Sommer. Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann betont: „Gute, saubere Luft ist eine wesentliche Voraussetzung für die menschliche Gesundheit und eine intakte Umwelt. Daher ist es erfreulich, dass sich die Luftqualität in Sachsen-Anhalt auch im Jahr 2022 weiter verbessert hat. Trotz des positiven Trends und der erreichten Fortschritte bleibt der Immissionsschutz aber nach wie vor eine wichtige Aufgabe. Denn der zunehmend spürbare Klimawandel führt auch in diesem Bereich zu neuen Herausforderungen, wie etwa beim Thema Ozon.“ Ozon hat zwei Gesichter: In der Stratosphäre (oberhalb von 15 Kilometern) schützt es vor gefährlicher UV-Strahlung; in Bodennähe wirkt es jedoch schädlich auf die Atemwege des Menschen sowie Tierwelt und Vegetation. Das Spurengas bildet sich bei intensiver Sonneneinstrahlung aufgrund des Ausstoßes von Stickstoffoxiden sowie flüchtiger organischer Verbindungen, etwa durch Verbrennungsprozesse oder Ausdünstung aus Farben und Lacken. Die Ozon-Belastung hängt daher maßgeblich von der Witterung ab. Der Sommer 2022 war der sonnenreichste seit rund 70 Jahren und mit einer deutschlandweiten Mitteltemperatur von 19,2 Grad der viertheißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Dadurch sind auch in Sachsen-Anhalt die mittleren Ozon-Konzentrationen angestiegen: Der Achtstunden-Mittelwert in Höhe von 120 µg/m³ wurde 2022 an den LAU-Messstationen an 14 Tagen überschritten; im Vorjahr war dies nur an sieben Tagen der Fall. Dagegen wurde die Schwelle zur Warnung der Bevölkerung vor Belastungsspitzen – ein Einstunden-Mittelwert von 180 µg/m³ – auch 2022 nicht erreicht. Gleiches gilt für den EU-Zielwert zum Ozon-Schutz der Vegetation. LAU-Präsidentin Dr. Sandra Hagel erklärt: „Die EU lässt insgesamt 25 Überschreitungen des Achtstunden-Mittelwertes im Jahr zu; daher sind wir in Sachsen-Anhalt derzeit noch im grünen Bereich. Gleichwohl werden wir dieses Thema intensiv beobachten. Dies gilt umso mehr, als auch in unseren Breitengraden durch den Klimawandel heißere und sonnigere Sommer zu erwarten sind. Zugleich wirken sich auch steigende Anstrengungen zum Immissionsschutz positiv auf die Ozon-Belastung aus. Wenn weniger fossile Brennstoffe genutzt werden, entstehen dadurch weniger Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen, wodurch sich wiederum auch weniger bodennahes Ozon bilden kann.“ Der „Immissionsschutzbericht 2022“ ist auf den Internetseiten des LAU verfügbar. Auch die Berichte aus den Vorjahren können auf den LAU-Seiten abgerufen werden. Stunden- und tagesaktuelle Daten der LAU-Messstationen gibt es auf der Website des Lufthygienischen Überwachungssystems www.luesa.sachsen-anhalt.de und in der „LÜSA“-App . Weitere Informationen zum Thema „Ozon“ finden sich auf den Internetseiten des Umweltministeriums . Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ).

Umweltportal Sachsen-Anhalt enthält ab sofort auch umfangreiche Daten zur Luftqualität

Tief Luft holen – das kann man in Sachsen-Anhalt ganz unbesorgt tun. Die Daten der vergangenen Immissionsschutzberichte zeigen: Die Luft im Land wird immer sauberer. Auch 2023 wurden die Grenzwerte für wesentliche Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid und Feinstaub an allen Mess-Stationen in Sachsen-Anhalt sicher eingehalten. Damit sich alle Interessierten ganz einfach selbst von der steigenden Luftqualität überzeugen können, sind die Daten des Lufthygienischen Überwachungssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) in das Umweltportal des Landes integriert worden – und ab sofort bequem, modern und übersichtlich unter https://umwelt.sachsen-anhalt.de/luesa zu finden. Aktuell umfasst das LÜSA-Netz insgesamt 26 Messstationen – in Großstädten, an Industriestandorten und im ländlichen Raum. Lage und Zahl der Stationen sowie Messverfahren sind europaweit einheitlich geregelt; Grundlage dafür ist die EU-Luftqualitätsrichtlinie. Im modernen Umweltportal können die stündlich erhobenen Messdaten aller Stationen jetzt bequem über Auswahlmenüs abgerufen werden. Im Vergleich zum bisherigen, technisch veralteten LÜSA-Webauftritt sind zudem neue Angebote und Funktionen verfügbar, etwa grafische Darstellungen der Messwertverläufe und Prognosen der Belastung mit Luftschadstoffen. Alle Messdaten können auch heruntergeladen werden. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

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