Die Immissionsüberwachung wird in Mecklenburg-Vorpommern durch den Betrieb eines landesweiten Luftmessnetzes gewährleistet. Entsprechend bestehender Gesetze werden folgende Aufgaben durchgeführt: -Überwachung von Grenzwerten -Ermittlung der städtischen und ländlichen Hintergrundbelastung -Ermittlung der Belastung an verkehrsbelasteten Standorten -Ermittlung der Belastung im Umfeld von Industriebetrieben und Hafenanlagen -Beobachtung der Langzeitentwicklung -Ermittlung der Ursachen von Grenzwertverletzungen -Uberprüfung der Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung -Information der Öffentlichkeit entsprechend der vorgeschriebenen EU-Richtlinien -Datenauswertung und Beurteilung entsprechend der vorgeschriebenen EU-Richtlinien und nationaler Gesetze und Vorschriften -Datenaustausch -besondere Berichtspflichten bestehen gegenüber der EU -Entwicklung von Messtrategien -Einsatz verschiedenster Messverfahren und Kalibriertechniken Die stationären Messstationen sind entsprechend ihres Einsatzzweckes mit verschiedenen Messgeräten ausgestattet, mit denen es möglich ist, die kontinuierliche Überwachung der Luftschadstoffbelastung an Feinstaub (bis1998 Schwebstaub), Stickoxiden, Ozon, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid kontinuierlich zu überwachen, zu erfassen und zeitnah hierüber zu berichten. Für die Ermittlung der Benzolkonzentrationen kommen an drei Standorten Passivsammler zum Einsatz. An einigen der Messstationen wurden darüber hinaus Geräte zur diskontinuierlichen Feinstaubsammlung installiert, um nach Laboranalysen Kenntnisse über die Inhaltsstoffe des Feinstaubs (z. B. PAK und Schwermetalle) zu gewinnen. Diese Daten werden gegenwärtig in 14 vollautomatisch betriebenen Messcontainern an folgenden Standorten gewonnen: verkehrsnah gelegene Messstationen in: Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Wolgast ländlich gelegene Messstationen: Gülzow, Göhlen, Löcknitz, Rostock-Stuthof, Leizen, Garz Messstationen im städtischen Hintergrund: Güstrow, Rostock-Warnemünde. Desweiteren wird ein NH3-Messnetz zur orientierenden Messung betrieben, um die Kenntnisse über die räumliche Variabilität der NH3-Immissonen im ländlichen Raum zu verbessern und damit wichtige Informationen z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu generieren.
Feinstäube in der Außenluft stellen eine gesundheitliche Belastung dar und sind daher im Rahmen der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Form von Grenzwerten reglementiert. Es gibt Grenzwerte für Feinstäube mit einem Durchmesser von 10 und 2,5 Mikrometer, jedoch keine für ultrafeine Partikel (UFP) mit einer Größe kleiner als 0,1 Mikrometer. Aufgrund ihrer geringen Größe können UFP tief bis in die Lungenbläschen und von dort aus in das Herz-Kreislaufsystem gelangen. Im Herz-Kreislaufsystem sowie in anderen Organen können UFP Entzündungsreaktionen hervorrufen. Es wird angenommen, dass durch anhaltende Entzündungen Organschädigungen und chronische Erkrankungen wie zum Beispiel chronische Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauferkrankungen oder eine Schwächung des Immunsystems begünstigt werden. Zu diesen gesundheitlichen Wirkungen insbesondere nach langfristiger Exposition gegenüber UFP gibt es derzeit kaum epidemiologische Studien. Dieses Vorhaben soll diesem Mangel begegnen, indem eine epidemiologische Studie konzipiert und pilotiert wird. Hierbei sollen die gesundheitlichen Auswirkungen einer langfristigen Exposition gegenüber UFP untersucht werden unter Berücksichtigung von Confoundern und anderen Luftschadstoffen. Die Pilotierung bezieht sich auf verschiedene UFP-Messungen und Metriken, um deren zeitliche und räumliche Variabilität abdecken zu können, denn Durchschnittswerte, welche in epidemiologischen Studien meist verwendet werden und repräsentativ für eine bestimmte Umgebung und einen Zeitraum sind, können für UFP nicht verwendet werden. Es sollen konkrete Vorschläge für eine umfassende epidemiologische Studie inklusive Expositionsschätzung, UFP Metrik, Fallzahl, möglicher zu untersuchender Gesundheitsendpunkte sowie deren Erfassung gemacht werden. Das Projekt wird von einem Konsortium bearbeitet, welches aus den folgenden Institutionen besteht: Institut für Energie- und Umwelttechnik e.V., TNO - Netherlands Organisation for Applied Scientific Research, Institut für Arbeits- Sozial- und Umweltmedizin, Heinrich-Heine-Universität, Hochschule Düsseldorf, Labor für Physik und Umweltmesstechnik, IVU Umwelt GmbH, Ing.-Büro Janicke.
2018 | 2016 | 2015 | 2014 | 2011 | | 2010 | 2009 | 2005 | 2002 Umweltzonen, Fahrverbote, Tempo 30: Im Bereich Verkehr tut Berlin viel für frische Luft. Denn Pkw, Busse und Lkw sind nach wie vor Hauptverursacher der Luftverschmutzung. Obwohl bereits viel passiert ist, um Schadstoffe zu reduzieren, werden immer noch Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide überschritten. Um das zu ändern, wurde der Luftreinhalteplan fortgeschrieben und gilt nun für die Jahre 2018 bis 2025. Er analysiert Ursachen für die Luftverschmutzung, gibt Prognosen ab und prüft mögliche Maßnahmen, um die Luftqualität zu verbessern, zum Beispiel Durchfahrtbeschränkungen für Dieselfahrzeuge. Mit den Maßnahmen will Berlin vor allem das Stickstoffdioxid in der Luft reduzieren, das – wenig überraschend – besonders oft an den Hauptverkehrsstraßen gemessen wird. Neben regelmäßigen Messungen gibt es auch Modellrechnungen. Der Unterschied: Während Messungen nur für ein begrenztes Gebiet in der Umgebung des Messortes repräsentativ sind, ergeben die Modellrechnungen ein Abbild der Schadstoffkonzentrationen im gesamten Stadtgebiet. Eine ausführliche Dokumentation zu den wesentlichen Inhalten des Luftreinhalteplans 2018-2025 ist hier verfügbar. Sie finden Karten, die sich ausschließlich auf den Hauptverursacher schlechter Luft in Berlin beziehen: den Kfz-Verkehr. Verkehrsmengen Informationen zur Luftqualität Emissionskataster Berliner Luftgütemessnetz
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über Feinstaubgrenzwerte möchte ich mich erkundigen, welche Maßnahmen die Stadt zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten in öffentlichen Gebäuden ergreift. Besonders interessiert mich, welche Luftqualitätsstandards in Einrichtungen gelten, die in städtischer Verantwortung stehen – etwa im Rathaus, in Schulen, Kitas, Bibliotheken und Verwaltungsgebäuden. Ich bitte Sie um Auskunft zu folgenden Punkten: Welche Grenzwerte für Feinstaub (PM10 und PM2.5) gelten in städtischen Gebäuden wie dem Rathaus, Schulen und Kitas? – Orientiert sich die Stadt an Arbeitsplatzgrenzwerten, an Empfehlungen des Umweltbundesamts oder an eigenen strengeren Vorgaben? Wie wird die Luftqualität in diesen Gebäuden überwacht? – Gibt es regelmäßige Messungen oder kontinuierliche Sensorik? – Werden die Ergebnisse veröffentlicht? Welche technischen Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind in Schulen und im Rathaus installiert? – z. B. Lüftungsanlagen, Filtertechnik, CO₂‑Ampeln, Feinstaubfilter, Luftreiniger. Wie wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche in Schulen nicht höheren Belastungen ausgesetzt sind als Erwachsene am Arbeitsplatz? Welche konkreten Schritte plant die Stadt, um die Feinstaubbelastung in Innenräumen weiter zu reduzieren? – insbesondere in Gebäuden mit hoher Publikumsfrequenz. Wie bewertet die Stadt die Diskrepanz zwischen den strengen Grenzwerten für Außenluft und den deutlich höheren zulässigen Werten in Innenräumen? – Gibt es Überlegungen, eigene kommunale Standards einzuführen? Ich halte Transparenz und klare Schutzmaßnahmen für essenziell, insbesondere in Einrichtungen, die täglich von Kindern, Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeitenden genutzt werden. Für eine ausführliche Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus.
Als ultrafeine Partikel werden Teilchen mit Durchmessern kleiner als 100 nm bezeichnet. Die ultrafeinen Partikel entstehen in Verbrennungsprozessen, die unter Sauerstoffmangel stattfinden. Hierbei sind u.a. der Straßenverkehr mit seinen unzähligen instationären Verbrennungen, Industrieprozesse und Hausbrand zu nennen. Partikel dieses Größenbereichs können sehr spezielle chemische oder physikalische Wechselbeziehungen mit der Umgebung eingehen. Man beobachtet bei ultrafeinen Partikeln vorwiegend Diffusion, wogegen sich größere Teilchen eher durch Anlagerung bzw. Sedimentation auszeichnen (Limbach, 2005). In der Europäischen Union gilt seit Januar 2005 ein Grenzwert für Feinstaub, d.h. für Partikel kleiner als 10ìm (PM10), vorgeschrieben. Für ultrafeine Partikel gibt es in Europa bisher keine eigenen Grenzwerte. In einem bis dahin einmaligen Projekt wurde die Entwicklung der Belastung mit ultrafeinen Partikeln in Erfurt über zehn Jahre quantitativ bestimmt. Dabei wurde ein deutlicher Anstieg festgestellt (Krug, 2005). Die Korngrößen des Ultrafeinstaubs können das menschliche Respirationssystem erreichen. Man spricht daher vom inhalierbaren Anteil des Feinstaubs. Partikel kleiner als 100 nm werden als noch gefährlicher eingestuft, da sie lungengängig sind. Wegen ihrer geringen Größe können einzelne ultrafeine Partikel ein Lungenepithel durchqueren. Ein Weitertransport zu Leber, Knochenmark oder Herz ist möglich. Die Ultrafeinpartikel können sich in der Lunge bis zu mehreren Monaten ablagern bzw. verbleiben (WHO,1997). Es sind einige Verfahren entwickelt worden, um die PAK-Belastung auf Menschen zu erfassen und ihre Auswirkungen zu beschreiben. Dabei wurde Benzo(a)Pyren oft als Indikator für die Präsenz von karzinogenen PAK in der Umwelt genutzt. Verbreitet ist zum Beispiel die Bestimmung von PAK in Blut oder Urin und die Untersuchung der Auswirkungen von PAK auf den Metabolismus in Organen wie Niere und Leber (Larsen, 1995). Die Exposition durch NPAK erfolgt hauptsächlich über die Luft. Es gibt bislang wenige Studien, welche die Langzeitwirkung der inhalativen Aufnahme untersuchen. Darüber hinaus gelten auch die Metaboliten der NPAK als kanzerogen (Uhl, 2007). Laut WHO gibt es erheblichen Forschungsbedarf hinsichtlich der Exposition der Menschen und der Wirkungen von NPAK auf die menschliche Gesundheit (IPCS 2003). Obwohl die NPAK nur einen Bruchteil (1 bis 10Prozent) der PAK ausmachen (Nielsen, 1984), ist spezielle Aufmerksamkeit wegen ihrer hohen biologischen Aktivität notwendig. Zahlreiche NPAK wirkten in Tierversuchen deutlich mutagen und kanzerogen (Fiedler et.al, 1990). Über ihr Verhalten und ihre Anreicherung in Boden und Staub ist bis jetzt noch sehr wenig bekannt. Ebenso wenig wie über deren Metabolismus und Akkumulation in biologischem Gewebe (Fiedler et al., 1991, Fieder und Mücke 1990). (...)
Berechnete Feinstaub-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Bezugsjahr 2010. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Feinstaub im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Die Legende orientiert sich an dem Zusammenhang zwischen dem Feinstaub-Jahresmittelwert und der Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums. Die Berechnung liegt für mehrere Städte in Niedersachsen vor, z. B. Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Hildesheim, Oldenburg.
Berechnete Feinstaub-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Bezugsjahr 2015. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Feinstaub im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Die Legende orientiert sich an dem Zusammenhang zwischen dem Feinstaub-Jahresmittelwert und der Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums. Die Berechnung liegt für mehrere Städte in Niedersachsen vor, z. B. Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Hildesheim, Oldenburg.
Die Luftqualität in Nordrhein-Westfalen befindet sich im Vergleich zum Vorjahr auf gleichbleibendem Niveau. Das zeigen erste vorläufige Auswertungen der Messdaten aus dem Jahr 2025 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima. Stickstoffdioxid (NO 2 ) Die Stickstoffdioxid-Konzentration in der Luft wurde im Jahr 2025 an 56 Messstellen in Nordrhein-Westfalen mit einem automatischen Verfahren kontinuierlich gemessen. An diesen Stationen lag im Jahr 2025 die NO 2 Belastung landesweit auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr. Der europäische Grenzwert für die mittlere Jahreskonzentration von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde an den Stationen sicher eingehalten. Für weitere Standorte, an denen die Belastung mit einem Passivsammler-Verfahren und Laboranalytik bestimmt wird, liegt die Auswertung der Daten erst etwa im März vor. Die bisher vorliegenden Daten weisen aber schon jetzt darauf hin, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit auch an diesen Messorten der aktuell gültige Grenzwert eingehalten wurde. Feinstaub (PM 10 ) Die PM 10 -Messungen erfassen die Gesamtmasse aller Feinstaubpartikel bis zu einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometern. Auch diese Messungen ergeben eine ähnliche Belastung wie im Vorjahr. An allen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen wurde der Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für PM 10 , wie bereits in den Jahren zuvor, deutlich eingehalten. Neben dem Jahresmittelgrenzwert wurde an allen PM 10 Probenahmestellen auch der Tagesmittelgrenzwert eingehalten. Danach dürfen an einer Probenahmestelle maximal 35 Tage pro Kalenderjahr mit einer mittleren Belastung von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für PM 10 auftreten. Neue Grenzwerte ab 2030 Am 10. Dezember 2024 ist die europäische Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 in Kraft getretenen. Mit dieser Richtlinie sind ab dem Jahr 2030 unter anderem Grenz- und Zielwerte mit einem erhöhten Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt europaweit einzuhalten. Die neuen Grenzwerte basieren auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die sich auf neuere Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Wirkungen von Luftschadstoffen beziehen. Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid darf ab 2030 einen Wert von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht mehr überschreiten. Auch für Feinstaub mit einem maximalen Partikeldurchmesser von zehn Mikrometern wird der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter herabgesetzt. Der Tagesmittel-Grenzwert für Feinstaub PM10 wird ab 2030 45 statt bisher 50 Mikrogramm pro Kubikmeter betragen. Dieser Wert darf dann nur noch an maximal 18 statt bisher 35 Tagen überschritten werden. Die vorläufige Auswertung der kontinuierlichen Messungen der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung ist in der angehängten Tabelle dargestellt. Zur Tabelle : https://lanuv/luft/Tabelle_Konti_2025.pdf Die vollständige Bewertung der Luftqualität für das Jahr 2025 wird nach Abschluss der Laboranalyse der Passivsammlermessungen im Laufe des Frühjahres 2026 vorgenommen. Jahresberichte und Daten sind im Fachinformationssystem Luft.NRW veröffentlicht. Nach Abschluss der Auswertungen werden dort die Ergebnisse für 2025 ergänzt: https://luftqualitaet.nrw.de/index.php Informationen zur neuen Luftqualitätsrichtlinie beim Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/luftreinhaltung-in-der-eu/die-neue-luftqualitaetsrichtlinie zurück
In Berlin gibt es auf vielen Straßen Abweichungen von der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen tragen dazu bei, den Verkehr in der Großstadt sicherer und umweltverträglicher zu machen. Wohngebiete, Mischgebiete oder Gewerbe- und Industriegebiete stellen die Verkehrsplanerinnen und -planer vor völlig unterschiedliche Aufgaben. Während in den Wohn- und Mischgebieten die Verkehrssicherheit und die Begrenzung von Lärm und Umweltbelastungen im Vordergrund stehen, muss auf den Hauptverkehrsstraßen der Stadt ein effizienter und möglichst reibungsloser Verkehr gewährleistet werden. Ein wichtiges Mittel, um den Bedürfnissen von Anrainerinnen und Anrainer und den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden, sind Tempobeschränkungen. Sie helfen, den Verkehr nach den spezifischen Bedürfnissen vor Ort und der jeweiligen städtischen Umgebung zu organisieren. Warum Tempobeschränkungen? Untersuchungen zur Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Karte Tempolimits im Geoportal Berlin Vor Grundschulen und Kindergärten sowie auf Straßenabschnitten mit Unfallhäufung gelten häufig Tempolimits. Diese bieten Schutz (nicht nur) für Kinder und weisen die Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich auf besondere Gefahrenorte hin. Lärm stört uns im Schlaf besonders. Die Tempo-30-Regelungen dienen dem Schutz der Nachtruhe. Dieser Schutz ist wichtig, weil dauerhafter nächtlicher Verkehrslärm ab 55 Dezibel wahrscheinlich zu vermehrten Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt. An den Berliner Hauptstraßen sind davon knapp 340.000 Menschen betroffen. Die Maßnahme Tempo 30 nachts (22-6 Uhr) ist ein Teil eines Gesamtkonzeptes zur Lärmminderung, die durch weitere Maßnahmen – z. B. den Austausch lauter Straßenbeläge – ergänzt werden. Die Tempo-30-Regelungen in der Nacht lösen die Lärmprobleme der Stadt zwar nicht gänzlich. Aber sie werden zur Folge haben, dass viele Berlinerinnen und Berliner künftig etwas ruhiger schlafen können. Die Berliner Luft muss besser werden! Denn trotz umfangreicher Maßnahmen besteht immer noch die Gefahr, dass die europaweit verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10) in unserer Stadt überschritten werden. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Zielwerte werden in Berlin sogar flächendeckend überschritten. Es gibt eindeutige Ergebnisse, dass Tempo 30 die Atemluft verbessern kann. Tempo 30 ist eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses beizubehalten oder zu verbessern. Denn dann werden Anfahrprozesse verkürzt und weniger Emissionen ausgestoßen. Auch Emissionen durch Reifenabrieb und Aufwirbelung werden verringert, da die Reibungskräfte und Turbulenzen bei niedrigen Geschwindigkeiten geringer sind. Emissionen durch Bremsenabrieb sinken zudem, weil die Bremsdauer und -stärke im Vergleich zu Tempo 50 geringer ist. In Berlin wurde die Wirkung von Tempo 30 auf die Luftqualität über mehrere Jahre direkt überprüft. Weitere Informationen zur Luftqualität in Berlin und zum Luftgütemessnetz Untersuchung zur Wirkung von Tempo 30 auf den Verkehr und die Luftqualität (2021) Der Verkehrsversuch „Tempo 30 zur Verbesserung der Luftqualität“ auf fünf stark belasteten Berliner Straßen wurde erfolgreich abgeschlossen. Für die Untersuchung wurden fünf Streckenabschnitte folgender Straßen ausgewählt: Leipziger Straße (Markgrafenstraße – Potsdamer Platz) Potsdamer Straße (Potsdamer Platz – Kleistpark) Hauptstraße (Kleistpark – Innsbrucker Platz) Tempelhofer Damm (Alt-Tempelhof – Ordensmeister Straße) Kantstraße (Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz). Die Ergebnisse der Untersuchung haben gezeigt, dass… …Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zu einer Verbesserung der NO 2 -Belastung um bis zu 4 µg/m³ im Jahresmittel beitragen kann. …Tempo 30 zu keinem nennenswerten Ausweichverkehr auf andere Straßen führt. …sich durch die niedrigere Reisegeschwindigkeit die Fahrzeit des ÖPNV (Busverkehr) auf den Strecken um rund 60 bis 90 Sekunden verlängert. Die Untersuchung hat somit auch gezeigt, dass Tempo 30 ein wirksames Instrument zur Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrs ist. Die Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin wurden analysiert. Ziel war es, die Wirksamkeit der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen genauer zu untersuchen und geeignete Rahmenbedingungen für die Anordnung von Tempo 30 darzustellen. Unter anderem zeigte sich, dass die mittleren Geschwindigkeiten nach Anordnung von Tempo 30 in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle statistisch signifikant sanken, auch ohne bauliche Begleitmaßnahmen oder Radarkontrollen. Die wesentlichen Erkenntnisse der Evaluierung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin finden Sie im Bericht zur Evaluierung. Darüber hinaus hatte das Umweltbundesamt eine Untersuchung zu den weiteren Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, zum Beispiel auf die Qualität des Verkehrsflusses und auf das subjektive Empfinden der Anwohner, in Auftrag gegeben.
Die hier zum Download bereit gestellten Dateien sind nicht barrierefrei 12-2012 Feinstaub-Grenzwert 2012 in Sachsen-Anhalt nicht überschritten - Nur an Silvester wird alljährliche Feinstaubspitze erwartet - 11-2012 Grüne Schatzkammer Sachsen-Anhalt Wanderausstellung zum Europäischen Naturschutz in Sachsen-Anhalt eröffnet 10-2012 Boden - Wir stehen alle drauf! 09-2012 Erstes Foto eines Wolfsduos in der Annaburger Heide 08-2012 Rekordwerte auch beim Ozon in Sachsen-Anhalt 07-2012 Schönes Wetter und hohe Luftverschmutzung Sommerhitze mit viel Ozon und Feinstaub 06-2012 Wolfsnachwuchs auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow 05-2012 Sachsen-Anhalt betreibt aktiv Lärmschutzplanung - Zweite Stufe der EU-Lärmkartierung an Bundesautobahnen in Sachsen-Anhalt planmäßig abgeschlossen 04-2012 Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA): Wie werden Tigerpython, seltene Papageien und Schildkröten in Sachsen-Anhalt geschützt? 03-2012 8. Leipziger Deponiefachtagung an der HTWK Leipzig 02-2012 Ehrenamtliche Naturschützer im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt gewürdigt 01-2012 Gemischte Bilanz des Vorkommens von Vogelarten in Sachsen-Anhalt Staatliche Vogelschutzwarte legt Bericht über das Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt vor
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