Vereinfachtes Verfahren Wechselsammelbehälter nach § 46 StVO i.V.m. § 13 BerlStrG Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands Ausführungsvorschriften (AV) zu § 127 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – geringfügige bauliche Maßnahmen (AV 100/120) Verkehrsrechtliche Anordnungen (Verkehrsmanagement) Umweltzone – Stufe 2 Parkraumbewirtschaftung (Handwerkerparkausweis) Luftverkehr: Bauvorhaben / Kräne Kampfmittel Online-Formular Vereinfachtes Verfahren Wechselsammelbehälter nach § 46 StVO i.V.m. § 13 BerlStrG Online-Formulare Antrag auf Baustelleneinrichtungsflächen nach § 11 (3) Berliner Straßengesetz Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie Sondernutzungserlaubnisse für Flächen zur Einrichtung von Baustellen beantragen. Es muss sich dabei um Flächen des öffentlichen Straßenlandes handeln, auf die Sie zur Durchführung Ihrer baulichen Maßnahme angewiesen sind. Bitte beachten Sie, dass nur der Bauherr den Antrag stellen darf! (§ 11 Abs. 11 des Berliner Straßengesetzes). Die ausführende Firma kann unter Vorlage einer Vollmacht des Bauherrn die Erlaubnis beantragen. Sie erhält den Bescheid übersandt, wenn sie vom Bauherrn entsprechend zum Empfang der Sondernutzungserlaubnis legitimiert worden ist. Andernfalls wird der Bescheid ausschließlich an den Sondernutzer (Bauherrn) übersandt. Weitere Informationen Antrag auf Sondernutzungen oder Provisorische Gehwegüberfahrt nach § 11 bzw. § 9 (4) des Berliner Straßengesetzes Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie temporäre oder dauerhafte Sondernutzungserlaubnisse für solche Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlands beantragen, die keine Inanspruchnahmen von Verkehrsflächen zur Einrichtung von Baustellen betreffen. (z.B. Apotheken- und Fahnenmaste, Fundamente, Betonsockel, Großflächenwerbeanlagen, Erker, Balkone, etc. oder Baugerüste, Kranschwenkbereiche, temporäre Freileitungen, Lichterketten, Ausschmückungen oder Beflaggungen etc.) Weitere Informationen Antrag auf Ausnahmegenehmigungen nach § 46 (1) StVO / § 13 BerlStrG für das Aufstellen von Infoständen, das Aufstellen von Großwerbetafeln für Wahlen, das Herausstellen von Stehtischen, Tischen und Stühlen, Waren oder sonstigen Gegenständen, für die Materiallagerung und für den Straßenhandel Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie Ausnahmegenehmigungen beantragen, für die Sie öffentliches Straßenland in Anspruch nehmen möchten. Weitere Informationen Online-Formulare Anzeige zum Verlegen und Ändern von Telekommunikationslinien Aufgrabemeldung/Baubeginnanzeige Fertigstellungsanzeige Weitere Informationen Online-Formular Antrag auf Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen Mit diesem Formular können Unternehmen für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, bei den Berliner Straßenverkehrsbehörden die Anordnung einer Arbeitsstelle nach § 45 Abs. 6) StVO beantragen. Weitere Informationen Informationen zur Umweltzone Berlin Online-Formular Feinstaubplakette Online-Formular Handwerkerparkausweis Weitere Informationen Weitere Informationen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten Datenschutzerklärung der VISS-Geschäftsstelle
<p>Dieser Datensatz beinhaltet den Umriss der städtischen Umweltzone Münster in verschiedenen maschinenlesbarem Formaten.</p> <p>Nur Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette dürfen in der Umweltzone fahren.</p> <p>Die Umweltzone existiert seit 1. Januar 2010 und umfasst Münsters Stadtkern: Sie wird unter anderem im Norden von der Münzstraße, im Osten von der Eisenbahnstraße, im Süden von der Moltkestraße und im Westen vom Schlossplatz begrenzt.</p> <p>Basis für die Einrichtung der Umweltzone ist der von der Bezirksregierung Münster unter Beteiligung des Landesamtes für Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, betroffenen Fachstellen der Stadtverwaltung Münster sowie Interessenverbänden erstellte "Luftqualitätsplan Münster 2009".</p>
Umweltzone Berlin Baumaschinen Baustellen Deutsch Feinstaubplakette English Online-application environmental zone sticker Informationen zur Umweltzone Berlin Beschwerde über eine Baustelle Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten Service-Portal Berlin Weitere Informationen zu Ausnahmen von der Kennzeichenpflicht in der Umweltzone finden Sie in der Dienstleistungsdatenbank des Service-Portals Berlin. Service-Portal
1) Warum müssen Elektroautos (Tesla, Hyundai Ioniq Elektro, etc.) eine grüne Plakette vorweisen? 2) Warum müssen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen eine grüne Plakette vorweisen? Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen dürfen nur Kohlendioxidemissionen von höchstens 50 g ausstoßen und müssen mindestens 40 km elektrisch fahren. Keines dieser Fahrzeuge stößt Mengen an Feinstaub aus bei der die Werte für eine grüne Plakette nicht ermöglichen würden. Dies ist unnötige Bürokratie.
1) Warum wird für ein E-Auto mit einem E-Kennzeichen eine grüne Umweltplakette benötigt, für historische Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen hingegen nicht? Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen dürfen nur Kohlendioxidemissionen von höchstens 50 g ausstoßen und müssen mindestens 40 km elektrisch fahren. Die Anforderungen für ein E-Kennzeichen sind somit strenger als für die grüne Umweltplakette, somit erreicht jedes E-Auto immer eine grüne Umweltplakette. 2) Ist es angedacht 35. BImSchV (Anhang 3) entsprechend zu ergänzen?
Nach aktuell gültiger Rechtslage, benötigen auch Elektrofahrzeuge mit einem E-Kennzeichen eine (grüne) Umweltplakette um in Umweltzonen einzufahren. Da alle Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen die grüne Umweltplakette erhalten, erscheint es mir als zusätzliche Bürokratie und sollte deshalb abgeschafft werden. Ist dies vorgesehen oder spricht etwas dagegen?
Auch Besucher aus dem Ausland, die mit ihrem Fahrzeug nach Berlin kommen, brauchen für ihr Fahrzeug eine Umweltplakette. Die Umweltplakette kann z.B. auf der Website der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin unter folgendem Link Online-application environmental zone sticker (Englisch) Online-Antrag Feinstaubplakette bestellt werden, sofern die für die Zuteilung der Plakette notwenigen Angaben aus den Fahrzeugpapieren, z.B. durch eine Herstellerbescheinigung für die Zulassungsbehörde erkennbar hervorgehen. Die erforderlichen Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschein sind eingescannt als Anhang zur E-Mail beizufügen oder als Kopie per Post zu senden. Weitere Informationen in mehreren Sprachen Der Nachweis der Schadstoffgruppe für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer Plakette ist in der Kennzeichnungsverordnung (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz) in § 6 geregelt. Ist aus den Fahrzeugpapieren erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde, kann die Einstufung gemäß Anhang 2 der Kennzeichnungsverordnung erfolgen. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges. Einen Überblick über die Einstufung ausländischer Fahrzeuge anhand des Datums der Erstzulassung gibt folgende Tabelle (in Einzelfällen können sich Abweichungen ergeben). Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor erhalten eine grüne Plakette. Alternativ können diese Fahrzeuge mit einer blauen E-Plakette nach Anlage 3a Fahrzeugzulassungsverordnung gekennzeichnet werden und damit in der Umweltzone Berlin fahren. Formulare Rechtsvorschriften
Dieser Datensatz ist nicht mehr aktuell, da die Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge im September 2023 aufgehoben wurden. Die zugehörigen WMS- und WFS-Dienste wurden abgeschaltet. Der Datensatz enthielt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge galt sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen. Hierbei wird zwischen Beschränkungen für alle Dieselfahrzeuge bis einschließlich EURO 5 (Pkw) bzw. EURO V (Lkw) und Beschränkungen ausschließlich für Lkw (ebenfalls bis einschließlich EURO V) unterschieden. Die betroffenen Straßenabschnitte waren für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt.
wäre es möglich, die grüne Umweltplakette für E-Autos abzuschaffen? Auf dem Nummernschild ist bereits ein E zu sehen, welches auf die Umwelttauglichkeit hinweist. Ich weiß, das Gesetz gibt trotzdem vor, dass die Umweltplakette auch für E-Autos benötigt wird. Dieses Gesetz stammt jedoch aus einer Zeit, in der E-Autos noch gar nicht nennenswert in Deutschland fuhren. Die Umweltplakettenpflicht für E-Autos zu entfernen würde also mehrere Vorteile haben: 1. Besseres Image des Gesetzgebers. Man hätte einen Grund weniger zu sagen, die Regierung erlässt überflüssige Gesetze die zu viel Bürokratie erzeugen (Stichwort: Bürokratieabbau) 2. Mehr Verkehrssicherheit. Das Sichtfeld im Auto würde nicht länger durch die Plakette beeinflusst werden (ja sie ist sehr klein, aber dennoch verdeckt sie mit Pech wichtige Dinge im Straßenverkehr) 3. Mehr Umweltschutz. Die Ressourcen für die Produktion der Plaketten kann eingespart werden Diese Anfrage bezieht sich nur auf reine Elektroautos. Hybride mit Verbrennungsmotor sollten weiterhin die Umweltplakette benötigen. Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass Autos mit einem H-Kennzeichen, keine Umweltplakette benötigen, da sie als Oldtimer gelten und ausgenommen sind. Dabei stoßen genau dieser Oldtimer häufig sehr viel Abgas aus, da die Motoren damals noch nicht so optimiert waren. Realer Irrsinn. Alte Autos mit viel Ausstoß brauchen keine Umweltplakette, neuste E-Autos mit keinem Ausstoß brauchen eine... Hier sehe ich großen Handlungsbedarf. Ich hoffe sehr, dass diese Anfrage tatsächlich mal etwas bewirkt und nicht typischerweise in der Bürokratie untergeht.
Dieser WFS (WebFeatureService) stellt die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen eine Durchfahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge gilt, sowie die zugehörigen von der Stadt empfohlenen Umfahrungsempfehlungen bereit. Die betroffenen Straßenabschnitte sind für Anlieger frei befahrbar und mit entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
| Origin | Count |
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