Holzheizungen verursachen örtlich mehr Feinstaub als der Straßenverkehr Die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon gefährdeten auch 2014 die Gesundheit der Menschen in Deutschland. Das belegen vorläufige Auswertungen des Umweltbundesamtes (UBA) von über 500 Messstationen. Besonders kritisch: Stickstoffdioxid, das vor allem aus KFZ-Abgasen stammt, entwickelt sich zum Schadstoff Nummer eins – erneut lagen an mehr als der Hälfte der Messstationen an stark befahrenen Straßen die Jahresmittelwerte über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm (µg) pro Kubikmeter (m3). Beim Feinstaub zählt 2014 zu den Jahren mit den niedrigsten Werten. UBA- Präsidentin Maria Krautzberger sieht trotzdem keinen Grund zur Entwarnung: „Trotz niedriger Feinstaub-Werte bleibt das Gesundheitsrisiko bestehen. Denn für Feinstaub gibt es keine Wirkungsschwelle – Gesundheitsschäden treten auch bei geringen Feinstaubkonzentrationen auf. Das hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wiederholt festgestellt.“ Der seit 1999 EU-weit geltende Grenzwert für Feinstaub (PM 10 ) wurde 2014 nur an zehn Prozent der verkehrsnahen Luftmessstationen überschritten; dort lag also der PM 10 -Tagesmittelwert an mehr als 35 Tagen über den erlaubten 50 µg/m 3 . Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt allerdings einen deutlich strengeren Feinstaub-Grenzwert von nur 20 µg/m 3 im Jahresmittel. Legt man diesen zugrunde, hätten 48 Prozent aller Messstationen den Grenzwert überschritten. Maria Krautzberger: „Vor allem die wachsende Zahl der Holzfeuerungen wirkt sich negativ auf die Feinstaubbelastung aus. Insbesondere in den Wintermonaten kann der Anteil der Holzfeuerungen an der gesamten Feinstaubbelastung bis zu 25 Prozent betragen. Die Emissionen aus Holzheizungen übersteigen damit mittlerweile die Feinstaubmengen, die aus den Abgasen des Straßenverkehrs stammen.“ Beim Stickstoffdioxid lagen rund die Hälfte der verkehrsnahen Messstationen über dem zulässigen Jahresmittelwert von 40 µg/m 3 . Wie die Erfahrung vergangener Jahre zeigt, wird sich dieser Prozentsatz noch deutlich erhöhen, wenn im Mai 2015 weitere Daten von 124 Messstationen in die Statistik einfließen, die aus technischen Gründen noch nicht ausgewertet werden konnten. Maria Krautzberger: „Um die Grenzwertüberschreitungen beim Stickstoffdioxid in den Griff zu bekommen, ist es wichtig, dass die neue Abgasnorm EURO 6 auch im realen Verkehr zu weniger Emissionen führt. Bisher können das viele Fahrzeughersteller nur im Labor garantieren.“ Obwohl im Sommer 2014 keine Ozonspitzen auftraten, kam es zu Zielwert-Überschreitungen an rund sechs Prozent aller Messstationen. Dabei darf der maximale Ozon-8-Stunden-Wert eines Tages an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre, den Wert von 120 µg/m 3 überschreiten.
An 55 Prozent der städtisch verkehrsnahen Luftmessstationen lagen im Jahr 2009 die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) über dem ab dem 1.1.2010 einzuhaltenden Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter Luft (µg/m3). Grenzwert-Überschreitungen treten vor allem in Städten und Ballungsräumen auf, also dort, wo auch ein Großteil der Bevölkerung lebt. Stickstoffoxide entstammen vornehmlich den Emissionen des Verkehrs sowie Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten. Auch die Feinstaub-Konzentrationen (PM10) überschritten im Jahr 2009 erneut die bereits seit 2005 geltenden Grenzwerte - trotz Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen. An 23 der insgesamt 408 Messstationen traten an mehr als 35 Tagen PM10-Konzentrationen über 50 µg/m3 auf. Insgesamt war die Feinstaubbelastung im Jahr 2009 etwas höher als 2008, dem Jahr, mit der seit 2000 geringsten Luftbelastung durch Feinstaub.
Feinstaubwerte auch im Jahr 2009 erhöht - Stickstoffdioxid-belastung über dem ab 2010 einzuhaltenden Grenzwert Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Luftqualität des Jahres 2009 beurteilt. Die Auswertung beruht auf den vorläufigen Daten und ergibt folgendes Bild: An 55 Prozent der städtisch verkehrsnahen Luftmessstationen lagen im Jahr 2009 die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidkonzentration (NO2) über dem ab dem 1.1.2010 einzuhaltenden Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter Luft (µg/m3). „Die Stickstoffdioxidbelastung im Jahr 2009 war ähnlich hoch wie in den beiden vergangenen Jahren. Es ist daher zu befürchten, dass der neue Grenzwert auch im Jahr 2010 an vielen Orten nicht eingehalten werden wird.”, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des UBA . Grenzwert-Überschreitungen treten vor allem in Städten und Ballungsräumen auf, also dort, wo auch ein Großteil der Bevölkerung lebt. Stickstoffoxide entstammen vornehmlich den Emissionen des Verkehrs sowie Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten. Auch die Feinstaub-Konzentrationen (PM 10 ) überschritten im Jahr 2009 erneut die bereits seit 2005 geltenden Grenzwerte - trotz Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen. An 23 der insgesamt 408 Messstationen traten an mehr als 35 Tagen PM 10 -Konzentrationen über 50 µg/m 3 auf. An der Messstation Stuttgart Neckartor wurde zudem der auf das Jahresmittel bezogene PM 10 -Grenzwert von 40 µg/m 3 nicht eingehalten. Insgesamt war die Feinstaubbelastung im Jahr 2009 etwas höher als 2008, dem Jahr, mit der seit 2000 geringsten Luftbelastung durch Feinstaub. „Die ergriffenen Maßnahmen zur innerstädtischen Luftreinhaltung, wie die Einrichtung von Umweltzonen sowie die Verschärfung der Anforderungen an Kaminöfen und andere Kleinfeuerungsanlagen, waren richtig und hoch an der Zeit”, meinte Flasbarth. 20.01.2010
Nur wenig Entspannung durch milden Winter und verregneten Sommer Die vorläufige Auswertung des Umweltbundesamtes von 415 Messstationen belegt: Günstige Witterungsbedingungen trugen 2007 maßgeblich dazu bei, dass die Feinstaubbelastung geringer war als in den Vorjahren. Entwarnung kann trotzdem keinesfalls gegeben werden - auch im Jahr 2007 gab es nach wie vor Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte: An 34 (2006: 98) der insgesamt 415 Messstationen Überschritten im Jahr 2007 die Feinstaubwerte für PM10 öfter als an den zulässigen 35 Tagen den Wert von 50 Mikrogramm/Kubikmeter Luft (µg/m³). An der Messstation Stuttgart Neckartor wurde zudem der PM10-Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ nicht eingehalten. Für UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann daher kein Grund aufzuatmen: „Der milde Winter und ein verregneter Sommer sorgten 2007 dafür, dass der Feinstaub unsere Gesundheit nicht ganz so stark belastete wie in den Vorjahren. Das kann schon bald wieder anders sein - wir müssen die Belastung dauerhaft weiter senken”. Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO 2 ) war im Jahr 2007 unverändert hoch: An mehr als der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen lagen im Jahr 2007 die NO 2 -Jahresmittelwerte über dem ab 2010 einzuhaltenden Grenzwert von 40 µg/m³. Verringern sich bis zum 1. Januar 2010 die NO 2 -Emissionen nicht wesentlich, muss an diesen Orten weiter mit erheblichen Überschreitungen des NO 2 -Grenzwertes gerechnet werden. NO 2 ist ein Indikator für den Abgasmix aus Industrieanlagen, Kraft- und Fernheizwerken, Gebäudeheizungen und dem Verkehr. Stickstoffdioxid wirkt sich schädlich auf die Atemwege aus. 30.01.2008
Bundesbehörden veröffentlichen umfangreichen Ratgeber zur Kindergesundheit „Dicke Luft“ in Schulen kann sich direkt auf die Kindergesundheit auswirken. Jetzt am Schulanfang, nachdem Schulgebäude saniert oder renoviert wurden, kann es zu chemischen Belastungen in den Schulräumen kommen. Da sich in Schulen und Kindereinrichtungen viele Menschen auf engem Raum aufhalten, kann zudem die Konzentration an Kohlendioxid schnell ansteigen. Lüften ist deshalb besonders wichtig. Kinder reagieren oft empfindlicher gegenüber schädlichen Umwelteinflüssen als Erwachsene. Obwohl eine Reihe von Chemikalien für Spielzeug verboten wurden, kann die Konzentration problematischer Stoffe im Hausstaub oder der Raumluft, die zum Teil aus Alltagsgegenständen stammen, nach wie vor hoch sein. Das zeigt sich besonders in Schul- und Kinderzimmern, in denen häufig hohe Belastungen mit unerwünschten Stoffen auftreten. Darüber informieren die Autorinnen und Autoren des Ratgebers „Umwelt und Kindergesundheit – gesünder groß werden“, der von vier Bundesbehörden kostenlos herausgegeben wird: dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Umweltbundesamt (UBA). Neben zahlreichen Tipps für gesunde Innenräume enthält der Ratgeber viele praktische Informationen zu umweltbedingten Kindererkrankungen oder zur Gesundheitsvorsorge bei Kindern, z.B. zu sicheren Kindermöbeln und -sitzen oder zum Umgang mit elektromagnetischer Strahlung aus Babyphonen und Telefonen. Kinder und Jugendliche verbringen häufig mehr als 90 Prozent ihrer Zeit in Innenräumen. Der Eltern-Ratgeber „Umwelt und Kindergesundheit – gesünder groß werden“ widmet sich daher der Lebensqualität von Kindern in Innenräumen, unter anderem in Schulen. Denn je nach Altersstufe und Schulform halten sich Kinder bis zu acht Stunden – bei Hortbetreuung auch länger – in Schulräumen auf. Diese fallen aber immer wieder durch zu hohe Konzentrationen an Kohlendioxid und Feinstäuben auf. Insbesondere nach Renovierungen können zudem aus Bauprodukten oder neuen Einrichtungsgegenständen unerwünschte Stoffe austreten. In älteren Schulgebäuden oder solchen mit baulichen Mängeln kann es zu Schimmelbelastungen kommen. Durch schlechte Luft können Kinder müde werden und Kopfschmerzen bekommen. Das beeinträchtigt ihre Konzentration und somit ihren Lernerfolg. Regelmäßiges Stoßlüften, nicht nur während der Pausen, sondern auch während des Unterrichts, ist darum besonders wichtig. Gerade im Sommer reicht das Lüften in den Pausen nicht aus, weil der Luftaustausch zwischen Außen- und Innenbereichen wegen des geringen Temperaturunterschieds geringer ausfällt. Gesunde Atemluft ist für den Lernerfolg mindestens genauso wichtig, wie gute Ernährung und ausreichend Schlaf. Auch für Kinderzimmer gilt: regelmäßig Lüften. Von jeder Art von Duftsprays oder anderen Raumlufterfrischern rät das UBA dagegen ab. Solche Produkte bringen zusätzliche Chemikalien in die Raumluft und verschleiern eine mangelhafte Luftqualität. Worauf der Eltern-Ratgeber auch hinweist: Kinder verhalten sich anders als Erwachsene. Sie krabbeln und spielen häufig auf dem Boden, wodurch sie größeren Mengen an Schadstoffen ausgesetzt sein können als Erwachsene. Die Wahrscheinlichkeit, Schadstoffe aufzunehmen, kann sich zusätzlich erhöhen: durch den für Kinder typischen Hand-zu-Mund-Kontakt oder das Nuckeln an Gegenständen. Daran sollten Eltern speziell beim Einkauf von Kindersachen denken. So ist es bei neuen Spielsachen wichtig, auf deren Beschaffenheit zu achten. Produkte, die unangenehm riechen oder speziell beduftet sind, sollten gemieden werden. Gute Orientierung bei der Auswahl von Kindersachen bieten das GS-Siegel für Geprüfte Sicherheit und der Blaue Engel für umweltfreundliche und schadstoffarme Produkte. Ausführlich gehen die Autoren und Autorinnen darauf ein, worauf bei Wickeltischen, Badewannen oder Kinderhochsitzen geachtet werden soll. Darüber hinaus geben sie Tipps für den Wohnungsumzug mit Kleinkindern. Vorsorgen lässt sich auch bei Babyphone, WLAN-Router und Handy. Sie alle nutzen Funkwellen – sogenannte elektromagnetische Felder – für die Datenübertragung. Grenzwerte beschränken die Belastung. Doch Kinder könnten empfindlicher reagieren als Erwachsene. Und sie werden ihr Leben lang mit diesen Techniken umgehen. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät deswegen vorzusorgen und die Belastung so gering wie möglich zu halten. Wie das geht, ohne auf die Vorteile von Mobiltelefon und Babyphone zu verzichten, erklären die BfS-Fachleute in dem neuen Ratgeber. Schon bei Babyphonen gibt es große Unterschiede. Bei Produkten mit dem Blauen Engel ist die Strahlung geringer als bei anderen Geräten. Wichtig: der Abstand verringert die Belastung. Das Babyphone sollte also so weit wie möglich vom Kinderbett entfernt stehen. Ein weiterer Tipp: Modelle mit Akkus sind nicht nur praktischer, sondern auch strahlungsärmer als solche mit Netzteil. Handys sollten grundsätzlich aus dem Kinderzimmer verbannt werden. Sie sind kein geeignetes Spielzeug für Säuglinge und Kleinkinder. Denn die stärkste Belastung im Alltag ist meist das Handy, wenn seine Antenne sendet – auch für Erwachsene. Telefonieren sollten Kinder mit dem Handy nur, wenn nötig. Besser ist das altbekannte Festnetztelefon mit Kabel. Auch bei Schnurlostelefonen ist die Belastung deutlich niedriger als bei Handys. Beim Kauf kann man von vornherein auf strahlungsarme Handys und Schnurlostelefone achten. WLAN-Access-Points, WLAN-Router und Basisstationen von Schnurlostelefonen kommen am besten in den Flur oder einen anderen Raum, in dem man sich nicht dauernd aufhält. Schlaf- und Kinderzimmer sind dagegen nicht geeignet. WLAN-Router lassen sich abschalten, wenn man sie nicht benutzt. Besonders nachts ist das empfehlenswert.
Die Stadt Stuttgart wird ab dem 11. Januar 2016 bei schadstoffträchtigen Wetterlagen den sogenannten Feinstaub-Alarm auslösen. Der Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert (Inversionswetterlage). An diesen Tagen steigt die Konzentration der Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid in Stuttgart stark an. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Landeshauptstadt Stuttgart appellieren dann an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von so genannten „Komfort-Kaminen“ zu verzichten. Autofahrern wird empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn möglich sollten Fahrten ganz vermieden werden. Die Bevölkerung wird u.a. über die städtischen Medien, Zeitungsannoncen, Verkehrsmeldungen, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über den Beginn und das Ende des Feinstaub-Alarms informiert. Zwischen Auslösung des Feinstaub-Alarms am frühen Nachmittag und dem tatsächlichen Beginn liegt ein „Brückentag“, so dass die Bevölkerung rechtzeitig nach Mobilitätsalternativen suchen kann. Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauchvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus. Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht der Appell, freiwillig aufs Auto zu verzichten und Bus oder Bahn zu fahren, nicht weit genug.
Alte Holzöfen und -heizkessel verursachen einen erheblichen Ausstoß an Feinstaub und zahlreichen anderen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen. Deshalb gelten ab 1. Januar 2015 neue Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von alten Holzheizkesseln und -öfen. Zu diesem Zeitpunkt laufen Übergangsregelungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV) aus. Kessel und Öfen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, sollten noch vor der Heizperiode gegen neue Geräte ausgetauscht oder mit Staubfiltern nachgerüstet werden. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger: „Die neue Regelung trägt dazu bei, dass die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung abnimmt. Die hierfür geltenden Luftgrenzwerte werden immer noch nicht überall eingehalten, die darüber hinaus gehenden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nahezu überall überschritten.“ Alte Holzöfen und -kamine verschlechtern die Luftqualität, insbesondere in der direkten Nachbarschaft ihrer Standorte. Die Emissionen aus diesen Anlagen tragen vor allem in den Wintermonaten zu hohen Feinstaubkonzentrationen in der Umgebungsluft bei. Diese sind gesundheitsschädlich und können zu Atemwegserkrankungen führen bzw. das Herzinfarktrisiko erhöhen. Für mit festen Brennstoffen, wie Holz, betriebene Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1995 errichtet wurden, müssen ab Januar 2015 die Emissionsgrenzwerte der Stufe 1 der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung eingehalten werden. Dabei handelt es sich meist um Anlagen, die ein ganzes Haus oder eine Wohnung mit Heizwärme versorgen. Außerdem müssen Öfen und Kamine, die zur Beheizung von Einzelräumen dienen und vor dem 1. Januar 1975 errichtet wurden, ebenfalls ab dem Januar 2015 anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte einhalten. Die Feststellung zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Heizkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen erfolgt über das Schornsteinfegerhandwerk. Für Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 21. März 2010 errichtet wurden sowie für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, laufen die Übergangsfristen je nach Baujahr zwischen 2017 und 2025 aus. Öfen und Kessel, die ab dem 22. März 2010 eingebaut wurden, darf man unbegrenzt weiterbetreiben. Um die Übergangsregelung sozialverträglich zu gestalten, gibt es in der 1. BImSchV mehrere Ausnahmen: Öfen und Kamine, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen, sind von der Nachrüstverpflichtung ebenso ausgenommen wie historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen. Auch für neue Heizkessel und Öfen treten ab 2015 veränderte Anforderungen in Kraft: Wer ab 1. Januar 2015 ein neues Gerät kauft, muss die Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 der 1. BImschV beachten. Um festzustellen, ob die neuen Grenzwerte eingehalten werden, ist bei Kesseln ebenfalls eine Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk erforderlich. Diese muss spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme, danach alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei Einzelraumfeuerungsanlagen ist eine Bescheinigung des Herstellers über die Einhaltung der geforderten Emissionswerte auf dem Prüfstand ausreichend.
Grenzwerte für Luftschadstoffe dennoch häufig überschritten Stickstoffdioxid und Feinstaub beeinträchtigen nach wie vor die Luftqualität in Deutschland. Das belegen vorläufige Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes für das Jahr 2012. Beim Stickstoffdioxid blieb die Belastung gegenüber den Vorjahren unverändert hoch. Die mittleren Konzentrationen von Feinstaub - gemessen in PM10 - lagen im Jahr 2012 in Deutschland auf dem Niveau des Jahres 2008 und damit deutlich unter dem der vorangegangenen drei Jahre. Vor allem in Städten und Ballungsräumen werden in direkter Nähe zu Straßen die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid noch zu häufig überschritten. UBA-Präsident Flasbarth: „Die neuen Zahlen zur Luftqualität in Deutschland zeigen, dass wir den Ausstoß von Schadstoffen in die Luft unbedingt weiter verringern müssen. Das gerade begonnene europäische Jahr der Luft 2013 wurde nicht zuletzt auch deshalb von der Europäischen Kommission ausgerufen, weil die menschliche Gesundheit und unsere Ökosysteme nach wie vor nicht ausreichend geschützt sind. Erfolgreiche Luftreinhaltung darf sich nicht länger auf Industrie und Verkehr beschränken. Nachdem in diesen Bereichen viele Minderungsmaßnahmen gegriffen haben oder zu greifen beginnen, tragen mittlerweile Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen wesentlich zur Luftbelastung bei. Auch die Intensivviehhaltung erhöht aufgrund der wachsenden Ammoniak-Freisetzung großräumig die Feinstaubwerte, was sich auch in den Ballungsräumen bemerkbar macht.“ Noch immer verringert die Feinstaubbelastung in Mitteleuropa die durchschnittliche Lebenserwartung um fast ein halbes Jahr. Obwohl sich die Luftbelastung in Deutschland seit 1990 deutlich verringert hat, bedarf es also weiterer Anstrengungen. Im Fokus stehen vor allem Feinstaub und Stickstoffoxide. Sie entstehen aus Autoabgasen aber auch bei Verbrennungsprozessen in Industrie und Haushalten, vor allem bei der Energie- und Wärmeerzeugung. Die zunehmende Zahl von Kaminöfen trägt mittlerweile nachweislich zur Feinstaubbelastung während der Wintermonate bei. Studien weisen auf einen Anstieg von bis zu fünf Überschreitungen der Tageswerte hin. Zudem wird mehrfach der EU-Zielwert von Benzo(a)pyren überschritten. Dieser liegt bei 1 Nanogramm pro Kubikmeter, ng/m 3 . Der Stoff - ein polyaromatischer Kohlenwasserstoff ( PAK ) - entsteht unter anderem bei der Verbrennung von Holz. Die Länder erfassen die Luftqualität derzeit bundesweit an 643 Messstationen. 52 Prozent der städtisch verkehrsnahen Stationen überschritten den erlaubten Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, µg/m 3 . Dagegen wurde der PM 10 -Jahresmittelgrenzwert für Feinstaub, der ebenfalls bei 40 µg/m 3 liegt, im Jahr 2012 deutschlandweit eingehalten. Die Belastung der Luft mit Feinstaub war im letzten Jahr eine der niedrigsten seit Beginn der Messungen. Zu Überschreitungen des Tagesmittelwertes kam es vor allem wieder an verkehrsnahen Messstationen. Selbst unter den günstigen Witterungsverhältnissen im vergangenen Jahr lagen die Messwerte an nahezu 10 Prozent der verkehrsnahen Stationen aber über dem Feinstaub-Tagesgrenzwert. Dieser ist überschritten, wenn an mehr als 35 Tagen im Jahr mehr als 50 µg/m 3 Feinstaub festgestellt werden. „Die Entwicklung weg von der Fernwärme hin zu mehr dezentralen Kleinfeuerungsanlagen in Haushalt und Gewerbe darf nicht zu einer höheren Staubbelastung führen, als sie durch heutige Großkraftwerke erfolgt. Hier hat Deutschland mit verschärften Regeln für Kleinfeuerungsanlagen einen wichtigen Schritt getan“, so Flasbarth. Wie sich die Emissionen speziell bei holzbefeuerten Kleinfeuerungsanlagen verringern lassen, erklärt das Umweltbundesamt in seiner Broschüre „Heizen mit Holz“. Weiterer Handlungsbedarf besteht da, wo die Atemluft vieler Menschen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid belastet ist: in den Städten und Ballungsräumen. Dort lassen sich die Verkehrsemissionen durch Umweltzonen reduzieren. Werden sie mit wenigen Ausnahmeregeln und konsequent mit Stufe 3 umgesetzt, die nur eine Einfahrt mit grüner Plakette erlaubt, wirken sie sich nachweislich positiv auf die Luftqualität aus. Da mittlerweile über 80 Prozent der Pkw und 50-60 Prozent der Nutzfahrzeuge eine grüne Plakette erhalten, bewirken Umweltzonen, die sich immer noch mit einer gelben Plakette zufrieden geben, keine wesentliche Verbesserung. Damit sich die Luft in Ballungsräumen weiter verbessern kann, ist es notwendig, die großräumigen Belastungen aus der Landwirtschaft zu verringern. Das UBA setzt hier sowohl auf eine Überarbeitung der Genehmigungsgrundlagen für Intensivhaltungen als auch auf die Umsetzung der guten landwirtschaftlichen Praxis, wozu unter anderem die schnelle Einarbeitung von Wirtschaftsdünger gehört.
Ein Feuerwerk ist schön anzusehen. Es hat aber auch negative Seiten: Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschädigungen, Explosionsschäden und andere Sachschäden an Fahrzeugen und Gebäuden, der Eintrag von Plastik in die Umwelt, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren. Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub ( PM10 ) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern frei gesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht knapp einem Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland. Die Broschüre zeigt anhand aktueller Auswertungen von Luftdaten, dass am ersten Tag des neuen Jahres die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch ist, wie sonst im ganzen Jahr nicht. Zudem fasst sie alle relevanten Wirkungen des Feuerwerks auf Mensch und Umwelt zusammen. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Am 19. April 2010 meldet das Umweltbundesamt (UBA) eine Zunahme der Feinstaubwerte auf den höchsten Messstationen des UBA. Dieser Anstieg Anstieg der Feinstaubwerte geht mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Aschewolke isländischen Vulkans Eyjafjallajökull zurück, die sich über Europa ausbreitet. Die gemessenen PM10 Konzentrationen auf der Umweltforschungsstation Schneefernerhaus auf der Zugspitze (2650 m ü. NN) liegen etwa um das 8-fache über dem langjährigen Mittelwert. Auch auf der UBA-Messstation Schauinsland nahe Freiburg im Breisgau (1205 m ü. NN) stiegen die Feinstaubwerte an. Hier werden ebenfalls erhöhte Werte von Schwefeldioxid gemessen. Das stützt die Hypothese, dass die Aerosole vom Vulkanausbruch stammen. Die aktuell gemessenen SO2-Werte, die sonst bei etwa 1 µg/m3 liegen, erreichen derzeit 10 µg/m3 mit leicht steigender Tendenz. Von den gemessenen Konzentrationen geht keine Gesundheitsgefährdung aus.
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