Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Mettlach (Saarland), Ortsteil Saarhölzbach:Bebauungsplan "BPlan In der Feld Teilbebauungs- und Fluchlinienplan" der Gemeinde Mettlach, Ortsteil Saarhölzbach
Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Abstract
Die Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200) wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer im Blattschnitt der Topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK200) erarbeitet und in 55 einzelnen Kartenblättern herausgegeben. Die digitale, blattschnittfreie Datenhaltung bildet eine detaillierte, bundesweit einheitliche und flächendeckende Informationsgrundlage für Länder übergreifende Aussagen zu Bodennutzung und Bodenschutz. Über den aktuellen Bearbeitungsstand des Kartenwerks informieren die Internetseiten der BGR zum Thema Boden. Die Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden auf dem Gebiet dieses Kartenblattes wird anhand von 83 Legendeneinheiten (gegliedert nach Bodenregionen und Bodengroßlandschaften) beschrieben. Jede Legendeneinheit beinhaltet bodensystematische Informationen (Bodensubtyp) und Informationen zum Bodenausgangsgestein sowohl für die Leitböden als auch für deren Begleiter. Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Fulda wurde der LBG- als auch der BGL-Datensatz von Kassel am südlichen Blattrand in Teilen verändert. Neu hinzu gekommen ist die BGL 9.2 mit zwei neuen Legendeneinheiten (Stand 14. März 2003). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Hannover wurde der LBG-Datensatz von Kassel am nördlichen Blattrand erneut überarbeitet (Stand 01. Juni 2006). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Goslar wurde der LBG-Datensatz von Kassel am östlichen Blattrand in Teilen verändert (Stand 26. Februar 2008 und 22. Februar 2010). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Goslar wurde der LBG-Datensatz von Kassel erneut am östlichen Blattrand in Teilen verändert (Stand 17. Februar 2012). Im Rahmen der Qualitätssicherung wurde der LBG-Datensatz von Kassel am westlichen Blattrand leicht verändert. Eine neue LE 75 wurde eingefügt und die folgenden LE jeweils um eins hochgezählt (Stand 03. Dezember 2013).
Blatt Fulda zeigt einen Teil der Hessischen Buntsandstein-Landschaft, die im Westen von Ausläufern des Rheinischen Schiefergebirges und im Norden durch den Einbruch der Nordhessischen Tertiärsenke begrenzt wird. Im Südteil der Karte sind die jungen Vulkanitgebiete des Vogelsberges und der Rhön erfasst. Die hessische Sandstein-Landschaft wird von meist flach lagernden Sedimentschichten des Buntsandsteins gebildet. Die Sandsteine, untergeordnet Tonsteine und Konglomerate, wurden flächenhaft in einem Festlandsbecken abgelagert, das große Teile Mitteleuropas bedeckte. Das Gebiet wird von einer Vielzahl saxonischer Gräben durchzogen, in denen jüngere Sedimente (Muschelkalk, Keuper, Lias) erhalten geblieben sind. Ein größerer Ausbiss von Muschelkalk und Keuper findet sich beispielsweise am Ostrand des Kartenblattes bei Hünfeld und in der Ringau. Über dem Sockel des Buntsandsteins erheben sich die jungen Vulkanitgebiete von Vogelsberg, Rhön und Knüllgebirge. Der Vogelsberg zählt mit rund 2500 Quadtratkilometern Fläche zu den größten geschlossenen Basaltgebieten Mitteleuropas. Er besteht aus einer Vielzahl übereinander lagernder Decken von Basalten, Tholeiiten und Trachyten, die im Miozän aufdrangen. Basalte und basaltähnliche, alkalireiche Gesteine (Phonolithe, Nephelinite) finden sich auch in der Rhön und im Knüll (südlich von Homberg). In den Senken und Niederungen der Vulkanitgebiete sind pleistozäne Überlagerungen durch Hangschutt, Fließerden und Löss weit verbreitet. Im Bereich der Nordhessischen Tertiärsenke lagern dem Buntsandstein eozäne, oligozäne und pliozäne Lockersedimente auf, die teils von pleistozänen Ablagerungen (fluviatile und äolische Sande) verhüllt sind. Verfaltete und verschieferte Gesteine des Paläozoikums (Devon und Karbon) charakterisieren auf dem Kartenblatt die Ausläufer des Rheinischen Schiefergebirges, wobei Sedimentgesteine (Sandstein, Grauwacke, Ton- und Kieselschiefer) des Unterkarbons dominieren. Im Kellerwald, zwischen Frankenau und Bad Wildungen, sind in einem größeren Gebiet Sandsteine und Tonschiefer des Mittel- und Oberdevons aufgeschlossen. Entlang von Störungszonen sind ihnen Vulkanite (Diabase) des Unterkarbons eingeschaltet. Zechstein-Sedimente umranden die Grundgebirgsaufbrüche des Rheinischen Schiefergebirges. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewähren zwei geologische Schnitte Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Profil 1 quert das Paläozoikum des Rheinischen Schiefergebirges, die Buntsandstein-Landschaft der Frankenberger Bucht und die Niederhessische Tertiärsenke. Profil 2 verläuft vom Taunus im Westen über die Wetterau, den Vogelsberg und den Hessischen Buntsandstein bis zur Rhön.
Die Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200) wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer im Blattschnitt der Topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK200) erarbeitet und in 55 einzelnen Kartenblättern herausgegeben. Die digitale, blattschnittfreie Datenhaltung bildet eine detaillierte, bundesweit einheitliche und flächendeckende Informationsgrundlage für Länder übergreifende Aussagen zu Bodennutzung und Bodenschutz. Über den aktuellen Bearbeitungsstand des Kartenwerks informieren die Internetseiten der BGR zum Thema Boden. Die Verbreitung und Vergesellschaftung der Böden auf dem Gebiet dieses Kartenblattes wird anhand von 77 Legendeneinheiten (gegliedert nach Bodenregionen und Bodengroßlandschaften) beschrieben. Jede Legendeneinheit beinhaltet bodensystematische Informationen (Bodensubtyp) und Informationen zum Bodenausgangsgestein sowohl für die Leitböden als auch für deren Begleiter. Im Rahmen der Qualitätssicherung wurde der LBG-Datensatz von Fulda am westlichen Blattrand leicht verändert. Eine neue LE 65 wurde eingefügt und die nachfolgenden LE jeweils um eins hochgezählt (Stand 03. Dezember 2013). Im Zuge der Bearbeitung des BÜK200-Nachbarblattes Frankfurt a.M.-Ost wurde der LBG-Datensatz von Fulda am südlichen Blattrand teilweise verändert (Stand 21.08.2017).
Das Regierungspräsidium Darmstadt führte in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel auf Antrag der DB Netz AG, Regionalbereich Mitte, Großprojekte ein regierungsbezirksübergreifendes Raumordnungsverfahren gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I, 2986 – ROG a.F.) zur Neubaustrecke Gelnhausen – Kalbach durch. Antragsgegenstand des Raumordnungsverfahrens war die in den ROV-Unterlagen beschriebene Antragsvariante IV sowie die von Vorhabenträgerin eingeführte Trassenalternative Variante VII (in der Raumordnungsunterlage als ernsthaft in Betracht kommend bezeichnet). Die Antragsvariante IV verläuft von Gelnhausen aus eher kinzigtalnah und schließt bei Mittelkalbach an die Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg an. Die Variante VII verläuft von Gelnhausen aus eher am Rande des Vogelsberg und schließt östlich von Neuhof an die Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg an. Das Vorhaben berührt die Kommunen Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Biebergemünd, Birstein, Brachttal, Eichenzell, Flieden, Gelnhausen, Kalbach, Linsengericht, Neuhof, Schlüchtern, Steinau an der Straße und Wächtersbach sowie mittelbar die Kommunen Fulda, Sinntal und Jossgrund. Das Raumordnungsverfahren dient gemäß § 15 ROG a.F. insbesondere zur Abstimmung des Vorhabens mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen an-derer Planungsträger sowie zur Feststellung seiner Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung. Gegenstand des Raumord-nungsverfahrens waren auch eingeführte Trassenalternativen. Gleichzeitig beinhaltet das Raumordnungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I, S. 94 – UVPG a.F.) eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Raumordnungsverfahren einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen.
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