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LSG Floßgraben Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG erfaßt die Landschaft westlich von Merseburg zwischen Bad Dürrenberg und Markranstädt in der Landschaftseinheit „Lützen-Hohenmölsener Platte“. Es grenzt südlich von Schladebach an das LSG „Kiesgruben Wallendorf/Schladebach“. Das LSG umfaßt die Grünlandflächen und Niederungen des Tales der beiden Fließgewässer Der Bach und Floßgraben. Hier hat sich inmitten einer anthropogen geprägten und genutzten Kulturlandschaft mit großen Städten, Chemiebetrieben sowie Bergbaufolgelandschaften ein Niederungsbereich erhalten, der sich von der umgebenden strukturarmen und intensiv genutzten Agrarlandschaft durch ein vielfältiges Lebensraummosaik abhebt. So bilden die salzbeeinflußten Stellen südlich von Kötzschau eine Besonderheit. Hier hat sich durch aufsteigendes Salzwasser eine typische Salzbodenvegetation herausgebildet. Am westlichen und südlichen Gebietsrand verläuft der seit dem Mittelalter bestehende künstliche Floßgraben, der fast auf ganzer Länge von galerieartigen Gehölzbeständen begleitet wird. Diese prägen in hohem Maße das Landschaftsbild des Gebietes. In den Talungen kommen südlich von Kötzschau und zwischen Schladebach und Witzschersdorf kleinflächige Reste des besonders schutzwürdigen Eschen-Ulmen-Auenwaldes vor. In der Niederung bei Kötzschau findet sich vernäßtes Grünland mit vereinzelten Kopfweiden als Zeugen früherer Nutzungsformen. Ein etwa 3 ha großes Schilfröhricht bildete sich bei Kötzschau durch Nutzungsaufgabe. Besonders landschaftsbildprägend sind die Ortsränder von Schladebach, Kötzschau und Rampitz zur Bachaue hin, wo extensiv genutzte Obstgärten und Wiesen sowie Kopfweiden und Weidenbüsche zwischen den Dörfern und der Aue vermitteln. Die Hochflächen zu beiden Seiten des LSG liegen in einem seit der Jungsteinzeit als Acker genutzten Gebiet, in dem als Böden Löß- beziehungsweise Sandlöß-Schwarzerden vorkommen. Diese Böden sind Steppenböden und durch die ackerbauliche Nutzung in naturnahem Zustand erhalten geblieben. Eine geschlossene Walddecke haben diese Böden nie getragen. Im Mittelalter wurde im Tal zwischen Schladebach und Kötzschau Der Bach großflächig zu Teichen für die Fischzucht angestaut. Der zum Holztransport angelegte, stellenweise mit Ton abgedichtete Floßgraben, der bei Schladebach auf einer Trogbrücke den Bach überquert, ist als kulturhistorisches Denkmal anzusehen. Die relativ ebene Landschaft zwischen Lützen, Bad Dürrenberg und Schladebach wird von Geschiebemergel und Schmelzwassersanden der Saalekaltzeit gebildet, denen in sehr dünner Decke weichselkaltzeitlicher Löß auflagert. In der Talaue treten humos-schluffige Bildungen des Holozäns auf. An den Hängen des von Bach und Floßgraben durchflossenen Tales treten ältere Schichten zutage: elsterkaltzeitlicher Geschiebemergel und darunter die vor der Elsterkaltzeit abgelagerten präglazialen Flußschotter beziehungsweise die Oberterrasse. Im Untergrund folgt braunkohlenführendes Tertiär, zum Beispiel das alte Kohlefeld zwischen Rampitz und Tollwitz. In Richtung Schladebach haben die frühsaalekaltzeitlichen Flußschotter, beziehungsweise die Hauptterrasse, die älteren Schichten abgetragen und lagern direkt auf dem Unteren Buntsandstein der Merseburger Buntsandstein-Platte. Im Gebiet von Bad Dürrenberg sind mächtige Anhydrit- beziehungsweise Gipsschichten des Zechsteins in der Tiefe vorhanden. Zechsteinsalze wurden dagegen nirgends mehr nachgewiesen. Die jetzigen Soleaustritte, wie in Bad Dürrenberg, können als Relikte der ehemaligen Auslaugung aufgefaßt werden. Von Kötzschau wird 1572 erstmalig ein Salinenbetrieb erwähnt, jedoch soll bereits im 14. Jahrhundert Sole gefördert worden sein. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst ein Tal im Dürrenberger Sandlößplateau. Als dominierende Bodenform kommt hier Gley-Tschernosem aus Kolluvialsandlöß vor, ein schwarzer, durchgehend humoser, grundwasserbeeinflusster Kolluvialsandlösboden. Grundwasserbeeinflusst bedeutet, dass Wassermerkmale (Rostflecken) bereits ab 0,4 m unter Flur im Bodenprofil zu erkennen sind. Als natürliches Fließgewässer durchfließt nur Der Bach, von Nempitz kommend, in nordwestlicher Richtung das Gebiet, der im weiteren Verlauf durch das LSG „Kiesgruben Wallendorf/Schladebach“ der Luppe zufließt. Der fast parallel etwas südlicher fließende Floßgraben ist dagegen anthropogenen Ursprungs, er wurde im Mittelalter zum Transportieren von Brennholz für die früheren Salinen bei Kötzschau angelegt. In der Talaue tritt gespanntes Grundwasser teilweise an die Oberfläche und führt dort gemeinsam mit Schichtquellen zu Vernässungen. Südlich von Kötzschau ist dieses Grundwasser auch salzhaltig. Das LSG gehört zum Klimagebiet „Börde- und Mitteldeutsches Binnenlandklima/Saalebezirk“. Der Witterungsablauf wird von der natürlichen Lage im Elster-Saale-Winkel, aber auch von den Industrieanlagen Leuna, Buna, Geiseltal bestimmt. Es ist relativ trocken mit 480 bis 500 mm Jahresniederschlag und warm (8,5 - 9°C mittlere Jahrestemperatur). Die Pflanzenwelt wird durch die in der Bachniederung vorhandene Grünlandvegetation geprägt, die neben artenarmen intensiv bewirtschafteten Teilen auch kleinflächige naturnahe Grünlandgesellschaften nasser Standorte, zum Beispiel Sumpfdotterblumenwiesen, sowie Groß- und Kleinseggenwiesen aufweist. Hier finden sich auch gefährdete Pflanzenarten wie Großes Flohkraut, Wiesen-Silau, Wiesen-Schaumkraut und Schlangen-Knöterich, aber auch Kantiger Lauch, Zierliches Tausendgüldenkraut, Wasser-Ampfer, Großer Wiesenknopf und Echtes Eisenkraut. In den Auenwaldresten stocken Gemeine Esche, Feld- und Flatter-Ulme, Stiel-Eiche, Berg- und Spitz-Ahorn sowie Winter-Linde. Nitrophile Arten wie Große Brennessel, Giersch und Knoblauchsrauke, dominieren in der Krautschicht, in der jedoch mit Scharbockskraut, Wald-Goldstern und Busch-Windröschen auch typische Frühjahrsgeophyten vertreten sind. Die Gehölze entlang der Fließgewässer, insbesondere am Floßgraben, werden vorwiegend aus Gemeiner Esche, Schwarz-Erle, Feld-Ulme, aber auch aus Hybrid- und Silber-Pappel gebildet, während in der Strauchschicht Ein- und Zweigriffliger Weißdorn, Gewöhnliche Traubenkirsche und Schwarzer Holunder vorherrschen. In der durch salzhaltiges Wasser entstandenen Salzbodenvegetation südlich von Kötzschau finden sich seltene und geschützte Pflanzen wie Strand-Milchkraut, Entferntährige Segge, Großes Flohkraut, Strand-Wegerich, Strand-Dreizack und Erdbeer-Klee. Das eng begrenzte Röhricht wird aus Schilf, Breit- und Schmalblättrigem Rohrkolben, Großem Wasserschwaden, Strand-Simse und einigen Binsenarten gebildet, während vom Rand her Große Brennessel und Bittersüßer Nachtschatten eindringen. Die Tierwelt des Landschaftsschutzgebietes wird von typischen Wiesenbewohnern geprägt, vor allem Feldlerche und Feldmaus, vereinzelt auch Schafstelze und Feldhase. Das in Kötzschau brütende Weißstorchpaar sowie Mäusebussard und Turmfalke suchen hier Nahrung. Die Gehölze weisen durch ihre geringe Fläche hohe Randeffekte auf, wodurch sie einer recht artenreichen Vogelwelt geeigneten Lebensraum bieten. So brüten hier Rot- und Schwarzmilan, Waldohreule, Mönchs- und Gartengrasmücke, Gelbspötter, Zaunkönig, Zilpzalp, Nachtigall, Gartenrotschwanz, Stieglitz und Buchfink. In älteren Bäumen kommen auch Bunt-, Grün- und Kleinspecht vor. Das Röhricht wird unter anderem von Rohrweihe, Teich- und Sumpfrohrsänger, Rohrammer und Wasserralle bewohnt. (1) weitergehende Beschreibungen Das Gebiet bei Kötzschau war lange Zeit Exkursionsgebiet der Leipziger Botaniker und Zoologen. So finden sich viele Angaben insbesondere von Salzpflanzen schon in alten Florenwerken. Das Verschwinden einiger Artenkönnte mit der Aufgabe des Salinenbetriebes zusammenhängen. In der durch salzhaltiges Wasser entstandenen Salzbodenvegetation südlich von Kötzschau finden sich seltene und gefährdete Pflanzen wie Strand-Milchkraut, Entferntährige Segge, Strand- und Sumpf-Dreizack, Erdbeer-Klee, Salzbunge, Salz-Hornklee und Gewöhnlicher Salzschwaden. Die Tierwelt des Landschaftsschutzgebietes wird von Arten geprägt, welche halboffene und extensiv genutzte Lebensräume bevorzugen. Von den Vogelarten wären Goldammer, Neuntöter, Schafstelze und Sumpfrohrsänger zu nennen. Die Feucht- und Salzwiesen werden vonzahlreichen gefährdeten Heuschreckenarten besiedelt, so Große Goldschrecke, Sumpfschrecke und Sumpfgrashüpfer. Auf trockeneren Grünländern ist die Zauneidechse zu finden. Die zahlreichen Stillgewässer weisen einereiche Amphibienfauna auf. So sind mehrere Laichplätze des Gras- und Teichfrosches, der Erd- und Wechselkröte sowie des Teichmolchs bekannt. An den naturnahen Teichen kommt die Teichralle vor, im Schilfgebiet südlich Kötzschau zählt die Wasserralle zu den Brutvögeln. Die Schleiereule brütet regelmäßig in einem als Artenschutzturm hergerichteten Trafoturmbei Rampitz. Infolge der verbesserten Wasserqualität finden an Bach und Floßgraben zunehmend auch Tierarten der Fließgewässer entsprechende Lebensbedingungen. So konnten aktuelle Nachweise vom Eisvogel und der Gebänderten Prachtlibelle erbracht werden. Das LSG ist mit den Tier- und Pflanzenarten und seinem reich strukturierten Landschaftsbild sowie seinem hohen Erholungswert zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Die Lebensraumfunktion für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten hat innerhalb einer stark anthropogen geprägten Umgebung eine große Bedeutung. Die Erhaltung der Reste des Hartholzauenwaldes bei Kötzschau und Witzschersdorf ist in Anbetracht der allgemeinen Waldarmut des Großraumes und der hier vorkommenden gefährdeten Waldgesellschaft besonders wichtig. Diese Ziele sind vorwiegend von einer umweltschonenden Land- und Forstwirtschaft abhängig, die auch den umfassenden Schutz des Bodens vor Erosion beinhalten muß. Ein wesentliches Entwicklungsziel ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die harmonische Einbindung von Ortsrändern, Anwesen und sonstigen baulichen Anlagen in die Landschaft. Insgesamt ist eine naturnahe Entwicklung des Gebietes auch für eine ungestörte Erholung in Natur und Landschaft anzustreben. Dazu sollte auch ein Wegesystem für Wanderungen beitragen. (1) weitergehende Beschreibungen Der Erhalt der artenreichen Feucht- und Salzwiesen ist in erster Linie von einer extensiven, kleinbäuerlichen Landwirtschaft abhängig. Nutzungsaufgabe führt mittelfristig zur Verbrachung und Entwicklung von Schilfröhrichten und somit zur Verdrängung konkurrenzschwacher Pflanzenarten. Für die salzbeeinflussten Grünländer sind aufgrund ihres hohen Gefährdungsgrades ein höherer Schutzstatus und eine spezielle Pflege anzustreben. Düngung, Pestizideinsatz und die weitere Absenkung des Grundwasserspiegels sind zu unterlassen. Aufverschilften ehemaligen Salzstandorten ist dieextensive Nutzung wieder einzuführen, ggf.mittels extensiver Rinderbeweidung. Nicht standortgerechte Anpflanzungen aus Hybrid-Pappeln sollten schrittweise umgewandelt werden. Ein wesentliches Entwicklungsziel ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung und einer weiteren Zerschneidung durch neue Wege oder Straßen. Die Erweiterung der Ortsbebauung von Kötzschau in Richtung Bach- und Floßgrabenaue hätte die dauerhafte Unterbrechung des Biotopverbundes zwischen Schladebach und Nempitz zur Folge. Das LSG ist auf Fußwanderungen von den angrenzenden Ortschaften aus zu erreichen, wenn auch das Wegesystem diesem Anliegen noch angepaßt werden muß. Die Besucher des Gebietes können auch das nahegelegene Bad Dürrenberg aufsuchen, wo ein viergeschossiger barocker Förderturm, der Borlachturm, das Borlach-Museum sowie das Gradierwerk einen Einblick in die Geschichte der Salzgewinnung im halleschen Raum ermöglichen. (1) weitergehende Beschreibungen Dort, wo Floßgraben und Bach sich kreuzen, steht an dem Rastplatz für Wanderer eine Zerr-Eiche. Der attraktive Baum ist südeuropäischen Ursprungs. Blickt man von hier nach Norden, schaut man über die Fläche des ehemaligen Oberteiches. In der Merseburger Bischofschronik ist zu lesen, dass Bischof Thilo„ ...mit großen Kosten drei Fischteiche ausgraben (ließ), zwei in Schladebach, den dritten ... in Merseburg“. Der Unterteich liegt westlichdes LSG. Die Agrargenossenschaft nutzt ihn zur Bewässerung. Ein Wanderweg, welcher einen guten Einblick in die Naturausstattung des Gebietes bietet, führt von der Westgrenze des LSG bei Schladebach entlang des Floßgrabens bis zur Schule Kötzschau. Dort gibt es eine Heimatstube, die man nach Absprache besuchen kann. Nach Südosten führt der Weg weiterüber die Mühle in Kötzschau, entlang von Salzwiesen und Auengehölzen bis zur Bahnlinie bei Rampitz. Das Gradierwerk Bad Dürrenberg Im frühen 19. Jahrhundert wurde das Gradierwerk Bad Dürrenberg erbaut. Hier wird unterirdisch geförderte Sole auf eine mehrere hundert Meter lange Anlage aus etwa 20 Meter hohen Reisigwänden gepumpt. Von oben tropft diese Sole an dem aus Schwarzdorn-Zweigen bestehenden Geäst herab. Dabei verdunstet das Wasser teilweise, so daß sich die Konzentration des Salzes in der verbleibenden Flüssigkeit erhöht, die Sole ”gradiert”. Unliebsame Beimischungen der Sole, wie Gips und anderes bleiben dabei an den Reisigwänden haften, die im Laufe der Zeit dadurch ein weißes Aussehen erhalten. Der feine Nebel, der beim Herabtröpfeln der Sole auf die Dornenwände versprüht wird, wirkt lindernd auf verschiedene Bronchialerkrankungen, insbesondere auf Asthma. Kurpatienten gehen zur Linderung ihrer Beschwerden täglich um dieses Gradierwerk. (1) weitergehende Beschreibungen Für die Saline in Kötzschau sollen 1599 die ersten „Leckhäuser“ (Gradierhäuser) angelegt worden sein, es wurde auf Stroh gradiert. Im 30jährigen Krieg wurden beide Salinenzerstört, erst 1696 konnte die Produktion wieder aufgenommen werden. 1697 wurden an Adam Friedrich von Pfuhl, fürstlich sächsischer Obrist und Kommandat zu Heldrungen, durch das Bergamt in Freiberg fast alle Salinen im Lande verliehen, darunter neun Salzbrunnen zu Teuditz und Kötzschau. 1698 überließ Pfuhl für eine entsprechende Summe seine Rechte auf Teuditz und Kötzschau an die Leipziger Kaufleute Hommel, Ernst und Werner. Bis 1741 stieg die Produktion auf 17 000 Stück Salz zu 128 Pfund jährlich, der Landesbedarf konnte jedoch nicht gedeckt werden. Von 1808 versuchte man bis zur Gründung der Gewerkschaft in Teuditz und Kötzschau 18 mal einen Solschacht niederzubringen. 1815 fielen die Salinen durch Gebietsverlust an Preußen und es drohte der Konkurs; die Kuxe sanken im Kurs, die Preußische Regierungtätigte Notkäufe zum Erhalt der Salinen. 1846 umfasste die Saline Kötzschau: 1 Solbrunnen, 2 Wasserräder, 2 große Windkünste, Gradierhäuser von einer Gesamtlänge von 1 105 Fuß mit (einseitiger) Gradierfläche von 31 900 Quadratfuß, 1 Kreiselrad zum Füllender Pfannen sowie 2 größere und 2 kleinere Pfannen (mit Kohlebefeuerung). Noch 1856 beschäftigten die Salzwerke 61 Arbeiter, die 661 Lasten Speisesalz á 4 000 Pfund im Werte von 19 944 Talern erzeugten. Die Auflösung der Salinen in Kötzschau und Teuditz erfolgte 1861. Der Salinenbetrieb zu Kötzschau funktionierte so, wie er noch heute in Bad Dürrenberg zu sehen ist. Aus diesem Grund lohnt sich die Besichtigung des dortigen Gradierwerkes. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Jagdbericht

Jagdbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Durch die Oberste Jagdbehörde wird jährlich ein Jagdbericht für das abgelaufene Jagdjahr (01.04. bis 31.03. des Folgejahres) erstellt. Bei Interesse kann er bei der Obersten Jagdbehörde (s. Auskunftsadresse) bezogen oder für einen begrenzten Zeitraum aus dem Internet (www.wald-mv.de) herunter geladen werden. Seit dem Jagdjahr 1992/93 wird für das Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich ein Jagdbericht erstellt, der sich aus Statistiken und erläuternden Texten zusammensetzt. Die Basis für die statistischen Darstellungen bilden im Wesentlichen die von den unteren Jagdbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) und den Forstämtern zu den Jagdbezirken erfassten Daten. So werden z.B. die jährlichen Jagdstrecken und deren Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren sowie die Wildschadenssituation, einschließlich der Wildschadensausgleichskasse als Besonderheit Mecklenburg-Vorpommerns, dargestellt. Aus der Entwicklung der Streckenzahlen für die einzelnen jagdbaren Tierarten werden Rückschlüsse auf die Größe der jeweiligen Populationen gezogen. Die daraus ableitbaren speziellen Erkenntnisse und damit verbundene Probleme, wie z. B. Wildschadensumfang oder das Auftreten von Wildseuchen, werden für die einzelnen Arten diskutiert. Weiterhin werden in dem Bericht Informationen zu den Jagdscheininhabern, den Jägerprüfungen, sowie der Jagdhundehaltung gegeben. In einigen Jagdberichten werden durchgeführte jagdwissenschaftliche Untersuchungen dargestellt, wie z. B. für das Damwild, den Rotfuchs, den Feldhasen, den Baummarder oder den Marderhund.

Untersuchungen von Rehen (Capreolus capreolus L.) und Hasen (Lepus europaeus Pallas) auf Schwermetalle und chlorierte Kohlenwasserstoffe in Nordrhein-Westfalen

In fuenf ausgewaehlten Raeumen des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Lebern und Nieren von Reh und Hase fortlaufend auf Schwermetalle (vornehmlich Blei und Cadmium) und chlorierte Kohlenwasserstoffe untersucht.

Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (WILD)

Das bundesweite Monitoringprogramm WILD wurde auf der Grundlage einheitlich angewandter Methoden als dauerhafter Baustein der ökologischen Umweltbeobachtung eingerichtet. Die Erarbeitung einer reproduzierbaren und zuverlässigen Datenbasis für wissenschaftliche Forschung zielt darauf ab, Strategien zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Tierpopulationen zu entwickeln. Bestandsdichten und -entwicklungen im Zusammenhang mit relevanten populationsökologischen Daten werden für Feldhase, Rotfuchs, Dachs, Rebhuhn und Rabenkrähe erfasst und dargestellt. Diese Darstellungen dienen als Informationsbasis für jagdpolitische und naturschutzrelevante Entscheidungen in Deutschland. Insbesondere der Einfluss der Jagd auf die Populationsentwicklung dieser Spezies soll abgeschätzt und die Erfüllung oder Nichterfüllung des Anspruches auf Nachhaltigkeit zukünftig eindeutig dokumentiert werden. Die Daten sollen zudem als Grundlage zukünftiger Roten Listen Verwendung finden. Die Datenerhebung erfolgt zum einen methodisch in ausgewählten Referenzgebieten, zum anderen durch möglichst flächendeckende Einschätzungen. Hierbei ist WILD in Niedersachsen eng an die WTE angebunden. Die Aufgabenbereiche des IWFo als einen von drei WILD -Zentren für Deutschland sind die Mitarbeit in der Projektkonzeption und -koordination sowie die Betreuung der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Hessen.

Niederwildzensus in ausgewaehlten Stichprobenflaechen Baden-Wuerttemberg

In ausgewaehlten Jagdrevieren Baden-Wuerttembergs werden jaehrlich die Bestaende von Niederwildarten, insbesondere von Feldhase und Rebhuhn, erfasst und Bodennutzungs- und Witterungsdaten erhoben. Feldhase und Rebhuhn sind empfindliche Bioindikatoren. Die Beurteilung der Bestandsentwicklungen im Zusammenhang mit wesentlichen Umweltfaktoren soll Auskunft geben ueber: eventuelle Gefaehrdung der Arten; naturraeumliche Besonderheiten; Bejagbarkeit der Arten unter Beruecksichtigung regionaler Unterschiede; notwendige Hilfsmassnahmen; Zustand der Lebensraeume in der Feldflur.

Landschaftsdatenbank Schweiz

Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat mit dem Lebensrauminventar (LRI) eine Methode entwickelt, mit der grosse Landschaftsraeume in relativ kurzer Zeit beschrieben und bewertet werden koennen. Mit Hilfe von Formularblaettern werden alle naturnahen Lebensraeume im Feld beschrieben. Wichtigste Kriterien sind die Struktur, teilweise auch die dominanten Pflanzenarten. Die Methode ist auf das Kulturland ausgerichtet, laesst sich aber auch im Siedlungsgebiet anwenden. Seit 1967 setzt die Vogelwarte die LRI-Methode in allen angewandten Projekten ein. Es entstand so eine Datenbank mit 69000 Lebensraeumen auf rund 1400 km2. Urspruenglich wurde das LRI fuer die Raumplanung im Kanton Luzern entwickelt. Sie hat sich aber auch bei Umweltvertraeglichkeitspruefungen, fuer das Erarbeiten von Landschaftsentwicklungskonzepten oder zur Beschreibung von Lebensraeumen von Tieren (Feldhase, Voegel) bewaehrt. Da immer dieselbe Methode angewandt wird, koennen verschiedenen Landschaften miteinander verglichen werden. Zweitkartierungen im Kanton Luzern zeigen die Veraenderungen der Landschaft innerhalb des letzten Jahrzehntes.

Der Fuchs

Der Fuchs/Rotfuchs ( Vulpes vulpes ), gehört zur Familie der Hundeartigen ( Canidae ). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn – im Winter ist es durch die langen Grannen wie “bereift”. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckigen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht. Der Fuchs ist das Raubtier mit der größten Verbreitung auf der Erde. Sein natürliches Verbreitungsgebiet erstreckt sich über sämtliche Lebensräume der nördlichen Erdhalbkugel mit gemäßigten Klima – von der Tundra im Norden bis nach Nordafrika im Süden. In Australien und auf einigen Pazifikinseln wurden Füchse gezielt ausgesetzt, um den massiven Kaninchenbeständen entgegen zu wirken. Er gilt als typischer Kulturfolger, da er sich allen Lebensräumen anzupassen vermag. Am liebsten lebt der Fuchs in deckungs- und waldreichen Gebieten. Dort gräbt er sich einen unterirdischen Bau mit Wohnkessel und Röhrensystem. Wurde ein vorhandener Bau verlassen, wird dieser sofort von einem neuen Fuchs belegt. Der Fuchs ist in der Regel ein dämmerungs- bzw. nachtaktives Tier. Bei geringer Populationsdichte lebt er als Einzelgänger, steigt die Zahl der Tiere, neigen sie zum Gruppenleben. Die wichtigsten Gründe für das häufigere Auftreten des Fuchses in den Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft, kein Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. Da Füchse nach jahrzehntelangen Impfkampagnen auch durch Tollwut nicht mehr dezimiert wurden, haben sich die Fuchsbestände erholt und steigen wieder an. Der Fuchs nutzt ein breites Nahrungsspektrum, bevorzugt aber Mäuse bzw. in der Stadt Ratten. Besonders bei Aufforstungen wirkt er durch die Dezimierung der Mäuse, die erheblichen Schaden an Jungpflanzen hinterlassen, positiv auf die Entwicklung der Wälder ein. Darüber hinaus frisst er Insekten, Schnecken, Würmer, Engerlinge, ggf. auch Vögel, Wildkaninchen oder junge Feldhasen. Auch Aas verschmäht er nicht, ebenso wenig Früchte und Beeren. In Siedlungen bedienen sich Füchse gerne an Abfällen – insbesondere in Großstädten finden sie so bequem Nahrung. Sogar Tierkadaver, z.B. Opfer des Straßenverkehrs sind als Nahrung willkommen. Die Paarungszeit, “Ranzzeit” genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 – 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 – 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarte Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist “normal” und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen haben bei der Geburt ein Gewicht von 80 – 150 g. Nach 12 Tagen öffnen sich die Augen. Im Alter von 4 – 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 – 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter. Das Fuchsproblem tritt nicht nur in Berlin zu Tage, sondern ist in anderen Großstädten, wir Zürich oder London ebenfalls bekannt. Als Kulturfolger haben die Tiere die “Nische Großstadt” für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie “halbzahm” und dann eventuell zur einem “Problem” werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbußen erhoben werden (§ 41 Abs. 1 BNatSchG und §§ 34 / 50 LJagdG Bln). Der Hauptüberträger der Tollwut ( Lyssa-Virus ) ist der Fuchs. In Deutschland ist seit 2006 keine Tollwut bei Füchsen mehr aufgetreten, da in den 1980er Jahren durch Fressköder gegen die Tollwut erfolgreich vorgegangen wurde. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundert prozentigen Schutz. Die Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm ( Echninococcus multilocularis ) zu infizieren ist ebenfalls sehr gering. Für Berlin hat der Fuchsbandwurm so gut wie keine Bedeutung, er wurde bisher nur bei drei Tieren nachgewiesen. Trotzdem sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen, nach Gartenarbeiten und Spaziergängen im Wald die Hände gründlich waschen Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen Erreger der Räude sind Milben. Die Hauptüberträger dieser Krankheit sind Füchse. Allerdings können auch Hunde oder Menschen durch direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Haare oder Hautkrusten) infiziert werden. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt. Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern und Zäune überklettern oder sich unterhalb der Zäune durchzwängen können. Die beste und effektivste Möglichkeit ist, alle frei verfügbaren Nahrungsquellen (wie z.B. offen liegendes Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) zu entfernen sowie Mülltonnen geschlossen und sauber zu halten. Auch Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen könnten, sollten zumindest über Nacht weggeräumt werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten können unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Wird ein Tier beim Graben eines Baues beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Öffnungen vertrieben werden. Den hervorragenden Geruchsinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von sog. Vergrämungsmitteln – unangenehm riechenden Substanzen – ausnutzen. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio sowie laute Stimmen und Rufe können gewisse Erfolge erbringen. Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Durch das Suchen nach eventuellen Mäusenestern oder anderen Kleintieren in der Erde, die über den Geruch und das Gehör vom Fuchs wahrgenommen werden, sind Gartenbeete manchmal in Gefahr. Neben einer dichten Vegetationsdecke schützen Netze, Drahtumrandungen oder dünne Äste den Boden vor dem Aufwühlen. Fuchskot (ca. 3 bis 8 cm lang, mit weißer Spitze) im Garten sollte insbesondere im Spielbereich von Kindern entfernt werden. Der Kot gehört nicht auf den Kompost. Um alle eventuellen Infektionswege auszuschließen sollte er ähnlich dem Hundekot mit einer Plastetüte aufgenommen und in der Mülltonne entsorgt werden. Eine Vertreibung von Füchsen durch Fangaktionen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress. Werden sie anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, sind Revierkämpfe mit den dortigen Füchsen die Folge. Außerdem wird das freigewordene Gebiet wieder schnell durch neue Füchse besetzt. Füchse stellen für ausgewachsene Katzen keine Gefahr dar. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweine und Geflügel sind am bestem nachts in einem geschlossenen Stall oder tags in einem sicheren Gehege im Freien geschützt. Dieses Gehege kann aus Maschendraht bestehen, der 30 – 50 cm tief im Boden eingegraben und nach außen gebogen wird. Durch das Biegen nach außen wird das Hochheben des Zaunes beim Graben erschwert, da das Tier mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Die Maschengröße sollte kleiner als 3 cm sein, um ein Überklettern zu vermeiden. Wenn das Gehege abgedeckt ist, kann auch kein Fuchs hineinspringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Zaunhöhe mindestens 2 m betragen. … der Fuchs bereichert die Fauna in unseren Siedlungsgebieten. Wir haben die Möglichkeit, unseren Lebensraum mit ihm zu teilen, um ihn zu beobachten und sein Verhalten zu verstehen. Durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch möglich. Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Fuchs fuechse.info – …Alles über Füchse

Biomonitoring Feldhasen (mikroplastikebh)

Zielsetzung: Seit Jahren sind Feldhasenbestände europaweit rückläufig. Langfristiges pathologisches Monitoring brachte Hinweise auf Fremdpartikel in Mesenteriallymphknoten und Störung der Darmflora mit Ausbildung einer Enteritis. Eine Erklärung hierfür ausschließlich durch diverse Pathogene war nicht möglich. Daraus entstehende Fragen über Belastung des Feldhasen in unterschiedlichen Regionen mit Mikroplastik bzw. toxikologischen organischen Schadstoffen sollen untersucht werden. Hierfür sollen in einer ersten Studie nach pathologischer Bearbeitung und Probennahme eine non-target LC-MS/MS auf endogene Substanzen, Industriechemikalien, Pestizide und Pharmazeutika durchgeführt werden. Eine Metallanalytik wird mittels ICP-MS durchgeführt, ebenso eine chemische Charakterisierung von organischen Partikeln (größer als 5 Mikro m) mittels FT-IR Spektroskopie & Imaging. Als Probenmaterial hierfür werden von frischtoten Feldhasen aus verschiedenen Populationen Blut, Urin, Kot, Dünndarm und Darmlymphknoten entnommen in speziell gereinigte Glasgefäßen verbracht und bis zur weiteren Untersuchung tiefgefroren. Der pathohistologische Fokus liegt auf dem Ausschluss von Darmpathogenen und morphologischen Veränderungen im Verdauungstrakt. Ziel der Studie ist es eine mögliche Belastung von Feldhasen durch 'Umwelttoxine' bzw. Mikroplastik zu erheben, mögliche geografische Unterschiede, ebenso wie Auswirkungen auf die jeweiligen Populationen zu evaluieren. Bedeutung des Projekts für die Praxis: Das Projekt soll dazu beitragen, Hinweise auf Umweltbelastung von Feldhasen als 'Bioindikator' zu erhärten/zu widerlegen und eine der Ursachen für den europaweiten Rückgang dieser Spezies zu evaluieren.

Jagdwesen in Berlin

Die frei lebende Tierwelt ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in ihrem Beziehungsgefüge zu bewahren. Dazu ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine Bejagung einzelner dem Jagdrecht unterliegender Tierarten notwendig, da natürliche Regularien meist fehlen. Als Jagd wird jedes rechtmäßige Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wildtieren bezeichnet. Zur Jagd gehört auch die Hege. Sie dient der Erhaltung eines angepassten artenreichen, gesunden Wildbestandes, der in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen steht. Übersicht zum Jagdwesen in Berlin Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine, Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Weitere Informationen Jagdflächen in Berlin Übersichtskarte der Berliner Jagdbezirksflächen und weitere Daten und Fakten. Weitere Informationen Jagdergebnisse Für die einzelnen Tierarten gelten unterschiedliche Jagd- und Schonzeiten, die gesetzlich festgelegt sind. Durch die Jagdbehörde werden für jedes Jagdjahr (1. April – 31. März) getrennt nach Jagdbezirken Abschusspläne erstellt, die von den Jagdausübungsberechtigten einzuhalten sind. Weitere Informationen Jäger- und Falknerprüfung Die Jäger- und Falknerprüfung in Berlin wird von dem von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestellten Prüfungsausschuss mindestens einmal jährlich in der Zeit zwischen Februar bis April durchgeführt. Weitere Informationen Erteilung von Jagdscheinen Die Erteilung des Jagdscheins ist an den ersten Wohnsitz gebunden. In Berlin liegt die Zuständigkeit dafür bei der Waffenbehörde, dem Polizeipräsidenten in Berlin/LKA 514 (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin). Weitere Informationen Einnahmen und Verwendung der Jagdabgabe Die bei der Erteilung eines Jagdscheins zu zahlende Jagdabgabe wird gem. § 21 LJagdG Bln zweckgebunden zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Projekte bzw. Maßnahmen, für die in den letzten Jahren Zuwendungen bewilligt bzw. Mittel verausgabt wurden, sind hier aufgeführt. Weitere Informationen Wildunfälle In Berlin mit seiner hohen Verkehrsdichte kommen besonders viele Tiere bei Verkehrsunfällen zu Tode. Wildunfälle stellen dabei ein hohes Verletzungsrisiko für die Fahrzeuginsassen dar und verursachen meist erhebliche Sachschäden. Was ist zu tun, wenn es doch passiert ist? Weitere Informationen Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Formulare im Bereich Jagdwesen

Jagdergebnisse – Daten und Fakten

Für die einzelnen Tierarten gelten unterschiedliche Jagd- und Schonzeiten, die gesetzlich festgelegt sind, beispielsweise Ganzjährig geschont sind hingegen in Berlin unter anderen Feldhase, Dachs und Rebhuhn. Mit Ausnahme von Wildkaninchen gilt zudem für alle Tiere, dass in den Brut- und Setzzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen. Durch die Jagdbehörde werden für jedes Jagdjahr (1. April – 31. März) getrennt nach Jagdbezirken Abschusspläne beispielsweise für Schwarzwild, Rehwild, und Damwild erstellt, die von den Jagdausübungsberechtigten einzuhalten sind. 1) Als Fallwild wird im Gegensatz zum erlegten Wild alles an sonstigen Ursachen (meist durch Verkehrsunfälle) zu Tode gekommenes Wild bezeichnet.

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