Der Kiebitz brüten gerne in niedriger Vegetation auf zeitweilig vernässten Böden. Feldvogelinseln dienen dem Kiebitz und anderen Feldvogelarten nicht nur als Brutplatz, sondern sind auch ein wichtiges Nahrungs- und Deckungshabitat für dessen Jungvögel. Grundlage für die Förderkulisse stellen von Wiesenlimikolen besiedelte Gebiete in Niedersachsen dar, die einer landwirtschaftlichen Ackernutzung unterliegen. Dabei wurden Landnutzungsdaten auf Basis der Daten aus ATKIS (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 2021) zu Grunde gelegt. Datenbasis stellen aktuelle Brutvorkommen von Wiesenlimikolen aus den Ergebnissen des Wiesenvogelmonitorings (2014-2021), der landesweiten Kiebitz- und Uferschnepfenerfassung 2020, der SPA-Monitorings sowie aus weiteren vorliegenden Daten, wie zum Beispiel der Gelege- und Kükenschutzprojekte, dar.
Die Feldvogelkulisse - Grauammer umfasst Flächen, die von Grauammern innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.
Die Feldvogelkulisse - Rebhuhn umfasst Flächen, die von Rebhühnern innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.
Die Feldvogelkulisse - Ortolan umfasst Flächen, die von Ortolanen innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.
<p>Das Thünen-Institut hat im Auftrag des Umweltbundesamtes die Umweltwirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) untersucht. Dabei zeigt sich, dass das „Greening“ – also die verpflichtenden Umweltauflagen der GAP-Periode 2013 bis 2022 nur geringfügige Auswirkungen auf die agrarische Landnutzung und einen begrenzten Nutzen für den Umwelt- und Naturschutz hatte.</p><p>Die GAP-Reform von 2013 sollte die Landwirtschaft in Europa umweltfreundlicher gestalten. Ein Teil der GAP-Direktzahlungen aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zur-europaeischen-agrarfoerderung">ersten Säule</a> wurde deshalb an Bewirtschaftungsmethoden geknüpft: etwa an Vorgaben zur Anbaudiversifizierung, den Erhalt von Dauergrünland und der Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen. Dieses „Greening“ sollte die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft abmildern.</p><p>Im Evaluationsprojekt „GAPEval III“, das auf den Vorgänger-Projekten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-aus-sicht-des%20">GAPEval l</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-von-2013-aus-sicht-des%20">GAPEval II</a> aufbaut und dessen Analysen, z.B. zum Greening, fortsetzt, hat das Thünen-Institut (TI) die Auswirkungen der GAP nach Umweltgesichtspunkten untersucht. Für die Studie wertete das TI Daten aus Förderanträgen für die GAP-Zahlungen des <a href="https://agriculture.ec.europa.eu/common-agricultural-policy/financing-cap/assurance-and-audit/managing-payments_de">Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)</a> aus den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aus. Zudem wurden ergänzend Daten der deutschlandweiten Agrarstrukturerhebung (ASE) und des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT, Rinderdaten) herangezogen. Das Umweltrisiko von Pflanzenschutzmitteln für spezifische Bodenklimaräume wurde anhand von Risikoindikatoren vom Julius-Kühn-Institut (JKI) analysiert.</p><p>Die Bilanz fällt gemischt aus: Es zeigt sich, dass die Greening-Vorgaben einen geringen Einfluss auf die Art der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a> und damit auf den Agrarumwelt- und -naturschutz hatten.</p><p>So brachte etwa die Anbaudiversifizierung, d.h. der Anbau verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen, kaum nennenswerte Vorteile für den Umwelt- und Naturschutz. Schon vor Einführung des Greenings waren die Auflagen auf 81 Prozent der Ackerflächen erfüllt, danach belief sich der Anteil auf 95 Prozent.</p><p>Auch beim Dauergrünland blieb der Anteil mit rund 28 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche seit 2015 stabil. Damit konnte der konstante Rückgang von Grünlandflächen der vorangegangenen Jahre gestoppt werden – eine positive Entwicklung, die allerding nicht allein der GAP zuzuschreiben ist. In Deutschland etwa wurde im selben Zeitraum der Grünlandschutz im Ordnungsrecht der Länder verschärft.</p><p>Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) wurden eingeführt, um die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> in der Agrarlandschaft zu fördern. Als ÖVF konnten u. a. Zwischenfrüchte, Brachen und Leguminosen gemeldet werden. Allerdings wurden die ÖVF-Vorgaben überwiegend über den Anbau von Zwischenfrüchten erfüllt, die aus Biodiversitätssicht weniger wertvoll sind. Besonders in Regionen mit intensiver Tierhaltung waren Zwischenfrüchte beliebt, da diese sich gut in die Anbauplanung integrieren ließen.</p><p>Leguminosen, also Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen, Soja, Klee und Lupinen, spielten zu Beginn der GAP-Periode nur eine untergeordnete Rolle: Sie wurden lediglich auf 0,8 Prozent der Ackerfläche zur Erfüllung der Greening-Vorgaben zu ökologischen Vorrangflächen angebaut. Mehr als zwei Drittel davon wurde über großkörnige Leguminosen erfüllt. Nach der Einführung eines Verbots von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen im Jahr 2018 halbierte sich dieser Anteil an großkörnigen Leguminosen. Stattdessen wurden nun zu über zwei Dritteln kleinkörnige Leguminosen gemeldet. Diese können in der Regel ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> angebaut werden und sind auch aus Naturschutzsicht ein Gewinn, da sie für Insekten und Feldvögel wichtige Nahrungsquellen und Habitate bieten.</p><p>Der Anteil ökologisch wertvoller Flächen, wie Brachen, zur Erfüllung der Greening-Vorgaben sank von 2015 bis 2021 von 1,9 auf 1,7 Prozent. Diese Flächen finden sich vor allem in ertragsschwächeren Regionen und waren für Intensivregionen keine attraktive Option. Insgesamt ist aber zu verzeichnen, dass Brachen (außerhalb der ökologischen Vorrangflächen) zunahmen, aber nicht die höheren Anteile an der landwirtschaftlichen Fläche der Jahrtausendwende erreichen konnten.</p><p>Neben den Landnutzungsänderungen lag ein weiterer Fokus der Studie auf der Nutztierhaltung. Hier zeigt sich ein deutliches Bild: Die Tierbestände pro Betrieb, vor allem beim Geflügel, sind stark gestiegen. Aus Umweltsicht führt diese Intensivierung zu hohen regionalen Belastungen von Böden, Luft und Gewässern, etwa durch die hohen Stickstoffeinträge der Wirtschaftsdünger. Im selben Zeitraum sanken die Bestände von Rindern und Schweinen. Ein insgesamt geringerer Tierbestand ist aus Umweltsicht positiv, da weniger Flächen für den Anbau von Futtermitteln und damit auch weniger Pflanzenschutz- und Düngemittel benötigt werden. Außerdem sinken die Nährstoffeinträge durch Wirtschaftsdünger und die Ammoniak- und Treibhausgasemissionen.</p><p>Trotz der Schwächen des Greenings und der beschränkten positiven Umweltwirkung der laufenden GAP-Periode sind die Umweltauflagen der GAP wenigstens als kleiner Schritt in Richtung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> zu werten. Der aktuelle Legislativvorschlag der EU-Kommission für die GAP nach 2027 setzt stark auf eine Abschwächung der Umwelt- und Klimaschutzstandards und gefährdet auch die bisherigen kleinen Erfolge hin zu mehr Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>.</p>
<p>Um EU-Agrarsubventionen zu erhalten, müssen Betriebe bestimmte Mindeststandards für den Schutz der Umwelt einhalten. Dazu zählt die Auflage, 4 Prozent der Ackerflächen zum Schutz der Biodiversität aus der Produktion zu nehmen. Für 2024 wurde das Anforderungsniveau jedoch reduziert, so dass 90 Prozent der Betriebe keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität umsetzen müssen.</p><p>Im Jahr 2023 startete die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Damit gelten neue Mindeststandards als Voraussetzung für die Auszahlung der Subventionen. Unter anderem müssen die Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)“ gehalten werden. Die Regelung GLÖZ 8 sieht vor, dass 4 Prozent der Ackerflächen aus der Produktion genommen werden müssen, z.B. als Brache. Ziel ist der Schutz von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> und Umwelt in der Agrarlandschaft. Nachdem der Standard im ersten Jahr bereits ausgesetzt wurde, gibt es für das Jahr 2024 erneut eine Ausnahmeregelung. Statt durch eine Brache können die Betriebe GLÖZ 8 auch durch den Anbau von Hülsenfrüchten (Leguminosen) oder Zwischenfrüchten erfüllen.</p><p>Das Thünen Institut (TI) hat auf Grundlage von Betriebsdaten (InVeKoS-Daten) für ein Politikpapier ausgewertet, was die neue Regelung im Vergleich zu der ursprünglichen Regelung bedeutet. Es zeigt sich, dass durch die neue Regelung kaum zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität bereitgestellt werden müssen: Knapp 90 Prozent der Betriebe hätten die Anforderung auch schon im Jahr 2021 erfüllt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nur 10 Prozent der Betriebe zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität schaffen, Leguminosen anbauen oder Zwischenfrüchte in die Fruchtfolge integrieren müssen. Im Gegensatz dazu hätte die Biodiversität von der ursprünglichen Regelung stärker profitiert: Knapp 80 Prozent der Betriebe hätten zusätzliche Biodiversitätsflächen schaffen müssen.</p><p>Dies hätte deutliche Verbesserungen für den Agrarumweltschutz zur Folge gehabt. Die Brachflächen hätten sich auf bis zu 5,3 Prozent der Ackerflächen in etwa verdoppelt – und damit einen wichtigen Lebensraum z.B. für Feldvögel, Insekten oder Ackerwildkräuter bieten können. Statt durch eine Brache hätten im Jahr 2021 jedoch knapp 70 Prozent der Betriebe die GLÖZ 8 Vorgaben durch den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten erreicht. Auch wenn diese Bewirtschaftung ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> erfolgen muss und positive Wirkungen auf den Boden hat, sind die Umweltwirkungen geringer als bei einer Brache.</p><p>Auf EU-Ebene wurde im Frühjahr 2024 beschlossen, dass GLÖZ 8 zukünftig weitgehend gestrichen wird und nur bestehende Landschaftselemente geschützt werden müssen. Die Agrarsubventionen sollen jetzt nicht mehr generell an die Bereitstellung von Biodiversitätsflächen gekoppelt werden, sondern die Betriebe können durch die Bereitstellung dieser Flächen noch zusätzliche Subventionen erhalten. Für die Betriebe bedeutet dies, dass sie den Großteil der Agrarsubventionen erhalten, ohne zusätzliche Flächen zum Schutze der Biodiversität auszuweisen. Sie können dadurch jedoch noch zusätzliche Subventionen einwerben.</p><p>Inwieweit dies tatsächlich geschehen wird, bleibt aus Sicht des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) gegenwärtig offen. Sicher ist, dass Flächen zum Schutze der Biodiversität unter diesen Bedingungen nur geschaffen werden, wenn die Förderung ausreichend hoch und für diese Maßnahmen ausreichend Gelder reserviert werden. Geschieht dies nicht, geht das UBA davon aus, dass wichtige Umwelt- und Naturschutzziele weiterhin nicht erreicht werden. Damit wäre auch die Chance vertan, die bestehende Agrarsubventionen durch ausreichende Umwelt- und Naturschutzleistungen der Landwirtschaft gesellschaftlich zu rechtfertigen. Diese Entwicklung macht es aus Sicht des UBA umso wichtiger, für die Neuausrichtung der EU-Agrarsubventionen nach 2027 darauf hinzuwirken, dass die Gelder zielgerichtet für die Transformation der Landwirtschaft eingesetzt werden und das System der GAP schrittweise umgestellt wird.</p><p>Dieses <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/europaeische-agrarpolitik-ausnahmen-bei-gloez-8">Politikpapier</a> ist Teil des Forschungsprojektes „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/20240206_steckbrief_gap_eval_iii.pdf">Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes III</a>“. Das TI und das Julius Kühn-Institut (JKI) analysieren hierfür die Flächennutzung der landwirtschaftlichen Betriebe und bewerten, wie sich die GAP auf die Umwelt auswirkt. Ergebnisse aus den Vorgängerprojekten sind bereits veröffentlicht im Bericht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reformaus-sicht-des">GAPEval I</a> und im Bericht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reformvon-2013-aus-sicht-d%20">GAPEval II</a>.</p>
Die Feldvogelkulisse - Kiebitz umfasst Flächen, die von Kiebitzen innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.
Der Kiebitz brüten gerne in niedriger Vegetation auf zeitweilig vernässten Böden. Feldvogelinseln dienen dem Kiebitz und anderen Feldvogelarten nicht nur als Brutplatz, sondern sind auch ein wichtiges Nahrungs- und Deckungshabitat für dessen Jungvögel. Grundlage für die Förderkulisse stellen von Wiesenlimikolen besiedelte Gebiete in Niedersachsen dar, die einer landwirtschaftlichen Ackernutzung unterliegen. Dabei wurden Landnutzungsdaten auf Basis der Daten aus ATKIS (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 2021) zu Grunde gelegt. Datenbasis stellen aktuelle Brutvorkommen von Wiesenlimikolen aus den Ergebnissen des Wiesenvogelmonitorings (2014-2021), der landesweiten Kiebitz- und Uferschnepfenerfassung 2020, der SPA-Monitorings sowie aus weiteren vorliegenden Daten, wie zum Beispiel der Gelege- und Kükenschutzprojekte, dar.
Umweltministerin Katrin Eder weiht Kiebitz-Aufzuchtstation im Zoo Landau ein – Hier werden Eier, die in der Natur keine oder kaum eine Chance haben ausgebrütet zu werden, aufgenommen und die Küken bis zur Auswilderung aufgezogen. Das soll helfen, die Wildbestände der stark vom Aussterben bedrohten Art zu stützen „Der Erhalt der Artenvielfalt ist ein Garant für stabile Ökosysteme. Je stabiler sie sind, desto besser können sie auf Veränderungen reagieren. Fehlen zu viele Arten, kann auch das Ökosystem aus dem Gleichgewicht geraten. In wenig lebendigen Gewässern fehlt dann beispielsweise die wichtige Filterfunktion von Tieren und Pflanzen, die das Wasser sauber halten. Fehlen zu viele Insekten, können Pflanzen weniger gut bestäubt werden. Dies wiederum führt zu weniger Erträgen bei Obst und Gemüse. Fehlen zu viele Vögel, wird weniger Samen durch ihre Ausscheidungen verbreitet. Auch wenn wir von einzelnen Arten nicht wissen, welche Rolle sie im ökologischen Gleichgewicht spielen, ist es wichtig, sie zu erhalten. Denn oft weiß man erst, wie wichtig sie sind, wenn sie fehlen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass Arten geschützt und erhalten werden“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Sonntag im Zoo Landau. Dort weihte sie eine Aufzuchtstation für Kiebitze ein. Diese ist fortan Teil des landesweiten Kiebitz-Projektes, das jährlich seit 2019 mit Mitteln der Aktion Grün des Klimaschutzministeriums gefördert und von der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR) e.V. betreut wird. Die Förderung der Jahre 2022 bis 2024 beträgt insgesamt 406.114 Euro. Auf beweideten Flächen sind Nester vor Fressfeinden geschützt In die Aufzuchtstation werden die Eier von verlassenen oder bedrohten Nestern gebracht, um hier ausgebrütet zu werden. Die Küken werden im Zoo fachkundig aufgezogen, um anschließend ausgewildert zu werden. Das Ganze funktioniert so: Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GNOR beobachten regelmäßig, ob der Kiebitz an seinen bekannten Standorten und in deren Nähe ein Nest gebaut und Eier gelegt hat. Ist dieses Nest an einem geschützten Standort gebaut, ist alles okay. Das ist oft dann der Fall, wenn es auf einer beweideten Fläche ist. Kühe oder andere Tiere fungieren dann als Beschützer. Sie sorgen dafür, dass sich beispielsweise keine Menschen oder Hunde den Nestern nähern und diese zerstören oder das Elterntier verschrecken. Auch wenn Landwirtinnen und Landwirte ihr Einverständnis geben, dass die Nester mit einem Elektrozaun oder einem Drahtkorb geschützt werden, müssen die Eier nicht gerettet werden. Denn beides schützt davor, dass das Nest etwa von Fressfeinden, wie Füchsen oder Waschbären, geplündert wird. Gibt es hingegen weder tierische noch technische Beschützer, ist die Wahrscheinlichkeit zu hoch, dass die Gelege oder Küken nicht überleben werden. Nur noch etwa 150 Brutpaare in Rheinland-Pfalz Die Eier werden dann in den Zoo nach Landau gebracht, wo die Eier in einem Brutapparat ausgebrütet werden. Nach drei Wochen werden die Pullis, so nennen Fachleute die flauschigen Küken, nach Tagen der Eingewöhnung in Auswilderungsvolieren in einem geschützten Bereich ausgewildert. Das ist in der Regel eine beweidete Naturschutzfläche, in deren Nähe es schon eine Kiebitzkolonie gibt. „Vor rund 30 Jahren war der Kiebitz noch ein typischer Vogel der Agrarlandschaft und weit verbreitet. Die einzelnen Kolonien umfassten teilweise 200 Tiere. Heute haben wir in ganz Rheinland-Pfalz nur noch insgesamt 150 Brutpaare mit Kolonien, also Kiebitzgruppen, die maximal 20 Brutpaare umfassen. Deshalb ist jeder Pulli zum Arterhalt wichtig“, so Eder. „Eine Aufgabe progressiver Zoos ist es, dann einzuschreiten, wenn zum Beispiel durch Eingriffe des Menschen Tierarten in ihrem natürlichen Lebensraum so dezimiert sind, dass ihr langfristiges Überleben in der Natur gefährdet ist. Dann können wir mit unseren Kompetenzen helfen, eine Art zu erhalten. Ich hoffe jedoch, dass der Kiebitz an vielen Stellen seines natürlichen Lebensumfelds eine Chance hat und auch in vielen Jahren noch in der Natur zu sehen sein wird“, so Landaus Zoodirektor Jens-Ove Heckel. 17 Pullis stehen kurz davor, in die Natur entlassen zu werden Kiebitz-Beauftragter der GNOR, Gerado Unger Lafourcade sagte: „Bislang haben wir in diesem Jahr 83 Eier in den Zoo gebracht und hoffen möglichst viele gesunde Küken auswildern zu können. Dies wäre ein enorm hoher Erfolg, denn der fehlende Bruterfolg seit vielen Jahren ist der Hauptgrund für die Gefährdung des Kiebitzes, der auch Vogel des Jahres 2024 ist. Der Kiebitz kann zwar nach dem Verlust seiner Eier oder seiner Küken mehrere Nachgelege anlegen, doch ohne Schutzmaßnahmen bringt am Ende der Saison nur etwa jedes dritte Paar ein Küken zur Flugfähigkeit. Das ist zu wenig für den Arterhalt: Es wird knapp ein flugfähiges Küken je Paar jährlich benötigt, damit die Population stabil bleibt. Gemeinsam mit anderen Schutzmaßnahmen, wie den Elektrozäunen und Nestschutzkörben, die insbesondere vor dem Fuchs schützen, hoffe ich, dass wir die Population zumindest stabilisieren können. Letztendlich muss sich aber in unserer Landnutzung etwas verändern. Der Grund, warum der Kiebitz vom Aussterben bedroht ist, ist menschengemacht. Wir brauchen genügend Habitate, in denen Kiebitze ganz in Ruhe brüten und ihre Küken aufziehen können: ohne Gefährdungen wie etwa die Bodenbearbeitung auf Ackerflächen während der Kükenzeit oder fehlendes Wasser in naturnäheren Habitaten. Denn der Bodenbrüter braucht Flachgewässer und Feuchtstellen und die darin lebenden Wirbellosen zur Nahrungssuche. Wir setzen auf mit Rindern beweidete Areale mit einer fuchsdichten Umzäunung, in denen es Flachwasserbereiche, Schlammflächen und verschiedene Nutzungszeitpunkte gibt. Hiervon profitieren dann sehr viele verschiedene Arten, auch Amphibien und andere Vogelarten.“ Da der Kiebitz unter strengem Artenschutz steht, werden sowohl die Eientnahme als auch die Auswilderung der flüggen Vögel von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als oberer Naturschutzbehörde begleitet. SGD-Süd-Präsident Hannes Kopf sagte: „Hier zeigt sich, wie der Zoo Landau gemeinsam mit der GNOR konkrete Artenschutzmaßnahmen für eine wunderschöne und bedrohte heimische Tierart durchführt. Gerne unterstützen wir die Einrichtung der Aufzuchtstation mit einer finanziellen Förderung.“ Im Zoo wurde für die Aufzuchtstation ein bislang nicht mehr genutzter Raum umgebaut, mit einem Brutapparat ausgestattet und um Außenvolieren erweitert. Der Teil ist für Zoo-Besucherinnen und -Besucher nicht zugänglich. Denn auch hier sollen die Tiere möglichst nicht gestört werden, um sie wieder auswildern zu können. Der Zoo informiert aber über Filme und Schilder über den Vogel mit der lustigen Frisur, einer abstehenden, geschwungenen Feder am Hinterkopf, und macht auf seine Schutzbedürfnisse aufmerksam.
null Jahresrückblick 2023 der LUBW: Klimawandel hat uns fest im Griff Baden-Württemberg/Karlsruhe. „Der Klimawandel hat uns fest im Griff, das zeigt sich auch an den Aufgaben der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW beim heutigen Pressegesprächs zum Jahresrückblick 2023. „Das Jahr 2023 war das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, sowohl global und deutschlandweit als auch für Baden-Württemberg. Seit der Jahrtausendwende verzeichnen wir einen Wärmerekord nach dem anderen, die Temperatur steigt immer schneller an. Direkte Folge sind vermehrte Hitzewellen und veränderte Niederschlagsverhältnisse, indirekte Auswirkungen sind Trockenheit und Niedrigwasser. Gleichzeitig ist der Klimawandel Ursache für immer häufiger auftretende Starkniederschläge und Überschwemmungen. Diese können gerade in den Sommermonaten heftiger werden. Im Winter werden die Niederschläge immer seltener als Schnee fallen. Wir müssen uns auf schnell wechselnde Wetterlagen einstellen“, fasst er die Situation zusammen. Der menschengemachte Klimawandel beeinflusst auch die Tier- und Pflanzenwelt. Wärmeliebende Arten werden häufiger, wohingegen alpine und kälteangepasste Arten immer weniger Lebensräume finden und zurückgehen. Milde Winter haben unter anderem Auswirkungen auf Tiere, die Winterschlaf oder Winterruhe halten wie Igel, Siebenschläfer oder Weißstörche. Monitoring und Kartierungen der LUBW: Fokus Tierarten Die Kartierung der Fauna und Flora in Baden-Württemberg sind eine Daueraufgabe im jährlichen Arbeitskatalog der LUBW „Wir können nur schützen und erhalten, was wir kennen“, betont Maurer. „Wir müssen verstehen, wie sich die Arten im Land entwickeln und welchen Gefährdungen sie ausgesetzt sind. Die LUBW legt Wert auf eine systematische und langfristige Erfassung. Nur so lassen sich aus unseren Beobachtungen belastbare Schlussfolgerungen für den Artenschutz ziehen.“ Insekten In Baden-Württemberg wurde das Insektenmonitoring im Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Jahr 2017 aufgenommen und ist damit bundesweit Vorreiter. Der Einfluss der Menschen und die Auswirkungen des Klimas zeichnen sich in den Ergebnissen deutlich ab. Das Jahr 2023 war das schlechteste Tagfalterjahr seit Beginn des Insektenmonitorings 2018. Die nassen Monate März und April bewirkten ein Absterben von Überwinterungsstadien und jungen Raupen. Die schwachen Ausgangspopulationen im Frühjahr 2023 ist auch auf die lange Dürreperiode im Sommer 2022 zurückzuführen. Höhere Temperaturen und geringere Niederschläge führten ab Juni wieder zu einem gewissen Anstieg der Tagfalterzahlen, jedoch nur bei Sommerarten. Brutvögel Entsprechend dem Rückgang bei den Insekten überrascht es nicht, dass bei den häufigen Brutvögeln insbesondere die insektenfressenden Feldvogelarten stark abgenommen haben, die im Acker oder Grünland brüten. Fast die Hälfte der 199 baden-württembergischen Brutvogelarten gelten als gefährdet. Besonders auffällig ist, dass auch die Bestände einst weitverbreiteter Vögel wie der Kiebitz stark zurückgegangen sind. Seit dem Jahr 2021 beobachtet die LUBW auch seltenere Brutvögel. So wurden im Jahr 2023 beispielsweise für den seltenen Koloniebrüter Uferschwalbe in Baden-Württemberg noch knapp 5 000 Brutröhren festgestellt. Ihr Lebensraum ist in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr zurückgegangen. Die Vögel graben ihre Brutröhren in festsandige oder lehmige Abbruchkanten und Steilufer. Sie finden beispielsweise an der renaturierten Donau seit dem Jahr 2009 wieder optimale Lebensbedingungen. Für das Rebhuhn wurden im selben Jahr 227 Ruf-Reviere ermittelt. In den 1950er Jahren wurde der Bestand noch auf 50.000 Reviere (Grundlage Jagdstrecken) geschätzt. „Auch wenn diese Zahlen nicht direkt vergleichbar sind, da sie nicht mit den gleichen Methoden ermittelt wurden, zeigen sie jedoch deutlich, wie unsere Umwelt in den letzten Jahrzehnten verarmt ist“, so Maurer. Niedrigwasser-Informationszentrum der LUBW (NIZ) „Nach dem regenreichen Winter sind nun Anfang Frühling 2024 unsere Grundwasserspeicher gut gefüllt, die Pegelstände in den Fließgewässern sind normal und auch die Bodenfeuchte ist sehr gut. Das ist gut so. Dennoch können langanhaltende Trockenperioden mit großer Hitze auch in diesem Jahr wieder schnell dazu führen, dass Flüsse – wie beispielsweise die Dreisam in Freiburg – im Sommer trockenfallen. Genauso möglich ist, dass kurze starke Regenfälle, also Starkregen, im Sommer auf trockene Böden fallen und schnell regional zu Überschwemmungen führen. Wir müssen uns auf diese Extreme einrichten. Dies spiegeln auch unsere beide Einrichtungen Hochwasservorhersagezentrale, die HVZ, und das Anfang des Jahres 2024 in Betrieb gegangene Niedrigwasser-Informationszentrum, das NIZ, wieder. Das NIZ ist im Grunde ein ‚Kind des Klimawandels‘, die HVZ gibt es bereits seit dem Jahr 1991, Auslöser war damals das Jahrhunderthochwasser im Februar 1990“, so Maurer. Wasserbehörden und Kommunen erhalten künftig durch das NIZ schneller regionale Bewertungen des Wasserdargebots. Auf dieser Grundlage können sie entscheiden, ob beispielsweise die Einschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern oder Grundwasser notwendig ist. „Sind Niedrigwasservorhersagen bislang für bis zu 7 Tage in die Zukunft machbar, möchten wir unsere Modelle so erweitern, dass bis zu einen Monat Vorhersagen über die Entwicklung der Wasserstände möglich sein wird“, zeigt Maurer die nächsten Schritte auf. Ende 2024 soll eine Karte folgen, in der die Niedrigwassergefahr und Gebiete, in denen die Wasserentnahme eingeschränkt ist, angezeigt werden. Ressourcenschonendes Leben: Zirkuläres Bauen Maurer betonte in seiner Bilanz: „Der Klimawandel ist menschgemacht. Die Lösungen auch. Ein wichtiger Bereich, in dem man viele Ressourcen und auch CO2 einsparen kann, ist der Bausektor. Dieser wird noch viel zu wenig beachtet. Wir verbrauchen in Deutschland in diesem Bereich rund 50 Prozent unserer Rohstoffe. Der Gebäudesektor verursacht knapp 40 % der Treibhausgasemissionen weltweit, in Baden-Württemberg werden allein 3,6 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr durch die Zementherstellung erzeugt.“ Seit dem vergangenen Jahr unterstützt das Innovationszentrum Zirkuläres Bauen (InZiBau) der LUBW die Branche bei der notwendigen Transformation. Ziel ist es, Bauabfälle als Ressourcen zu nutzen, anstatt sie als Abfälle zu beseitigen. Möglichst geschlossene Kreisläufe können unseren ökologischen Fußabdruck deutlich verkleinern. Im Idealfall wird alte Bausubstanz erhalten und wiederverwendet. Das Innovationszentrum Zirkuläres Bauen versteht sich als Informations- und Vernetzungsplattform für die unterschiedlichen Akteure und Akteurinnen in Verwaltung, Wirtschaft und Forschung und alle interessierten Fachkreise. Lärm Nicht nur vor dem Hintergrund der notwendigen CO2-Reduktion im Verkehrssektor sollten wir unser Mobilitätsverhalten überdenken, sondern auch im Hinblick auf den Lärm, der durch unsere motorisierte Mobilität entsteht. Allein außerhalb der Ballungszentren sind bereits rund 1,4 Millionen Menschen entlang der Hauptverkehrsstraßen von Verkehrslärm betroffen. Dies haben die im Herbst 2023 veröffentlichten Berechnungen der LUBW ergeben. Die LUBW erstellt die Lärmkartierung alle fünf Jahre. Weiterführende Informationen LUBW-Broschüre: Schwerpunkte 2023 – Beobachten. Bewerten. Beraten. Wir entwickeln Lösungen. Hitzeaktionspläne: Gesundheit der Bevölkerung steht im Fokus 11.03.2024 Landesregierung fördert Kommunen – praktisch und finanziell Handlungshilfe für Kommunen zum zirkulären und nachhaltigen Bauen 08.02.2024 Nachhaltigkeit durch Bestandssanierung statt Neubau Gerüstet für zunehmend trockene Sommer 24.01.2024 Baden-Württemberg richtet ein Niedrigwasser-Informationszentrum (NIZ) an der LUBW ein Neue Lärmkarten für BW online verfügbar 17.10.2023 1,4 Mio. Menschen an den Hauptverkehrsstraßen betroffen Ökologischen Fußabdruck beim Bauen reduzieren 21.09.2023 Recycling von Baustoffen schont Ressourcen, Deponien und das Klima 20 Jahre Erfassung der Brutvogelbestände in Baden-Württemberg 01.06.2023 Frühwarnsystem für Zustand der Natur und Grundlage zur Politikberatung Amphibien und Reptilien in Not 01.02.2023 18 von 31 Arten sind in Baden-Württemberg gefährdet Insektenmonitoring in Baden-Württemberg 13.01.2023 Biotopschutz und ökologische Bewirtschaftung leisten wichtigen Beitrag zum Insektenschutz Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
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