Die Feldvogelkulisse - Grauammer umfasst Flächen, die von Grauammern innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.
Die Feldvogelkulisse - Rebhuhn umfasst Flächen, die von Rebhühnern innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.
Der Kiebitz brüten gerne in niedriger Vegetation auf zeitweilig vernässten Böden. Feldvogelinseln dienen dem Kiebitz und anderen Feldvogelarten nicht nur als Brutplatz, sondern sind auch ein wichtiges Nahrungs- und Deckungshabitat für dessen Jungvögel. Grundlage für die Förderkulisse stellen von Wiesenlimikolen besiedelte Gebiete in Niedersachsen dar, die einer landwirtschaftlichen Ackernutzung unterliegen. Dabei wurden Landnutzungsdaten auf Basis der Daten aus ATKIS (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 2021) zu Grunde gelegt. Datenbasis stellen aktuelle Brutvorkommen von Wiesenlimikolen aus den Ergebnissen des Wiesenvogelmonitorings (2014-2021), der landesweiten Kiebitz- und Uferschnepfenerfassung 2020, der SPA-Monitorings sowie aus weiteren vorliegenden Daten, wie zum Beispiel der Gelege- und Kükenschutzprojekte, dar.
Die Feldvogelkulisse - Ortolan umfasst Flächen, die von Ortolanen innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.
<p>Das Thünen-Institut hat im Auftrag des Umweltbundesamtes die Umweltwirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) untersucht. Dabei zeigt sich, dass das „Greening“ – also die verpflichtenden Umweltauflagen der GAP-Periode 2013 bis 2022 nur geringfügige Auswirkungen auf die agrarische Landnutzung und einen begrenzten Nutzen für den Umwelt- und Naturschutz hatte.</p><p>Die GAP-Reform von 2013 sollte die Landwirtschaft in Europa umweltfreundlicher gestalten. Ein Teil der GAP-Direktzahlungen aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zur-europaeischen-agrarfoerderung">ersten Säule</a> wurde deshalb an Bewirtschaftungsmethoden geknüpft: etwa an Vorgaben zur Anbaudiversifizierung, den Erhalt von Dauergrünland und der Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen. Dieses „Greening“ sollte die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft abmildern.</p><p>Im Evaluationsprojekt „GAPEval III“, das auf den Vorgänger-Projekten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-aus-sicht-des%20">GAPEval l</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-von-2013-aus-sicht-des%20">GAPEval II</a> aufbaut und dessen Analysen, z.B. zum Greening, fortsetzt, hat das Thünen-Institut (TI) die Auswirkungen der GAP nach Umweltgesichtspunkten untersucht. Für die Studie wertete das TI Daten aus Förderanträgen für die GAP-Zahlungen des <a href="https://agriculture.ec.europa.eu/common-agricultural-policy/financing-cap/assurance-and-audit/managing-payments_de">Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)</a> aus den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aus. Zudem wurden ergänzend Daten der deutschlandweiten Agrarstrukturerhebung (ASE) und des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT, Rinderdaten) herangezogen. Das Umweltrisiko von Pflanzenschutzmitteln für spezifische Bodenklimaräume wurde anhand von Risikoindikatoren vom Julius-Kühn-Institut (JKI) analysiert.</p><p>Die Bilanz fällt gemischt aus: Es zeigt sich, dass die Greening-Vorgaben einen geringen Einfluss auf die Art der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a> und damit auf den Agrarumwelt- und -naturschutz hatten.</p><p>So brachte etwa die Anbaudiversifizierung, d.h. der Anbau verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen, kaum nennenswerte Vorteile für den Umwelt- und Naturschutz. Schon vor Einführung des Greenings waren die Auflagen auf 81 Prozent der Ackerflächen erfüllt, danach belief sich der Anteil auf 95 Prozent.</p><p>Auch beim Dauergrünland blieb der Anteil mit rund 28 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche seit 2015 stabil. Damit konnte der konstante Rückgang von Grünlandflächen der vorangegangenen Jahre gestoppt werden – eine positive Entwicklung, die allerding nicht allein der GAP zuzuschreiben ist. In Deutschland etwa wurde im selben Zeitraum der Grünlandschutz im Ordnungsrecht der Länder verschärft.</p><p>Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) wurden eingeführt, um die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> in der Agrarlandschaft zu fördern. Als ÖVF konnten u. a. Zwischenfrüchte, Brachen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Leguminosen#alphabar">Leguminosen</a> gemeldet werden. Allerdings wurden die ÖVF-Vorgaben überwiegend über den Anbau von Zwischenfrüchten erfüllt, die aus Biodiversitätssicht weniger wertvoll sind. Besonders in Regionen mit intensiver Tierhaltung waren Zwischenfrüchte beliebt, da diese sich gut in die Anbauplanung integrieren ließen.</p><p>Leguminosen, also Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen, Soja, Klee und Lupinen, spielten zu Beginn der GAP-Periode nur eine untergeordnete Rolle: Sie wurden lediglich auf 0,8 Prozent der Ackerfläche zur Erfüllung der Greening-Vorgaben zu ökologischen Vorrangflächen angebaut. Mehr als zwei Drittel davon wurde über großkörnige Leguminosen erfüllt. Nach der Einführung eines Verbots von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen im Jahr 2018 halbierte sich dieser Anteil an großkörnigen Leguminosen. Stattdessen wurden nun zu über zwei Dritteln kleinkörnige Leguminosen gemeldet. Diese können in der Regel ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> angebaut werden und sind auch aus Naturschutzsicht ein Gewinn, da sie für Insekten und Feldvögel wichtige Nahrungsquellen und Habitate bieten.</p><p>Der Anteil ökologisch wertvoller Flächen, wie Brachen, zur Erfüllung der Greening-Vorgaben sank von 2015 bis 2021 von 1,9 auf 1,7 Prozent. Diese Flächen finden sich vor allem in ertragsschwächeren Regionen und waren für Intensivregionen keine attraktive Option. Insgesamt ist aber zu verzeichnen, dass Brachen (außerhalb der ökologischen Vorrangflächen) zunahmen, aber nicht die höheren Anteile an der landwirtschaftlichen Fläche der Jahrtausendwende erreichen konnten.</p><p>Neben den Landnutzungsänderungen lag ein weiterer Fokus der Studie auf der Nutztierhaltung. Hier zeigt sich ein deutliches Bild: Die Tierbestände pro Betrieb, vor allem beim Geflügel, sind stark gestiegen. Aus Umweltsicht führt diese Intensivierung zu hohen regionalen Belastungen von Böden, Luft und Gewässern, etwa durch die hohen Stickstoffeinträge der Wirtschaftsdünger. Im selben Zeitraum sanken die Bestände von Rindern und Schweinen. Ein insgesamt geringerer Tierbestand ist aus Umweltsicht positiv, da weniger Flächen für den Anbau von Futtermitteln und damit auch weniger Pflanzenschutz- und Düngemittel benötigt werden. Außerdem sinken die Nährstoffeinträge durch Wirtschaftsdünger und die Ammoniak- und Treibhausgasemissionen.</p><p>Trotz der Schwächen des Greenings und der beschränkten positiven Umweltwirkung der laufenden GAP-Periode sind die Umweltauflagen der GAP wenigstens als kleiner Schritt in Richtung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> zu werten. Der aktuelle Legislativvorschlag der EU-Kommission für die GAP nach 2027 setzt stark auf eine Abschwächung der Umwelt- und Klimaschutzstandards und gefährdet auch die bisherigen kleinen Erfolge hin zu mehr Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>.</p>
Die Feldvogelkulisse - Kiebitz umfasst Flächen, die von Kiebitzen innerhalb der Agrarlandschaft für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Bruthabitat zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Feldvogelkulisse sollen verstärkt für die jeweilige Art geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zusätzlich bildet die Kulisse eine ergänzende fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.
Förderprogramme des Klimaschutzministeriums setzen sich gezielt für einzelne gefährdete Arten ein, unterstützen Landwirtschaft beim Erhalt der Artenvielfalt und schaffen naturnahe Lebensräume in Kita- und Schulhöfen „Wer unsere Arten schützt, stärkt die regionale Lebensmittelproduktion, ermöglicht es neue Medizinprodukte zu erforschen und sorgt für widerstandsfähige Wälder und gesunde Gewässer, denn artenreiche Ökosysteme können sich besser an die Veränderungen durch die Erderhitzung anpassen. Aktuell befinden wir uns weltweit im sechsten großen Artensterben der Erdgeschichte. Schätzungen gehen von 150 Arten aus, die pro Tag für immer von der Erde verschwinden. Das diese Woche vom EU-Parlament verabschiedete Nature Restoration Law schafft eine neue wichtige Basis dafür, aber auch jede und jeder Einzelne von uns, kann dazu etwas beitragen. Deshalb unterstützen wir allein 136 Projekte der ‚Aktion Grün‘ – von Streuobstwiesen auf kommunalen Flächen bis hin zu Gemeinschaftsgärten. Mit Projekten zur Kita- und Schulhofbegrünung sowie mit dem Programm ‚Rheinland-Pfalz is(s)t besser‘ begeistern wir Kinder und Jugendliche für die Natur. Viele Kinder lieben Tiere und Pflanzen und setzen sich gern für deren Lebensgrundlagen ein. Wenn sie von klein auf lernen, wie sie zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen können, können sie später bewusster Entscheidungen treffen, etwa beim Kauf von Produkten darauf zu achten, ob dafür Regenwälder abgeholzt wurden“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich des Tages des Artenschutzes am 3. März. Allerdings, so die Ministerin, braucht es noch mehr, um nicht nur im Kleinen, sondern auch auf großen Flächen mehr zum Erhalt der Biodiversität beizutragen. Damit es für einzelne Arten nicht zu spät ist, gibt es Nachzuchtprogramme, etwa für den Kiebitz, eine noch bis vor 20 Jahren typische Feldvogelart. „Dort, wo er bereits geschützt ist, etwa auf Feldern in Rheinhessen und der Vorderpfalz, hat er wieder Nachwuchs bekommen. Hier werden landwirtschaftliche Betriebe unterstützt, indem sie Ausgleichszahlungen bekommen, wenn sie das Nest des Bodenbrüters umfahren“, sagt Eder. Da es zum Überleben der Art jedoch mehr vielfältige Agrarlandschaften braucht, damit sie einen Platz zum Leben hat, wird sie im Zoo in Landau nachgezüchtet. Eine Dauerlösung sei dies nicht, vielmehr ein letzter Rettungsversuch. Daher sei die Landwirtschaft ein unerlässlicher Partner zum Erhalt der Biodiversität. „Wir lassen dabei niemanden allein, sondern unterstützen mit zahlreichen Programmen, nicht nur zum Kiebitzschutz. Denn rund 70 Prozent unserer Nahrung hängt von der Bestäubungsleistung von Insekten ab. Von diesen gibt es nicht nur insgesamt immer weniger, sondern auch immer weniger Arten“, betont die Klimaschutzministerin. So steht die Hälfte aller Hummelarten beispielsweise auf der Roten Liste – sie sind aber maßgeblich dafür zuständig, dass Tomaten und Auberginen Früchte tragen. Ein wichtiger Grund für das Schwinden der Hummeln ist die Erderhitzung, andere Insekten sterben, weil sie kein ganzjähriges Nahrungsangebot finden. Blüht etwa der Raps, ist der Tisch für Bienen reich gedeckt – gibt es aber sonst kaum andere Blühpflanzen in deren Umgebung, hungern die Bienen. „Deshalb sind vielfältige Landschaften so wichtig. Dabei unterstützen wir die Landwirtschaft etwa bei der Umstellung auf den Biolandbau, die eine biodiversitätsschonende Wirtschaftsweise fördert. Auch andern Betrieben stehen wir zur Seite, beispielsweise mit dem Programm ‚Partnerbetrieb Naturschutz‘. Dabei werden individuelle, auf den jeweiligen Hof abgestimmte Maßnahmen erstellt, die dem Artenschutz dienen“, so Eder. „In Zusammenarbeit mit engagierten Landwirtinnen und Landwirten, die für ihre Bemühungen Fördergelder erhalten, konnten wir schon einiges erreichen: So hat sich beispielsweise der Bestand der Braunkehlchen im Westerwald nach jahrelanger intensiver Zusammenarbeit der Betriebe mit Naturschutzberaterinnen und -beratern erholt. Studien zeigen: Dort, wo sich über einen längeren Zeitraum eine enge Kooperation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft ergeben hat oder wo extensive Landwirtschaft betrieben wird, bleiben die Bestände von Brutvögeln oder auch von seltenen Pflanzen und Insekten intakt, etwa im Naturschutzgebiet ‚Hintere Dick‘ bei Boppard“, so Eder. Daher lade sie alle landwirtschaftlichen Betriebe ein, von dem Unterstützungsangebot der Landesregierung Gebrauch zu machen und sich für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen einzusetzen. Weitere Infos https://www.partnerbetrieb-naturschutz.rlp.de https://aktion-gruen.de
Der Kiebitz brüten gerne in niedriger Vegetation auf zeitweilig vernässten Böden. Feldvogelinseln dienen dem Kiebitz und anderen Feldvogelarten nicht nur als Brutplatz, sondern sind auch ein wichtiges Nahrungs- und Deckungshabitat für dessen Jungvögel. Grundlage für die Förderkulisse stellen von Wiesenlimikolen besiedelte Gebiete in Niedersachsen dar, die einer landwirtschaftlichen Ackernutzung unterliegen. Dabei wurden Landnutzungsdaten auf Basis der Daten aus ATKIS (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 2021) zu Grunde gelegt. Datenbasis stellen aktuelle Brutvorkommen von Wiesenlimikolen aus den Ergebnissen des Wiesenvogelmonitorings (2014-2021), der landesweiten Kiebitz- und Uferschnepfenerfassung 2020, der SPA-Monitorings sowie aus weiteren vorliegenden Daten, wie zum Beispiel der Gelege- und Kükenschutzprojekte, dar.
<p>Um EU-Agrarsubventionen zu erhalten, müssen Betriebe bestimmte Mindeststandards für den Schutz der Umwelt einhalten. Dazu zählt die Auflage, 4 Prozent der Ackerflächen zum Schutz der Biodiversität aus der Produktion zu nehmen. Für 2024 wurde das Anforderungsniveau jedoch reduziert, so dass 90 Prozent der Betriebe keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität umsetzen müssen.</p><p>Im Jahr 2023 startete die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Damit gelten neue Mindeststandards als Voraussetzung für die Auszahlung der Subventionen. Unter anderem müssen die Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ)“ gehalten werden. Die Regelung GLÖZ 8 sieht vor, dass 4 Prozent der Ackerflächen aus der Produktion genommen werden müssen, z.B. als Brache. Ziel ist der Schutz von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> und Umwelt in der Agrarlandschaft. Nachdem der Standard im ersten Jahr bereits ausgesetzt wurde, gibt es für das Jahr 2024 erneut eine Ausnahmeregelung. Statt durch eine Brache können die Betriebe GLÖZ 8 auch durch den Anbau von Hülsenfrüchten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Leguminosen#alphabar">Leguminosen</a>) oder Zwischenfrüchten erfüllen.</p><p>Das Thünen Institut (TI) hat auf Grundlage von Betriebsdaten (InVeKoS-Daten) für ein Politikpapier ausgewertet, was die neue Regelung im Vergleich zu der ursprünglichen Regelung bedeutet. Es zeigt sich, dass durch die neue Regelung kaum zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität bereitgestellt werden müssen: Knapp 90 Prozent der Betriebe hätten die Anforderung auch schon im Jahr 2021 erfüllt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass nur 10 Prozent der Betriebe zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität schaffen, Leguminosen anbauen oder Zwischenfrüchte in die Fruchtfolge integrieren müssen. Im Gegensatz dazu hätte die Biodiversität von der ursprünglichen Regelung stärker profitiert: Knapp 80 Prozent der Betriebe hätten zusätzliche Biodiversitätsflächen schaffen müssen.</p><p>Dies hätte deutliche Verbesserungen für den Agrarumweltschutz zur Folge gehabt. Die Brachflächen hätten sich auf bis zu 5,3 Prozent der Ackerflächen in etwa verdoppelt – und damit einen wichtigen Lebensraum z.B. für Feldvögel, Insekten oder Ackerwildkräuter bieten können. Statt durch eine Brache hätten im Jahr 2021 jedoch knapp 70 Prozent der Betriebe die GLÖZ 8 Vorgaben durch den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten erreicht. Auch wenn diese Bewirtschaftung ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> erfolgen muss und positive Wirkungen auf den Boden hat, sind die Umweltwirkungen geringer als bei einer Brache.</p><p>Auf EU-Ebene wurde im Frühjahr 2024 beschlossen, dass GLÖZ 8 zukünftig weitgehend gestrichen wird und nur bestehende Landschaftselemente geschützt werden müssen. Die Agrarsubventionen sollen jetzt nicht mehr generell an die Bereitstellung von Biodiversitätsflächen gekoppelt werden, sondern die Betriebe können durch die Bereitstellung dieser Flächen noch zusätzliche Subventionen erhalten. Für die Betriebe bedeutet dies, dass sie den Großteil der Agrarsubventionen erhalten, ohne zusätzliche Flächen zum Schutze der Biodiversität auszuweisen. Sie können dadurch jedoch noch zusätzliche Subventionen einwerben.</p><p>Inwieweit dies tatsächlich geschehen wird, bleibt aus Sicht des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) gegenwärtig offen. Sicher ist, dass Flächen zum Schutze der Biodiversität unter diesen Bedingungen nur geschaffen werden, wenn die Förderung ausreichend hoch und für diese Maßnahmen ausreichend Gelder reserviert werden. Geschieht dies nicht, geht das UBA davon aus, dass wichtige Umwelt- und Naturschutzziele weiterhin nicht erreicht werden. Damit wäre auch die Chance vertan, die bestehende Agrarsubventionen durch ausreichende Umwelt- und Naturschutzleistungen der Landwirtschaft gesellschaftlich zu rechtfertigen. Diese Entwicklung macht es aus Sicht des UBA umso wichtiger, für die Neuausrichtung der EU-Agrarsubventionen nach 2027 darauf hinzuwirken, dass die Gelder zielgerichtet für die Transformation der Landwirtschaft eingesetzt werden und das System der GAP schrittweise umgestellt wird.</p><p>Dieses <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/europaeische-agrarpolitik-ausnahmen-bei-gloez-8">Politikpapier</a> ist Teil des Forschungsprojektes „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/20240206_steckbrief_gap_eval_iii.pdf">Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes III</a>“. Das TI und das Julius Kühn-Institut (JKI) analysieren hierfür die Flächennutzung der landwirtschaftlichen Betriebe und bewerten, wie sich die GAP auf die Umwelt auswirkt. Ergebnisse aus den Vorgängerprojekten sind bereits veröffentlicht im Bericht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reformaus-sicht-des">GAPEval I</a> und im Bericht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reformvon-2013-aus-sicht-d%20">GAPEval II</a>.</p>
Umweltministerin Katrin Eder weiht Kiebitz-Aufzuchtstation im Zoo Landau ein – Hier werden Eier, die in der Natur keine oder kaum eine Chance haben ausgebrütet zu werden, aufgenommen und die Küken bis zur Auswilderung aufgezogen. Das soll helfen, die Wildbestände der stark vom Aussterben bedrohten Art zu stützen „Der Erhalt der Artenvielfalt ist ein Garant für stabile Ökosysteme. Je stabiler sie sind, desto besser können sie auf Veränderungen reagieren. Fehlen zu viele Arten, kann auch das Ökosystem aus dem Gleichgewicht geraten. In wenig lebendigen Gewässern fehlt dann beispielsweise die wichtige Filterfunktion von Tieren und Pflanzen, die das Wasser sauber halten. Fehlen zu viele Insekten, können Pflanzen weniger gut bestäubt werden. Dies wiederum führt zu weniger Erträgen bei Obst und Gemüse. Fehlen zu viele Vögel, wird weniger Samen durch ihre Ausscheidungen verbreitet. Auch wenn wir von einzelnen Arten nicht wissen, welche Rolle sie im ökologischen Gleichgewicht spielen, ist es wichtig, sie zu erhalten. Denn oft weiß man erst, wie wichtig sie sind, wenn sie fehlen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass Arten geschützt und erhalten werden“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Sonntag im Zoo Landau. Dort weihte sie eine Aufzuchtstation für Kiebitze ein. Diese ist fortan Teil des landesweiten Kiebitz-Projektes, das jährlich seit 2019 mit Mitteln der Aktion Grün des Klimaschutzministeriums gefördert und von der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR) e.V. betreut wird. Die Förderung der Jahre 2022 bis 2024 beträgt insgesamt 406.114 Euro. Auf beweideten Flächen sind Nester vor Fressfeinden geschützt In die Aufzuchtstation werden die Eier von verlassenen oder bedrohten Nestern gebracht, um hier ausgebrütet zu werden. Die Küken werden im Zoo fachkundig aufgezogen, um anschließend ausgewildert zu werden. Das Ganze funktioniert so: Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GNOR beobachten regelmäßig, ob der Kiebitz an seinen bekannten Standorten und in deren Nähe ein Nest gebaut und Eier gelegt hat. Ist dieses Nest an einem geschützten Standort gebaut, ist alles okay. Das ist oft dann der Fall, wenn es auf einer beweideten Fläche ist. Kühe oder andere Tiere fungieren dann als Beschützer. Sie sorgen dafür, dass sich beispielsweise keine Menschen oder Hunde den Nestern nähern und diese zerstören oder das Elterntier verschrecken. Auch wenn Landwirtinnen und Landwirte ihr Einverständnis geben, dass die Nester mit einem Elektrozaun oder einem Drahtkorb geschützt werden, müssen die Eier nicht gerettet werden. Denn beides schützt davor, dass das Nest etwa von Fressfeinden, wie Füchsen oder Waschbären, geplündert wird. Gibt es hingegen weder tierische noch technische Beschützer, ist die Wahrscheinlichkeit zu hoch, dass die Gelege oder Küken nicht überleben werden. Nur noch etwa 150 Brutpaare in Rheinland-Pfalz Die Eier werden dann in den Zoo nach Landau gebracht, wo die Eier in einem Brutapparat ausgebrütet werden. Nach drei Wochen werden die Pullis, so nennen Fachleute die flauschigen Küken, nach Tagen der Eingewöhnung in Auswilderungsvolieren in einem geschützten Bereich ausgewildert. Das ist in der Regel eine beweidete Naturschutzfläche, in deren Nähe es schon eine Kiebitzkolonie gibt. „Vor rund 30 Jahren war der Kiebitz noch ein typischer Vogel der Agrarlandschaft und weit verbreitet. Die einzelnen Kolonien umfassten teilweise 200 Tiere. Heute haben wir in ganz Rheinland-Pfalz nur noch insgesamt 150 Brutpaare mit Kolonien, also Kiebitzgruppen, die maximal 20 Brutpaare umfassen. Deshalb ist jeder Pulli zum Arterhalt wichtig“, so Eder. „Eine Aufgabe progressiver Zoos ist es, dann einzuschreiten, wenn zum Beispiel durch Eingriffe des Menschen Tierarten in ihrem natürlichen Lebensraum so dezimiert sind, dass ihr langfristiges Überleben in der Natur gefährdet ist. Dann können wir mit unseren Kompetenzen helfen, eine Art zu erhalten. Ich hoffe jedoch, dass der Kiebitz an vielen Stellen seines natürlichen Lebensumfelds eine Chance hat und auch in vielen Jahren noch in der Natur zu sehen sein wird“, so Landaus Zoodirektor Jens-Ove Heckel. 17 Pullis stehen kurz davor, in die Natur entlassen zu werden Kiebitz-Beauftragter der GNOR, Gerado Unger Lafourcade sagte: „Bislang haben wir in diesem Jahr 83 Eier in den Zoo gebracht und hoffen möglichst viele gesunde Küken auswildern zu können. Dies wäre ein enorm hoher Erfolg, denn der fehlende Bruterfolg seit vielen Jahren ist der Hauptgrund für die Gefährdung des Kiebitzes, der auch Vogel des Jahres 2024 ist. Der Kiebitz kann zwar nach dem Verlust seiner Eier oder seiner Küken mehrere Nachgelege anlegen, doch ohne Schutzmaßnahmen bringt am Ende der Saison nur etwa jedes dritte Paar ein Küken zur Flugfähigkeit. Das ist zu wenig für den Arterhalt: Es wird knapp ein flugfähiges Küken je Paar jährlich benötigt, damit die Population stabil bleibt. Gemeinsam mit anderen Schutzmaßnahmen, wie den Elektrozäunen und Nestschutzkörben, die insbesondere vor dem Fuchs schützen, hoffe ich, dass wir die Population zumindest stabilisieren können. Letztendlich muss sich aber in unserer Landnutzung etwas verändern. Der Grund, warum der Kiebitz vom Aussterben bedroht ist, ist menschengemacht. Wir brauchen genügend Habitate, in denen Kiebitze ganz in Ruhe brüten und ihre Küken aufziehen können: ohne Gefährdungen wie etwa die Bodenbearbeitung auf Ackerflächen während der Kükenzeit oder fehlendes Wasser in naturnäheren Habitaten. Denn der Bodenbrüter braucht Flachgewässer und Feuchtstellen und die darin lebenden Wirbellosen zur Nahrungssuche. Wir setzen auf mit Rindern beweidete Areale mit einer fuchsdichten Umzäunung, in denen es Flachwasserbereiche, Schlammflächen und verschiedene Nutzungszeitpunkte gibt. Hiervon profitieren dann sehr viele verschiedene Arten, auch Amphibien und andere Vogelarten.“ Da der Kiebitz unter strengem Artenschutz steht, werden sowohl die Eientnahme als auch die Auswilderung der flüggen Vögel von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als oberer Naturschutzbehörde begleitet. SGD-Süd-Präsident Hannes Kopf sagte: „Hier zeigt sich, wie der Zoo Landau gemeinsam mit der GNOR konkrete Artenschutzmaßnahmen für eine wunderschöne und bedrohte heimische Tierart durchführt. Gerne unterstützen wir die Einrichtung der Aufzuchtstation mit einer finanziellen Förderung.“ Im Zoo wurde für die Aufzuchtstation ein bislang nicht mehr genutzter Raum umgebaut, mit einem Brutapparat ausgestattet und um Außenvolieren erweitert. Der Teil ist für Zoo-Besucherinnen und -Besucher nicht zugänglich. Denn auch hier sollen die Tiere möglichst nicht gestört werden, um sie wieder auswildern zu können. Der Zoo informiert aber über Filme und Schilder über den Vogel mit der lustigen Frisur, einer abstehenden, geschwungenen Feder am Hinterkopf, und macht auf seine Schutzbedürfnisse aufmerksam.
| Origin | Count |
|---|---|
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