Wegen geaenderter Zielvorstellungen und Randbedingungen der Planung soll der in den Jahren 1968 - 1971 erarbeitete Ausbauplan fuer die Bundesfernstrassen 1971 - 1975 in seinen Annahmen und damit auch seinen Aussagen ueberprueft werden. Dazu aufgestellt worden ist ein Netz mit ca. 3.000 Verkehrszellenschwerpunkten und ca. 20.000 Strecken. Um ein moeglichst breites Spektrum an Daten fuer die Bewertungen bzw. die Entscheidungen ueber die Dringlichkeiten zu erhalten, erstrecken sich die Berechnungen auf den Werktagsverkehr, den Wochenendverkehr den Urlauberwerktagsverkehr und den Urlaubsreiseverkehr.
Verminderung der Reisezeit und der Unfallzahlen durch Verminderung von Staus durch Verkehrsumlenkung mit Wechselwegweisern. Automatische Steuerung mit Hilfe eines Erfassungssystems und manuelle Eingriffe.
Im Sommer 2011 wurde ein umfangreiches Gesetzespaket zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Ein Kernelement ist der beschleunigte Ausbau des Stromnetzes durch ein koordiniertes Vorgehen in der gesamten Prozesskette von der Bedarfsfeststellung bis zur abschließenden Inbetriebnahme. Die ersten Schritte zur Bedarfsfeststellung sind getan (Szenarien, gemeinsamer Netzentwicklungsplan der vier Übertragungsnetzbetreiber). Den Entwurf für den vom Bundesgesetzgeber zu beschließenden verbindlichen Bedarfsplan will die Bundesnetzagentur noch in diesem Jahr der Bundesregierung vorlegen. Der Bedarfsplan wird die erforderlichen Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz mit den jeweiligen Anfangs- und Endpunkten festlegen, aber noch nicht die für die Neubaumaßnahmen zu ermittelnden Trassenkorridore. Dies ist gemäß § 4 NABEG Aufgabe der Bundesfachplanung, einer Raumverträglichkeitsprüfung, die dem Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG nachgebildet ist, aber (anders als ein Raumordnungsverfahren) mit verbindlichen Vorgaben für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren endet. Ziele und Adressaten der Bausteine: Die Akademie will praxisorientierte Hilfestellungen für eine raumverträgliche Planung der Ausbaumaßnahmen für das Übertragungsnetz geben. Das Augenmerk liegt dabei auf der Bundesfachplanung nach dem NABEG. Die zu gewinnenden Erkenntnisse werden in Teilen aber auch für das Verteilernetz anwendbar sein. Mit den Bausteinen wird folgendes Ziel verfolgt: - Erarbeitung von konkreten, praxisorientierten Empfehlungen zu einer allseitigen Akzeptanzverbesserung bei gleichzeitiger Straffung des Planungsprozesses auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen bei der Planung für trassengebundene Vorhaben. Die Bausteine richten sich hauptsächlich an die verfahrensleitende Behörde (BNetzA), sollen aber auch die Perspektive der Antragsteller (etwa im Hinblick auf Abschnittsbildung und Ausgestaltung der Antragsunterlagen) einbeziehen. Vorgehensweise zur Erstellung der Bausteine: Praxisorientierte Empfehlungen können am ehesten anschauliche Hilfestellungen liefern, wenn aus einem Bestand von auszuwertenden Best-Practise-Beispielen geschöpft oder aus früheren Fehlern gelernt wird. Auf die Ableitung theoriebasierten Wissens wird hier verzichtet. Die Erarbeitung der Bausteine basiert auf drei Leistungssäulen: - Auswertung der positiven sowie auch negativen Erfahrungen der zuständigen verfahrensleitenden Behörden mit raumbedeutsamen Trassenplanungen für Infrastrukturgroßprojekte (z.B. Fernstraßen, Hochspannungsfreileitungen). - Der Bearbeiter wird eigene Erfahrungen aus dem Themenbereich und solche von Vorhabenträgern mit einbringen. - Auswertung relevanter Literatur. Die Bausteine werden durch die Fichtner-Gruppe erarbeitet. Dem Bearbeitungsteam steht eine Lenkungsgruppe der Akademie zur Seite, die den Arbeitsprozess in enger Abstimmung begleitet, an dem Entwurf der Bausteine mitwirkt und die inhaltliche Letztverantwortung trägt. (Text gekürzt)
Dieser Datensatz präsentiert die Europastraßen im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Europastraßen sind öffentliche Fernstraßen, die sich innerhalb Europas befinden und dem internationalen Verkehr dienen. Der Datensatz wird halbjährlich aktualisiert.
Aufgabe des Forschungsvorhabens ist die Erarbeitung eines praktikablen EDV-gestuetzten Instrumentariums zur nutzwertanalytischen Bewertung der Umwelteffekte von Fernstrassen, wie Laerm - Zerschneidung, Flaechenbedarf - visuelle Beeintraechtigungen - Schadstoffe, auf der Grundlage eines bereits bekannten Trassenverlaufes. Die Umsetzung des Bewertungsmodells erfolgt anhand eines Teilabschnittes der A 8 im Pfaelzer Wald im Vergleich mit einer entsprechenden Alternativplanung.
Das Staatliche Bauamt Landshut hat bei der Regierung von Niederbayern die Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 20 bei Simbach beantragt. Die Bundesstraße 20 ist eine wichtige Verkehrsachse, die die u.a. die Autobahn A 94 mit der Autobahn A 92 verbindet. Sie beginnt im äußersten Südosten Bayerns von der Gemeinde Schönau am Königssee und verläuft in nördlicher Richtung durch die Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, Straubing-Bogen, Cham und den Stadtkreis Straubing. Sie führt über Eggenfelden, Landau an der Isar, Straubing und Cham nach Furth im Wald und endet am Grenzübergang zur Tschechischen Republik, wo sie als Fernverkehrsstraße 1. Klasse unter der Nummer 26 weiter nach Pilsen führt. Mit dem Bauvorhaben will das Staatliche Bauamt Landshut die Ausbaulücke der B 20 zwischen der Ortsumgehung Malgersdorf und dem Abschnitt mit 2+1-Verkehrsführung bei Haunersdorf schließen und die Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität erhöhen. Der Verkehr auf der B 20 ist im Bestand nicht mehr flüssig und häufig charakterisiert durch zahleiche Fahrzeugpulks. Zukünftig wird für schneller fahrende PKW das Überholen von langsameren Lkw erleichtert. Das Straßenbauvorhaben beginnt im Bereich der Anschlussstelle Simbach. Die bestehende B 20 wird Richtung Westen um einen Zusatzfahrstreifen erweitert und die Anschlussstelle Simbach erhält einen neu gebauten Ast. Die Brücke der B 20 über die St 2112 wird durch einen Neubau ersetzt. Zwei weitere Bauwerke über einen Feld- und Waldweg sowie den Simbach müssen im Zuge der Maßnahme angepasst werden. Ab dem Bauende der Verbreiterungsstrecke der B 20 wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg in Richtung Haunersdorf bis zum bestehende öFW in der Nähe von Kugl hergestellt und damit für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr eine durchgehende Verbindung zwischen Simbach und Haunersdorf getrennt vom Bundesstraßenverkehr geschaffen. Der öFW wird ebenfalls mit einem neuen Brückenbauwerk über die B 20 geführt.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine einfache schriftliche Auskunft der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Ich bitte um Darstellung: 1) Der Gesamtkosten pro Monat. 2) Der Gesamtkosten pro Jahr. 3) Marke und Modell der jeweiligen Dienstwagen. Ich verweise auf zahlreiche identische Anfragen an deutsche Behörden, die ebenfalls positiv beschieden wurden und denen Informationszugang gewährt wurde: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) https://fragdenstaat.de/a/210381 Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) https://fragdenstaat.de/a/213376 Bundesamt für Naturschutz (BfN) https://fragdenstaat.de/a/213181 Umweltbundesamt (UBA) https://fragdenstaat.de/a/213186 Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) https://fragdenstaat.de/a/208901 Fernstraßen Bundesamt (FBA) https://fragdenstaat.de/a/208903 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) https://fragdenstaat.de/a/209908 Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK Bonn) https://fragdenstaat.de/a/208904 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine einfache schriftliche Auskunft der im Jahr 2020 entstandenen Gesamtkosten für Dienstwagen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Ich bitte um Darstellung: 1) Der Gesamtkosten pro Monat. 2) Der Gesamtkosten pro Jahr. 3) Marke und Modell der jeweiligen Dienstwagen. Ich verweise außerdem auf zahlreiche identische Anfragen an deutsche Behörden und sonstige Bundesorgane und -einrichtungen, die ebenfalls positiv beschieden wurden und denen Informationszugang gewährt wurde: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND --------------------------------------------------- 1) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) https://fragdenstaat.de/a/216864 2) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) https://fragdenstaat.de/a/210381 3) Bundesrechnungshof (BRH) https://fragdenstaat.de/a/213375 4) Bundeskartellamt (BKartA) https://fragdenstaat.de/a/213183 5) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) https://fragdenstaat.de/a/214152 6) Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) https://fragdenstaat.de/a/213376 7) Bundesamt für Naturschutz (BfN) https://fragdenstaat.de/a/213181 8) Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) https://fragdenstaat.de/a/216035 9) Umweltbundesamt (UBA) https://fragdenstaat.de/a/213186 10) Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) https://fragdenstaat.de/a/208901 11) Fernstraßen Bundesamt (FBA) https://fragdenstaat.de/a/208903 12) Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) https://fragdenstaat.de/a/213185 13) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) https://fragdenstaat.de/a/214153 14) Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) https://fragdenstaat.de/a/215899 15) Paul-Ehrlich-Institut - Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (PEI) https://fragdenstaat.de/a/215895 16) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) https://fragdenstaat.de/a/209908 17) Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) https://fragdenstaat.de/a/214154 18) Industrie- und Handelskammer Bonn (IHK Bonn) https://fragdenstaat.de/a/208904 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 64 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 1 |
| Land | 8 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 17 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Förderprogramm | 55 |
| Text | 8 |
| Umweltprüfung | 8 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 15 |
| Offen | 63 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 62 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 4 |
| Keine | 61 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 12 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 31 |
| Lebewesen und Lebensräume | 78 |
| Luft | 34 |
| Mensch und Umwelt | 78 |
| Wasser | 27 |
| Weitere | 78 |