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Wärmeplankarte

Dieser Datensatz umfasst die Wärmeplankarte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Wärmeplankarte, die in Abstimmung mit der Stadtwerke Rostock AG erstellt wurde, widerspiegelt die im Wärmeplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dargelegten Entwicklungsziele für die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt. Diese Karte bietet einen groben Überblick über die zeitliche Netzausbauplanung der Stadtwerke Rostock AG sowie Gebiete, die voraussichtlich nicht durch Fernwärmeleitungen erschlossen werden. Adressgenaue Aussagen finden sich in der Straßenliste zur Fernwärmesatzung. Diese Straßenliste wird jährlich fortgeschrieben, um aktuelle Entwicklungen und ggf. Änderungen zu berücksichtigen. Die Ressourcen werden in der Regel nicht aktualisiert.

Öl-leicht-Kessel-US-2000

Kessel für leichtes Heizöl ohne REA, NOx-Minderung nach TA Luft Auslastung: 6500h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Öl gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 100MW Nutzungsgrad: 85% Produkt: Wärme - Prozess

Kohle-HKW-GD-REA-DE-2010-th-nur-direkt/en

mittleres Steinkohle-Gegendruck-Dampfturbinen-Heizkraftwerk mit QT-REA und NOx-armer Rostfeuerung, hier mit energiebezogener Allokation zwischen Strom und genutzter Koppelwärme - nur direkte Emissionen (keine Vorketten, Hilfsenergien, Materialvorleistungen) Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Kohle Flächeninanspruchnahme: 7992m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2010 Lebensdauer: 25a Leistung: 111MW Nutzungsgrad: 59,9% Produkt: Wärme - Heizen Verwendete Allokation: Allokation nach Energieäquivalenten

Wärmekataster Fernwärmeversorgte Gebiete Hamburg

Dieser Datensatz wird nicht weiter zur Verfügung gestellt und nur noch historisiert. Dieser Datensatz wird durch den Datensatz "Wärmekataster Gebiet mit Wärmenetz Hamburg" ersetzt. Der Datensatz "Fernwärmeversorgte Gebiete" des Wärmekatasters verortet Fernwärmenetze verschiedener Unternehmen. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster Handbuch entnehmen.

Fernwärme Ausbau

Fernwärmeausbau der Stadtwerke Norderstedt Herausgeberin: Stadt Norderstedt Stand: September 2024

Trotz günstiger Witterung: Auch 2007 zu viel Feinstaub in der Luft

Nur wenig Entspannung durch milden Winter und verregneten Sommer Die vorläufige Auswertung des Umweltbundesamtes von 415 Messstationen belegt: Günstige Witterungsbe­dingungen trugen 2007 maßgeblich dazu bei, dass die Feinstaubbelastung geringer war als in den Vorjahren. Entwarnung kann trotzdem keinesfalls gegeben werden - auch im Jahr 2007 gab es nach wie vor ܜberschreitungen der Feinstaubgrenzwerte: An 34 (2006: 98) der insgesamt 415 Messstationen Überschritten im Jahr 2007 die Feinstaubwerte für PM10 öfter als an den zulässigen 35 Tagen den Wert von 50 Mikrogramm/Kubikmeter Luft (µg/m³). An der Messstation Stuttgart Neckartor wurde zudem der PM10-Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ nicht eingehalten. Für UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann daher kein Grund aufzuatmen: „Der milde Winter und ein verregneter Sommer sorgten 2007 dafür, dass der Feinstaub unsere Gesundheit nicht ganz so stark belastete wie in den Vorjahren. Das kann schon bald wieder anders sein - wir müssen die Belastung dauerhaft weiter senken”. Die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO 2 ) war im Jahr 2007 unverändert hoch: An mehr als der Hälfte der verkehrsnahen Messstationen lagen im Jahr 2007 die NO 2 -Jahresmittelwerte über dem ab 2010 einzuhaltenden Grenzwert von 40 µg/m³. Verringern sich bis zum 1. Januar 2010 die NO 2 -Emissionen nicht wesentlich, muss an diesen Orten weiter mit erheblichen ܜberschreitungen des NO 2 -Grenzwertes gerechnet werden. NO 2 ist ein ⁠ Indikator ⁠ für den Abgasmix aus Industrieanlagen, Kraft- und Fernheizwerken, Gebäudeheizungen und dem Verkehr. Stickstoffdioxid wirkt sich schädlich auf die Atemwege aus. 30.01.2008

Umweltschutz braucht Planung

Wie das Planungsrecht Klima, biologische Vielfalt und Freiflächen besser schützen kann Dürfen Investoren neue Einkaufzentren auf die grüne Wiese setzen? Wo dürfen sie Windenergieanlagen für den Klimaschutz errichten? Und wann hat der Naturschutz Vorrang? Die Behörden in Ländern, Städten und Gemeinden entscheiden dies auch mit Hilfe des Planungsrechts. Planungsinstrumente - wie das Baugesetzbuch - zielen auf den Schutz des Klimas, die biologische Vielfalt und freie Flächen - Behörden müssen die Planungsinstrumente  in diese Richtung konsequent nutzen. „Umweltschutz beginnt vor Ort - schon bei der Bauleitplanung tragen die Gemeinden Verantwortung, das globale Klima zu schützen”, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Andreas Troge, in Berlin auf einem Symposium, veranstaltet von der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg und dem UBA. „Gemeinden sollten die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen und so helfen, globale Probleme lokal anzugehen. Alle Planer sind angesprochen, mehr für den Umweltschutz zu tun”, appellierte Troge. Gemeinden könnten beispielsweise bei der Strom- und Wärmeerzeugung auf effiziente Kraft-Wärme-Kopplung setzen und ihre Wohngebiete an Nah- und Fernwärmenetze anschlieߟen und so aktiven Klimaschutz betreiben. Intelligent angewandtes und geschärftes Planungsrecht kann auch den Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr eindämmen. Die Fachleute diskutieren vor allem die Stärkung der Innenstädte mit Hilfe der Entwicklung im Bestand als Alternative zur Ausweisung immer neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen im Grünen. Vermehrte interkommunale Zusammenarbeit steht ebenfalls weit oben auf der Wunschliste vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Nur so lasse sich das ambitionierte Ziel der Bundesregierung aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erreichen, die derzeitige zusätzliche Flächennutzung für Siedlung und Verkehr im Umfang von derzeit 113 auf 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020 zu reduzieren. Kurz vor der 9. Vertragsstaatenkonferenz der ⁠ UN ⁠-Konvention über die biologische Vielfalt im Mai 2008 in Bonn setzte das Symposium Akzente, um den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Auch hier kann Planungsrecht wesentlich helfen: beispielsweise über einen stärkeren Schutz wandernder groߟer und mittelgroßer Tiere bei der Planung der Bundesfernstraßen im Rahmen eines „Bundeswildwegeplans”. Zudem kann eine verbesserte Anwendung der naturschutzrechtlichen ⁠ Eingriffsregelung ⁠ helfen: Eine effektive Anwendung der Eingriffsregelung trägt wesentlich zu einer Erhaltung oder Verbesserung der Artenvielfalt vor Ort bei. Die über hundert versammelten Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden tauschten sich sowohl über die verbesserte Anwendung der geltenden Planungsregeln als auch über erforderliche Änderungen im Planungsrecht aus. Vorschläge und Forderungen richteten sich dabei vor allem an Planer vor Ort - sie sollten etwa Brachflächenkataster erstellen, um Innenentwicklungspotenziale zu erkennen. Gefragt ist auch der Gesetzgeber: Er sollte die Vorschriften in Bund und Ländern noch mehr als heute auf Umweltaspekte ausrichten. Eine Pflicht zur Erhebung der Brachflächenpotentiale könnte ebenso zielführend sein wie auch eine an der Bodenschutzklausel orientierte „Klimaschutzklausel”. Die Vorträge des Symposiums „Was kann das Planungsrecht für die Umwelt tun?” erscheinen demnächst als Buch. 14.04.2008

Drittzugang bei Wärmenetzen

Die vorliegende Kurzanalyse wurde im Rahmen des Vorhabens „Dekarbonisierung dezentraler Energieinfrastrukturen – Entwicklung eines Unterstützungsrahmens am Beispiel von Wärmenetzen“ erstellt. In der Kurzanalyse wird diskutiert, inwiefern der Vorschlag zur verpflichtenden Einführung des Drittzugangs im Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II, Art. 24, Abs. 4a) zur Steigerung des Erneuerbaren- und Abwärmeanteils in Fernwärmenetzen beitragen kann. Veröffentlicht in Climate Change | 32/2022.

Strom- und Wärmeversorgung einer Siedlung bei unterschiedlichen Energieeffizienz-Standards

Die vorliegende Studie untersucht die ökologischen Auswirkungen und die Wirtschaftlichkeit verschiedener gängiger und innovativer Wärmeversorgungssysteme zur Versorgung einer Siedlung: mit Wärme für Heizung und Warmwasser sowie mit Strom für Haushalts- und Betriebsstrom und für die Straßenbeleuchtung. Gebäudesanierungen verändern das Verhältnis von Strom- und Wärmebedarf. Der Bedarf an Wärme sinkt stärker als der Stromverbrauch, und der Anteil der Verteilverluste in Wärmenetzen steigt. Es stellt sich daher die Frage, ob es in Zukunft noch wirtschaftlich ist, Nah- und Fernwärmenetze zu bauen oder auszubauen. Veröffentlicht in Climate Change | 10/2013.

Flexibilitätsoptionen der Strom- und Wärmeerzeugung mit Geothermie in einem von volatilem Stromangebot bestimmten Energiesystem

Aufgrund der Volatilität von Sonnen- und Windstrom könnte zukünftig die Bedeutung von Regelleistung zunehmen. Tiefengeothermie kann mit flexiblen Strom-Wärme-Systemen Regelenergie liefern, ohne die Fernwärmeversorgung negativ zu beeinflussen. Dies wurde im Forschungsprojekt GeoFlex auch aus hydrogeochemischer Sicht bestätigt. Zusätzliche Flexibilisierungselemente, wie Wärmespeicher und Wärmepumpen erhöhen das ökonomische und technische Flexibilitätspotential und führen so insgesamt zu einem systemdienlicheren Verhalten. Um das Potential zu erschließen und die Flexibilisierung von Tiefengeothermie zu fördern, müssten unter aktueller Marktlage entsprechende Anreize geschaffen werden. Veröffentlicht in Climate Change | 24/2020.

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