Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.
Elaboration of various Guidance Documents (R1-Efficiency, Definitions, Waste Hierarchy, Exemptions and Separate Collection, Mixing Ban) - Elaboration of an EU-Guidance Document for the calculation of the R1-Efficiency factor for municipal solid waste incineration plants in collaboration with the working group on R1-Efficiency consisting of MS representatives, other stakeholders including the industry and NGOs - Organisation and realisation of Awareness Raising Events on the legal implementation of the new Waste Framework Directive (2008/98/EC) and its practical enforcement in 15 Member States - Guidance for implementation and enforcement of the Waste Shipment Regulation (1013/2006/EC) (Article 18, Annex 7, Article 49 and 50), Proposal for a guideline on financial guarantee under the waste shipment regulation, including stakeholder involvement - Revision on guidance document for waste management planning, including stakeholder involvement - Identification of need for minimum treatment standards for waste streams and treatment methods not covered by IPPC, pursuant to Article 27, elaboration of a corresponding proposals for need of action, including stakeholder involvement - Elaboration and Management of an Electronic forum for information exchange as regards the waste shipment regulation.
Waehrend die systematische Entwicklung und Anwendung von angepassten Technologien fuer Entwicklungslaender im Bereich der Wasserversorgung bereits vor 1-2 Jahrzehnten einsetzte und entsprechende Anstrengungen auf dem Gebiet der Entsorgung menschlicher Abgaenge in den letzten 5 Jahren ebenfalls stark intensiviert wurden (vor allem auch gefoerdert durch die seit 1980 laufende 'International Drinking Water and Sanitation Decade'), hat man den Eindruck, dass bis heute weltweit dem Problem der Entsorgung von festen Abfaellen in Entwicklungslaendern wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Es fehlen vor allem Konzepte und Modelle fuer die gemeinsame Entsorgung von Haushalt-Abfaellen und von menschlichen Abgaengen in Siedlungen mit kleinem Wasserangebot.
Die Firma Evonik Operations GmbH, Paul-Baumann-Str. 1 in 45772 Marl hat die 1. Teilgenehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Verbrennung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Rückstandsverbrennungsanlage) auf dem Grundstück Paul-Baumann-Str. 1 in 45772 Marl (Gemarkung Marl, Flur 54, Flurstück 41,42) beantragt.
Der gesamte Antrag umfasst folgende Maßnahmen:
1. Erweiterung der bestehenden Rückstandsverbrennungsanlage um eine weitere Verbrennungslinie (RK1)
2. Modernisierung der bestehenden Verbrennungslinie (RK2) unter Beibehaltung der genehmigten Durchsatzleistung
3. Errichtung und Betrieb eine Schredderanlage zur Zerkleinerung fester Abfälle für beide Verbrennungslinien
4. Logistische Einbindung des derzeit im Bau befindlichen zentralen Tanklagers (Anlagen-Komplex-Nr. 0411) mit Inbetriebnahme der geänderten Rückstandsverbrennungsanlage
5. Errichtung und Betrieb von Nebenanlagen (Labor- / Sozial- / Leitstand- und Bürogebäude, eine Werkstatt, ein Lagerbereich für Betriebsmittel sowie ein Schlackelager)
Der Umfang der 1. Teilgenehmigung bezieht sich auf die Modernisierung der vorhandenen Rückstandsverbrennungsanlage (RK2), die Übernahme des Tanklagers Bau 0411, die Errichtung einer Schredderanlage, die Erdbau- und Gründungsarbeiten für die Erweiterung der Rückstandsverbrennungsanlage um eine weitere Verbrennungslinie (RK1) sowie die Errichtung weiterer Nebenanlagen. Die Gesamtbehandlungskapazität wird nach Umsetzung der ersten und zweiten Teilgenehmigung von derzeit 45.000 t/a auf 195.000 t/a erhöht.
Das beantragte Vorhaben soll nach Erteilung der beiden Teilgenehmigungen umgesetzt und voraussichtlich im 4. Quartal 2022 in Betrieb genommen werden.
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