Das Projekt "Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblich radiologischen Konsequenzen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.
Das Projekt "Assessment and guidance for the implementation of EU waste legislation in Member States" wird/wurde gefördert durch: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt / Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: BIPRO Beratungsgesellschaft für integrierte Problemlösungen GmbH.Elaboration of various Guidance Documents (R1-Efficiency, Definitions, Waste Hierarchy, Exemptions and Separate Collection, Mixing Ban) - Elaboration of an EU-Guidance Document for the calculation of the R1-Efficiency factor for municipal solid waste incineration plants in collaboration with the working group on R1-Efficiency consisting of MS representatives, other stakeholders including the industry and NGOs - Organisation and realisation of Awareness Raising Events on the legal implementation of the new Waste Framework Directive (2008/98/EC) and its practical enforcement in 15 Member States - Guidance for implementation and enforcement of the Waste Shipment Regulation (1013/2006/EC) (Article 18, Annex 7, Article 49 and 50), Proposal for a guideline on financial guarantee under the waste shipment regulation, including stakeholder involvement - Revision on guidance document for waste management planning, including stakeholder involvement - Identification of need for minimum treatment standards for waste streams and treatment methods not covered by IPPC, pursuant to Article 27, elaboration of a corresponding proposals for need of action, including stakeholder involvement - Elaboration and Management of an Electronic forum for information exchange as regards the waste shipment regulation.
Das Projekt "Demonstrationsanlage zur Aufbereitung von Shredderleichtfraktion" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: R-plus Recycling.
Das Projekt "The Financing of Municipal Solid Waste Management" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: ECOTEC - Research and Consulting.
Das Projekt "Probenahme und Bewertung von Abraumhalden des Buntmetallerzbergbaues" wird/wurde ausgeführt durch: CUTEC-Institut GmbH.
Das Projekt "Kombinationsanlage zur mechanischen, biologischen und thermischen Behandlung fester Abfallstoffe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: EVG, Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock.
Das Projekt "Probleme der Entsorgung fester Abfallstoffe in staedtischen und halbstaedtischen Gebieten von Entwicklungslaendern" wird/wurde ausgeführt durch: Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz.Waehrend die systematische Entwicklung und Anwendung von angepassten Technologien fuer Entwicklungslaender im Bereich der Wasserversorgung bereits vor 1-2 Jahrzehnten einsetzte und entsprechende Anstrengungen auf dem Gebiet der Entsorgung menschlicher Abgaenge in den letzten 5 Jahren ebenfalls stark intensiviert wurden (vor allem auch gefoerdert durch die seit 1980 laufende 'International Drinking Water and Sanitation Decade'), hat man den Eindruck, dass bis heute weltweit dem Problem der Entsorgung von festen Abfaellen in Entwicklungslaendern wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Es fehlen vor allem Konzepte und Modelle fuer die gemeinsame Entsorgung von Haushalt-Abfaellen und von menschlichen Abgaengen in Siedlungen mit kleinem Wasserangebot.
Wesentliche Änderung der Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester Abfälle durch thermische Verfahren (Biomassekraftwerk)
Pressemitteilung Nr.:02 /2007 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), 19.02.2007 Das Jahr 2005 stellt einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Abfall- wirtschaft dar, da seit dem 1. Juni 2005 keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Das hatte die Errichtung und Inbetrieb- nahme von thermischen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen zur Folge, die ihren Betrieb in Sachsen-Anhalt rechtzeitig aufgenommen ha- ben. Die Summe aller festen Siedlungsabfälle beträgt im Jahr 2005 insgesamt 1.873.268 Mg (Megagramm), das sind 395.544 Mg weniger als im vergange- nen Jahr. Das Aufkommen an den festen kommunalen Abfällen beträgt 600.426 Mg, dies entspricht einem jährlichen Aufkommen von 242 kg/Einwohner. Während die Wertstoffmengen gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich geblieben sind, hat sich das Aufkommen an Bioabfällen von 76 kg/Einwohner auf 80 kg/Einwohner erhöht. In Umsetzung der gesetzlichen Forderungen wurden im Jahr 2005 von den bisher betriebenen 24 Hausmülldeponien 18 Deponien geschlossen. Für den weiteren Betrieb stehen nunmehr noch 6 Deponien für ablagerungsfähige Restabfälle und zusätzlich eine Deponie für asbesthaltige Abfälle mit einer Gesamtablagerungskapazität von rund 2,3 Mio m3 (Angaben aus dem Abfall- wirtschaftsplan Teilplan I – Siedlungsabfälle) zur Verfügung. Bei den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ist bezüglich der im Land erzeugten und auch der entsorgten Abfallmenge nach einem Rückgang 2004 in diesem Jahr wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Das erzeugte Ge- samtaufkommen an besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ist gegen- über dem Vorjahr um 73.444 Mg auf 1.087.649 Mg angestiegen Die Abfälle kommen hauptsächlich aus dem Bausektor (Abriss und Sanie- rung) oder entstehen bei der Behandlung von Abfällen. Die produktionsspezi- fischen Industrieabfälle bilden einen vergleichsweise geringen Teil (ca. 39 %) des erzeugten Gesamtaufkommens. Die Ergebnisse der Abfallbilanz 2005 werden am 21. Februar 2007 im Rah- men einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Umweltministeriums und des Landesamtes für Umweltschutz den zuständigen Abfallbehörden vor- gestellt. Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Abfallbilanz 2005 des Landes Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1
Die Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE, Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark), beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15537 Grünheide (Mark) in der Gemarkung Grünheide, Flur 9, Flurstücke 259, 314, 321, 328, 346, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 437, 562, 591, 593, 595, 597, 599, 610 und 611 eine Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen einschließlich einer Batteriefabrik und Nebeneinrichtungen wesentlich zu ändern (Az.: G01423). Das Änderungsvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung der bestehenden Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen durch Erhöhung der jährlichen Produktion von 500 000 auf 1 000 000 Elektrofahrzeuge sowie von Batteriezellen mit einer Speicherkapazität von 50 auf 100 Gigawattstunden pro Jahr. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 3.24 G in Verbindung mit den Nummern 1.2.3.1 V, 3.4.1 GE, 3.8.1 GE, 3.10.1 GE, 3.10.2 V, 5.1.1.1 GE, 5.1.1.2 V, 5.11 V, 8.10.1.1 GE, 8.10.1.2 V, 8.10.2.1 GE, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.1.2 V, 8.12.2 V, 8.12.3.1 G, 8.12.3.2 V, 9.1.1.1 G, 9.3.1 G, 9.3.2 V, 9.11.1 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben nach den Nummern 1.2.2.1 S, 3.5.1 X, 3.9.1 A, 3.14 A, 8.7.1.2 S, 9.1.1.2 A, 9.3.2 A in Verbindung mit Nummer 13.3.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU). Für das Vorhaben wurden Befreiungen von den Verboten der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, für die Wasserfassungen Neu Zittauer Straße/Hohenbinder Straße für folgende Maßnahmen beantragt: - Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage, - Errichtung von Grundwassermessstellen, - mobile Betankung von Großfahrzeugen, - Errichtung und Betrieb der Betriebseinheit Batteriezellfertigung, - Errichtung von Kühltürmen inklusive der zugehörigen Rohranlagen, - Errichtung und Betrieb von einzelnen Betriebseinheiten der Fahrzeugfertigung, - Lagerung von Klärschlamm, - Betrieb einer Prozesswasserbehandlungsanlage der Gefahrenstufe D, - Erdaufschlüsse, - Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage. Darüber hinaus wurden diverse wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree und beim Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde sowie weitere Maßnahmen beantragt: Verfahren - Niederschlagswasserversickerung--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) - Niederschlagswasserversickerung für die Erweiterung der Gigafactory Berlin- Brandenburg--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Niederschlagswasserversickerung für den Baustellenbetrieb--> § 49 WHG - Erstellung von Pfahlgründungen mittels Rammpfählen--> §§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Gruben im Presswerk--> §§ 8 und 9 WHG - Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Sedimentationsbecken--> §§ 8 und 9 WHG - Zweites 110-kV-Kabel Umspannwerk Freienbrink - Gigafactory „Last Mile 2“--> Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Diese umfasst Änderungen an bestehenden Produktionsgebäuden und Produktionsanlagen sowie die Errichtung weiterer Nebenanlagen, insbesondere: Bauliche Anpassung von Gebäuden und Produktionsanlagen A000 - Versorgungsanlage (A000), A001 - Presswerk (A001), A002 - Gießerei (A002) - Einsatz leistungsstärkerer Schmelzöfen und Warmhalteöfen, - Anpassung der Schornsteinsituation, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A003 - Karosserierohbau (A003) - Erweiterung durch den Einsatz neuer Betriebseinheiten (BE) (unter anderem Instandhaltung, Umschlagsprozesse), - Erweiterung bestehender BE (Transferpresse), - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A004 - Lackiererei (A004) - Wegfall der Lackiergestell-(„Skid-“) und Gitterrostreinigung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A005 - Sitzfertigung (A005) - Prozessseitige Anpassung der Betriebsbeschreibung, A006 - Fertigung Kunststoff (A006) - Anpassung der Prozessführung, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Einsatz neuer BE (Instandhaltungsbereich), A007 - Fertigung Batteriepacks (A007) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle (vier Pulvermaterialien), A008 - Fertigung Antrieb (A008) - Veränderung Abluftführung/Schornsteinsituation, - Grundlegende Neuausweisung der BE in der Fertigung Antrieb, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, A009 - Endmontage (A009) - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Errichtung eines Batteriepacklagerplatzes, A020 - Zellproduktion (A020) - Erhöhung bestehender Material- und Abfalldurchsätze, - Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle, - Ausweisung von Laborräumen, - Erweiterung der Batteriezellproduktion durch Einsatz neuer BE (unter anderem Binder-Anlieferung, Mischstationen, Helium-Leckagestation, Zellwaschstation, Zellen-Transportsystem), - Anpassung der Prozessführung im Betriebsbereich des Formstanzens, - Anpassung der Abwassertankkonfiguration, A021-01 - Hochregallager Batteriezellfertigung, A021-02 - Ver- und Entsorgungsanlagen Batteriezellproduktion, A000-03 – Prozesswasserrecycling 1: A000-03-01 - Prozesswasserbehandlungsanlage 1 (PBA 1), A000-03-02 – Rückgewinnungsanlage 1 (RGA 1), Erweiterung von Produktionsgebäuden ohne Errichtung von Produktionsanlagen A107 - Fertigung Batteriepack 2, A108 - Fertigung Antrieb 2, Umplanung und Verlegung von Nebenanlagen A000-08 - Zentrale Entsorgung für feste Abfälle, A000-08-99 - Temporäres Abfalllager, Errichtung baulicher Infrastruktur der Versorgungs- und Nebenanlagen und deren Betrieb A000-09 - Kombiniertes Lagergebäude für die Lagerung von Stoffen, A000-10 - Labor für Batteriezelltests, A000-11-01 - Lager für flüssige und gefährliche Abfälle, A000-11-02 - Recyclingstelle für Zellträger- und Batterieabfälle, A000-22 - Feuerwehrlöschplatz, A000-24 - Lagerhalle Nicht-Produktionsmaterial, A000-25 - Betonmischanlage, A000-26 - Gasflaschenlager, A000-27 - Schrottunterstellplatz, A000-83 - Logistikbüro Logistikfläche Neuwagen, Errichtung und Betrieb von temporären Anlagen A000-09-05-99 - Temporäres Gefahrstofflager, A000-12 - Temporäres Auslieferungszentrum, A000-13 - Temporäres Betriebsarztzentrum, A000-14 - Temporäre Materialprüfung, A000-15/16/17/18 - Temporäre multifunktionale Zeltsiedlung: A000-15 - Temporäre Logistikzelte für Mehrzweckverpackung 1, 2, 3 und 4, A000-16 - Temporäres Logistikzelt für Nicht-Produktionsmaterial, A000-17 - Temporäres Service Center, A000-18 - Temporäres Logistikzelt 1 und 2, A000-19 - Temporäres Logistikbüro Logistikfläche 1, A000-20 - Temporäre Ausgabe Arbeitskleidung, A000-21 - Temporäres Lager von Lackierträgergestellen (Skid Lager), A000-23 - Temporärer Logistiktunnel für Zellenbelieferung, A000-87 - Temporäre Bürocontainer Logistikfläche Neuwagen, A000-88 - Temporäre Bürocontainer Abfalllager, Errichtung und Betrieb von Infrastrukturanlagen Logistikflächen, A000-80 - Motorradunterstand, A000-82 - Flutlichtmasten, Temporäre Parkflächen. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage gemäß der beantragten ersten Teilgenehmigung ist in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgesehen.
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