Seit dem 26. Oktober 2007 gilt in Schleswig-Holstein die Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO). Sie sieht vor, dass diese Abwasservorbehandlungsanlagen nur durch Fachkundige, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (obere Wasserbehörde) zugelassen worden sind, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin untersucht werden dürfen.
Die Firma Lönne Entsorgung GmbH & Co. KG, Bertramstraße 9, 59557 Lippstadt beantragt die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Abfallbehandlungsanlage) gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf ihrem Grundstück in 59557 Lippstadt, Bertramstraße 9, Gemarkung Lippstadt, Flur 43, Flurstücke 170, 187 und 229. Im Rahmen des derzeitigen Anlagenbetriebes beschäftigt sich die Betreiberin mit der Behandlung von Abfällen aus Öl- und Fettabscheidern sowie aus Sandfängen. Kanalräumgut und Straßenkehricht werden ebenfalls behandelt. Die neu konzipierte Abfallbehandlungsanlage soll die bestehende Anlage im Sinne einer Neuanlage ersetzen. Die entwickelten Verfahren sollen eine umweltschonende Abfallbehandlung gewährleisten, bei der die verwertbaren Anteile aus den Abfällen zurückgewonnen wer-den und das in den Abfällen enthaltene Wasser so aufbereitet wird, dass es dem natürlichen Stoffkreislauf wieder zugeführt werden kann. Zusätzlich soll eine anaerobe Behandlungsstufe errichtet und betrieben werden. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: 1. Errichtung und Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle in der Halle 2 als Betriebseinheit (BE) 1 2. Errichtung und Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für nicht gefährliche Abfälle (Fettabscheiderinhalte) in der Halle 2 als BE 2 3. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Containern in der Halle 2 als BE 3 4. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung (statische Entwässerung) von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in der Halle 2 als BE 3 5. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in der Halle 2 als BE 4 6. Errichtung und Betrieb eines Biofilters zur Reinigung der gefassten Abluft aus den Betriebseinheiten 1 - 3 7. Errichtung und Betrieb einer anaeroben Behandlungsstufe für die in der BE 2 abgetrennten Fette als BE 5 8. Errichtung un Betrieb eines Blockheizkraftwerkes mit einer Leistung von 2 x 150 KW als BE 5 9. Errichtung und Betrieb einer Behandlungsanlage (Entwässerung) für Kanalreinigungsrückstände und Straßenkehricht als BE 6
Die interkommunale Kläranlage Niederlauterbach wurde 1981 in Betrieb genommen. Dort werden es die Abwässer der Gemeinde von: • Niederlauterbach, • Oberlauterbach, • Salmbach, • Scheibenhard, • Schleithal, • Scheibenhardt, einer deutschen Gemeinde behandelt. Diese Anlage ist nicht mehr in der Lage, die Gesamtheit aller aus den sechs angeschlossenen Gemeinden stammenden Haushalts- und Industrieabwässer sowie Regenwässer zu behandeln. Der Wasser- und Abwasserverband „Syndicat des Eaux et de l’Assainissement Alsace Moselle“ (SDEA) plant daher den Bau einer neuen Anlage mit einer Nennkapazität bei trockenem Wetter von 7.500 EW. Diese soll auf einem Gelände im Westen des derzeitigen Standorts errichtet werden. Die Abwasserbehandlung soll mit einem Belebungsverfahren mit Langzeitbelüftung (Belebtschlammanlage) durchgeführt werden. Die behandelten Abwässer sollen weiterhin in den derzeit bestehenden Graben mit einer Länge von ca. 250 m eingeleitet werden, der in die Lauter mündet. Der neue Standort befindet sich innerhalb des Natura-2000-Standorts „Lauter“ sowie im Gemeindeforst Niederlauterbach und bedarf der Rodung einer Fläche von mehr als 0,5 ha. Außer dem Erklärungsverfahren im Rahmen der IOTA-Nomenklatur (Anlagen, Bauwerke, Arbeiten und Ausstattung) bedarf die Errichtung der neuen Anlage: • eines Antrags auf Genehmigung der Rodung, • eines Antrags auf Erteilung einer Sondergenehmigung im Hinblick auf die bestehenden Verbote bezüglich der Bewahrung von Standorten von geologischem Interesse, natürlichen Habitaten sowie wilden Tier- oder Pflanzenarten und deren Habitaten. Der Beginn der Arbeiten, und zwar der Rodungsarbeiten ist für September/Oktober 2019 geplant. Anschließend werden die Arbeiten im Sommer 2020 fortgesetzt, um die Kläranlage dann Ende 2021 in Betrieb nehmen zu können. Die neue Kläranlage wird folgende Bauwerke umfassen: • ein Schmutzwasserbecken, • eine Vorbehandlungsstation zur Abscheidung von Sanden und Fetten aus den Abwässern, • ein Belüftungsbecken, • ein Klärbecken.
Es sind der Neubau einer Vorklärung, eines Faulturmes und eines Gasspeichers samt Betriebsgebäude sowie die Errichtung einer Schlammentwässerung geplant. Darüber hinaus sollen ein Nachklärbecken umgelegt und die mechanische Reinigung bestehend aus Rechenanlage, Sandfang und Fettfang erneuert werden.
Der Niersverband, Am Niersverband 10, 41747 Viersen hat mit Datum vom 7. September 2022 einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gem. § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 57 Abs. 2 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) für die wesentliche Änderung der Kläranlage Nette, Ritzbruch 32, 41344 Nettetal gestellt. Die Bauwerke der Kläranlage Nette des Niersverbands sind weitgehend über 50 Jahre alt und entsprechend sanierungsbedürftig. Auch durch neuere anspruchsvolle Anforderungen entsprechend dem Maßnahmenprogramm der Wasserrahmenrichtlinie an die Reinigungsleistung der Kläranlage (4. Reinigungsstufe zur Mikroschadstoffelimination) wir der Neubau der Kläranlage erforderlich. Der Neubau wird auf dem vorhandenen Kläranlagengelände durchgeführt, dieses erfolgt durch den sukzessiven Ersatz der Altanlagen im laufenden Betrieb der Kläranlage. Bemessen wird die Kläranlage auf einen Einwohnerwert von 65.000 EW. Folgende wesentlichen Anlagenteile werden neu errichtet: Zulaufpumpwerk, Rechenanlage, Sand- und Fettfang, Vorklärung, Feinsiebung, Belebungsanlage mit zugehöriger Membranfiltration, Filtration mit granulierter Aktivkohle, Schlammeindickung, Schlammstapelbehälter, Abluftbehandlung, Betriebs- und Werkstattgebäude, Lagerhalle, Carport. Zudem wird die vorhandene Sandfiltration zu einem Lösch- und Brauchwasserspeicher umgebaut und das vorhandene Regenüberlaufbecken ersetzt.
Die Siegfried Schausberger Grundstücks GmbH hat mit Schreiben vom 02.05.2022 die Erteilung einer Erlaubnis zum Zwecke der Grundwasserabsenkung gemäß § 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 8 Nds. Wassergesetz (NWG) für den Einbau eines Fettabscheiders im Rahmen des Neubaus eines EDEKA-Marktes in Lilienthal beantragt. Betroffen ist das Flurstück 117/127, Flur 9, in der Gemarkung Lilienthal. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg plant, ein Betriebsgebäude mit Büro-, Werkstatt-, Labor-, Lager- und Sozialräumen sowie einer Betriebskantine auf dem Gelände des Straßenbahnbetriebshofs in der Heinrich-Alfes-Straße 1 in Nürnberg neu zu errichten. Gleichzeitig ist auch vorgesehen, ein unweit östlich des neuen Gebäudes liegendes Betriebsgebäude teilweise umzubauen (Umbau von Lagerflächen und Sozialräumen zu Büroflächen). Die beiden Gebäude werden dabei nicht miteinander verbunden. Das neu zu errichtende Gebäude ist mit drei oberirdischen Geschossen sowie einem Kellergeschoss und einer Bruttogrundfläche von ca. 6.400 m² geplant. Das neue Gebäude wird als Massivbau ausgeführt. Es ist als Flachdachbau mit extensiver Dachbegrünung geplant, nimmt eine Grundfläche von ca. 75 m x 31 m ein und erstreckt sich in eine Höhe von etwa 14 m über die Oberkante des Kellergeschosses. Das bereits bestehende Gebäude, das in seinem südlichen Teil umgebaut werden soll, wird in seinem 1. und 2. Obergeschoss verändert. An der Anzahl der Geschosse ändert sich – ebenso wie an der Gebäudehöhe – bei diesem Gebäude infolge des Vorhabens nichts. Das beim Betrieb der gegenständlichen Gebäude in Sanitärräumen und Teeküchen anfallen-de Schmutzwasser wird in die städtische Kanalisation abgeführt. Das Schmutzwasser, das im neuen Gebäude in den dort geplanten Küchenbereichen anfällt, wird über einen Fettabscheider geführt, bevor es ebenso der Kanalisation zugeführt wird. Das auf den Dachflächen anfallende Regenwasser wird von diesen abgeleitet und in den Untergrund versickert. Das auf befestigten Freiflächen anfallende Oberflächenwasser wird über Schmutzwasserleitungen wiederum an die Kanalisation abgegeben. Der Standort des neuen Gebäudes ist bereits heute größtenteils befestigt und dient aktuell als Lager- und Gleisbiegeplatz.
Das Vorhaben umfasst die verfahrenstechnische Umstellung der Kläranlage Saalfeld von simultan, aerober Schlammstabilisierung auf anaerobe Schlammstabilisierung am Standort der Kläranlage Saalfeld. Es besteht in der Hauptsache aus der Errichtung eines Vorklärbeckens, dem Umbau des vorhandenen Belebungsbeckens einschließlich Volumenreduzierung, dem Bau einer Faulgasanlage bestehend aus zwei Faulbehältern, der Nutzung des Faulgases in einem BHKW und der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf zwei Freiflächen. Zudem sind die Errichtung einer Absperrmöglichkeit am Sand- und Fettfang, Leitungsverlegungen, Installation von Ablaufrinnen, der Bau eines Maschinengebäudes und Technikraumes, der Austausch durch Bandeindicker und statische Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich. Im Ergebnis der Änderung wird die im Jahr 1992 mit Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigte Ausbaugröße der Kläranlage für einen Anschlussgrad von 150.000 EW in zwei Ausbaustufen, von denen nur die erste zur Ausführung kam, auf einen Anschlussgrad von 49.500 EW reduziert und die Möglichkeit der Energieversorgung weitestgehend aus eigenen Quellen geschaffen.
Die neue Anlage zur Abwasservorreinigung umfasst im Wesentlichen zwei Misch- und Ausgleichsbehälter, eine nachgeschaltete Druckentspannungsflotation (Ausführung in 2 Linien) zur Trennung und Abscheidung von Fett und Eiweiß aus dem Prozessabwasser, sowie je einen Säure- und Fällmitteltank zur Chemikaliendosierung in die Misch- und Ausgleichsbehälter.
Dunstabzugshauben: Auf Energieeffizienz und Lärm achten Welche Dunstabzugshauben wo sinnvoll sind Welcher Gerätetyp (Umluft- oder Ablufthaube) besser geeignet ist, hängt von den baulichen Gegebenheiten und vom Nutzerverhalten ab. Eine offene Küche spricht eher für den Einbau von Ablufthauben. In separaten Küchenräumen kann bei guter Fensterlüftung auch eine Umlufthaube ausreichend sein. Achten Sie beim Kauf von Dunstabzugshauben auf Energieeffizienz und Lärmemissionen. Gewusst wie Dunstabzugshauben benötigen Strom für das Ansaugen von Luft und für die Beleuchtung. Aus Umweltsicht ist es deshalb empfehlenswert, den Stromverbrauch zu reduzieren. Dunstabzugshauben, die die (aufgeheizte) Luft ins Freie leiten ("Ablufthauben"), führen im Winter zu einem zusätzlichen Bedarf an Heizenergie. Darüber hinaus können einfache Dunstabzugshauben sehr laut sein. Umluft- versus Ablufthauben: Umlufthauben leiten die Luft durch einen Fett- und durch einen Geruchsfilter. Anschließend wird die gefilterte Luft wieder zurück in die Küche "gepustet" (Kreislaufsystem). Sie haben zwei zentrale Vorteile: Sie können ohne bauliche Einschränkungen überall angebaut werden und sie reduzieren den Verlust an Heizenergie im Vergleich zu Ablufthauben, da sie keine Öffnung durch die Außenwand benötigen. Allerdings ist ihre Leistung hinsichtlich Fettabscheidung und Geruchsreduzierung schlechter als bei Ablufthauben. Der Fettabscheidungsgrad sollte deshalb mindestens 85 Prozent (mindestens Klasse B) und der Geruchsreduzierungsgrad mindestens 70 Prozent betragen. Ablufthauben saugen die Luft über der Kochstelle ab. Diese wird in einem Fettfilter gereinigt und über ein Abluftsystem ins Freie geleitet. Die Fettabscheidungsgrad sollte mindestens 85 Prozent und der Geruchsreduzierungsgrad mindestens 92 Prozent betragen. Bei der Kombination von Ablufthauben und offenen raumluftabhängigen Feuerstellen (z.B. Gasetagenheizung) kann es passieren, dass Abgase in die Wohnung gelangen. Dies geschieht dann, wenn der durch Feuerstelle und Ablufthaube erzeugte Unterdruck nicht durch nachströmende Luft ausreichend ausgeglichen werden kann. Deshalb sollte ein Fachmann beurteilen, ob der Betrieb einer Ablufthaube gefahrlos möglich ist. Richtig einkaufen: Achten Sie beim Kauf von Dunstabzugshauben auf Geräte mit niedrigem Stromverbrauch (A-Geräte). Sie finden auf dem Label zur Energiekennzeichnung auch Informationen zur Effizienz der Luftabsaugung, zur Fettabscheidung, zur Beleuchtung und zu den Lärmemissionen der Geräte: Das Gerät sollte einen energieeffizienten Ventilator besitzen. Als Richtwert für Ablufthauben können 0,40 W/(m 3 /h)* und für Umlufthauben 0,45 W/(m 3 /h) herangezogen werden. (* Zur Beurteilung der Energieeffizienz des Ventilators wird der Quotient von elektrischer Leistungsaufnahme und Volumenstrom ("Specific Fan Power"; Einheit W/(m 3 /h)) benutzt.) Das Gerät sollte über einen netztrennenden Ausschalter verfügen. Es sollte eine geringe Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand haben (≤ 0,5 W). Achten Sie auf die Geräuschemissionen des Gerätes, die in den Produktunterlagen stehen. Diese sollten im Abluftbetrieb 62 dB(A) und im Umluftbetrieb 67 dB(A) nicht überschreiten. Die richtige Größe: Bei Umlufthauben gibt es für die maximale Luftfördermenge (m 3 /h) folgende Faustformel: m 2 x Raumhöhe x zehn. Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihrer Dunstabzugshaube und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA -Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen" . Was Sie noch tun und beachten können: Fettfilter bestehen bei Umluft- und Ablufthauben aus Metall, die in der Spülmaschine gereinigt werden können. Viele Filtersysteme geben den Zeitpunkt einer notwendigen Reinigung an (akustische oder optische Signale). Umlufthauben sind mit einem Geruchsfilter aus Aktivkohle ausgestattet, dessen Leistungsfähigkeit mit zunehmender Beladung sinkt. Er muss deshalb regelmäßig erneuert werden. Schalten Sie zeitnah auf eine niedrigere Stufe, sobald eine geringere Belastung mit Geruch, Fett und Wasserdampf besteht. Kochen Sie mit geschlossenem Topf. Hintergrund Hintergrundinformationen finden Sie auf: Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung für Dunstabzugshauben ( UBA -Dokumente)
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