Am 28. März 2011 gab das Fischereiministerium in Ottawa/Kanada bekannt, dass während Jagdsaison 2011 468 200 Robben zur Tötung freigegeben sind. Das sind 20 Prozent (388,200/2010) mehr als im vergangenen Jahr. Die Europäische Union hat den Import von Robbenprodukten verboten.
Am 10. November 2016 stellt der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass Griechenland gegen seine Verpflichtung zum Schutz der Meeresschildkröten (Caretta caretta) in der Bucht von Kyparissia verstoßen hat. Eine Richtlinie der Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der wildlebenden Tiere beizutragen. In diesem Rahmen müssen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen treffen, die für die Einrichtung eines strengen Schutzsystems für bestimmte Tierarten notwendig sind.
Der weltweite Ausstoß des klimaschädlichen Gases Kohlenstoffdioxid erreichte 2011 Rekordniveau: Insgesamt 34 Milliarden Tonnen CO2 gelangten im Jahr 2011 in die Erdatmosphäre. Das geht aus dem am 18. Juli 2012 veröffentlichten Jahresbericht des European Commission's Joint Research Centre (JRC) und des niederländischen Umweltforschungsinstituts PBL im italienischen Ispra hervor. Um drei Prozent ist der CO2-Ausstoß dem Bericht zufolge 2011 gestiegen. Dabei sank der Wert zwar in den Industrieländern der Europäischen Union um drei Prozent und in den USA sowie Japan um zwei Prozent. In China stieg der CO2-Ausstoß um neun Prozent und erreicht jetzt 7,2 Tonnen pro Kopf und Jahr.
Nach wie vor kann illegal geschlagenes Holz in die Europäische Union eingeführt werden und Millionenzahlungen an die Herkunftsländer, um die verbotenen Praktiken vor Ort einzudämmen, bleiben wirkungslos. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof in einem am 22. Oktober 2015 veröffentlichten Report. Um illegalen Holzeinfuhren in EU zu stoppen, hat die Europäische Kommission 2003 den FLEGT-Aktionsplan vorgestellt. FLEGT steht für „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“. Kernstücke des Plans sind die „Voluntary Partnership Agreements“ VPA, also freiwillige, aber verbindliche Partnerschaftsvereinbarungen, und die EU-Holzhandelsverordnung. In seinem Bericht hat der EU-Rechnungshof die Wirksamkeit des Aktionsplans geprüft. Das Fazit: Die Umsetzung ist mangelhaft. Vier europäische Länder haben die EU-Holzhandelsverordnung bislang nicht vollständig in eigenes Recht umgesetzt. Dadurch, so der Rechnungshof, kann weiterhin illegales Holz nach Europa eingeführt werden. Im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans erhielten 35 Länder im Zeitraum 2003-2013 300 Millionen Euro. Zwei dieser Länder, Indonesien und Ghana, kamen auf dem Weg zu einem vollständigen Genehmigungssystem für ihr Holz gut voran. Im Allgemeinen aber waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, und viele Länder hatten Schwierigkeiten bei der Überwindung der Hürden, die einer verantwortungsvollen Politikgestaltung im Wege standen. In den 12 Jahren, seitdem die Kommission den Aktionsplan eingeführt hat, hat kein Partnerland ein vollständig anerkanntes (FLEGT-)Genehmigungssystem erreicht.
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
Die Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden dient zum Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) und zur Anwendung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union in Bezug auf den Standard GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren). Die Karte der Moor- und Anmoorböden zeigt Flächen nach DGLG § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 und 7 sowie nach dem GLÖZ 2 Standard der GAP als orientierende Darstellung. Sie dient der Landwirtschaftsverwaltung beim Vollzug der Regelungen und gibt den Landwirtinnen und Landwirten Auskunft über die zur Prüfung der Anträge verwendeten Unterlagen. Für die Zugehörigkeit zur Kulisse der Moor- und Anmoorböden gelten folgende Mindestanforderungen: Im Boden bis 40cm unter Flur gibt es eine mindestens 10cm mächtige Schicht mit mindestens 15% Humus. Diese Prozentzahl entspricht den bodenkundlichen Kriterien für einen anmoorigen Boden, für Moorböden werden 30% Humus in einer Mächtigkeit von 30cm gefordert. Dabei ist zu beachten, dass sich die humusreiche Schicht entsprechend der Definition nicht zwingend an der Geländeoberfläche befinden muss. Die Karte wurde aus vorhandenen Informationsgrundlagen abgeleitet und durch Beprobung und Laboranalytik abgesichert. Es wird nicht nach Anmoor und Moor und auch nicht nach der Mächtigkeit der humosen Schichten differenziert. Es werden zusammenhängende Flächen >2 ha dargestellt. Ausnahmen gelten für inhaltlich zusammengehörige Flächen, die durch topographische Elemente wie Straßen und Fließgewässer voneinander getrennt vorliegen. Bei ihnen muss die Summe der Einzelflächen >2 ha sein. Die Karte ist nicht auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beschränkt sondern zeigt die Moore und Anmoore über alle Nutzungsarten.
Saarländischer Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Einen wesentlichen Beitrag zur ländlichen Entwicklung leistet der Saarländische Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2014-2022 (SEPL 2014-2022). Der SEPL 2014-2022 stellt die Planungsgrundlage für den Einsatz von aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stammenden Mitteln der Europäischen Union im Saarland dar. Die Förderung unterstützt Vorhaben, die stark auf die gemeinschaftlichen Ziele, Strategien und Interventionsprioritäten ausgerichtet sind und die ohne die öffentliche Beihilfe nicht durchgeführt würden.
Badegewässer im Saarland Badegewässer sind Seen, die zum öffentlichen Baden und Schwimmen genutzt werden. Die Mindestanforderungen an die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung sind für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in der Richtlinie 2006/7/EG (Badegewässerrichtlinie) definiert. Die Europäische Badegewässerrichtlinie wurde 2008 im Saarland mit der Badegewässerverordnung in nationales Recht umgesetzt. Aktuell sind der Bostalsee, der Losheimer Stausee und eine Badestelle an der Nied im Saarland als Badegewässer ausgewiesen. Attribute vorhanden: Ort: Lage des Badegewässer; Profil: Link auf die Dokumentation Thema Gesundheit Badegewässerprofil; BWTYPE: Badegewässertyp
Die Karte zeigt eine Biotoptypenkartierung nach Biotoptypenschlüssel Hamburg (2019) für das Regenrückhaltebecken ‚An de Geest‘ in Neugraben-Fischbek. Die Kartierung erfolgte im Februar 2021. Sie ist Teil der naturschutzfachlichen Begleitung für das Bauvorhaben ‚Bau eines neuen Retentionsbodenfilters‘, welches von HamburgWasser betreut wird. Die Biotop-Daten bilden auch die Grundlage für einen möglichen zukünftigen landschaftsgestalterischen Ausbau des Geländes im Sinne einer multikodierten Landschaft. Die Finanzierung der Kartierung erfolgte u. a. durch das von der EU-geförderte Projekt CLEVER Cities, Finanzhilfevereinbarung Nr. 776604, das von 2018-2023 Fördermittel aus dem Programm der Europäischen Union für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ für ko-kreativ gestaltete naturbasierte Lösungen im Projektgebiet Neugraben-Fischbek zur Verfügung stellte. Im Rahmen der Vorplanung wurden begleitend zur Biotyptypenkartierung auch mehrere Workshops mit den Anwohnenden sowie im Stadtteil aktiven Gruppen durchgeführt, nachzulesen hier: https://www.hamburg.de/harburg/clever-cities-projekte/15441098/umbau-regenrueckhaltebecken-an-de-geest/
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