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Konfliktträchtige Arten

Beim engen Zusammenleben von Mensch und Tier in der Großstadt bleibt es nicht aus, dass wir mit einigen Tieren so unsere Probleme haben. In den meisten Fällen ist es hierbei jedoch so, dass diese Probleme ein subjektives Empfinden widerspiegeln, und nicht die Tiere an sich ein Problem sind. So empfindet der eine einen nicht scheuen Fuchs als Bedrohung, der andere als Bereicherung. Vogelstimmen können als Lärm oder als schön empfunden werden. Hornissen können interessant oder auch gefährlich wirken – es kommt meistens auf das Auge des Betrachters an. Informationen zu den konfliktträchtigen Arten: Straßentaube Buntspecht Elster und Nebelkrähe Hornisse Biber Wolf Eine der Arten, die objektive Schäden verursachen, ist die Straßentaube (= verwilderte Haustaube). Hierbei geht es vor allem um Verschmutzung. Daneben treten vereinzelt Taubenzecken auf. Der Bestand der Straßentaube hat sich in den letzten Jahrzehnten in Berlin drastisch verringert. Da frühere Zählungen/Schätzungen sehr ungenau waren, lässt sich dies nach Bestandsangaben der “Berliner Ornithologischen Arbeitsgruppe” nur sehr grob beschreiben: 1970er/80er Jahre: grob geschätzt 75.000 – 150.000 Individuen, um das Jahr 2000: 40.000 – >100.000 Individuen, um das Jahr 2010: 10.000 Individuen; diese Schätzung ergibt sich aus einer Zählung im Winter 2009/2010 an den wichtigsten Plätzen/Bahnhöfen von 4.827 Individuen und der Hochrechnung auf das Berliner Gesamtgebiet. Ursachen der Bestandsabnahme sind vermutlich der Rückgang des Brutplatzangebotes (Sanierung der gesamten Bausubstanz, Abwehrmaßnahmen vor allem an Bahnhöfen) und die hohe Entnahme durch die Berliner Habichtpopulation. Eine Bekämpfung der Art ist somit nicht erforderlich. Bei Verschmutzungen vor Ort bleibt damit lediglich, bestimmte Objekte durch passive Abwehrmaßnahmen zu sichern. Bewährt haben sich hierbei vor allem Gitter und über Simsen angebrachte schräge Bleche, während Drähte und Spikes in einigen Fällen nur eine eingeschränkte Wirksamkeit haben. Bei letzteren ist darauf zu achten, dass keine geschützten Arten von ihren Quartieren ferngehalten werden (z.B. Mauersegler, Turmfalke), oder durch Überspannung von Höfen Fledermäuse quasi “gefangen” werden. Diese können bei horizontal gespannten Taubennetzen zwar von oben in den Hof gelangen, aber nicht von unten aus ihm heraus. Netze gegen Straßentauben dürfen daher aus Gründen des Fledermausschutzes nur vertikal oder bis maximal 45° geneigt angebracht werden. Die zweite Schäden an Bauwerken verursachende Vogelart ist der Buntspecht . Diese Vögel legen mitunter eine erstaunliche Bautätigkeit an Bauwerken an den Tag, wo sie vor allem Löcher in wärmeisolierten Wänden (Styropor, Mineralwolle usw.) unter Rauputz schlagen. Zum Teil gibt es hier sogar andere Vögel als “Nachnutzer” (Feldsperling, Star). Auffällig ist, dass solche Schäden oft an bestimmten Gebäudestellen auftreten, z.B. Putzbereiche mit Vorschädigung durch Gerüst, Hauskanten oder stark besonnte Flächen. Oft hören die Verursacher von selbst wieder auf, da die Spechte erkannt haben, dass die vermeintlichen Hohlräume keine Insektenlarven beinhalten. Das Grundproblem ist aber eine nicht spechtsichere Bauweise. Abhilfe könnte glatter Putz schaffen, an dem sich die Spechte nicht ausreichend festkrallen können. Oder aber der Putz müsste durchschlagsicher sein. Hilfsmittel für betroffene Hausbesitzer sind Stolperdrähte oder Flatterbänder an den jeweiligen Gebäudeteilen. Viele Berliner beklagen sich über die in der Stadt häufiger gewordenen Rabenvögel Elster und Nebelkrähe . Diese fressen Jungvögel und Eier (z.B. von der Amsel im Balkonkasten) und haben darüber hinaus “hässliche” Rufe. Und in der Tat haben wir es hier mit zwei Anpassungskünstlern zu tun, die vom ganzjährig guten Nahrungsangebot profitieren – unsere “Abfallgesellschaft” hat ihnen eine Bestandszunahme in der Stadt ermöglicht. Dem gegenüber stehen z.T. drastische Abnahme in der Agrarlandschaft, wo die Elster mittlerweile weitgehend fehlt. Ornithologen haben viele Untersuchungen durchgeführt, inwieweit andere Vogelarten durch die örtliche Zunahme der Rabenvögel gefährdet sein könnten. Ergebnis: kein Nachweis irgendwelcher Auswirkungen auf die Population der potenziellen Beutearten. Gerade in Berlin gehören Amsel und Grünfink nach wie vor zu den häufigsten und am weitest verbreitetsten Brutvogelarten, Tendenz steigend. Es ist somit ein völlig subjektives Problem, wenn das Amselnest vom Balkonkasten ausgeräubert wird. Die Amsel muss dann lernen, das Nest besser versteckt zu bauen, ein Nachgelege ist für sie unproblematisch. Als Sonderfall bei Nebelkrähen müssen noch vereinzelte Attacken auf Menschen angesprochen werden. Dies tritt im Land Berlin vielleicht in 1 bis 3 Fällen jährlich auf. Zum einen sind es einzelne Krähenbrutpaare , die ihr Nest mit den dann schon meist größeren Jungvögeln gegen Fußgänger verteidigen und dabei Schein- oder echte Angriffe fliegen. Dieses ist räumlich auf den Horstbereich begrenzt und endet mit dem Ausfliegen der Jungvögel, aller Erfahrung nach spätestens nach rund 2 Wochen. Notfalls kann von der Behörde ein Flatterband gespannt oder ein Warnhinweis gegeben werden, denn Schnabelhiebe auf den Kopf können sehr unangenehm sein. Daneben gibt es auffälligerweise Einzelvögel , die dann auch nur bestimmte Personen anfliegen, und das unabhängig von der Brutzeit. Hier können wir nur vermuten, dass es sich um von Hand aufgezogene und leicht fehlgeprägte Vögel handelt. Diese fliegen dann Menschen an, die sie an die frühere Pflegeperson erinnern, weil sie von ihnen etwas zu Essen erwarten. Von dem betroffenen Menschen wird dies natürlich als Angriff gewertet. Hier zeigt sich wie wichtig es ist, beim etwaigen Aufziehen von Jungtieren Fehlprägungen zu vermeiden ( Hilflose Wildtiere )! Lärm durch Vogel- oder Amphibienstimmen (vor allem Nebelkrähe, Elster, Nachtigall, Amsel, Teich- und Seefrosch) wird bisweilen als Belästigung empfunden. Es handelt sich aber um ganz natürliche Lautäußerungen der Tiere, die zudem nur zeitlich befristet zu hören sind. Sie sind hinzunehmen, und es gibt gerade in einer Stadt mit über 1,4 Mio. Kraftfahrzeugen wesentlich stärkere Lärmemittenten als Vögel oder Frösche … Sehr panisch reagieren manche Menschen auf Hornissen . Die Hornisse ist unsere größte Wespenart und naturschutzrechtlich geschützt, man darf also ihre Baue nicht beseitigen. Dabei überwiegt bei den Menschen die Angst vor Stichen, tatsächliche Probleme kann es auch mit herabtropfendem Kot von Hornissennestern geben, wenn diese z.B. in Jalousiekästen gebaut wurden. Sehr auffällig ist, dass die meisten Menschen gut mit Hornissen leben können, wenn sie etwas über die Lebensweise dieser Insekten erfahren. So werden Nester niemals ein zweites Mal genutzt: Mit dem Sterben der Arbeiterinnen und dem Auszug der Königin im Herbst ist an dieser Stelle die Ansiedlung beendet. Hornissen sind nur direkt an ihrem Bau aggressiv. Wenn man sich ganz langsam nähert kann man aber auch dort bis auf wenige Dezimeter herangehen. Hektische Bewegungen können aber einen Angriff provozieren. Ansonsten sind sie sehr gutmütig. Hornissen gehen nie an Lebensmittel wie Wurst, Saft, Honig oder dergleichen. Außer Pflanzensäfte (z.B. an Verwundungen bestimmter Baumarten) nehmen sie nur frisch erbeutete Kleintiere zu sich. Und hieraus folgern zwei wichtige Fakten: Erstens ist die Wahrscheinlichkeit von einer Hornisse gestochen zu werden extrem gering, viel geringer z.B. als von einer normalen Wespe. Denn diese sucht ja direkt unsere Nähe auf (Lebensmittel) und kann auch leicht unbemerkt in die Kleidung gelangen – so werden viele Stiche verursacht. Hornissen jagen Wespen, so hat jemand mit Hornissen im Garten wesentlich weniger oder gar keine Wespen in der Saison. Dies ist für Allergiker ein wichtiger Grund, sich über die Anwesenheit von Hornissen zu freuen! Unangenehm – aufgrund des lauten Fluggeräusches und der respektablen Körpergröße – können Hornissen in der Wohnung sein. Da sie auch nachts nach Insekten jagen und gerne auch Lampen aufsuchen, geraten sie leicht durch geöffnete Fenster in die Wohnung. Hier hilft aber ein handelsübliches Mückengitter. In den ganz wenigen Fällen, wo Hornissen zu Schäden am Bauwerk führen können, oder wo ihr Bau in unmittelbarer Nähe zu spielenden Kindern liegt, kommt auch eine Umsiedlung in Frage. Hierzu hat die Senatsverwaltung einen Hymenopterendienst eingerichtet. NABU Berlin – Hymenopterendienst Bei den anderen Wespenarten, die nicht naturschutzrechtlich geschützt sind, kann notfalls der Schädlingsbekämpfer gerufen werden. Biber ( Castor fiber ) sind die größten Nagetiere Europas. Sie gehören in lebendige Gewässerlandschaften, wo sie mehr als andere Tierarten in der Lage sind, Landschaft zu gestalten. Durch ihre Nagetätigkeit können verdunkelte Uferbereiche aufgehellt werden. Vor allem aber können sie durch das Aufstauen von Gewässern gestalterisch wirken, indem sie kleine Feuchtgebiete anlegen. Diese Biotope sind nicht nur in der Regel eine Bereicherung der Biologischen Vielfalt, sondern helfen auch, Wasser länger in der Landschaft zu halten. Gerade in Jahren mit wenig Niederschlägen ist dieser Aspekt nicht zu unterschätzen. In naturnahen Landschaften wie dem Tegeler Fließ und anderen unverbauten Gewässern von Dahme, Müggelsee und Havel ist der Biber eine wichtige Zielart des Naturschutzes. Biber wurden vor über 200 Jahren durch intensive Verfolgung wegen ihres Felles und als Fastenspeise im Berliner Raum ausgerottet. Es haben kleine Populationen in Ostdeutschland überlebt, die sich im vergangenen Jahrhundert allmählich wieder ausbreiten konnten. Berlin wurde Mitte der 1990er Jahre von Hennigsdorf aus entlang der Oberhavel von Bibern wiederbesiedelt. Die ersten Ansiedlungen fanden sich dort und im Tegeler See. Normalerweise haben Biber jedes Jahr 2–3 Jungtiere. Diese wandern in der Regel im 2. oder 3. Lebensjahr ab und suchen sich ein eigenes Revier. Ab Ende der 1990er Jahre wanderten dann die ersten Biber in die Unterhavel ein und die Kanäle entlang Richtung Innenstadt. Kurze Zeit später kamen die ersten Biber über den Oder-Spree-Kanal im Südosten Berlins an. Das Stadtgebiet wurde somit aus mehreren Richtungen besiedelt. Heute können wir von einer flächendeckenden Besiedlung Berlins mit geschätzt über 50 Ansiedlungen ausgehen. Erstaunlich ist die Anpassungsfähigkeit des Bibers, der sich nicht nur in einigen Parkanlagen der Berliner Innenstadt angesiedelt, sondern auch an Kanälen wie dem Teltowkanal seine Nischen gefunden hat. Siedelt sich der Biber an, errichtet er einen Bau mit Zugangsmöglichkeit unter Wasser, der bei Flachufern nach oben mit Astwerk und Erdreich abgedichtet ist. Dies kann eine erkennbare “Biberburg” ergeben. In Steilufern ist der Bau meist nicht zu erkennen. Insbesondere in der Nähe der Baue ist naturgemäß mit einem stärkeren Fraßdruck durch den Biber zu rechnen, doch schwimmen die Tiere – gerade in weniger günstigen Lebensräumen – zur Nahrungssuche auch bis zu einem Kilometer oder mehr das Ufer entlang. Gemessen an diesem Potenzial und den Problemen, die manche Menschen in der freien Landschaft mit dem Biber sehen, sind die Konflikte in der Großstadt Berlin überschaubar. Bisher sind drei Problemfelder aufgetreten: Im Winterhalbjahr gibt es keine frischen krautigen Pflanzen, und Biber ernähren sich dann von Gehölzknospen und Rinde, insbesondere von jungen Zweigen. Hierzu werden Bäume gefällt. Biber bevorzugen Weiden und Zitterpappeln, doch werden auch andere Gehölze genommen. Hin und wieder werden auch Nadelbäume gefällt. Insgesamt nutzt der Biber bei uns über 45 Gehölzarten, dazu gehören auch Ziersträucher und Obstbäume. Zwar werden in erster Linie Bäume ausgewählt, die ufernah wachsen, aber es werden auch bis zu 50 m entfernt stehende Bäume gefällt. Es ist sinnvoll, gefällte Bäume vor Ort zu belassen, damit der Biber Knospen und Zweige nutzen kann. Ansonsten wird er sich dem nächsten Baum zuwenden. Gehölze, die man unbedingt schützen möchte, müssen mechanisch gesichert werden. Dies geht mit einem stabilen Geflecht (z.B. Estrichmatten), das um den Baum gelegt und stabil befestigt wird. Alternativ gibt es eine Verbissschutzpaste, die auf die Rinde aufgetragen werden kann. Je nach Baumgröße und Rindenstruktur kann diese Paste den Bibern für ca. 2–10 Jahre das Nagen verleiden. Die Paste findet man im Internet unter dem Stichwort “Biber Verbissschutz”. Eine gute Anleitung zum Verbissschutz befindet sich in der Anleitung Baumschutz gegen Biberverbiss des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen. Biber nagen bisweilen über mehrere Nächte verschiedene Bäume an. Diese sind dann oft nicht mehr standsicher und können so zu einer Gefahrenquelle für Wege, Straßen, Gewässerufer oder bewohnte Grundstücke werden. Sollten sie aus Gründen der Verkehrssicherung gefällt werden, ist dringend zu empfehlen, die Äste und Zweige vor Ort als Nahrung zu belassen. Ansonsten muss der Biber neue Bäume fällen. Unterminierung von Wegen Die Erdbaue können sich über etliche Meter vom Ufer erstrecken. Vereinzelt kommt es zum Einbrechen von Wegen, wenn der Biber zu oberflächennah baut. Hier müssen im Einzelfall Lösungen gesucht werden. Aufstau von Gewässern Seit durch die vergangenen extrem trockenen Jahre die Wasserstände an einigen Fließgewässern deutlich gesunken sind, haben Biber auch in Berlin vermehrt Dämme gebaut. Diese haben grundsätzlich zwei Funktionen: Zum einen werden flache Fließgewässer aufgestaut, damit der Eingang zum Bau unter der Wasseroberfläche bleibt. Hierzu nutzt der Biber vor allem Äste und Zweige, um einen stabilen Damm zu errichten, der mit Erdreich abgedichtet wird. Zum zweiten werden bisweilen Dämme angelegt, um ein Fließgewässer ausufern zu lassen, damit der Biber auf dem Wasserwege an seine Nahrung kommen kann. Im ersten Fall ist der Damm integraler Bestandteil des Baues, also der “Fortpflanzungs- oder Ruhestätte” und damit durch § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Lösungen müssen im Einzelfall gesucht werden, aber grundsätzlich müssen wir uns daran gewöhnen, dass Biber in unseren Gewässern leben. Wegfang oder Abschuss der Biber – eine zumindest theoretische Problemlösung – kommt dann nicht infrage, wenn eine Zuwanderung weiterer Biber erfolgen könnte, das Gebiet also nicht “bibersicher” einzuzäunen ist – diese Option darf keine Daueraufgabe sein. In der Regel wird man sich mit dem Biber arrangieren müssen. Daneben können auch Biber in Berlin Probleme haben: Abwandernde Jungtiere auf der Suche nach einem eigenen Revier landen in ungeeigneten Gewässern (kleine Parkteiche, Gartenteiche) oder wandern weite Wege fernab von Gewässern. Eine zunehmende Zahl fällt dem Straßenverkehr zum Opfer, aber es gibt auch vermehrt an Gewässern verstorbene Tiere. Grundsätzliche Ansprechpartner in Biberfragen sind die jeweiligen Naturschutzbehörden, die in der Regel mit Biberexpertinnen und -experten zusammenarbeiten. Frisch verendete Tiere können zur Untersuchung zum Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Alfred-Kowalke-Straße 17, 10315 Berlin-Friedrichsfelde) gebracht werden – dort werden sie kostenlos obduziert (bitte vorher per E-Mail anmelden, wibbelt@izw-berlin.de , oder unter Tel. (030) 5168-211). Für weitere Informationen zum Biber und dem Umgang mit ihm gibt es mittlerweile hervorragende Broschüren, die als pdf-Dateien kostenlos heruntergeladen werden können. Empfehlenswerte aktuelle Beispiele kommen aus Bayern, Österreich, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Biber in Bayern, Biologie und Management Wölfe in Berlin? Gibt es Wölfe in der Umgebung Berlins? Ja. Nachdem der Wolf vor mehr als 150 Jahren in Deutschland ausgerottet wurde, ging eine Wiederbesiedlung der mittlerweile geschützten Tierart ab 1996 von Polen aus. Im Jahr 2000 wurden in Deutschland erstmals wieder Wolfswelpen in Freiheit geboren. Die Art hat sich von Sachsen aus über Brandenburg vorwiegend Richtung Nordwestdeutschland ausgebreitet, doch gibt es mittlerweile in den meisten Flächenländern Wolfsvorkommen. Insbesondere Sachsen und der Süden des Landes Brandenburg sind flächendeckend von Wölfen besiedelt und einige Territorien reichen bis an die Grenzen des Berliner Raumes. Eine Verbreitungskarte des Wolfes in Deutschland ist hier einsehbar und wird jährlich aktualisiert. Karte der Wolfsterritorien Kommen Wölfe auch nach Berlin? Wölfe sind eher scheu und meiden den menschlichen Siedlungsraum. Allerdings kann es durch das Abwandern von Jungwölfen aus ihren Rudeln vorkommen, dass einzelne Tiere auf der Suche nach Territorien durch Siedlungen laufen oder sich sogar in eine Stadt verirren. In der Regel versuchen sie dann, diese so schnell wie möglich wieder zu verlassen. Bisher sind in Berlin nur sehr vereinzelt Wölfe sicher nachgewiesen worden, die nach kurzer Zeit wieder abgewandert sind. Es kann aber grundsätzlich in den Randbereichen Berlins mit einzelnen durchziehenden Jungwölfen gerechnet werden. Eine Ansiedlung (Territorium) ist eher nicht zu erwarten. Sind Wölfe gefährlich für Menschen? Generell geht für Menschen von Wölfen keine Gefahr aus. Allerdings sind es wehrhafte Tiere und man sollte ihnen mit Respekt begegnen. Auf keinen Fall sollten sie in die Enge getrieben oder mit Futter angelockt werden. So können – wie bei Wildschweinen auch – Konflikte vermieden werden. Was für Probleme können Wölfe verursachen? Das wesentliche Konfliktfeld zwischen Menschen und Wölfen besteht in der Weidetierhaltung. Gerade Schafe und Ziegen, aber auch Kälber und vereinzelt Fohlen fallen in das Beuteschema von Wölfen. Zudem sind Schafe und Ziegen potenziell einfacher zu erbeuten als Rehe, Hirsche oder Wildschweine und auch weniger wehrhaft. Wenn der Weidetierschutz nicht ausreichend ist, oder einzelne Wölfe es lernen, diesen zu umgehen, kann es zu Rissen bei Weidetieren kommen. Für die Schafhaltung ist das ein ernstes Problem, mit dem umgegangen werden muss (siehe unten). Manche Naturfreunde sind der Auffassung, dass es bei Anwesenheit von Wölfen zu einer Abnahme von Rehen, Hirschen und Wildschweinen kommt. Obgleich die bundesweiten Jagdstrecken dies nicht belegen, kann es regional durchaus Bestandsabnahmen geben. Allerdings gewöhnen sich Wildtiere schnell an die Heimkehrer und passen ihr Verhalten entsprechend an. Wie groß ist ein Wolfsrudel? Ein Wolfsrudel besteht aus einem Wolfspaar und ihren aktuellen Nachkommen, die ab Mai jeden Jahres zur Welt kommen. Daher kann die Rudelgröße sehr unterschiedlich sein, sie liegt häufig im Bereich von 5 bis 10 Tieren. Die Jungtiere wandern im zweiten Lebensjahr ab, um ein eigenes Territorium zu gründen. Dabei können sie hunderte von Kilometern zurücklegen. Die Größe eines Wolfsterritoriums umfasst in Deutschland je nach Nahrungsangebot 100 bis 350 Quadratkilometer. Woran erkenne ich einen Wolf? Wölfe sind vorwiegend grau, haben einen Sattelfleck auf dem Rücken und einen weißen Bereich um die Schnauze. Als Lauftiere sind sie recht langbeinig. Zahlreiche Wolfsfotos finden sich auf der Webseite der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) In Berlin gibt es zahlreiche Hunde, die sehr wolfsähnlich aussehen, z.B. der „Tschechische Wolfshund“ oder der „Saarlooswolfshund“ . Leider bewegen sich manchmal auch Hunde derartiger Rassen allein und ohne Halsband durch die Stadt. Fotofallen und direkte Sichtungen führen dann immer wieder zu Unsicherheiten, Irritationen und Fehlbestimmungen; eine sichere Bestimmung ist nicht immer möglich. Für eine eindeutige Wolfsbestimmung ist ein gutes und deutliches Foto (z.B. durch eine „Wildkamera“), aber auch Losung (Kot) oder ein paar gesammelte Haare erforderlich, die beispielsweise an einem Zaun hängen geblieben sind. Was sollte ich tun, wenn ich einem Wolf begegne? Die Wahrscheinlichkeit, einem Wolf in freier Wildbahn zu begegnen, ist nicht sehr hoch. Sollte dies dennoch geschehen, können Sie auf sich aufmerksam machen (klatschen, rufen). Normalerweise ziehen sich Wölfe dann schnell zurück. Jungtiere können allerdings neugieriger sein. Wenn Ihnen das unangenehm ist, weichen Sie langsam aus. Wegrennen sollte in jedem Fall unterlassen werden. Alternativ können Sie langsam auf das Tier zugehen und laut rufen. Hilfreich für die spätere Dokumentation sind Fotos oder Videos vom Tier. In Berlin können eher Begegnungen mit Hunden problematisch sein, da diese sich unvorhersehbar verhalten können – je nach ihrer Erfahrung mit Menschen. Wie kann ich Weidetiere vor Wölfen schützen? Wölfe lassen sich normalerweise von Elektrozäunen abhalten. Diese müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllen, die in einer vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Fachpublikation ausführlich beschrieben sind. Empfehlungen zum Schutz von Weidetieren und Gehegewild vor dem Wolf In Berlin müssen schon jetzt alle Weidetiere vor Übergriffen durch Hunde geschützt werden. Diese Maßnahmen helfen grundsätzlich auch gegen Wölfe. Es ist geplant, dass landwirtschaftliche Betriebe Zuschüsse für die notwendigen Präventionsmaßnahmen und den Weidetierschutz speziell gegenüber Wölfen erhalten sollen. Die Abstimmungen innerhalb Berlins, aber auch mit dem Land Brandenburg sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Sobald eine finale Klärung erfolgt ist, wird an dieser Stelle eine entsprechende Kontaktadresse genannt/verlinkt werden. Was ist nach einem Riss von Weidetieren zu tun? Um sicher zu sein, ob ein Wolf für den Riss verantwortlich ist, muss umgehend die unten angegebene Notfallnummer angerufen werden. Der Fachexperte wird erst eine telefonische Befragung durchführen und dann ggf. vor Ort kommen. Das getötete Weidetier ist mit einer Plane gegen nachnutzende Tiere zu sichern (beispielsweise Füchse oder Krähen), damit noch die Möglichkeit der Entnahme einer unverfälschten Gewebeprobe an der Bissstelle besteht. Damit hat man bei frischen Rissen die Chance, den Urheber des Bisses mittels genetischer Bestimmung eindeutig zu ermitteln. Gleichzeitig wird der Experte die Weidefläche und die Umzäunung sowie die Umgebung untersuchen, um weitere Indizien zu sammeln. Sollte der Weidetierschutz den fachlichen Anforderungen genügen und trotzdem der Wolf als Verursacher ermittelt werden, erfolgt ein Schadensausgleich durch die Naturschutzbehörde. Wo kann ich eine mögliche Wolfsbeobachtung in Berlin melden? In Berlin werden nachts vor allem wolfsähnliche Hunde beobachtet. Trotzdem ist eine Wolfsbeobachtung nicht ausgeschlossen, vor allem am Stadtrand. Beobachtungen können unter Angabe von Ort, Datum, Uhrzeit und den Beobachtungsumständen per E-Mail an die unten angegebene Adresse gemeldet werden. Wenn immer möglich sollte ein Foto beigefügt und/oder genau beschrieben werden, was gesehen wurde. Gerade auch Verhaltensbeobachtungen sind hierbei hilfreich. E-Mail-Adresse für Wolfsmeldungen in Berlin: Berlin@wolfsmanagement.eu Notfallnummer für Risse von Weidetieren in Berlin: (03375) 251960 DBBW, die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf: Umfassende Information über Wölfe in Deutschland Zu Wölfen im Land Brandenburg informieren: Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Schutz bei sichtbarem Licht

Schutz bei sichtbarem Licht Bei der Betrachtung möglicher Risiken des sichtbaren Lichts stehen die Augen im Vordergrund. Das Warn- und Schutzsystem des Körpers trägt dazu bei, die Augen vor zu viel Licht zu schützen. Auch geeignete Sonnenbrillen können dabei helfen. Licht emittierende Produkte (wie z.B. Lampen und Lampensysteme, Laserpointer) müssen Sicherheitsstandards einhalten. Bei der Betrachtung möglicher Risiken des sichtbaren Lichts stehen die Augen im Vordergrund, vor allem photochemische Wirkungen auf die Netzhaut. Thermische, das heißt durch Erwärmung bedingte Schäden sind zwar ebenfalls möglich, benötigen aber höhere Strahlungsintensitäten. Warn- und Schutzsystem des Körpers Normalerweise wird der Blick in eine (zu) helle Lichtquelle als unangenehm empfunden. Es empfiehlt sich nicht, dieses Gefühl zu ignorieren und bewusst aus kurzem Abstand in eine helle Strahlungsquelle zu schauen. Dies gilt vor allem für Kinder, bei denen die Durchlässigkeit der Augenlinse für sichtbares Licht (und für UV -A-Strahlung) größer ist als bei Erwachsenen. Eine wichtige Schutzfunktion erfüllt die Iris: Sie reguliert den Lichteinfall durch Eng- oder Weitstellung der Pupille und schützt das Auge so vor Überreizung (Hell- oder Dunkeladaptation). Auch unwillkürliche oder absichtliche Reaktionen wie Kopf- und Augenbewegungen können dazu beitragen, die Augen vor zu viel Licht zu schützen. Der Lidschlussreflex Der Lidschlussreflex schützt das Auge vor allem vor Austrocknung und vor Schädigung durch Fremdkörper. Er wird aber ebenfalls durch starken Lichteinfall ausgelöst. Eine im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) durchgeführte Untersuchung zeigte jedoch, dass dieser Reflex nur bei einer Minderheit der Probanden tatsächlich auftrat. Er darf also nicht überschätzt werden. Sonnenbrillen Eine geeignete Sonnenbrille kann die Augen nicht nur vor UV -Strahlung und Blendung schützen, sondern auch den die Netzhaut erreichenden Blaulichtanteil vermindern. Sicherheit von Lampen und Lampensystemen Blaulichtgefährdung Bei der Beurteilung der photobiologischen Sicherheit von Lampen und Lampensystemen steht meist die sogenannte Blaulichtgefährdung im Vordergrund. Unter Blaulichtgefährdung versteht man das Risiko einer photochemischen Schädigung der Netzhaut oder des retinalen Pigmentepithels (RPE) durch energiereiches Licht. Der Hersteller eines Produktes hat zu gewährleisten, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch für die Nutzerinnen und Nutzer ungefährlich ist. Bei der Beurteilung der Sicherheit stützt er sich auf Gesetze wie das Produktsicherheitsgesetz und in der Regel – je nach Art des Produktes - auf einschlägige, möglichst spezifische Normen. Gefährdungspotenzial: Aufteilung in 4 Risikogruppen Für die photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen gilt die Norm DIN EN 62471. Nach dieser Norm werden Lampen und Lampensysteme vier Risikogruppen zugeordnet. Risikogruppen für Lampen und Lampensysteme Risikogruppe Photobiologische Gefahr 0 (freie Gruppe) Kein Risiko 1 Geringes Risiko 2 Mittleres Risiko 3 Hohes Risiko Für Allgemeinbeleuchtung nicht vorgesehen Bei der freien Gruppe (Gruppe 0) besteht kein Risiko. Die Risikogruppen 1, 2 und 3 stehen für steigendes Gefährdungspotenzial. Die genauen Voraussetzungen für die jeweiligen Gruppenzuordnungen sind in der Norm beschrieben. Beurteilt werden Risiken aufgrund von UV -Strahlung, Risiken für die photochemische und thermische Netzhautgefährdung sowie für die Gefahr aufgrund von Infrarotstrahlung. Die meisten für die Allgemeinbeleuchtung eingesetzten Lichtquellen fallen in die sogenannte Freie Gruppe oder in die Risikogruppe 1. Manche lichtemittierenden Dioden ( LED ) können, wie Messungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) zeigen, auch in die Risikogruppe 2 fallen. Es kommt allerdings immer darauf an, ob die pure Leuchtdiode vermessen wird, die Lampe, in der die Diode verbaut ist, oder die fertige Leuchte. Bei der Einordnung in Risikogruppen werden "normale Einschränkungen durch das Verhalten" (Risikogruppe 1) beziehungsweise "Abwendreaktionen" (Risikogruppe 2) vorausgesetzt. Lampen der Risikogruppe 3 stellen sogar für flüchtige oder kurzzeitige Bestrahlung eine Gefahr dar. Die Risikogruppe 3 ist daher für die Allgemeinbeleuchtung nicht vorgesehen. Im Rahmen des Ressortforschungsprojekts "Messung und Bewertung für die Allgemeinbevölkerung relevanter optischer Strahlenquellen - Abschätzung von Risiken für das Auge" wurden verschiedene am Markt verfügbare Verbraucherprodukte wie Laserpointer, Fahrrad- oder Taschenlampen und Gartenlaser untersucht. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf eine mögliche Blaulichtgefährdung und auf Blendung gelegt. Unter anderem wurde festgestellt, dass mehrere der untersuchten Fahrradlampen und LED-Taschenlampen gemäß der Norm DIN EN 62471 der Risikogruppe 2 (mittleres Risiko) zuzuordnen sind, ohne mit entsprechenden Sicherheits- bzw. Warnhinweisen versehen zu sein ( Abschlussbericht ). Arbeitsschutz Viele Menschen sind beruflich natürlicher oder künstlicher optischer Strahlung ausgesetzt. Hier greift das rechtliche Regelwerk des Arbeitsschutzes. So legt zum Beispiel die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung ( OStrV ) unter Bezugnahme auf die europäische Richtlinie 2006/25/EG auch für die Wellenlängen des sichtbaren Lichts Grenzwerte für Arbeitnehmer fest, die nicht überschritten werden dürfen. Stand: 07.10.2025

Solare Photochemie: Photooxidation verschiedener organischer Verbindungen

In dem Projekt ist es das Hauptziel, bei Photooxidationen (Gegenwart von Luftsauerstoff und Bestrahlung mit sichtbarem Licht (solare Einstrahlung und kuenstliche Lichtquelle) Abwasserreinigung und Synthese von Feinchemikalien durchzufuehren. Dazu wurden bisher Photooxidationen der toxischen Substrate Thiole, Sulfid und Phenole durchgefuehrt. Durch Verwendung von Photosensibilisatoren, die im sichtbaren Bereich absorbieren, kann eine weitgehende Mineralisierung u.a. von Phenolen (auch chlorierten Phenolen) erreicht werden. Mit der solarphotochemischen Synthese von Feinchemikalien ist jetzt begonnen worden.

Wertstoffe aus Metall, Kunststoff, Verbunden, Glas, Papier, Pappe und Karton

In Berlin gibt es seit 2013 die gemeinsame Wertstoffsammlung von gebrauchten Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbunden sowie stoffgleichen Nichtverpackungen. Das hat den Vorteil, dass alle Berliner Kunststoffe und Metalle aus Privathaushalten zum Recycling gebracht werden können. So schützt Berlin Klima und Umwelt. Die Entsorgung gebrauchter Verpackungen obliegt nach dem Verpackungsgesetz den privatwirtschaftlichen Betreibern des dualen Systems. Diese haben nach einem Ausschreibungsverfahren die Alba Berlin GmbH beauftragt, die Abfälle aus der Wertstofftonne zu sammeln. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat keine vertragliche Beziehung mit Alba. Probleme mit der Entsorgung der Wertstofftonne tragen Sie bitte an den im jeweiligen Bezirk zuständigen Systembetreiber heran: Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf: Reclay Systems GmbH, Im Zollhafen 2–4, 50678 Köln, E-Mail: l.mueller@reclay-group.com Reinickendorf, Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln: BellandVision GmbH, Bahnhofstraße 9, 91257 Pegnitz, E-Mail: entsorgung@bellandvision.de Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick: Interzero Recycling Alliance GmbH, Stollwerckstraße 9a, 51149 Köln, E-Mail: dsi.kontakt@interzero.de Diese Zuständigkeiten gelten bis Ende des Jahres 2027. Folgendes ist zu beachten: Elektrogeräte, Batterien, Glasbehälter, Papier, Pappe und Karton, Textilien, Holz, Speisereste, Gartenabfälle etc. gehören nicht in die Wertstofftonnen. Diese sind den entsprechenden Rücknahmesystemen zur Verwertung zuzuführen bzw. in einem der Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigungsbetriebe abzugeben. Befinden sich im Sammelgemisch der Wertstofftonne nach Art und Menge artfremde Abfälle, die die Sortierung und anschließende Verwertung der Wertstoffe beeinträchtigen, handelt es sich um überlassungspflichtige Abfälle. Das Entsorgungsunternehmen Alba ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, über derart fehlbefüllte Sammelbehälter den Abfallerzeuger/-besitzer zur Nachsortierung bis zur nächsten Abfuhr aufzufordern. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, ist das Sammelgemisch vom Abfallerzeuger insgesamt den für die Restabfallentsorgung zuständigen Berliner Stadtreinigungsbetrieben zu überlassen. Bei schwerwiegendem oder nachhaltigem Missbrauch der Wertstofftonnen darf der Abfallerzeuger/-besitzer von der Verpackungsentsorgung ausgeschlossen werden, die Wertstofftonnen werden dann eingezogen. Das Sammelsystem für Verkaufsverpackungen obliegt den privatwirtschaftlich organisierten Betreibern des dualen Systems, die auch die Altglassammlung und anschließende Verwertung sicherzustellen haben. Sammelbehälter für Altglasverpackungen stehen als Iglu auf öffentlichem Straßenland und als Müllgroßbehälter teilweise direkt an den Wohnhäusern. Altglas ist grundsätzlich farbgetrennt nach Weiß-, Grün- und Braunglas in die entsprechenden Behälter einzuwerfen. Die Entsorgung von Altglas ist für die Berliner Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Altglas, welches nicht von Verpackungen stammt, z. B. Fensterglas, Spiegel, Glasgeschirr, Leuchtmittel, etc., gehört nicht in diese Altglassammlung. Druckerzeugnisse und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton werden in Berlin grundsätzlich zusammen in Behältern direkt an der Anfallstelle beim privaten Endverbraucher erfasst. Die Sammlung ist als gewerbliche Entsorgung im freien Wettbewerb organisiert. Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, ein in Berlin tätiges Entsorgungsunternehmen ihrer Wahl mit der Sammlung und Behältergestellung zu beauftragen. Für die Sammlung der Papierfraktion können für den anfallenden Hauptanteil der Druckerzeugnisse Kosten anfallen. Zusätzlich stehen für die Wertstofferfassung die Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zur Mitbenutzung zur Verfügung. Recyclinghöfe der BSR Verbraucherrelevante Informationen rund um die Wertstoffsammlung, wie z. B. Entsorgungstermine, Ausgabestellen für Wertstoffsäcke, Standorte zur Glassammlung im öffentlichen Straßenland, Behälterbestellungen, etc., hält die Trenntstadt Berlin bereit. Trenntstadt Berlin Eine Beratung bei allen Fragen zur Abfallvermeidung und zur richtigen Entsorgung bieten die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) unter der Telefonnummer (030) 7592-4900 und auf der BSR-Homepage an. Dort ist auch eine kostenfreie App zum Downloaden zu finden, die eine gute Möglichkeit bietet, sich über Abfallthemen zu informieren. So finden Sie bequem von unterwegs den nächsten Recyclinghof (inkl. Öffnungszeiten) oder auch den kürzesten Weg zum nächsten Glascontainer. Ein umfassendes Abfall-ABC zeigt Ihnen, wie und wo Sie Ihren Abfall am besten entsorgen. BSR-Homepage Mengenmäßige Angaben zur Erfassung von Wertstoffen in Haushalten sind auf der Internetpräsenz der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf der Seite zum Thema Abfallbilanzen zu finden. Abfallbilanzen des Landes Berlin

Siegel und Label

<p>Labelratgeber: TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum</p><p>Diese Siegel und Label helfen beim umweltbewussten Einkauf</p><p><ul><li>Nutzen Sie Umweltsiegel als Orientierungshilfe beim Einkauf.</li><li>Behalten Sie einfach den Überblick mit den fünf TOP-Siegeln: EU-Energielabel, Bio-Siegel, EU Ecolabel, Blauer Engel, Grüner Knopf.</li><li>Beachten Sie ansonsten die produktspezifischen Hinweise unserer ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Umwelttipps.</li><li>Nutzen Sie die Bewertungsportale wie Siegelklarheit.de, wenn Sie Siegel nicht kennen oder unsicher sind.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Umweltfreundlich einkaufen und nachhaltig konsumieren erscheinen vielen als "ein Buch mit hunderten von Umweltsiegeln". Wir möchten dieser Siegelvielfalt nicht dadurch begegnen, dass wir jedes Label erklären und bewerten – hier gibt es mit Siegelklarheit bereits ein entsprechendes Angebot. Wir gehen auch nicht davon aus, dass die Zahl der Siegel sich spürbar verringern wird. Zu vielfältig sind die Produktgruppen, zu unterschiedlich die Interessen der Marktakteure. Wir zeigen Ihnen aber, wie Sie mit wenig Aufwand den umweltfreundlichen Weg durch den "Labeldschungel" finden können.</p><p>Umweltsiegel nutzen</p><p>Die meisten umweltrelevanten Produkteigenschaften sind für Käufer*innen "unsichtbar". Ob ein Gemüse ökologisch angebaut wurde, ein Lebensmittelerzeugnis vegan ist, ein Gerät wenig Strom benötigt, Farben gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten oder Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt, sehen wir dem Produkt am Verkaufsort nicht an. Hierfür benötigen wir geeignete Produktkennzeichnungen.</p><p>Umweltsiegel sind eine solche Hilfe. Nutzen Sie diese Hilfe! Denn bei aller Kritik am "Labeldschungel" können Siegel vielfältige und komplexe "unsichtbare" Produkt- und Herstellungseigenschaften einfach für uns sichtbar machen. Die Kunst liegt darin, relevante von irrelevanten, gute und glaubhafte von irreführenden Siegeln zu unterscheiden. Gute Umweltsiegel erfüllen in der Regel mindestens folgende Bedingungen:</p><p>TOP-Umweltsiegel kennen und beachten</p><p>Für die Berücksichtigung von Umweltaspekten beim Einkauf müssen Sie nicht hunderte von Siegeln kennen. In einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen können Sie die umweltfreundlicheren Produktvarianten bereits mit fünf Umweltsiegeln mit hoher Richtungssicherheit herausfinden:</p><p>Bei den ersten drei Siegeln werden die Kriterien in einem europäischen Prozess erarbeitet und abgestimmt. Die Kriterienerarbeitung beim Blauen Engel und dem Grünen Knopf erfolgt in Deutschland. Sie stehen aber auch ausländischen Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung. Diese Siegel sind deshalb TOP-Siegel, weil sie neben den oben genannten Bedingungen …</p><p>Wir stellen diese TOP-Siegel im Folgenden vor.</p><p>EU-Energielabel</p><p>Das EU-Energielabel (EU-Energieverbrauchskennzeichnung) findet sich – gesetzlich verpflichtend – auf mehr als 20 Produktgruppen: auf Haushaltsgeräten wie Kühlschränke oder Wäschetrockner, auf Leuchtmittel, auf Fernsehgeräten, aber auch auf Heizgeräten oder Warmwasserbereitern. Die Farbskala von Dunkelgrün (= sehr gut) bis Rot (= sehr schlecht) ermöglicht eine schnelle Orientierung, wie energieeffizient ein Produkt ist. Die zusätzliche Bezeichnung der Effizienzkategorien mit Buchstaben wird nach und nach bei allen Produktgruppen einheitlich auf A – G umgestellt. Außerdem finden Verbraucher*innen auf dem Energielabel – je nach Produktgruppe – weitere nützliche Angaben wie den Jahresenergieverbrauch oder die Lärmemissionen bei der Nutzung. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission.</p><p><strong>Tipps zu Produkten mit dem EU-Energielabel in unserem Ratgeber:</strong></p><p><strong>Weitere Informationen:</strong></p><p>Bio-Siegel</p><p>Während Begriffe wie "natürlich", "nachhaltig" oder "kontrolliert" nicht geschützt sind, darf bei Lebensmittel "bio" wirklich nur dort auf der Verpackung stehen, wo auch "bio" drin ist. Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Lebensmittel, Futtermittel und weitere unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte wie z. B. Baumwolle, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Das deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich zum EU-Bio-Logo und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Zeicheninhaber sind die Europäische Kommission bzw. das Bundeslandwirtschaftsministerium.</p><p><strong>Tipps zu Produkten mit dem EU-Bio-Label in unserem Ratgeber:</strong></p><p><strong>Weitere Informationen:</strong></p><p>EU Ecolabel</p><p>Das EU Ecolabel kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen. Das Label gibt es für über 20 verschiedene Produktgruppen. Das Spektrum reicht von Reinigungsprodukten über elektronische Displays, Textilien, Schmierstoffe, Farben und Lacke bis zu Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen. Für jede Produktgruppe gibt es einen eigenen Kriterienkatalog, nach dem das Label vergeben wird. Das seit 1992 existierende EU Ecolabel (auch Euroblume genannt) ist die EU-Variante des Blauen Engel. In Deutschland ist das EU Ecolabel deshalb nicht so verbreitet, da der Blaue Engel schon länger existiert und im Markt als anerkanntes Umweltzeichen fest etabliert ist. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission.</p><p><strong>Tipps zu Produkten mit dem EU-Ecolabel in unserem Ratgeber:</strong></p><p><strong>Weitere Informationen:</strong></p><p>Der Blaue Engel</p><p>Der Blaue Engel ist bereits über 40 Jahre alt und war das weltweit erste Umweltzeichen. In seinen hohen Anforderungen prüft der Blaue Engel die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Kriterien wie ressourcenschonende und umweltverträgliche Herstellung, Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Verzicht auf gesundheitsgefährdende Chemikalien. Für die Bewertung verfolgt das Umweltzeichen eine ganzheitliche Betrachtung des Produktlebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Ziel ist es, die entscheidenden umweltrelevanten Bereiche für jede Produktgruppe zu identifizieren, bei denen wesentliche Umweltbelastungen verringert oder sogar vermieden werden können. In einigen Vergabekriterien werden auch soziale Aspekte adressiert. Den Blauen Engel gibt es für über 100 Produktgruppen und Dienstleistungen, z.B. für Recyclingpapier-Produkte, für Bauprodukte wie Farben, Lacke und Bodenbeläge, für Möbel und auch für Elektrogeräte.&nbsp;Zeicheninhaber ist das Bundesumweltministerium. Daneben sind in die Zeichenvergabe involviert: Die Jury Umweltzeichen als unabhängiges Beschlussgremium des Blauen Engels, das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle und als Fachbehörde sowie die RAL gGmbH als Zeichenvergabestelle.</p><p><strong>Tipps zu Produkten mit dem Blauen Engel in unserem Ratgeber:</strong></p><p><strong>Weitere Informationen:</strong></p><p>Grüner Knopf</p><p>Der Grüne Knopf vereint sowohl Umwelt- und Sozialanforderungen an das Produkt als auch Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Die Umweltanforderungen umfassen bisher im Arbeitsschritt "Veredlung" unter anderem die Vermeidung gefährlicher Substanzen, die Verminderung von Abwasseremissionen und die Schadstoffprüfung bei Natur- und Chemiefasern. Weiterhin müssen soziale Anforderungen eingehalten werden. Diese beinhalten das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Zahlung von Mindestlöhnen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Grüne Knopf umfasst in der Einführungsphase noch nicht die gesamte Lieferkette. Zum Start prüft er die Produktionsstufen "Zuschneiden und Nähen" sowie "Bleichen und Färben". In der Weiterentwicklung ist die Ausweitung auf weitere Lieferkettenstufen geplant (Material- und Fasereinsatz). Der Grüne Knopf soll perspektivisch Mensch und Umwelt in der gesamten Lieferkette schützen – vom Baumwollfeld bis zum Bügel. In Bezug auf die Produktprüfung ist der Grüne Knopf als Metasiegel angelegt. D.h. der Nachweis der ökologischen und sozialen Produktkriterien erfolgt durch andere Siegel, die die formulierten Kriterien erfüllen müssen. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMZ#alphabar">BMZ</a>⁠). Bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ist eine Geschäftsstelle eingerichtet.</p><p><strong>Tipps zu Produkten mit dem Grünen Knopf in unserem Ratgeber:</strong></p><p><strong>Weitere Informationen:</strong></p><p>Produktspezifische Tipps beachten</p><p>Im Vorfeld des Einkaufs ist es ratsam, sich darüber Gedanken zu machen, ob und in welcher Größe oder mit welchen Funktionen das Produkt benötigt wird:</p><p>Nach dem Kauf kann ich auch durch das eigene Nutzungsverhalten Gutes für die Umwelt tun:</p><p>Umweltfreundliches Handeln lohnt sich gerade bei größeren Einkaufsentscheidungen. Die produktspezifischen Tipps und Einkaufshilfen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag">UBA-Umwelttipps</a>&nbsp;geben Orientierung. Die TOP-Umweltsiegel helfen dann das umweltschonende Produkt zu finden.</p><p>In unserem Verbraucherportal finden Sie zu unterschiedlichsten Produkten und Konsumbereichen kurz und knapp die wichtigsten Umwelttipps. Sollte es von Belang sein, finden Sie dort auch jeweils Hinweise auf weitere empfehlenswerte Umweltsiegel wie z. B. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=MSC#alphabar">MSC</a>⁠-Label bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/fisch-meeresfruechte">Fisch</a>, Grüner-Strom- und ok-power-Label bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/oekostrom">Ökostrom</a>, FSC- und PEFC-Label bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/spanplatten-andere-holzwerkstoffe">Holzprodukten</a> oder Goldstandard bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/kompensation-von-treibhausgasemissionen">freiwilligen Kompensationszahlungen</a>.</p><p>Siegeldatenbanken nutzen</p><p>Sie möchten genau wissen, was hinter einem bestimmten Siegel steht? Dann werden Sie in Siegeldatenbanken fündig. Eine umfassende Bewertung einer Vielzahl von Umweltsiegeln finden Sie auf <a href="https://www.siegelklarheit.de/">Siegelklarheit.de</a> (Initiative der Bundesregierung).</p><p><strong>Weitere Informationen:</strong></p><p>Noch mehr Orientierung zum nachhaltigen Konsum und Siegelwissen gibt es in unserer&nbsp;<a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/orientierung#siegelwissen">UBA-Denkwerkstatt Konsum</a>:</p>

Feinkartierung Straße Hamburg

Der Datensatz enthält Informationen zu Nutzung und Oberflächenmaterial der einzelnen Flächen im Straßenraum der Bezirks- und Hauptverkehrsstraßen. Zusätzlich sind verschiedene im Straßenraum befindliche Linien- und Punktobjekte enthalten. Zu den Linienobjekten gehören: Hochbord, Tiefbord, Geländer, Mauer, Rinne und Zaun. Zu den Punktobjekten gehören: Pflanzkübel, Lampe, Hängelampe, Mast für Hängelampe, Poller/Pfosten/Wegesperre, Fußgängerleitsystem, Verkehrsampel, Bügel, Fahrradbügel, Findling, Bank, Tisch, Kunst im öffentlichen Raum/Skulptur, Brunnen. In der Regel sind im Datensatz alle Objekte im Bereich des Tiefbauvermögens der FHH enthalten. Flächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH und des Hafens sind nicht enthalten. Flächen, die eindeutig zum städtischen Straßenraum gehören, aus verschiedenen Gründen aktuell aber rechtlich nicht dem Tiefbauvermögen zugerechnet werden, sind ebenfalls enthalten und werden mit dem Attribut "Fremdeigentum" gekennzeichnet. Enthaltene Attribute: Bezirksnummer, Bezirk, Stadtteilnummer, Stadtteil, Straßenname, Straßentyp, Kategorie, Nutzungsnummer, Nutzung, Inhaltsnummer, Inhalt (Oberflächenmaterial), Ebenennummer, Ebene (Lage regulär auf Straßenebene oder darüber bzw. darunter), Fremdeigentum, Quelle, Bemerkung, Fläche (in m^2), Objekt-ID und Stand der Erfassung. Die Ersterfassung der Feinkartierung Straßen erfolgte auf Grundlage einer Luftbilddigitalisierung in den einzelnen Bezirken zwischen 2013 und 2021. Die Pflege der Daten erfolgt seit 2022 kontinuierlich anhand von Planunterlagen, Luft- und Befahrungsbildern durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Die Aktualität der jeweiligen Fortführung des Objektes ist den Attributen zu entnehmen. Die Datengrundlage weist jedoch einen älteren Stand auf, als der Tag der Fortführung. Auch Baustellen aus den Vorjahren werden u.U. erst in späteren Jahrgängen umgewandelt, sodass anhand des Datensatzes keine Analyse möglich ist, wie viele Flächenänderungen in einem Jahr im Straßenraum erfolgt sind. Insbesondere die Punkt- und Linienobjekte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sie z.T. bereits bei der Ersterfassung nicht vollständig erfasst wurden und Aufstell- und Abbauprozesse der datenpflegenden Stelle in der Regel nicht gemeldet werden. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden. Sollten Sie Anmerkungen zum Datensatz haben oder Korrekturen melden wollen, schicken Sie diese bitte an fachdatenmanagement@gv.hamburg.de. Der Datensatz enthält Informationen zu Nutzung und Oberflächenmaterial der einzelnen Objekte im Straßenraum der Bezirks- und Hauptverkehrsstraßen. In der Regel sind im Datensatz alle Objekte im Bereich des Tiefbauvermögens der FHH enthalten. Flächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH und des Hafens sind nicht enthalten. Flächen, die eindeutig zum städtischen Straßenraum gehören, aus verschiedenen Gründen aktuell aber rechtlich nicht dem Tiefbauvermögen zugerechnet werden, sind ebenfalls enthalten und werden mit dem Attribut "Fremdeigentum" gekennzeichnet. Enthaltene Attribute: Bezirksnummer, Bezirk, Stadtteilnummer, Stadtteil, Straßenname, Straßentyp, Kategorie, Nutzungsnummer, Nutzung, Inhaltsnummer, Inhalt (Oberflächenmaterial), Ebenennummer, Ebene (Lage regulär auf Straßenebene oder darüber bzw. darunter), Fremdeigentum, Quelle, Bemerkung, Fläche (in m^2), Objekt-ID und Stand der Erfassung. Die Ersterfassung der Feinkartierung Straßen erfolgte auf Grundlage einer Luftbilddigitalisierung in den einzelnen Bezirken zwischen 2013 und 2021. Die Pflege der Daten erfolgt seit 2022 kontinuierlich anhand von Planunterlagen, Luft- und Befahrungsbildern durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Die Aktualität des jeweiligen Objektes ist den Attributen zu entnehmen. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden.

ATKIS-DGM5-Reliefschummerung Sachsen-Anhalt

Ein Digitales Geländemodell (DGM) ist ein digitales, numerisches Modell der Geländehöhen und -formen. Die DGM5-Reliefschummerung wird aus dem DGM1 mit einer Gitterweite von 1 m abgeleitet. In der Auflösung der DGM5-Reliefschummerung entspricht ein Pixel im Bild 25 m² auf der Erdoberfläche. Die (Grau-)Wertzuweisung für jeden Gitterpunkt erfolgt in Abhängigkeit von der Höhendifferenz benachbarter Gitterpunkte und durch Beleuchtung mit einer imaginären Lichtquelle aus Nordwesten. Durch die Flächentönung wird ein räumlicher Eindruck der relativen Höhenunterschiede des Geländes erzeugt. Das Schummerungsbild liefert keine Information über die absolute Höhe.

Digitales Höhenmodell Hamburg Schummerungskarte / Geländerelief

Die Schummerungskarte ist eine in Graustufen abgeleitete 2D-Abbildung eines aus 3D-Daten (DGM1) erstellten Terrains für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres). Das Zusammenspiel der Geländehöhen und -neigungen kombiniert mit einer entfernten Lichtquelle lassen eine reliefartige Topografie entstehen, die ohne absolute Höhenwerte eine lebhafte Oberflächenstruktur visualisiert. In Bereichen von Bebauungen und Abschattungen (Brücken), dichte Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten, kann die generierte Oberflächenstruktur abweichen. Um diesen Effekt entgegenzuwirken wird die Darstellung mit den ALKIS-Gebäudegrundrissen überlagert.

Schummerung DGM Land Bremen

Die Geländeschummerung wird aus Schummerungsbildern des Digitalen Geländemodells entwickelt. Bei der Schummerung wird das Gelände als Grauwertbild dargestellt. Das Geländemodell wird dazu mit einer virtuellen Lichtquelle aus Nordwest beleuchtet, und für jeden Bildpunkt wird der Grauwert berechnet. Das Schummerungsbild macht die Geländeformen (Geländerelief) anschaulich und zeigt v.a. Talverläufe, Einschnitte und Dämme plastisch. Ausgaben: Schummerung aus DGM01 Schummerung aus DGM1 Schummerung DGM5

Schummerung DOM Land Bremen

Die Oberflächenschummerung wird aus Schummerungsbildern des Digitalen Oberflächenmodells entwickelt. Bei der Schummerung wird das Oberflächengelände als Grauwertbild dargestellt. Das Oberflächenmodell wird dazu mit einer virtuellen Lichtquelle aus Nordwest beleuchtet, und für jeden Bildpunkt wird der Grauwert berechnet. Das Schummerungsbild macht die Oberflächenformen (Oberflächenrelief) anschaulich und zeigt v.a. Gebäude, Vegetation, Talverläufe, Einschnitte und Dämme plastisch. Ausgaben: Schummerung aus DOM1 Schummerung aus DOM5

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