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Gesetzlich geschützte Biotope (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.

Verzicht auf jegliche Düngung oder Nutzungspause (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Verzicht auf jegliche Düngung (Beweidung erlaubt) oder Nutzungspause“ (NatGDue) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Biotoptypen 2024

Karte „Biotoptypen 2024“ Im Ergebnis liegen für über 80.000 Biotope Informationen vor. Zusammengefasst in 12 Klassen der wichtigsten Biotoptypen ergibt sich für Berlin folgendes Bild: In der Tabelle sind sowohl die Flächengrößen der verschiedenen Klassen für die vorherige Version der Biotoptypenkarte als auch der aktualisierten Version 2024 aufgeführt. Bei der Interpretation der Änderung muss immer bedacht werden, dass die Erfassungsmethoden sich teilweise unterschieden haben. So wurden für die Biotoptypenkarte 2013 auf dem Großteil des Stadtgebiets Biotope aus Fachdatensätzen abgleitet (Sekundärdaten), während in der Biotoptypenkarte 2024 für alle Gebiete ohne vorliegende terrestrische Kartierungen eine Luftbildinterpretation durchgeführt wurde. Geringfügige Änderungen können auf diese verschiedenen Erfassungsmethoden zurückgeführt werden. In der Klasse der Fließ- und Standgewässer ist beispielswiese davon auszugehen, dass es real keine großen Änderungen der Gewässerfläche gab, diese jedoch in der Biotoptypenkarte 2024 exakter abgegrenzt wurde. Es wurde z.B. darauf geachtet, dass auch Kleinstgewässer als Flächenbiotope abgegrenzt werden, um eine möglichst vollständige Kulisse der Standgewässer zu erhalten. Weiterhin können auch spezielle Kartierregeln zu einem Wechsel zwischen den Klassen führen ohne eine tatsächliche Änderung des Biotops. So wurden für die Biotoptypenkarte 2024 beispielsweise Verkehrsbegleitgrünflächen ohne Gehölzbewuchs als Ruderale Wiese (05113) erfasst, während derartige Flächen in der Biotoptypenkarte 2013 häufiger als Ruderalflur in der Klasse 03 erfasst wurde. Andere Entwicklungen lassen sich auf eine erwartbare Entwicklung der Landnutzung zurückführen. Die Flächengröße der bebauten Gebiete (Klasse 12) ist z.B. um etwa 1.400 ha gestiegen, während der Anteil der Grün- und Freiflächen (Klasse 10) und der der Anthropogenen Rohbodenstandorte und Ruderalfluren (Klasse 03) gesunken ist. Neue Bebauung entsteht demnach oft auf Ruderalflächen oder zuvor begrünten Freiflächen des Siedlungsbereiches. Auffällig ist eine relativ starke Abnahme der Fläche der Rohbodenstandorte und Ruderalfluren (Klasse 03) um etwa 640 ha. Dies lässt sich neben der bereits erwähnten Neubebauung auch auf eine Sukzession auf diesen Flächen zurückführen. Demnach entwickeln sich Ruderalgesellschaften bei fortschreitender Sukzession durch Verbuschung und Bewuchs in Biotope der Gruppe Gebüsche, Baumreihen und Baumgruppen (Klasse 07), die mit einem Zuwachs von etwa 1.400 ha deutlich in der Flächengröße gestiegen ist. Karte „Gesetzlich geschützte Biotope 2024“ Moore, Sümpfe, Röhrichte, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, offene Binnendünen, Zwergstrauchheiden, Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Kiefern-Eichenwälder, Eichen-Buchenwälder, Eichen-Hainbuchenwälder, Mager- und Trockenrasen, Feuchtwiesen, Frischwiesen, Kies-, Sand- und Mergelgruben, Feldhecken, Obstgehölze in der freien Landschaft und Trockenmauern sind in Berlin gesetzlich geschützte Biotope . Sie sind die bedeutendsten aber gleichzeitig auch die gefährdetsten Biotoptypen. In der Karte „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ werden die Biotope dargestellt, die nach fachlicher Einschätzung des Kartierers/der Kartiererin unter den gesetzlichen Schutz gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit §28 des NatSchGBln fallen. Ob diese gutachterliche Bewertung tatsächlich anzuwenden ist, bedarf allerdings der Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde. Wenn eine eindeutige Feststellung des Schutzstatus bei der Kartierung nicht möglich war, z.B. bei Flächen, die nur im Luftbild kartiert wurden, wird der potentielle, jedoch nicht gesicherte Schutzstatus beim Attribut „Gesetzlicher Schutz“ durch eine 2 gekennzeichnet. Einer Fläche mit eindeutigem Schutzstatus wird eine 1 zugeordnet. Karte „Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024“ Die Karte „Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024“ zeigt alle Biotope, die nach fachlicher Einschätzung auf Grundlage des “Handbuches zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie” (Ssymank u.a. 1998) bzw. des “Katalogs der natürlichen Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie in Brandenburg” (LUA 2002) einem FFH-Lebensraumtyp (LRT) entsprechen oder einem Komplex mit einem LRT zuzurechnen sind. Als LRT-Komplexe werden Biotoptypen bezeichnet, die mit den eigentlichen FFH-Lebensraumtypen in Zusammenhang (Komplexen) einen Lebensraum bilden aber nicht die erforderliche Qualität aufweisen. Ziel ist es die Komplexe zu Lebensraumtypen zu verbessern, daher unterliegen diese ebenfalls den Zielen der FFH-Richtlinie. Dargestellte Lebensraumtypen wurden grundsätzlich terrestrisch kartiert, eine Zuorndung aus dem Luftbild erfolgte nicht. Karte „Kartiermethode 2024“ Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen (siehe auch Kapitel „“Methodik“). Nur auf einem Teil des Stadtgebietes erfolgte eine Neuerfassung der Biotope durch Luftbildinterpretation, während auf einem anderen Teil terrestrische Kartierungen seit 2015 übernommen wurden und auf einem dritten Teil ältere Kartierungen aus der Biotoptypenkarte 2013 übernommen und aktualisiert wurden. Dies führt dazu, dass das Ergebnis der Kartierung sich hinsichtlich Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf Grund der unterschiedlichen Erfassungsmethoden unterscheidet. In der Karte werden die Kategorien Luftbildkartierung, terrestrische Kartierung und Primärdaten aus der Biotoptypenkarte 2013 (im Luftbild überprüft) unterschieden.

Spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/Ziegen (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

WFS - Biotope und Lebensraumtypen

Sach- und Geometriedaten von Biotopen gemäß SächsNatSchG und FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der RL 92/43 EWG gemäß sächsischem Kartier- und Bewertungsschlüssel. Die Daten werden im Informationssystem Modularen Informationssystem Naturschutz (MINA), Modul BioLeb gepflegt. Quellen der Biotopdaten: 1. Seit 2010 im Rahmen des FFH-Grobmonitoring erfasste Biotope im Offenland. Es wurden Daten erfasster FFH-Lebensraumtypen kopiert und um den entsprechenden Biotoptyp (vgl. Kartieranleitung) 2. Biotope, die im Rahmen einer Sonderkartierung des Feuchtgrünlandes 2017 und 2018 im Offenland erfasst wurden. Kartiert wurde nur in TK25 oder FFH-Gebieten, in denen das FFH-Grobmonitoring bereits abgeschlossen wurde. Erfasst wurden bisher nicht als FFH-LRT erfasste Biotope des sonstigen extensiven Feucht- und Nassgrünlandes (Biotoptypcode GF*), des sonstigen extensiv genutzten Grünlands frischer Standorte (Biotoptypcode GY*) sowie zufällig angetroffene gesetzlich geschützte Biotope. 3. Ergebnisse des zweiten und dritten Durchgangs der Selektiven Biotopkartierung im Wald (WBK). Zuständig ist der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS). Ab 2021 werden die Ergebnisse der WBK2 sukzessive in ausgewählten Landesteilen jährlich aktualisiert. Der Dienst kann um weitere aktuellere Biotopdaten ergänzt werden (Dienst Biotope aus Pflegeflächen; Biotopverzeichnisse der Landkreise).

WMS - Biotope und Lebensraumtypen

Sach- und Geometriedaten von Biotopen gemäß SächsNatSchG und FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der RL 92/43 EWG gemäß sächsischem Kartier- und Bewertungsschlüssel. Die Daten werden im Informationssystem Modularen Informationssystem Naturschutz (MINA), Modul BioLeb gepflegt. Quellen der Biotopdaten: 1. Seit 2010 im Rahmen des FFH-Grobmonitoring erfasste Biotope im Offenland. Es wurden Daten erfasster FFH-Lebensraumtypen kopiert und um den entsprechenden Biotoptyp (vgl. Kartieranleitung) 2. Biotope, die im Rahmen einer Sonderkartierung des Feuchtgrünlandes 2017 und 2018 im Offenland erfasst wurden. Kartiert wurde nur in TK25 oder FFH-Gebieten, in denen das FFH-Grobmonitoring bereits abgeschlossen wurde. Erfasst wurden bisher nicht als FFH-LRT erfasste Biotope des sonstigen extensiven Feucht- und Nassgrünlandes (Biotoptypcode GF*), des sonstigen extensiv genutzten Grünlands frischer Standorte (Biotoptypcode GY*) sowie zufällig angetroffene gesetzlich geschützte Biotope. 3. Ergebnisse des zweiten und dritten Durchgangs der Selektiven Biotopkartierung im Wald (WBK). Zuständig ist der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS). Ab 2021 werden die Ergebnisse der WBK2 sukzessive in ausgewählten Landesteilen jährlich aktualisiert. Der Dienst kann um weitere aktuellere Biotopdaten ergänzt werden (Dienst Biotope aus Pflegeflächen; Biotopverzeichnisse der Landkreise).

NRW schützt Wiesenvögel auf 10.000 Hektar

10.000 Hektar Maßnahmenfläche in acht EU-Vogelschutzgebieten, knapp 19 Millionen Euro Projektvolumen und acht besonders gefährdete Zielarten: Mit dem LIFE-Projekt „Wiesenvögel NRW“ sichert Nordrhein-Westfalen zentrale Lebensräume für Uferschnepfe, Brachvogel, Rotschenkel, Kiebitz, Bekassine, Löffelente, Knäkente und Wiesenpieper. Beim Vor-Ort-Termin in der Hetter am Unteren Niederrhein zeigt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) gemeinsam mit der Naturschutzstation Niederrhein wie diese Arbeit konkret aussieht: Wasser wird länger in der Landschaft gehalten, Grünland wird wiesenvogelfreundlich bewirtschaftet, offene Landschaften werden erhalten, Gelege werden geschützt und Besucherinnen und Besucher so gelenkt, dass Naturerleben möglich bleibt, ohne brütende Vögel zu stören. „Wiesenvogelschutz entscheidet sich nicht auf dem Papier, sondern auf der Fläche“, erklärte LANUK-Präsidentin Elke Reichert. „Die Zielarten dieses Projektes brauchen offene, feuchte bis nasse Grünlandlebensräume, eine angepasste Bewirtschaftung und möglichst wenig Störungen während der Brutzeit. Genau diese Bedingungen schaffen wir gemeinsam mit den Biologischen Stationen, der Landwirtschaft, der Jägerschaft, den Behörden und vielen ehrenamtlich Engagierten.“ Die Hetter ist Teil des EU-Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein. Das Gebiet zählt zu den wichtigsten Wiesenvogellandschaften Nordrhein-Westfalens. Zugleich zeigt sich hier besonders deutlich, warum der Schutz der Arten anspruchsvoll ist. Viele Wiesenvögel brüten am Boden. Ihre Eier und Küken sind dadurch gegenüber landwirtschaftlicher Bearbeitung, Trockenheit und Beutegreifern besonders empfindlich. Für Arten wie Uferschnepfe, Brachvogel oder Rotschenkel ist der Wasserhaushalt entscheidend: Nur in feuchten, weichen Böden finden Altvögel ausreichend Nahrung. Zugleich müssen die Flächen landwirtschaftlich nutzbar bleiben, damit durch Beweidung oder Mahd die offene, kurzrasige Struktur erhalten bleibt, die viele Wiesenvögel zur Brut benötigen. Im LIFE-Projekt wurden bis Ende 2025 landesweit bereits knapp 120 Hektar Flächen für den Naturschutz erworben. Hinzu kommen Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts, darunter neu angelegte Senken, umgestaltete Gewässer, Grabenumgestaltungen, Grabenverschlüsse und Staueinrichtungen. Landesweit wurden 24 Senken neu angelegt, 36 Gewässer umgestaltet und 8,5 Kilometer Gräben umgestaltet. Außerdem wurden Gehölze, alte Zäune und weitere störende Strukturen entfernt, um den offenen Landschaftscharakter zu stärken. Auf rund 13 Hektar wurde Grünland aufgewertet oder durch Mahdgutübertragung neu entwickelt; weitere Flächen sind geplant. „Das Projekt zeigt, dass moderner Artenschutz viele Partner braucht“, sagte Reichert. „Wir schützen nicht nur einzelne Vogelarten, sondern entwickeln ganze Lebensräume weiter. Davon profitieren Wiesenvögel, Insekten, Pflanzen und letztlich auch die Menschen, die diese Kulturlandschaft erleben und erhalten wollen.“ Ein weiterer Baustein ist der Schutz der Gelege und Jungvögel. Während der Brutzeit werden in Projektgebieten jährlich mehr als 13 Kilometer Elektrozäune eingesetzt, 2026 kamen weitere 8 km hinzu. Diese Zäune halten Bodenbeutegreifer von besonders wichtigen Brutflächen fern und verbessern die Chancen, dass Eier ausbrüten und Jungvögel flügge werden. Ergänzend werden in den Projektgebieten Managementkonzepte zum Umgang mit Beutegreifern umgesetzt. Die Arbeit erfolgt in enger Abstimmung mit den Gebietsbetreuungen und der örtlichen Jägerschaft. Besonders beim Kiebitz spielt auch der Schutz außerhalb klassischer Naturschutzflächen eine große Rolle. Die Art brütet häufig auf Ackerflächen. Dort können Nester durch landwirtschaftliche Bearbeitung gefährdet werden. In mehreren Projektgebieten unterstützen geschulte Ehrenamtliche die Biologischen Stationen dabei, Gelege zu finden, zu markieren und in Abstimmung mit den Bewirtschaftenden zu schützen. In der bisherigen Projektlaufzeit konnten so mehr als 1.200 Nester geschützt werden; bei rund zwei Dritteln davon wurde ein Schlupferfolg nachgewiesen. Der Untere Niederrhein ist nicht nur Brutgebiet, sondern auch Rast- und Überwinterungsgebiet für viele Vogelarten. Seine Feuchtwiesen, Auen, Altgewässer und Grünlandbereiche sind Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Im LIFE-Projekt werden die Maßnahmen wissenschaftlich begleitet. Brutbestände sowie Schlupf- und Bruterfolg werden regelmäßig erfasst, Rastvögel gezählt und Veränderungen in Wasserhaushalt und Offenlandcharakter dokumentiert. Diese Daten sollen helfen, Maßnahmen laufend anzupassen und den Wiesenvogelschutz in Nordrhein-Westfalen dauerhaft wirksamer zu machen. Das LIFE-Projekt „Wiesenvögel NRW“ läuft seit Oktober 2020 und derzeit bis Dezember 2027; eine Verlängerung bis Dezember 2028 ist geplant. Projektträger ist das LANUK. Partner sind die niederländische vogelkundliche Organisation SOVON und zehn Biologische Stationen: Finanziert wird das Projekt durch die Europäische Union über das Förderinstrument LIFE und durch das Land Nordrhein-Westfalen. Das Gesamtbudget liegt bei knapp 19 Millionen Euro, davon stammen rund 11,4 Millionen Euro aus EU-Mitteln und rund 7,5 Millionen Euro vom Land Nordrhein-Westfalen. https://www.life-wiesenvoegel.nrw.de zurück

Rana arvalis Nilsson, 1842 Moorfrosch Amphibien Gefährdet

Der Anteil Deutschlands am Gesamtareal der Art liegt deutlich unter 10 % (Glandt 2006). Die Vorkommen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg sind jedoch hochgradig isolierte Vorposten (Laufer 2004, 2006). Ein genetischer Austausch mit anderen Populationen ist extrem unwahrscheinlich. Eine Verschleppung von Froschlaich oder Kaulquappen durch Wasservögel, zu der es nur Spekulationen, aber laut Schmidt (2013) und Fonte et al. (2019) keine Beobachtungen gibt, wird von den Autoren ausgeschlossen. Für die Erhaltung der isolierten Vorposten ist Deutschland in besonderem Maße verantwortlich. Der Moorfrosch besiedelt ein sehr großes Areal von Nordostfrankreich bis zum Baikalsee (Glandt 2006). Als Charakterart der Tiefebenen und Auen fehlt er natürlicherweise in den Gebirgen und Mittelgebirgen. In Norddeutschland tritt er fast flächendeckend auf. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist die Verbreitung weit lückiger. In diesen Bundesländern ist der Moorfrosch außerdem durch erhebliche Bestandsverluste gekennzeichnet. Auch in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zeigt der Moorfrosch deutliche Rückgänge und ist hier in allen regionalen Roten Listen als „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Im Saarland gilt der Moorfrosch als „Ausgestorben oder verschollen“. Die Art wird im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt. Ihre Verbreitung in Deutschland ist gut bekannt. Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 22,8 % und kann trotz der deutlichen Rückgänge im Bundesgebiet noch der Kriterienklasse „mäßig häufig“ zugeordnet werden. Der langfristige Bestandstrend wird als starker Rückgang eingestuft und lässt sich zum einen direkt mit der Zerstörung von Hoch- und Niedermooren (Günther & Nabrowsky 1996), zum anderen mit der Intensivierung der Landnutzung (Glandt 2006) in Verbindung bringen. Aufgrund fortschreitender Verluste im Süden und Westen Deutschlands und der allgemeinen Ausdünnung der Populationen muss beim kurzfristigen Bestandstrend von einer mäßigen Abnahme ausgegangen werden. Daraus folgt insgesamt die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdet“. Die Bewertung des kurzfristigen Bestandstrends (mäßige Abnahme) in der vorliegenden Liste fußt auf einem verbesserten Kenntnisstand insbesondere aus dem FFH-Monitoring. Kühnel et al. (2009) schätzten den kurzfristigen Bestandstrend noch als starke Abnahme ein. Die Gefährdungseinstufung ändert sich dadurch jedoch nicht. Der anhaltende Rückgang der Art hat drei Hauptursachen: Verlust bzw. Verschlechterung typischer Lebensräume, insbesondere von Mooren, Auenlandschaften und Kleingewässern durch Entwässerung, Eutrophierung und intensive Landnutzung; die Art reagiert besonders empfindlich auf hydrologische Veränderungen im Laich- und Sommerhabitat – diese werden sich durch Klimaänderungen nach derzeit gültigen Prognosen gerade im Frühjahr noch verstärken (z. B. Mattern et al. 2019); zunehmende Fragmentierung der Lebensräum und Verinselung der Vorkommen durch intensive Landnutzung, Zersiedlung und Straßenverkehr. Die zu frühe oder zu häufige Mahd sowie der Einsatz von Kreisel- und Trommelmähwerken gelten noch immer als bedeutende Gefährdungsfaktoren. Auch in den letzten 10 bis 20 Jahren sind dadurch noch einzelne Populationen erloschen. Das Aufgeben großer Truppenübungsplätze wird als weitere Ursache für den Rückgang in Nordrhein-Westfalen angegeben. Grundsätzlich ist von einer hohen Sensibilität der Art gegenüber Agrochemikalien auszugehen. Dies betrifft sowohl mineralische Dünger (Schneeweiß & Schneeweiß 1997) als auch Pestizide (Brühl et al. 2013). In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz entwickelt sich der neozoische Kalikokrebs (Faxonius immunis) zu einem der Hauptgefährdungsfaktoren für die dort bereits sehr kleinen Populationen. Der invasive Krebs frisst die Entwicklungsstadien von Amphibien vom Laich bis zu den Larven und kann so für Reproduktionsausfälle sorgen (Martens 2016). Die Art ist auf intakte Lebensräume angewiesen. Hierbei kommt den Söllen in den Jungmoränenlandschaften, den periodischen Flachgewässern im extensiv genutzten Grünland und vitalen Mooren eine besondere Bedeutung zu. Die aquatischen Lebensräume sind sowohl im Wald als auch im Offenland zu erhalten und bei Bedarf zu pflegen (Zurückdrängen der Sukzession, vor allem im Agrarland). Die Wasserhaltung in der Landschaft stellt gerade unter den Bedingungen des Klimawandels eine zentrale Herausforderung dar. Grundsätzlich kann der Art mit angepasster Landwirtschaft geholfen werden, beispielsweise sollte in den Randbereichen der Kleingewässer auf Düngung und Pestizideinsatz verzichtet werden. Bei der Mahd sollten Balkenmähwerke eingesetzt werden. Außerdem sind eine geringe Mahdfrequenz, eine möglichst späte Mosaik- oder Streifenmahd bei mäßiger Schnitttiefe (mindestens 10 cm über dem Boden belassen) sowie die Erhaltung von Saumstrukturen entscheidend für den Schutz von Moorfrosch-Vorkommen. Der großflächige Schutz und die Vernetzung der Vorkommen sind überregional von Bedeutung. Gepflegte und funktionstüchtige Amphibienschutzanlagen an Straßen reduzieren Tierverluste und Isolationseffekte. In verschiedenen Landschaften Deutschlands sind Renaturierungsprojekte erfolgreich umgesetzt worden (z. B. in Schleswig-Holstein). Mit ihrer Umsetzung lässt sich der Zustand der Habitate erheblich verbessern, sofern z. B. flache und temporär überflutete Feuchtwiesen geschaffen und ehemalige Bruchwälder und Moore revitalisiert werden. Entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG der Europäischen Union) soll außerdem der naturnahe Zustand der Fließgewässer wiederhergestellt werden.

Wald- und Offenland-Biotope der Biotopkartierung in Sachsen - Biotoptypen flächenhafter Biotope

Der Datensatz enthält die flächenhaften Wald- und Offenlandbiotope der vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen (LfULG) und dem Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) durchgeführten landesweiten selektiven Biotopkartierung (2. Durchgang) im Freistaat Sachsen. Selektiv bedeutet, dass nur die besonders seltenen und schützenswerten Biotope kartiert wurden. Zu jedem Biotop wird neben der Biotopidentifikationsnummer der Biotoptyp und der Schutzstatus angegeben. Biotoptypen sind Feldgehölze, Streuobstwiesen, Nasswiesen, Bergwiesen, Tauch- und Schwimmblattvegetationen, bodensaurer Buchenwald des Tief- und Hügellandes etc. Zudem wird angegeben, ob es sich um ein Biotop der Waldbiotopkartierung (WBK), durchgeführt vom SBS, oder der Offenlandbiotopkartierung, durchgeführt vom LfULG, handelt. Seit 2009 wird keine eigenständige Biotopkartierung mehr durchgeführt. Die Erfassung erfolgt im Rahmend es Grobmonitorings der Flora-Fauna-Habitat Lebensraumtypen.

LSG Gardelegen-Letzlinger Forst Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt am Nordwestrand der Colbitz-Letzlinger Heide zwischen der Stadt Gardelegen, den Orten Weteritz und Kloster Neuendorf im Norden, Letzlingen im Süden sowie Solpke und Sylpke im Westen. Das Schutzgebiet hat eine ungefähre Ausdehnung von 12 km in nordwest-südöstlicher und von 6 km in nordost-südwestlicher Richtung. Es gehört zu den Landschaftseinheiten Altmarkheiden und Östliche Altmarkplatten. Das Relief des Gebietes wurde durch die Gletscher der Saalekaltzeit geformt. Ein geomorphologisch relativ wenig gegliedertes, sandiges Plateau entstand, auf das südlich der Linie Zienau-Lindenthal-Ipse-Ziepel ein hügeliger Endmoränenzug aufgeschoben wurde. Nacheiszeitlich wurden abschnittsweise Dünenzüge aufgeweht. Die markantesten Erhebungen sind der Bullenberg südlich Zienau (84 m über NN) und der Weinberg bei Polvitz (93 m über NN). Zeugen der Landschaftsgeschichte sind als Naturdenkmale geschützte Großfindlinge: der „Drei-Grenzen-Stein“ (3 m Länge) sowie der „Große Stein“ auf dem Blauen Berg (3,6 m). Beide liegen auf halber Strecke zwischen Gardelegen und Letzlingen. Das Landschaftsbild wird durch großflächige Kiefernforste bestimmt. Eingestreut sind alte Laubhölzer. Bemerkenswert sind die Stieleichen-Allee an der alten Letzlinger Landstraße (zirka 280 Jahre alt) und eine Sommerlinden-Allee bei Weteritz. Vor allem im Randbereich der Niederungen stocken auch wertvolle Feuchtwälder, so bei Lindenthal, Kenzendorf und Weteritz. Bei Letzlingen erstreckt sich das landschaftsästhetisch reizvolle Quellgebiet der Milde, das Polvitzer Moor, das durch Grünland, Gräben, Gehölzreihen und Teiche geprägt wird. Die Polvitzer Teiche sind die größten und schönsten Stillgewässer im LSG. Der Mildelauf ist zum Teil begradigt und grabenartig eingetieft, durch bachbegleitende Gehölze jedoch in der Landschaft wahrnehmbar. Zwischen Neuemühle und Ziepel hat die Milde einen sehr naturnahen und vielgestaltigen Gewässerlauf, der von wertvollen Erlen- und Erlen-Eschenwäldern begleitet wird. Unterhalb Ziepel tritt der Bach in die Niederung um Gardelegen ein, die durch das Grünland der Rottwiesen geprägt wird. Hier ist der Bach fast durchgehend von Erlenreihen gesäumt. Die Niederung um Weteritz wird von Wiesen, Weiden und kleineren Feuchtwäldern dominiert. Ein sehr abwechslungsreiches Landschaftsbild bietet der historische Lenné-Park bei Weteritz mit Altholz-Beständen, Teichen, Röhrichten und mit Streuobstwiesen, naturnahen Bachabschnitten, Hecken, Erlenbruchwald und Feuchtgrünland in der Umgebung. In den Wäldern der Zienauer Heide haben sich kleinflächig Heide- und Trockenrasenflächen erhalten. Innerhalb der Grenzen des LSG befinden sich mit Ziepel, Ipse und Lindenthal nur wenige kleine Ansiedlungen. Die kleinen Dörfer Ziepel und Ipse sind äußerst idyllisch in die Landschaft eingewachsen und weisen viel historische Bausubstanz auf, in Ziepel Fachwerkhöfe mit alten Inschriften und in der Dorfmitte eine artesische Quelle, die noch heute als Trinkwasser genutzt wird. Ipse wirkt durch seine bauliche Geschlossenheit und die harmonische Einbindung der Höfe durch alte Obstgärten und Pferdekoppeln in die Landschaft. Charakteristisch sind ehemalige Wassermühlen an der Milde wie die Neuemühle, die Hoppenmühle, die Drögemühle und die Buschmühle sowie alte Forsthäuser. Bemerkenswert sind auch Schloß Weteritz und die Waldschnibbe im Wald bei Lindenthal. Die jungsteinzeitlichen Funde streuen relativ locker innerhalb eines von der Milde und einem Zufluß bogenförmig umschlossenen Bereichs, der nur bei Ziepel überschritten wird. Dabei befinden sich vier von 13 Fundstellen heutzutage unter Wald. Während der Bronzezeit, der Eisenzeit und der Kaiserzeit umfaßte die Besiedlung vier, drei und zwei Fundstellen, von denen immer nur eine an der Milde lag, während die anderen ihren Standort in Richtung auf das Quellgebiet der Milde verlagerten. Dank der schützenden Wirkung des Forstes haben sich im LSG Grabhügel der Bronze- und Eisenzeit erhalten. Um das Jahr 1000 war die Heidehochfläche noch von Wenden bewohnt. Ihre kleinen Dörfer lagen im Wald. Nach ihnen wurde die ganze Gegend als die Wendenheide bezeichnet. Im Jahre 1250 bestätigte Papst Innozenz dem Kloster Neuendorf die Schenkung des Dorfes Salchau ”cum deserto slavico” einschließlich Slawenheide. Im Mittelalter wurden lange Zeit die Begriffe ”Garleber Heide” oder ”Gardeleger Heide” verwendet. Deshalb wurde zur Bezeichnung des LSG der Name „Gardelegen-Letzlinger Forst“ gewählt. Im Zuge der deutschen Ostkolonisation des Mittelalters kam es zu einer intensiven Rodungsphase. Innerhalb der großflächigen Wälder entstanden neue Ansiedlungen und Ackerflächen wachsender Ausdehnung. Im 14. Jahrhundert und später während des Dreißigjährigen Krieges wurden viele Ansiedlungen wieder wüst, und ehemals ackerbaulich genutzte Flächen wurden aufgegeben. Die Wälder wurden bis in das 19. Jahrhundert als Weideflächen genutzt, wie zahlreiche alte Hudeeichen im Bereich der angrenzenden Colbitz-Letzlinger Heide bezeugen. Die Weidewirtschaft ließ auch offene, baumfreie Heideflächen entstehen. Mit der Eingliederung des Gebietes nach Preußen begann im Jahre 1815 die geregelte Forstwirtschaft. Ein Großteil der waldfreien Flächen wurde mit schnellwüchsigen Nadelhölzern, vor allem Kiefer, aufgeforstet. Zur Markierung der Wege wurden Eichen gepflanzt, von denen heute noch einige als alte Überhälter vorhanden sind. Für die Bewohner der angrenzenden Dörfer wurden die Wälder, vor allem am moorigen Nordrand, zum Sammeln von Preisel- und Heidelbeeren genutzt, die eine zusätzliche Einnahmequelle darstellten. Daneben wurden viele Bestände zur Gewinnung von Einstreu für die Ställe alljährlich geharkt. Diese Forsten waren nahezu frei von Kraut- und Strauchschicht und nach Berichten von Zeitzeugen von einer geradezu schrecklichen Eintönigkeit. Auf solchen übernutzten Waldflächen haben sich verschiedentlich kleinflächige Flechten-Kiefern-Trockenwälder entwickelt, so beispielsweise in der Zienauer Heide und im Gebiet südlich von Ipse. Die Wälder sind seit Jahrhunderten ein beliebtes Jagdgebiet. Bereits im Jahr 1559 erbaute Kurprinz Johann Georg in Letzlingen ein Jagdschloß, die Hirschburg, und umgab sie mit einem großen Wildpark. Nachdem das Schloß durch die Einwirkungen des Dreißigjährigen Krieges verödete, wurde es erst im Jahre 1843 durch König Friedrich Wilhelm IV neu ausgebaut. Nun fanden alljährlich große Hofjagden statt. Der große Wildreichtum lockte Prominenz und Adel in die Wälder um Letzlingen. Von Kurfürst Joachim Friedrich über Prinz Louis Ferdinand, Kaiser Wilhelm I, Kaiser Wilhelm II, Reichskanzler Bismarck, Hindenburg, Franz Ferdinand von Österreich bis zu Göring reicht die lange Liste der „Waidmänner“. Die vorherrschende Flächennutzung ist noch heute die Forstwirtschaft. In der Niederung von Milde und Weteritzbach oberhalb Gardelegen dominiert landwirtschaftliche Nutzung mit Ackerbau und wenig Grünland. Ein bedeutendes Produkt dieser Gegend war in früherer Zeit das Bier, das vor dem Dreißigjährigen Krieg in 250 Brauereien Gardelegens gebraut wurde. Jedes zweite Haus in der Stadt war damals eine Brauerei. Entsprechend dürfte der Hopfenanbau auf den landwirtschaftlichen Flächen einen hohen Anteil gehabt haben. Noch heute wird das ”Garley”-Bier in Gardelegen gebraut, dessen wichtigste Grundlage die Güte des Heidewassers ist. Die Stadt Gardelegen führt 3 Hopfenstangen im Wappen. Die Niederung im Quellgebiet der Milde bei Letzlingen wurde in früherer Zeit in größerem Umfang zu Fischzucht genutzt. Eine Vielzahl von Gräben ist als Relikt der Teichanlagen vorhanden. Das gesamte heutige ”Polvitzer Moor” war als großer Fischteich angestaut bzw. hatte keinen natürlichen Abfluß. Das von Alvenslebensche Schloß in Polvitz war ein Wasserschloß. Die Zufahrt erfolgte über einen 2 km langen Damm, die heutige Straße nach Polvitz. Erst nach Aufgabe dieser Teiche wurde zur Entwässerung des Moores das Bett der Milde ausgehoben. Vermutlich war sie im Quellbereich nie ein natürliches Fließgewässer. Große Teile des Landschaftsschutzgebietes sind Trinkwasserschutzgebiete für die Trinkwasserförderung durch das Wasserwerk Gardelegen. Heute hat das LSG auch als Naherholungsgebiet eine Bedeutung. Zwei Naturlehrpfade, einer beim Forsthaus Kenzendorf und ein weiterer beim Gasthaus Lindenthal, informieren die Besucher über die Pflanzen- und Tierwelt. Viele markierte Wanderwege, einzelne Radwege und Reitpfade erschließen das Gebiet für die naturbezogene Erholung. Das Landschaftsschutzgebiet bedeckt den Nordwest-Teil der Colbitz-Letzlinger Heide und die nördlich Letzlingen beginnende Milde-Niederung. Die Colbitz-Letzlinger Heide gehört zu den saalekaltzeitlichen (warthestadialen) Hochflächen nördlich Magdeburgs. An der Oberfläche stehen im Bereich der Hochfläche generell Sande, das heißt Schmelzwasserablagerungen, an. In der Milde-Niederung findet man auch holozäne fluviatile Sedimente. Die Lithologie der Ablagerungen in der Colbitz-Letzlinger Heide bedingt, daß ein hoher Anteil des Niederschlags versickert und als Grundwasser aufgrund veränderter hydrogeologischer Verhältnisse erst den Vorflutern am Rand der Hochfläche zufließt. Im Gebiet finden sich überwiegend sandige saalekaltzeitliche Substrate und weichselkaltzeitlicher Geschiebedecksand. Als markante Grenze zwischen beiden Sandschichten findet sich eine Steinsohle mit den bekannten Windkantern. Entsprechend den Substraten dominieren hier Braunerde-Podsole und Sand-Podsole, bevorzugt Eisen-, Eisenhumus- und Humuseisen-Podsole, unter Wald. Sofern solche Böden landwirtschaftlich genutzt werden, bezeichnet man sie als Acker-Braunerde-Podsol. In den Niederungen, zum Beispiel der Milde, treten Niedermoortorfe auf. Diese werden als Grünland genutzt und sind durch Entwässerungsmaßnahmen verändert. Im Nordwesten des LSG finden sich Gleye aus unterschiedlichen Substraten. Die aus Schmelzwassersanden aufgebauten Hochflächen der Heide sind arm an Gewässern. Das Niederschlagswasser versickert und tritt am Rande der Heide wieder zutage. Innerhalb des LSG entspringt die Milde in einer moorigen Senke zwischen Letzlingen und Polvitz, dem „Polvitzer Moor“. Die Milde fließt mit zunächst geringem Gefälle nach Nordwesten ab. Nach einem Schwenk in westliche Richtung durchbricht sie einen Endmoränenzug, verläßt die Heidehochfläche mit höherer Fließgeschwindigkeit in nördliche Richtung und erreicht bei Ziepel die Niederung um Gardelegen. Kurz vor Gardelegen nimmt sie den Weteritzbach auf, der die Niederung zwischen Solpke und Gardelegen entwässert. Ein weiteres Quellgebiet des Heiderandes ist das unmittelbar östlich bei Kloster Neuendorf an das LSG angrenzende Jävenitzer Moor, eines der seltenen Hochmoore der Altmark. Weiterhin sind artesische Quellen am Heiderand wie bei Ziepel charakteristisch. Die Altmarkheiden sind durch Grundwasserflurabstände von > 10 m gekennzeichnet. In den Übergangszonen zu den Niederungen verringert sich der Flurabstand auf 5 m und darunter. Im Bereich des oberen Mildetals steht das Grundwasser mit 2 bis 5 m hoch an. Hier konnten 1935 bei Polvitz aus Torfstichen einige größere Fischteiche angelegt werden. Aufgrund der vorhandenen Nutzungsbedingungen besitzt das Grundwasser der Heiden sehr große Potentiale zur stabilen Wasserversorgung angrenzender Niederungsgebiete. Der hohe Waldanteil und nicht vorhandene Entwässerungsanlagen bewirken eine gute Grundwasserneubildung und die Verzögerung des Gebietsabflusses. Das LSG liegt im Bereich der subatlantisch geprägten Altmarkheiden. Die Niederschläge liegen im langjährigen Mittel bei 550 bis 600 mm und die mittlere Jahrestemperatur bei 8,5° C. Der Quellbereich der Milde weist trotz hohen Ausbaugrades Elemente der silikatischen Quellfluren wie Bitteres Schaumkraut und Quell-Sternmiere auf. Daneben ist der Bachlauf durch Kleinröhrichte mit Berle, Flutendem Schwaden, Bachbunge und Gauchheil-Ehrenpreis gesäumt. Auf der Höhe von Polvitz treten Großseggenriede mit Rispen- und Sumpf-Segge hinzu. Abschnittsweise begleiten Schilfröhricht, Schwarzerlen- oder Grauweiden-Gebüsche das Gewässer. An den Bachlauf schließt sich Feuchtgrünland mit Kohldistel, Wald-Simse, Wald-Engelwurz, Sumpf-Storchschnabel, Großem Mädesüß und Sumpf-Schafgarbe an. Oberhalb Neuemühle begleiten Schwarzerlen-Brüche den Bach, die jedoch infolge meliorativer Maßnahmen, verbunden mit Torfzehrung und Sackung, trockengefallen sind. Die Erlen stehen zum Teil auf „Stelzen“, und die Krautschicht wird von der Brennessel dominiert. Bei Neuemühle ist die Milde gestaut. Der strömungsarme Abschnitt ist von Wasserschwadenröhricht, Wasserpest-Gesellschaft sowie Zweizahnfluren und nitrophilen Staudenfluren geprägt. Unterhalb Neuemühle wird die weitgehend naturbelassene Milde von Erlenbruchwald und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald sowie Winkelseggen-Eschenwald begleitet. Typische Arten sind Sumpf-Haarstrang, Sumpf-Segge, Gemeiner Gilbweiderich und Winkel-Segge. Am Bachufer wachsen Wasser-Minze, Bach-Bunge und Wasserstern. Die umgebenden, grundwassernahen Kiefernforste weisen mit Pfeifengras in der Krautschicht auf den Pfeifengras-Eichenwald als natürliche Waldgesellschaft hin. Die Krautschicht dieser Forste ist relativ artenarm und weist Schlängel-Schmiele, Sauerklee, Heidelbeere und Keulen-Bärlapp auf. Die Niederung bei Ziepel trägt abschnittsweise feuchte Rasenschmielenwiesen mit Flatter-Binse und Rasen-Schmiele. In den Moorwiesen zwischen Ziepel und Gardelegen befinden sich Restbestände von Geflecktem und Breitblättrigem Knabenkraut. Hier liegt als FND „Rottwiesen bei Gardelegen“ das größte in Sachsen-Anhalt bekannte Vorkommen der Schachblume mit über 2 000 Exemplaren. Die Wälder um Letzlingen sind seit alters her für ihren Wildreichtum berühmt. Im 19. Jahrhundert übertraf der Wildbestand 10 000 Stück, vor allem Dam-, Rot- und Schwarzwild. Der letzte Luchs wurde im Jahre 1655 erlegt, auf Wölfe wurden noch im Jahre 1722 große Jagden abgehalten. Heute sind vor allem Reh-, Rot- und Schwarzwild anzutreffen. Das LSG ist Lebensraum einer vielfältigen Vogelwelt. Bemerkenswerte Bewohner der Kiefernwälder sind Schwarzspecht, Rotmilan, Sperber, Kolkrabe, Baumfalke und Schwarzstorch. In Feuchtwäldern tritt der Kranich auf. Baumreihen und Gebüsche in der Ackerlandschaft sind Lebensraum von Ortolan und Neuntöter. Sehr häufig ist der Graureiher im Gebiet anzutreffen. In Ipse und in Gardelegen befinden sich besetzte Storchenhorste. Von den Fledermäusen wurden Zwerg-, Langohr- und Fransenfledermaus nachgewiesen. Die Milde ist Lebensraum von Bachforelle, Regenbogenforelle, Schmerle und Gründling. Die Polvitzer Teiche werden von Verlandungsvegetation mit Schilf-Röhricht, Röhricht des Schmalblättrigen und des Breitblättrigen Rohrkolbens, Rispenseggenried und Steiffseggenried gesäumt. Hier wurden Insektenarten feuchter Lebensräume nachgewiesen wie Sumpf-Schrecke, Sumpf-Grashüpfer, Kurzflügelige Schwertschrecke und Große Goldschrecke. Schutzzweck ist die Bewahrung und Wiederherstellung eines für die Altmark typischen Landschaftsteiles mit seiner Vielfalt an Wald-, Grünland-, Acker-, Feucht- und Trockenstandorten. Insbesondere die Wälder sind zu erhalten und schrittweise in überwiegend naturnahe Bestände umzuwandeln. Waldränder sind als artenreiche Übergänge zwischen Wald und Offenland zu erhalten und wiederherzustellen. Die Grünländer sind durch Nutzung zu erhalten und auf den Niedermoorstandorten durch extensive Grünlandwirtschaft zu verbessern. Die offene Agrarlandschaft ist durch Anlage von Hecken und Feldgehölzen ökologisch und landschaftsästhetisch aufzuwerten. Die Trockenstandorte sind zu schützen und durch geeignete Pflege freizuhalten. Die Fließgewässer sind durch Schonstreifen zu schützen. Der Quellbereich und Oberlauf der Milde bei Polvitz ist unter Anhebung der Gewässersohle und Anlage eines mäandrierenden Laufes zu renaturieren. Durch Anhebung des Grundwasserspiegels sind die Feuchtwaldgesellschaften zu sichern. Der Gehölzanteil ist hier zu erhöhen. Der naturnahe Mildelauf zwischen Neuemühle und Drögemühle ist zu schützen. Die Erholungsnutzung beschränkt sich auf eine naturbezogene, ruhige Erholung durch Wandern und Radfahren auf dem vorhandenen Wegenetz. Im Gebiet besitzt das Reiten, einschließlich das Wanderreitens, traditionsgemäß eine überdurchschnittliche Bedeutung. In allen angrenzenden Orten ist Kränzchenreiten ein Volksfest besonderer Bedeutung. Im Herbst werden Jagden geritten. Zu Himmelfahrt und Pfingsten erfolgen Ausritte. Durch das Gebiet wird der nationale Reitweg Nr. 2 von der Ostsee zum Schwarzwald führen. Wanderung Letzlingen-Forsthaus Kenzendorf Von Letzlingen geht man in nordwestliche Richtung und passiert am Ortsausgang das historische Jagdschloß. Weiter geht es nach Polvitz, wo die in der Niederung liegenden Teiche einen reizvollen Anblick bieten. Von Polvitz wandert man nach Westen in die Kiefernwälder und über die höchste Erhebung des Landschaftsschutzgebietes, den Weinberg, und anschließend nach Neuemühle. Dort überquert man die Milde und trifft linkerhand auf das Forsthaus Kenzendorf. Hier kann man den Naturlehrpfad begehen und sich über Flora und Fauna der Wälder informieren. Auf Waldwegen in östlicher und südlicher Richtung kann über den Blauen Berg und Sorgenschen Berg der Rückweg nach Letzlingen beschritten werden. Wanderung Lindenthal - Zienauer Heide 150 m südlich vom Gasthaus Lindenthal befindet sich ein Informationsstand. Hier beginnt der Naturlehrpfad, der über Naturgeschichte und Lebewelt des Gebietes unterrichtet. Der Weg in südliche Richtung steigt deutlich an und markiert die Anhöhen der Endmoräne. Etwa 2 km südlich Lindenthal stellt der Bullenberg die markanteste Anhöhe dar. Vom Bullenberg kann man zahlreiche Waldwege durch die Wälder der Zienauer Heide beschreiten. In westliche Richtung erreicht man die Ansiedlung Ipse und kann, vorbei an den Teichen im Eichengrund, nach Lindenthal zurückkehren. Wanderung Gardelegen-Rottwiesen-Ziepel-Weteritz-Gardelegen Vom Stadtgraben aus wandert man durch die Rottwiesen in westlicher Richtung nach Ziepel, von dort durch den idyllischen „Heidwinkele“, ein lockeres Waldgebiet mit eingesprengten Wiesen und Feldern, alten Eichen und Linden. In Weteritz wurde durch Lenné ein Landschaftspark mit altem Baumbestand, Wasserflächen und Grünländern angelegt. Diesen kann man besichtigen und dann auf verschiedenen Wegen nach Gardelegen zurückkehren. Das Landschaftsschutzgebiet wird von Kloster Neuendorf bis Sylpke auf zirka 15 km Länge vom Altmark-Radwander-Rundkurs durchquert. Weitere neue Radwege erschließen das Gebiet um Gardelegen-Weteritz-Ipse-Ziepel-Lindenthal. Geotope Im LSG befinden sich einige sehr schöne Findlinge, die als Geotope erfaßt sind. Sie wurden aus Skandinavien mit dem Inlandeis während der Saalevereisung in diesen Raum tranportiert. Dazu gehören: - Findling „Drei-Grenzen-Stein“, zirka 2,2 km nordöstlich Polvitz, grobkörniger Granit; - Findling „Großer Stein am Blauen Berg“, zirka 1,5 km nordöstlich Polvitz, Orthogneis mit großen Feldspäten; - Findling „Wächterstein“, zirka 4 km südöstlich Ziepel, im alten Gadelegener Hospitalforst, grobkörnig-pegmatitischer Granit; - Findling „Kenzendorfer Stein“, zirka 1,2 km nordwestlich Polvitz, im Wald, Orthogneis mit großen Feldspäten. Gardelegen An einem alten Verkehrsknotenpunkt an der Kreuzung der Straßen Salzwedel-Magdeburg und Stendal-Oebisfelde entstand im 12. und 13. Jahrhundert die Stadt Gardelegen. Noch heute sind die alten Straßen im Grundriß der Stadt als Hauptstraßen erkennbar. Das mächtige Salzwedeler Tor gibt am Nordwestrand der Altstadt einen Hinweis auf die einstige Bedeutung der Stadt. Zwei mächtige Rundtürme von 10 bzw. 13 m Durchmesser stammen aus dem 17. Jahrhundert. Auf die ehemalige Stadtbefestigung weisen noch der Stadtgraben, heute rekonstruierter Parkteich, und die ringförmig um die Altstadt liegenden Wallanlagen mit Resten der alten Stadtmauer hin. Die Wallanlagen sind heute eine denkmalgeschützte Parkanlage mit herrlichen geschlossenen Lindenalleen auf dem ehemaligen Wallverlauf. In der Sandstraße sind zahlreiche Fachwerkhäuser aus dem 16. und 17. Jahrhundert erhalten. Am südlichen Rand der Altstadt, dort wo ehemals das Magdeburger Tor stand, befindet sich das um 1300 gegründete Heilig-Geist-Spital. Nach einem Brand wurde es im Jahre 1591 erweitert und 1728 nochmals erneuert. Unweit steht die Marienkirche, eine um 1200 als flachgedeckte Basilika errichtete, aber noch im 13. Jahrhundert in eine fünfschiffige Backsteinhalle umgebaute Kirche. Besonders sehenswert ist hier der Anfang des 15. Jahrhunderts gearbeitete vierflügelige Schnitzaltar. Im Zentrum der Altstadt befindet sich der Rathausplatz mit dem 700 Jahre alten Rathaus, vielfach umgebaut und mit offener Laube, Arkaden und mit einem mit doppelt durchbrochener Laterne bekrönten Turm. Ebenfalls an diesem Platz steht mit dem „Deutschen Haus“, ein Fachwerkhaus aus dem Jahre 1687, und der zweigeschossige Putzbau der Löwenapotheke, die Sitz des Stadtmuseums ist. Die städtische Silhouette Gardelegens wird weiterhin von der Nikolaikirche geprägt. Nach den Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg wurde die Kirche als Ruine erhalten, aus der noch der wuchtige, hohe Westquerturm emporragt. Kloster Neuendorf Östlich von Gardelegen liegt an der Grenze des LSG das um 1232 gegründete Zisterziensernonnenkloster Neuendorf, von dem noch die einschiffige, langgestreckte Klosterkirche und ein gotischer Kreuzgang erhalten sind. In der Kirche haben sich die auf Strenge und Klarheit gerichteten Baugewohnheiten des Ordens verwirklicht. Besonders schön ist die durch eine Dreifenstergruppe gegliederte Ostwand, in welcher der Rhythmus der Fenster durch auf den Giebel aufsteigende Stege und einen Spitzbogenfries aufgenommen wird. Letzlingen In Letzlingen stellt das Jagdschloß die herausragende Sehenswürdigkeit dar. Das im Jahre 1559 erbaute Schloß verfiel in Folge des Dreißigjährigen Krieges. König Friedrich Wilhelm IV ließ es im Jahre 1843 als romantisierenden Putzbau mit Türmen, Zinnen und Wassergraben im Stil britischer Adelsburgen neu ausbauen. Die Architekten August Stüler und Ludwig Ferdinand Hesse schufen auf des Königs Wunsch auch eine Kirche im Stil der englischen Tudorgotik. Die Schloßkirche besitzt als besondere Sehenswürdigkeit Wandmalereien mit jagdlichen Motiven. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

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