m Jahre 1920 entstand die Stadtgemeinde Groß-Berlin durch Zusammenschluss von insgesamt 94 Einzelgemeinden, die über zahlreiche städtische und konfessionelle Friedhöfe verfügten. Pläne zur Schließung der vielen kleinen innerstädtischen Friedhöfe, ihre Umwandlung in Parkanlagen und die Neuanlegung von Zentralfriedhöfen scheiterten an der Eigenständigkeit der Stadtbezirke und an der Vielzahl der Friedhofsträger. Hinzu kam, dass nach der Eröffnung der Krematorien in Wedding (1912), in Baumschulenweg (1913) und in Wilmersdorf (1922) die Anzahl der Feuerbestattungen anstieg und somit weniger zusätzliche Friedhofsfläche benötigt wurde. Im Dritten Reich sahen die Neugestaltungspläne Albert Speers für die Reichshauptstadt auch die Inanspruchnahme zahlreicher Friedhofsflächen für den Bau großer Verkehrsachsen und Bahnhöfe vor. Mit der Verlegung von Grabstätten des Alten St. Matthäus-Kirchhofs zum Südwestkirchhof Stahnsdorf wurde 1938 auch begonnen. Konnte während des 2. Weltkriegs der geregelte Friedhofsbetrieb weitestgehend aufrecht erhalten werden, mussten zum Ende des Krieges aufgrund der Vielzahl der Toten unter der Zivilbevölkerung und den Soldaten zahlreiche Notfriedhöfe z.B. in Parkanlagen angelegt werden. Viele Notbestattungen fanden aber auch in privaten Gärten statt. Als sich die Lage normalisierte, wurden diese Toten umgebettet und die Notfriedhöfe aufgelöst. Die ca. 120.000 Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft haben dem Gräbergesetz entsprechend ein dauerndes Ruherecht. Auf vielen Berliner Friedhöfen zeugen große zusammenhängende Opfergräberanlagen von den Schrecken des Krieges. In den ersten Nachkriegsjahren wurden bestehende Friedhöfe vergrößert und neue angelegt (z.B. Waldfriedhof Zehlendorf, 1945/47; Parkfriedhof Neukölln, 1949; Friedhof Ruhleben, 1950).
Die Entwicklung im Ost- und Westteil der Stadt verlief auch im Friedhofswesen unterschiedlich. Im Ostteil reichte die vorhandene Friedhofsfläche insgesamt aus. Kleinere Ortsteilfriedhöfe wurden 1970 geschlossen, um die Bestattungen auf größere Friedhöfe zu konzentrieren. Im Westteil sah die Situation anders aus. Hier gab es eher zu wenig Bestattungsfläche. Im Winter 1969/70 starben während einer Grippeepidemie in kurzer Zeit sehr viele Menschen. Die beiden Krematorien Wedding und Wilmersdorf waren überlastet. Wegen strenger Fröste konnten zudem mehrere Wochen keine Erdbestattungen durchgeführt werden. Die Särge wurden in Gewächshäusern und stillgelegten U-Bahn-Schächten gelagert. Um eine Wiederholung dieser dramatischen Situation zu verhindern, wurden wiederum Friedhöfe erweitert (Heidefriedhof Tempelhof) und neue Friedhöfe angelegt (Friedhof am Fließtal in Tegel, Landschaftsfriedhof Gatow). Zusätzlich sollten Gesetzesänderungen die Inanspruchnahme von Friedhofsflächen reduzieren. So wurde z.B. die Ruhezeit für Erdbestattungen von 25 auf 20 Jahre gesenkt und die Urnengemeinschaftsgrabanlage als neue, platzsparende Grabstättenvariante eingeführt. Diese Maßnahmen führten in Verbindung mit der Änderung des Bestattungsverhaltens, d.h. der Zunahme der Feuerbestattungen, und den sinkenden Sterbezahlen schon in den 80er Jahren im Westteil der Stadt zu der Entstehung eines Friedhofsflächenüberschusses.
Friedhöfe dienen der Bestattung der Verstorbenen und der Trauerbewältigung der Lebenden. Darüber hinaus werden sie als Orte der Ruhe, Erholung und Begegnung genutzt. Sie sind kulturelles Gedächtnis der Stadt und haben gleichzeitig besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Stadtklima. Die Website www.meinkiez-meinfriedhof.de sammelt geplante Aktivitäten, Neuigkeiten und Informationen rund um das Thema Friedhof. Sie weist über den jährlich stattfindenden Tag des Friedhofs hinaus auch auf weitere Veranstaltungen hin und macht neugierig, die Friedhöfe in der Nachbarschaft zu entdecken. Bild: SenUMVK Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft In Berlin und auf Berliner Friedhöfen im Umland werden auf rd. 170 Begräbnisplätzen etwa 120.000 Gräber mit rd. 150.000 Opfern im Sinne des Gräbergesetzes zum mahnenden Totengedenken erhalten und gepflegt. Dies ist 1/7 aller insgesamt in Deutschland unter das Gräbergesetz fallenden Opfergräber. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Sowjetische Ehrenmale Die unmittelbar nach dem Ende des 2. Weltkrieges errichteten drei großen sowjetischen Ehrenmale im Tiergarten, im Treptower Park und im Volkspark Schönholzer Heide sind Zeugnisse der bedingungslosen Kapitulation des nationalsozialistischen Deutschlands. Weitere Informationen Bild: SenUVK Ehrengrabstätten Ehrengrabstätten sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener, die zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin erbracht oder sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht haben, durch das Land Berlin. Weitere Informationen Bild: SenUVK Friedhofsentwicklungsplan Berlin ist durch eine Vielzahl verstreut liegender Friedhöfe unterschiedlichster Art und Größe gekennzeichnet, deren Entstehung bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht und die ein einmaliges Spiegelbild der gesellschaftlichen, städtebaulichen und kulturellen Entwicklung sind. Weitere Informationen Bild: SenUVK Grabstätten und Gebühren Ausschlaggebend für Art und Ausgestaltung einer Grabstätte und die mit der Nutzung verbundenen Gebühren ist zunächst die Art der Bestattung. Dabei wird grundsätzlich zwischen Erd- und Feuerbestattung unterschieden. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Islamische Bestattungen In den kommenden Jahren ist von einem erhöhten Bedarf an Flächen für Bestattungen nach islamischem Ritus auszugehen. Insbesondere Mitbürgerinnen und Mitbürger islamischen Glaubens, die von Geburt an hier leben, werden künftig zunehmend die letzte Ruhe in Berlin finden wollen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Tag des Friedhofs Mit der Veranstaltung des Tags des Friedhofs soll die vielfältige Bedeutung der Friedhöfe vorgestellt werden. Der Tag des Friedhofs wurde auf Initiative der Friedhofsgärtner ins Leben gerufen. Weitere Informationen Kontakt Hier finden Sie Ansprechpersonen zu Friedhöfen und Begräbnisstätten. Weitere Informationen Rechtsvorschriften Hier finden Sie Rechtsvorschriften zu Friedhöfen und Begräbnisstätten. Weitere Informationen Friedhofsbestand Berlin Begräbnisorte der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Die landeseigenen Friedhöfe in den Berliner Bezirken verfügen über ein breites Angebot an Grabstätten unterschiedlichster Art. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage hinsichtlich naturnaher Bestattungsmöglichkeiten werden immer häufiger auch Grabstätten in Baumfeldern angeboten. Baumbestattungen sind derzeit auf folgenden landeseigenen Berliner Friedhöfen möglich: Bezirk Pankow: Friedhof Pankow XII Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: Friedhof Ruhleben Bezirk Neukölln: Friedhof Koppelweg Bezirk Treptow-Köpenick: Friedhof Baumschulweg Bezirk Lichtenberg: Zentralfriedhof Friedrichsfelde Bezirk Reinickendorf: Friedhof Heiligensee Voraussetzung für die Wahl einer Baumgrabstätte ist die Feuerbestattung. Baumgrabfelder sind Einzelbäumen, die in Baumgruppen stehen, zugeordnet. In der Regel handelt es sich um einen Altbaumbestand, aber auch die Pflanzung junger Bäume ist möglich. Die Asche des/ der Verstorbenen wird in einer Urne im Wurzelbereich des Baumes eingebracht. Lage und Größe der Grabstätte sowie die Anzahl der einzelnen Grabstellen sind wie bei den Wahl- und Familiengrabstätten in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung frei wählbar. Das Nutzungsrecht beläuft sich auf 20 Jahre und ist verlängerbar. Für diese Zeit erfolgt die Pflege der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung. Die Wahl einer Baumgrabstätte auf einem Berliner Friedhof bietet folgende Vorteile: Eine gute Friedhofsinfrastruktur ist vorhanden, die Nähe zum Wohnsitz der Hinterbliebenen ist gegeben und es besteht in der Regel eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.