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Entwicklung eines Niedrigtemperatur-Dioxin-Katalysators fuer die Nachruestung des Krematoriums der Stadt Neubrandenburg mit dem Ziel der Senkung der PCDD/PCDF-Emissionen

Das Projekt "Entwicklung eines Niedrigtemperatur-Dioxin-Katalysators fuer die Nachruestung des Krematoriums der Stadt Neubrandenburg mit dem Ziel der Senkung der PCDD/PCDF-Emissionen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Reingastechnik Groschwitz und Sommer.

Friedhöfe und Begräbnisstätten

Friedhöfe dienen der Bestattung der Verstorbenen und der Trauerbewältigung der Lebenden. Darüber hinaus werden sie als Orte der Ruhe, Erholung und Begegnung genutzt. Sie sind kulturelles Gedächtnis der Stadt und haben gleichzeitig besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Stadtklima. Die Website www.meinkiez-meinfriedhof.de sammelt geplante Aktivitäten, Neuigkeiten und Informationen rund um das Thema Friedhof. Sie weist über den jährlich stattfindenden Tag des Friedhofs hinaus auch auf weitere Veranstaltungen hin und macht neugierig, die Friedhöfe in der Nachbarschaft zu entdecken. Bild: SenUMVK Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft In Berlin und auf Berliner Friedhöfen im Umland werden auf rd. 170 Begräbnisplätzen etwa 120.000 Gräber mit rd. 150.000 Opfern im Sinne des Gräbergesetzes zum mahnenden Totengedenken erhalten und gepflegt. Dies ist 1/7 aller insgesamt in Deutschland unter das Gräbergesetz fallenden Opfergräber. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Sowjetische Ehrenmale Die unmittelbar nach dem Ende des 2. Weltkrieges errichteten drei großen sowjetischen Ehrenmale im Tiergarten, im Treptower Park und im Volkspark Schönholzer Heide sind Zeugnisse der bedingungslosen Kapitulation des nationalsozialistischen Deutschlands. Weitere Informationen Bild: SenUVK Ehrengrabstätten Ehrengrabstätten sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener, die zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin erbracht oder sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht haben, durch das Land Berlin. Weitere Informationen Bild: SenUVK Friedhofs­entwicklungs­plan Berlin ist durch eine Vielzahl verstreut liegender Friedhöfe unterschiedlichster Art und Größe gekennzeichnet, deren Entstehung bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht und die ein einmaliges Spiegelbild der gesellschaftlichen, städtebaulichen und kulturellen Entwicklung sind. Weitere Informationen Bild: SenUVK Grabstätten und Gebühren Ausschlaggebend für Art und Ausgestaltung einer Grabstätte und die mit der Nutzung verbundenen Gebühren ist zunächst die Art der Bestattung. Dabei wird grundsätzlich zwischen Erd- und Feuerbestattung unterschieden. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Islamische Bestattungen In den kommenden Jahren ist von einem erhöhten Bedarf an Flächen für Bestattungen nach islamischem Ritus auszugehen. Insbesondere Mitbürgerinnen und Mitbürger islamischen Glaubens, die von Geburt an hier leben, werden künftig zunehmend die letzte Ruhe in Berlin finden wollen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Tag des Friedhofs Mit der Veranstaltung des Tags des Friedhofs soll die vielfältige Bedeutung der Friedhöfe vorgestellt werden. Der Tag des Friedhofs wurde auf Initiative der Friedhofsgärtner ins Leben gerufen. Weitere Informationen Kontakt Hier finden Sie Ansprechpersonen zu Friedhöfen und Begräbnisstätten. Weitere Informationen Rechtsvorschriften Hier finden Sie Rechtsvorschriften zu Friedhöfen und Begräbnisstätten. Weitere Informationen Friedhofsbestand Berlin Begräbnisorte der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

Grabstätten und Gebühren

Ausschlaggebend für Art und Ausgestaltung einer Grabstätte und die mit der Nutzung verbundenen Gebühren ist zunächst die Art der Bestattung. Dabei wird grundsätzlich zwischen Erd- und Feuerbestattung unterschieden. Während bei der Erdbestattung der/ die Verstorbene im Sarg bestattet wird, wird bei der Feuerbestattung der Leichnam zuerst eingeäschert und anschließend die Urne mit der Asche in einem Urnengrab beigesetzt. Folgende Arten von Grabstätten werden sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbeisetzungen angeboten: Familiengrabstätte (Lage und Größe der Grabstätte sowie und die Anzahl der Grabstellen sind wählbar; das Nutzungsrecht ist verlängerbar) Wahlgrabstätte (Lage und Größe der einzelnen Grabstelle sind vorgegeben; der Erwerb des Nutzungsrechtes an mehreren nebeneinander liegenden Grabstellen ist möglich; das Nutzungsrecht ist verlängerbar) Reihengrabstätte (Lage und Größe der einzelnen Grabstätte sind vorgegeben; die Belegung erfolgt nacheinander durch die Friedhofsverwaltung; das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar) Gemeinschaftsgrabstätte (Bestattung erfolgt in einheitlich gestalteter und gepflegter Grünfläche; die Belegung erfolgt der Reihe nach; das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar) Darüber hinaus sind Urnenbeisetzungen in den folgenden Grabstättenarten möglich: Wandgrabstätte (die Beisetzung erfolgt oberirdisch in freistehenden baulichen Anlagen oder Gebäuden, Anzahl und Größe sind abhängig von der jeweiligen Bauart; es besteht kein Anspruch auf Verlängerung, im Einzelfall ist sie jedoch möglich) Grabstätte im Baumfeld (die Beisetzung erfolgt im Kronenbereich von Bäumen in einer einheitlich gepflegten Grünfläche; Lage, Größe und Anzahl der Grabstellen sind wählbar; das Nutzungsrecht ist verlängerbar) “mehr”: Welche dieser Grabstätten auf welchen landeseigenen Friedhöfen in Berlin zu finden sind, kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Voraussetzung für die Nutzung einer Grabstätte ist der Erwerb des sogenannten Nutzungsrechtes. Dieses wird entsprechend der in Berlin geltenden Ruhezeit für eine Dauer von 20 Jahren vergeben. Während ein Nutzungsrecht für Reihen- und Gemeinschaftsgrabstätten mit Ablauf der Ruhezeit erlischt, kann es bei Wahl- und Familiengrabstätten verlängert werden. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte können grundsätzlich folgende Gebühren anfallen: Verwaltungsgebühr (wird für die Einräumung des Nutzungsrechtes erhoben und ist für alle Grabstättenarten gleich) Friedhofsgrundgebühr (damit werden die Kosten für die Unterhaltung des Friedhofs einschließlich der Bereitstellung der Infrastruktur (Brunnen, Abfallbehälter usw.) anteilig berechnet) Bestattungsgebühr (bezieht sich auf die eigentliche Bestattung; die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand für die verschiedenen Bestattungs- und Grabstättenarten) Gebühr für die Trauerfeier (diese beinhaltet neben der Nutzung der Feierhalle auch eine Grundausschmückung des Raumes mit Pflanzen und Kerzen) zusätzliche Gebühr für die Anlage, Instandhaltung und einheitliche Pflege einer Grabstätte (wird erhoben bei Gemeinschaftsgrabstätten, Urnenwänden und Baumfeldern, bei denen die Friedhofsverwaltung die Anlage, Instandhaltung und Pflege innehat und ist abhängig vom jeweiligen Unterhaltungsaufwand und gilt für den Zeitraum von 20 Jahren) Nähere Angaben zur Höhe der Gebühren für die landeseigenen Friedhöfe: Gebührenordnung Natürlich geben auch die bezirklichen Friedhofsverwaltungen gerne Auskunft über die im Einzelfall anfallenden Gebühren. Bild: SenUMVK Baumbestattungen Aufgrund der gestiegenen Nachfrage hinsichtlich naturnaher Bestattungsmöglichkeiten werden immer häufiger auch Grabstätten in Baumfeldern angeboten. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Grabpatenschaften Auf einigen Friedhöfen in Berlin wird die Möglichkeit zur Übernahme von Grabpatenschaften für historische Grabstätten angeboten, deren Nutzungsrechte bereits erloschen sind, so dass diese oft baulich wertvollen Kulturgüter dem Verfall ausgesetzt sind. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Suche nach einer bestehenden Grabstätte Berlin verfügt über eine große Anzahl an Friedhöfen. Da eine zentrale Bestattungsdatei nicht existiert, kann sich die Suche nach der Grabstätte einer bestimmten verstorbenen Person als schwierig und aufwendig erweisen. Weitere Informationen

Friedhofsentwicklungsplan

Berlin ist durch eine Vielzahl verstreut liegender Friedhöfe unterschiedlichster Art und Größe gekennzeichnet, deren Entstehung bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht und die ein einmaliges Spiegelbild der gesellschaftlichen, städtebaulichen und kulturellen Entwicklung sind. Durch die enorme Bevölkerungszunahme Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Anlage neuer Friedhöfe notwendig. Als 1920 Groß-Berlin aus acht Städten, 59 Gemeinden und 27 Gutsbezirken gebildet wurde, brachten diese ihre Kirch- bzw. Friedhöfe in die neue Stadtgemeinde ein. Diese Friedhofsstruktur ist bis heute weitestgehend erhalten geblieben. Im Gegensatz zu anderen deutschen Großstädten führte die Anlage von Zentralfriedhöfen, insbesondere im Umland, nicht zur Reduzierung von Friedhöfen. Während in der Vergangenheit das schnelle Wachstum der Stadt wie auch hohe Sterblichkeitsraten und Krankheitsepidemien immer wieder neue Friedhofsanlagen erforderten, ist heute ein rückläufiger Bedarf zu verzeichnen. Dies liegt zum einen am Rückgang der Sterberate bzw. dem Anstieg der Lebenserwartung. Darüber hinaus befindet sich die Bestattungskultur in einem fundamentalen Wandel. Durch einen zunehmenden Trend zur Anonymität und einer geringeren Bindung an Familie, Konfession, Tradition und Ort ist in den letzten Jahren der Anteil an Feuerbestattungen und insbesondere die Anzahl an Gemeinschaftsanlagen auf Berliner Friedhöfen stark gestiegen. Obwohl der Bedarf an Friedhofsflächen seit 1980 um die Hälfte zurück gegangen ist, ist der Bestand seit Jahrzehnten etwa gleich geblieben. Diese Entwicklung hat sich negativ auf den Zustand der Friedhöfe ausgewirkt. Lückenhaft belegte bzw. brachliegende Grabfelder erhöhen den Anteil an allgemein zu pflegenden Grünflächen und somit den Pflegeaufwand. Die Friedhofsträger sind häufig nicht mehr in der Lage, die erhöhten Ausgaben bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen für den Erhalt der gesamten Friedhofsfläche aufzubringen. Im Berliner Friedhofsgesetz wurde bestimmt, dass ein Friedhofsentwicklungsplan aufzustellen ist, der die vorhandene Versorgung mit Friedhofsflächen feststellt sowie die angestrebte wohngebietsnahe Versorgung und die notwendigen Entwicklungsmaßnahmen festlegt. Nutzungsänderungen der Friedhofsflächen sind jedoch nur langfristig und unter Beachtung stadtplanerischer, kultureller und landschaftsplanerischer Aspekte möglich. Der Senat von Berlin hat den Friedhofsentwicklungsplan (FEP) am 27. Juni 2006 beschlossen. Aus der Erkenntnis heraus, dass Berlin über weitaus mehr Friedhofsflächen verfügt, als gegenwärtig und zukünftig benötigt werden, wurde der Friedhofsentwicklungsplan (FEP) erarbeitet und im Jahr 2006 vom Berliner Senat beschlossen. Demnach sollen von den für Bestattungen geöffneten insgesamt 1037 ha Friedhofsflächen (Stand 2006) noch 747 ha für Bestattungen erhalten bleiben und 290 ha einer anderen Nutzung zugewiesen werden. Mit dem Bericht zum Stand der Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplans (FEP) 2006 wird aufgezeigt, dass von den für eine Umnutzung ausgewiesenen 290 ha Friedhofsflächen bereits bei 209 ha dieser Flächen mit der Umsetzung begonnen (170 ha) bzw. diese bereits komplett vollzogen (39 ha) worden ist. Das entspricht einem Erfüllungsgrad von insgesamt rd. 72%. Neben Angaben zum Stand der Umsetzung bei den landeseigenen Friedhöfen der Bezirke sowie den konfessionellen Friedhöfen informiert der Bericht außerdem über die Herangehensweise, finanziellen Auswirkungen sowie Probleme und Hemmnisse bei der Umsetzung der Vorgaben des FEP 2006. Darüber hinaus werden Aussagen zur künftigen Entwicklung von Friedhofsflächenbedarf und -versorgung gemacht sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen gegeben. Die Umsetzung der Vorgaben des FEP 2006 ist ein langfristiger und schrittweiser Prozess, der aufgrund der Dauer bestehender Nutzungsrechte und der zumeist über den Friedhof verstreut liegenden freiwerdenden Flächen erst in langen Zeiträumen sichtbar wird. Da die Notwendigkeit besteht, auf sich im Laufe der Zeit ändernde Bestattungsbedarfe oder auch auf eine sich seit 2006 veränderte städtebauliche Entwicklung reagieren zu können, wird im Bericht die Möglichkeit aufgezeigt, von der im FEP 2006 getroffenen Aussage zur Schließung, Aufhebung oder weiteren Nutzung einer Friedhofsfläche im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen auch abweichen zu können. Der Senat hat den Bericht zum Stand der Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplans (FEP) 2006 am 18. November 2014 beschlossen.

Baumbestattungen

Die landeseigenen Friedhöfe in den Berliner Bezirken verfügen über ein breites Angebot an Grabstätten unterschiedlichster Art. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage hinsichtlich naturnaher Bestattungsmöglichkeiten werden immer häufiger auch Grabstätten in Baumfeldern angeboten. Baumbestattungen sind derzeit auf folgenden landeseigenen Berliner Friedhöfen möglich: Bezirk Pankow: Friedhof Pankow XII Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: Friedhof Ruhleben Bezirk Neukölln: Friedhof Koppelweg Bezirk Treptow-Köpenick: Friedhof Baumschulweg Bezirk Lichtenberg: Zentralfriedhof Friedrichsfelde Bezirk Reinickendorf: Friedhof Heiligensee Voraussetzung für die Wahl einer Baumgrabstätte ist die Feuerbestattung. Baumgrabfelder sind Einzelbäumen, die in Baumgruppen stehen, zugeordnet. In der Regel handelt es sich um einen Altbaumbestand, aber auch die Pflanzung junger Bäume ist möglich. Die Asche des/ der Verstorbenen wird in einer Urne im Wurzelbereich des Baumes eingebracht. Lage und Größe der Grabstätte sowie die Anzahl der einzelnen Grabstellen sind wie bei den Wahl- und Familiengrabstätten in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung frei wählbar. Das Nutzungsrecht beläuft sich auf 20 Jahre und ist verlängerbar. Für diese Zeit erfolgt die Pflege der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung. Die Wahl einer Baumgrabstätte auf einem Berliner Friedhof bietet folgende Vorteile: Eine gute Friedhofsinfrastruktur ist vorhanden, die Nähe zum Wohnsitz der Hinterbliebenen ist gegeben und es besteht in der Regel eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Krematorium 1. Erweiterung und 2. Änderung 3. Änderung

Bebauungsplan "3. Änderung Krematorium / 1. Änderung Urnenfriedhof / 1. Änderung Wald-Necropole" der Stadt Braubach

Urnenfriedhof 1. Änderung

Bebauungsplan "3. Änderung Krematorium / 1. Änderung Urnenfriedhof / 1. Änderung Wald-Necropole" der Stadt Braubach

Krematorium 1. Erweiterung und 2. Änderung 3. Änderung

Bebauungsplan "3. Änderung Krematorium / 1. Änderung Urnenfriedhof / 1. Änderung Wald-Necropole" der Gemeinde Dachsenhausen

Wald-Necropole 1. Änderung

Bebauungsplan "3. Änderung Krematorium / 1. Änderung Urnenfriedhof / 1. Änderung Wald-Necropole" der Stadt Braubach

Umweltrelevanz und Stand der Technik von Tierkrematorien

Die Feuerbestattung für Tiere nimmt aufgrund des steigenden Stellenwerts von Haustieren fortwährend zu. Damit einhergehend gewinnen Tierkrematorien zunehmend an Umweltrelevanz. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurden die in Deutschland betriebenen Anlagen erfasst und hinsichtlich des Stands der Technik bewertet. Weiterhin wurden die Genehmigungspraxis sowie Umwelt- und Wirtschaftlichkeitsaspekte des Anlagenbetriebs betrachtet. Darauf aufbauend wurden an sechs Linien Emissionsmessungen für relevante Abgasparameter durchgeführt. Die aus den gewonnenen Erkenntnissen abgeleiteten praxisorientierten Vorschläge stellen sowohl auf Anforderungen zur Emissionsminderung als auch auf Betriebsweisen ab. Veröffentlicht in Texte | 07/2021.

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