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European Investment Bank - Water Management

BACKGROUND: The Kingdom of Jordan belongs to the ten water scarcest countries in the world, and climate change is likely to increase the frequency of future droughts. Jordan is considered among the 10 most water impoverished countries in the world, with per capita water availability estimated at 170 m per annum, compared to an average of 1,000 m per annum in other countries. Jordan Government has taken the strategic decision to develop a conveyor system including a 325 km pipe to pump 100 million cubic meters per year of potable water from Disi-Mudawwara close to the Saudi Border in the south, to the Greater Amman area in the north. The construction of the water pipeline has started end of 2009 and shall be finished in 2013. Later on, the pipeline could serve as a major part of a national water carrier in order to convey desalinated water from the Red Sea to the economically most important central region of the country. The conveyor project will not only significantly increase water supplies to the capital, but also provide for the re-allocation of current supplies to other governorates, and for the conservation of aquifers. In the context of the Disi project that is co-funded by EIB two Environmental and Social Management Plans have been prepared: one for the private project partners and one for the Jordan Government. The latter includes the Governments obligation to re-balance water allocations to irrigation and to gradually restore the protected wetlands of Azraq (Ramsar site) east of Amman that has been depleted due to over-abstraction by re-directing discharge of highland aquifers after the Disi pipeline becomes operational. The Water Strategy recognizes that groundwater extraction for irrigation is beyond acceptable limits. Since the source is finite and priority should be given to human consumption it proposes to tackle the demand for irrigation through tariff adjustments, improved irrigation technology and disincentive to water intensive crops. The Disi aquifer is currently used for irrigation by farms producing all kinds of fruits and vegetables on a large scale and exporting most of their products to the Saudi and European markets and it is almost a third of Jordan's total consumption. The licenses for that commercial irrigation were finished by 2011/12. Whilst the licenses will be not renewed the difficulty will be the enforcement and satellite based information become an important supporting tool for monitoring. OUTLOOK: The ESA funded project Water management had the objective to support the South-North conveyor project and the activities of EIB together with the MWI in Jordan to ensure the supply of water for the increasing demand. EO Information provides a baseline for land cover and elevation and support the monitoring of further stages. usw.

Akzeptanz von Massnahmen des Bodenschutzes in kleinbaeuerlichen Betrieben der Entwicklungslaender

Fuer die Uebernahme von Innovationen - hier solche im Bereich des Bodenschutzes gibt es einen Komplex von sozio-oekonomischen und sozio-kulturellen Faktoren. Das Forschungsvorhaben hat das Ziel, diese zu identifizieren und ihre Relevanz fuer entsprechende Entwicklungsfoerderungsansaetze zu bestimmen.

Rebhuhn retten - Vielfalt fördern!, Teilprojekt: Projektgebiet Marsch & Gest

Wie gelingt die Transformation zur Schwammstadt?

<p> <p>Das Konzept der Schwammstadt ist aus einer klimaresilienten Stadtentwicklung nicht mehr wegzudenken. Doch bei der Umsetzung gibt es Hürden. Wie können Schwammstadt-Prinzipien in der Stadtentwicklung verankert werden und wie kann der Bund dies unterstützen? Ein Forschungsprojekt unter Leitung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag des Umweltbundesamts liefert neue Ergebnisse.</p> </p><p>Das Konzept der Schwammstadt ist aus einer klimaresilienten Stadtentwicklung nicht mehr wegzudenken. Doch bei der Umsetzung gibt es Hürden. Wie können Schwammstadt-Prinzipien in der Stadtentwicklung verankert werden und wie kann der Bund dies unterstützen? Ein Forschungsprojekt unter Leitung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag des Umweltbundesamts liefert neue Ergebnisse.</p><p> Schwammstadt: Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> zukunftsfit werden<em>&nbsp;</em> <p>Der Klimawandel stellt Städte und Gemeinden vor wachsende Herausforderungen. Extremwetterereignisse wie Hitzewellen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a> belasten die kommunale Infrastruktur, beeinträchtigen städtische Ökosysteme und wirken sich auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung aus. Das Konzept der Schwammstadt, in dessen Mittelpunkt insbesondere ein veränderter Umgang mit der Ressource Wasser steht, reagiert auf diese Herausforderungen und dient als Leitbild einer integrierten, zukunftsorientierten und klimaresilienten Stadtentwicklung. Die Schwammstadt verfolgt drei Ziele, die politisch etwa auch in der Deutschen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassungsstrategie">Anpassungsstrategie</a> an den Klimawandel und in der Nationalen Wasserstrategie verankert sind:&nbsp;</p> <ul> <li>die Annäherung an den natürlichen Wasserhaushalt als grundlegenden Paradigmenwechsel,</li> <li>die Klimaanpassung,</li> <li>die Entlastung der Kanalisation.&nbsp;</li> </ul> <p>Auf diese Weise schützt die Schwammstadt vor Starkregen- und Dürreschäden, mindert die Hitzebelastung und stabilisiert die Grundwasserreserven. Durch mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verdunstung">Verdunstung</a>, Versickerung und einen geringeren Oberflächenabfluss werden urbane Ökosysteme gestärkt und die Kanalnetze bei Starkregen entlastet.&nbsp;</p> <p>Die Transformation zur Schwammstadt als gesellschaftlicher Veränderungsprozess braucht geeignete politische und institutionelle Rahmenbedingungen. Die urbane Wasserbewirtschaftung kann hier als soziotechnisches System verstanden werden, das drei Elemente umfasst:&nbsp;</p> <ul> <li>Technologien wie blau-grüne Infrastrukturen,</li> <li>Institutionen, worunter etwa Gesetze, Normen oder Praktiken fallen, und</li> <li>Akteure wie Behörden, Planungsbüros oder Bürger*innen.&nbsp;</li> </ul> <p>Diese drei Elemente stehen in ständiger Wechselwirkung: Institutionen können treiben oder bremsen, Akteure beeinflussen Gesetzgebung und Technologieeinsatz, neue Technologien erzeugen Anpassungsdruck auf bestehende Regelungen. Das&nbsp;Projekt „<a href="https://www.ioew.de/projekt/schwammstadt_blau_gruene_infrastrukturen_umsetzen">Schwammstadt: Blau-grüne Infrastrukturen umsetzen</a>“ unter Leitung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) hat dieses System im Auftrag des Umweltbundesamts analysiert. Die Ergebnisse zeigen die Wechselwirkungen sowie hemmende und fördernde Einflussfaktoren einer Umsetzung der Schwammstadt auf und ermöglichen, wirksame Politikinstrumente und abgestimmte Instrumentenmixe abzuleiten. Folgendes Schema zeigt den Transformationspfad zur klimaresilienten Schwammstadt.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Abbildung%20Auf%20dem%20Weg%20zur%20Schwammstadt.JPG"> </a> <strong> Auf dem Weg zur klimaresilienten Schwammstadt </strong> Quelle: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) </p><p> Welcher Policy-Mix unterstützt die Transformation zur Schwammstadt? <p>Die Analyse des soziotechnischen Systems zeigte folgende Umsetzungshemmnisse auf dem Weg zur Schwammstadt:&nbsp;</p> <ul> <li>Unzureichende finanzielle und personelle Kapazitäten (vor allem bei Kommunen),</li> <li>politische und regulative Hemmnisse,</li> <li>begrenzte institutionelle Zusammenarbeit,</li> <li>Flächennutzungskonflikte,</li> <li>geringes privates Engagement,</li> <li>fehlende Kooperation mit der Zivilgesellschaft sowie</li> <li>mangelndes Bewusstsein und fehlendes Wissen (unter anderem Datengrundlagen).</li> </ul> <p>Diese Hemmnisse treten selten isoliert auf: Eine Gründachpflicht scheitert etwa nicht nur am fehlenden Recht, sondern auch an mangelnder Akzeptanz, fehlenden Fachkräften und unklaren Zuständigkeiten.&nbsp;</p> <p>Daher ist ein abgestimmter Instrumentenmix aus finanziellen, regulativen und informatorischen Instrumenten erforderlich, der an mehreren Systemelementen ansetzt und regulative Rahmenbedingungen erneuert, Akteure mobilisiert, normative Wertvorstellungen reflektiert und Technologien weiterentwickelt. Ein solcher Mix sollte in eine langfristige Strategie eingebettet sein, wie sie die Nationale Wasserstrategie und die Deutsche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassungsstrategie">Anpassungsstrategie</a> bieten, und regelmäßig evaluiert werden.&nbsp;</p> <p>Aus der Bewertung lassen sich fünf Empfehlungen für einen Instrumentenmix ableiten. Im Zusammenspiel können die Maßnahmen die notwendigen strukturellen Veränderungen anstoßen und die Umsetzung der klimaresilienten Schwammstadt auf kommunaler Ebene wirksam unterstützen:&nbsp;</p> <ol> <li>Die finanzielle Förderung für Konzeptentwicklung und Maßnahmenumsetzung (z. B. über ANK, Städtebauförderung, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kfw">KfW</a>-Programme) sollte fortgeführt und für kleinere, strukturschwächere Kommunen zugänglicher gestaltet werden.</li> <li>Es braucht Anreizinstrumente für die Maßnahmenumsetzung, die private Akteure zur Umsetzung auf eigenen Flächen motivieren, etwa durch die gesplittete Abwassergebühr, steuerliche Anreize oder vereinfachte Förderstrukturen.</li> <li>Transdisziplinäre Forschungs- und Innovationsprojekte sollten gefördert werden, um Wissens- und Datenlücken zu schließen, neue Technologien (z. B. digitale Zwillinge) zu entwickeln und Leuchtturmprojekte zu schaffen, deren Erkenntnisse evaluiert und übertragen werden können.</li> <li>Rechtliche Standards und Vorgaben – etwa zur Grünflächensicherung im Baugesetzbuch oder zur Reform des Wasserhaushaltsgesetzes – sind notwendig, um verbindliche Rahmenbedingungen für Regenwassermanagement und Flächennutzung zu schaffen.</li> <li>Es braucht Instrumente des Wissens- und Wirkungstransfers, etwa Austauschformate, Weiterbildungen und Netzwerke, die die Sichtbarkeit und Wirksamkeit der übrigen Instrumente erhöhen.</li> </ol> Voneinander lernen: Schwammstadt-Fachleute im Austausch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Schwammstadt%20%28Foto%20Anne%20Schmalenbach%29%201.jpg"> </a> <strong> In der Fishbowl-Diskussion des Fachsymposiums kamen die Teilnehmenden in einen intensiven Austausch. </strong> Quelle: Anne Schmalenbach / IÖW </p><p> <p>Auf einem Fachsymposium im Umweltbundesamt diskutierten im Juni 2026 über 60 Teilnehmende aus Kommunen, Wissenschaft, Verbänden und Wirtschaft über politische, strategische und kommunikative Rahmenbedingungen für die Transformation zur Schwammstadt. Hier folgt ein Überblick über die Diskussionen:</p> Schwammstadt erfolgreich umsetzen: Ämter müssen übergreifend zusammenarbeiten&nbsp; <p>Das vorgestellte Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in dem Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zeigt, wie dem Problem knapper Ressourcen erfolgreich begegnet werden kann. Eine strukturell verankerte kontinuierliche und intersektorale Zusammenarbeit des Grünflächen- und Tiefbauamtes ist dabei zentral. Planungs- und Abstimmungsprozesse werden so vereinfacht und dem Silodenken wird entgegengewirkt. Durch Kooperationen mit nicht-behördlichen Akteuren – z. B. mit Universitäten bei der Entwicklung von Entsiegelungsmaßnahmen – können zusätzliche Ressourcen erschlossen werden. In der Diskussion wurde eine Reform des aktuellen Regelwerks als weitere Gelingensbedingung hervorgehoben, um Bauvorhaben klimaangepasst zu planen und Innovationen zu ermöglichen. Wichtig ist es auch, Akteure durch Wissensvermittlung und Kompetenzaufbau zu einer wassersensiblen Stadtentwicklung zu befähigen.</p> Wie kann eine gesunde und gerechte Schwammstadt aussehen?&nbsp; <p>Blau-grüne Infrastrukturen stellen eine wichtige Gesundheitsressource dar. Sie wirken sich auf die physische und mentale Gesundheit aus, indem sie Hitze, Lärm und Luftschadstoffbelastung reduzieren sowie Räume für Entspannung, körperliche Bewegung und soziale Interaktion bereitstellen. Damit die positiven Gesundheitseffekte der Schwammstadt möglichst alle Menschen erreichen, müssen unterschiedliche Gerechtigkeitsdimensionen bei der Planung und Umsetzung mitgedacht werden. Hierfür brauchen Kommunen Daten über die Verteilung bestehender Umweltbelastungen, städtischer Vulnerabilitäten und bereits existierender blau-grüner Infrastrukturen. Nur so kann sichergestellt werden, dass insbesondere diejenigen Quartiere von zusätzlichen Maßnahmen profitieren, in denen der Bedarf am größten ist.&nbsp;</p> <p>Wessen Bedürfnisse werden berücksichtigt und welche Akteure in welchem Umfang in die Planung und Umsetzung einbezogen? Antworten auf diese Fragen sind wichtig, sonst besteht das Risiko, dass Maßnahmen ihre Wirkung nicht entfalten oder gar nicht erst akzeptiert werden. Eine gesunde und gerechte Schwammstadt braucht eine langfristige Perspektive, die über die Planung und Umsetzung hinausgeht und auch andere Politikfelder mitdenkt. Etwa sollte vermieden werden, dass blau-grüne Infrastrukturen zur Verdrängung von Bewohnenden führen. Unterschiedliche Ansätze können diesen Effekten entgegenwirken, etwa Instrumente des Mietrechts, <a href="https://doi.org/10.1016/j.landurbplan.2014.01.017">Just-Green-Enough-Ansätze</a> oder&nbsp;<a href="https://publications.rifs-potsdam.de/rest/items/item_6002606_3/component/file_6002607/content">Public-Common Partnerships</a>.</p> Welche Gründächer braucht die Schwammstadt?&nbsp; <p>Gründächer gelten als zentrales Element einer Schwammstadt. Im Projekt wurde die Umweltfreundlichkeit verschiedener Gründachaufbauten analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass auch umweltschonende Materialien teilweise mit Schadstoffen belastet sein können. Es ist daher wichtig, dass Hersteller ihre Produkte prüfen und mit Labeln versehen, um Schadstofffreiheit zu gewährleisten.&nbsp;</p> <p>Wie effektiv Gründächer sind, hängt von ihrem Wasserspeicherpotenzial und ihrer Verdunstungsleistung ab: je höher, desto besser. Gründächer sind darüber hinaus multifunktional und können, wenn sie gut durchdacht sind, noch mehr: Sie tragen zur Aufenthaltsqualität bei, erhöhen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> und können mit einer Solaranlage zur Stromproduktion kombiniert werden. Auf dem Symposium wurden darüber hinaus wünschenswerte Gründach-Tools für die kommunale Praxis diskutiert, die etwa das Wirkungspotenzial transparent abbilden, um den Nutzen von Gründächern für die politische Kommunikation sichtbar zu machen – vergleichbar etwa mit dem Stadtgrün-Bewertungstool&nbsp;<a href="https://www.stadtgruen-wertschaetzen.de/">www.stadtgruen-wertschaetzen.de</a>.&nbsp;</p> Fazit <p>Damit mehr Schwammstädte entstehen, müssen finanzielle, regulative und informatorische Politikinstrumente über alle Elemente des soziotechnischen Systems – Technologien, Institutionen und Akteure – hinweg integrativ zusammenwirken. Sektorenübergreifende Zusammenarbeit und politische Beschlüsse, die die Handlungsmotivation politischer Entscheidungsträger*innen in die Verwaltungsebene überführen, sind zentral. Damit alle Bewohnenden von der Schwammstadt der Zukunft profitieren, ist es elementar, Fragen der sozialen Gerechtigkeit früh und umfassend in allen Planungsprozessen zu berücksichtigen. Eine detailliertere Darstellung zu möglichen Politikinstrumenten auf dem Weg zur Schwammstadt findet sich im Fact Sheet <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-weg-zur-klimaresilienten-schwammstadt">"Der Weg zur klimaresilienten Schwammstadt"</a>.</p> <p>Autorin: Alexandra Dehnhardt (Institut für ökologische Wirtschaftsforschung)</p> <p>&nbsp;</p> <p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter&nbsp;⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a>⁠ und Anpassung Nr. 103 veröffentlicht.&nbsp;</em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter"><em><strong>Hier</strong></em></a><em>&nbsp;können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Willingmann überreicht Förderung über 3,64 Mio. Euro für besseren Hochwasserschutz an Magdeburgs OB Simone Borris

Um den Osten Magdeburgs noch besser vor extremen Hochwassern zu schützen, wird die Landeshauptstadt mit finanzieller Unterstützung des Umweltministeriums drei Gräben ausbauen. Den Förderbescheid über rund 3,64 Millionen Euro aus dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ hat Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an Oberbürgermeisterin Simone Borris überreicht. Inklusive des Eigenanteils will die Stadt insgesamt gut 4,36 Millionen Euro investieren. Die Gräben Neugrüneberg, Schwanengraben und Graben A durchziehen den ostelbischen Raum und entwässern über das Grabensystem Furtlake in den Ehlekanal. Die drei Gewässer sollen umfassend ertüchtigt werden, um der dortigen Vernässung entgegenzuwirken und gleichzeitig besseren Schutz vor Starkregen zu bieten. Dafür sollen ein durchgehendes Sohlgefälle hergestellt und ausreichend dimensionierte Sohlprofile geschaffen werden. In den vergangenen Jahren hatte die Stadt Magdeburg bereits mehrere Gräben ausgebaut und ein Schöpfwerk errichtet, um den Hochwasserschutz in Ostelbien zu stärken. Willingmann sagte: „Ich freue mich, dass wir ein derart wichtiges kommunales Projekt zum Hochwasserschutz fördern können. Gerade die östlich der Elbe lebenden Magdeburger haben bei den Jahrhundertfluten 2002 und 2013 die enormen Gefahren am eigenen Leib erleben müssen. Aber auch kleinere Hochwasser wie 2006 oder 2010 sorgten durch zunehmende Vernässung für Schäden an Bausubstanz und Infrastruktur. Und letztlich ist es mit Blick auf steigende Gefahren durch Starkregen infolge des fortschreitenden Klimawandels umso wichtiger, vorhandene Entwässerungssysteme fit für die Zukunft zu machen. Diese Investition der Landeshauptstadt unterstützen wir gern.“ Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris unterstrich die Bedeutung der Förderung für die geplanten Arbeiten. „Noch für dieses Jahr sind unter anderem der Ausbau des Grabens Neugrüneberg vom Schwarzkopfweg bis zum Gübser Weg auf einer Länge von etwa 815 Metern sowie der Neubau mehrerer Rohrdurchlässe vorgesehen. Das entsprechende Vergabeverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Mein Dank gilt dem Land Sachsen-Anhalt für die Unterstützung.“ 34 Vorhaben mit Landesprogramm Klima III gefördert Mit dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ unterstützt das Umweltministerium kommunale Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Insgesamt werden 35 Millionen Euro aus EU-Mitteln für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement, Hochwasserschutz und Klimaresilienz bereitgestellt. Davon entfallen 25 Millionen Euro auf Maßnahmen zum Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement und 10 Millionen Euro auf Projekte zur Stärkung der Klimaresilienz. Bislang wurden im Bereich Hochwasser und Starkregen landesweit 34 Maßnahmen mit insgesamt rund 17,5 Millionen Euro bewilligt. Hintergrund : Das Elbehochwasser im Jahr 2002 hat in Sachsen-Anhalt Schäden von rund zwei Milliarden Euro verursacht; 2013 waren es landesweit zwischen 1,5 und zwei Milliarden Euro. Seit 2002 hat das Umweltministerium ca. 1,6 Milliarden Euro zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt investiert, davon rund 53 Millionen Euro im Stadtgebiet von Magdeburg. Waren nach dem Hochwasser 2002 lediglich 5 Prozent der Deiche standsicher/DIN-gerecht, entsprechen heute bereits rund 75 Prozent (968,5 von insgesamt 1.283,9 km) den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18 Prozent der Deiche (224,8 km) haben Anpassungsbedarf wie etwa eine notwendige Erhöhung oder fehlende Deichverteidigungswege; sie bieten aber dennoch wirksamen Hochwasserschutz. Aktuell gelten 7 Prozent der Deiche (90,6 km) als nicht standsicher; viele davon liegen aber im unmittelbaren Bereich von Deichrückverlegungen und Flutpoldern. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Klimaanpassung jetzt gesetzlich verankern

<p> <p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p> </p><p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p><p> <p>Die Risiken durch Folgen der Erderhitzung für Deutschland sind seit langem bekannt und wurden zuletzt in der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland umfassend identifiziert. Ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts entwickelte wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge, mit denen Länder, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden reduzieren, für Extremwetterereignisse vorsorgen und sich an unvermeidliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a>⁠ anpassen können. Doch bisher fehlt es in Deutschland an geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Die bereits erfolgte Aufnahme von Klimawandelanpassung in bestehende Förderinstrumente wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.</p> <p>Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte bereits im Juni 2021: „Im nächsten Schritt wird die Bundesregierung auf Basis der Klimawirkungs- und Risikoanalyse verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimaanpassung schaffen“. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ schlägt dafür vor, eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern und ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz zu verabschieden. Die jüngsten Extremereignisse zeigen aber auch: Selbst mit umfassender Klimavorsorge können derartige Katastrophen nicht gänzlich verhindert werden. Deshalb ist die wichtigste Vorsorge mehr denn je entschlossener ⁠und unverzüglicher ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>⁠.</p> 1. Maßnahmen zur Vorsorge vor Klimarisiken sind bekannt <p>Maßnahmen zur effektiven Vorsorge vor Klimarisiken wie den aktuellen Starkregenfällen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen und Bayern sind unter anderem im III. Aktionsplan Anpassung der Bundesregierung sowie in der Nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums dargelegt. Dazu gehören Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignisse, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung sowie ein Sofortprogramm für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gewaesserentwicklung">Gewässerentwicklung</a>⁠ und wasserwirtschaftliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠. Aus Vorsorgegründen sollte ein starker <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> (+3°C zur Mitte des Jahrhunderts in Deutschland) das handlungsleitende ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a>⁠ für die Anpassungsplanung in Deutschland sein. Denn mit den jetzt beschlossenen Maßnahmenpaketen werden die Risiken zur Mitte des Jahrhunderts nur dann gesenkt, wenn es zu einem schwächeren Klimawandel kommt – liegt der Temperaturanstieg aber höher, steigen die Risiken teilweise stark an.</p> <p>Naturbasierte Ansätze sind besonders wirksam, denn sie schützen nicht nur vor den Folgen der Erderhitzung, sondern helfen gleichzeitig, die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Dazu gehören die Entsiegelung von Flächen, Schaffung von mehr ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/retentionsflaechen">Retentionsflächen</a>⁠ (Freiräume für Gewässer), der Schutz des städtischen Grüns gegen Bebauungsdruck, mehr Bäume in den Städten und Fassaden- sowie Dachbegrünungen. Sie helfen bei ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a>⁠, aber auch bei Hitzewellen und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/duerre">Dürre</a>⁠, wenn das aufgefangene und zurückgehaltene Wasser verdunstet und damit zur Kühlung aufgeheizter Städte beiträgt.</p> <p>Auch der Waldumbau zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern, flächendeckende bodenschonende Bewirtschaftungsweisen, naturbasierte und technische Küstenschutzmaßnahmen und kommunale Hitzeaktionspläne zum Gesundheitsschutz vulnerabler Gruppen sind seit Jahren als wirksame Maßnahmen bekannt. Bisher werden sie aber nur punktuell umgesetzt. Besonders gute Beispiele finden sich beim Wettbewerb „Blauer Kompass“ und in der UBA „Tatenbank“.</p> <p>Um Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Hilfen zu ermöglichen, sollte eine Versicherungspflicht für Elementarschäden eingeführt werden, bei der die Versicherungsprämien und Selbstbehalte nach dem Schadensrisiko gestaffelt werden. Die Versicherten hätten so die Möglichkeit, über individuelle Präventionsmaßnahmen das Schadenspotential und damit ihre Versicherungskosten zu senken, z. B. durch die Sicherung der Öltanks, die sichere Lagerung anderer wasser- und bodengefährdender Stoffe, den Schutz der Hauselektrik und die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände in den Obergeschossen. Solche Vorsorgemaßnahmen senken die Schadenskosten bei Extremwetterereignissen und dienen zugleich dem Umweltschutz. Risikodifferenzierte Tarife tragen außerdem dazu bei, dass die Besiedelung überschwemmungsgefährdeter Gebiete unattraktiver wird, da sich z. B. Wohnen dort deutlich verteuert. Ausgezahlte Versicherungssummen sollten nicht an den bloßen Wiederaufbau gebunden sein, um flexibles Agieren zu ermöglichen. Staatliche Aufbauhilfen nach Extremwetterereignissen sollten für Investitionen in nachhaltige und klimaresiliente Infrastrukturen und einen klimafreundlichen Wiederaufbau genutzt werden.</p> 2. „Anpassung an den Klimawandel“ im Grundgesetz verankern und bundesweites Klimaanpassungsgesetz einführen <p>Wirksame Klimavorsorge ist nur von Bund und Ländern gemeinsam zu leisten. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendenkenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, braucht es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“. Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a GG, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden.</p> <p>Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte im Hinblick auf die Fachgesetze, wie das Baugesetzbuch, einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßige Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen wie etwa Land(um)nutzungen (bspw. Versiegelung und Entwaldung), oder Risikokartierungen für lokalen Starkregen sorgt.</p> 3. Sofort handeln, damit nachfolgende Generationen ihre Lebensgrundlagen noch wirksam schützen können <p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes zeigt: Viele Maßnahmen brauchen sehr lange, um Risiken wirksam zu mindern – oft weit über 10, teilweise sogar 50 Jahre. Bis beispielsweise der Waldumbau hin zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern seine Wirkung entfaltet oder neugepflanzte Stadtbäume die Temperaturen in Städten tatsächlich senken können, vergehen oft Jahrzehnte. Ebenso lange dauert es, bis Infrastrukturen umgebaut werden und angepasst sind an Hochwasser und Starkregen.</p> <p>Damit auch nachfolgende Generationen noch die Möglichkeit haben, sich wirksam vor den Folgen der Erderhitzung zu schützen, muss daher sofort gehandelt werden. Zu einer wirksamen Vorsorge besteht nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern, wie zuletzt das Bundesverfassungsgericht bestätigte, auch eine rechtliche Verpflichtung.</p> 4. Grenzen der Anpassung: Klimaschutz und Katastrophenvorsorge <p>Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Weil der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben wurde, können Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Starkregenfälle sind in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen wahrscheinlich. Mit zunehmender Erderhitzung werden Extremwetterereignisse wie Starkregen, Sturm und Hitzewellen immer häufiger vorkommen und intensiver ausfallen.</p> <p>Die durchschnittliche Jahrestemperatur ist in Deutschland seit 1881 bereits um 1,6 Grad gestiegen, Tendenz weiterhin stark steigend. Vor diesem Hintergrund ist die entschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen die erste und die wichtigste Maßnahme, um Menschenleben, Infrastrukturen, Städte und Wohlstand zu schützen. Ziel muss es bleiben, die globale Erwärmung des Planeten auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen, um weiter eskalierende Klimafolgen zu begrenzen.</p> <p>Je erfolgreicher Klimaschutz betrieben wird, desto wirksamer kann die Klimaanpassung an unvermeidliche Folgen der globalen Erwärmung noch ausfallen. Misslingt der Klimaschutz, steigen die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft überfordern. Auch noch so erfolgreicher Klimaschutz und kluge Anpassungsstrategien werden Restrisiken der globalen Erwärmung nicht vollständig ausschließen und umfassenden Katastrophenschutz nicht vermeiden können. Dies sind, im Zeitalter globaler Erwärmung, Gemeinschaftsaufgaben, denen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen müssen.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Altlastenprogramm

Als Grundlage für die Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wurde ein Altlastenprogramm in M-V aufgebaut. Das Umweltministerium M-V gewährt im Rahmen dieses Programms unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Die Altlastenfinanzierung ist ein Betrag, um die von diesen Flächen möglicherweise ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, den Boden und das Grundwasser zu sanieren und die flächenschonende Wiedernutzung von Industriebrachen zu fördern. - Die Kommunen können anteilig bei der Erkundung ihrer altlastverdächtigen Flächen und bei der Sanierung und Überwachung ihrer Altlasten gefördert werden. Die Mittelvergabe erfolgt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und der "Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten-Finanzierungsrichtlinie - AlaFR)" vom 24.08.1993. - In M-V gilt wie in allen neuen Bundesländern die Freistellungsregelung nach Art. 1 § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz, geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22. März 1991. Danach können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Verantwortung für Umweltschäden, die vor dem 1. Juli 1990 entstanden sind, freigestellt werden. In der Regel trägt das Unternehmen dann nur noch einen Eigenanteil von ca. 10 % an den Sanierungskosten. Bewilligungs- und Freistellungsbehörden sind in M-V die jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.

Verwaltungsvorschrift zur Änderung und Verlängerung der Geltungsdauer der Verwaltungsvorschrift „Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden ..."

Der Ministerrat beschließt die Verwaltungsvorschrift zur Änderung und Verlängerung der Geltungsdauer der Verwaltungsvorschrift „Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier (VV Wiederaufbau RLP 2021)“ vom 23. September 2021 (MinBl. S. 126), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 10. März 2026 (MinBl. S. 42), bis zum 31. Dezember 2031.

Änderung der Verwaltungsvorschrift „Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-P

Der Ministerrat beschließt die Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift „Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel - Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg- Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier (VV Wiederaufbau RLP 2021)“ v om 23. September 2021 (MinBl. S. 126), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 5. März 2024 (MinBl. S. 132).

Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift „Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021

Der Ministerrat beschließt die Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift „Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers vom 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg- Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier (VV Wiederaufbau RLP 2021)“ vom 23. September 2021 (MinBl. S. 126), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 24. Juni 2025 (MinBl. S. 282).

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