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Förderung nach EU-MLUK-Forst-Richtlinie im Land Brandenburg (WMS)

Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Maßnahmebereiche: I: Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft II: Inanspruchnahme von Beratungsdiensten III: Vorbeugung von Waldschäden Dieser Dienst veröffentlicht verschiedene Förderthemen.

Erforschung, Herstellung und Vertrieb von nachhaltigen antimikrobiellen Stoffen und deren Herstellungsverfahren.

Zielsetzung: Die Verwendung von chemischen antimikrobiellen Stoffen wie Antibiotika, Pestiziden und Kupfer in der Landwirtschaft führt zu erheblichen Umwelt- und Gesundheitsproblemen. Die Rückstände dieser Stoffe verbleiben im Boden und im Wasser und beeinträchtigen die Lebensfähigkeit von Mikroorganismen. Sie stören das natürliche mikrobielle Gleichgewicht in der Umwelt, verringern die biologische Vielfalt und ökologische Funktion, schädigen nützliche Organismen, verunreinigen Trinkwasservorräte und führen zu Bodendegradation und Nährstoffverarmung. Besonders besorgniserregend ist jedoch, dass der nicht-zielgerichtete Einsatz von chemischen antibakteriellen Stoffen zur Resistenzentwicklung von Bakterien und deren Ausbreitung geführt hat. Tatsächlich haben sich die Antibiotikaresistenzen laut WHO zu einer der größten Bedrohung für die öffentliche Gesundheit entwickelt. Resistente Bakterien fordern pro Jahr ca. 1,4 Mio. Opfer (10 Mio. Menschen p.a. im 2050). Besonders der großflächige, ungezielte Einsatz von Antibiotika und Pestiziden in der Landwirtschaft, wird für die Entstehung solcher Resistenzen bei Bakterien verantwortlich gemacht. Medea Biopharma GmbH ist ein Biotechnologieunternehmen, das eine neue Generation nachhaltiger und umweltfreundlicher antibakterieller Lösungen auf Basis von Bakteriophagen (kurz: Phagen) entwickelt, um die globale Krise der antimikrobiellen Resistenz zu bekämpfen. Phagen sind sichere, hochspezifische und natürliche Mikroorganismen, die gezielt Bakterien abtöten. Sie sind biologisch abbaubar, umweltfreundlich, hinterlassen keine schädlichen Rückstände und können sich an bakterielle Resistenzen anpassen. Das Ziel des Unternehmens ist es, eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen chemischen antibakteriellen Mitteln anzubieten. Fazit: MEDEA hat im vergangenen Jahr zentrale Meilensteine beim Aufbau des Labors, der Forschung & Entwicklung erreicht. Gleichzeitig wurde eine klare strategische Positionierung im Veterinärbereich vorgenommen. Daraus resultierte die Auswahl zweier priorisierter Arzneimittelprojekte für Haustiere. Die Entwicklung erster Produktkandidaten wurde gestartet, Regulatorische Analysen und Planungen durchgeführt, erste Fördermittel gesichert und strategische Partnerschaften vorbereitet. Auch auf unternehmerischer Ebene konnte MEDEA internationale Sichtbarkeit erlangen - durch Auszeichnungen bei renommierten Start-up- und Branchenwettbewerben, Teilnahme an internationalen Förderprogrammen. In den kommenden Monaten liegt der Fokus auf den regulatorischen Angelegenheiten, auf dem Aufbau eigener Produktionskapazitäten sowie auf der Weiterentwicklung anvisierter Produkte.

Geothermie für die Wärmewende: Flankierung des Rollouts der Mitteltiefen Geothermie in Deutschland, Teilvorhaben: Verifizierung von Bewertungskriterien nach dem PlayType Konzept, Explorationsseismik und Wissenstransfer über das GeotIS

Das hier skizzierte Projekt WarmUP zielt auf den Roll-Out der mitteltiefen, hydrothermalen Geothermie (Fördertemperaturen von ca. 40 bis 70 Grad C in Tiefen von 500 bis etwa 2.000 m) im Bereich der Wärmenutzung. Mittelfristiges Ziel ist der Ausbau von heute 1,4 TWh/a auf 10 TWh/a in 2030. Zusammen mit dem Projekt WärmeGut, mit dem das Potenzial der oberflächennahen Geothermie gehoben werden soll, wurde von BGR und LIAG im Austausch mit den Plänen des BMWK die 'Nationale Erdwärmestrategie' skizziert. Die Strategie zeigt auf, wie und in welchem Umfang Geothermie für eine nachhaltige, preisstabile, versorgungssichere Abdeckung des Wärmebedarfs in Deutschland umgesetzt werden kann. Für den Bereich der mitteltiefen Geothermie ist eine deutschlandweite Anschubhilfe für Explorationstätigkeiten zur Umsetzung von hydrothermalen Projekten mit hohen Erfolgsaussichten vorgesehen. Eine bundesweite durch Fördermittel unterstützte Explorationskampagne hilft, einerseits die deutsche Wirtschaft im Technologiesektor Energierohstoffe zu unterstützen und gleichzeitig Klimaschutzziele zu erreichen, indem die Geothermie gezielt als Erneuerbare Energie für den Wärmesektor unterstützt wird. Diese bundesweite Explorationskampagne sollte daher nach wissenschaftlich validen Kriterien erfolgen. Geförderte Explorationsstandorte sollten möglichst günstige Voraussetzungen bieten, und zwar geologisch als auch infrastrukturell aussichtsreiche Voraussetzungen. Derzeit fehlt ein Kriterienkatalog, nach dem Explorationsstandorte ausgewählt und bewertet werden können. Dieser Kriterienkatalog sollte praxistauglich sein und sowohl den Untertage- wie Übertage-Bereich abdecken, damit Geologie und Infrastruktur eines Standorts bewertet werden können.

Altlastenprogramm

Als Grundlage für die Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wurde ein Altlastenprogramm in M-V aufgebaut. Das Umweltministerium M-V gewährt im Rahmen dieses Programms unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Die Altlastenfinanzierung ist ein Betrag, um die von diesen Flächen möglicherweise ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, den Boden und das Grundwasser zu sanieren und die flächenschonende Wiedernutzung von Industriebrachen zu fördern. - Die Kommunen können anteilig bei der Erkundung ihrer altlastverdächtigen Flächen und bei der Sanierung und Überwachung ihrer Altlasten gefördert werden. Die Mittelvergabe erfolgt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und der "Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten-Finanzierungsrichtlinie - AlaFR)" vom 24.08.1993. - In M-V gilt wie in allen neuen Bundesländern die Freistellungsregelung nach Art. 1 § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz, geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22. März 1991. Danach können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Verantwortung für Umweltschäden, die vor dem 1. Juli 1990 entstanden sind, freigestellt werden. In der Regel trägt das Unternehmen dann nur noch einen Eigenanteil von ca. 10 % an den Sanierungskosten. Bewilligungs- und Freistellungsbehörden sind in M-V die jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.

Wasser

Das Referat "Siedlungswasserwirtschaft" ist obere Wasserbehörde und zuständig für die fachtechnische Bewertung von Fragen der Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung. Es besteht aus den drei Sachgebieten: Wasserrecht/ Abgaben/ Fördermittel, Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung/ Wasserbau. Aufgaben: - Festsetzung und Verrechnung der Abwasserabgabe und Wasserentnahmeabgabe - Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft (Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung) - Wasserrechtliche Genehmigungen zu abwassertechnischen Anlagen und Wasserversorgungsanlagen und Bewilligungen - Wassersicherstellung und Notwasserversorgung - Fachaufsicht über die Unteren Wasserbehörden - fachtechnische Vorbereitung der wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren der LMBV in den Braunkohlensanierungsgebieten - fachliche Bewertung der bergrechtlichen Sonderbetriebspläne Grundwasserwiederanstieg - Überwachung des Grundwasser- und Oberflächenwassers im Bereich des Sanierungsbergbaus - Erarbeitung von Grundsätzen und behördliche Begleitung bei der Renaturierung bergbaulich beeinflusster Fließgewässer - Erteilung hydrologischer Auskünfte - Mitwirkung an der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen - Umsetzung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne FGG Elbe - fachtechnische Begleitung von wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG und sonstige PFV mit Wasserrechtstatbeständen - bautechnische Prüfung, Überwachung und wasserrechtliche Abnahme von planfestgestellten Maßnahmen - Mitarbeit am operativen Hochwasserschutz und fachliche Beratung und Kontrolle der Wasserwehren - Überwachung der Talsperren und Speicher gemäß § 84 (1) SächsWG - fachliche Begleitung der Hochwasserschutzkonzepte an Gewässern II. Ordnung - Teilnahme an Gewässer- und Deichschauen

Zuwendungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen

Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr deutlich zu senken. Durch Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit sollen die besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer – unter anderem Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren – für Gefahren im Verkehr sensibilisiert und über Möglichkeiten aufgeklärt werden, mit denen sich Risiken vermeiden oder verringern lassen. Die Verkehrssicherheitsarbeit ist keine Aufgabe einer einzelnen Verwaltung. Sie wird im Land Berlin durch die mit dem Thema befassten Senatsverwaltungen (Mobilität, Bildung und Inneres mit der Polizei Berlin), die Bezirke sowie den vielfältigen Beteiligten, die aktiv an Maßnahmen mitwirken getragen. Die Abteilung Tiefbau bietet Möglichkeiten der gezielten finanziellen Unterstützung als Zuwendung für Personal- und Sachmittel an, um insbesondere die von freien Trägern oder anderen Organisationen initiierten Verkehrssicherheitsmaßnahmen und entsprechende (ehrenamtliche) Aktivitäten gegebenenfalls auch finanziell abzusichern, wenn der Träger dazu finanziell nicht vollständig selbst in der Lage ist. Die Antrags- und Fördermodalitäten sind in der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung und zur Förderung der Verkehrssicherheit geregelt. Die geförderten Projekte sollen sich prinzipiell mit ihren Angeboten an Analysen zum Verkehrsunfallgeschehen orientieren. Im Verkehrssicherheitsprogramm 2030 sind klare Auffälligkeiten im Unfallgeschehen mit schwerem Personenschaden identifiziert worden. Die drei Hauptverkehrsgruppen sind Fußverkehr, Radverkehr und motorisierter Verkehr. Die zwei besonders vulnerablen Altersgruppen sind einerseits Kinder und Jugendliche sowie andererseits Seniorinnen und Senioren. Daraus hat sich ergeben, dass folgende fünf Handlungsschwerpunkte rund 84 % des Unfallgeschehens mit schwerem Personenschaden abbilden: (1) Fußverkehr beim Überqueren der Fahrbahn, (2) Radverkehr an Kreuzungen und Einmündungen, (3) motorisierter Verkehr an Kreuzungen, (4) Unfälle mit Kindern und Jugendlichen und (5) Unfälle mit Seniorinnen und Senioren. Für die Handlungsschwerpunkte des Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2030 wurden im Interesse der Steigerung verkehrssicheren Verhaltens im Straßenverkehr Förderschwerpunkte entwickelt und dazugehörige Zielgruppen festgelegt (siehe Förderrichtlinie, Kapitel 3, Absatz 1). Wenn Sie Interesse an der Förderung Ihrer Maßnahme haben, können Sie einen Projektantrag bei der Abteilung Tiefbau – Gruppe Finanzierung/Zuwendungen einreichen. Bitte senden Sie hierzu die u. a. Antragsunterlagen elektronisch per E-Mail an VAB-Zuwendungen@SenMVKU.berlin.de . Der Antrag wird nachfolgend geprüft. Bei Unklarheiten oder Fragen vor Einreichung des Antrags steht die Bewilligungsbehörde beratend zur Seite. Weitere Informationen, auch zu bestehenden Maßnahmen, sind dem Internet-Auftritt www.berlin-sicher-mobil.de zu entnehmen.

Staatssekretär Eichner übergibt Förderung über rund 400.000 Euro an Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Das Umweltministerium unterstützt den Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit knapp 400.000 Euro bei der Starkregen- und Hochwasservorsorge. Dafür sorgen drei Förderbescheide aus dem Programm „Klima III“, die Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner heute an Landrat Andy Grabner überreicht hat. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils investiert der Landkreis rund 441.400 Euro. Der Großteil des Zuschusses fließt in zwei mobile Netzersatzanlagen (100 kVA), mit denen Pumpen oder Beleuchtung bei Starkregen betrieben und Gebäude bei hochwasserbedingten Stromausfällen versorgt werden können. Zudem will der Landkreis in ein geländegängiges Elektrofahrzeug für die eigene Wasserbehörde investieren. Geplant ist darüber hinaus die Anschaffung einer Cloud-Lösung für die Kommunikation mit kommunalen Wasserwehren, damit im Ernstfall eine schnelle und gezielte Koordinierung der Einsatzkräfte gemeindeübergreifend im gesamten Landkreis erfolgen kann. Eichner sagte: „Auch wir in Sachsen-Anhalt sind durch den fortschreitenden Klimawandel mit zunehmenden Gefahren von Hochwasser und Starkregen konfrontiert. Wer hier klug vorsorgt, schützt die Menschen vor Ort und auch die Infrastruktur. Deshalb unterstützen wir unsere Kommunen mit dem Programm ‚Klima III‘ bei der Anpassung an den Klimawandel. Ich freue mich, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld aktiv in die Starkregenvorsorge investiert und auch weitere Projekte plant, um die Klimaresilienz in der Region zu stärken.“ „Mit den geplanten Investitionen in die neuen mobilen Netzersatzanlagen, dem geländegängigen Elektrofahrzeug sowie der Cloud-Lösung stärken wir unsere Handlungsfähigkeit im Katastrophenschutz und schaffen zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Der der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bereitet sich damit gezielt auf mögliche Krisenszenarien vor – von Starkregenereignissen bis hin zu großflächigen Stromausfällen. Wir investieren in moderne, nachhaltige Technik, um im Ernstfall schnell und effektiv helfen zu können“, betonte Landrat Andy Grabner. „KLIMA III“: 35 Millionen Euro für Anpassung an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Umweltministerium unterstützt mobile Starkregenvorsorge in Zerbst mit 306.000 Euro

Vier gewinnt – das gilt in jedem Fall für die Stadt Zerbst/Anhalt! Bürgermeister Andreas Dittmann konnte heute schließlich gleich vier Förderbescheide aus dem Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ von Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner entgegennehmen. Mit dem Zuschuss von insgesamt 306.000 Euro will die Stadt den Schutz vor Hochwasser und Starkregen stärken – und inklusive Eigenanteil sogar rund 340.000 Euro investieren. Zerbst/Anhalt ist mit 56 Ortsteilen auf rund 467 Quadratkilometern Fläche die fünftgrößte Gemeinde in Deutschland. Zudem liegen viele Ortsteile direkt an der Elbe oder an der Nuthe. Beim Schutz vor Hochwasser und Starkregen sind die Herausforderungen also groß. Daher investiert die Stadt mit Unterstützung des Umweltministeriums jetzt in mobile Systeme, die im gesamten Stadtgebiet zum Einsatz kommen können. Konkret geplant ist die Anschaffung • einer mobilen Netzersatzanlage für den Betrieb von Pumpen und Beleuchtung bzw. die Versorgung von Gebäuden bei Stromausfällen • einer mobilen Hochwasser- und Starkregenpumpe mit elektrisch betriebenem Stromaggregat, die mit geringem Personalbedarf bis zu 300 Kubikmeter Wasser pro Stunde vom überfluteten Bereich wegleiten kann • einer stationären Hygiene- und Waschanlage zur Reinigung kontaminierter Einsatzkleidung • eines mobilen Systems zum Hochwasser- und Starkregenschutz, das auf 200 Metern Länge bis zu einer Höhe von 100 Zentimetern verwendet und innerhalb einer Stunde mit nur 2 Personen komplett aufgebaut werden kann. Eichner betonte: „Ich freue mich, dass Zerbst die notwendige Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel nicht auf die lange Bank schiebt, sondern vielmehr zu den Vorreitern in Sachsen-Anhalt gehört. Wer gegen Hochwasser und Starkregen vorsorgt, der schützt Einwohner und Eigentum. Deshalb unterstützen wir unsere Kommunen bei diesen wichtigen Investitionen – auch wenn ich hoffe, dass die neue Technik künftig möglichst selten zum Einsatz kommen muss.“ Zerbsts Bürgermeister Andreas Dittmann unterstrich: „Die Jahrhunderthochwasser 2002 und 2013 sollten jeden sensibilisiert haben, um Vorsorge zu treffen. Bei 28 Elbkilometern ist das für uns eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit zugleich. Dabei merken wir bei den vielen besonderen Wetterlagen, wie wichtig Vorsorge für den Ernstfall ist. Ich bin dem Land sehr dankbar, uns hierbei zu unterstützen, um für besondere Ereignisse gut vorbereitet zu sein.“ „KLIMA III“: 35 Millionen Euro für Anpassung an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Evaluierung und Weiterentwicklung des EU ETS im Rahmen der Novellierung der ETS-RL und des European Green Deal mit ökonomischem Schwerpunkt

Im Rahmen des European Green Deal hat die Europäische Kommission (KOM) im Juli 2021 einen Entwurf für die Novellierung der EU-Emissionshandelsrichtlinie vorgelegt. Dieser Entwurf ist unter anderem im Zusammenhang mit der vorgesehenen Ambitionssteigerung der EU-Klimaschutzziele bis 2030 notwendig. Die Verhandlungen hierzu werden sich voraussichtlich bis 2023 ausdehnen. Die Novellierung der Richtlinie wird wesentlich durch eine strukturelle Weiterentwicklung des EU-ETS geprägt sein. Diese umfasst u.a. folgende Bereiche: - Ambitionssteigerung durch Absenkung des Cap, - mögliche Fortentwicklung und potenzielle Neuschaffung von Förderinstrumenten (Innovationsfonds etc.), - Ausweitung des Anwendungsbereichs (zum Beispiel Seeverkehr) und/oder Ergänzung um einen separaten Emissionshandel für die Nutzung von Brennstoffen in anderen Sektoren analog zum deutschen nEHS; - Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage (Weiterentwicklung der Zuteilung und Zusammenspiel mit Grenzausgleichsmaßnahmen). Das Projekt hat einen ökonomischen Schwerpunkt und soll die DEHSt als zuständige Behörde und das BMU als federführendes Ressort in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen.

Katrin Eder: „Der Wiederaufbau in der Eifel kommt voran“

Umwelt- und Klimaschutzministerin besucht Projekte in Echtershausen, Rittersdorf und Kordel „Der Wiederaufbau im Ahrtal ist eine Daueraufgabe, die vier Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe immer noch Priorität hat. Der Wiederaufbau gibt den Menschen Perspektive, damit sie in ihrer Heimat bleiben können. Zugleich geht es um Zukunftsfähigkeit und Resilienz. Gebäude werden energieeffizient, Brücken hochwasserangepasst, Infrastruktur und Verkehrswege werden widerstandsfähig gegen Extremwetteranlagen gebaut und die Abwassersysteme sorgen künftig in besonderem Maße für den Gewässerschutz. Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge werden verstärkt und die Wiederherstellung von Gewässern geben dem Wasser mehr Raum und fördern Flora und Fauna, um möglichst gesunde Ökosysteme zu schaffen und erhalten. Das kommt am Ende auch unserem Trinkwasser zugute“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich gleich dreier Stationen in der Westeifel, bei denen sie Wiederaufbauprojekte besuchte. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm waren viele Orte von den Überschwemmungen betroffen. „Seit dem 15. Juli 2021 arbeitet mein Haus gemeinsam mit den von der Flutkatastrophe betroffenen Kommunen am Wiederaufbau im Bereich der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur. Das Klimaschutzministerium gewährt dabei fachliche und finanzielle Unterstützung für Wasser- und Abwassermaßnahmen, bei der Gewässerwiederherstellung, unterstützt auch im Bereich der Abfallbeseitigung, Wärmeversorgung und Mobilität.“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Station 1: Echtershausen (Eifelkreis Bitburg-Prüm) Nach dem verheerenden Hochwasser vor vier Jahren war Echtershausen nur über einen Waldweg erreichbar. Die einzige Zufahrtsstraße in den Ort war durch die Wassermassen zerstört worden. „Seitdem wurde gemeinsam eine große Wiederaufbauleistung erbracht. So konnte die Verbandsgemeinde Bitburger Land im Jahr 2022 für die Erneuerungsarbeiten der Abwasseranlagen im Bereich der Ortsgemeinde Echtershausen mit drei Förderbescheiden unterstützt werden. Weitere Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung sind im Maßnahmenplan des Kreises vorgesehen. Damit ist die Grundlage für deren Förderung gegeben“, erklärte die Ministerin im Beisein von Ortsbürgermeister Norbert Fleckner. Station 2: Rittersdorf (Eifelkreis Bitburg-Prüm) „Das Hochwasser 2021 hat die Gemeinde Rittersdorf hart getroffen, die Schäden waren erheblich. Häuser waren unbewohnbar, kein Wasser, kein Strom. Autos, Gastanks, Mauern, Außenanlagen, Kinderspielplätze einfach weggerissen. Auch die Burg und die Kita hat die Flut nicht verschont“, blickte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder zurück. Der Wiederaufbau dauert bis heute an. „Für die Reparatur und den Austausch von Abwasserpumpen sowie die Erneuerung eines Schaltschranks an der Kläranlage Rittersdorf konnte beispielsweise eine Zuwendung von 81.400 Euro gewährt werden. Weitere Arbeiten im Bereich der Kläranlage und am Abwasserpumpwerk Burg Rittersdorf stehen noch zur Förderung an“, erläuterte Katrin Eder. In Rittersdorf wurde die Ministerin von Ortsbürgermeister Daniel Lichter empfangen. Station 3: Kordel (Kreis Trier-Saarburg) „Entlang der Kyll waren durch die Hochwasserkatastrophe 2021 viele Orte von den Überschwemmungen betroffen, Kordel ganz besonders heftig“, erinnerte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder im Beisein von Landrat Stefan Metzdorf (Kreis Trier-Saarburg), Bürgermeister Michael Holstein (Verbandsgemeinde Trier-Land) und dem Kordeler Ortsbürgermeister Medard Roth. „Rund 230 Häuser sind vom Hochwasser beschädigt worden. Das Bürgerhaus, in dem auch Feuerwehrgeräte standen, sowie die Kita hatte es besonders schwer getroffen“, so Katrin Eder. Derzeit stehen die Kosten für die Beseitigung des Hangrutsches im Verlauf der Zuwegung zum Hochbehälter Kordel zur Förderung im Rahmen der Wiederaufbauhilfe an. Der Förderantrag ist derzeit bei der SGD Nord zur Prüfung. „Auch die drei bei der Flut schwer beschädigten Hochwasserpumpwerke in Kordel werden wieder so instandgesetzt, dass die Anlagentechnik bei einem vergleichbaren Hochwasser geschützt ist“, erklärte die Ministerin weiter. Weitere Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Trinkwasserversorgung sind im Maßnahmenplan des Kreises vorgesehen. Damit ist die Grundlage für deren Förderung gegeben. Die Ministerin bilanzierte: „Wichtig ist, dass die Menschen in Eifel und Ahrtal das Gefühl haben, dass ihr Schicksal und ihre Zukunft dem Land weiter wichtige Anliegen sind. Jeder Wiederaufbau braucht einen langen Atem. Dem sind wir uns in der Landesregierung bewusst. Zugleich tut es gut, zu sehen, mit wieviel Mut, Tatkraft und Engagement der Wiederaufbau bewerkstelligt wird.“

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