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Sondierungsmaßnahmen und Fachkonferenzen zur Konzipierung und perspektivischen Gründung eines Tadschikisch-Deutschen und Usbekisch-Deutschen Instituts zum Schutz der Biodiversität (Biodiversity) und Ökosysteme (Ecosystems) in den Republiken Tadschikistan (TaGEB) und Usbekistan (UzGEB)

Durchführung eines Klimaschutz- und Energie-Effizienz-Netzwerkes 'EEN Sachsen

Das wirtschaftliche Potential für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz in deutschen Unternehmen ist riesig. Mit derzeit rentablen Technologien können erhebliche Energiekosten eingespart, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und Treibhausgas-Emissionen vermindert werden. Klimaschutz- und Energieeffizienz-Netzwerke mit 10 bis 15 Unternehmen bieten ein optimales Preis- Leistungsverhältnis, um die vorhandenen Potentiale zu heben. Noch ist dieser Ansatz in Deutschland wenig verbreitet. Dies soll sich in Zukunft ändern. Mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen der Klimaschutzinitiative wird die Wirtschaft in den nächsten Jahren beim Aufbau regionaler Kompetenzen und beim Aufbau von bis zu 30 Netzwerken unterstützt. Dabei werden neu entstehende Netzwerke bezuschusst und deren Arbeit laufend wissenschaftlich begleitet. Moderatoren und beratende Ingenieuren werden in Hinblick auf die Netzwerkarbeit weitergebildet und elektronische Berechnungshilfen für Energieeffizienz-Investitionen und Investitionen in erneuerbare Energien verbessert und neu entwickelt.

Klimagerechtes Haushalten

Im Zuge des klimagerechten Haushaltens werden klimaschutzbezogene Daten zu ausgewählten öffentlichen Klimaschutzinvestitionen im Rahmen der Haushaltsaufstellung systematisch erfasst und ausgewertet. Dies soll es erleichtern, finanzpolitische Entscheidungen gezielter an den Berliner Klimaschutzzielen auszurichten. Ein erstes Pilotprojekt wurde im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 durchgeführt. Die gewonnenen Ansätze werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 weiterentwickelt und fortgeführt. Der Senat von Berlin hat sich zum Pariser Klimaschutzübereinkommen und zu den Zielen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes bekannt. Das macht Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der Haushaltspolitik erforderlich. Das gilt unter anderem für Ausgaben in öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten, den Ausbau der Ladeinfrastruktur, den Solarausbau, dem Stadtgrün, der Begrünung von Dächern und Fassaden oder der Ausweisung von Fördermitteln. Die öffentlichen Mittel sollten aus Sicht des Klimaschutzes möglichst so eingesetzt werden, dass die Potenziale zur Einsparung von CO 2 -Emissionen im Einflussbereich des Landes ausgeschöpft werden können und dadurch eine Erreichung der Berliner Klimaschutzziele sichergestellt wird. Einen Beitrag dazu soll das klimagerechte Haushalten leisten. Es handelt sich dabei um einen innovativen Governance-Ansatz, mit dem der Anspruch, Klimaschutz als Querschnittsaufgabe zu verstehen, praktisch umgesetzt wird. Voraussetzung dafür ist, Klimaschutz stärker in bestehende Strukturen und Prozesse – wie hier in der Haushaltsaufstellung – zu integrieren. Beim klimagerechten Haushalten besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Senatsverwaltung für Finanzen. Das klimagerechte Haushalten schafft in erster Linie Transparenz. Ein direkter Einfluss auf die Entscheidung über Haushaltsmittel ist nicht gegeben. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 wurde eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu einer Auswahl von klimaschutzrelevanten Ausgabenpositionen durchgeführt. Dazu gehörte auch die Benennung der jeweils mit den Investitionen zu erreichenden CO 2 -Einsparungen. Die entsprechende Aufforderung erfolgte mit dem Aufstellungsrundschreiben. Die Eingaben wurden ausgewertet und in zwei Berichten zum klimagerechten Haushalten, jeweils für die Haupt- und Bezirksverwaltungen, veröffentlicht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in allen betrachteten Bereichen Mittel zur Finanzierung von Klimaschutz in Ansatz gebracht wurden. Das gilt für Investitionen in den Neubau energieeffizienter öffentlicher Gebäude ebenso wie für Investitionen in die eergetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands, den Ausbau der Photovoltaik auf öffentlichen Dächern, die Umstellung öffentlicher Fahrzeugflotten auf CO 2 -freie Antriebe und den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Zusätzlich sieht der Doppelhaushalt 2024/2025 erhebliche Mittel für die Förderung von Investitionen verschiedenster privater oder öffentlicher Akteure in wichtige Klimaschutzmaßnahmen vor. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind weitere, öffentliche Investitionen, aber auch solche aus der Wirtschaft und Privathaushalten erforderlich. Die Ergebnisse sind den Berichten zum klimagerechten Haushalten zu entnehmen. Der Senat hatte beschlossen, die entwickelten Ansätze entlang der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 fortzusetzen. Dabei wurde erneut eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu Haushaltsanmeldungen in ausgewählten Bereichen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durchgeführt. Zu den technischen Fragen der Abfrage stehen weitere Informationen im Beschäftigtenportal zur Verfügung. Die sich daraus ergebenden Berichte zum klimagerechten Haushalten werden auf dieser Seite veröffentlicht. Viele andere Städte weltweit führen bereits Klimabudgets. Darunter sind im Allgemeinen Verfahren zu verstehen, mit denen Erwägungen zum Klimaschutz in die Aufstellung öffentlicher Haushalte eingebracht werden. Die norwegische Hauptstadt Oslo nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Aber auch andere Städte wie London, New York City, Paris und Wien sind entsprechende Schritte gegangen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz steht mit diesen in einem fachlichen Austausch. Unter den Bundesländern nimmt Berlin bisher eine Vorreiterrolle ein. Pressemitteilung vom 10.10.2023: Senat legt Bericht zu Auswirkungen des Haushalts auf den Klimaschutz vor

Förderung nach EU-MLUK-Forst-Richtlinie im Land Brandenburg (WMS)

Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Maßnahmebereiche: I: Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft II: Inanspruchnahme von Beratungsdiensten III: Vorbeugung von Waldschäden Dieser Dienst veröffentlicht verschiedene Förderthemen.

Forstliche Umweltkontrolle (forstliches Umweltmonitoring) im Land Brandenburg

Das SG Forstliche Umweltkontrolle/Bodenkunde erbringt auf Ebene der hoheitlichen Zuständigkeit für den Wald Informationen für Politik und Forstwirtschaft zur nachhaltigen, ökonomisch erfolgreichen und ökologisch verträglichen Bewirtschaftung der Wälder. Voraussetzung einer qualifizierten und zeitnahen Politikberatung sind die zielgerichtete Analyse und Bewertung der Risiken und Potentiale für den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Herausforderungen des Klimawandels, die Luftverschmutzung und der sich ändernden Bewirtschaftungsansprüche an Wälder erfordern ein forstliches Umweltmonitoring im Sinne eines integrativen Waldmonitoring. Im Forstlichen Monitoring sind zugleich Landes-, Bundes- als auch Europäische Monitoringaufgaben beispielhaft integriert. Der Bundesrepublik Deutschland erwachsen aus internationalen Vereinbarungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (MCPFE), zum Klimaschutz (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll), zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) und zur Luftrein¬haltung (CLRTAP) vielfältige Berichtspflichten, die nur auf Grundlage eines forstlichen Umweltmonitoring erfüllt werden können. Die EU-weit etablierten Monitoringprogramme (EU Level I bzw. BZE/WZE und Level II) bieten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage und die Infrastruktur für das Waldmonitoring. Sie werden im Rahmen eines aufzubauenden europäischen Waldmonitoring (European Forest Monitoring System EFMS) weiterentwickelt und mit anderen Erhebungen (z. B. BWI) abgestimmt und verknüpft. Die aus dem Waldmonitoring abgeleiteten Risikobewertungen und Anpassungsmaßnahmen für die Waldbewirtschaftung sind ein wichtiges Element moderner Dienstleistung für die forstliche Praxis und bilden unverzichtbare Entscheidungshilfen für die Forst- und Umweltpolitik. Das forstliche Monitoring zum Waldzustand liefert wichtige Grundlagen zu strategischen Entscheidungen zur Waldentwicklung. Schwerpunkte: - Erfassung der Dynamik der stofflichen (Wasser, Immission CO2, O3; Deposition N, Säure) und energetischen (Strahlung, Temperatur, Wind) Umwelteinwirkungen auf den Wald (Level II) - Erfassung ihrer Wirkungen auf den Zustand der Waldökosysteme (Pflanzenvitalität, Bodenzustand, Wasser-, Kohlenstoff- und Nährstoffhaushalt, Biodiversität) Level I, LWI, BZE und Level II - Abschätzung der Folgen für die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen für die Gegenwart, Aufklärung ihrer kausalen Zusammenhänge und Entwurf von Szenarien zur Prognose. - Bodenzustanderfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Waldbodenschutz - Erstellung periodischer Waldzustandsbericht - Kennzeichnung von Risikogebieten für die Forstwirtschaft (Wachstumsbedingungen, Waldbrand, Insekten, Stürme unter Einbeziehung verschiedener Klimaszenarien) zum zielgerichteten Einsatz von Haushaltsmitteln und Fördergeldern (Regionalisierung), - Ermittlung von Daten zur Abschätzung der Kohlendioxid-Speicherfähigkeit der Wälder sowie Veränderungen dieses Speichers bei bestimmten Nutzungsoptionen. - Bearbeitung bodenkundlicher Sonderstandorte und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Waldentwicklung Gutachten für die Forstverwaltungen als TÖB bei Emittenten in Waldnähe (Biogasanlagen, Tierhaltungsstätten)

Capacity building in Conservation Finance, Training Course: Sustainable Finance Mechanismus for Conservation for the Caucasus Region I

Kopie von Meldung_GA_per_30092025_MW.xlsx

Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2012 - 30.09.2025 17.10.2025 Stand: 30.09.2025 Gewerbliche Wirtschaft Zuwendungsempfänger Jahr der Bewilligung Zuschuss gesamt 2 point fashion GmbH202118.388,05 3b Metallbau GmbH und Metallbauunternehmen Berger & Burdzik UG & Co. KG201955.689,79 3P Plastic GmbH2016210.880,93 3P Plastic GmbH201994.500,00 3P Plastic GmbH2020195.000,00 A & L - Kunststoff GmbH201655.020,00 A. Fengler Hermann Uhlmann Maschinen- und Waagenbau GmbH202234.940,00 A. Karstens Oberflächenreinigung GmbH201247.255,35 A. u. M. Automatendreherei und Mechanik GmbH201434.500,00 Abfalter GmbH & Co. KG20211.672.622,92 ABP Maschinenbau GmbH2018261.965,19 ABP Maschinenbau GmbH2021289.194,88 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2013827.379,46 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2016943.871,17 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2018514.417,41 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH2019308.171,62 ABP-Innovative Blechbearbeitung GmbH20211.307.263,00 ACM Coatings GmbH201516.275,87 ADDCON Europe GmbH2015563.872,39 ADDINOL Lube Oil GmbH2015816.800,57 ADDINOL Lube Oil GmbH20181.950.000,00 Adler Gastronomie GmbH2016247.702,77 advanto Software GmbH2021161.019,02 AGCO Hohenmölsen GmbH20132.678.193,00 AGCO Hohenmölsen GmbH20201.800.000,00 AGCO Hohenmölsen GmbH20243.150.000,00 Agora Akademie Goitzsche GmbH2017476.000,00 AGRAVIS Ost GmbH & Co. KG20231.751.926,29 AGROFERT Deutschland GmbH und Wittenberger Bäckerei GmbH201511.250.000,00 AIM Recycling Germany GmbH20202.032.281,21 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH Air Liquide Industriegase2012450.000,00 airleben GmbH und Greiner & Neupert GbR201475.535,59 AKK Industrieservice & Handels GmbH und AKK Verwaltungs GmbH & Co.KG2016303.466,57 Akkodis Germany DCE GmbH und Akkodis Germany GmbH20202.541.246,00 Albert Gerüst- und Gerätetechnik GmbH2021184.250,00 Aleithe Haftetiketten GmbH u. Aleithe Haftetiketten Handel u. Verw. GmbH2016933.988,26 Aleithe Haftetiketten GmbH u. Aleithe Haftetiketten Handel u. Verw. GmbH20231.260.000,00 Alexander Laurig202155.000,00 Alexander Polzin2021200.925,00 ALEXMENÜ GmbH & Co. KG2014409.755,26 ALEXMENÜ GmbH & Co. KG2016138.608,87 Allfein Feinkost GmbH & Co. KG2021900.000,00 ALRAUN GmbH und Beate Babock2021147.790,19 Altmärkischer Werkzeugbau GmbH und Jens Ehrlich2013180.000,00 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2012 - 30.09.2025 Zuwendungsempfänger Altmärkisches Kraftfutterwerk GmbH Rittleben 17.10.2025 Stand: 30.09.2025 Jahr der Bewilligung 2016 Zuschuss gesamt 83.355,55 Aluva GmbH und Christian Pape2012549.000,00 Ambulanz Mobile GmbH & Co. KG2021997.485,00 AMG Lithium GmbH20235.500.000,00 AMS Arneburger Masch.u.Stahlbau GmbH und AMS Holding GmbH & Co. KG20131.985.000,00 AMS Arneburger Masch.u.Stahlbau GmbH und AMS Holding GmbH & Co. KG2017250.000,00 Andre Matz2017100.750,00 Andreas Auerbach201987.166,66 Andreas Baatz201646.200,00 Andreas Breitenstein202319.578,02 Andreas Eimann201249.313,30 Andreas Gaedke202335.000,00 Andreas Mai2016100.316,22 Andreas Wieprich202122.480,00 Anja Kruse202269.094,10 Anlagenbau Sandersleben GmbH2014269.568,50 Annegret Opitz20124.865,00 ante-holz Rottleberode GmbH20203.750.000,00 Arche Naturhaus GmbH2021397.500,00 ARTE Möbel GmbH, Rocco Esposito & Timo Heße GbR2012125.075,88 ARYZTA Bakeries Deutschland GmbH und ARYZTA AG201310.000.000,00 Assmann Sicherheitssysteme Tim Assmann e.K.2021209.934,06 ATLAS Zaunsysteme GmbH2024243.000,00 Aug. Hedinger GmbH & Co.KG20202.065.000,00 Autochemie Bitterfeld GmbH2017313.301,53 Autochemie Bitterfeld GmbH202358.320,00 Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH201561.113,06 Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH201662.500,00 AVD CNC-Blechverarbeitung GmbH2016252.942,28 Avicare+ GbR2013259.813,00 Avnet Logistics Bernburg GmbH & Co. KG202311.250.000,00 awab Umformtechnik und Präzisionsmechanik GmbH2012386.910,00 awab Umformtechnik und Präzisionsmechanik GmbH2020345.000,00 AWT Umwelttechnik Eisleben GmbH2023385.000,00 Axel Krüll201738.239,80 Axel Ulrich GmbH und GorDia UG (haftungsbeschränkt) Verwaltung & Co. KG2018104.007,81 Axel Ulrich GmbH und GorDia UG (haftungsbeschränkt) Verwaltung & Co. KG2024286.260,00 Axel Walter Friedrich Pieper2013192.000,00 AZW Agrarzentrum Warsleben Dienstleistungsgesellschaft mbH2021130.800,00 B.T. innovation GmbH2022342.400,00 B.T.R. GmbH2014656.978,57 BA Glass Germany GmbH2013910.000,00 Babock Laser- und Metalltechnik GmbH2021788.745,08 Bänninger Rohrleitungssysteme GmbH2017781.428,80 Bau- u. Möbeltischlerei Dähne GmbH und Jens Dähne2014509.689,65 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Controlling und Statistik Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verzeichnis der Begünstigten für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum 01.01.2012 - 30.09.2025 Zuwendungsempfänger 17.10.2025 Stand: 30.09.2025 Jahr der Bewilligung Zuschuss gesamt Bau- und Möbeltischlerei Frank Heine GmbH und Frank Heine201529.050,00 BauFa Bau- und Fahrzeugtechnik Erxleben Gesellschaft mit beschränkter Haftung2023120.000,00 Baumgart & Thomas Holzbau GmbH202028.500,00 BBE Vertriebsgesellschaft mbH2017234.600,00 BBE Vertriebsgesellschaft mbH202146.338,40 BD-Natursteine Fliesen & Platten GmbH2012140.000,00 beachemie GmbH20222.850.000,00 Befesa Aluminium Germany GmbH20138.505.187,50 BEHOWA Beton- und Holzwaren GmbH2012293.299,27 BEHOWA Beton- und Holzwaren GmbH20211.114.500,00 Beiselen GmbH20126.300.000,00 BERRETZ IT-Systeme GmbH2022133.839,89 Bessert Anlagen & Fahrzeugtechnik GmbH2021117.500,00 Bestehorn201270.633,80 Bestehorn Sondermaschinenbau GmbH & Co. KG und Reinhard und Dietrich Bestehorn GbR201684.487,46 BETOHOLZ GmbH2019231.250,00 BETOHOLZ GmbH2021530.625,00 Betonfertigteilwerk Aschersleben GmbH201925.218,75 Bettina Hennig2013100.000,00 BeXema GmbH201920.398,90 BHMC Berlin Hotel Management Consulting GmbH201963.150,00 Biber-Beton GmbH & Co KG2017336.261,69 Biber-Beton GmbH & Co KG2021147.127,99 BioNTech Delivery Technologies GmbH201216.191,49 Biotic Science Holding AG und Senzyme GmbH20171.335.752,06 Biotopia Hofmolkerei GmbH & Co. KG201866.621,09 Bischoff Industriebremsen GmbH201341.985,00 BlecTec GmbH2017532.250,00 BlecTec GmbH2017101.160,00 Bley Holz GmbH Sägewerk & Holzhandel und Bernhard Bley201615.250,00 BLM Gesellschaft für Bohrlochmessungen mbH2018169.810,75 Blume-Rollen GMBH2014216.772,40 BNT Chemicals GmbH20211.800.000,00 Bögelsack Möbelmanufaktur GmbH201283.250,00 Bögelsack Möbelmanufaktur GmbH201968.819,49 Bonback Halle (Saale) GmbH201711.250.000,00 Brandschutztechnik Schlichtiger GmbH2019191.400,00 Brauckhoff Fenster und Türen e.K.2013147.135,00 Brauckhoff Fenster und Türen e.K.2014602.000,00 Brauckhoff Fenster und Türen e.K.2019122.000,00 Brauerei Landsberg GmbH201882.500,00 BRE Brandschutzsysteme und Metallbau GmbH201218.750,00 Brezelbäckerei Ditsch GmbH und Valora Holding Germany GmbH20184.500.000,00 bridgefield GmbH2016124.739,98 bridgefield GmbH201782.997,44

Fördergebietsgrenze des Landes Brandenburg

Die Fördergebietsgrenze umfasst die Länder Berlin und Brandenburg und legt die Fläche fest, auf der die Agrarförderung durch diese beiden Länder koordiniert wird. Sie dient der Abstimmung der für die Belange der flächenbezogenen Agrarförderung gültigen Abgrenzung zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Es ist keine von der Landesgrenze zu Niedersachsen abweichende Festlegung einer Fördergebietsgrenze notwendig, da diese Grenze durch die Elbe gebildet wird.

Erwin Manz: „Kläranlagen bergen Klimaschutzpotenzial“

Klimaschutzministerium unterstützt klimafreundlichen Umbau der Kläranlage in Treis mit über 3,6 Millionen Euro „Kläranlagen sind in Kommunen oftmals die größten Stromverbraucher. Daher haben sie auch ein großes Potenzial, CO2 einzusparen. Damit dieses Potenzial genutzt werden kann, unterstützen wir die Modernisierung von Kläranlagen. Die Kläranlage in Treis kann durch die Umstellung auf Schlammfaulung ihren Eigenenergiebedarf decken“, sagte Umwelt- und Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz. „Die Einsparungen an Strom und CO2, die die Verbandsgemeinde Cochem mit dem Umbau der Kläranlage erreichen kann, sind beachtlich und kommen nicht nur dem Klima, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde zu Gute. Gleichzeitig wird die Abwasserbehandlung weiterhin auf hohem Niveau sichergestellt. Das zeigt uns: Potenziale für den Klimaschutz sind überall vorhanden, wir müssen sie nur nutzen“, so Manz bei der Förderbescheidübergabe zur Modernisierung der Kläranlage am heutigen Dienstag. Für die Umstellung der Kläranlage in Treis auf Schlammfaulung überreichte Erwin Manz dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Wolfgang Lambertz, einen Förderbescheid über 3.666.200 Euro, davon 2.212.400 Euro als Darlehen und 1.453.800 Euro als Zuschuss. Zur Behandlung des Schlamms nutzt die Kläranlage Treis bisher die aerobe Schlammstabilisierung. Die aerobe Schlammstabilisierung erfordert eine Belüftung, die viel Strom braucht. Die Schlammfaulung, auf die der Betrieb der Kläranlage Treis nun umgestellt wird, erfordert eine solche Belüftung nicht. Daher reduziert die Umstellung den Stromverbrauch der Kläranlage deutlich. Zudem wird das bei der Schlammfaulung entstehende Gas in einem Blockheizkraftwerk verstromt und der erzeugte Strom auf der Kläranlage verbraucht. Die entstehende Abwärme wird zur Beheizung des Faulbehälters genutzt, etwaige Überschüsse zur Beheizung des Betriebsgebäudes. Die Umstellung auf die Schlammfaulung ermöglicht es der Kläranlage außerdem, mit zeitweise auftretenden Spitzenbelastungen besser umzugehen. Dieser Förderbescheid folgt auf ein Darlehen in Höhe von 526.600 Euro, das der Verbandsgemeinde Cochem für die Erneuerung der Schlammentwässerung in der Kläranlage Treis zur Verfügung gestellt worden war. Die Investitionskosten für die Umstellung auf Schlammfaulung betragen knapp sieben Millionen Euro. Bürgermeister Wolfgang Lambertz freut sich auf die Vorteile, die die Umstellung auf Schlammfaulung für die Verbandsgemeinde bietet: „Mit der heutigen Förderbescheidübergabe setzen wir ein starkes Zeichen für eine zukunftsfähige, nachhaltige Abwasserwirtschaft in unserer Region. Die Investition in die Klärschlammfaulung ermöglicht nicht nur eine umweltfreundlichere Entsorgung durch deutliche Reduzierung der Klärschlammmengen, sondern auch die Rückgewinnung wertvoller Energie. Ich danke im Namen der Verbandsgemeinde Cochem herzlich für die Unterstützung und freue mich, dass wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten können.“

Hamburger Gründachförderung – Karte PLUS Förderung

Gefördert wird der Bau von Dachbegrünung auf Gebäuden im Innenstadtbereich Hamburg und Innenstadtbereich Bergedorf im Rahmen der Hamburger Gründachstrategie. Bei Maßnahmen in der Inneren Stadt sowie im Innenbereich von Bergedorf (s. Markierung auf der Karte) erhöht sich die Grundförderung im Förderprogramm der Investitions- und Förderbank um 15%.

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