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Nachhaltige Kapitalanlagen durch Finanzmarktregulierung - Reformkonzepte im deutsch-französischen Rechtsvergleich

Ein Ziel des deutschen Klimaschutzplans 2050 sind "effiziente Finanzmärkte für klimabewusste Investitionsentscheidungen". Als Lenkungsinstrumente können die Schaffung und Ausweitung von Transparenz im Kapitalmarktrecht und die Einführung eines Labels zur Kennzeichnung bestimmter Finanzprodukte dienen. Das im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführte Forschungsprojekt "Nachhaltige Kapitalanlagen durch Finanzmarktregulierung - Reformkonzepte im deutsch-französischen Rechtsvergleich" setzt sich mit beiden Lenkungsinstrumenten auseinander. Die Studie analysiert zunächst, ob und inwieweit institutionelle Anleger bereits nach geltendem deutschen Recht zur Berichterstattung über Umwelt- und Sozialbelange sowie Belange der Unternehmenführung verpflichtet sind. Sie betrachtet im Anschluss die Regime in Frankreich und untersucht, ob der deutsche Gesetzgeber berechtigt wäre, vergleichbare Transparenzregeln im Unternehmens- und Finanzmarktrecht vorzusehen und wie sich diese möglichst friktionslos in das bestehende Regime einfügen ließen. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse werden Reformvorschläge für das deutsche Recht entwickelt. Die Studie betrachtet ferner die Zertifizierung nachhaltiger Fonds im französischen und deutschen Recht. Sie setzt sich mit den Reformvorschlägen der Europäischen Kommission für eine "Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen" auseinander und geht der Frage nach, ob der deutsche Gesetzgeber befugt wäre, auf der Grundlage der europäischen Verordnung ein "grünes Label" zu schaffen. Die Studie entwickelt ferner einen Regelungsvorschlag für die Kennzeichnung ökologisch nachhaltiger Fonds in Deutschland. Quelle: Forschungsbericht

Implikationen der Marktregulierung im Kohlenstoffmarkt

Um den wachsenden Anforderungen an Handelsmärkte gerecht zu werden, hat die EU schrittweise eine Reihe von Regelungen im Bereich der Marktaufsicht angepasst und erweitert, die sich auch auf den EU-Emissionshandel auswirken. Die bedeutendste Änderung für den EU-Emissionshandel ist dabei die Einordnung von Emissionsrechten1 unter den Begriff der Finanzinstrumente. Dadurch wird der Emissionshandel in Zukunft grundsätzlich den in der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II; Markets in Financial Instruments Directive) festgelegten Regularien der Finanzmarktordnung unterfallen. Neben MiFID II wurden auch die Regelungen gegen Marktmissbrauch (CRIM-MAD/MAR; Directive on Criminal Sanctions for Market Abuse/Regulation on Market Abuse) sowie Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (sogenannte 4. Anti-Geldwäsche Richtlinie) überarbeitet. Zudem wurde mit dem Erlass der Verordnung über OTCDerivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR; European Market Infrastructure Regulation) ein umfangreiches Regelwerk zur Regulierung des Derivate-Markts geschaffen. Bis auf die 4. Anti-Geldwäsche Richtlinie sind alle Regelwerke bereits in Kraft getreten. Soweit möglich, werden die neuen Regelungen sowie ihre potentiellen Auswirkungen auf die einzelnen Marktteilnehmer und Marktplätze in diesem Papier zusammenfassend dargestellt, diskutiert und vorläufig bewertet. Die konkrete Ausgestaltung einiger insbesondere auch für den Emissionshandel relevanter Punkte der MiFID II sowie der MAR befindet sich derzeit noch in einem Konsultations- und Gesetzgebungsprozess unter Koordination der ESMA (European Securities and Markets Authority), weshalb eine abschließende Beurteilung der Änderungen des regulatorischen Rahmens in diesem Papier nur bedingt möglich ist. Die Vorschriften der MiFID II werden ab 2017 europaweit Geltung finden. Quelle: Forschungsbericht

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