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Green Budget Europe - Für eine umweltverträgliche Steuerpolitik

Green Budget Europe (GBe) wurde am 4. November 2014 unter der Leitung von James Nix gegründet. GBe will eine umweltverträgliche Steuerpolitik und die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen in Europa fördern. GBE setzt sich für die Verschiebung der Steuerlast von Arbeit auf umweltbezogene Steuern wie Steuern für Energie- und Ressourcenverbrauch, die Angleichung öffentlicher Ausgaben mit Nachhaltigkeitszielen und die Verringerung umweltschädlicher Subventionen ein. Gründungsmitglieder des GBE sind das Europäische Umweltbüro, Transport & Environment, die Finnish Association for Nature Conservation, die Clean Air Action Group und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, welches das GBE ursprünglich seit 2008 als Projekt geleitet hat.

Rohstoffeffizienz entlastet Wirtschaft, schont die Umwelt

Statistisches Bundesamt und Umweltbundesamt präsentieren neue Daten und Forschungsergebnisse zum Thema Rohstoffeffizienz Nach den neuesten Ergebnissen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes und des Umweltbundesamtes (UBA) kommt Deutschland beim Ressourcenschutz zu langsam voran. Das Ziel der Bundesregierung, die Rohstoffeffizienz bis 2020 im Vergleich zu 1994 zu verdoppeln, ist mit den bisherigen Maßnahmen nicht erreichbar. Zwar hat sich die Rohstoffeffizienz in den letzten Jahren in Deutschland erhöht; die Entwicklung ist jedoch immer noch nicht ausreichend, um die angestrebte Verminderung des Rohstoffverbrauchs zu erreichen. Etwa 60 Milliarden Tonnen Rohstoffe werden heute weltweit jährlich verbraucht: Tendenz steigend. Nicht nur Erdöl, auch andere Rohstoffe, wie Metalle und insbesondere die Seltenen Erden, sind bereits heute zur Mangelware geworden. „Ressourcen sparen ist neben dem ⁠ Klimaschutz ⁠ die zentrale umweltpolitische Herausforderung. Dies muss künftig stärker ins Bewusstsein rücken. Es gibt noch Einsparpotenziale bei den Unternehmen oder im Gebäudesektor, die wir dringend erschließen müssen. Dies hilft der Umwelt, spart Kosten und stärkt die Wirtschaft im internationalen Wettbewerb“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des ⁠ UBA ⁠. Ressourcenknappheit ist ein globales Problem. Die Ergebnisse des gemeinsamen Forschungsprojektes von Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt zeigen, dass ein Teil der Effizienzgewinne beim Rohstoffeinsatz nur darauf zurückzuführen sind, dass rohstoffintensive Vorleistungen im Ausland erbracht werden. Diese Rohstoffrucksäcke müssen sich auch in den Indikatoren zur Messung des Ressourcenverbrauchs widerspiegeln, denn nur dann können Rückschlüsse auf die tatsächliche Belastung für Umwelt und Wirtschaft gezogen werden. Experten schätzen, dass in der gewerblichen Wirtschaft noch 20 Prozent Einsparpotenziale bei den Materialkosten schlummern. Die Erschließung dieser Potenziale ist sowohl für die Unternehmen wie auch für die Gesamtwirtschaft profitabel. Nach den Ergebnissen von Modellrechnungen mit dem Panta Rhei Modell würden bei einer Senkung der Materialkosten durch indirekte Effekte bis 2030 das Bruttoinlandsprodukt um 14,2 Prozent steigen bei gleichzeitigem Rückgang der Staatsverschuldung um 226 Milliarden Euro. Damit kommt eine Ressourcenschonungspolitik auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Je knapper die Rohstoffe werden, desto attraktiver wird es, Produkte zu recyceln und Sekundärrohstoffe einzusetzen. Durch Recycling spart die deutsche Wirtschaft bereits jetzt jedes Jahr Rohstoffimporte im Wert von rund 3,7 Milliarden Euro. Das wirkt sich positiv auf die Umwelt aus. Ein Beispiel: Das Recycling von Kupfer verbraucht halb so viel Energie wie die Gewinnung von Kupfererz. Die Schlackemengen, die bei der Produktion kupferhaltiger Erze anfallen, können durch die Wiederverwertung ebenso verringert werden, bis zu 50 Prozent. Die Politik kann Anreize schaffen, um den Ressourcenverbrauch weiter zu senken. Besonders hoch ist der Ressourcenverbrauch im Bauwesen. Hier sind in erster Linie Sanierungen mit hoher Priorität zu fördern. Ein großes Problem sind insbesondere im Bereich der Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik die immer kürzeren Produktzyklen. Die Produkte werden zwar immer effizienter und Material sparender, doch werden die Geräte öfter ausgetauscht. „Eine gesetzliche Verlängerung der Garantiezeit auf drei oder vier Jahre wäre hier zum Beispiel eine Maßnahme, die den Ressourcenschutz fördert und zugleich den Verbrauchern unmittelbar nützt“, so Flasbarth. Zudem müsse die öffentliche Hand als positives Beispiel vorangehen, ihre Einkaufsmacht intensiver nutzen, um ressourceneffiziente Produkte und Dienstleitungen am deutschen Markt zu stärken. „Das von der EU-Kommission vorgegebene politische Ziel, im Jahr 2010 für 50 Prozent aller Beschaffungsmaßnahmen Umweltkriterien zu berücksichtigen ist der Weg in die richtige Richtung“, fordert Flasbarth.

Environmentally harmful subsidies in Germany

The report provides an overview of environmentally harmful subsidies in Germany and makes proposals for their reform or reduction. It focuses on subsidies that have a negative impact on the environmental goods climate, air, soil, water, biodiversity and landscape, as well as on health and the consumption of raw materials. The report analyzes subsidies and their environmental impacts in the areas of energy supply and use, transport, housing, as well as agriculture, forestry and fisheries. It focuses on the most important federal subsidies and only marginally considers subsidy programs at the state and municipal level. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Umweltschädliche Subventionen in Deutschland

Der Bericht gibt einen Überblick über die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland und macht Vorschläge zu ihrer Reform bzw. ihrem Abbau. Es werden Subventionen in den Blick genommen, die negativ auf die Umweltgüter Klima, Luft, Boden, Wasser, Artenvielfalt und Landschaft sowie auf Gesundheit und Rohstoffverbrauch wirken. Der Bericht analysiert Subventionen und ihre Umweltwirkungen in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Er konzentriert dabei sich auf die wichtigsten Subventionen des Bundes und betrachtet Förderprogramme auf Landes- und kommunaler Ebene nur am Rand. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Verwaltungshandeln im Naturschutz

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Im Zuge von Privatisierungen, "Verschlankungen" und einer hohen Staatsverschuldung sind die Spielräume staatlichen Handelns enger geworden, auch die Naturschutzverwaltungen in Deutschland sind dabei unter erheblichen Druck geraten: Während den für den Naturschutzvollzug in Deutschland zuständigen Verwaltungen immer neue Aufgaben übertragen werden, stagniert oder schrumpft zugleich die Personal- und Finanzausstattung dieser Behörden. Will man diese Entwicklungen genauer analysieren so stellt man fest, dass die besonderen Bedingungen in Deutschland als einem föderal organisierten Staat den Überblick über die Zuschnitte und die gewählten Organisationsformen der einzelnen Naturschutzverwaltungen erschweren. Welche Strukturen finden sich in den einzelnen Verwaltungseinheiten? Gibt es Erfolgsmodelle der Verwaltungsorganisation? Welche Auswirkungen haben veränderte Strukturen auf die Aufgabenerfüllung im Naturschutz? Und wo gibt es Ansatzpunkte für die Politik, um die Problemlösungsfähigkeit der Verwaltung im Naturschutz, insbesondere auch vor dem Hintergrund des wachsenden Aufgabenspektrums, zu erhalten? Die vorliegende Publikation versucht, Antworten auf diese Fragen zu geben. Aufbauend auf einer Zusammenstellung der aktuellen veränderten Rahmenbedingungen werden die Auswirkungen dieser Veränderungen für den Naturschutz anhand von Vertiefungsstudien in einzelnen Ländern analysiert. In der Folge zeigen die Autoren Optionen des Naturschutzes angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen auf und geben Empfehlungen für die Verwaltungs- und Naturschutzpolitik. Der vorliegende Band stellt damit eine wertvolle Handreichung für Verwaltungen, Politik und weitere Akteure im politischen Umfeld des Naturschutzes dar.

NaBiV Heft 66: Verwaltungshandeln im Naturschutz. Herausforderungen und Folgen veränderter Rahmenbedingungen.

Im Zuge von Privatisierungen, „Verschlankungen“ und einer hohen Staatsverschuldung sind die Spielräume staatlichen Handelns enger geworden, auch die Naturschutzverwaltungen in Deutschland sind dabei unter erheblichen Druck geraten.

Paqué für Verwendung des Bundesbankgewinns für die Flutopfer

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 036/02 Magdeburg, den 21. August 2002 Paqué für Verwendung des Bundesbankgewinns für die Flutopfer Der Finanzminister Sachsen-Anhalts, Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué (FDP), hat sich skeptisch geäußert gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung, die zweite Stufe der Steuerreform um ein Jahr zu verschieben, um die Lasten der Hochwasserkatastrophe zu finanzieren. Paqué wörtlich: "Dies ist nicht der richtige Finanzierungsweg, genauso wenig wie das zunächst von der Bundesregierung angedachte Vorziehen des Solidarpakts II. Der neue Vorschlag läuft auf eine Sonderbelastung der Lohnbezieher sowie kleiner und mittlerer Unternehmen hinaus. Denn die erste Stufe der rot-grünen Steuerreform kam vor allem den großen Kapitalgesellschaften zu gute, und da darf jetzt nicht einfach die zweite Stufe der übrigen Wirtschaft und den abhängig Beschäftigten vorenthalten werden. Dies ist auch ein Gebot der steuerpolitischen Verlässlichkeit, die vor allem für Investitionsentscheidungen nötig ist. Der Vorschlag schadet dem wirtschaftlichen Wachstum und ist sozial unausgewogen." Paqué plädiert für eine Finanzierung, die alle Deutschen gerecht behandelt: "Gerade bei nationalen Katastrophenfällen darf es keine Rangeleien zwischen Interessen geben. Wir haben eine Hilfs- und Spendenbereitschaft für die Flutopfer von privater Seite erlebt, die wir nicht durch einen kleinlichen Interessenstreit aufs Spiel setzen dürfen. Eben dies tut der Vorschlag der Bundesregierung". Konkret plädiert Paqué für eine Verwendung von Teilen des Bundesbankgewinns zur Finanzierung der Belastungen durch die Flutkatastrophe. Paqué wörtlich: "Vom Bundesbankgewinn fließen 3,5 Mrd. Euro in den Bundeshaushalt, der Rest (dieses Jahr: 7,7 Mrd. Euro) geht üblicherweise in den Erblastentilgungsfonds. Es ist bei einer nationalen Naturkatastrophe dieses Ausmaßes voll gerechtfertigt, diese Tilgung für ein Jahr auszusetzen und die Mittel in einen Fonds zur Deckung der finanziellen Lasten der Katastrophe umzulenken. Danach muss allerdings die jährliche Abführung an den Bundeshaushalt so herabgesetzt werden, dass die Erblastentilgung wieder das Niveau erreicht, was sie ohne die Flutkatastrophe erreicht hätte." Natürlich impliziere dies letztlich eine vorübergehend höhere Nettoneuverschuldung des Bundes. Dies sei aber in Anbetracht der Naturkatastrophe voll zu rechtfertigen. Paqué wörtlich: "Wenn es überhaupt Sondersituationen gibt, die eine höhere Staatsverschuldung für eine gewisse Zeit rechtfertigen, dann sind es nationale Schicksalsschläge dieser Art. Dies berücksichtigt im übrigen auch der Vertrag von Maastricht." Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de

Rede von Innenminister Klaus Jeziorsky anlässlich des 5. Landesdelegiertentages der Deutschen Polizei­gewerkschaft  am 26./27. Oktober 2005 in Halberstadt

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 150/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 150/05 Magdeburg, den 27. Oktober 2005 Rede von Innenminister Klaus Jeziorsky anlässlich des 5. Landesdelegiertentages der Deutschen Polizei­gewerkschaft  am 26./27. Oktober 2005 in Halberstadt - ¿Keine finanziellen Kürzungen auf Kosten der Inneren Sicherheit¿ Anrede, herzlichen Dank für die Einladung. Ich bin gern nach Halberstadt gekommen, um mit Ihnen über Themen der Inneren Sicherheit sprechen zu können. Das Motto Ihres Delegiertentages ¿ Keine finanziellen Kürzungen auf Kosten der Inneren Sicherheit¿ ist gut gewählt. Es verweist indirekt auf die bedrohliche Haushaltssituation und den Zwang, den weiteren Anstieg der Staatsverschuldung zu stoppen. Ihr Leitspruch unterstreicht aber auch die erhebliche Bedeutung der inneren Sicherheit für unser Gemeinwesen. Und schließlich fordern Sie mit Ihrem Motto, dass das Ausgabevolumen unseres Landes nicht in der Form gekürzt wird, dass es zu Lasten der Inneren Sicherheit geht. Anrede, gestatten Sie mir zunächst einige Hinweise zur Schuldenlast, die uns alle bedrückt, die politische Spielräume einschränkt und Ihre Arbeit erschwert, die Sie neben Ihrem Dienst freiwillig als Interessenvertre­ter Ihrer Kolleginnen und Kollegen übernommen haben. Der Bund der Steuerzahler hat kürzlich eine beeindruckende Rechnung zum Abbau der Staatsschulden Deutschlands veröffentlicht. Um den Schulden­berg von über 1,45 Billionen Euro ohne neue Schuldenaufnahme abzubauen, sei 122 Jahre lang jeden Monat 1 Milliarde Euro Tilgung erforderlich. Derzeit steige der Schuldenberg jedoch pro Stunde um ca. 6 Millionen Euro. Unstreitig müssen also die Staatsausgaben ge­kürzt werden. Es geht also nicht um das Ob dieser Kürzungen, son­dern um das Wie. Und dabei verlangen ¿ neben der Inneren Sicherheit ¿ auch andere politische Themen Ihr Recht. Die Bertelsmann-Stiftung hat kürzlich die Studie ¿Die Bundesländer im Standortwettbewerb 2005¿ vorgelegt. Gegenstand dieser Studie ist ein umfassender Vergleich der 16 deutschen Länder. Kern der Analyse ist der Erfolgsindex, in dem die Entwicklung der einzelnen Bundesländer in den Bereichen Einkommen, Beschäftigung und Sicherheit vergleichend bewertet wird. Ein Ergebnis dieser nach 2001 und 2003 dritten Studie ist, dass den größten Sprung nach vorn Sachsen-Anhalt geschafft  hat ¿ und zwar vom letzten auf den 13. Platz. Ich will diese Studie nicht übergewichten; und obwohl der inneren Sicherheit in dieser Studie kein vorrangiges Gewicht beigemessen wird, habe ich sie angesprochen, weil sie den Zusammenhang z.B. der Faktoren Einkommen, Beschäftigung und Sicherheit aufzeigt und verdeutlicht, dass bei den politischen Entscheidungen zur Haushaltskonsolidierung verschiedene gewichtige Inte­ressen zu berücksichtigen sind, die neben der Inneren Sicherheit für das Gemeinwohl erheb­liche Bedeutung haben. Anrede, wir können heute feststellen, dass die Polizei unseres Landes trotz der Sparmaßnahmen erfolgreicher geworden ist, dass sie ihren Beitrag zur inneren Sicherheit gesteigert hat. Worauf, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist diese verbesserte Leistungsbilanz zurückzuführen? Sie ist zunächst erreicht worden, durch die hohe Leistungsbereitschaft unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die mit großer Ausdauer für die Menschen unseres Landes ihren Dienst verrichten. Der Leistungsfortschritt ist aber auch bewirkt worden, weil wir die Leistungsfähigkeit unserer Polizei gesteigert haben: z. B. durch eine Strukturreform, die Entwicklung und Umsetzung eines Personalkonzepts, die Optimierung der Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln sowie durch zusätzliche Befugnisse der Polizei, die der heutigen Sicherheitslage entsprechen. Diese Schritte haben Sie mit einer bewundernswerten Stetigkeit und Fähigkeit zur konstruktiven Kritik begleitet. Dabei sind Sie nicht nur energisch für die beruflichen Interessen Ihrer Mitglieder eingetreten, sondern auch für Bemühungen, die Menschen unseres Landes wirksamer vor Gefahren zu schützen. Ich erinnere mich noch gut an die sachkundigen Anregungen der DPolG, mit denen im Frühjahr 2003 die Diskussion zur Änderung des Polizeigesetzes unterstützt haben. Für all dies - ich möchte  es auch an dieser Stelle sagen ¿ bin ich  Ihnen sehr  dankbar. Anrede, lassen Sie mich etwas zur Leistungsbilanz unserer Polizei sagen, bevor ich auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit eingehe. Sie wissen, dass die Leistungsbilanz der Polizei eines Landes zumeist eine sehr grobe Darstellung vorwiegend statistischer Daten ist. Und sie wissen als Insider besser als ich, dass eine solche Leistungsbilanz nicht ausreichend zeigt, was unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im täglichen Dienst  wirklich  leisten: teilweise in lebensbedrohlichen Situationen, bei der Aufklärung grausamer Verbrechen, bei gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei der Verkehrsüberwachung, bei schweren Unglücksfällen, Katastrophenlagen usw. Gleichwohl: Die Menschen unseres Landes haben einen Anspruch auf eine solche Bilanz, ein Recht auf die Beantwortung der Frage, ob ihre Polizei erfolgreich arbeitet. Diese Frage ¿ meine sehr geehrten Damen und Herren ¿ können wir uneingeschränkt mit Ja beantworten, und wir brauchen den Vergleich mit anderen Ländern nicht zu scheuen. Ich will dies mit einigen Beispielen belegen: - Nach der Kriminalstatistik sind in Sachsen-Anhalt in der Zeit von 2002 bis 2004 die Straftaten zurückgegangen (um 3,2 %); die Aufklärungsquote ist hier im gleichen Zeitraum angestiegen (von 55 auf 57,4 %). Diese Quote liegt bei einem bundesweiten Vergleich im oberen Drittel. - Neben der hohen Aufklärungsquote hat die Aufklärungsarbeit in einer Reihe spektakulärer Fälle bundesweite Anerkennung gefunden. Ich erinnere an die Aufklärung eines abscheulichen Verbrechens, das die Öffentlichkeit stark bewegt hat: der Mord an der jungen Anja Blum vor wenigen Monaten. Die Aufklärung gelang über einen DNA ¿ Vergleich. Durch einen DNA ¿ Vergleich ist in diesem Jahr eine ebenso erschütternde Tat ¿ die bereits zehn Jahre zurück lag - geklärt worden: der Mord an der kleinen Maria Juhl. In der Presse können Sie derzeit die Berichte über die Gerichtsverhandlung gegen einen Mann (genannt ¿Marcy¿) verfolgen, der ein weltweites Netz mit Kinderpornographie gegründet und maßgeblich betrieben hat. Die Ermittlungen hierzu, die sich über den gesamten Globus auf 146 Staaten erstreckten und zu vielen erfolgreichen Zugriffen führten, hatten ihren Ausgangspunkt in Magdeburg. Dieser Fall zeigt, welche Herausforderungen auf die Polizei bei der Verbrechensbekämpfung zukommen. Die Kriminalprävention ist intensiviert worden ¿ auch mit dem Ziel einer besseren Zusammenarbeit mit den Kommunen. Derzeit wird der Opferschutz verbessert durch ein Maßnahmenpaket im Zusammenhang mit dem sogenannten Stalking und Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Positiv ist auch die Leistungsbilanz bei der Verkehrsunfallbekämpfung und der Verkehrsüberwachung. 2004 waren z.B. 745 Unfälle mit Personenschaden weniger zu verzeichnen als 2003. Dies entspricht einem Rückgang von 6,7 %. Im gleichen Zeitraum verringerte sich die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten um 3,7 % und die der Schwerverletzten um 15,3 %. - Unsere Polizei brachte im Jahr 2004 ca. 32 000 Verkehrsstraftaten zur Anzeige und ahndete fast 650 000 Verkehrsordnungswidrigkeiten. In ca. 14 000 Fällen wurde ein Fahrverbot ausgesprochen. Zur Verkehrssicherheitsarbeit gab es etwa 14 000 Veranstaltungen bzw. Aktionen mit über 345 000 Teilnehmern aus den verschiedensten Zielgruppen. - Es ist eine Landeseinsatzkonzeption entwickelt worden zur Gewährleistung der Sicherheit in Sachsen-Anhalt während der Fußballweltmeisterschaft 2006. Die Praxistauglichkeit dieser Konzeption ist mit guten Ergebnissen beim Confederations - Cup 2005 getestet worden. - Unsere Polizei hat in den letzten Jahren schwierige Einsatzlagen innerhalb und außerhalb unseres Landes erfolgreich gemeistert: Sie hat z.B. als Geburtstagsfeiern getarnte Skinheadkonzerte und andere Veranstaltungen extremistischer Gruppierungen  wirksam verhindert. - Bei der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002, beim Weltjugendtag in Köln oder bei Castor-Transporten hat unsere Polizei eine hervorragende Arbeit geleistet und ihren hohen Einsatzwert bewiesen. Aus den Kontingenten der internationalen Missionen sind Polizeibeamte des Landes Sachsen-Anhalt nicht mehr wegzudenken. Ob im Kosovo oder in Bosnien-Herzegowina, in Afghanistan, in Georgien oder bei der Identifizierung der Opfer der Tsunami-Katastrophe: überall dort erbringen unsere Beamtinnen und Beamten unter schwierigsten Bedingungen dauerhaft ausgezeichnete Leistungen ¿ auch wenn sie persönlich höchsten Gefahren ausgesetzt sind. Erst vor wenigen Tagen habe ich eine Polizeibeamtin in den Sudan verabschiedet, wo sie gemeinsam mit Kollegen aus anderen Ländern sudanesische Polizisten ausbilden wird. Anrede, die von mir genannten Beispiele belegen sehr deutlich, dass die Polizei ihre Leistungen verbessert hat, trotz ihres Beitrages zur Haushaltskonsolidierung. Haushaltskonsolidierung führt also auch im öffentlichen Dienst nicht zwangsläufig zu weniger Leistung. Im Gegenteil: Die Leistung kann bei Minderung der Ausgaben gesteigert werden, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut motiviert sind ¿ dies ist der Fall ¿ und wenn ihre Möglichkeiten zu einer wirksamen Aufgabenerfüllung oder ¿ mit anderen Worten ¿ wenn die Voraussetzungen für eine leistungsfähige Polizei verbessert werden. Dies ist keine einfache Aufgabe; viele haben dafür uneigennützig und hart gearbeitet. Und diese Arbeit verdient hohen Respekt. Anrede, welche einzelnen Maßnahmen waren es nun, die uns vorangebracht haben? Auch hierzu will ich einige Beispiele nennen: Zunächst zu den gesetzlichen Vorschriften ¿ nur kurz, weil ich hier im Kreis von Fachleuten bin: Auf Initiative der Landesregierung hat der Landtag im Sommer 2003 mit einer Änderung des SOG LSA eine Reihe von Regelungen zu wirksamen Gefahrenabwehr beschlossen. Nunmehr ist klargestellt, dass die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr auch für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen hat. Zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität wurde der Anwendungsbereich der Vorschrift zu lagebildabhängigen Kontrollen auf Autohöfe und die Straßenverbindungen zwischen Autobahnen und Autohöfen ausgedehnt. Die präventiv-polizeiliche Rasterfahndung ist an die aktuellen Erfordernisse der Verbrechensbekämpfung angepasst worden. Bei der Befugnis zur erweiterten Platzverweisung ist die Beschränkung auf bestimmte Katalogstraftaten sowie die Befristung auf 4 bzw. 14 Tage aufgehoben worden und gegenüber potenziellen Straftätern kann nun ein Platzverweis für die Dauer von bis zu 12 Monaten ausgesprochen werden. Für Fälle häuslicher Gewalt wurde das Wegweisungsrecht gesetzlich ausdrücklich festgeschrieben. Anrede, was haben wir organisatorisch verbessert? Die polizeiliche Organisation ist in vielen Bereichen verändert und den heutigen Bedürfnissen angepasst worden: Es gibt heute nur noch ein Polizeirevier pro Landkreis. Weitere im Landkreis befindliche Polizeireviere wurden in Polizeikommissariate umgewandelt und den örtlich zuständigen Polizeirevieren unterstellt. Die ¿Kleinstpolizeistationen¿ wurden aufgelöst und in personal- und leistungsstarke Revierstationen überführt. Präsenzaufgaben können nun verstärkt wahrgenommen, bei Bedarf auch Kriminalbeamte zum Einsatz gebracht werden. Für die Bereitschaftspolizei  wurde Anfang 2004 die Änderung des Verwaltungsabkommen mit dem Bund unterzeichnet. Die Solleinsatzstärke ist wie vereinbart auf 480 Vollzugsbeamtinnen und ¿beamte reduziert worden. Mit der Konzentration der Bereitschaftspolizei am Standort in Magdeburg ist dafür gesorgt, dass der Einsatzwert gestiegen ist und der interne Verwaltungsaufwand reduziert werden konnte. Im Landeskriminalamt sind aus sechs Abteilungen fünf und aus 27 Dezernaten 16 gebildet worden; sachlich zusammenhängende Aufgabenbereiche wurden konzentriert und zusammengelegt. Das SEK ist aus der Polizeidirektion Magdeburg herausgelöst und zum 01.01.2005 dem Landeskriminalamt zugeordnet worden. Die Zusammenfassung der Spezialeinheiten unter einem Dach schafft Optimierungspotenziale bei der Bekämpfung der Schwerstkriminalität. Im Technischen Polizeiamt sind die Aufgaben der vier Abteilungen und 18 Dezernate in drei Abteilungen und 14 Dezernaten gebündelt worden. Am 14. Februar dieses Jahres ging das elektronische Polizeirevier in den Echtbetrieb. Damit waren wir eines der ersten Bundesländer, das die polizeiliche Präsenz und Ansprechbarkeit auch im Internet erhöht hat. In den ersten sechs Monaten, registrierten wir z. B. 673 Anzeigen, 180 Hinweise, 43 Danksagungen - aber auch 47 Beschwerden. Um die Attraktivität und den Erfolg dieser Präsentation für die verschiedenen Altersgruppen zu erhöhen, werden wir die Plattform um kinder- und seniorenspezifische Elemente erweitern. Ich bitte Sie: werben Sie für das neue polizeiliche Medium. Mit der landesweiten Einführung des Bedarfsorientierten Schichtdienstmanagements ist die Polizei im letzten Jahr einen weiteren Schritt in Richtung zu mehr Professionalität gegangen. Unter besserer Ausnutzung der bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten sowie auf Grund der Kreativität und des Engagements der Mitarbeiter hat ein Prozess des optimierten Einsatzes der zur Verfügung stehenden polizeilichen Ressourcen begonnen. Die nunmehr praktizierten flexiblen Dienstzeiten und Dienststärken entsprechen besser den dienstlichen Erfordernissen; sie sollen aber auch den Interessen der Mitarbeiter weitestgehend entgegen kommen. Ich weiß, diesem Prozess steht eine über Jahre geübte Praxis entgegen: z. B. die Dienstverrichtung in festen Dienstgruppen und gleichbleibende Schichtfolgen. Ich hoffe, dass auftretende Probleme möglichst schnell und pragmatisch gelöst werden. Wichtig ist, dass wir nicht auf halber Strecke stehen bleiben, sondern unser System ausbauen und ¿ wo zweckmäßig - auf andere Dienstbereiche ausdehnen. Zum Bemühen um mehr Effizienz und Effektivität gehört auch das Thema ¿Einzelstreifen¿. Es ist zum Teil umstritten; für Aufregung besteht jedoch kein Anlass. Die Polizeidirektionen Stendal und Halle sind seit dem 01. Mai 2005 Pilotbehörden; dort wird systematisch überprüft, ob und wie man alltägliche polizeiliche Sachverhalte durch einzeln handelnde Polizeibeamte aufnehmen und regeln lassen kann. Das ist nichts, was nicht auch jetzt schon in vielen Dienstbereichen praktiziert wird. Auch bisher erledigten einzelne Polizeibeamte verschiedene Aufgaben mit geringem Gefahrenpotential z. B.: die Kontaktbeamten und Kradstreifen, die wie selbstverständlich zu passenden Zeiten und Anlässen allein unterwegs sind. Ich betone es auch an dieser Stelle, dass es nicht meine Absicht ist, im Rahmen des Projektes den generellen Einsatz von einzeln handelnden Polizeibeamten als allgemeine Funkwagenstreife anzuordnen, denn Einsparungsbemühungen finden ihre Grenzen dort, wo sie Gefahr laufen, zu Lasten der Sicherheit unserer Polizeibeamten zu gehen. Anrede, ein wichtiges Thema auch bei der Landespolizei ist die Unterbringung. Mir ist klar: auf diesem Gebiet sind nicht alle Probleme gelöst. Der erforderliche Bau- und Sanierungsbedarf kann kurzfristig nicht vollständig bewältigt werden. Aber  mit einigen Beispielen will ich zeigen, was wir bisher - mit enormer Belastung für den Landeshaushalt - erreicht haben. In den Jahren 2003/2004 ist das Unterbringungsproblem der Polizei in Stendal gelöst worden. Im Juni 2003 habe ich ein neues Dienstgebäude - Investitionsaufwand ca. 7,8 Mio. Euro - für die Bediensteten der Polizeidirektion übergeben; der Neubau für das Polizeirevier Stendal - Investitionsaufwand ca. 2,7 Mio. Euro - konnte im August letzten Jahres übergeben werden. Die Zentralisierung der Landesbereitschaftspolizei ist am 04. April dieses Jahres abgeschlossen worden mit der Übergabe des sanierten Unterbringungskomplexes für die 2. Einsatzhundertschaft und das Landespolizeiorchester. Allein diese Sanierung hat ca. 2,3 Mio. Euro gekostet. Am 27. April wurde das seit Jahren bestehende Unterbringungsproblem der Polizeidirektion Halle gelöst - das neue Dienstgebäude in der Merseburger Straße in Halle konnte seiner Bestimmung übergeben werden. Das nach modernsten Anforderungen konzipierte Gebäude - z. B.  der Zuschnitt der Räumlichkeiten -  bieten unserer Polizei optimale Arbeitsbedingungen. Der Investitionsaufwand betrug ca. 13 Mio. Euro. Am 01. Juli bekam auch die Diensthundführerschule in Pretzsch ein saniertes Unterkunftsgebäude (Investitionsaufwand ca. 800.000 Euro). In der Diensthundführerschule stehen nun 81 Betten in 64 Zimmern mit moderner Ausstattung zur Verfügung. Anrede, nun zum Thema Haushaltsmittel: Trotz der angespannten Haushaltslage ist es für den Doppelhaushalt 2005/2006 gelungen, die Polizei mit ausreichenden Haushaltsmitteln auszustatten, obwohl Kürzungen zu verkraften sind: bei den budgetbezogenen Sachausgaben insgesamt für das Jahr 2005 1,25 Mio. ¿ und für das Jahr 2006 insgesamt 1,1 Mio. ¿ und bei den Investitionen von 0,5 Mio. ¿ für 2005 und rd. 1,0 Mio. ¿ für 2006 zu. Diese Kürzungen bewirken  z. B. einen nicht unerheblichen Einschnitt in die finanzielle Ausstattung für die Ersatzbeschaffungen ¿ sowohl beim Kauf als auch beim Leasing - von Dienstkraftfahrzeugen. Insgesamt betrachtet kann der bestehende Haushaltsansatz für die Jahre 2005 und 2006 aber noch als ausreichend bezeichnet werden, um die polizeilichen Aufgaben im vollen Umfang erfüllen zu können. Die erfolgreiche Arbeit der Polizei bestätigt dies. Zusätzlich benötigte Haushaltsmittel für die Erfüllung der tariflichen Vereinbarungen im Zuge der Privatisierung von logistischen Aufgaben in der Landespolizei sind bereits beim Finanzministerium beantragt. Anrede, kommen wir zur Personalentwicklung: Ich werte es als großen Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit für die Weiterentwicklung unserer Polizei, dass es gelungen ist, die Ausgabeentwicklung bei den Personalausgaben stabil zu halten und dennoch die dringend erforderlichen Einstellungen, Übernahmen, Aufstiege und natürlich nicht zuletzt Beförderungen zu ermöglichen. Das Thema ¿Beförderungen¿ spreche ich in diesem Jahr weitaus lieber an als in den beiden vergangenen Jahren; und ich bin sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, den entstandenen Beförderungsstau abzubauen. Während nach dem sogenannten Beförderungsstop 2003 im Jahr 2004 lediglich 40 Beförderungen in der Landespolizei vorgenommen werden konnten, waren es in diesem Jahr ¿ die Höhergruppierungen eingerechnet - bereits 730. Davon entfielen 642 auf den Polizeivollzug und 88 auf die Verwaltung. Ich hoffe und erwarte natürlich, dass dies dazu beiträgt, die nach wie vor hohe Berufsmotivation in der Landespolizei nicht nur zu erhalten, sondern weiter zu steigern. Für die Zukunft ¿ noch in diesem Jahr - halte ich es für möglich, dass weitere Beförderungen ausgesprochen werden können. Besonders wichtig ist der Einstellungskorridor, auf dessen Grundlage jährlich 20 Anwärter für den mittleren und 50 für den gehobenen Polizeivollzugsdienst mit Übernahmegarantie eingestellt werden und auch die Einstellung von jährlich 2 Seiteneinsteigern für den höheren Polizeivollzugsdienst ermöglicht wird. So ist es gelungen, seit dem Jahr 2002 insgesamt 376 Anwärter einzustellen und 264 Aufsteiger vom mittleren in den gehobenen Dienst zuzulassen. Anrede, dieser Weg kann aber erfolgreich nur weiter beschritten werden, wenn wir in unseren gemeinsamen Bemühungen nicht nachlassen, einen konsequenten und insbesondere sozialverträglichen Stellen- und Personalabbau zu verfolgen. Hervorzuheben ist, dass seit 2002 530 Altersteilzeitanträge von Polizeivollzugsbeamten genehmigt wurden. Und erwähnenswert ist auch, dass wir den Justizvollzug voraussichtlich mit 53 Beamten unterstützen können. Zum 01. Oktober sind die ersten 19 Beamten versetzt worden. In der Polizeiverwaltung konnten seit 2002 insgesamt 539 Altersteilzeitverträge abgeschlossen werden, 116 Arbeitnehmer nutzten die Abfindungsregelungen und 62 wurden in andere Geschäftsbereiche versetzt. Anrede, auch hier will ich sehr deutlich sagen, dass es ohne diese Maßnahmen nicht möglich wäre, die Entwicklung der Personalausgaben stabil zu halten und dann sämtliche personalwirtschaftliche Maßnahmen wie Einstellungen, Übernahmen, Aufstiege und insbesondere auch Beförderungen ausgeschlossen wären. Wir sind hier auf dem richtigen Weg und  dürfen in Anbetracht der vielen neuen Herausforderungen an die Polizei nicht nachlassen, kontinuierlich für den erforderlichen Stellenabbau ohne Abstriche bei der Leistungsfähigkeit zu sorgen. Anrede, sehr oft werde ich auf die finanziellen Mittel für die technische Ausstattung der Polizei angesprochen. Hier muss ich etwas voranstellen: Die Polizei unseres Bundeslandes verfügt heute über eine technische Ausstattung, die sich keineswegs hinter der anderer Bundesländer verstecken muss. Alle Polizeidienststellen sind mit moderner Technik bedarfsgerecht ausgerüstet. Der gesamte Ausstattungsbedarf der Polizei wird ständig im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel mit entsprechender Prioritätenfestlegung auf dem neuesten Stand gehalten, ergänzt und fortgeschrieben. So sind zum Beispiel die Polizeidienststellen mit einer ausreichenden Zahl an Einsatzfahrzeugen ausgestattet. Bei 1.950 Kraftfahrzeugen bedeutet dies, dass für jeweils vier Polizeivollzugsbeamte ein Polizeidienstfahrzeug zur Verfügung steht. Entgegen oft propagierter Auffassungen  hat unsere Polizei insgesamt keinen veralteten Fuhrpark. Im Rahmen der ständigen Ersatzbeschaffungen werden die unwirtschaftlich gewordenen Fahrzeuge durch neue ersetzt.  Fahrzeuge mit teurer Spezialtechnik und geringer Laufleistung können selbstverständlich älter  als der Durchschnitt sein. Mit dem wirtschaftlichen Schritt zum Fahrzeug-Leasing für Polizeieinsatzfahrzeuge wurde in den vergangenen zwei Jahren erreicht, dass zum Einen der Haushalt durch geringere Investitionen entlastet wird und zum Anderen durch die Kürze der Laufzeit stets die neusten Fahrzeuge  eingesetzt werden können. Auch auf dem Gebiet der Körperschutzausstattung konnte der vorhandene Ausstattungsgrad weiter erhöht werden. Die veraltete Oberkörperschlagschutzausstattung wurde durch neue Oberkörperschlag- und ¿stichschutzausstattungen ersetzt. Als Ergänzung zu dieser hochwertigen Ausrüstung  sind 2004 890 Wetterschutzanzüge beschafft und  in diesem Jahr weitere 430 Wetterschutzanzüge bestellt worden. Mit dieser Ergänzung wird ein weiterer Schritt zur vollständigen Mann- (und natürlich auch Frau-) Ausstattung in den Einsatzhundertschaften erreicht. Somit werden bis zum Jahresende 2005 erstmalig alle Einsatzkräfte in den Hundertschaften der Landeseinsatzorganisation Elbe mit Witterungsschutz  versorgt sein. Jede Polizeidirektion verfügt dann über je 140 und die Bereitschaftspolizeiabteilung über insgesamt 480 Stück Witterungsschutz. Darüber hinaus werden die Einsatzkräfte der Landeseinsatzorganisation mit einem sogenannten Equipmentsystem ausgestattet: bestehend aus einem Ober- und Untergürtel, einem Einsatzmehrzweckstock ¿leicht¿ und dem dazugehörenden Holster sowie einem Umbausteg für die bereits vorhandenen Handfesseln mit Holster. Ein entsprechendes Sekundärsicherungsholster für die Dienstpistole wird im Rahmen der Ersatzbeschaffung  diese Ausstattung komplettieren. Damit werden den Beamtinnen und Beamten weitere Führungs- und Einsatzmittel als persönliche Ausstattung bereitgestellt, die eine ordnungsgemäße Eigensicherung gewährleistet. Die weitere Ausrüstung des polizeilichen Einzeldienstes obliegt den Polizeibehörden eigenständig. Anrede, bundesweit wird derzeit die Einführung eines einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems vorangetrieben. Dieses für alle Sicherheitsbehörden ¿ Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutzverwaltungen ¿ der Bundesrepublik vorgesehene moderne Funksystem soll bis zum Jahr 2010 bundesweit aufgebaut werden, um das technisch veraltete Analogfunknetz abzulösen. Die Einführung des Digitalfunks ist eines der größten, anspruchsvollsten und kostenintensivsten Vorhaben der öffentlichen Verwaltung der letzten Jahrzehnte mit einem geschätzten Gesamtfinanzierungsvolumen von 3,5 Milliarden Euro. Für das Land Sachsen-Anhalt wird der Netzaufbau ab 2007 erfolgen. In diesem Zusammenhang ist auch geplant, die Polizeibehörden mit neuen Einsatzleitsystemen auszustatten. Ein besonderes Augenmerk im IT-Bereich wird auf die Erneuerung technisch veralteter Systeme und den weiteren Ausbau sehr bewährter Anwendungen, wie zum Beispiel des elektronischen Fingerabdrucksystems Livescan, gelegt. Hier nehmen wir einen Spitzenplatz in der Bundesrepublik ein. Die für alle Bediensteten zugänglichen neuen Intranet-Anwendungen ¿Polizeiliche Unfallstatistik¿ und ¿Polizeiliche Lagestatistik¿ bringen tagaktuell einen Überblick über die polizeilich relevanten Ereignisse und Verkehrsunfälle im Land. Ziel ist es dabei, die einzelnen Dienststellen von der täglichen Routinearbeit bei der Erstellung aktueller Berichte zu entlasten und so Kapazitäten für gezielte Analysen freizusetzen. Darüber hinaus wird durch eine Vereinheitlichung der Lageübersichten auch eine bessere Vergleichbarkeit der Daten erzielt. Weitere Mittel, die für den Ausbau des informationstechnischen Netzes und der Basisinfrastruktur verwendet werden, sind notwendig, um den ständig ansteigenden Anforderungen der Informationstechnik gerecht zu werden; sie erhöhen zudem die Qualität des IT-Services. Anrede, die gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Die Polizei muss auf diese Änderungen auch zukünftig sachgerecht reagieren. Heute können wir feststellen, dass die Polizei Sachsen-Anhalt aufgrund einer hohen beruflichen Motivation und der von mir genannten Maßnahmen ihre Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger verbessert hat, dass Ihr Beitrag zur Inneren Sicherheit gestiegen ist, dass sie trotz Sparmaßnahmen erfolgreicher arbeitete. Diese Erfolgsbilanz ¿ zu der auch Sie beigetragen haben ¿ dürfen wir nicht vergessen, wenn wir auf die vor uns liegenden Aufgaben schauen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Polizei auch in den kommenden Jahren die ihr übertragenen Aufgaben gut erfüllt. Dies werde ich - soweit es in meiner Macht steht - fördern und unterstützen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Einbringungsrede von Herrn Minister Bullerjahn für die Regierungsentwürfe des Haushaltsplans 2007 sowie des Nachtragshaushaltsplans 2006

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 28/06 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 28/06 Magdeburg, den 14. September 2006 Einbringungsrede von Herrn Minister Bullerjahn für die Regierungsentwürfe des Haushaltsplans 2007 sowie des Nachtragshaushaltsplans 2006 Landtag von Sachsen-Anhalt, 14. September 2006 Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, heute stehe ich vor Ihnen und werbe das erste Mal als Finanzminister für die Zustimmung zu den Haushaltsentwürfen einer Landesregierung. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen und etwas ausführlicher die haushaltspolitische Konzeption dieser Landesregierung darlegen. Damit meine ich nicht nur die Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfe, sondern auch, dass ich sie in einen weiter gefassten Kontext stellen möchte. Mir geht es darum, die Rahmenbedingungen unserer Finanzpolitik und die sich daraus ergebenden Perspektiven und Handlungsoptionen der Politik in den nächsten Jahren aufzuzeigen. Ich möchte eine Strategiediskussion über die Finanzpolitik dieses Landes und Sie alle zu dieser einladen. Anrede, die Landesregierung hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, noch über den Koalitionsvertrag hinaus bereits im Jahr 2010 die Neuverschuldung auf Null zurückzuführen. 2011 soll mit der Tilgung der aufgelaufenen Gesamtverschuldung des Landes begonnen werden. Jahresmäßig untergliedert ergibt sich folgendes Bild: Für das kommende Jahr ist eine Neuverschuldung von 550 Mio. ¿ geplant. Sie soll in den Jahren 2008 und 2009 auf 350 bzw. 150 Mio. ¿ beschränkt werden. Im Jahr 2010 brauchen wir dann keine weitere Neuverschuldung mehr. Im Jahr 2011 planen wir erstmals eine Nettotilgungsleistung in Höhe von 100 Mio. ¿. Die Landesfinanzen sollen also konsolidiert und die Ausgabenstruktur auf ein langfristig tragbares Niveau, das ungefähr dem Ausgabenniveau der Geberländer entspricht, angepasst werden. Nachhaltige Finanzpolitik ist für uns eine entscheidende Voraussetzung dafür, die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken, Bildung und Forschung voranzubringen und Arbeitsplätze zu schaffen. Dies sind keine leeren Worte, sondern handfeste politische Absichten, die den Menschen in Sachsen-Anhalt immer bessere Entwicklungschancen bieten sollen. Es heißt bekanntlich: Wer sein Ziel nicht kennt, wird den Weg nicht finden. Mit den Ihnen vorliegenden Regierungsentwürfen für den Nachtragshaushalt 2006 und den Haushaltplan 2007 wird das Ziel einer verantwortlichen Finanzpolitik definiert. Allerdings legen wir damit nur einen Teil des Weges zurück. Uns ist bewusst, dass mit den für die nächsten vier Jahre geplanten Doppelhaushalten 2008/2009 und 2010/2011 weitere Schritte folgen müssen, um unsere zugegebenermaßen anspruchsvolle Zielsetzung zu erreichen. Auch darüber hinaus werden erhebliche Anstrengungen notwendig sein, um das Land finanziell auf eigene Beine zu stellen und langfristig von Zuweisungen Dritter dauerhaft unabhängig zu machen. Kein gesellschaftlicher Bereich kann sich dieser Diskussion entziehen. Mit der Ihnen ebenfalls vorgelegten Mittelfristigen Finanzplanung 2006 bis 2010 haben wir einen Teil dieses Weges in seinen Grundzügen auszugestalten versucht und dabei erstmals den Blick des Regierungshandelns bis ins Jahr 2020 gerichtet. ¿Die laufende Legislaturperiode ist die letzte, in der wir umsteuern können.¿ So hat der Ministerpräsident in seiner jüngsten Regierungserklärung die Lage des Landes schonungslos umschrieben. Ich stimme in dieser Situationsanalyse mit ihm überein. Der Handlungsdruck für das Land ist enorm. Ich möchte hier nur einige Eckwerte benennen, die die Lage anschaulich machen: Sachsen-Anhalt weist mit 7.740 ¿ die höchste Gesamtverschuldung je Einwohner im Vergleich aller Flächenländer auf. Nahezu jeder zehnte Euro muss für Zinszahlungen aufgewendet werden.  Dieses Geld steht nicht zur Finanzierung anderer Aufgaben zur Verfügung ¿ trotz des bisher historisch niedrigen Zinsniveaus an den Kapitalmärkten. Unsere Ausgaben finanzieren wir noch nicht einmal zur Hälfte aus eigenen Einnahmen. Ein Umsteuern in der Finanzpolitik ist also dringend geboten. Nicht zuletzt muss Sachsen-Anhalt als Teil Deutschlands und Europas seinen Beitrag zur Einhaltung des Vertrags von Maastricht und der Vorgaben des Finanzplanungsrates leisten. Darin wird eine Beschränkung der Neuverschuldung und des Ausgabenwachstums vorgegeben. Zugleich müssen wir aber vor allem das Problem der regional nach wie vor extrem hohen Arbeitslosigkeit bewältigen, die Wirtschaftskraft des Landes stärken und durch Investitionen in die Bildung sowie Forschung und Entwicklung die Zukunftschancen des Landes weiterentwickeln und sichern. Wirtschaft, Arbeit und Bildung als Zukunftsherausforderungen sind nur gestaltbar, wenn die Finanzpolitik die Spielräume hierzu offen hält. Dass in diesem Bereich noch Verbesserungen möglich und notwendig sind, zeigt der aktuelle Fortschrittsbericht des Landes. Dort wird auf Grundlage eines Rechenschemas, das auch die Höhe der Neuverschuldung berücksichtigt, über die Verwendung der Solidarpaktmittel Rechenschaft abgelegt. Die bisher unbefriedigenden Nachweisquoten belegen, dass es bei einem relativ konstanten Investitionsniveau entscheidend auf eine Reduzierung der konsumtiven Ausgaben ankommt, um die Neuverschuldung zurückzuführen. Hierbei müssen wir berücksichtigen, dass sich die Personalausgaben als wichtigster konsumtiver Ausgabeblock nicht von heute auf morgen reduzieren lassen. Wir müssen allerdings auch im Auge behalten, dass insbesondere im Bereich Bildung und Forschung einige Ausgabepositionen, die haushaltstechnisch als Konsum zu deklarieren sind, durchaus als Investition in die Zukunft des Landes gewertet werden können. Eine solide Finanzpolitik, ein konsolidierter Landeshaushalt sind also nicht Selbstzweck, sondern vielmehr Grundbedingung dafür, sich erfolgreich den Herausforderungen der Zukunft stellen zu können. Anrede, mir ist es auch aus diesem Grund wichtig, die Finanzpolitik verstärkt längerfristig auszurichten und sie damit den Belangen der Tagespolitik zu entziehen. Dieser Blickwinkel scheint mir auch in anderer Hinsicht notwendig zu sein: Die künftige Einnahmeentwicklung zwingt uns dazu, schon jetzt den Blick in die Zukunft zu richten. In den kommenden Jahren wird das Land mit einem starken und kontinuierlichen Rückgang der Zuweisungen von dritter Seite konfrontiert werden. In der neuen EU-Förderperiode 2007 bis 2013 wird rund ein Drittel weniger Fördermittel bereitstehen, als dies bisher der Fall war. Die Zuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II laufen bis 2019 vollständig aus ¿ schon mittelfristig ist der Rückgang um jährlich über 100 Mio. ¿ deutlich spürbar. Diese Einnahmeentwicklung, die im Prinzip durch das Land nicht beeinflusst werden kann, schafft zusätzlichen Druck auf die Ausgabenseite und erhöht den Konsolidierungsbedarf. Die demographische Entwicklung, die in ihren Folgen auf die Landesfinanzen durch Abwanderung von Arbeitskräften in wirtschaftlich stärkere Regionen Deutschlands noch verschärft wird, steigert den Handlungsbedarf weiter. Darüber hinaus hat das Land ein Zuwanderungsproblem. Wir können die statistisch betrachtet geringeren Wegzüge im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht durch Zuzüge kompensieren. Hierin liegt eine Herausforderung für uns als Landespolitiker, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass im Land weiterhin Arbeitsplätze entstehen und sich damit einhergehend weiche Standortfaktoren weiterentwickeln. Ziel soll es sein, dass immer mehr Menschen Anlass haben, nach Sachsen-Anhalt zu kommen. Die aktuelle dritte Bevölkerungsprognose wird im März nächsten Jahres durch die vierte ersetzt. Danach zeichnet sich für das Land eine günstigere Entwicklung ab, als bisher angenommen wurde. Natürlich ¿ dies wird nicht zu unrecht gegen Projektionen der Bevölkerungsentwicklung eingewandt - lässt sich die künftige Einwohnerzahl Sachsen-Anhalts nicht exakt vorausberechnen. Fakt ist aber, dass die Geburtenrate sich kurzfristig nicht grundsätzlich verändern wird. Mit einem schlagartigen Rückgang der Abwanderung von Arbeitskräften kann ebenfalls nicht gerechnet werden. Wir streben aber für diese Legislaturperiode einen ausgeglichenen Wanderungssaldo an. Solide Finanzpolitik muss diese Entwicklungen berücksichtigen. All dies wird ¿ weitgehend ohne Einflussmöglichkeiten der Landespolitik ¿ die Einnahmesituation des Landes dauerhaft verändern. Richtig ist, dass die Umsatzsteuererhöhung und das Steuerrechtsänderungsgesetz 2007 zu Einnahmesteigerungen auch im Land führen. Umgekehrt wird die geplante Unternehmenssteuerreform  - sollte sie nicht aufkommensneutral ausgestaltet werden -  Mindereinnahmen verursachen. Zugleich können wir erfreulicherweise feststellen, dass sich die eigene Finanzkraft des Landes positiv entwickelt. Wir müssen aber immer berücksichtigen, dass das Land über den Bundesrat an derartigen Entscheidungen nur mitwirken kann - wir allein können die Einnahmebasis nicht verändern. Auch eine gesteigerte Finanzkraft des Landes wird unsere Einnahmesituation nicht maßgeblich verändern - sinken doch mit zunehmender eigener Leistungsfähigkeit die Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich entsprechend. Ich möchte hier keineswegs den Eindruck erwecken, als seien die Steuerpolitik und die Entwicklung der eigenen Finanzkraft für uns ohne Bedeutung. Worauf es mir ankommt, ist vielmehr die Erkenntnis, dass für uns als Land beim Thema Haushaltskonsolidierung zunächst und unmittelbar nur die Ausgabenseite in ihrem gestaltbaren Teil die entscheidende Steuerungsgröße der Finanzpolitik sein kann. Deren mittel- bis langfristige Ausrichtung ist Voraussetzung dafür, die skizzierten Entwicklungstendenzen besser in den Griff zu bekommen, als dies bei rein kurzfristigen Betrachtungen möglich wäre. In einer Projektion der wichtigsten Einnahme- und Ausgabeblöcke bis in das Jahr 2020 ¿ das ist das Jahr, in dem das Land erstmals ohne die Zuweisungen aus dem Solidarpakt auskommen muss ¿ haben wir in der Mittelfristigen Finanzplanung versucht, unter Berücksichtigung der Einnahmeentwicklung zunächst die finanziellen Spielräume der nächsten Jahre zu ermitteln. Ausgehend hiervon wurde festgestellt, welche finanziellen Möglichkeiten für die einzelnen gestaltbaren Aufgaben und Politikbereiche bestehen. Auf diese Weise wird der Landeshaushalt auf ein Grundgerüst nicht veränderbarer Grundausgaben zurückgeführt, das um gestaltbare Ausgaben ergänzt werden kann. Dieses Verfahren muss unzweifelhaft noch verfeinert werden ¿ Finanzplanung ist ein immer laufender Prozess. Diese Projektion möchte ich aber künftig immer mehr zu einer Richtschnur für die Aufstellung der nächsten Haushalte, der Mittelfristigen Finanzplanung und nicht zuletzt zur Definition des finanziellen Rahmens der Sachpolitik ausbauen. Denn diese Betrachtung erlaubt, künftigen Handlungs- und Umgestaltungsbedarf für die Politik zu ermitteln und frühzeitig die notwendigen Maßnahmen zur Umsteuerung einzuleiten. Die nun eingebrachten Entwürfe sind von den Ergebnissen der Projektion noch mäßig geprägt. Aber ¿ ich sagte es ja bereits ¿ wir stehen am Anfang des Weges, den wir in den kommenden Jahren konsequent fortsetzen müssen und wollen. Anrede, die Rahmenbedingungen für eine auf Konsolidierung ausgerichtete Finanzpolitik sind gut. Die Steuereinnahmen haben sich stabilisiert und werden in diesem und im kommenden Jahr stärker zulegen als noch vor einigen Monaten zu erwarten war. Die konjunkturelle Entwicklung verläuft ebenfalls besser, als noch am Anfang des Jahres angenommen wurde. Lassen Sie uns diese günstigen Voraussetzungen nutzen und ¿ wie wir es mit dem Entwurf für den Nachtragshaushalt 2006 und den Haushalt 2007 geplant haben - einen deutlichen Schritt in Richtung eines Verzichts auf eine weitere Nettoneuverschuldung machen. Lassen Sie mich nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf die wesentlichen Aspekte der Gesetzentwürfe des Nachtragshaushaltsplans 2006 und des Haushaltsplans 2007 eingehen. Zum Entwurf des Nachtragshaushalts 2006 Mit dem Nachtragshaushaltsplan erhöht sich das Volumen der Einnahmen und Ausgaben von 9,93 Mrd. ¿ auf 10,02 Mrd. ¿. Im Wesentlichen werden am bisherigen Haushaltsplan 2006 vier Veränderungen vorgenommen: Der Haushaltsplan wird, soweit ihm Prognosen zugrunde lagen, aktualisiert. Dies gilt insbesondere für die Steuereinnahmen. Inzwischen ist davon auszugehen, dass nach derzeitigen Berechnungen 146 Mio. ¿ mehr Einnahmen eingehen werden, als bei Planaufstellung erwartet werden konnte. Diese Erwartung bildet die Grundlage für den Nachtragsentwurf. Auch wird das Land aufgrund der günstigen Entwicklung an den Kapitalmärkten weniger Zinsen zahlen müssen, als bei Planaufstellung vorhergesagt wurde. Nicht zuletzt kommt es bei den Personalausgaben zu Minderausgaben. Diese Entlastungsfaktoren ermöglichen es, die erwarteten Mehrbelastungen ¿ vor allem im Bereich der überörtlichen Sozialhilfe und der Auslagen in Rechtssachen - zu kompensieren. Zugleich konnte die Neuverschuldung auf nunmehr 750 Mio. ¿ abgesenkt werden -  die Restkreditermächtigung aus dem Vorjahr mit einem Volumen von 125 Mio. ¿ stellen wir damit in Abgang. Der Nachtrag folgt also dem Prinzip strikter Ausgabenbegrenzung. Auch die globalen Minderausgaben werden aufgelöst; sie wurden keineswegs ¿einfach gestrichen¿. Die globalen Einsparverpflichtungen wurden in konkrete Ausgabenabsenkungen umgesetzt ¿ und erscheinen aus diesem Grund nicht mehr im Nachtragshaushalt. Die Beleihung des Sondervermögens Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 150 Mio. ¿ wird zurückgeführt. Haushaltstechnisch ist dies eine Umschuldung, die die Höhe der Neuverschuldung ebenso wenig beeinflusst wie die Summe der Gesamtverschuldung. Wir leisten damit einen Beitrag zur Haushaltsklarheit und zur Transparenz der Finanzpolitik ¿ nicht mehr, aber auch nicht weniger. Erstmals mit dem Nachtragshaushalt 2006 wird dem Pensionsfonds, den wir noch 2006 schaffen wollen, ein Betrag von 20 Mio. ¿ zugeführt. Dieser stellt gleichsam einen Grundstock für den in den kommenden Jahren geplanten Aufbau eines Kapitalvermögens zur Absicherung der Pensionsverpflichtungen des Landes dar. In den nächsten Jahren ist von einem starken Anstieg der Beamtenversorgungsausgaben auszugehen ¿ im Jahr 2020 rechnen wir mit einer jährlichen Belastung von rund 290 Mio. ¿. Gemessen an den Ausgaben des Jahres 2005 entspricht das einer Versechsfachung. Vorausschauende Finanzpolitik bedeutet, bereits heute für diese kommenden Belastungen Vorsorge zu treffen. Im übrigen sehe ich auch hierin einen Beitrag zu größerer Transparenz der Finanzpolitik, die damit die ¿stillen Lasten¿ der Zukunft offen legt. Bei dieser Gelegenheit möchte ich einen immer wieder vorgetragenen Einwand gegen die Bildung derartiger Vorsorgevermögen ausräumen: Die Geldanlage bei gleichzeitiger Neuverschuldung ist nicht unwirtschaftlich. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auf längere Sicht die Habenzinsen die Sollzinsen immer übertroffen haben. Das beruht auf der im Verhältnis zu privaten Kreditnehmern weitaus besseren Bonität der Öffentlichen Hand, Sie profitiert aufgrund eben dieser Bonität von besonders niedrigen Sollzinssätzen. Mit dem Nachtragshaushalt werden zudem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass eventuelle Minderausgaben im Bereich der Erstattungen nach AAÜG (Sonder- und Zusatzversorgung) ebenfalls dem Pensionsfonds zufließen. Um es deutlich zu sagen: Jeder zusätzlich Euro in diesem Bereich wird für die Vorsorge genutzt. Wir wollen noch in diesem Jahr den rechtlichen Rahmen für den Aufbau des Vorsorgevermögens schaffen. Teil der gesetzlichen Regelungen soll auch sein, die Zuführungen an den Fonds der Höhe nach festzuschreiben, um die Vorsorgeleistungen auch in Zukunft sicherzustellen. Wir werden daher ¿ das möchte ich schon heute ankündigen ¿ dem Landtag die entsprechenden Gesetzesentwürfe noch für die Sitzung im Oktober zuleiten. Dies möchte ich mit der Bitte verknüpfen, selbstverständlich nach ausführlicher Beratung, zügig bereits im November darüber zu entscheiden, damit noch im Jahr 2006 mit der ersten Einzahlung begonnen werden kann. Mit dem Nachtrag wird außerdem ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 10 Mio. ¿ zur Tilgung des sogenannten Midewa-Kredits geleistet, der derzeit mit rund 98 Mio. ¿ valutiert ist. Es handelt sich dabei um die letzte ¿verdeckte¿ Verschuldung des Landes. Die Tilgung dieses Kredits muss das Land übernehmen - über die weiteren Schritte werden wir in nächster Zeit entscheiden und hierbei natürlich auch die Kommunalen Spitzenverbände einbinden. Uns muss klar sein: Gelingt es uns in den nächsten Jahren nicht, die Verbindlichkeit schrittweise zurückzuführen, so muss das Land spätestens 2009 die gesamte Restschuld auf einmal tilgen - und bis dahin für die Zinsen aufkommen. Auch dies sehe ich als einen Beitrag zur Transparenz der Finanzpolitik. Zum Haushaltsplanentwurf 2007 Anrede, der Entwurf für den Haushalt 2007 verfolgt das Ziel, einerseits die konsumtiven Ausgaben zu senken und zugleich die Voraussetzungen für ein weiterhin hohes Maß an öffentlichen Investitionen zu schaffen. Die Gesamtausgaben und -einnahmen belaufen sich auf 9,91 Mrd. ¿. Die Neuverschuldung konnte auf 550 Mio. ¿ beschränkt werden ¿ dem niedrigsten Wert seit Bestehen des Landes. Die Investitionsquote dagegen steigt von 17,4 v. H. 2006 (Stand Nachtragshaushalt) auf 18,5 v. H. im Jahr 2007. Für 2007 gilt also: Investieren und konsolidieren. Ganz im Vordergrund stehen hierbei die Personalausgaben. Sachsen-Anhalt beschäftigt noch immer überproportional viel Personal im öffentlichen Dienst. Die Personalausgaben sind auch in Zukunft die finanziell bedeutsamste, durch das Land gestaltbare Ausgabengröße. Wie in den letzten Jahren wollen wir auch in den nächsten Jahren 2000 Stellen im öffentlichen Dienst durchschnittlich jährlich abbauen: Wir haben uns darauf verständigt, die Zahl der Neueinstellungen zugleich auf 250 pro Jahr zu beschränken. Dies sind die aktuellen Grundannahmen für das Personalentwicklungskonzept, das wir im Moment erarbeiten. Wir werden dort zunächst eine Ist-Analyse und eine Überhangbetrachtung vornehmen und dabei die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen. Darauf aufbauend werden Zielgrößen und Kennziffern für die Personalausstattung der Landesverwaltung formuliert und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieser Zielgrößen ausgesprochen. Noch in diesem Monat liegt ein erster Entwurf vor, der Grundlage der weiteren Beratungen der Landesregierung sein wird. Wir werden auch dem Landtag diesen Entwurf vorlegen. Wir planen, die Beratungen hierüber im Frühjahr nächsten Jahres abzuschließen ¿ so rechtzeitig, damit das Konzept in die dann anstehenden Planungen für den Doppelhaushalt 2008/2009 und die nächste Mittelfristige Finanzplanung einfließen kann. Ein reduzierter Stellenbestand eröffnet ¿ wird er mit weiteren Verwaltungs- und Funktionalreformen verbunden ¿ die Möglichkeit, die sächlichen Verwaltungsausgaben zu reduzieren. Im Haushalt 2007 beschränken wir uns bei den Sachausgaben auf das notwendige Minimum. Lassen Sie mich zum Thema Verwaltungsreform einige Anmerkungen machen. Zur Zeit wird die geplante Polizeistrukturreform in der Öffentlichkeit diskutiert. Da gibt es verständlicherweise Kritik von Seiten derer, die vom Wegfall eines Behördenstandortes betroffen sind. Sicherlich müssen deren Argumente ernst genommen werden, und auf jeden Fall ist es notwendig, Strukturentscheidungen dieser Art in ein Gesamtkonzept einzubinden und umfassend abzuwägen. In nächster Zeit steht die Gerichtsreform sowie die Umstrukturierung der Finanzverwaltung an. Mit der Umgestaltung der Liegenschaftsverwaltung im Land wird sich die Landesregierung im Oktober befassen. Schon bald wird sich der Lenkungsausschuss mit den von meinem Kollegen Dr. Daehre angedachten Grundzügen einer neuen Landesentwicklung beschäftigen, welche im Sommer nächsten Jahres im Entwurf vorliegen soll. All diese Schritte und Einzelmaßnahmen müssen kombiniert und aufeinander abgestimmt werden. Ich sage aber auch ganz klar: An einer weiteren Verwaltungsstraffung auch in Bezug auf die Zahl der Behörden führt kein Weg vorbei. Ich bitte Sie, immer zu berücksichtigen, dass mehr Geld für die Aufgaben der Zukunft bereitsteht, wenn an den Kosten der Verwaltung und der Bürokratie gespart wird. Anrede, im Haushalt 2007 findet erstmals die neue Förderperiode der EU ihren Niederschlag. Der Entwurf des neuen Operationellen Programms 2007 bis 2013 verfolgt in haushalterischer Hinsicht zwei Zielsetzungen. Die EU-Mittel sollen so eingesetzt werden, dass der Kofinanzierungsaufwand für das Land so gering wie möglich ausfällt. Zugleich ist es Ziel, alle bereitstehenden EU-Mittel zu binden und im Land zu nutzen. In der neuen Förderperiode steht bei weitem weniger Geld zur Verfügung, als dies bisher der Fall war. Mit dem neuen Operationellen Programm soll versucht werden, durch flexibler gestaltete Fördermöglichkeiten und den verstärkten Einsatz von Darlehen statt verlorener Zuschüsse das quantitativ geringere Fördervolumen zu kompensieren. Der Haushaltsplan 2007 bildet diese Konzeption des Operationellen Programms ab und schafft die Voraussetzungen für seine Umsetzung. Sobald das Operationelle Programm von der EU genehmigt wurde, kann mit seinem Vollzug begonnen werden. Anrede, der Haushaltsplan 2007 sieht als ersten Schritt einer Konsolidierungspartnerschaft zwischen Land und Kommunen auch eine Änderung der Finanzbeziehungen vor. Ich spreche hier bewusst von Änderung und nicht nur von Kürzung der Kommunalzuweisungen, weil diese Bewertung nach meiner Einschätzung zu kurz greift. Sie erfasst nur einen Teilaspekt der vorgeschlagenen Änderungen. Richtig ist zwar, dass die Verbundquote auf nun 22,7 v. H. abgesenkt wird und auch die finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Kosten der überörtlichen Sozialhilfe zu Mehrbelastungen der Kommunen führen wird. Nach meiner Überzeugung muss von kommunaler Seite, mit der das Land eine Solidargemeinschaft bildet, auch weiterhin ein erheblicher Konsolidierungsbeitrag erbracht werden. Das Land hat ebenfalls seinen deutlich erkennbaren Beitrag zu leisten. Eine Ausgabenrückführung in der auf Landesebene erforderlichen Größenordnung ist ohne Eingriffe in die kommunalen Finanzbeziehungen weder sachgerecht noch leistbar. Bis zum Jahr 2020 wird die Sonderförderung der neuen Bundesländer schrittweise zurückgefahren. Sie  wird gleichsam - was die Einnahmeentwicklung angeht - auf westdeutsches Normalniveau zurückgeführt. Damit entfällt die Begründung und die finanzielle Möglichkeit überproportionaler Finanzzuweisungen der neuen Länder an ihre Kommunen. Mit der Veränderung der Verbundquote übertragen wir diesen Prozess der Angleichung auch auf die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen ¿ die Verbundquote nähert sich so westdeutschem Niveau. Dieser Prozess muss und wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Denken Sie daran, bis zum Jahr 2020 beraten wir gerade noch 6 Doppelhaushalte. Die Einschnitte stellen aber nur den einen Teil der nun geplanten Maßnahmen dar. Auf der anderen Seite arbeiten wir im Moment daran, Aufgaben und Ausgaben der Kommunen zu reduzieren. Wir sehen darin eine wichtige Aufgabe der Landesregierung. Zudem wird die kommunale Gebietsreform, die wir nun zügig vorantreiben müssen, neue und kostengünstigere Strukturen schaffen, die die Rückführung der Landeszuweisungen weiter kompensieren können. Teilweise wird mit der nun vorgesehenen Absenkung auch eine Überkompensation kommunaler Aufwendungen korrigiert. Vor drei Jahren wurden die Kosten des Aufnahmegesetzes in die Verbundmasse einbezogen und die Verbundquote erhöht. 2005 entsprach diese Verbundquotenerhöhung einem Betrag von rund 54 Mio. ¿ - die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen für diese Aufgabe beliefen sich aber nur auf rund 33 Mio. ¿. In Höhe der Differenz von 21 Mio. ¿ sind die nun geplanten Eingriffe ins FAG also nur als Korrektur einer ungerechtfertigten Besserstellung ¿ aber nicht als echte Kürzung zu bewerten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes, die die Bemessungsgrundlage für die Kommunalzuweisungen bilden. Diese steigen im Vergleich zu den Jahren 2005 und 2006, so dass den Kommunen 2007 trotz Änderung des FAG effektiv nicht weniger Geld zur Verfügung gestellt wird, als ihnen im Jahr 2005 zugewiesen wurde. Ich hatte es vorhin bereits angedeutet ¿ die Steuereinnahmeentwicklung wird sich auch weiterhin positiv gestalten. Wir werden in den nächsten Wochen sehen ¿ spätestens zur Steuerschätzung im November-, dass die Kommunalzuweisungen betragsmäßig nur unwesentlich von den bisher gezahlten Summen abweichen werden. Dies nimmt den Gesetzesänderungen nach meiner Einschätzung einen guten Teil ihres befürchteten Ausmaßes.  Im übrigen steigen die eigenen Einnahmen der Kommunen in den letzten Jahren deutlich ¿ hier wurden Wachstumsraten verzeichnet, die deutlich über denen der Landessteuereinnahmen lagen. Nicht zuletzt wird auch die Kostenbeteiligung der Kommunen an der überörtlichen Sozialhilfe mittel- bis längerfristig zu Ausgabensenkungen führen. Die Kommunen müssen ein größeres eigenes Interesse an einer wirtschaftlicheren und kostengünstigeren Organisation der überörtlichen Sozialhilfe haben . Hiervon wird in erster Linie natürlich das Land profitieren, Einsparungen werden aber auch den  Kommunen zugute kommen. Anrede, ich möchte abschließend noch einmal mein Bild vom begonnenen Weg aufgreifen und kurz skizzieren, welche Schritte in der Finanzpolitik in der nächsten Zukunft erfolgen, welche Aufgaben bewältigt werden müssen. Wir haben ganz bewusst nach der Wahl und der Regierungsbildung uns dazu entschlossen, zunächst einmal zügig mit der Aufstellung des Nachtrags und des Haushaltsplanentwurfes für 2007 zu beginnen. Basis hierfür war allein ein Eckwertebeschluss der Landesregierung. Die grundlegenden, strategischen Überlegungen können wir nun in der notwendigen Ruhe und der erforderlichen Ausführlichkeit in der zweiten Jahreshälfte angehen ¿ dies wäre vor Erarbeitung der Planentwürfe so nicht möglich gewesen. Was ist weiter zu tun? Ein wichtiger Punkt im Sinne einer effizienteren Verwaltungsorganisation wird die Neuordnung der Beteiligungsverwaltung im Land sein. Unser Ziel ist es, noch im Haushalt 2007 die hierzu notwendigen haushalterischen Veränderungen einzuleiten. Das Personalentwicklungskonzept als weitere die Konsolidierung begleitende Maßnahme sowie die Umstrukturierung der Immobilienverwaltung hatte ich eingangs bereits angesprochen. Für den Herbst ist außerdem ¿ gleichsam als Einstieg in die Strategiediskussion - eine Klausur der Landesregierung geplant. Diese wollen wir mit einer weiteren Klausur im März nächsten Jahres zuende führen und sie als Basis für die dann anstehende Vorbereitung des Doppelhaushaltes 2008/2009 und der nächsten Mittelfristigen Finanzplanung, die künftig verbindlicheren Charakter haben soll, nutzen. Das Benchmark-Gutachten, das die Einnahmen- und Ausgabenstruktur des Landes und seiner Kommunen mit der anderer Länder und Kommunen vergleichen soll, wird zur Zeit von fachkundigen Wissenschaftlern erarbeitet und liegt Ende des Jahres vor. Es wird für den Prozess der Haushaltskonsolidierung wertvolle Informationen liefern. Diese können bereits im Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2008/2009 genutzt werden. Ein weiteres Projekt wird die Gründung des Zukunftsfonds sein, in dem die Erlöse aus der Veräußerung von Landesvermögen vereinnahmt werden, um damit Zukunftsinvestitionen zu finanzieren. Damit wollen wir sicherstellen, dass das Landesvermögen nicht zur Haushaltssanierung genutzt wird, sondern durch Investitionen in Zukunftsprojekte dem Aufbau neuen Vermögens dient. Auch für die kommenden Jahre wird also gelten: Konsolidieren, um Spielräume für Wirtschaft und Arbeit, Forschung, Entwicklung und Bildung zu erhalten und neu zu schaffen. Anrede, Sie sehen, vor uns ¿ vor der Landesregierung und dem Parlament gleichermaßen - liegen große Aufgaben. Eine sich momentan stetig verbessernde Einnahmesituation und die geplanten Strukturveränderungen werden Anpassungen an den nun vorliegenden Entwürfen möglich machen. Für uns ist derzeit klar, wir werden zum Haushaltsplan 2007 und dem Nachtragsentwurf 2006 spätestens nach der Steuerschätzung im November eine Ergänzungsvorlage vorlegen. Wir werden mit der Ergänzungsvorlage die entstehenden Spielräume nutzen und Voraussetzungen dafür schaffen, unseren Pensionsfonds, die Investitionen in Arbeit und Bildung sowie die Beendigung der Neuverschuldung voranbringen. Ebenso werden wir den Zinsausgabeansatz angesichts des in jüngster Zeit steigenden Zinsniveaus aktualisieren. Wir werden außerdem prüfen, ob Möglichkeiten zur verstärkten Bindung angebotener Drittmittel  bestehen. Schon hier zeigt sich im übrigen, wie wichtig und vorteilhaft langfristige Zielsetzungen sind und wie sie zur Steuerung der konkreten Haushaltsplanung nutzbringend eingesetzt werden können. Anrede, im Sinne einer zusammenfassenden Bewertung möchte ich feststellen: Die finanzpolitische Gesamtausrichtung stimmt. Natürlich kann ich mir vorstellen, die Neuverschuldung noch stärker zu reduzieren ¿ wie von einigen in den letzten Tagen gefordert wurde. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass eine Rückführung der Neuverschuldung nur möglich ist, wenn zugleich die Ausgaben gesenkt werden. Ausgabensenkungen werden üblicherweise als Einsparungen bezeichnet ¿ Einsparvorschläge aber hat bei seiner Forderung nach weniger Verschuldung keiner vorgelegt. Insofern liegen schlüssige Alternativvorschläge zu unserer Planung nicht vor. Meine Damen und Herren, ich bin ¿ wie gesagt - überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Sein Ziel es ist, ab dem Jahr 2020 finanziell vollständig auf eigenen Beinen zu stehen, Chancen für die Menschen zu eröffnen und damit als Land  auch in der Lage zu sein, öffentliche Daseinsvorsorge zu betreiben. Meine Damen und Herren, wie ich bereits eingangs sagte, möchte ich Sie einladen ¿ und ich habe dabei ausdrücklich alle Fraktionen dieses Hauses im Blick ¿, konstruktiv an der Ausgestaltung dieses Weges mitzuwirken und sich an der Gestaltung der Zukunft unseres Landes zu beteiligen. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Parlamentarier weiß ich um die Bedeutung und den Wert einer aktiven Teilhabe aller politischen Kräfte. Wir jedenfalls sind offen und dankbar für allen guten Argumente in dieser Strategiediskussion. Ich möchte Sie nochmals auffordern, diesen Kurs zu unterstützen, diesen Weg gemeinsam zu gehen und sowohl dem Nachtragshaushalt 2006 als auch dem Haushaltsplan 2007 nach ausgiebigen Beratungen und Gesprächen im Dezember die größtmögliche Zustimmung zu erteilen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: reichert@mf.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de

Haushaltsentwurf 2003 in Landtag eingebracht / Finanzminister Paqué: Land auf konsequentem Sparkurs / Kritik an verfehlter Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung / Schlechte Rahmenbedingungen erschweren Konsolidierung

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 058/02 Magdeburg, den 14. November 2002 Haushaltsentwurf 2003 in Landtag eingebracht / Finanzminister Paqué: Land auf konsequentem Sparkurs / Kritik an verfehlter Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung / Schlechte Rahmenbedingungen erschweren Konsolidierung Es gilt das gesprochene Wort! Der sachsen-anhaltische Landtag diskutiert heute in erster Lesung den Entwurf des Haushaltsplanes 2003. Folgend die Einbringungsrede von Finanzminister Karl-Heinz Paqué Sehr verehrter Herr Landtagspräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, eines der großen Ziele dieser Regierung ist die Sanierung der Landesfinanzen. Der Entwurf des Haushaltsplans 2003, den die Regierung diesem Hohen Haus heute vorlegt, ist die erste große Etappe auf diesem Weg. Es ist ein Sparhaushalt, gekoppelt mit einem Haushaltssanierungsgesetz. Die Eckwerte dieses Haushalts sprechen für sich: Wir halbieren die Nettokreditaufnahme ¿ von über 1,5 Mrd. Euro im Nachtragshaushalt 2002 auf 750 Mio. Euro im Haushaltsplan 2003. Die Kreditfinanzierungsquote sinkt von 14,8 auf 7,3 %, das ist eine Abnahme um 7,5 Prozentpunkte. Das Haushaltsvolumen nimmt um 0,5 % ab. Bereinigt um flutbedingte Durchlaufposten sind es sogar 1,5 %. Im Finanzplanungsrat haben sich die Länderfinanzminister im Rahmen des Nationalen Stabilitätspakts darauf verständigt, das Haushaltsvolumen in ihren Ländern um maximal 1 % pro Jahr wachsen zu lassen. Mit diesem Haushaltsplanentwurf liegt Sachsen-Anhalt deutlich unter dieser Vorgabe. Wir sanieren also schneller als es anderswo üblich ist. Wir müssen dies auch tun, damit wir auf mittlere Sicht finanzpolitischen Handlungsspielraum zurückgewinnen. Wir zahlen im nächsten Jahr 910 Mio. Euro Zinsen, das sind 2,5 Mio. Euro pro Tag und über 100.000 Euro pro Stunde. Die Zinsen verschlingen fast ein Zehntel des gesamten Haushalts. Das darf so nicht weitergehen. Wir müssen die Haushaltsdefizite konsequent zurückfahren, damit nicht weiter Lasten in die Zukunft verlagert werden, damit wir Raum für politische Gestaltung zurückgewinnen und damit nicht unsere Kinder und Enkel unter den Lasten unserer Verschuldung leiden. Die Rückkehr zu einer soliden Haushaltspolitik ist deshalb keineswegs nur Voraussetzung für den künftigen wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Sie ist auch und vor allem Voraussetzung für Gerechtigkeit und für Nachhaltigkeit in der Verwirklichung sozialer Ziele. Man kann nicht über soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit reden, aber gleichzeitig den Sozialstaat auf Pump finanzieren. Dies geht weder politisch noch moralisch. Es gibt natürlich auch äußere Zwänge zum Sparen, an denen sich realistischerweise nicht rütteln lässt. Dies gilt insbesondere für absehbare änderungen der Förderpolitik sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene. Wir wissen schon heute, dass im Rahmen des Solidarpakts II die Transferleistungen des Bundes an unser Land Sachsen-Anhalt degressiv abnehmen werden. Und wir müssen zumindest damit rechnen, dass ab 2007 die Europäische Union im Rahmen ihrer neuen Förderpolitik nach der Osterweiterung der EU unserem Land Sachsen-Anhalt den Status als sog. Ziel I-Gebiet mit Höchstförderung aberkennt. Auf all dies müssen wir uns vorbereiten, und der vorliegende Haushaltsplanentwurf unternimmt auch in dieser Hinsicht einen ersten großen Schritt. Das erklärte Ziel dieser Landesregierung ist es aus all diesen Gründen, bis Ende 2006 die Nettoneuverschuldung auf Null zurückzufahren und damit auf Dauer die Zinsausgaben wieder deutlich zu senken. Der Haushaltsplanentwurf 2003 ist die erste Etappe auf diesem Weg. Dass diese erste Etappe nicht leicht fällt, das wissen wir alle in diesem Hohen Hause ¿ und niemand weiß es mehr als meine Kollegin und meine Kollegen im Kabinett, die mit mir schwere Entscheidungen gemeinsam getroffen haben. Diese schweren Entscheidungen fielen vor einem düsteren Hintergrund, den andere zu verantworten haben ¿ und dies muss ganz klar ausgesprochen werden. Bis zum April dieses Jahres hat die SPD unser Land regiert. über zwei Legislaturperioden hat sie, von der PDS toleriert, Sachsen-Anhalt in die finanzpolitische Schieflage geführt, in der unser Land jetzt steckt. Die Versuche der SPD-Regierung, die Ausgaben zurückzuführen ¿ vor allem die Konsumausgaben ¿ waren halbherzig; und diese halbherzigen Versuche wurden dann noch von der PDS regelmäßig ausgehebelt. Der hinterlassene Schuldenberg pro Einwohner, der größte aller mittel- und ostdeutschen Länder, ist das traurige Ergebnis. Der Nachtragshaushalt 2002, den wir im Sommer dieses Jahres vorgelegt haben, deckte diese Schieflage auf und sorgte endlich für Bilanzklarheit und Haushaltswahrheit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es deutlich: Dass wir heute bei einer Nettokreditaufnahme von 750 Mio. Euro und einer Kreditfinanzierungsquote von 7,3 % von einem drastischen Sparkurs sprechen müssen, das verdanken wir doch nur der Tatsache, dass unsere sozialdemokratischen Vorgänger im Verein mit der PDS die Defizite aus dem Ruder laufen ließen, bei korrekter Buchführung zuletzt bis über 1,5 Mrd. Euro − 14,8 % des Haushaltsvolumens. Dass heute selbst unser finanzpolitischer Kraftakt, den wir mit diesem Haushalt vollziehen, gerade einmal ausreicht, um eine erste Etappe auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt zu bewältigen, das verdanken wir der Misswirtschaft unserer Vorgänger. Und unsere Vorgänger regierten zu einer Zeit, als die Rahmenbedingungen auf der Einnahmenseite noch deutlich günstiger waren, als wir sie heute vorfinden. Und genau hier, auf der Einnahmenseite, liegt die zweite Verantwortung der Sozialdemokratie für die Finanzprobleme in unserem Land. Seit 1998 wird Deutschland von Rot-Grün regiert. In dieser Zeit sind die Steuereinnahmen in Bund und Ländern regelmäßig weit hinter den Prognosen zurückgeblieben. Dies lag zum einen an einer fehlgeleiteten Steuerpolitik, zum Beispiel bei der Körperschaftsteuer: Die rot-grüne Reform gab Großunternehmen in den westdeutschen Ballungsräumen die Chance, fast gar keine Steuern mehr zu bezahlen. Dies traf ¿ über den Steuerverbund und den Finanzausgleich ¿ alle Bundesländer mit voller Wucht, auch die strukturschwachen und vor allem auch die mittel- und ostdeutschen Länder. Schlimmer noch ist die Bilanz der wirtschaftlichen Stagnation, die wir der rot-grünen Bundesregierung zu verdanken haben. Der Reformstau in Deutschland ist sprichwörtlich geworden. Das Ausland schaut nur noch mitleidig auf die größte nationale Volkswirtschaft Europas, deren Wachstumsrate 2001 gerade mal 0,6 % betrug und im laufenden Jahr 2002 wohl sogar nur bei 0,2 % liegt. Dies ist Stagnation. Es ist kein wirtschaftliches Wachstum, wie in fast allen anderen Ländern Europas. Und die Prognosen für die kommenden Jahre sind miserabel: Deutschland gilt längst als das Japan Europas. Wie sich die wirtschaftliche Stagnation auf die Steuereinnahmen auswirkt, das haben wir gerade gestern schmerzlich erleben müssen. Die neueste Steuerschätzung rechnet für 2003 bundesweit mit Steuermindereinnahmen von rund 16 Mrd. Euro. Was dies genau für unseren Haushalt bedeutet, wird sich bei der Regionalisierung der Schätzung in den nächsten Tagen herausstellen. Selbstverständlich werden diese erwarteten Mindereinnahmen im parlamentarischen Verfahren zu berücksichtigen sein. Wie im einzelnen, das wird zu gegebener Zeit im Einvernehmen mit jenen Fraktionen geklärt, die diese Regierung tragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eine Binsenweisheit, dass Steuereinnahmen nur dort sprudeln, wo es kräftiges wirtschaftliches Wachstum gibt. Und kräftiges wirtschaftliches Wachstum gibt es nur dort, wo eine Regierung entschlossen an Reformen geht, die den Standort Deutschland wieder attraktiv machen. Davon ist bei dieser Bundesregierung nichts, aber auch gar nichts zu erkennen. Das Urteil der Fachwelt zu den geplanten Steuererhöhungen der rot-grünen Regierung ist einhellig negativ. Noch schlimmer fällt das Urteil über den mangelnden Sparwillen der rot-grünen Regierung aus: Während wir in Sachsen-Anhalt − und andere Landesregierungen ebenso − konsequent auf die Konsolidierung der Finanzen setzen, wird in Berlin über den Sinn oder Unsinn des europäischen Stabilitätsziels öffentlich geredet, anstatt endlich ernsthaften Sparwillen zu zeigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, über Jahre hat die rot-grüne Bundesregierung das Bekenntnis zum Stabilitätsziel von 3 % der öffentlichkeit und den Kapitalmärkten als Ausweis von finanzpolitischer Solidität präsentiert. Und jetzt geht sie hin und schiebt ohne Zögern dieses Ziel beiseite. Diese Politik wird uns allen noch teuer zu stehen kommen: Wie soll der Standort Deutschland wieder attraktiv werden und wie soll hierzulande das wirtschaftliche Wachstum erstarken, neue Arbeitsplätze entstehen und die Steuereinnahmen zunehmen, wenn die rot-grüne Bundesregierung finanzpolitische Solidität und echten Reformwillen vermissen lässt und nur die Abgaben erhöht? Und dies, obwohl der Bundeshaushalt weit weniger unbewegliche Verwaltungs- und Personalausgaben enthält als die Länderhaushalte. Und dies, obwohl der Bund in den letzten Jahren zusätzliche Einnahmen hatte, die den Ländern verwehrt blieben. Man denke nur an den Verkauf der UMTS-Lizenzen: Deren Erlöse flossen in die Bundeskasse, aber die negativen steuerlichen Folgen − bedingt durch die Gewinnminderung bei den Unternehmen, die UMTS-Lizenzen kauften − die schlugen zur Hälfte in den Länder- und in den Gemeindehaushalten auf. Die rot-grüne Bundesregierung hat nichts Substantielles getan, um die zunehmende Schieflagen in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu korrigieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund, den andere zu verantworten haben, nämlich in unserem Land SPD und PDS und im Bund SPD und Grüne ¿ vor diesem Hintergrund müssen wir, die Landesregierung Sachsen-Anhalts, unsere Finanzpolitik betreiben. Wir stellen uns dieser Verantwortung, wir sind im April mit diesem Auftrag von den Bürgern Sachsen-Anhalts gewählt worden ¿ auch wenn die Entscheidungen, die wir zu treffen haben, im einzelnen unpopulär sind. Aber wir erlauben uns doch darauf hinzuweisen, dass andere es waren und sind, die unser Land und sein Umfeld wirtschaftlich und finanziell in diese prekäre Lage gebracht haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Entwurf des Haushaltsplans 2003 wird die Nettokreditaufnahme auf 750 Mio. Euro zurückgeführt, von über 1,5 Mrd. Euro im Nachtragshaushalt 2002. Die Einsparungen, die dazu nötig waren, beruhen im wesentlichen auf drei Säulen: der Umsetzung des Personalabbaukonzeptes der Regierung, dem Absenken konsumtiver Ausgaben und der Veräußerung von nicht benötigtem Landesvermögen. Damit nehmen wir grundlegende strukturelle Weichenstellungen vor, die auch ordnungspolitisch geboten sind. Wir wollen, dass der Staat sich auf seine Kernaufgaben beschränkt. Wir wollen, dass diese Kernaufgaben von einem handlungsfähigen Staat effizient erledigt werden. Wir wollen, dass der Staat nicht über seine Verhältnisse und auf Kosten unserer Kinder lebt. Investitionen Wir haben alle Anstrengungen unternommen, um nicht bei den Investitionen zu sparen und die Investitionsquote möglichst hoch zu halten. Im Haushalt 2003 sind Investitionsausgaben von 2,1 Mrd. Euro vorgesehen. Dies entspricht einer Investitionsquote von 20,3 %. Die eigenfinanzierten Investitionen belaufen sich auf 1,08 Mrd. Euro. Die Nettokreditaufnahme liegt also um mehr als 300 Mio. Euro unter der Verfassungsgrenze, die durch die eigenfinanzierten Investitionen markiert wird. Eine hohe Investitionsquote ist für die Landesregierung von großer Bedeutung. Nur ist es leider so, dass nicht alle notwendigen Einschnitte im konsumtiven Bereich zeitnah und kurzfristig erfolgen können. Wir sind in diesem Bereich an die Grenze dessen gegangen, was rechtlich und politisch noch zu vertreten ist. Eine massive überhöhung der konsumtiven Ausgaben, wie wir sie vorfanden, ist aber nicht binnen Jahresfrist zu korrigieren. Aber die Grundlage des Umsteuerns legen wir mit diesem Haushalt. Personal Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt hat im Sommer dieses Jahres ein Gutachten bei dem Wirtschaftswissenschaftler Prof. Helmut Seitz von der Universität Frankfurt (Oder) in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten wird die Erbringung öffentlicher Leistungen in Sachsen-Anhalt mit der Erbringung öffentlicher Leistungen in anderen Bundesländern verglichen. Die Ergebnisse, zu denen Prof. Seitz anhand amtlicher Zahlen gelangte, sind Ihnen bekannt. In dem Gutachten wird eine übermäßig hohe Personalausstattung des Landes und der Kommunen festgestellt; ebenso wird festgestellt, dass die Ausgaben im konsumtiven Bereich weit überhöht sind. Diese Feststellungen geben eine Orientierung, in welchen Bereichen Sachsen-Anhalt über seinen finanziellen Möglichkeiten lebt. In diesen Bereichen setzt unser Umsteuern an. Das ärmste Land in Deutschland kann sich nicht die höchsten sozialen Standards leisten. Und es kann sich schon gar nicht das meiste Personal je Einwohner aller Flächenländer leisten. Mit dem Haushaltsjahr 2003 beginnen wir, unser Stellen- und Personalabbaukonzept konsequent umzusetzen. Der jetzige Personalbesatz von 26,1 Bediensteten pro 1.000 Einwohner wird langfristig auf das bundesdeutsche Niveau von 21,6 Bediensteten pro 1.000 Einwohnern gesenkt. Dies entspricht einem Stellenbestand von dann etwa 55.000. In einem ersten Schritt vermindern wir die Zahl der Stellen im Haushalt 2003 von zur Zeit 68.368 auf 63.828. Eine weitere Verringerung auf 59.042 haben wir durch zusätzliche Personalabbauschritte im Haushaltsplan dargestellt. Diejenigen Stellen, die wir abbauen werden, haben wir erstmalig in eine gesonderte Titelgruppe, die Titelgruppe 96, zusammengefasst. Damit haben wir die abzubauenden Stellen aufgeschlüsselt und die Grundlagen für einen effizienten Vollzug des Personalabbaus gelegt. Die Personalausgaben, die in der Hauptgruppe 4 veranschlagt sind, werden in Höhe von 118 Mio. Euro gesenkt. Dabei ist selbstverständlich zu berücksichtigen, dass die Personalausgaben der beiden Universitäten nicht mehr der Hauptgruppe 4 zugeordnet werden. Dabei handelt es sich keineswegs um einen Buchungstrick, sondern um die schlichte Tatsache, dass wir den Universitäten durch das Instrument der Globalhaushalte ein flexibles Handeln ermöglichen, das dem Wettbewerbsumfeld im Hochschulbereich angemessen ist. Das heißt allerdings nicht, dass die Universitäten vom Druck auf die Personalkosten ausgenommen sind. Es heißt nur, dass sie in eigener Regie und nach eigenen Prioritäten den generellen Spardruck umsetzen können. Wie hoch der Einsparbetrag im Bereich der Personalausgaben am Schluss jedoch genau sein wird, das lässt sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar sagen. Das wird auch davon abhängen, zu welchem Ergebnis die Verhandlungen des Lehrertarifvertrages gelangen, und wie stark Altersteilzeit- und Abfindungsangebote der Landesregierung angenommen werden. Wir haben für die Gesamtpersonalausgaben eine Summe von 2,63 Mrd. Euro in den Haushalt eingestellt. Darin sind auch Vorsorgebeträge für Tarifveränderungen wie für zu zahlende Abfindungen und Zahlungen für den Altersteilzeitausgleich enthalten. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang eine Bemerkung zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, die in Kürze beginnen. Den Arbeitnehmervertretern muss eines klar sein: Je höher der Abschluss dieser Tarifverhandlungen ausfallen wird, desto mehr sind wir gezwungen, an anderer Stelle einzusparen − auch und gerade im Bereich des Personals. Die überhöhten Personalkosten sind eine große Last für den Haushalt, weitere Tariferhöhungen werden diese Last noch vergrößern und den Druck zum Einsparen weiter verstärken. Wir gehen den größten Ausgabenposten im Haushaltsplan − und das sind nun einmal die Ausgaben für Personal − konsequent an, aber uns ist auch klar, dass es sich hier um Weichenstellungen handelt, die erst auf mittlere Sicht voll zum Tragen kommen können. Ein Personalüberbesatz ist nicht binnen kurzer Frist abzubauen. Aber genau aus diesem Grund muss man ihn endlich anpacken. Ich bin froh darüber, dass diese Regierung gleich zu Beginn ihrer Amtszeit diese Herausforderungen konsequent und mutig angeht. Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Anmerkung zu dem gelegentlich geäußerten Vorwurf, dass wir nicht mehr Stellen einsparen würden, als es die Vorgängerregierung bereits getan hätte. Zuerst muss ich gestehen, dass ich die Proteste gegen Stellenkürzungen nur schwer verstehen würde, wenn wir tatsächlich keine Stellen abbauen würden. Aber es ist schon so: Wir bauen Stellen ab. Und zwar mehr als unsere Vorgänger. Die alte Regierung hat von 2001 zu 2002 angeblich 1.841 Stellen abgebaut. Nur wurden davon mindestens 900 Stellen in Landesbetriebe überführt. Außerdem war eine Vielzahl von Stellen noch nicht oder nicht mehr besetzt. Damit waren sie finanziell gar nicht unterlegt und ihr Abbau hat in keiner Weise zu finanziell wirksamen Einsparungen geführt. Unser Ziel ist es dagegen, im Haushaltsjahr 2003 mindestens 2000 Stellen abzubauen, und zwar Vollzeitäquivalente, und wenn möglich mehr. Lassen Sie mich nun zu den einzelnen Bereichen des Haushaltes einige Punkte sagen: Wirtschaft und Arbeit Im Bereich von Wirtschaft und Arbeit haben wir einzelne Förderprogramme gestrafft oder auch ganz gestrichen. Den Schwerpunkt der Förderungen legen wir zukünftig auf die Qualifizierung von Existenzgründern und die Ausbildung besonders gefragter Berufsgruppen. Hierfür stellen wir im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) rund 54 Mio. Euro bereit. Daneben fördern wir die berufliche Erstausbildung: Mit 16 Mio. Euro kofinanzieren wir Bund-Länderprogramme für über 10.000 Ausbildungsplätze. Die Mittel für die Investitionsförderung werden nicht gekürzt: Die Schaffung neuer Arbeitsplätze ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung. Die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" werden durch unsere Kofinanzierung vollständig gebunden; dadurch stehen 2003 insgesamt 284,2 Mio. Euro zur Verfügung. Damit ist die Finanzierung aller wichtigen Investitionsobjekte gesichert. Neben der Gemeinschaftsaufgabe werden Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE III) zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur eingesetzt. Insgesamt erreichen wir für 2003 ein Ausgabevolumen von 321,6 Mio. Euro. Dabei setzen wir vier klare Schwerpunkte: Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, Unterstützung produktiver Investitionen für Forschung und Entwicklung, Maßnahmen zur beruflichen Qualifikation und Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten. Erlauben Sie mir, an dieser Stelle kurz auf die Folgen der Flutkatastrophe einzugehen. Die durch das Hochwasser verursachten unmittelbaren Schäden liegen wohl in Milliardenhöhe. Dabei handelt es sich um Schäden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft mit ca. 1250 betroffenen Unternehmen, um Schäden an der Infrastruktur, in der Landwirtschaft und bei Privathaushalten. Endgültig werden wir die Höhe der Kosten erst mit Abschluss der Wiederherstellungsarbeiten kennen. Die Hochwasserschäden und weitere notwendige präventive Maßnahmen haben eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung des Landeshaushalts zur Folge. Aus diesem Grund sind wir um so erfreuter, dass es uns in Gesprächen mit der Europäischen Kommission gelungen ist, die Kofinanzierungssätze der Strukturfondsmittel seitens der EU auf nunmehr 75% zu erhöhen ¿ und damit den Landesanteil bei neuen Projekten auf 25 % zu senken. Dabei werden wir Strukturfondsmittel im Operationellen Programm in zweierlei Hinsicht konzentrieren: erstens, werden wir Maßnahmen und Aktionen zur Beseitigung von Hochwasserschäden finanziell verstärken, und zweitens werden wir Maßnahmen und Aktionen − dort wo möglich − inhaltlich so erweitern, dass wir sie hochwasserbezogen anwenden können. Im übrigen haben wir auch sichergestellt, dass durch Hochwasser zerstörte, bereits geförderte Projekte nochmals gefördert werden können. Die nationale Kofinanzierung des Operationellen Programms lag bisher in Sachsen-Anhalt mit 55,1% erheblich über dem Durchschnitt der neuen Länder mit 37,1%. Dies gilt auch für die Finanzierungsbeiträge des Landes Sachsen-Anhalt und seiner Kommunen. Diese Kofinanzierungsquote ist angesichts der äußerst schwierigen Haushaltssituation und eines schleppend verlaufenden Mittelabflusses völlig unrealistisch; auch vor dem Hintergrund des zusätzlichen hochwasserbedingten Investitionsbedarfs ist sie schlicht nicht zu finanzieren. Die rechnerisch für den Gesamtzeitraum des Operationellen Programms von 2000 bis 2006 ermittelten Einsparbeträge sagen nichts darüber aus, wie viele Mittel tatsächlich für die Haushaltssanierung jährlich verfügbar sind. Wir gehen davon aus, dass dieser Nettobetrag eher bescheiden ausfallen wird. Und wir müssen, das muss ganz klar sein, auch noch mit längerfristigen Folgeschäden des Hochwassers rechnen. Diese werden wir nicht − oder zumindest nicht in voller Höhe − durch Mittel des Bundes und der EU finanzieren können. Durch die änderung des Operationellen Programms gewinnen wir eine größere finanzielle Handlungsfähigkeit. Damit stärken wir Investitionen und vermeiden ein Absinken der Investitionsquote unter 20%. Mein Dank gilt der EU-Kommission, die unseren Kurs − trotz harter Konsolidierung möglichst nicht bei den Investitionen zu sparen − durch ihre Flexibilität tatkräftig unterstützt hat. Gesundheit und Soziales Der Arbeitsmarkt wurde aus dem Ressort Gesundheit und Soziales in das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit umgesetzt. Er umfasst im Jahr 2003 eine Summe von 204,0 Mio. Euro. Damit verschieben sich die Etat-Ansätze entsprechend. Etwa 280 Mio. Euro − ein Drittel des Sozialetats − sind im verbleibenden Ressort Gesundheit und Soziales durch Bundesgesetze für Sozialhilfe gebunden. Die Sportförderung bleibt mit 29 Mio. Euro nahezu konstant, weil die gesamten Mittel aus Oddset-Sportwetten in Sachsen-Anhalt in die Sportförderung fließen. Die Pauschalförderung der Krankenhäuser wird auf 34,5 Mio. Euro erhöht. Insgesamt stehen für Krankenhaus-Investitionen 155,3 Mio. Euro und damit etwa 10 Mio. Euro mehr zur Verfügung als im Vorjahr. Gestatten Sie mir an dieser Stelle, auf einen Punkt unseres Sparprogramms etwas ausführlicher einzugehen, der uns allen sehr schwer gefallen ist: Wir werden das Landesblindengeld im Rahmen des Haushaltssanierungsgesetzes an die Standards von Sachsen, Bremen und Brandenburg anpassen. Dafür werden 18,2 Mio. Euro eingestellt. Leistungsempfänger bekommen künftig eine Unterstützung von monatlich 333 EUR, und Kindern gewähren wir künftig 75 Prozent statt bisher 50 Prozent der Leistungen. Die Kürzung auf das Niveau Sachsens, Bremens und Brandenburgs wurde uns als soziale Kälte zu Lasten der Schwachen der Gesellschaft vorgeworfen. Ich muss ihnen hier sagen: mir wäre auch wohler, wenn wir diese Kürzungen nicht machen müssten. Mir wäre auch wohler, wenn uns allen diese Härte erspart bleiben könnte. Und mir wäre auch wohler, wenn unser Land eine Haushaltssituation hätte, bei der wir überdurchschnittliche Hilfen finanzieren könnten. Es ist nur leider so, dass wir im ärmsten Bundesland Deutschlands leben. Wir leben in einem Land, dass mit einer großen Schulden-Erblast fertig werden muss. Und ich kann es, als Finanzminister dieses ärmsten Landes, nicht rechtfertigen, warum wir uns höhere Sozialstandards leisten als andere Bundesländer in vergleichbarer Lage. Ich kann das nicht rechtfertigen, und ich sehe nicht, wer das im Angesicht der enormen Schulden können sollte. Denn, und das bitte ich auch zu bedenken, wir stürzen keineswegs bestimmte Bevölkerungsschichten in Armut. Das, was wir tun, ist lediglich eine Anpassung der Sätze an bundesdeutsche Durchschnitte. Im übrigen bleibt die Unterstützung von besonders Bedürftigen nach dem Bundessozialhilfegesetz von unserem Haushalt völlig unberührt. Bei den Sachausgaben wird das Sozialministerium 14 Prozent sparen. Bei den freiwilligen Sozialleistungen stellt die Kinderbetreuung mit nunmehr 146 Mio. Euro − rund 40 Mio. Euro weniger als 2002 − den größten Einzelposten dar. Auf diesen Punkt möchte ich wegen seiner großen politischen Bedeutung näher eingehen. Unsere Ausgaben für die Betreuung unserer Kinder liegen bisher weit über dem Niveau aller anderen neuen Länder. Aber: Nicht allein die Höhe der Ausgaben entscheidet über die Qualität der Betreuung, sondern auch die Art und Weise, wie die Mittel verwendet werden. Durch einen Abbau von unnötigen und kostenträchtigen Standards werden die Mittel sinnvoller, zielgerichteter und damit auch sparsamer eingesetzt. Wir sind unseren Kindern nicht nur zu einer optimalen Betreuung verpflichtet, sondern wir sind ihnen gegenüber auch zu einer nachhaltigen Finanzpolitik verpflichtet. Ich bitte Sie zu bedenken, dass es auch unsere Kinder sein werden, die später für die Kosten der Kinderbetreuung werden aufkommen müssen, wenn diese über zusätzliche Verschuldung finanziert wird. Es ist deshalb auch und gerade in ihrem Interesse, wenn wir an dieser Stelle durch die Lockerung von Standards Mittel einsparen. Ein Wort an die Damen und Herren von SPD und PDS: Wenn Sie nunmehr eingesehen haben, dass wir sparen müssen, Sie aber gleichzeitig Einsparungen an dieser Stelle vehement ablehnen − dann fordere ich Sie auf: Benennen Sie endlich, hier und heute, konkrete Einsparungen an anderer Stelle! Und sprechen Sie bitte auch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern, die dort regieren und für die Kinderbetreuung pro Kopf weniger ausgeben als wir auch nach unserer Reform. Sagen Sie Ihnen ehrlich und öffentlich, was Sie davon halten! Inneres Nach Auffassung der Landesregierung zählt die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit selbstverständlich zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns. Der Sachhaushalt des Innenministeriums bleibt im wesentlichen auf dem Niveau von 2002. Durch den geplanten Personalabbau vor allem im inneren Polizeiverwaltungsdienst wird es in keiner Weise zu einer schlechteren Versorgung oder einem verminderten Schutz der Bevölkerung kommen. Durch eine höhere Flexibilität der Arbeitszeitmodelle und der Arbeitsabläufe wird eine effiziente innere Sicherheit weiterhin auf hohem Niveau garantiert. Im Bereich der Vermessungs- und Katasterverwaltung werden wir uns zukünftig auf die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben beschränken. Damit trägt auch sie ihren Anteil zur Haushaltskonsolidierung bei. Im Bereich Asyl, Ausländer, Vertriebene und Spätaussiedler werden wir, wegen des Rückgangs der Aufnahmezahlen, im Jahr 2003 insgesamt 9,3 Mio. Euro weniger benötigen. Kultus Der Bereich Bildung und Forschung hat nach Auffassung der Landesregierung eine große Bedeutung und hohe Priorität. Gleichwohl muss auch dieser Bereich seinen Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen bringen. Wir erreichen dies im wesentlichen dadurch, dass die Mittel außerordentlich flexibel eingesetzt werden. Insbesondere werden die Universitäten erstmalig als Globalhaushalt geführt. Die Fachhochschulen werden weiterhin ihre Budgetierung fortführen. Im Kulturbereich werden mit 98,5 Mio. Euro die Aufgaben gesichert. Auch hier setzen wir auf Flexibilisierungen: durch eine Richtlinie haben wir die Zuwendungsverträge neu geregelt. Zukünftig ist es Empfängern von Zuwendungen grundsätzlich möglich, Drittmittel einzuwerben, ohne dass sie dadurch eine Kürzung der Zuweisungen des Landes zu fürchten haben. Wir setzen auf die Eigeninitiative und das Engagement der Bürger und wollen sie von hinderlichen Fesseln befreien. Das System der Lernmittelkostenentlastung wird mit 4,6 Mio. Euro gefördert. Die Eltern werden künftig in einem zumutbaren und sozialverträglichem Umfang an den Lernmittelkosten beziehungsweise an einem Ausgleichssystem beteiligt. Landwirtschaft und Umwelt Der Landwirtschaftshaushalt ist mehr als alle anderen Haushalte, gemessen am Gesamtvolumen, durch seinen hohen Drittmittelanteil gekennzeichnet. Uns liegt im besonderen Maße daran, die Kofinanzierungen für alle Drittmittel sicherzustellen. Dies ist auch gelungen, so dass sowohl die EU-Mittel des EAGFL und der Gemeinschaftsaufgabe "Küstenschutz und Agrarstruktur" voll ausgeschöpft werden. Unser Haushaltsplanentwurf sichert allen vom Hochwasser betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben die Unterstützung des Landes. Alleine im Landwirtschaftsbereich wenden wir etwa 32 Mio. Euro EU-Mittel vornehmlich zur Beseitigung von Hochwasserschäden und zur Unterstützung von Betroffenen auf. Auch aufgrund der Flut legen wir im Umweltbereich großen Wert auf die sichere Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen. Neben einer Stabilisierung der Wasserversorgung hat die Abwasserentsorgung eine hohe Priorität. Trotz ordnungspolitischer Bedenken hinsichtlich der Zweckmäßigkeit des Verfahrens setzt diese Regierung die von der Vorgängerregierung begonnene Teilentschuldung von Abwasserzweckverbänden fort; im übrigen, meine Damen und Herren eine Leistung, die den Kommunen zugute kommt. Bau und Verkehr Im Haushaltsplanentwurf 2003 sehen wir für das Ministerium für Bau und Verkehr eine Ausgabenerhöhung von rund 9,5 Mio. Euro vor. Diese Erhöhung ergibt sich zum einen aus der neuen Zuordnung der Abteilung Raumordnung zum Ministerium für Bau und Verkehr. Zum anderen ergibt sie sich aus der Nachveranschlagung von Ausgleichsleistungen im sogenannten Ausbildungsverkehr; damit verbunden ist eine Erhöhung der Investitionen im Schienenverkehr. Durch eine Erhöhung des Mittelanteils des EU-Strukturfonds für Regionalentwicklung (EFRE) werden 4,4 Mio. Euro an Landesmitteln eingespart. Die Kürzungen betreffen vor allem den konsumtiven Bereich. Bei den Investitionen machen wir nur geringfügige Abstriche. In den Bereichen Bau und Verkehr wird trotz der notwendigen Einsparungen die Investitionsquote auch im Jahr 2001 bei rund 40 Prozent liegen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben werden um insgesamt 4 Mio. Euro reduziert. Die Förderprogramme werden neu geordnet und vorhandene Mittel gezielt umgeschichtet. Damit stellen wir die Weichen in Richtung des dringend notwendigen Stadtumbaus. Trotz der schwierigen Finanzsituation planen wir, alle Straßenbauprojekte in Sachsen-Anhalt wie vorgesehen zu realisieren, alleine für die Landesstraßen haben wir 75 Mio. Euro vorgesehen. Kommunen Ich komme nun zu dem schwierigen Thema der Kommunalfinanzen und zu dem kommunalen Finanzausgleich. Wir alle wissen, dass die Finanzen der Länder und Gemeinden in Deutschland in eine erhebliche Schieflage geraten sind. In vielen Städten Deutschlands können die Kommunen ihre Pflichtaufgaben kaum noch erfüllen. Diese Situation ist nicht haltbar. Um Abhilfe zu schaffen, existieren diverse Bemühungen, die Gemeindefinanzen in Deutschland auf eine geänderte, solide Grundlage zu stellen. Wobei ich aber auch an dieser Stelle darauf hinweise: zwar gibt es systematische Unwuchten in der Gemeindefinanzverfassung, aber an der jetzigen schwierigen Lage der meisten Kommunen trägt die rot-grüne Bundesregierung durch ihre völlig verfehlte Wirtschaftspolitik ein gerüttelt Maß an eigener Verantwortung. Ich kann in dieser Hinsicht nur feststellen: Kommunen und Land sitzen hier in Sachsen-Anhalt im gleichen Boot. Wir müssen beide gemeinsam mit der äußerst schwierigen Haushaltslage fertig werden. Keiner kann sich auf Kosten des anderen sanieren. Es darf aber auch keinen Zweifel daran geben, dass beide Seiten massive Konsolidierungsanstrengungen unternehmen müssen. Auf Seiten des Landes kann ich im Namen der Landesregierung sagen: wir gehen die Sanierung an, wir nehmen unangenehme Einschnitte vor, wir haben den Mut zu unpopulären Maßnahmen. Wir erwarten nunmehr das Gleiche von den Kommunen: auch die Kommunen unseres Landes müssen sich dem Konsolidierungsdruck stellen. Es kann nicht sein, dass die Kommunen ihren im Durchschnitt weit überhöhten Personalbestand unangetastet lassen. Und es kann auch nicht sein, dass sich das Land anstelle der Kommunen verschuldet, um überhöhte Personalbestände und überhöhten Verwaltungsaufwand zu finanzieren. Ich sage hier in aller Deutlichkeit: einzelne Kommunen, die über ihre Verhältnisse leben, dürfen sich dafür nicht beim Land refinanzieren. Wir wollen, dass die Kommunen, wenn sie über ihre Verhältnisse leben, sich selbst verschulden müssen. Nur so spüren sie den Konsolidierungsdruck am eigenen Leib und müssen sich um die Erhöhung ihrer Effizienz kümmern. Aber dieser Vorgang ist keine Einbahnstraße und wir verstehen ihn auch nicht so. Wir wollen den Kommunen auch die Möglichkeit geben, auf die Sparzwänge zu reagieren. Wir werden, wie zum Beispiel im Kinderbetreuungsgesetz, teure Standards und Gängelungen der Gemeinden abbauen. Wir wollen den Gemeinden mehr Freiraum geben. Das schließt auch die Freiheit ein, über die Verwendung zugewiesener Mittel selbst zu entscheiden. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf legt eine einheitliche Verbundquote von 23 Prozent fest. Zum Ausgleich für die Einnahmeausfälle durch Absenkung der Verbundquote wird das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ein kommunales Investitionsprogramm auflegen, das zu 75 Mio. Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe finanziert und von den Kommunen mit 25 Mio. Euro gegenfinanziert werden soll. Dafür übernimmt das Land für die Kommunen die nötigen Zinsleistungen und Tilgungen. Zum Ausgleich der geringeren Mittel bei der Bereitstellung sonstiger Leistungen (Zweckzuweisungen, Fördermittel, Erstattungen) werden wir den Gemeinden freiere Hand lassen. Wir streben an, zumindest einen Teil der Mittel in den allgemeinen Finanzausgleich umzuschichten. Die Finanzstrukturkommission, an der auch die Kommunen beteiligt sind, entwickelt zur Zeit dafür unter Beteiligung aller Fachressorts ein Konzept. Dieser Umschichtungsprozess konnte − wegen der notwendigen änderungen des Finanzausgleichsgesetzes − noch nicht im Haushaltsplanentwurf 2003 berücksichtigt werden. Wir werden seine Umsetzung im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2004 realisieren. Veräußerungen Das Land verfügt über Besitz und Beteiligungen, die verzichtbar sind. Nicht nur aus finanziellen, sondern vor allem aus ordnungspolitischen Gründen werden wir uns von diesem Landesbesitz trennen und ihn veräußern. Ebenso werden wir Landesbeteiligungen umstrukturieren und teilweise privatisieren. Dadurch rechnen wir mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 115 Mio. EUR. Wir werden dabei sorgfältig trennen zwischen hoheitlichen Aufgaben, die gesichert werden müssen, und wirtschaftlicher Tätigkeit, die privatisierbar ist. Vorgesehen sind dafür die Salus-Gruppe mit Ausnahme des Maßregelvollzugs , die Saleg GmbH, die Landelektrizität GmbH Fallersleben, die Staatliche Glasmanufaktur, das Landesweingut Klosterpforta, der Talsperrenbetrieb sowie Waldflächen und Forstimmobilien aus dem Landesbesitz. Haushaltssanierungsgesetz Weitere Einnahmeverbesserungen sind durch weitere Vorschriften im Haushaltssanierungsgesetz vorgesehen. Dazu gehören u. a. die änderung des Lotteriegesetzes, des Spielbankgesetzes und des Lotto-Toto-Gesetzes, aus denen etwa 7 Mio. Euro Mehreinnahmen erwartet werden. Im Haushaltssanierungsgesetz sind weiterhin änderungen im Beamtengesetz, im Landesbesoldungsgesetz, im Landespersonalvertretungsgesetz und im Gesetz für die Juristenausbildung vorgesehen. Globale Minderausgabe In den Haushaltsentwurf wird eine Globale Minderausgabe von 50 Mio. Euro eingestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Entwurf eines Sparhaushalts ist uns nicht leicht gefallen − daraus möchte ich keinen Hehl machen. Und es wird Ihnen als Abgeordnete, die sie ihn zu verabschieden haben, sicher auch nicht leicht fallen, ihm zuzustimmen. Das anstehende parlamentarische Verfahren wird für uns alle nicht einfach. Aber zugleich betone ich noch einmal mit allem Nachdruck: Unser Land Sachsen-Anhalt hat zu diesem Konsolidierungskurs keine Alternative. Wenn wir heute nicht sparen, dann heißt das nichts anderes, als dass wir die Härten unseren Kindern zumuten. Im Interesse unseres Landes und der künftigen Generationen bitte ich Sie, den eingeschlagenen Sparkurs der Landesregierung zu unterstützen. Vielen Dank. 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