Auf Einladung des Bundesumweltministeriums, des niedersächsischen Umweltministerium, des Umweltbundesamtes kamen am 18. März 2016 rund 50 Experten aus Fachbehörden, wissenschaftlichen Einrichtungen, Fischerei und Umweltverbänden in Berlin zu einem ersten Treffen zusammen, um gemeinsame Maßnahmen gegen Meeresmüll zu verstärken und zukünftig an einem Runden Tisch zu koordinieren. Der Runde Tisch soll die nationalen Maßnahmen gegen Meeresmüll koordinieren und ihre Umsetzung voranbringen. Diese sind im Maßnahmenprogramm der so genannten Meeresstrategie‑Rahmenrichtlinie und in den Regionalen Aktionsplänen für die Nord- und Ostsee festgelegt. So soll unter anderem verhindert werden, dass Fischereigeräte, z. B. Netze, im Meer entsorgt werden. In industriellen Anwendungen und vor allem in Pflege‑ und Kosmetikprodukten soll zukünftig kein Mikroplastik mehr verwendet werden. Das ist das Ziel des Kosmetikdialogs, der durch das Bundesumweltministerium, das UBA sowie das Abkommen zum Schutz des Nordost-Atlantiks (OSPAR) mit betroffenen Branchen geführt wird. Eine Selbstverpflichtung des Einzelhandels zur Reduktion von Plastiktüten sowie ein neues Wertstoffgesetz mit höheren Recyclingquoten für Kunststoffabfälle sollen außerdem dafür sorgen, Kunststoffabfälle in der Umwelt zu vermeiden. Am Runden Tisch Meeresmüll nehmen unter anderem Vertreter und Vertreterinnen aus Fischerei und Schifffahrt, Kunststoffindustrie, Abwassermanagement, Kosmetik- und Reifenindustrie, Einzelhandel, Wissenschaft, Landes, Bundes‑, Kommunalbehörden und ‑politiker, Tourismus, Umweltverbände sowie Künstler teil.
Am 27. September 2017 wurden sechs Verordnungen zum Schutz der Meeresnatur in Nord- und Ostsee im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Meeresnaturschutzgebiete "Doggerbank", "Borkum Riffgrund" und "Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht" in der Nordsee sowie "Fehmarnbelt", "Kadetrinne" und "Pommersche Bucht – Rönnebank" in der Ostsee auch nach nationalen Vorschriften rechtlich gesichert. Die Gebiete befinden sich in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee und damit in der Zuständigkeit des Bundes. Die AWZ schließt sich an das 12 Seemeilen breite deutsche Küstenmeer an. Die neuen Schutzgebiete umfassen rund 30 Prozent der Fläche der deutschen AWZ. Die sechs Meeresgebiete sind seit 2007 Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Deutschland ist daher verpflichtet, diese Gebiete mit den nötigen Maßnahmen unter Schutz zu stellen. Die Europäische Kommission hatte hierzu bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das zumindest mit Blick auf die Ausweisung der Meeresschutzgebiete in Verantwortung des Bundes nun gegenstandslos sein dürfte. Das Verfahren richtet sich darüber hinaus an die Bundesländer, die in der Pflicht sind, Natura-2000-Gebiete an Land ebenfalls rechtlich zu sichern. In den Meeresnaturschutzgebieten darf nach den neuen Bestimmungen kein Baggergut eingebracht werden, es dürfen keine Aquakulturen betrieben und auch keine künstlichen Inseln errichtet werden. Wer in diesen Meeresgebieten Energie erzeugen, Bodenschätze abbauen oder unterseeische Kabel verlegen will, muss zuvor in einer Verträglichkeitsprüfung nachweisen, dass das Vorhaben die Meeresumwelt nicht erheblich beeinträchtigt. Im Bereich der Freizeitfischerei gibt es ein räumlich und zeitlich abgestuftes Schutzkonzept für einen Interessensausgleich zwischen dem Schutz der Meeresnatur und den Belangen der Freizeitfischer. In der der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee kann weiterhin auf circa 80 Prozent der Fläche geangelt werden, lediglich 20 Prozent der Fläche unterliegt einer naturschutzrechtlichen Regulierung.
Die deutsche Seelachsfischerei in der Nordsee ist nach dem Umweltstandard des Marine Stewardship Council (MSC) zertifiziert worden. Der Fangbetrieb ist der erste der in Deutschland zertifiziert wurde und nimmt damit eine Pionierrolle ein.
In der Aquakultur wird von einigen Betrieben auch heute noch der Ansatz „vom Ei bis zum schlachtreifen Fisch“ auf dem eigenen Betrieb verfolgt. Der Aufbau eines eigenen Laichfischbestands ermöglicht es dem Fischzüchter, eigene züchterische Ziele zu definieren und den Fischbestand auf die Gegebenheiten des jeweiligen Standorts der Aquakulturanlage abzustimmen. Des Weiteren wird der Betreiber einer Aquakulturanlage durch den eigenen Laich-fischstamm unabhängig von der Versorgung mit Eiern/Setzlingen durch externe Anbieter, wodurch die Gefahr des Einschleppens von Fischkrankheiten und Parasiten deutlich reduziert wird. Außerdem erhalten die Betriebe so eine gleichbleibende Qualität an Eiern und Setzlingen. Die Haltung eines eigenen Elterntierstammes und die Vermehrung sind aber auch mit hohem finanziellem und zeitlichem Aufwand verbunden. Daher kaufen inzwischen die meisten Betriebe die nötigen Eier und/oder Setzlinge zu, um sich die aufwendige Elterntierhaltung zu ersparen und sich auf die Mast der Fische konzentrieren zu können. LANUV 2023 Info 53 | LANUV 2022
Der Leitfaden richtet sich sowohl an Fach- und Genehmigungsbehörden als auch an Aquakulturbetreiber. Er soll eine fachliche Grundlage für die Bewertung und Genehmigung von Forellen-Aquakulturbetrieben in NRW sein. Analog zur herausragenden Bedeutung der Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) für die Aquakultur in NRW befasst sich dieser Leitfaden ausschließlich mit der Forellenaquakultur. Die gute fachliche Praxis soll die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel in der Teichwirtschaft und Aquakultur fördern. Damit die Aquakultur in NRW erhalten bleibt und sich weiterentwickeln kann ist es wichtig, dass in NRW verlässliche Rahmenbedingungen für die Aquakulturbetriebe geschaffen werden. Der Leitfaden soll als Informationswerk und Wegweiser für Behörden und Aquakulturbetreiber dienen und bietet u.a. einen Überblick über gängige und aus wirtschaftlicher Sicht mögliche Wasseraufbereitungsmethoden, um so die Einflüsse auf angrenzende Gewässer unter Einhaltung der guten fachlichen Praxis so gering wie möglich zu halten. Das Ziel muss es sein, einen praktikablen Weg zu ebnen, der bestmögliche Umweltverträglichkeit unter Wahrung der Betriebswirtschaftlichkeit verfolgt.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 225/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 225/03 Magdeburg, den 25. Oktober 2003 Alter DDR-Anglerausweis soll nicht mehr automatisch zu neuem Fischereischein führen/Sachsen-Anhalt ändert Gesetz Sachsen-Anhalt ändert sein Fischereigesetz. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke sagte am Samstag auf dem Fischereitag Sachsen-Anhalt in Schlaitz: "Obgleich sich das Fischereigesetz von 1993 bewährt hat, wollen wir auf Veränderungen der vergangenen zehn Jahre reagieren." Die Ministerin sprach von einer "änderung mit Augenmaß" und sagte den Fachverbänden Möglichkeiten der Mitwirkung zu. Insbesondere will Wernicke die Fachkunde der Angler stärken. Der alte DDR-Anglerausweis soll künftig nicht mehr automatisch zu einem neuen Fischereischein führen. Wiedereinsteiger müssten demnach wie jeder andere auch eine ordentliche Prüfung ablegen, um einen Fischereischein zu bekommen. Bislang reicht die Raubfischmarke des DDR-Anglerverbandes (ein Dokument zur Befugnis, Raubfische wie Hecht, Zander oder Aal zu angeln) von 1990 aus, um ohne weitere Prüfung neu einen Fischereischein zu bekommen. Wernicke sagte: "Es ist fachlich falsch und ungerecht, dass 13 Jahre nach der Einheit die historische Zufälligkeit eines Verbandsausweises als Blankoscheck gelten soll. Wer seit 1990 nichts mit dem Fischereirecht zu tun hatte und sich neu als Angler beweisen will, muss sich einer Prüfung unterziehen - egal, ob er in der DDR aktiver Angler war oder nicht." Zudem soll es künftig einen 30-stündigen Pflichtlehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung geben. Wernicke sagte: "Damit folgen wir dem Beispiel der meisten anderen Bundesländer. Wir leisten also einen Beitrag zur Harmonisierung der Prüfungsbedingungen in Deutschland." Ein Schwerpunkt der Novelle ist auch der Abbau von Barrieren für Behinderte. Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht zur Ablegung einer Fischerprüfung in der geforderten Form in der Lage sind, sollen einen Sonderfischereischein bekommen können. Dieser berechtigt dann zum Angeln in Begleitung eines regulären Fischereischeininhabers. Nach Wernickes Fahrplan könnte das neue Gesetz Mitte kommenden Jahres in Kraft treten. Eine erste Kabinettsbefassung steht in Kürze an. Danach ist eine Verbandsanhörung vorgesehen. Der Landtag würde sich demnach Anfang 2004 erstmals mit der Novelle befassen können. Hintergrund: In Sachsen-Anhalt gibt es rund 62.000 Fischereischeinbesitzer, 7.000 mehr als vor fünf Jahren. Rund 50.000 Angler sind im Deutschen Anglerverband DAV und im Verband Deutscher Sportfischer VDSF organisiert. Die beiden Landesverbände arbeiten unter dem Dach des Landesfischereiverbandes Sachsen-Anhalt. Die Speisefischerzeugung lag 2002 mit 648 Tonnen deutlich über dem Durchschnitt der Vorjahre von 540 Tonnen. Dies gilt als Beleg für die Stabilisierung der landesweit 22 im Haupterwerb tätigen Fischereibetriebe. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich immer stärker und auch die Aquakulturbetriebe in NRW müssen sich entsprechend an den Klimawandel anpassen, um wirtschaftlich und dem Tierwohl entsprechend weiterarbeiten zu können. Info 53 | LANUV 2022 Info 64 | LANUV 2023 LANUV 2023
Ammoniak ist neben Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) ein Hauptabbauprodukt des Stoffwechsels der Fische und wird über die Kiemen an das Haltungswasser abgegeben. Das Problem dabei ist, dass Ammoniak in hohen Konzentrationen eine toxische Wirkung auf Fische hat und daher aus dem Wasser entfernt werden sollte. Dies kann durch eine biologische Aufbereitung des Anlagenwassers geschehen. Der entscheidende Prozess dabei ist die Nitrifikation: durch Bakterien wird das fischtoxische Ammoniak erst zu Nitrit und dann zu Nitrat umgewandelt. Nitrat ist im Vergleich zu Ammoniak als eher unkritisch für Fische anzusehen. Eine biologische Aufbereitung des Anlagenwassers von Aquakulturbetrieben ist nötig, wenn das Wasser mittels Kreislaufführung wiederverwendet werden soll oder Nährstoffgrenzwerte im Ablaufwasser von Aquakulturanlagen allein durch eine mechanische Aufbereitung nicht eingehalten werden können. Wichtig ist, dass vor der biologischen Aufbereitung des Wassers immer eine mechanische Filtration stattfindet, da ansonsten organische Partikel als Futtersubstrat für heterotrophe Bakterien dienen könnten. Heterotrophe Bakterien weisen ein stärkeres Wachstum und eine höhere Sauerstoffzehrung auf als die gewünschten autotrophen Nitrifizierer, wodurch es bei hohem Schwebstoffaufkommen mit der Zeit zu einer Verdrängung der nitrifizierenden Bakterien kommen würde. Info 54 | LANUV 2022 Info 31 | LANUV 2016
Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 131/10 Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 131/10 Stendal, den 14. Mai 2010 Pressemitteilung Polizeirevier Stendal Kriminalitätsgeschehen Im Landkreis Stendal kam es im Rahmen der Himmelfahrtsfeiern am 13.05.2010 nach bisherigen Angaben zu insgesamt elf Körperverletzungsdelikten. Schwerpunkt war in Könnigde, wo es zu insgesamt drei Schlägereien mit mehreren Verletzten gekommen war. Tangerhütte. Nach bisherigem Erkenntnisstand kam es am 13.05.2010, gg. 20.20 Uhr in der Gartensparte ¿Wiesengrund¿ im Rahmen einer Himmelfahrtsfeier nach einem Streit zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei unter Alkoholeinfluss stehenden männlichen Personen. Dabei stach ein 29-Jähriger mit einem Klappmesser einmal auf einen 41-Jährigen ein. Danach wurde der Beschuldigte von den anderen Anwesenden überwältigt, wobei er ebenfalls an der Schulter verletzt wurde. Der Geschädigte wurde mit nicht lebensbedrohlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Der Beschuldigte wurde festgenommen, befindet sich derzeit unter Bewachung ebenfalls in ärztlicher Behandlung. Das Messer wurde beschlagnahmt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an. Hohenwulsch. In der Zeit vom 11.05. bis 12.05.10 drangen unbekannte Täter in die Werkstatt eines Agrarbetriebes in der Dobberkauer Straße ein und entwendeten zwei Sauerstoffflaschen, eine Azetylenflasche sowie Schweißzubehör. Stendal. In der Nacht zum 14.05.2010 wurde von unbekannten Tätern ein blauer VW Sharan, der in der Kurt-Schumacher-Straße abgestellt war, entwendet. Stendal. Am 13.05.10 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 16.15 Uhr haben unbekannte Täter an dem PKW Mercedes die Seitenscheibe an der Beifahrertür eingeschlagen und eine schwarze Handtasche entwendet. In der Handtasche befanden sich neben einer Geldbörse mit einigem Bargeld diverse Ausweis- und Kartendokumente. Der PKW stand im Hohen Kranz vor dem dortigen Gartenverein. Tangermünde. Besucher hatten mit ihrem Wohnmobil am Klosterberg geparkt. Durch unbekannte Täter wurde in der Nacht zum 13.05.10 eine neben dem Wohnwagen verankerte SAT-Antennenschüssel mit samt Befestigungsgestell gestohlen. Das Verbindungskabel hatten der oder die Täter durchtrennt. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Stendal unter der Telefon-Nr. 03931/685 291 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Verkehrsgeschehen Am 13.05.10 kam es zu insgesamt vier Verkehrsunfällen, von denen drei durch Wildwechsel verursacht wurden. Die PKW wurden beschädigt. Personen blieben unverletzt. Verkehrsunfall mit Sachschaden 13.05.10, gg. 13.15 Uhr, Bittkau, Ernst-Thälmann-Straße Ein 24-Jähriger fuhr mit seinem Traktor mit Anhänger in Richtung Polte und wollte nach links auf einen Parkplatz abbiegen. Hierbei kam es zu einem seitlichen Zusammenstoß mit einem Opel Vectra eines 71-Jährigen, bei dem beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Da beide Unfallbeteiligte unterschiedliche Angaben zum Unfallgeschehen machen, werden Zeugen gesucht, die Hinweise zum Unfall geben können. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Stendal unter der Telefon-Nr. 03931/685 291 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 198 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 130/10 Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 130/10 Stendal, den 12. Mai 2010 Pressemitteilung Polizeirevier Stendal Kriminalitätsgeschehen Havelberg. Ein PKW Mazda, der am 11.05.10, gg. 16.30 Uhr auf dem Parkplatz am EDEKA-Einkaufsmarkt abgestellt war, wurde auf der rechten Fahrzeugseite über eine Länge von zwei Metern durch Lackkratzer beschädigt. Die Beschädigung stellte die Anzeigenerstatterin bereits gg. 17.00 Uhr fest. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Havelberg unter der Tel.-Nr. 039387/70 291 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Kuhlhausen. Hier sind in der Zeit vom 10.05., 14.00 Uhr bis 11.05.10, 09.00 Uhr unbekannte Täter in den Fischereibetrieb und auf dem Gelände befindliche Wohnhäuser am Fischerberg durch Aufbrechen der Türen gewaltsam eingebrochen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden unter anderem zehn Aalreusen, ein Außenbordmotor, ein Notstromaggregat, ein Benzinrasenmäher und drei Fahrräder entwendet. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Havelberg unter der Tel.-Nr. 039387/70 291 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Klietz. Beschädigungen an den Informationsschildern meldete der Lehrführer des Naturlehrpfades in Klietz, Großer und Kleiner Klietzer See. In der Zeit vom 08. bis 09.05.10 haben unbekannte Täter zwei Schilder und sechs Zaunpfähle zerstört. Der Schaden beläuft sich auf ca. 200,- Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Havelberg unter der Tel.-Nr. 039387/70 291 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Stendal. In der Nacht zum 11.05.2010 haben unbekannte Täter ein Fenster der Ausstellungshalle des Fitnessstudios ¿Luxor¿ beschädigt. Von der Doppelverglasung wurde die äußere Scheibe eingeworfen. Auch am Gebäude des Landesamtes für Verbraucherschutz im Haferbreiter Weg haben unbekannte Täter ein Fenster eingeworfen. Stendal. Von einem Fahrradständer beim Finanzamt wurde am 10.05.2010 ein gesichertes Fahrrad entwendet. Dabei handelte es sich um ein blaues Damenfahrrad mit silberfarbenen Schutzblechen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Stendal unter der Telefon-Nr. 03931/685 291 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Verkehrsgeschehen Verkehrsunfall mit Sachschaden 11.05.10, gg. 07.25 Uhr in Tangermünde Kirschallee Zu einem Auffahrunfall kam es als der 58-jährige Fahrer eines Mercedes verkehrsbedingt an der Einmündung Richtung Miltern angehalten hatte, was die hinter ihm fahrende 22-jährige Fahrerin eines Skoda Fabia zu spät bemerkte. An beiden PKW entstand Sachschaden. 11.05.10, gg. 14.00 Uhr, Stendal, B 189, zw. Abfahrten Arnimer Damm und Arneburg Der 48-jährige Fahrer eines PKW Honda Civic mit Anhänger fuhr in Richtung Abfahrt Arnimer Damm als er von dem 25-jährigen Fahrer eines VW Touareg, der ebenfalls mit Anhänger unterwegs war, trotz Gegenverkehrs überholt wurde. Beim Wiedereinordnen wurde das Honda-Gespann so stark geschnitten, dass der Fahrer eine Gefahrenbremsung einleiten musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Dabei schaukelte sich der Anhänger so auf, dass das Gespann nach rechts von der Fahrbahn abkam und auf eine angrenzende Wiese kippte. Der Anhänger und der PKW wurden zum Teil stark beschädigt. 11.05.10, gg. 16.35 Uhr B 189 zwischen Peulingen und Osterburg Ca. 100 Meter vor der Abfahrt Neuendorf am Speck musste der 64-jährige Fahrer eines Citroen Jumpy mit Anhänger verkehrsbedingt bremsen und anhalten, was der nachfolgende 42-jährige LKW-Fahrer zu spät bemerkte und gegen den Anhänger des Citroen fuhr. PKW mit Anhänger und LKW wurden beschädigt. Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 198 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 129/10 Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 129/10 Stendal, den 11. Mai 2010 Pressemitteilung Polizeirevier Stendal Kriminalitätsgeschehen Uchtspringe. Ein Jäger hatte am 06.05.2010 im Wald nahe Uchtspringe Pflanzen entdeckt, bei denen es sich allem Anschein nach um Cannabisjungpflanzen handelt. Die 15 Pflanzen, die einzeln in Blumentöpfen angezüchtet waren (s. Foto) wurden beschlagnahmt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Stendal unter der Tel.-Nr. 03931/685 291 oder an jede andere Polizeidienststelle entgegen. Stendal. In der Nacht zum Montag hatten unbekannte Täter eine Schaufensterscheibe des Getränkemarktes in der Heerener Straße eingeschlagen. Nach dem sie in das Gebäude eingedrungen waren, entwendeten sie diverse alkoholische Getränke und Zigaretten. Stendal. Am 11.05.10 warfen unbekannte Täter gegen 01.30 Uhr einen Gullydeckel in eine Schaufensterscheibe des NORMA-Marktes in der Hanseallee und gelangten so in den Verkaufsraum. Ob etwas entwendet wurde, wird derzeit noch ermittelt. Stendal. Heute, um Mitternacht geriet aus bisher ungeklärter Ursache in einer Müllschleuse in der Max-Planck-Straße ein Restmüllcontainer in Brand. Die FFw konnte den Brand schnell löschen. Die Kripo hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Gifte aufgefunden Am 27. 04. 2010 wurden an der B 189, Abfahrt Neundorf am Speck, am Waldrand neben Ablagerungen von Hausmüll und Altreifen Chemikalien aufgefunden. Dabei handelte es sich um Gifte, die im Verdacht stehen, beim Menschen Krebs zu erzeugen und die Umwelt zu beeinträchtigen, vor allem Pflanzen, Wasserlebewesen und Bodenorganismen werden dauerhaft geschädigt. Die Gifte sind zwischenzeitlich fachgerecht entsorgt worden und Anzeige erstattet. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Stendal unter der Telefon-Nr. 03931/685 291 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. In diesem Zusammenhang macht die Polizei darauf aufmerksam, dass jegliche Fundsachen, die im Verdacht stehen, giftige Substanzen zu enthalten, auf jeden Fall nicht zu berühren sind, sondern umgehend das Umweltamt unter der Telefon-Nr. 03931/ 607 271 oder die Polizei unter der Telefon-Nr. 03931/685 291 zu informieren. Verkehrsgeschehen Verkehrsunfall mit Personenschaden 10.05.10, gg. 14.00 Uhr, B 188 zwischen Wust und Kabelitz Nach ersten Ermittlungen kam beim Durchfahren einer leichten Linkskurve aus Richtung Rathenow kommend der unter Alkoholeinfluss stehende 52-jährige Fahrer eines LKW mit Anhänger nach rechts von der Fahrbahn ab. Als er gegenlenkte kippte der LKW um. Seine Holzladung wurde über die gesamte Fahrbahn verteilt. Der Fahrer erlitt leichte Verletzungen und wurde ins Johanniter Krankenhaus zur Behandlung gebracht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,47 Promille. Es folgten Blutentnahme und Sicherstellung des Führerscheines. Die B 188 war bis ca. 21.00 Uhr aufgrund von Bergungs- und Reinigungsarbeiten gesperrt. Verkehrsunfall mit Sachschaden 10.05.10, gg. 15.30 Uhr in Stendal, Röxer Straße Der 60-jährige Fahrer eines Hyundai Galloper stieß beim Wenden in der Röxer Straße gegen das Straßennamensschild, das dadurch beschädigt wurde. Am Fahrzeug waren keine Schäden sichtbar. 10.05.10, gg. 16.20 Uhr in Stendal, PP Industriestraße ¿Altmark-Park¿ Beim Befahren des Parkplatzes bemerkte der 31-jährige Fahrer eines Nissan Primastar einen leichten Schlag hinten rechts an seinem Fahrzeug. Er war der Annahme, dass er über einen Randstein einer Parkeinfassung gefahren sei und setzte seine Fahrt fort. Erst später entdeckte er eine Eindellung mit Lackschaden an der rechten Fahrzeugseite. Zeugen, die diesen Vorfall beobachtet hatten, und Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Stendal unter der Telefon-Nr. 03931/685 291 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 198 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de Impressum: Polizeiinspektion Stendal - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 251 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de
Registrierung und Zulassung von Aquakulturbetrieben Allgemein bedeutet Aquakultur im Bereich der Tiergesundheit die Aufzucht und Haltung von Wasserorganismen, einschließlich Fischen, Weichtieren, Krebstieren, die zu Zierzwecken oder zum menschlichen Verzehr gehalten werden. Ein wichtiges Kriterium bei der Definition eines Aquakulturbetriebes ist, dass die Wassertiere während der gesamten Aufzucht oder Haltung, einschließlich Fang, Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person sind. Dies stellt eine Abgrenzung zur Fischerei dar, wo Gewässer im Rahmen der Hegepflicht nach Landesfischereigesetz bewirtschaftet werden. Unter den Begriff Aquakultur fallen somit nicht nur die klassische Teichwirtschaft, sondern zum Beispiel auch Angelparks, Anlagen im Hobby- oder Nebengewerbe und Zierfischhändler. Grundsätzlich bedarf jeder Aquakulturbetrieb entweder einer Registrierung oder einer Zulassung. Der Betreiber eines Aquakulturbetriebes ist daher verpflichtet vor Aufnahme der Tätigkeit dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. zu beantragen. In wie weit eine Registrierungs- oder Zulassungspflicht vorliegt wird durch die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrecht) geregelt. Eine generelle Registrierungspflicht besteht für: Angelparks oder Betriebe, die Erzeugnisse aus der Aquakultur direkt an den Endkunden abgeben Eine generelle Zulassungspflicht besteht für: Aquakulturbetriebe, die Wassertiere verbringen; entweder lebend oder in Form von (verarbeiteten) Erzeugnissen Ausgenommen von der Registrierungs- oder Zulassungspflicht sind: Betriebe die wild lebende Wassertiere ernten bzw. fangen und anschließend bis zur Schlachtung ohne Fütterung halten Heimtierhalter, die Wassertiere zu Zierzwecken ausschließlich privat in Heimaquarien oder Gartenteichen halten Aufgrund des Artikel 185 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. Artikel 21 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/691 ist ein Verzeichnis der Aquakulturbetriebe zu führen. Das Verzeichnis für Nordrhein-Westfalen entnehmen Sie bitte dem nachstehendem Link: Verzeichnis der Aquakulturbetriebe Nordrhein-Westfalen (Excel) Weitere Informationen Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES): Infoschreiben „Anwendung des AHL ab 21.04.2021" Entscheidungsbaum „Zulassung-Registrierung"
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