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§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 2 Begriffsbestimmungen (1) " STCW -Übereinkommen" bedeutet das Internationale Übereinkommen vom 07. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten ( BGBl. 1982 II Seite 297, 298) in der jeweils geltenden Fassung. (2) "STCW-Code" bedeutet die mit Entschließung 2 zur Schlussakte der Konferenz der Mitgliedstaaten der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation am 07. Juli 1995 angenommenen Änderungen der Anlage zum STCW-Übereinkommen (BGBl. 1997 II Seite 1118) in der jeweils geltenden Fassung. (3) " IGF -Code" bedeutet der Internationale Code für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden ( VkBl. 2016 Seite 655, Sonderband C 8151), nach der Begriffsbestimmung in der Regel II-1.2.28 des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See mit Anlage und Anhang sowie Protokolle von 1978 und 1988 zu diesem Übereinkommen ( SOLAS ) (BGBl. 1979 II Seite 141; 1980 II Seite 525; 1983 II Seite 784; 1994 II Seite 2458 sowie Anlageband zum BGBl. II Nr. 44 vom 27. September 1994, Seite 43), in der jeweils geltenden Fassung. (4)"Polar-Code" bedeutet der Internationale Code für Schiffe, die in Polargewässern verkehren, nach den Begriffsbestimmungen in SOLAS-Regel XIV/1.1; "Polargewässer" bedeutet arktische Gewässer und/oder das Antarktisgebiet nach den Begriffsbestimmungen in den SOLAS-Regeln XIV/1.2 bis XIV/1.4 (VkBl. 2015 Seite 843, Sonderband C 8146) in der jeweils geltenden Fassung. (5) " ISPS -Code" bedeutet der am 12. Dezember 2020 durch die Entschließung 2 der Konferenz der Vertragsregierungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) beschlossene Internationale Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (BGBl. 2003 II Seite 2018) in der jeweils geltenden Fassung. (6) Im Sinne dieser Verordnung bedeutet der Ausdruck "Bundesamt" das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, "Berufsgenossenschaft" die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik Telekommunikation, "Befähigungszeugnis" die von einer zuständigen Behörde einer Vertragspartei des STCW-Übereinkommens und im Falle des nautischen Schiffsdienstes auf Fischereifahrzeugen und des technischen Schiffsdienstes auf Schiffen mit weniger als 750 Kilowatt Antriebsleistung von einer sonstigen zuständigen Stelle erteilte amtliche Bescheinigung für Kapitäne, Schiffsoffiziere und GMDSS -Funker, in der die vom Inhaber der Bescheinigung wahrnehmbaren Befugnisse, Funktionen und Verantwortungsebenen einschließlich Einschränkungen eingetragen sind, und den Inhaber dazu berechtigt, in der in der Bescheinigung bezeichneten Dienststellung Schiffsdienst zu verrichten und die Funktionen auszuüben, die der darin bezeichneten Verantwortungsebene entsprechen, "Befähigungsnachweis" das von einer zuständigen Stelle einer Vertragspartei des STCW-Übereinkommens erteilte Fachkundezeugnis für Seeleute, in dem die vom Inhaber des Fachkundezeugnisses wahrnehmbaren Befugnisse, Funktionen, Verantwortungsebenen einschließlich Einschränkungen eingetragen sind, "Qualifikationsnachweis" der schriftliche Nachweis nach § 51, der weder ein Befähigungszeugnis noch einen Befähigungsnachweis darstellt, der jedoch dazu verwendet wird, nachzuweisen, dass die für den jeweiligen Qualifikationsnachweis maßgeblichen Vorschriften des STCW-Übereinkommens erfüllt werden, "Anerkennungsvermerk" ein vom Bundesamt erteilter Vermerk, der dazu dient, ein im Ausland erworbenes Befähigungszeugnis zum Kapitän, Schiffsoffizier oder GMDSS-Funker oder einen Befähigungsnachweis für den Schiffsdienst auf Tankschiffen für den Dienst auf Schiffen, die die Bundesflagge führen, anzuerkennen, "Gleichwertigkeitsbescheinigung" eine vom Bundesamt erteilte Bescheinigung, die dazu verwendet wird, eine im Ausland erworbene Bescheinigung über eine nicht dem STCW-Übereinkommen unterliegende Befähigung für den Dienst auf Schiffen, die die Bundesflagge führen, anzuerkennen, "Bescheinigungen" Befähigungszeugnisse, Befähigungsnachweise, Qualifikationsnachweise, Anerkennungsvermerke, Gleichwertigkeitsbescheinigungen, Ausnahmegenehmigungen und sonstige Dokumente, die nach Maßgabe dieser Verordnung erteilt werden, "Führungsebene" die Verantwortungsebene, zu der typischerweise gehört, dass Besatzungsmitglieder als Kapitän, Erster Offizier, Leiter der Maschinenanlage oder Zweiter technischer Offizier Schiffsdienst verrichten und sicherstellen, dass alle Funktionen innerhalb des zugewiesenen Verantwortungsbereichs sachgerecht wahrgenommen werden, "Betriebsebene" die Verantwortungsebene, zu der typischerweise gehört, dass Besatzungsmitglieder als Nautischer oder Technischer Wachoffizier, Elektrotechnischer Schiffsoffizier, Technischer Offizier im Bereitschaftsdienst in einem zeitweise unbesetzten Maschinenraum, GMDSS-Funker oder Schiffsarzt Schiffsdienst verrichten und in Übereinstimmung mit sachgerechten Verfahren und nach Maßgabe einer Person aus der Führungsebene für den betreffenden Verantwortungsbereich unmittelbaren Einfluss auf die Wahrnehmung aller Funktionen innerhalb des zugewiesenen Verantwortungsbereichs ausüben, "Unterstützungsebene" die Verantwortungsebene, zu der typischerweise gehört, dass Besatzungsmitglieder nach Weisung des Kapitäns oder eines Schiffsoffiziers zugewiesene Aufgaben, Pflichten und Verantwortung wahrnehmen, "Ausbildungsberichtsheft" ein vom Bundesamt herausgegebener oder zugelassener Tätigkeitsnachweis zur Bescheinigung einer praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit, "Monat" einen Kalendermonat oder, soweit es sich um mehrere Zeiträume von jeweils weniger als einem Kalendermonat handelt, ein zusammengesetzter Zeitraum von 30 Tagen, "nationale Fahrt" die Fahrt von deutschen Häfen nach deutschen Häfen, "küstennahe Fahrt" die Fahrt, während der Häfen in Deutschland, im europäischen Teil des Königreichs der Niederlande, im Königreich Dänemark mit Ausnahme der Faröer und Grönlands sowie Häfen der Republik Polen angelaufen werden, "Fischereifahrzeug" ein Kauffahrteischiff, das für den Fang von Fischen oder anderen Lebewesen des Meeres verwendet wird, "Küstenfischerei" die Fischerei, die betrieben wird auf Fangreisen in einem Abstand von nicht mehr als 35 Seemeilen von der Küste der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Abstand von nicht mehr als 30 Seemeilen von der Küste der benachbarten Küstenländer, "Kleine Hochseefischerei" die Fischerei, die in der Ostsee, in der Nordsee und in dem Gebiet betrieben wird, das begrenzt wird im Norden durch den Breitenparallel 63° Nord von der norwegischen Küste bis zum Meridian 10° West, von dort nach Süden bis 60 Seemeilen nördlich der irischen Küste, weiter in einem Abstand von 60 Seemeilen an der irischen Westküste entlang bis 50° 30' Nord und 10° West und von dort in gerader Linie zum Leuchtturm von Creach ( Ushant ) auf der Insel Ouessant , "Große Hochseefischerei" die Fischerei, die außerhalb der Grenzen der Kleinen Hochseefischerei betrieben wird, "Länge" 96 vom Hundert der Gesamtlänge in einer Wasserlinie in Höhe von 85 vom Hundert der geringsten Seitenhöhe über Oberkante Kiel, von der Kiellinie gemessen, oder, wenn der folgende Wert größer ist, die Länge von der Vorkante des Vorstevens bis zur Drehachse des Ruderschafts in dieser Wasserlinie, "Berufseingangsprüfung" die Feststellung, ob ein Bewerber um eine Bescheinigung über die jeweils vorgeschriebenen Befähigungen, Kenntnisse, das Verständnis und die Fachkunde verfügt und in der Lage ist, diese an Bord von Kauffahrteischiffen sicher anzuwenden, "berufsrechtliche Akkreditierung" das Verfahren zur und über die Feststellung über die Einhaltung der berufsrechtlichen Anforderungen an den nach Landesrecht eingerichteten Hochschulen nach dem STCW-Übereinkommen, "gültig" im Falle unbefristet ausgestellter Bescheinigungen den Fortbestand der Befähigung aufrechterhaltend und "Antriebsleistung" die in Kilowatt ausgedrückte höchste Gesamtdauerleistung aller Hauptantriebsmaschinen des Schiffes, die im Schiffszertifikat oder in einem anderen amtlichen Dokument ausgewiesen ist. Im Falle des Satzes 1 Nummer 20 verläuft bei Fahrzeugen, die mit Kielfall entworfen sind, die Wasserlinie, in der diese Linie gemessen wird, parallel zur Konstruktionswasserlinie. Die Berufseingangsprüfung nach Satz 1 Nummer 21 hat in Form von Prüfungsleistungen und einer praktischen Abschlussprüfung zu erfolgen. Die praktische Abschlussprüfung hat zum Ende eines berufsrechtlich akkreditierten seefahrtbezogenen Studiengangs oder einer seefahrtbezogenen schulischen Ausbildung an einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungsstätte zu erfolgen. (7) Für die Zwecke dieser Verordnung werden zur Bezeichnung der Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise im nautischen Schiffsdienst, Seefunkdienst, technischen und elektrotechnischen Schiffsdienst, im Gesamtschiffsbetrieb, Schiffssicherheitsdienst und in der Gefahrenabwehr, im Schiffsdienst für besondere Schiffstypen, ausgenommen dem Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen, die in Anlage 1 genannten Abkürzungen verwendet. Stand: 01. Juli 2024

Phytolinc - Entwicklung eines Photbioreaktors für Aquakulturbereich

Das Projekt "Phytolinc - Entwicklung eines Photbioreaktors für Aquakulturbereich" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität zu Köln, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Unternehmensentwicklung und Organisation.Das Projektteam plant den Bau und Vertrieb eines innovativen Reaktors zur Kultivierung von Einzelligen Algen. Der Reaktor basiert auf einem bisher nicht angebotenem oberflächengebundenen Kultivierungsverfahren, bei dem die Algen vom Wasser getrennt werden. Dies ermöglicht die direkte Kopplung an einen bestehenden Aquakulturbetrieb. Durch die Kopplung entsteht die Möglichkeit zur kommerziell realisierbaren Algenaquaponik. Im Förderzeitraum von EXIST sollen die Wachstumsraten aller kommerziell interessanten Algenarten im Reaktor selbst ermittelt werden. Das Gesamtkonzept kann anschließend in dem stark wachsenden Aquakulturmarkt als nachhaltige Produktion von Algen als Futtermittel vermarktet werden. Dazu wird das Konzept bei einem Kooperationspartner getestet und anschließend zu einem marktreifen Produkt weiterentwickelt. Neben dem Verfahren zur Algenaquaponik bietet die oberflächengebundene Kultivierung, im Vergleich zu den momentanen Kultivierungsmetoden (alle in Suspension), die Möglichkeit, zusätzliche Algenarten zu produzieren. Diese zusätzlichen Algenarten sollen, zusammen mit Kooperationspartnern, auf die Erweiterung des Nahrungsspektrums getestet werden.

Sechs neue Meeresnaturschutzgebiete in Nord- und Ostsee verkündet

Am 27. September 2017 wurden sechs Verordnungen zum Schutz der Meeresnatur in Nord- und Ostsee im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Meeresnaturschutzgebiete "Doggerbank", "Borkum Riffgrund" und "Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht" in der Nordsee sowie "Fehmarnbelt", "Kadetrinne" und "Pommersche Bucht – Rönnebank" in der Ostsee auch nach nationalen Vorschriften rechtlich gesichert. Die Gebiete befinden sich in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee und damit in der Zuständigkeit des Bundes. Die AWZ schließt sich an das 12 Seemeilen breite deutsche Küstenmeer an. Die neuen Schutzgebiete umfassen rund 30 Prozent der Fläche der deutschen AWZ. Die sechs Meeresgebiete sind seit 2007 Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Deutschland ist daher verpflichtet, diese Gebiete mit den nötigen Maßnahmen unter Schutz zu stellen. Die Europäische Kommission hatte hierzu bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das zumindest mit Blick auf die Ausweisung der Meeresschutzgebiete in Verantwortung des Bundes nun gegenstandslos sein dürfte. Das Verfahren richtet sich darüber hinaus an die Bundesländer, die in der Pflicht sind, Natura-2000-Gebiete an Land ebenfalls rechtlich zu sichern. In den Meeresnaturschutzgebieten darf nach den neuen Bestimmungen kein Baggergut eingebracht werden, es dürfen keine Aquakulturen betrieben und auch keine künstlichen Inseln errichtet werden. Wer in diesen Meeresgebieten Energie erzeugen, Bodenschätze abbauen oder unterseeische Kabel verlegen will, muss zuvor in einer Verträglichkeitsprüfung nachweisen, dass das Vorhaben die Meeresumwelt nicht erheblich beeinträchtigt. Im Bereich der Freizeitfischerei gibt es ein räumlich und zeitlich abgestuftes Schutzkonzept für einen Interessensausgleich zwischen dem Schutz der Meeresnatur und den Belangen der Freizeitfischer. In der der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee kann weiterhin auf circa 80 Prozent der Fläche geangelt werden, lediglich 20 Prozent der Fläche unterliegt einer naturschutzrechtlichen Regulierung.

Leitantrag; Teilprojekt 8: Auswirkungen der Eutrophierung; Teilprojekt 9: Seegraswiesen; Teilprojekt 10: Benthische Invertebraten^Teilprojekt 6: Raum- zeitabhängige Variationen des Upwellings und der küstennahen Zirkulation^Teilprojekt 5: Diversität und Konzentrationen von verschiedenen Vibrio-Arten und ihrer Bakteriophagen^WTZ China - ECOLOC; Auswirkungen von Umweltveränderungen auf Küstenökosysteme im tropischen China, Teilprojekt 4: Erfassung der chemischen Kontamination

Das Projekt "Leitantrag; Teilprojekt 8: Auswirkungen der Eutrophierung; Teilprojekt 9: Seegraswiesen; Teilprojekt 10: Benthische Invertebraten^Teilprojekt 6: Raum- zeitabhängige Variationen des Upwellings und der küstennahen Zirkulation^Teilprojekt 5: Diversität und Konzentrationen von verschiedenen Vibrio-Arten und ihrer Bakteriophagen^WTZ China - ECOLOC; Auswirkungen von Umweltveränderungen auf Küstenökosysteme im tropischen China, Teilprojekt 4: Erfassung der chemischen Kontamination" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: RWTH Aachen University, Fachgruppe für Geowissenschaften und Geographie, Lehrstuhl für Geologie, Geochemie und Lagerstätten des Erdöls und der Kohle (LEK).Frühere Ergebnisse zeigten, dass der Eintrag ungeklärter Abwässer aus Aquakulturbetrieben zu einer starken Verschlechterung der Wasserqualität in Hainans Küstengebieten geführt hat. Durch den massiven Einsatz von Pestiziden und Antibiotika in diesen Betrieben ist eine Belastung der Küstengewässer mit diesen Stoffen anzunehmen, wurde aber bisher nicht untersucht. Kommunale Abwässer und die Landwirtschaft spielen vermutlich als Eintragsquellen weiterer organischer Kontaminanten eine Rolle. Solche Stoffe können in der Nahrungskette angereichert werden und von einigen intensiv in der Aquakultur genutzten Antibiotika und Pestiziden ist bekannt, dass sie Wasserorganismen schädigen können, die möglicherweise wichtige Funktionen im Küstenökosystem erfüllen. Unser Ziel ist es daher, die organische Kontamination von Wasser, Sedimenten und benthischen Organismen entlang von Belastungsgradienten zu untersuchen und dabei die Rolle der verschiedenen Eintragsquellen zu erfassen. Wir nutzen eine Methode, mit der ausgewählte prioritäre Schadstoffe (Antibiotika) sowie wenig bekannte Kontaminanten, die aber auch ökotoxikologisch relevant sein können, identifiziert werden können. In Kooperation mit den anderen geochemischen Teilprojekten der chinesischen Partner kann so die Wasser- und Sedimentqualität im Arbeitsgebiet umfassend charakterisiert werden. Diese Daten dienen als Basis für die Untersuchung der Effekte auf das Küstenökosystem, als Beitrag zu den übergeordneten Zielen von ECOLOC.

Optimierung von Trockenfutterherstellung für Hunde und Katzen - Messprogramm

Das Projekt "Optimierung von Trockenfutterherstellung für Hunde und Katzen - Messprogramm" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bewital Holding GmbH & Co. KG.Bei der Bewital Unternehmensgruppe handelt es sich um ein familiengeführtes mittelständisches Unternehmen, welches Heimtiernahrung herstellt und vertreibt. Hunde und Katzen gehören biologisch zu den Fleischfressern. Eine artgerechte Trockennahrung für Hunde und Katzen besteht daher zu rund einem Drittel aus Fleischmehlen und zu zwei Dritteln aus pflanzlichen Komponenten und tierischen Fetten. Der Fleischanteil wird bisher überwiegend aus vorgetrocknetem Fleischmehl gedeckt, da hohe Anteile an Frischfleisch wegen ihres Wasseranteils bislang technisch nicht verarbeitet werden können. Der Trocknungsprozess bei der Herstellung von Fleischmehl ist sehr energieintensiv, da der Wassergehalt von ca. 75 Prozent auf unter 10 Prozent reduziert werden muss. Zukünftig wird das Unternehmen für die Trockennahrungsherstellung einen neuen innovativen Extruder mit vorgeschalteter Phasentrennung einsetzen, um weltweit erstmalig selbst bei Produkten mit hohen Anteilen von tierischen Proteinen auf den Einsatz von Fleischmehlen verzichten zu können. Dadurch ist die energieintensive Herstellung von Fleischmehl als bisher zwingend erforderlicher Zwischenschritt nicht mehr notwendig. Die Phasentrennung wird einen Teil des Fettes sowie des im Fleisch enthaltenen Wassers soweit abtrennen, dass dem Prozess kein zusätzliches Frischwasser zugesetzt werden muss. Das überschüssige Fett und Wasser werden in der Produktion von Hundefeuchtnahrung eingesetzt werden. Durch das neue Verfahren kann der Energiebedarf in der Produktionskette im Vergleich zur herkömmlichen Technik deutlich verringert werden. Auch kann in erheblich höherem Maße auf lokale Rohwaren zurückgegriffen werden und so Transportwege vermindert werden. Zudem kann ein höherwertigeres Futter erzeugt werden. Bisher gibt es keine Anlagen, die extrudierte Trockennahrung für Katzen und Hunde mit hohen Anteilen tierischer Eiweiße ausschließlich aus Frischfleisch herstellen. Da es deutschlandweit sieben und europaweit ca. 30 Betriebe für die Herstellung von Hunde- und Katzennahrung gibt, kann diese Technik auf diese sowie auch auf Anlagen im Bereich Aquakultur übertragen werden. Die Umweltentlastung erfolgt im Wesentlichen durch einen deutlich niedrigeren Energiebedarf entlang der Produktionskette, der dadurch erzielt wird, dass das Frischfleisch nicht mehr vorab zu Fleischmehl verarbeitet werden muss. Bezogen auf eine Anlagenkapazität von 30.000 Tonnen pro Jahr können jährlich ca. 3.000 Tonnen Wasser sowie 2.060 Megawattstunden Energie eingespart und damit 578 Tonnen CO2 vermieden werden.

Erster Runder Tisch gegen Meeresmüll

Auf Einladung des Bundesumweltministeriums, des niedersächsischen Umweltministerium, des Umweltbundesamtes kamen am 18. März 2016 rund 50 Experten aus Fachbehörden, wissenschaftlichen Einrichtungen, Fischerei und Umweltverbänden in Berlin zu einem ersten Treffen zusammen, um gemeinsame Maßnahmen gegen Meeresmüll zu verstärken und zukünftig an einem Runden Tisch zu koordinieren. Der Runde Tisch soll die nationalen Maßnahmen gegen Meeresmüll koordinieren und ihre Umsetzung voranbringen. Diese sind im Maßnahmenprogramm der so genannten Meeresstrategie‑Rahmenrichtlinie und in den Regionalen Aktionsplänen für die Nord- und Ostsee festgelegt. So soll unter anderem verhindert werden, dass Fischereigeräte, z. B. Netze, im Meer entsorgt werden. In industriellen Anwendungen und vor allem in Pflege‑ und Kosmetikprodukten soll zukünftig kein Mikroplastik mehr verwendet werden. Das ist das Ziel des Kosmetikdialogs, der durch das Bundesumweltministerium, das UBA sowie das Abkommen zum Schutz des Nordost-Atlantiks (OSPAR) mit betroffenen Branchen geführt wird. Eine Selbstverpflichtung des Einzelhandels zur Reduktion von Plastiktüten sowie ein neues Wertstoffgesetz mit höheren Recyclingquoten für Kunststoffabfälle sollen außerdem dafür sorgen, Kunststoffabfälle in der Umwelt zu vermeiden. Am Runden Tisch Meeresmüll nehmen unter anderem Vertreter und Vertreterinnen aus Fischerei und Schifffahrt, Kunststoffindustrie, Abwassermanagement, Kosmetik- und Reifenindustrie, Einzelhandel, Wissenschaft, Landes, Bundes‑, Kommunalbehörden und ‑politiker, Tourismus, Umweltverbände sowie Künstler teil.

Naturnahe Gestaltung der Haltungsumgebung in der Aufzucht juveniler Salmoniden zur Erzeugung leistungsstarker und robuster Setzlinge für die heimische Aquakultur, Naturnahe Gestaltung der Haltungsumgebung in der Aufzucht juveniler Salmoniden zur Erzeugung leistungsstarker und robuster Setzlinge für die heimische Aquakultur

Das Projekt "Naturnahe Gestaltung der Haltungsumgebung in der Aufzucht juveniler Salmoniden zur Erzeugung leistungsstarker und robuster Setzlinge für die heimische Aquakultur, Naturnahe Gestaltung der Haltungsumgebung in der Aufzucht juveniler Salmoniden zur Erzeugung leistungsstarker und robuster Setzlinge für die heimische Aquakultur" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Fischereiökologie.Die teilnehmenden konventionellen und ökologisch wirtschaftenden Betriebe werden Veränderungen in der Ausgestaltung und Bewirtschaftung der Fischbecken vornehmen unter Berücksichtigung der standort- und betriebsspezifischen Gegebenheiten. Besonders innovativ ist hier die Anreicherung der künstlichen Haltungsumgebung mit Struktur schaffenden Komponenten ( tank enrichment ) und der Einsatz von Strömung in der Aufzucht juveniler Salmoniden. Das Ziel dieses Verbundprojektes ist zu demonstrieren, wie die Erzeugung von Setzlingen lachsartiger Fische unter naturnahen Haltungsbedingungen tiergerechter durchgeführt werden kann. In zwei verschiedenen Arbeitsschwerpunkten wird jeweils ein Teil der vorhandenen betrieblichen Kapazität umgerüstet. Die Betriebe nehmen entweder an beiden oder nur an einem der Arbeitspakete teil. Die Maßnahmen des ersten Arbeitspaketes finden ausschließlich im Bruthaus statt. Hier werden einige der Unterstromkästen sowie der Längs- und Rundstrombecken zur Erbrütung und Anfütterung der Fische mit natürlichem Substrat wie Kies verschiedener Körnung und Steinen angereichert. Im zweiten Arbeitspaket wird ein Teil der konventionellen Folienteiche für die Setzlingsproduktion im Freiland mit naturnahen Längsstromrinnen und Naturteiche mit einer natürlichen Sand-/Kiesauflage und Schaufelradbelüftern versehen.Im ersten Projektjahr werden die nicht veränderten und die angereicherten Haltungssysteme mit Forellen und Saiblingen besetzt, die vergleichend bis zum Setzlingsstadium aufgezogen werden. Im zweiten Projektjahr werden dann die verbliebenen nicht-angereicherten Folienteiche der Projektteilnehmer ebenfalls in naturnahe Haltungssysteme umgebaut. Während der gesamten Laufzeit des Verbundprojektes werden regelmäßig wachstums- und gesundheitsspezifische Parameter erhoben, um mögliche positive Effekte der naturnahen Produktion nicht nur hinsichtlich der Tiergerechtheit, sondern auch der Widerstandsfähigkeit und Qualität der erzeugten Setzlinge nachzuweisen. Die Umsetzbarkeit dieser Veränderungen werden von den Verbundbetrieben erstmalig unter Praxisbedingungen demonstriert. Zum Abschluss des Projektes sollen im Zuge eines Fachsymposiums die durchgeführten Maßnahmen sowie die dabei gewonnenen Erkenntnisse einer breiten interessierten Öffentlichkeit präsentiert werden.

Untersuchungen zur Bestandsdynamik und -bewirtschaftung wichtiger Arten der Erwerbs- und Angelfischerei in Sachsen-Anhalt: Quappenpopulationen in der Elbe

Das Projekt "Untersuchungen zur Bestandsdynamik und -bewirtschaftung wichtiger Arten der Erwerbs- und Angelfischerei in Sachsen-Anhalt: Quappenpopulationen in der Elbe" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam-Sacrow.Zielstellung: Im Rahmen dieses Projektes sollen die Bestandsdynamik bzw. spezielle Entwicklungen bei den Hauptzielarten der fischereilichen Nutzung in Sachsen-Anhalt dokumentiert, analysiert und daraus Empfehlungen für die weitere Bewirtschaftung abgeleitet werden. Nach dem Wels (Schriftenreihe des IfB, Bd. 37) steht aktuell der Quappenbestand der Elbe im Fokus. Neben Recherchen und Untersuchungen zu Bestandsentwicklung und -zusammensetzung, Wachstum, Hauptvermehrungsgebieten und Fangerträgen stellt die Frage nach einer möglichen Aufsplittung der Population in eine Wander- und eine Binnenform einen speziellen Aspekt des aktuellen Forschungsprojektes dar. Hauptschwerpunkte der Arbeiten im Jahr 2014 waren eine Literaturstudie und Datensammlung zur Elbquappe sowie die Bereitstellung und Aufarbeitung von Probenmaterial für weitergehende Untersuchungen. Material und Methoden: Im Rahmen der Literaturstudie erfolgten Recherchen in einschlägigen Datenbanken, Sachbüchern, Publikationen und wissenschaftlichen Abschlussarbeiten. Speziell zur Abschätzung der Bestandsentwicklung in der Elbe wurden Daten und Informationen von Fischern, Anglern, Behörden und wissenschaftlichen Einrichtungen gesammelt und ausgewertet. Für die geplante Beschaffung von insgesamt 200 Quappen unterschiedlicher Größe konnten vier Fischereibetriebe im Bereich der Mittel- und Unterelbe verpflichtet werden. Für die Unterscheidung einer möglichen Wander- bzw. Binnenform werden insgesamt 12 potenziell geeignete Parameter (u. a. Hautfärbung, Parasitenbefall, Wachstum, Fettsäuremuster der Muskulatur, Genotyp, Elementarzusammensetzung der Otolithen) untersucht. Ergebnisse: Aktuell enthält die Literatursammlung ca. 50 relevante Literaturquellen. Wie zu erwarten war, ist die Datenlage je nach Sachgebiet sehr divers. Die allgemeine Biologie der Quappe ist in Standardwerken ausführlich beschrieben. Einige neuere Erkenntnisse stammen aus Erfahrungen, die bei der Aufzucht dieser Art unter Aquakulturbedingungen gewonnen wurden. Regelmäßig wird von Wanderformen und stationären Varietäten berichtet, welche sich auch phänotypisch unterscheiden lassen. Historische Laichgebiete finden selten Erwähnung und sind örtlich nicht exakt eingegrenzt. Die derzeit bestehende Datenlage zu Fangerträgen als Basis für die Einschätzung der Bestandsentwicklung der Quappe in den letzten Jahrzehnten ist als außerordentlich dürftig einzuschätzen. Während der Hauptlaichzeit im Winter 2014/15 wurden bislang 90 Quappen im Längenbereich von 18 - 71 cm gefangen und stehen für weitergehende Untersuchungen zur Verfügung.

ICOS-D, Hauptphase - Teilvorhaben Ökosystemprogramm und Kompetenzzentrum - Teilvorhaben 1

Das Projekt "ICOS-D, Hauptphase - Teilvorhaben Ökosystemprogramm und Kompetenzzentrum - Teilvorhaben 1" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Agrarklimaschutz.Oberstes Ziel von ICOS-D ist die langfristige Konsolidierung der weltweit führenden Beobachtungsnetze zu atmosphärischen Treibhausgaskonzentrationen und den Flüssen zwischen terrestrischen und marinen Ökosystemen, die bisher fast ausschließlich auf Projektbasis (z.B. in den integrierten EU-Projekten CarboEurope und CarboOcean) betrieben wurden. Durch die Kombination von Messungen in der Atmosphäre, im Ozean und über terrestrischen Ökosystemen ist Europa weltweit führend und in der Lage, Einflüsse von Landnutzung, Klimavariabilität und Änderungen in der Ozeanchemie in einem komplexen System zu bestimmen. Mit ICOS-D soll eine langfristige Infrastruktur entstehen, mit der Erkenntnisse über die Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Flüsse und Konzentrationen klimarelevanter Spurengase erlangt werden können. ICOS-D erfüllt so das Kern-Anliegen des Förderprogramms Umwelt und Nachhaltigkeit des BMBF. Die Rolle des Thünen-Instituts umfasst die Koordination der Aufbauphase, die Organisation des Kontakts zum europäischen Netzwerk als FocalPoint und die Funktion als Ansprechpartner für nationale Forschungseinrichtungen zur Nutzung der Infrastruktur. Im Ökosystem-Beobachtungsnetzwerk werden Dauerbeobachtungen zum Spurengasaustausch zwischen verschiedenen Ökosystemen und der Atmosphäre durchgeführt. Die Messungen werden über Wäldern, Mooren und landwirtschaftlich genutzten Flächen durchgeführt. Im hier beantragten Teil der Aufbauphase werden die Level-1-Standorte dieses Netzwerks aufgebaut, wobei das Thünen-Institut für den Ausbau der Messstation Gebesee in Thüringen verantwortlich ist.

Erfassung und Bewertung der Bestandssituation des Aals im Einzugsgebiet der Elbe in Sachsen-Anhalt

Das Projekt "Erfassung und Bewertung der Bestandssituation des Aals im Einzugsgebiet der Elbe in Sachsen-Anhalt" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam-Sacrow.Zielstellung: Neben der Weiterführung der wissenschaftlichen Begleitung des Aalbesatzes, der Erfassung der Blankaalfänge eines Fischereibetriebes in der Mittelelbe und der Untersuchungen zur Orientierungsfähigkeit besetzter Blankaale konzentrierten sich die Forschungsarbeiten im Jahr 2014 auf die Aufbereitung von Daten für den Umsetzungsbericht 2015 zum Aalmanagementplan Elbe. Material und Methoden: Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Aalbesatzes wurden relevante Transportparameter erfasst, eine visuelle Einschätzung der Vitalität und möglicher Transportschäden des Besatzmaterials vorgenommen sowie Stichproben für weitere Untersuchungen (Morphometrie, Artzugehörigkeit, Geschlecht, Gesundheitszustand, Kondition) entnommen. Insgesamt 75 Blankaale aus zwei verschiedenen Herkünften (Eider: natürlicher Aalaufstieg, Unterhavel: Besatz) wurden im Herbst 2012 mit Datenrecordern versehen und in der Untereider bzw. der Unterelbe ausgesetzt, um ihre Wanderung durch die Nordsee in Richtung Sargassosee zu dokumentieren. Ergebnisse: Insgesamt wurden im Jahr 2014 rund 5.100 ha Gewässerfläche mit insgesamt 2,67 t vorgestreckter Aale (AV) besetzt. Dies entspricht einer mittleren Besatzdichte von 520 g AV/ha. Die unmittelbaren Transportverluste an den zentralen Verteilerstellen waren sehr gering und das Besatzmaterial machte visuell einen vitalen und mobilen Eindruck. Der Transport zu den Besatzgewässern erfolgte fachgerecht. In den Stichproben des Besatzmaterials waren überwiegend Weibchen (92 %) anzutreffen, bei einem allerdings sehr hohen Anteil nicht geschlechtsdifferenzierter Tiere von 95 %. Die Kondition der besetzten Aale kann mit einem mittleren Bruttoenergiegehalt von 8,9 MJ/kg als gut eingeschätzt werden. Die Befallsrate mit dem Schwimmblasennematoden A. crassus war bei den untersuchten Besatzaalen mit durchschnittlich 2,7 % sehr gering. Bis zum Ende des Jahres 2014 konnten die Daten von insgesamt 17 DST-Sendern (8 Aale aus natürlichem Aufstieg, 9 aus Besatz) ausgewertet werden. Jeweils ein Blankaal aus beiden Gruppen hat den kürzesten Weg vom Aussetzungsort zum Atlantik westwärts an der niederländischen Küste vorbei bis in den Ärmelkanal gewählt. Ein Aal aus der Eider (natürlicher Aufstieg) und drei Aale aus der Elbe (Besatz) sind dagegen eher nach Norden zwischen Großbritannien und Dänemark Richtung Norwegen gewandert. Die registrierten Wanderrouten der übrigen Blankaale waren zu kurz, um daraus eine eindeutige Richtungswahl abzuleiten.

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