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Greenpeace Aktion gegen den Walfang

Der Einsatz richtet sich gegen die isländische Fangflotte. Greenpeace will sie am Abschuss von Finnwalen hindern, da deren Populationen extrem geschrumpft sind. Mit Schlauchbooten manövrieren sich die Aktivisten zwischen die Wale und das Fangboot, trotz 3 m hoher Wellen. Sie können verhindern, dass auch nur ein Wal harpuniert wird.

Spanien verbietet den Fang von Hammer- und Fuchshaien

Am 5. Oktober 2009 veröffentlichte das spanische Agrar- und Umweltministerium ein Verbot, das der spanischen Fischereiflotte den Fang von Hammerhaien und Fuchshaien untersagt. Das Verbot tritt ab dem 1. Januar 2010 in Kraft. Es gilt auch für internationale Seegebiete und für Gewässer von Drittstaaten. Spanien nimmt damit eine Vorreiterrolle beim Haischutz in der Europäischen Union ein.

EU stoppt Thunfischfang im Mittelmeer vorzeitig

Die Fangsaison für den im Mittelmeer vom Aussterben bedrohten Roten Thunfisch wurde im Jahr 2010 vorzeitig beendet. Die industriellen Fangflotten der EU hatten ihre jährlichen Quoten bereits nach der Hälfte der vierwöchigen Saison erfüllt. Deshalb stoppte die zuständige EU-Kommissarin Maria Damanaki die Ringwadenfischerei auf Roten Thun im Mittelmeer und im östlich Atlantik. Das Fangverbot trat am 10. Juni 2010 in Kraft.

Greenpeace Aktion gegen den Walfang

Ziel der ersten Aktion ist die sowjetische Fangflotte vor der kalifornischen Küste. Mit Schlauchbooten manövrieren sich Greenpeacer zwischen Wal und Harpune. Filmaufnahmen der Aktion alarmieren die ganze Welt.

Schiffshavarie vor der Bäreninsel in der Barentssee

Das Kühlschiff Petrozavodsk der russischen Fischereiflotte ist in der Barentssee am 11. Mai 2009 verunglückt. Das Schiff lief an der Bäreninsel auf Klippen auf und wurde dabei schwer beschädigt. Die Steilküsten der Region werden von zahlreichen Seevögelpopulationen bewohnt. Die norwegischen Behörden befürchten, dass Austreten von Dieselöl könnte die Meeresvogelkolonien bedrohen. Die Bäreninsel und die umliegenden Gewässer in einer angrenzenden Zone von 12 Seemeilen sind Naturschutzgebiet.

Japanische Walfangflotte startet in die Antarktis

Trotz internationaler Proteste liefen am 1. Dezember 2015 ein Hauptschiff und drei Begleitboote der japanischen Walfangflotte mit Kurs auf Antarktis aus. Die Japanische Fischerei Behörde bezeichnete auf ihrer Internetseite den Walfang von 333 Zwergwalen bis März 2016 aus wissenschaftlichen Gründen notwendig. Japan beruft sich auf die Forschung, seit der kommerzielle Walfang von 30 Jahren weltweit verboten wurde. Mit der Wiederaufnahme des Walfangs setzt sich Japan auch über das Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag hinweg. Das höchste UN-Gericht hatte im März 2014 entschieden, dass die Wissenschaft nur ein Vorwand Japans für die Jagd aus kommerziellen Gründen sei.

Freiwillige Selbstverpflichtung der Fischerei: Erfolg für den Arktisschutz

Am 25. Mai 2016 teilte die Umweltorganisation Greenpeace mit, dass sich die größten Fischereiunternehmen ab diesem Tag freiwillig selbstverpflichtet haben in der Arktis die neuen Fanggründe, die durch den Klimawandel zugänglich werden, nicht zu erschließen. Die gesamte norwegische Hochsee-Fischereiflotte habe zugesagt, ihre Schiffe in Zukunft aus den bislang unzugänglichen, unangetasteten Gebieten in der norwegischen Arktis fernzuhalten. Und große Konzerne wie McDonald’s, Iglo, die britische Supermarktkette Tesco sowie der größte Verarbeiter von gefrorenem Fisch in Europa, Espersen, verzichten neben vielen anderen ab jetzt auf den Verkauf von Kabeljau aus bisher eisbedeckten Gewässern. Fangflotten, die dennoch ihre Kabeljau-Fischerei in diese Gebiete ausdehnen, werden somit in Zukunft den Inhalt ihrer Netze nicht mehr an diese Großabnehmer verkaufen können. Greenpeace führt an, dass die Selbstverpflichtung der Firmen nötig geworden sei, weil es eine gesetzliche Regelung für die Fischerei in den betroffenen Gebieten noch nicht gibt. Mindestens 70 Prozent des atlantischen Kabeljaus, der in Supermärkten auf der ganzen Welt landet, stammt bereits aus der Barentssee.

Fisch

Tipps für einen umweltbewussten Verzehr von Fisch und Meeresfrüchten So bringen Sie beim Fisch-Kauf mehr Nachhaltigkeit in Ihr Leben Kaufen Sie Fisch mit ⁠ MSC ⁠-, Naturland-, Bioland- oder Bio-Siegel. Bevorzugen Sie ökologisch unbedenkliche Fischarten. Nutzen Sie hierzu Einkaufsratgeber, zum Beispiel von WWF oder Greenpeace. Fragen Sie an der Fischtheke nach weiteren Informationen zur Überfischung und zur Fangmethode. Gewusst wie Fisch ist gesund. Aber weltweit sind mehr und mehr Fischarten durch Überfischung in ihrem Bestand bedroht. Auch Nichtzielarten wie marine Säuger, Seevögel oder Meeresschildkröten, die beigefangen werden, sind häufig betroffen. Aquakulturen sind keine wirkliche Alternative, da Fischmehle und -öle aus Wildfang verfüttert werden, wodurch ebenfalls Druck auf die Weltmeere erzeugt wird. Mit Siegel einkaufen: Das blaue ⁠ MSC ⁠-Siegel oder das "Naturland"-Siegel kennzeichnen nachhaltig erwirtschafteten Wildfisch. Das Biosiegel sowie die Siegel von "Bioland" und "Naturland" nachhaltig erwirtschafteten Zuchtfisch. Aufschriften oder Aufdrucke wie "delfinfreundlich", "dolphin friendly", oder auch Bilder mit durchgestrichenem Delphin sind ungeschützte Kennzeichnungen, die von Firmen ohne Prüfung verwendet werden können. Sie können, müssen aber keine Auskunft darüber geben, ob Thunfisch tatsächlich delfinfreundlich gefangen wurde oder nicht. Empfehlenswerte Fischarten: Empfehlenswert sind Fischarten, die nicht in ihrem Bestand gefährdet sind. Dies ist aber auch abhängig vom Fanggebiet. Mit den regelmäßig aktualisierten Einkaufsratgebern von WWF oder Greenpeace haben Sie eine Hilfe zur Hand, die Ihnen zeigt, welchen Fisch Sie mit gutem Gewissen genießen können. Was Sie noch tun können: Fragen Sie an der Fischtheke nach weiteren Informationen. Kaufen Sie bei Lebensmittelhändlern, die über das Fanggebiet und möglichst auch die Fangmethode informieren. Beachten Sie unsere Tipps zu Biolebensmittel. Hintergrund Umweltsituation: Zwei Drittel der europäischen Fischbestände werden nicht nachhaltig bewirtschaftet, 20 Prozent befinden sich in kritischem Zustand (Europäische Kommission 2010). Weltweit sind nach dem Weltfischereibericht der FAO 2010 von den kommerziell genutzten Fischbeständen 53 Prozent bis an ihre Grenze genutzt, 28 Prozent überfischt und 3 Prozent bereits erschöpft. Gründe dafür sind insbesondere überdimensionierte Fangflotten, zu hohe Fangquoten, zu hoher Beifang und illegale Fischerei (Sachverständigenrat für Umweltfragen 2011). Staatliche Regelwerke reichen bisher nicht aus, um die Überfischung zu verhindern. Der WWF schätzt, dass ungenutzte wieder über Bord gegebene Rückwürfe von kommerziell genutzten Arten mit 38,5 Millionen Tonnen etwa 40 Prozent des weltweiten Fischfangs ausmachen. Zusätzlich sind Nichtzielarten betroffen, die mitgefangen werden (sogenannter Beifang). So werden nach Angaben der Internationalen Walfangkommission beispielsweise jährlich circa 650.000 Robben, Delfine und Wale beigefangen. Laut der ⁠ OSPAR ⁠-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ist die Fischerei weiterhin eine der Hauptverursacher von Schäden an marinen Lebensräumen. Auch die Fischzucht (Aquakultur) trägt zur Überfischung bei: Um Fisch aus Aquakultur zu züchten, wird zusätzlich Wildfisch gefangen und verfüttert (auch als Fischmehl und -öl). Jedes Jahr enden rund 20 Millionen Tonnen Fisch als Futter für Lachs, Shrimps, aber auch für Hühner und Schweine (FAO 2010). Für die "Produktion" von nur einem Kilo Lachs können bis zu vier Kilo Fischmehl oder Fischöl nötig sein. Aquakulturen können große Umweltschäden verursachen, wenn Chemikalien, Nahrungsreste, Fischkot und Antibiotika aus den offenen Netzkäfigen in die Flüsse und Meere gelangen. Da die rasant wachsende Aquakultur viel Fläche in den Küstenregionen tropischer und subtropischer Länder vereinnahmt, können durch den Bau von Zuchtanlagen wertvolle Lebensräume wie Mangrovenwäldern verloren gehen. Marktbeobachtung: Das weltweite Angebot an ⁠ MSC ⁠-gelabelten Fischen stieg in den letzten Jahren sprunghaft an: 2008 waren 2.000 MSC-Produkte im Angebot, heute über 15.000. Dieser Trend spiegelt sich auch in Deutschland wider: Mit der Unterstützung durch ein Verbändeförderungsprojekt des ⁠ UBA ⁠ konnte der Anteil des entsprechend zertifizierten wild gefangenen Fischs in Deutschland bereits deutlich erhöht werden: von 1.191 im April 2010 auf aktuell 3.984 Produkte im Februar 2012. Ebenso gestiegen ist die Bekanntheit des MSC-Siegels in Deutschland. Noch im Jahr 2008 kannte das MSC-Siegel nur etwa jeder zehnte Konsument, im Jahr 2012 schon jeder zweite. Das Label genießt bei den Konsumenten eine relativ hohe Glaubwürdigkeit (AMR 2012). Zudem müssen Konsumenten für MSC-Produkte in der Regel keinen oder nur einen geringen Preisaufschlag in Kauf nehmen. Dementsprechend zeigte sich die Nachfrage auch robust gegenüber dem wirtschaftlichen Konjunktureinbruch 2009. Kritik am MSC-Siegel: Gütesiegel sind unter besonderer öffentlicher Beobachtung und erfahren Kritik. Anfang 2019 hat der NABU beispielsweise eine Studie des NABU-Dachverbandes Birdlife International veröffentlicht, die Mängel am MSC-Siegel für Fischprodukte und Meeresfrüchte äußert. Die Studie hat die vom MSC lizensierten Fischereien untersucht. Mit Hilfe eines Ampelsystems wurde bewertet, ob der ungewollte Beifang von bedrohten Arten nach der Zertifizierung zurückgeht. Die Studie macht zahlreiche Empfehlungen zur Verbesserung der Zertifizierungen. Das Umweltbundesamt bemüht sich beständig, Ergebnisse und Empfehlungen solcher Studien zu prüfen und bei Bedarf Verbesserungen beim Siegel und im Lizensierungsprozess beim Marine Stewardship Council anzuregen. Quellen AMR (2012): Research to gauge consumer attitudes and behaviour towards ecolabels, sustainable seafood, and ⁠ MSC ⁠ certification: Attitude and Awareness Study (Powerpoint presentation). Europäische Kommission (2010): Mitteilung der Kommission: Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2011. KOM(2010) 241 endg., Brüssel. FAO Fisheries and Aquaculture Department (2010): The State of World Fisheries and Aquaculture 2010. Sachverständigenrat für Umweltfragen (2011): Fischbestände nachhaltig bewirtschaften: Zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik, Stellungnahme Nr. 16, Berlin.

Regel 1 Anwendung

Regel 1 Anwendung Diese Regeln gelten für alle Fahrzeuge auf Hoher See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern. Diese Regeln berühren nicht die von einer zuständigen Behörde erlassenen Sondervorschriften für Reeden, Häfen, Flüsse, Seen oder Binnengewässer, die mit der Hohen See zusammenhängen und von Seeschiffen befahrbar sind. Solche Sondervorschriften müssen mit diesen Regeln soweit wie möglich übereinstimmen. Diese Regeln berühren nicht die von der Regierung eines Staates erlassenen Sondervorschriften über zusätzliche Positions- oder Signallichter, Signalkörper oder Schallsignale für Kriegsschiffe und Fahrzeuge im Geleit oder über zusätzliche Positions- oder Signallichter oder Signalkörper für fischende Fahrzeuge in einer Fangflotte. Diese zusätzlichen Positions- oder Signallichter, Signalkörper oder Schallsignale müssen nach Möglichkeit so beschaffen sein, dass sie nicht mit einem anderen, nach diesen Regeln zulässigen Licht, Signalkörper oder Schallsignal verwechselt werden können. Die Organisation kann für die Zwecke dieser Regeln Verkehrstrennungsgebiete festlegen. In allen Fällen, in denen eine Regierung feststellt, dass ein Fahrzeug besonderer Bauart oder Verwendung eine Regel über Anzahl, Anbringung, Tragweite oder Sichtbereich von Lichtern oder Signalkörpern sowie über Anordnung und Eigenschaften von Schallsignalanlagen nicht in vollem Umfang befolgen kann, muss das Fahrzeug diejenigen sonstigen Bestimmungen über Anzahl, Anbringung, Tragweite oder Sichtbereich von Lichtern oder Signalkörpern sowie über die Anordnung und Eigenschaften von Schallsignalanlagen befolgen, die nach Auffassung der betreffenden Regierung diesen Regeln am nächsten kommen. Stand: 01. Juni 1983

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von F3: Forschung . Fakten . Fantasie - Prof. Dr. Boris Culik durchgeführt. Ziel ist es, der deutschen Fangflotte v. a. in der Stellnetzfischerei mit einem neuartigen Schweinswal-Warngerät PAL (porpoise alarm) eine praxistaugliche technische Innovation verfügbar zu machen, die den Konflikt zwischen wirtschaftlichen und Naturschutzzielen entschärft. Im Gegensatz zu Vergrämern (Pinger) nutz PAL Schweinswal Kommunikationslaute bestehend aus Klicks und Klick-Abfolgen, sogenannten Klicktrains, wobei ein bestimmter Klicktraintyp von den Tieren als Warnung eingesetzt und verstanden wird. Der Antragssteller entwickelte gemeinsam mit L3-ELAC Nautik in Kiel einen ersten programmierbaren synthetischen Klickgenerator PAL (Porpoise Alarm). Das Verfahren wurde gemeinsam mit L3 zum Patent angemeldet und mit dem beteiligten Ingenieur Dipl.-Ing. M Conrad als Gebrauchsmuster geschützt. Erste Versuche an Tieren im dänischen Fjord&Baelt Zentrum verliefen erfolgreich. Jetzt wollen wir fischereitaugliche Geräte entwickeln, um Schweinswal-Beifänge künftig wirksamer zu vermeiden . Das Projekt gliedert sich in drei Stufen: 1) 1 Technische PAL-Signal und Komponentenentwicklung zu einem fischereitauglichen Gerät, 2) Begleitende Schweinswal-Freilanduntersuchungen zur Reaktion auf PAL-markierte, harmlose Stellnetzattrappen. 3) Modellversuch des PAL in der regulären Fischerei durch vergleichende Untersuchungen mit kommerziellen Stellnetzfischern in der westlichen Ostsee.

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