Das EU-Parlament stimmte am 13. Dezember 2016 in zweiter Lesung einer neuen Verordnung zu, durch die die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe ab dem Jahr 2017 verboten ist. Die Verordnung verbietet Tiefseefischerei unter 800 Metern Tiefe, hat gesonderte Vorschriften für besonders empfindliche Meereszonen unter 400 Metern Tiefe und enthält die Möglichkeit für strengere Kontrollen auf See und Vorschriften für transparentere Datensammlungen.
Der NABU hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner mit dem Dinosaurier des Jahres 2012 ausgezeichnet. Die Bundesministerin erhält den Negativpreis für ihre rückwärtsgewandte Klientelpolitik, die den Prinzipien einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Politikgestaltung widerspricht. „Dies betrifft insbesondere ihr Festhalten an einer umweltschädlichen Agrarpolitik und ihr enttäuschendes Engagement für ein besseres Tierschutzgesetz“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Hinzu kommt ihre Blockade bei der Neugestaltung eines umweltverträglicheren Jagdrechts sowie ihr fehlendes Engagement für eine nachhaltigere Fischereipolitik.
Am 24. Juli 2012 sprachen sich der Landesfischereiverband und der Landesjagdverband Schleswig-Holstein für einen Abschuss von Seehunden aus. Der Bestand ist nach Ansicht des Vorsitzenden des Landesfischereiverband zu groß. Weiterhin wurde die hohe Zahl von Seehunden dafür verantwortlich, dass die Fischer im Watt kaum noch Plattfische oder Kabeljau fangen würden. Nach Ansicht des Landesjagdverbandes könnte der Abschuss von Seehunden verhindern, dass sich wieder ein verheerendes Staupevirus ausbreitet.
Die Anrainer-Staaten der Arktis einigten sich am 16. Juli 2015 auf ein Fischfangverbot in den Gewässern rund um den Nordpol. Die USA, Russland, Kanada, Dänemark für Grönland und Norwegen unterzeichneten in Oslo ein entsprechendes Abkommen, wonach die kommerzielle Fischerei in einer 2,8-Millionen-Quadratkilometer-Zone verboten ist.
Die ersten Berliner waren Fischer. Damals war das Fischen lebensnotwendig, doch inzwischen ist es ein Teil der Freizeitgestaltung zur Beschaffung des “Sonntagsbratens”. Wir wollen dafür sorgen, dass die Gewässer auf Dauer als Lebensraum der regionaltypischen Fische erhalten werden. Die Gewässer sollen sauber und artenreich und die Fische gesund und essbar sein. Möglichst viele Berlinerinnen und Berliner sollen ihren Fischereiwünschen in der Stadt und ihrer Umgebung nachgehen können. Dafür muss das Land Berlin im Rahmen seiner Fischereipolitik die Voraussetzungen schaffen. Die fischereilichen Gesetze des Landes sind 1995 grundlegend geändert worden, um die nötigen Regelungen zu treffen, beispielsweise für die Anerkennung des Berliner Fischereischeins in den anderen Bundesländern. Das ist mit dem Nachweis der Sachkunde für die Vergabe des Fischereischeins geschehen. Die Vorbereitungslehrgänge und die Anglerprüfungen werden von den anerkannten Landesverbänden der Angler durchgeführt. Durch sie erhalten die Angler eine qualifizierte Ausbildung im Umgang, mit der Natur wird ihr ökologisches Bewusstsein gestärkt und die nötige Sachkunde für die Behandlung ihres Fanges vermittelt. Wer in Berlin fischen möchte, muss außer Angelgerät zweierlei bei sich haben: eine Angelkarte und einen Fischereischein. Die Angelkarte sagt aus, in welchen Gewässer Sie fischen dürfen. Sie ist ein Vertrag mit dem Inhaber des Fischereirechts oder dem Pächter dieses Gewässers, der Ihnen damit dort das Fischen erlaubt. Der Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes oder -vereines allein genügt nicht; auch beim Fischen in Gewässern, die der Verband oder der Verein gepachtet hat, brauchen Sie eine Angelkarte. Sie können aber nur dann eine Angelkarte erwerben, wenn Sie einen gültigen Fischereischein, der den Nachweis über die kalenderjährlich zu leistende Fischereiabgabe enthalten muss, haben und vorlegen. Wer aber keine Zeit zum Angeln hat oder wem an frischem Fisch für die häusliche Tafel gelegen ist, der kann fangfrische Fische direkt vom Fischer in deren zahlreichen Betrieben in Berlin oder dessen Umland kaufen. Der Umfang, Zustand und die Entwicklung der Fischbestände, die Ausübung der Angel- und der Berufsfischerei in Berlin werden vom Fischereiamt Berlin laufend überwacht. – Schauen Sie sich dessen Informations- und Datenangebote einmal an. Bild: Fischereiamt Berlin Fischereischein In Berlin gibt es drei verschiedene Fischereischeine: der Fischereischein A für Angler, der Fischereischein B für Berufsfischer und der Jugendfischereischein für Jugendliche ab zwölf Jahre. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Die Anglerprüfung Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens dreißig Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Die Angelkarte und ihre Auflagen Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Über unseren Online-Service können Sie eine digitale Angelkarte erwerben. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Fischereiabgabemarken Fischereiabgabemarken sind außer beim Fischereiamt bei den nachfolgend aufgeführten Stellen erhältlich. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Mindestmaße und Schonzeiten in Berlin Nachfolgend aufgeführt sind die insbesondere für Angler wichtigen Regelungen in Auszügen aus der Berliner Landesfischereiordnung. Weitere Informationen Angelfischen für Kinder Kinder unter zwölf Jahre können das Angeln nicht selbständig praktizieren, sondern nur unselbständig und zwar nicht mit einer eigenen Angel, sondern nur mit einer Angel eines erwachsenen Fischereischeininhabers. Weitere Informationen Angelfischen für Touristen Um in den Berliner Gewässern die Angelfischerei auszuüben, müssen Gastangler aus dem Inland (außer Land Berlin) und aus dem Ausland die hier aufgeführten Unterlagen nachweisen und bei bei der Fischereiausübung am Gewässer mitführen. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Welche Fischarten gibt es in Berlin? Aktuell kommen 40 Fischarten in den Berliner Gewässern vor. Davon sind 11 Fischarten nicht heimisch (Neobiota). Am häufigsten sind die Fischarten Plötze, Barsch, Blei, Aal und Hecht. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Wo bekommt man frische Fische direkt vom Fischer? Weitere Informationen
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Die rechtsverbindlichen Pläne werden sukzessiv ergänzt. Eine grafische Darstellung der rechtskräftigen Bauleitpläne finden Sie im Geoweb des Landkreises Diepholz. Die Geoweb-Bauleitplanauskunft dient nur zu Auskunftszwecken und ersetzt keine Beratung in baurechtlichen Fragen. Die Rechtsgrundlage ist der unterschriebene analoge Bauleitplan. Bebauungspläne Flächennutzungspläne Bebauungspläne Gemeinde Bahrenborstel Bebauungspläne Gemeinde Barenburg Bebauungspläne Gemeinde Freistatt Bebauungspläne Gemeinde Kirchdorf Bebauungspläne Gemeinde Varrel Bebauungspläne Gemeinde Wehrbleck Flächennutzungsplanänderungen Dienstleistung Bauleitplanung Bebauungsplan Flächennutzungsplan Ansprechpartner/in Herr O. Heuermann FachbereichsleiterAmt / Bereich Fachbereich IV - Bauen und Entwicklung (Leitung) Rathaus - Nebengebäude, Zimmer 17 // 1. OG Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-36 Telefax: 04273 88-88 E-Mail: heuermann@kirchdorf.de zurück Infobereich Navigation Wirtschaft Wirtschaft Bauen Baugrundstücke Bauleitplanung Bebauungspläne Flächennutzungsplan Dorferneuerung Flurbereinigung Ver- und Entsorgung Breitbandversorgung Finanzen Gewerbe Interkommunale Entwicklung Lärmaktionsplan Bahrenborstel Barenburg Freistatt Kirchdorf Varrel Wehrbleck Samtgemeinde Kirchdorf Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 88-0 Telefax: 04273 88-77 E-Mail: info@kirchdorf.de Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin! 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Organisationsplan Minister Sven Schulze Leitungsstab (LS) Vera Auerbach Persönlicher Referent 4207 Felix Theuerkauf 4761 Vorzimmer Anke Heine 4280/4260 Brita Gebauer 4408 Zuständige Behörde EGFL/ELER gem. VO (EU) Nr. 908/2014 Ministerbüro (MB), Kabinett, Landtag, Bundesrat (KLB) Vera Auerbach Stabsstelle Silicon Junction 4207 Dr. Alexander Goebel Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation (ÖK) 4220 Tanja Andrys 4436 Stabsstelle Wirtschaftspolitik Pressesprecherin Sandra Schulze 4286 4275 Annette Dölle Stephanie Gläser 4224 Stefanie PötzschGert Zender Stabsstelle Agrar- und Forst- politik, AMK-Koordinierung Lena Kathe - Ressort CIO -- Amtschef - Persönliche Referentin Julian Schache 4398Maren Sens 4219 Vorzimmer Heike Timm 4351/4377Vorzimmer Helmtraud Papmeyer 4310/4455 Informationssicherheits- beauftragte Gleichstellungsbeauftragte Staatssekretär Persönlicher Referent 4220 Tanja Andrys Staatssekretärin 4240 Landesvertretung Brüssel Sabine Hildebrandt +32 27410918 Abteilung 1Abteilung 2Abteilung 3Abteilung 4Abteilung 5* Zentrale DiensteWirtschaftsförderung, Innovation, Industrie und AußenwirtschaftWirtschaftspolitik, Tourismus, WirtschaftsordnungLandwirtschaft, Forsten, Agrarmärkte, Veterinärwesen und LebensmittelsicherheitLändlicher Raum, Agrarpolitik; Zahlstelle für EGFL und ELER, IRD / Leitung der Zahlstelle Dr. Andreas TyrpeVolker Rost N.N. 4291 Andreas Höfflin 4297 N.N. 4262 4333 1806 Referat 11Referat 21Referat 31Referat 41Referat 51 Organisation, Innerer DienstInstrumente der Unternehmens- finanzierung, Existenzgründungen, Start-ups, BeihilfeWirtschaftspolitik, Energiefragen der Wirtschaft, StatistikGrundsatzangelegenheiten der Jagd- und Fischereipolitik, Fischerei, Forst-, Fischerei- und JagdrechtAgrarpolitik, Fördermaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes, Agrarmarketing, Koordinierung ELER/ESF Stv. AL 3 Dr. Frank Danek Elisabeth Erasmi 4371 Klaus-Henning Damm 4394 4264 Projektgruppe Strukturwandel in der BraunkohleregionWalter Schmidt Markus Rensch 4202 3243 . Referat 12Referat 22Referat 32Referat 42Referat 52 PersonalRegionale Innovationsstrategie, Innovations- und Transferpolitik und Innovationsförderung, Digitale Wirtschaft, ClusterthemenAltlasten, Umweltfragen der Wirtschaft, Standort- und FlächenpolitikPflanzliche Erzeugung, Bio- und Gen- technik, Agrarökonomie/ Beratung, Digitalisierung in der Landwirtschaft, Ernährungssicherstellung, Garten-, Obst- und WeinbauFlurneuordnung, LEADER und andere Aufgaben der ländlichen Entwicklung, ländliches Flächenmanagement, Bodenmarkt Kerstin Heitmann m.d.W.d.G.b. 4725Reno PaulErhard OstermannStv. AL 4 Annette von Sayn-WittgensteinUlf Wöckener Referat 13Referat 23Referat 33Referat 43Referat 53 Haushalt, Finanzplanung, Finanzcontrolling,Regionale Wirtschaftsförderung, Branchendialoge, Industriebetreuung, IndustrieansiedlungWettbewerbsrecht, Bankwesen, Landeskartellbehörde, Wirtschafts- und Gewerberecht, Handwerk, KammeraufsichtTierische Erzeugung, Pflanzliche und Tierische Märkte, Technik und Bauwesen, Imkerei, Berufliche BildungEU-Zahlstellenreferat für die Agrarfonds EGFL und ELER, Beihilfeangelegenheiten 4265 Strukturfonds 4403 4311 Stv. AL 5 Stv. AL 1 Silke Bartsch 1823 4401 Matthias Bönecke 4295 Lutz Jäger Referat 14Referat 24Referat 34 Justitiariat, Öffentliches Auftragswesen, VersicherungenAußenwirtschaft, Europäische Angelegenheiten, Entwicklungs- zusammenarbeitTourismus, Standortmarketing 4478 Kerstin Petsch 4288 Stephan Hähnlein 1740 Leiter der Zahlstelle Referat 44Referat 54 Lebensmittelsicherheit, Bedarfsgegenstände, Gesundheits- bezogener VerbraucherschutzDirektzahlungen im InVeKoS/ Konditionalität Gabriele JohnHartmut Fritsche Stv. AL 2 Bettina Walter 4736 Catrin Gutowsky Referat 15 Bürokommunikation, IT-Service, Intranet Jörg Meyer 4210 4452 Elmar Heisterkamp 4246 4700 1856 Referat 35Referat 45Referat 55 Bergbau, Geologie, Rohstoff- sicherung, Mess- und Eichwesen,Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Tierarzneimittel, TierschutzbeauftragterIT-Koordinierung in der Zahlstelle / Zahlstellenumsetzung der Flächen- maßnahmen im ländlichen Raum Frank RannebergN.N.Christian Löblich 4453 3475 Tierschutzbeauftragter Dr. Marco König 4211 Referat 16Referat 36Referat 46Referat 56 Digitalisierungskoordination EVA, OZG und FIMKreativwirtschaft, Handel, DienstleistungenBiodiversität, Nachhaltigkeit, Klimaschutz in der LandwirtschaftAgrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ausgleichszahlungen, ökologischer Landbau, Allgemeine und Rechts- angelegenheiten der Abteilung Annette ZietlowAnke Busse Chief Digital Officer (CDO) Norbert Lühe Sylke Schünemann 4290 Behördliche Datenschutzbeauftragte Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte Hauptpersonalrat Personalrat Hauptschwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung 4261 4454 4770 1819 4360 4360 4484 4491 Referat 47* 1819 Interner Revisionsdienst (IRD) Wald- und Holzwirtschaft, Forstpolitik, Landesforstbetrieb, Forstliche Förderung N.N. Rainer Kloß 3472 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg Postfach 391144, 39135 Magdeburg Telefon 0391/567-0 Telefax 0391/615072 poststelle@mw.sachsen-anhalt.de www.mwl.sachsen-anhalt.de intranet.mw.lsa-net.de * Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg Stand - 01. Januar 2025
Das KursWechsel -Kartenset gibt einen Überblick über die Thematik „Plastikmüll in den Meeren und Ozeanen“. Die 24 Karten beleuchten je einen Aspekt. Jede Karte gibt außerdem eine Anregung zum Handeln: Von Tipps für den plastikfreieren Alltag über einen Besuch bei der Abfallwirtschaft bis hin zur Adressierung von Entscheidungsträger*innen. Inhalte des Kartensets: Informationen rund um das Material Plastik, seine Geschichte und Produktion Plastik – das Material // Kunststoffe: Geschichte, Produktion, Verbrauch // Bedeutsamkeit von Kunststoffen//Mikroplastik // „Biokunststoffe“ Plastik im Meer und dessen Auswirkungen Die Meere und ihre Herausforderungen // Wege des Plastiks//Meereswirbel und sogenannte „Müllstrudel“ // Kunststoffpellets und Warenverkehr // Fischerei // Meerestiere // Gesundheitsschädlichkeit von Kunststoffen Kunststoffe im alltäglichen Gebrauch Plastik im Kurzzeitgebrauch // Plastikflaschen // Littering // Textilien // Tourismus // Plastik in der Schule Lösungsansätze Abfallmanagement // Ökobilanz // Kreislauf statt Abfall // Erweiterte Produzentenverantwortung // Meeresschutz in der Politik // Umgang mit Komplexität
Das Projekt "Maßnahmen zur Erfassung der Mengen und Sorten von Fischfanggeräte-Abfall aus Fischerei und Aquakultur für ein hochwertiges Recycling zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2019/904" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Die Richtlinie (EU) 2019/904 vom 5.6.2019 (ABl. L 155 vom 12.6.2019, S. 1) über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie, EWKRL) enthält unterschiedliche Maßnahmen zur Verringerung des Kunststoffeintrags in die Umwelt durch Einwegkunststoffprodukte und Fischfanggeräte. Hierzu zählt in Bezug auf Fischfanggeräte nach Artikel 8 Absatz 8 EWKRL die Einrichtung eines Regimes der erweiterten Herstellerverantwortung und die Festlegung einer nationalen jährlichen Mindestsammelquote für Fanggeräte-Abfall. Das Regime der erweiterten Herstellerverantwortung hat nach Artikel 8 Absatz 9 EWKRL insbesondere sicherzustellen, dass die Hersteller von kunststoffhaltigen Fanggeräten folgende Kosten tragen: die Kosten der getrennten Sammlung von Fanggeräte-Abfall in Hafenauffangeinrichtungen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/883, die Kosten der anschließenden Beförderung und Entsorgung des Fanggeräte-Abfalls sowie die Kosten der Sensibilisierungsmaßnahmen nach Artikel 10 EWKRL für kunststoffhaltige Fanggeräte.Die Richtlinie beinhaltet regelmäßige Berichtspflichten. Die Berichtspflichten umfassen entsprechend Art. 8 Abs. 8 i.V.m. Art. 13 u.a. die Menge der in Verkehr gebrachten Fanggeräte, die Kunststoff enthalten, sowie den gesammelten Fanggeräte-Abfall, der Kunststoff enthält. Für Berichterstattung und Festlegung des Sammelziels sind im Rahmen des Vorhabens praxisnahe Konzepte zu entwickeln und exemplarisch erste Daten zu erheben. Dazu wird der Fischereisektor einbezogen und z.B. durch Befragung beteiligt.
Das Projekt "Geflügelte Geister der Ozeane: die globale räumliche Ökologie und Schutz der kleinsten und schwer erfassbaren Seevögel der Welt, der Sturmschwalben (Hydrobatidae & Oceanitidae), im Mittelmeer und im Nordostatlantik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Forschungsgemeinschaft durchgeführt. Bei den globalen Veränderungen und deren Mitigation durch Umstellung auf erneuerbare Energiequellen (z. B. Offshore-Wind- und Solarparks) müssen nachteilige Auswirkungen auf die Lebensräume im Meer besser erkannt und vermieden werden. So hat die internationale Fischereipolitik in letzter Zeit der marinen Aquakultur Vorrang eingeräumt, um die globale Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit vieler Staaten zu gewährleisten, ohne deren tatsächliche Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu kennen. Das Verständnis der räumlichen Ökologie freilebender Tiere, einschließlich ihrer Verbreitung, Bewegungen und Wanderungen, ihrer Phänologie und ihrer Ernährung, führt zu einer besseren Bewirtschaftung und Erhaltung. So können beispielsweise Bemühungen zur Erhaltung wandernder Populationen, die sich ausschließlich auf Brutgebiete konzentrieren, diese Populationen nicht vor Bedrohungen entlang der Wanderrouten oder in Nicht-Brutgebieten schützen. Tierbewegungen und Wanderungen sind auch deshalb wichtig, weil sie das Verhalten, die Lebensweise und sogar die Anatomie vieler Arten beeinflussen. Darüber hinaus kann sich das Wander- und Ernährungsverhalten innerhalb und zwischen den Arten und Populationen unterscheiden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die auf jeder dieser Ebenen genutzten Routen und Nichtbrutgebiete zu ermitteln, zumal sie auch mit unterschiedlichen Bedrohungen verbunden sein können. Darüber hinaus kann die Untersuchung verschiedener Populationen auch dazu beitragen, zu verstehen, ob die räumliche Ökologie der Art durch genetischen und/oder Umweltvariablen bestimmt wird. Eine Möglichkeit, die Bewegungen und die Verteilung außerhalb der Fortpflanzungszeit bei wandernden Arten zu bestimmen, und zwar neuerdings auch bei den kleinsten Arten, ist der Einsatz von Geolokatoren auf Lichtniveau. Darüber hinaus können feinräumige Bewegungen mit dem kleinsten GPS-Gerät von nur 0,95 g verfolgt werden. Sturmschwalben (Familien Hydrobatidae und Oceanitidae) sind die kleinsten Seevögel und für die Forscher normalerweise nur zugänglich, wenn sie während der Brutzeit in den Kolonien an Land sind. Daher ist es besonders schwierig, sie außerhalb dieses Zeitraums zu untersuchen, wenn sie sich irgendwo auf dem Meer aufhalten und während dieser Zeit wandern und normalerweise ihr Gefieder mausern. Von den meisten Arten ist bekannt, dass sie sich während der Brutzeit bevorzugt von Ichthyoplankton und Zooplankton ernähren, und oft wird diese Beute zusammen mit einem relevanten Anteil an Mikroplastik verzehrt. Obwohl die Interaktion von Sturmschwalben mit anthropogenen Offshore-Aktivitäten teilweise untersucht wurde, zielt der vorliegende Vorschlag darauf ab, wichtige Erkenntnisse über die globale räumliche Ökologie dieser wenig erforschten Taxa zu sammeln und dazu beizutragen, Wissenslücken in Bezug auf die biologische Vielfalt der Meere und die anthropogenen Einflüsse auf sie entlang der europäischen Meere zu bewerten.
Origin | Count |
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Bund | 27 |
Land | 4 |
Type | Count |
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Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 22 |
Text | 2 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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geschlossen | 4 |
offen | 26 |
Language | Count |
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Englisch | 8 |
Resource type | Count |
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Dokument | 3 |
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Topic | Count |
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Boden | 22 |
Lebewesen & Lebensräume | 28 |
Luft | 17 |
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