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Bericht: "Makroalgen – Seegras (Zostera): Bewertungssystem WRRL – Weser – Elbe (2006)"

„Der vorliegende Bericht stellt ein Bewertungssystem nach EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Qualitätskomponente Makrophyten (Angiospermen und Makroalgen) in Küsten- und Übergangsgewässern vor. Dieses Bewertungssystem wurde exemplarisch für die Küsten- und Übergangsgewässer der Weser und die Küstengewässer der Elbe entwickelt. Gleichwohl hat es den Anspruch, auch für das Übergangsgewässer Elbe und die Wasserkörper gleichen Typs in den angrenzenden Flussgebietseinheiten (Ems, Eider) anwendbar zu sein. Das Bewertungssystem stützt sich auf die Auswertung von historischen und rezenten Quellen zur Verbreitung und Entwicklung von Seegras- und Makroalgenbeständen seit Beginn des 19. Jahrhunderts im deutschen Nordseeküstengebiet. Auf Grundlage dieser Quellen wurde zunächst eine Liste der potentiell im Gebiet vorkommenden Arten erstellt und eine Beschreibung der verschiedenen durch Makrophyten geprägten Biotoptypen vorgenommen. Das Artenspektrum umfasst 2 Seegrasarten und 152 Makroalgenarten, davon 61 Grün-, 65 Braun- und 56 Rotalgen. Das Vorkommen dieser Arten ist weitgehend auf lagestabile Substrate in der euphotischen Zone der Wasserkörper beschränkt. Entsprechend reagieren sie sensitiv auf eine Verschlechterung des Lichtklimas (Zunahme der Wassertrübung) und auf die Einwirkung hydrodynamischer Kräfte (Seegang, Strömung) oder anderer mechanischer Belastungen (z.B. Fischerei). Eine verringerte Gewässerqualität zeigt sich an den Makrophyten einerseits durch den Rückgang von Seegrasbeständen und mehrjährigen Rot- und Braunalgenarten, andererseits durch die massive Zunahme der Grünalgenentwicklung. Gestützt auf diese Erfahrung wurde das Bewertungssystem aufgebaut. Für die Entwicklung des Systems und die Definition der Klassengrenzen bei den einzelnen Qualitätsmerkmalen wurden bereits bestehende bzw. vorgeschlagene Bewertungssysteme verschiedener EU-Mitgliedstaaten ausgewertet. In diesem Zusammenhang werden auch die indexbasierten Bewertungsmethoden „Standorttypieindex“ (STI) und „ecological evaluation index“ (EEI) diskutiert. Beide Methoden werden für das Bearbeitungsgebiet als ungeeignet eingeschätzt. Das vorgestellte Bewertungssystem für Makrophyten stützt sich als kombinierte Methode auf die Klassifizierung mehrerer Qualitätsmerkmale der Angiospermen und Makroalgen. Dieses sind: Artenspektrum mariner Angiospermen; Ausdehnung der Seegrasbestände; Dichte der Seegrasbestände (Bedeckungsgrad); Anzahl von Rot- und Braunalgenarten; Anzahl mehrjähriger Arten; maximale Ausdehnung sommerlicher Grünalgenbestände (nur Eulitoral); Biomasse opportunistischer Grünalgen und Tiefenverbreitung mariner Makroalgen. Während für das Merkmal „Ausdehnung sommerlicher Grünalgenbestände“ bereits ein regelmäßiges Monitoringprogramm existiert, das auch den Anforderungen der WRRL genügt, müssen die Überwachungsuntersuchungen für die anderern Komponenten des Systems noch neu konzipiert bzw. aus bestehenden Designs weiterentwickelt werden. Basisuntersuchungen sind für den gesamten Bereich des euphotischen Sublitorals nötig. Es wird angeregt, das vorgestelle Bewertungsystem mit Hilfe von entsprechend ausgerichteter Forschung weiterzuentwickeln. Insbesondere wird vorgeschlagen – nach niederländischem Vorbild – eine potentielle Verbreitungskarte für Seegras im Eu- und Sublitoral auszuarbeiten.“

Grand Canyon geflutet

Am 5. März 2008 haben die amerikanischen Behörden – federführend das Geophysische Institut der USA (USGS) - mit der Flutung des Grand Canyons begonnen. Die künstliche Flut sollte 60 Stunden lang durch das 446 Kilometer lange Teilstück des Colorado River schießen. Ziel war es, dass die künstliche Springflut aus dem 1963 erbauten Stausee Lake Powell den Canyon durchspült und sich Schlicke und Sande auf den erodierten Felsufern ablagern. Dadurch soll das gestörte Ökosystem des Colorados wieder belebt werden. Seit dem Bau des Glen Canyon Damms fallen die jährlichen Hochwasserereignisse aus, die Sand und Schlamm im Canyon ablagerten. Der Staudamm hält den Sedimenttransport des Flusses zurück. Durch das Fehlen reinigender Springfluten wird die Entstehung neuer Fischgründe verhindert. Ursprünglich im Colorado beheimatete Fischarten starben aus oder sind stark gefährdet. Es ist bereits die dritte Flutung seit 1996. Die nachhaltige Wirkung dieser einzelnen Überflutungen auf das Ökosystem ist umstritten.

Über die Hälfte aller Deutschen durch Lärm belästigt

Lärmschutz neben „Meere“ und „Nachhaltig Bauen und Wohnen“ dritter Arbeitsschwerpunkt des UBA in 2013 Das Umweltbundesamt (UBA) rät dringend zu mehr Engagement beim Lärmschutz: „Lärm ist eine Belastung, die zwar nur lokal wirkt, aber nahezu flächendeckend in Deutschland auftritt. Jeder zweite Mensch in Deutschland fühlt sich durch Lärm gestört und belästigt. Und dieser Lärm nervt nicht nur, er kann auch krank machen“, sagte Behörden-Präsident Jochen Flasbarth bei der Vorstellung der UBA-„Schwerpunkte 2013“ in Berlin. Er verwies auf Studien seines Hauses, wonach bereits niedrige Dauerschallpegel von 40 dB(A) in der Nacht das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten und psychische Erkrankungen signifikant steigen lassen. Hauptlärmquelle ist seit langem der Straßenverkehr; rund 54 Prozent der Deutschen fühlen sich nach einer repräsentativen UBA-Umfrage in ihrem Wohnumfeld durch Autos, LKW und Co. belästigt oder gestört. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen in Westeuropa jährlich 61.000 „gesunde“ Lebensjahre durch verkehrslärmbedingte Herz-Kreislauf-Erkrankungen verloren. Vom Schienenverkehr fühlt sich bundesweit laut ⁠ UBA ⁠-Umfrage jeder dritte Einwohner beeinträchtigt. Die Schiene steht damit auf Platz zwei der verkehrsbedingten Lärmquellen. Sorgen machen vor allem die großen Güterverkehrskorridore, auf denen vor allem nachts gefahren wird: „Unnötiger Lärm durch Güterzüge darf nicht weiter die Achillesferse der im Vergleich zum LKW sonst sehr umweltfreundlichen Schiene sein. Im Mittelrheintal und anderen stark befahrenen Strecken treten auf einzelnen Abschnitten Lärmpegel auf, die weit über dem liegen, was aus Gründen des Gesundheitsschutzes verträglich ist“, sagte Flasbarth. Das Geräusch der Züge auf der Schiene lässt sich aber einfach minimieren: Dazu müssen die Gleise möglichst glatt gehalten werden, etwa durch regelmäßiges Schleifen. Die wichtigste - und kosteneffizienteste - Methode setzt bei den Güterwagen selbst an, genauer an deren Bremsen: „Gerade bei alten Güterwagen im Bestand lohnt es sich, die klassischen Grauguss-Bremsklötze gegen moderne Alternativen aus Kunststoff zu tauschen. Das verhindert, dass die Räder sich aufrauen und die Gleise beschädigen. Die Züge rollen dadurch deutlich leiser. Um die Umrüstung der Altbestände zu beschleunigen, bieten sich nach Lärm gestaffelte Trassenpreise an“, so Flasbarth. Weiterer Schwerpunkt für das UBA in 2013: Die Meere. Für den Menschen weitestgehend unbewohnbar, bedecken sie über 70 Prozent der Erdoberfläche. Aber selbst in bislang unberührten Zonen auf der hohen See finden immer mehr wirtschaftliche Aktivitäten statt: Fischerei, Schiffsverkehr und neuerdings auch die Suche nach Rohstoffen. Allein in Europa bietet die „Blaue Wirtschaft“ rund 5,4 Millionen Menschen Arbeitsplätze und erzielt eine Brutto-Wertschöpfung von 600 Milliarden Euro. Die ökologischen Schäden durch eine überzogene Nutzung der Meere wirken sich somit auch negativ auf die Wirtschaft aus. Der gravierendste menschliche Eingriff in die Meere ist die Überfischung. Sie ist Folge einer über viele Jahre nicht nachhaltigen Fischerei-Politik mit zu hohen Fangmengen und umweltschädlichen Fangmethoden. Im Mittelmeer gelten laut EU-Kommission 80 Prozent der Bestände überfischt. Das UBA begrüßt daher Planungen der EU-Kommission, wonach zwischen 2014 und 2020 ein Rückwurfverbot für die nicht beabsichtigen Beifänge eingeführt werden soll. Das Europaparlament hatte im Februar 2013 einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission unterstützt. Diese Nacht stimmten auch die EU-Fischerei-Minister dem Vorschlag zu, möchten aber Beifänge in Höhe von sieben Prozent weiter erlauben. Das Verbot soll nach und nach bis 2019 in Kraft treten. Das EU-Parlament muss dem Kompromissvorschlag noch zustimmen. Für die deutsche Nord- und Ostsee ist die ⁠ Eutrophierung ⁠ (Überdüngung) mit Nährstoffen das größte Problem. Die Stickstoffverbindungen kommen zu rund drei Viertel über die Flüsse ins Meer. Quelle ist vor allem die Landwirtschaft. Auch für den Menschen ist die Überdüngung gerade im Sommer spürbar: Bestimmte toxische Algenblüten, ausgelöst durch Nährstoffüberschuss im Meer und oft erkennbar an Schaumkronen. Mit Meeresfrüchten aufgenommen, führen diese Gifte im schlimmsten Fall zu Erbrechen und Durchfall. Bei am Meeresboden lebenden Tieren wie Krebsen, Muscheln oder Schnecken bewirken abgestorbene Algen akuten Sauerstoffmangel und ziehen ganze Populationen in Mitleidenschaft. „Die wichtigste Quelle des Stickstoffs in Nord- und Ostsee ist die Landwirtschaft. Die EU kann hier über die gemeinsame Agrarpolitik GAP mehr Anreize setzen - etwa über Vorgaben zum guten Zustand der Böden, damit Abschwemmungen von Nährstoffen durch ⁠ Erosion ⁠ vermieden werden. Gegen die unerwünschte Düngung von Meer und Ozean helfen auch breitere Pufferstreifen an Flüssen und Seen, auf denen bestenfalls nur eine extensive Nutzung stattfinden sollte; am besten als Grünland“, sagte Flasbarth. Dritter UBA-Schwerpunkt ist „Nachhaltig Bauen und Wohnen“. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Umweltfreundlich Bauen und Wohnen ist mehr als nur ⁠ Klimaschutz ⁠. Neben guter Wärmedämmung und dem Einsatz erneuerbarer Energien gehört dazu auch ein möglichst sparsamer Einsatz von ressourceneffizient hergestellten und verwendeten Baumaterialien.“ Der Baustoffsektor gehört in Deutschland zu den rohstoffintensivsten Sektoren. Im gesamten Hoch- und Tiefbaubestand lagern rund 60 Milliarden Tonnen mineralischer Baustoffe. Jedes Jahr kommen weit über 500 Millionen Tonnen dazu. Allein 25 Millionen Tonnen Zement fließen pro Jahr in den Bausektor, außerdem sechs Millionen Tonnen Stahl und eine halbe Million Tonnen Kupfer. Das UBA empfiehlt, den Rohstoffgehalt von Baustoffen und deren Recycling-Tauglichkeit zu kennzeichnen und bevorzugt Baustoffe aus Sekundärrohstoffen einzusetzen.

Krabbenfang im Golf von Mexiko wieder freigegeben

Die US-Wetter- und Ozeaniegraphiebehörde (NOAA) der Vereinigten Staaten von Amerika hat am 2. Februar 2011 rund 11 000 Quadratkilometer Gewässer vor den Küsten der US-Staaten Louisiana, Mississippi und Alabama nach der Ölpest im Golf wieder für den Krabbenfang freigegeben.Nach Aussage der Behörden haben Tests ergeben, dass das Areal keinerlei Ölspuren oder andere Verschmutzungen aufweist. Nach der Explosion der Ölbohrplattform Deepwater Horizon war das Fischfanggebiet zunächst gesperrt, jedoch später wieder zugänglich gemacht worden. Nachdem ein Krabbenfischer Teerklumpen in seinem Netz entdeckte, hatten die Behörden am 24. November 2010 ein neuerliches Fangverbot verhängt.

Freiwillige Selbstverpflichtung der Fischerei: Erfolg für den Arktisschutz

Am 25. Mai 2016 teilte die Umweltorganisation Greenpeace mit, dass sich die größten Fischereiunternehmen ab diesem Tag freiwillig selbstverpflichtet haben in der Arktis die neuen Fanggründe, die durch den Klimawandel zugänglich werden, nicht zu erschließen. Die gesamte norwegische Hochsee-Fischereiflotte habe zugesagt, ihre Schiffe in Zukunft aus den bislang unzugänglichen, unangetasteten Gebieten in der norwegischen Arktis fernzuhalten. Und große Konzerne wie McDonald’s, Iglo, die britische Supermarktkette Tesco sowie der größte Verarbeiter von gefrorenem Fisch in Europa, Espersen, verzichten neben vielen anderen ab jetzt auf den Verkauf von Kabeljau aus bisher eisbedeckten Gewässern. Fangflotten, die dennoch ihre Kabeljau-Fischerei in diese Gebiete ausdehnen, werden somit in Zukunft den Inhalt ihrer Netze nicht mehr an diese Großabnehmer verkaufen können. Greenpeace führt an, dass die Selbstverpflichtung der Firmen nötig geworden sei, weil es eine gesetzliche Regelung für die Fischerei in den betroffenen Gebieten noch nicht gibt. Mindestens 70 Prozent des atlantischen Kabeljaus, der in Supermärkten auf der ganzen Welt landet, stammt bereits aus der Barentssee.

Bundesamt für Naturschutz: Kartenanwendung Schutzgebiete in der AWZ

Diese Kartenanwendung präsentiert die Schutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Dazu gehören die Natura 2000-Gebiete, die sowohl Europäische Vogelschutzgebiete (Besondere Schutzgebiete = BSG, englisch Special Protection Areas = SPA) als auch Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (Besondere Erhaltungsgebiete = BEG, englisch Special Area of Conservation SAC) umfassen, sowie internationale Schutzgebiete gemäß der Regionalabkommen HELCOM und OSPAR. Die zehn Natura 2000-Gebiete wurden 2017 als sechs Naturschutzgebieten (NSG) unter Schutz gestellt. In den zugehörigen Schutzgebietsverordnungen sind sowohl allgemeine als auch spezifische Erhaltungsziele festgelegt. Die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele werden in den dazugehörigen Managementplänen definiert. Die Kartenanwendung stellt zusätzlich zu den derzeit gültigen Schutzmaßnahmen, wie etwa Einschränkungen der kommerziellen Fischerei, auch Informationen zu Flächen, Koordinaten sowie den einzelnen Zonen und Bereichen der Schutzgebiete bereit.

Neue Fanggründe für Fischer und Angler in Sachsen-Anhalt Wernicke: Bedeutung der Berufsfischerei steigt

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 162/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 162/04 Magdeburg, den 29. September 2004 Neue Fanggründe für Fischer und Angler in Sachsen-Anhalt Wernicke: Bedeutung der Berufsfischerei steigt fischereilich nutzbare Gewässerfläche Sachsen-Anhalts wird sich bis 2010 deutlich vergrößern und von derzeit 16 000 ha auf etwa 22 000 ha anwachsen. Das sagte Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke anlässlich der diesjährigen Jahrestagung des den gesamten Fischereisektor repräsentierenden Deutschen Fischereiverbandes e.V. in Dessau. Wernicke: "Mit der Fangfläche steigt auch die Bedeutung der Berufsfischerei in Sachsen-Anhalt. Die neuen Fanggründe entstehen in den Tagebaurestseen, deren bisher größter, die Goitzsche, bereits seit Anfang dieses Jahres versuchsweise von einem Fischer zum Fang genutzt wird. Wernicke nannte die fischereiliche Nutzung der Tagebauseen und die Wiederbelebung der Elbefischerei als wichtige Ziele, um neue Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten für Berufsfischer zu schaffen. Aber auch für die rund 66 000 sachsen-anhaltischen Angler entstünden dadurch zusätzliche interessante Freizeitangebote. über Absatzprobleme können sich die 23 sachsen-anhaltischen Fischereibetriebe nicht beklagen. Die jährlich im Land erzeugten bzw. gefangenen 500 -600 t Fische werden ausschließlich direkt vermarktet. Wie aus einer Statistik der Gesellschaft für Konsumforschung hervorgeht, kaufen sachsen-anhaltische Haushalte überdurchschnittlich viel Fisch. Die Tagung des Deutschen Fischerei-Verband e.V. beginnt heute (17 Uhr) in Dessau. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

LSG Ostrand der Arendseer Hochfläche

Gebietsbeschreibung Das Landschaftsschutzgebiet befindet sich im Nordosten der Landschaftseinheit Westliche Altmarkplatten und erstreckt sich zwischen den Orten Seehausen, Osterburg, Höwisch und Bretsch. Es liegt im Bereich einer sanft nach Osten ansteigenden Grundmoränenplatte der Altmark, der sogenannten Arendseer Hochfläche. Von ca. 25 m über NN am Westrand steigt das Gelände über eine Strecke von etwa 6 km allmählich auf 72 über NN an, um dann mit einem markanten Steilhang in das rund 20 m über NN gelegene Elbetal wieder abzufallen. Die Anhöhen bieten herrliche Fernsichten über die Altmärkische Wische bis hin nach Werben und Havelberg. Im Süden ist die von Grünland dominierte Niederung der Biese mit in das LSG einbezogen. Die Biese entwässert einen großen Teil der nordöstlichen Altmark, in ihrem Oberlauf trägt sie den Namen Milde. Bei Osterburg tritt sie in das weite Elbetal der Wische ein. Das LSG hat mit etwa 42 % seiner Gesamtfläche einen hohen Waldanteil. Die Wälder erstrecken sich insbesondere in der Osthälfte des Gebietes nahe dem Steilabfall der Grundmoränenplatte in das angrenzende Elbetal. Es handelt sich vorwiegend um Kiefernforste, jedoch auch um naturnahe Eichen- und Buchen-Eichenwälder. Im Norden des Schutzgebietes erstrecken sich zwischen Höwisch im Westen und Seehausen im Osten im Bereich eiszeitlicher Dünenzüge ausgedehnte Kiefernforste. Der Westen des LSG wird durch große Ackerflächen charakterisiert, die in geringem Ausmaß durch Kiefern- und Eichenforste gegliedert werden. Lediglich im Bereich der Niederung des Zehrengrabens, zwischen Bretsch und Höwisch und in der Biese-Niederung im Süden finden sich ausgedehnte Grünlandflächen. In der Agrarlandschaft liegen zahlreiche kleine, aufgelassene und heute mit Gehölz bestandene Mergelgruben. Viele führten ehemals Wasser. Die Absenkung des Grundwasserspiegels ließ sie jedoch, bis auf wenige Ausnahmen, trockenfallen. Eine weithin sichtbare Landmarke innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist der Sendeturm bei der Ortschaft Dequede. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Der Ostrand der Arendseer Hochfläche dürfte bereits seit der Frühzeit ein bevorzugtes Siedlungsgebiet gewesen sein. Auf hochwassersicherem Grund bot es Ackerland und unterhalb des Steilabfalls in der Elbeniederung Fischgründe sowie das schiffbare Gewässer der Biese. Die Zeugnisse der jungsteinzeitlichen Besiedlung häufen sich zum einen im Dreieck zwischen Losse, Höwisch und Lückstedt mit Zentrum um Bretsch sowie das schiffbare Gewässer der Biese. Die Zeugnisse der jungsteinzeitlichen Besiedlung häufen sich zum einen im Dreieck zwischen Losse, Höwisch und Lückstedt mit Zentrum um Bretsch sowie zum anderen entlang der B 189 und entlang dem westlichen Altarm der Biese mit einer deutlichen Verdichtung auf dem Stadtgebiet von Osterburg einschließlich dem Ort Zedau. Der älteste Nachweis jungsteinzeitlichen Materials stammt von Bretsch. Es handelt sich dabei um Gefäße der Linienbandkeramikkultur, die in einem Gebiet zum Vorschein kamen, aus dem in der frühen Jungsteinzeit noch kein Ackerbau bekannt war, da sich die Verbreitung ackerbauführender Kulturen damals weitestgehend auf die Lößgebiete beschränkte, und zu dieser Zeit von Jäger- und Fischer-Gemeinschaften besiedelt war. Es ist deshalb eine rituelle Deponierung in Erwägung zu ziehen. Eine erste Besiedlung mit Ackerbauern schien aber bereits am Ende der frühen Jungsteinzeit mit der Rössener Kultur einzusetzen, wie Grabfunde vom Thüritzberg bei Losse und bei Bretsch belegen. Eine Verdichtung der Besiedlung fand in der Alttiefstichkeramikkultur statt. Dieser verdankt man die Errichtung von Großsteingräbern. 13 Anlagen haben sich im und randlich zum LSG bei Bretsch (9) und Krevese (4) erhalten, zwei weitere stehen in geringer Entfernung bei Gagel. Siedlungen dieser Kultur befanden sich bei Osterburg, Zedau und Dewitz. Bei Höwisch, Polkern und Osterburg häufen sich Siedlungen der Schönfelderkultur. Während der Bronzezeit ließ die Besiedlungsdichte stark nach. Im Dreieck zwischen Bretsch, Losse und Höwisch dünnte sie bis auf einen Wohnplatz mit Gräberfeld bei Priemern aus. Dicht blieb die Besiedlung nur am Rande des LSG um Dewitz. Von dort verlagerte sie sich während der Eisenzeit wieder nach Bretsch. Zudem verdichtete sie sich in der südöstlichen Ecke des LSG bei Krevese, Dequede, Polkern, Schliecksdorf, Zedau und Osterburg, wobei sich hier in der Bronzezeit nach Aussage eines Bronzehortfundes bei Polkern eine gewisse Wohlhabenheit der im Biesebogen ansässigen Bevölkerung eingestellt hatte, was durch eine Reihe weiterer Hortfunde der frühen Bronzezeit außerhalb des Landschaftsschutzgebietes bei Osterburg, Kattwinkel und Uchtenhagen bestätigt wird. Bei Zedau bestand zudem im Bereich einer spätbronze- bis früheisenzeitlichen Siedlung eine Feuerkultstätte. Diese Verdichtung des Siedlungsgebietes in und um Osterburg nahm während der römischen Kaiserzeit zu, während das übrige LSG mit Ausnahme von Losse, wo auch Eisenverhüttung belegt ist, vollkommen unbesiedelt war. Hier zeigte sich dann stets auch eine Kontinuität seit der Eisenzeit. Bei Krevese arbeitete ein Töpfereibetrieb, bei Ledau wurde Raseneisenerz verhüttet. Bemerkenswert ist ein ausgedehntes Gräberfeld mit 129 Bestattungen aus der späten römischen Kaiserzeit bei Ledau. Aus der Zeit der slawischen Besiedlung der Altmark stammen die Burgwälle von Osterburg und Priemern sowie ein Silberschatzfund, der bei Polkern zum Vorschein kam. Die ebenen Grundmoränenplatten wurden, wie überall in der Altmark, schon im Mittelalter, mit Beginn der deutschen Besiedlung, gerodet und in Ackerland umgewandelt. Der Wald erhielt sich nur auf den flachgründigen Standorten der höchsten Erhebungen, auf den steilen Hängen des Ostabfalls und auf den armen Dünenzügen im Norden des LSG. Auch hier dürfte der Waldanteil in den letzten Jahrhunderten noch geringer als heute gewesen sein. Mit Beginn der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft Ende des 18. Jahrhunderts wurden arme Heiden und Ödländer in der Altmark vielerorts mit der Wald-Kiefer aufgeforstet. In Osterburg stand im Mittelalter eine slawische Burg, von der heute noch Reste des Ringwalls zu sehen sind. Nach der deutschen Besiedlung folgte ihr im 10. Jahrhundert ein Burgward. Im Jahre 1151 wird der Ort in der Gründungsurkunde Stendals erstmals erwähnt. In der Frühzeit der deutschen Besiedlung und durch die Eindeichung der Elbe erlebte das Gebiet mit den Städten Osterburg und Seehausen eine wirtschaftliche Blüte. Im Dreißigjährigen Krieg wurden Osterburg und Seehausen schwer in Mitleidenschaft gezogen. Im Jahre 1761 wurde die Stadt Osterburg durch einen Brand fast gänzlich zerstört. Entsprechend haben sich nur wenige bedeutende Gebäude erhalten. Dagegen besitzt Seehausen mit Fachwerkhäusern, von denen die ältesten aus dem 17. Jahrhundert stammen, eine größere Vielfalt siedlungsgeschichtlicher Zeugen. Im 19. Jahrhundert erfolgte nach dem Anschluß an die Eisenbahn eine bescheidene Industrialisierung. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das Gebiet befindet sich im Nordosten der Altmarkscholle, die zur Norddeutschen Senke gehört. Im Bereich des LSG befinden sich zwar keine Salzstöcke. In die Entwicklung des Salzstockes Meseberg, der etwa 3,5 km nordöstlich von Osterburg bei zirka 35 m Tiefe sehr nah der Oberfläche ansteht, wurden aber zumindest während des Quartärs große Teile des LSG einbezogen. Am Anfang der Elsterkaltzeit bildete sich in der sekundären Randsenke um den Salzstock Meseberg eine tiefe Erosionsrinne, deren Basis im Norden und Süden des Salzstockes bis unter -300 m NN reicht. Die nördliche verläuft bis nach Seehausen, wo ihre Basis bis auf -100 m NN abflacht. Die südliche verzweigt sich bei Osterburg, wobei sich der nordwestliche Zweig bis nach Drüsedau erstreckt, um dort ebenfalls bis auf -100 m NN abzuflachen. Die Quartärbasis der übrigen LSG-Teile befindet sich zwischen -100 m NN und -50 m NN. Die Unebenheiten im Relief wurden während der Elsterkaltzeit durch Ablagerungen von meist glazilimnischen, teilweise glazifluviatilen Sedimenten, die oft von Grundmoräne überlagert sind, bis auf 0 m NN ausgeglichen. Die Elstergrundmoräne kann örtlich sogar bis 15 m über NN, wie zum Beispiel westlich Behrend, nahe der Oberfläche anstehen. Die Erosions- und Sedimentationsprozesse während der Holsteinwarmzeit ebneten das Relief weitgehend ein, so daß die drenthestadialen glazigenen Ablagerungen der Saalekaltzeit relativ flach mit etwa 10-20 m Mächtigkeit über elsterkaltzeitlichen und zum Teil über holsteinwarmzeitlichen Bildungen lagern. Für die Reliefentwicklung des Gebietes sind vor allem die Vorgänge während des Warthestadiums der Saalekaltzeit entscheidend gewesen. Mit dem Vorrücken des Eises wurden unter anderem große zusammenhängende Blöcke des Untergrundes als Schuppen verfrachtet. Das Vorkommen der miozänen Glimmersande und braunkohleführenden Tone nordöstlich Krumke könnte beispielsweise eine solche Schuppe darstellen. Sie stammt wahrscheinlich von der Spitze des Salzstockes Meseberg, der auch während des Quartärs aktiv blieb. Noch zur Zeit der maximalen Letzlinger Randlage entstanden im Rückland des Eises neue Abflußbahnen, die das heutige Abflußsystem in der Altmark vorzeichneten. Bei Abschmelzen des Eises bildeten sich mehrere große Blöcke von Toteis, um die die Schmelzwässer nach Norden abflossen. Die oft als Endmoränen und Eisrandlagen gedeuteten Höhenrücken, wie zum Beispiel die zwischen Losse und Osterburg am Rand der Biese-Elbe-Niederung, bis ungefähr 70 m über NN hoch, könnten ebenso als Spaltenfüllungen zwischen den Eisblöcken beziehungsweise als Schüttungen innerhalb der Schmelzwasserbahnen entstanden sein. Am Ende des Warthestadiums brach die Elbe bei Rogätz nach Norden durch. Die Entwässerung des LSG stellte sich endgültig auf die Elbe ein, im Süden und im Osten durch die Biese, im Westen durch den Zehrengraben. Im Bereich der Täler fand eine Ausräumung der älteren Sedimente statt, die bis in 15-20 m Tiefe reichte. Die vollständig abgetauten Toteisblöcke hinterließen eine maximal 10 m mächtige, sehr kalkreiche Grundmoräne, die die heutige Hochfläche bildet. Während der Weichselkaltzeit wurden die Niederungen mit Talsanden bis 20-25 m über NN wieder aufgefüllt, auf der Hochfläche fanden periglaziäre Prozesse statt, das heißt Entkalkung, Umlagerung und Ausblasung der anstehenden Sedimente. Im Holozän lagerten sich in den Auen humose Sande, Auenlehme und Torfe ab, am Süd- und Ostrand der Aland-Biese-Elbe-Niederung zwischen Lösse, Seehausen und Behrend häuften sich junge Dünen an. Das LSG umfaßt zwei Bodenlandschaften: Die Bodenlandschaft der lehmigen Grundmoränenplatten, speziell die Platte von Krevese im Westen, und die Bodenlandschaft der Lüchower Niederung im Osten. Beide Bodenlandschaften grenzen an einer zirka 20 m hohen Steilstufe aneinander. In ihrem westlichen Teil besteht die Platte von Krevese aus saalekaltzeitlichem Geschiebemergel, der von weichselkaltzeitlichem Geschiebedecksand überlagert wird. In diesen Substratprofilen sind überwiegend Parabraunerde-Pseudogleye bis Pseudogley-Braunerden entstanden. Die Böden werden meist landwirtschaftlich genutzt. Am Westrand befindet sich die Senke des Zehrenbaches, in der Gleye aus lehmigem Auensand vorkommen. Im östlichen Teil der Platte von Krevese stehen im Untergrund statt des Geschiebemergels Schmelzwassersande an. Hier sind sandige Böden mit Neigung zur Podsolierung entstanden, das heißt Braunerde-Podsole unter Wald und Acker-Braunerden. Südlich und östlich, in der Biese-Niederung beziehungsweise im Elbetal, dominieren Gleye aus Niederungssand. In dem nordöstlichen Randbereich der Platte von Krevese sind Dünen abgelagert, auf denen Podsole bis Regosole entwickelt sind. Die sanft nach Westen geneigte Hochfläche entwässert über verschiedene Gräben nach Westen zur Niederung des Zehrengrabens. Im Zehrengraben fließt das Wasser nach Norden dem Aland zu. Die südlichsten Abschnitte der Hochfläche und der unmittelbare Steilhang am Ostabfall der Hochfläche entwässern zur Biese. Die Biese nimmt einen großen Teil der Niederschläge der östlichen Altmark auf und tritt bei Osterburg in das Elbetal ein. Das LSG liegt im Randbereich des subkontinental getönten Stendaler Raumes. Während die Niederschläge im langjährigen Mittel bei Seehausen die 550-mm-Marke überschreiten, liegen die Niederschlagswert in Osterburg schon unterhalb dieser Marke. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 8,5°C. Pflanzen- und Tierwelt Im Bereich des steil abfallenden Osthanges der Hochfläche sind neben Kiefernforsten auch Laubmischwälder vorhanden. Die Laubmischbestände bestehen zum Teil aus relativ straucharmen Traubeneichen-Wäldern mit hoher Deckung der Heidelbeere in der Krautschicht. Daneben sind strukturreiche Buchen-Traubeneichen-Mischwälder mit zahlreichen alten Rot-Buchen ausgebildet. Auf den hageren Hangschultern sind bodensaure Bestände mit Heidelbeere, Hain-Simse, Pillen-Segge und Draht-Schmiele vorhanden. Auf der Hochfläche und auf Anreicherungsstandorten des Hangfußes stocken dagegen Mull-Buchenwälder mit Busch-Windröschen, Wald-Flattergras und Vielblütiger Weißwurz. Im Bereich der Wolfsschlucht weisen die Wälder einen hohen Totholzanteil auf. Charakteristische Vogelarten sind Waldlaubsänger, Waldbaumläufer und Schwarzspecht. Am Hangfuß, unmittelbar westlich der Bahntrasse Stendal-Wittenberge, finden sich Erlenwälder vom Typ des Brennessel-Erlenbruchs und kleinflächig, auf den feuchtesten Standorten, auch die Gesellschaft des Walzenseggen-Erlenbruches. Charakteristische Arten der Krautschicht sind Sumpf-Haarstrang, Walzen-Segge, Sumpf-Segge, Gelbe Schwertlilie und Rasenschmiele. Die durch Ackerbau geprägte Hochfläche weist nur sehr wenige Gewässer auf. Sie liegen zum Teil in aufgelassenen Abgrabungen. Im Bereich von Gehöften und auf Viehweiden sind vereinzelt kleine Sölle zu finden, wo unter anderem Gemeiner Wasserhahnenfuß, Ästiger Igelkolben und Froschlöffel vorkommen. Die Sölle sind teilweise verlandet und mit Sumpf-Segge, RasenSchmiele, Sumpf-Kratzdistel, Sumpf-Labkraut und Kuckucks-Lichtnelke bewachsen. Eine charakteristische Insektenart dieser Lebensräume ist die Große Goldschrecke. Am Westrand des LSG stocken im Bereich der Niederung des Zehrengrabens zwischen Priemern und Bretsch strukturreiche Laubmischwälder. Ein Bestand am Ortsrand von Priemern ist teils parkartig gestaltet und weist einen hohen Holzartenreichtum auf. Vorkommende Baumarten sind Stiel-Eiche, Rot-Buche, Winter-Linde, Flatter-Ulme, Hainbuche, Berg-Ahorn, Spitz-Ahorn, Esche, Platane und Roß-Kastanie. In der Krautschicht treten unter anderem Lungenkraut, Goldnessel, Maiglöckchen, Vielblütige Weißwurz, Wald-Flattergras, Giersch und Einbeere auf. Südlich angrenzend gehen die Laubmischwälder im Bereich des sogenannten „Großen Bauernholzes“ von Buchen-Stieleichenbestockung in Erlen-Eschen- und zum Teil Erlenbruchwald über. Auf den feuchteren Standorten ist die Krautschicht durch Sumpf-Segge, Gemeines Helmkraut, Rasen-Schmiele und Winkel-Segge charakterisiert. Südlich des Tannenkruges befindet sich ein kleiner, trockengefallener Erlenbruchwald. Die auf Stelzen stehenden Erlen zeigen die Sackung des Torfkörpers an. Vor dem Gehölz befindet sich eine Feuchtwiese mit Vorkommen von Sumpf-Pippau, Sumpf-Dotterblume, Kuckucks-Lichtnelke, Sumpf-Kratzdistel, Flammendem Hahnenfuß und andere Arten. Im Bereich der Priemernschen Heide liegt in einer feuchten Senke zwischen Dünenzügen ein Erlenbruchwald mit einem angrenzenden Großseggenried. Das Seggenried wird von einem Gürtel aus Faulbaumgebüsch umgeben. Charakteristische Arten sind Sumpf-Segge, Steiff-Segge, Sumpf-Haarstrang, Wassernabel, Sumpf-Pippau und Gemeines Helmkraut. In den verschieden strukturierten Wäldern ist eine reiche Ornithofauna zu finden. Von den Greifvögeln sind Rot- und Schwarzmilan, Mäusebussard, Habicht, Turmfalke sowie Wespenbussard zu nennen. Vom Schwarzstorch sind ebenso Brutvorkommen bekannt. Kleiber, Schwarzspecht, Grünspecht, Mittelspecht sowie Sumpf,- Weiden- und Schwanzmeise sind häufig anzutreffen. In den Kiefernforsten ist der Trauerschnäpper häufig, dort brütet ebenfalls der Kolkrabe. Die Ackerflächen werden zu den Zugzeiten und im Winter von Saat- und Bläßgänsen sowie Singschwänen zur Nahrungssuche genutzt. Entwicklungsziele Im Bereich der Wälder und Forste sollte der Laubholzanteil durch Umbau der Kiefernforste erhöht werden. Aus landschaftsästhetischen Gründen wären insbesondere an den Waldrändern und Waldwegen Laubholzgürtel zu entwickeln. Kleinflächige Waldwiesen sind durch geeignete Pflege zu erhalten. Die vorhandenen Laubmischbestände bei Priemern, Barsberge und in den Rossower Bergen sind besonders wertvoll. Für die Bestände in den Rossower Bergen ist der Status eines Naturschutzgebietes, unter Umständen auch eines Totalreservates, in Erwägung zu ziehen. In der offenen Ackerlandschaft der Grundmoränenplatte sind die vorhandenen Gehölze zu schützen. Durch Anlage weiterer Feldgehölze, Hecken und Alleen könnten strukturarme Flächen ökologisch und landschaftsästhetisch aufgewertet werden. Für die Niederungen der Biese und des Zehrengrabens steht die Erhaltung der Grünlandnutzung zum Schutz des Grundwassers und zur Erhaltung des Landschaftsbildes als vordringliches Entwicklungsziel im Vordergrund. Ein Fließgewässerschonstreifen, 10 m beidseitig der Gewässer, sollte unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes extensiv bewirtschaftet werden. Ackerflächen im Schonstreifen wären in Grünland umzuwandeln. Die vorhandenen Erlenbestände an der Biese sind zu durchgehenden Erlengalerien zu entwickeln. Unter Umständen könnten begradigte Fließgewässerabschnitte unter Anlage eines geschwungenen Laufs und wechselnder Profile renaturiert werden. Verrohrungen und Sohlabstürze sollten zur Entwicklung einer ökologischen Durchgängigkeit entfernt werden. Die Einleitung von Abwässern aus den Siedlungen wird unterbunden. In den Niederungen wäre die Vielfalt an landschaftsgliedernden Elementen zu erhalten und durch Anlage von Erlenreihen, Kopfbäumen und Solitärbäumen zu verbessern. Die vorhandenen wertvollen Feuchtwälder bei Tannenkrug, in der Priemernschen Heide und am Hangfuß des Hochflächenostrandes sind durch Verbesserung des Wasserhaushaltes zu erhalten. Die Parkanlagen bei Krumke und Priemern bedürfen der Pflege. Um das Durchfahren dieser Wälder für Radfahrer zu verbessern, sollten Radwege zwischen Drüsedau und Seehausen angelegt werden. Exkursionsvorschläge Von Seehausen durch die Baarsberge nach Drüsedau Man verläßt Seehausen in südwestlicher Richtung und erreicht am Ortsrand die Bundesstraße B 189. Nach deren Überquerung geht es auf einer Forststraße durch weitgehend ebene Kiefernwälder. Etwa 1,5 km hinter der Bundesstraße steigt das Gelände plötzlich an. Man hat hier den Rand der Arendseer Hochfläche erreicht. Rechts werden die Kiefernforste jetzt durch einen Bestand aus alten Trauben-Eichen, jungen Rot-Eichen und Buchen abgelöst. Hinter dem Laubwald liegt die Wirtschaft „Baarsberge“, die zum Verweilen einlädt. Nach einem weiteren Kilometer durch Kiefernforste ist die Ortschaft Drüsedau erreicht. Hier öffnen sich die Wälder des Ostrandes der Hochfläche zu den weiten Ackerebenen der eigentlichen Hochfläche. Deshalb biegt man bereits am Ortseingang von Drüsedau in einer Rechtskurve nach Norden ab und erreicht nach einem Kilometer Strecke, während der Weg waldrandparallel durch Äcker führt, wieder die Forste. Nach drei Kilometern Strecke durch stille Wälder wird die Bundesstraße B 190 erreicht. Hier bietet die Wirtschaft „Tannenkrug“ wieder eine Einkehrmöglichkeit. Vom „Tannenkrug“ geht es auf Waldwegen parallel zur B 190 in östlicher Richtung zurück nach Seehausen. Von Seehausen durch die Wälder am Steilabfall der Arendseer Hochfläche nach Osterburg Die ersten zwei Kilometer sind identisch mit denen der vorher beschriebenen Wanderung. Wo das Gelände kurz vor Baarsberge anzusteigen beginnt, wählt man einen in südöstlicher Richtung verlaufenden Waldweg. Dieser stößt nach einem guten Kilometer auf die Kreisstraße von Seehausen nach Drüsedau. Man überquert die Straße und hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder man folgt dem Weg am Hangfuß nach Süden. Dieser führt knapp drei Kilometer vor der Ortschaft Polkern auf die Hochfläche. Oder aber man biegt nach Südwesten ab und steigt durch einen tiefen Geländeeinschnitt direkt auf die Hochfläche. In Anbetracht der sich gelegentlich von der Hochfläche bietenden Sichten auf die Wische ist die letztere Möglichkeit vorzuziehen. Hat man die 30-40 Höhenmeter überwunden, so folgt man einem unmittelbar am Hochflächenrand nach Süden verlaufenden Weg. Er führt zunächst durch Kiefernforste, aber bald öffnen sich die Wälder im Bereich der sogenannten Rossower Berge zu attraktiven Laubmischbeständen mit teilweise alten Trauben-Eichen und Rot-Buchen. Im Frühjahr ertönen die Rufe und Gesänge von Schwarzspecht, Hohltaube, Waldlaubsänger, Buchfink und Kleiber. An einem tiefen Geländeeinschnitt, der ”Wolfsschlucht”, biegt der Weg nach rechts ab. An den Hängen der Wolfsschlucht stehen malerische, halb abgestorbene Buchen. Am westlichen Ende der Schlucht führt ein Weg nach Süden, am Waldrand entlang auf die Ortschaft Polkern zu. Rechts erhebt sich der markante Sender Dequede aus der Ackerlandschaft. Von Polkern geht es über die mit 72 Metern höchste Erhebung des Hochflächenrandes durch das Krumker Holz nach Südosten. Knapp zwei Kilometer hinter der Anhöhe erreicht man eine Abzweigung nach Süden, auf der man bald Krumke erreicht. Schloß Krumke und der umgebende Schloßpark mit seinem alten Baumbestand laden zum Verweilen ein, bevor man längs des Flüßchens Biese Osterburg erreicht. Von Osterburg nimmt man den Zug zurück nach Seehausen. Verschiedenes Seehausen Seehausen ist durch die mit barocken Hauben abgeschlossene Doppelturmfront der Kirche St. Petri schon von weitem in der östlich angrenzenden Niederungslandschaft der Wische sichtbar. Die Stadt am Aland ging aus der Neustadt hervor, die schon im letzten Viertel des 12. Jahrhunderts bestand und zu dieser Zeit gegenüber der Altstadt bei einer den Flußübergang schützenden Burg an Bedeutung gewann. Bevorzugt war die neustädtische Ansiedlung wegen ihrer Befestigung: Ein Wassergraben im Westen der Alandschleife schuf eine künstliche Insellage. Die über den schiffbaren Aland mit der Elbe in Verbindung stehende Handelsstadt hatte ihre Blütezeit im Spätmittelalter. Dem wirtschaftlichen Niedergang folgte eine Industrialisierung in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die Kirche St. Petri geht auf eine Feldsteinbasilika des ausgehenden 12. Jahrhunderts zurück, die im 13. Jahrhundert den doppeltürmigen Westbau aus Backsteinmauerwerk erhielt und im 15. Jahrhundert in eine dreischiffige gotische Hallenkirche umgebaut wurde. Im Jahre 1486 wurde die Marienkapelle angebaut. Mit St. Petri ist eines der schönsten spätromanischen Backsteinportale in der Altmark erhalten geblieben, das seinen Reiz aus dem Wechsel von Sand- und Backstein bezieht. Der Triumphbogen des romanischen Vorgängerbaus scheidet das großräumige Schiff vom engeren und kleinteiligeren Chor. Ein in ein neugotisches Gehäuse gefaßter Schnitzaltar vom Anfang des 16. Jahrhunderts lädt zum längeren Betrachten ein. Die Innenstadt wird von zahlreichen Fachwerkhäusern des 17. bis 19. Jahrhunderts geprägt. Die Reste der alten Stadtbefestigung sind teils in ihrer originalen Höhe von 4 m erhalten. Als letztes der ehemals vier Tore ist das Beuster Tor vorhanden. Osterburg Ebenfalls am Übergang von der Wische zum Ostrand der Arendseer Hochfläche liegt weiter südlich der Ort Osterburg. Hier ist es die Pfarrkirche St. Nikolai, die mit ihrem trutzig wirkenden Turm die Stadt schon von weitem in der Niederung markiert. Zur Sicherung der Grenzen gegen das Slawenland spielten in der Gründungszeit Osterburgs, im 10. bis 12. Jahrhundert, zwei Burgen im Nordosten und Westen der Altstadt eine Rolle. Sie sind heute verschwunden. Auch St. Nikolai basiert auf einer Feldsteinbasilika vom Ende des 12. Jahrhunderts. Sie wurde im 13. Jahrhundert zu einer dreischiffigen Halle umgebaut und um 1484 mit einem unregelmäßigen, dreischiffigen und dreiapsidial geschlossenen Chor vollendet. Die unteren Geschosse des aus Feldsteinquadern gefügten Westturmes stammen noch aus romanischer Zeit. Auch der Raumeindruck im Inneren wird vom veränderten romanischen Vierungsquadrat bestimmt, das den Chor deutlich vom Kirchenschiff abschließt. Schloß Krumke Unweit Osterburgs liegen das Schloß und der umgebende Park Krumke. Der Park ist dendrologisch wertvoll. Er besitzt eine etwa 300 Jahre alte Buchsbaumhecke sowie mit Tulpenbaum, Ginkgo, Magnolie und Sumpfzypresse bemerkenswerte Bäume. Aus einer aus dem 12. Jahrhundert überlieferten Burg ging ein Adelssitz hervor, von dem heute noch der Park, entworfen von Charle la Ronde, in seinen Grundzügen erhalten geblieben ist. Die Anlage wurde zwischen 1854 und 1860 erneuert und der Schloßbau entstand. Kloster Krevese Von den Grafen von Osterburg wurde in Krevese Ende des 12. Jahrhunderts ein Benediktinerinnenstift als Hauskloster gegründet. Es bestand von 1541 bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts noch als adliges Damenstift fort. Mit der dreischiffigen, querschifflosen Feldsteinbasilika ist der Gründungsbau erhalten, datierbar dank der in Backstein ausgeführten kargen Zierformen. Veränderungen wie die Vergrößerung der Seitenschiffe (1527), der Bau eines Fachwerkturms über dem West-Giebel (1598, die Turmhaube 1707) oder etwa die Einwölbung innen (14. Jahrhundert) fügen sich dem romanischen Bau in malerischer Weise an. Von besonderem Reiz ist die gut erhaltene Ausstattung aus dem 17. und 18. Jahrhundert: die Kanzel in Spätrenaissanceformen, die Orgel (1721) und, zuletzt entstanden, der prächtige Kanzelaltar mit seinen Umgangstüren sowie die repräsentative Loge der Ratsherren von Bismarck. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019

6. Freibord, Unterteilung und Stabilität

6. Freibord, Unterteilung und Stabilität 6.1 Der Schiffstyp, der Werkstoff und die Festigkeit des Schiffskörpers müssen den Anforderungen des vorgesehenen Einsatzes und Fahrtgebietes genügen und den allgemein anerkannten Regeln der Schiffbautechnik entsprechen. Türen, Mannlöcher, Lüftungskanäle oder andere Öffnungen im Kollisionsschott unterhalb des Arbeitsdecks bedürfen der Genehmigung durch die Berufsgenossenschaft. 6.2 Lade-, Fischraum-, Ausrüstungs- und Einsteigluken auf dem Wetterdeck müssen eine Süllhöhe von mindestens 0,80 m haben. Bei Luken bis zu einem freien Querschnitt von 1,00 m x 1,00 m ist eine Süllhöhe von 0,60 m ausreichend. Bei Ausrüstungsluken außerhalb des Verkehrsbereiches kann die Berufsgenossenschaft Abweichungen von dieser Süllhöhe genehmigen. Die Unterkanten der Lukensülle müssen abgerundet sein. Der Einbau von Glattdeckluken bedarf der Genehmigung der Berufsgenossenschaft. 6.3 Türen, die unmittelbar vom Wetterdeck in den Haupt- oder Hilfsmaschinenraum führen, sind unzulässig. 6.4 Abweichend von Kapitel III Regel 2 in Verbindung mit Regel 1 und 7 des Kapstadt-Übereinkommens können für gedeckte Fischereifahrzeuge folgende Stabilitätskriterien angewendet werden: Aufrichtender Hebelarm bei 30° Neigung ≥ 0,20 m Anfangsstabilität, korrigiert für freie Oberflächen (GM') ≥ 0,35 m Fläche unter der Hebelarmkurve bis 30° Neigung ≥ 0,055 m x Radiant Fläche unter der Hebelarmkurve bis 40° Neigung ≥ 0,090 m x Radiant Fläche unter der Hebelarmkurve zwischen 30 und 40° Neigung ≥ 0,030 m x Radiant Stabilitätsumfang ≥ 60° Die Hebelarmkurven sind mit einem um den Einfluss freier Oberflächen erhöhten Gewichtsschwerpunkt über den Kiel (KG') zu berechnen und darzustellen. Bei Fischereifahrzeugen mit vollständigem Aufbau kann die Anfangsstabilität GM' kleiner sein als 0,35 m. Sie darf jedoch 0,15 m nicht unterschreiten. Als wichtige Betriebszustände gelten: Auslaufen zu den Fanggründen mit vollständiger Ausrüstung an Brennstoff, Vorräten, Eis, Fanggeräten usw. ; Verlassen der Fanggründe mit voller Fangladung und 50 v. H. an Vorräten, Brennstoff usw.; Ankunft im Zielhafen mit voller Fangladung und 10 v. H. an Vorräten, Brennstoff usw. und Ankunft im Zielhafen mit 20 v. H. der vollständigen Fangladung und 10 v. H. an Vorräten, Brennstoff usw. (Fehlreise); ungünstigere Betriebszustände, falls diese auftreten. Dabei sollen folgende Faktoren berücksichtigt werden: Berücksichtigung des Gewichts der nassen Fischnetze, Taljen usw.; Berücksichtigung des etwa zu erwartenden Eisansatzes; homogene Verteilung des Fanges im Fischraum, sofern dies praktisch durchführbar ist; Fang an Deck unter den oben genannten Betriebszuständen; Wasserballast, falls Tanks hierfür vorgesehen sind; Berücksichtigung des Einflusses freier Oberflächen von Flüssigkeiten und ggf. von Fisch. 6.5 Die Leerschiffsdaten als Grundlage der Stabilität des Fahrzeugs sind alle zehn Jahre durch einen Krängungsversuch zu überprüfen. Die Berufsgenossen schaft kann auf Antrag von dem Erfor dernis der Durchführung eines erneu ten Krängungsversuchs absehen, wenn der letzte Krängungsversuch nicht länger als zehn Jahre zurückliegt und der Antragssteller glaubhaft macht, dass seit dem letzten Krängungs versuch keine die Stabilität verän dernden Maßnahmen am Fahrzeug vorgenommen wurden. 6.6 Für Fischereifahrzeuge, die mit doppeltem Fanggeschirr fischen, ist ein aufrichtender Hebelarm bei 30° Neigung von mindestens 0,25 m nachzuweisen, falls keine automatisch wirkenden Einrichtungen zum schnellen Lösen des verhakten Fanggeschirrs vorhanden sind. 6.7 Bei offenen oder teilgedeckten Fischereifahrzeugen beträgt der Mindest-Freibord 6 v. H. der Länge über alles oder 40 v. H. der Seitenhöhe, gemessen von der Oberkante der Sponung bis zur Oberkante des Dollbord an seiner niedrigsten Stelle über der Wasserlinie. Liegt die Oberkante einer Bünn oder die Unterkante einer anderen Öffnung im Schiffskörper, durch die Wasser in das Fahrzeug eindringen kann, tiefer über der Wasserlinie als die tiefste Stelle des Dollbords, ist die Seitenhöhe bis zur Oberkante des Sülls der Bünn oder bis zur Unterkante der tiefsten Öffnung zu messen. 6.8 Bei gedeckten Fischereifahrzeugen be trägt der Mindestfreibord grundsätzlich 5 v. H. der Schiffsbreite, jedoch mindes tens 0,20 m; sofern für diese Schwimm lage eine ausreichende Schiffskörper festigkeit sowie die Einhaltung der Sta bilitätskriterien nach 6.4 nachgewiesen wurden. Machen die Stabilität oder die Festigkeit des Schiffskörpers oder an dere Bedingungen einen größeren Frei bord erforderlich, so ist dieser maßgeb lich. 6.9 Der Mindestfreibord wird im Sicherheitszeugnis für Fischereifahrzeuge vermerkt. Er ist an beiden Fahrzeugseiten auf halber Schiffslänge durch eine Lademarke in Kontrastfarbe zum Rumpf zu markieren. 6.10 Die erforderlichen Mindestabmessungen für offene und teilgedeckte Fischereifahrzeuge betragen: Länge über alles 3,60 m Breite 1,60 m Seitenhöhe 0,60 m. Stand: 07. März 2020

Allgemeinverfügung Offshore Windpark Nordsee

DE. Nordsee. GDWS. Allgemeinverfügung zur Regelung des Befahrens der Sicherheitszone um die Baustelle des Offshore-Windparks „EnBW He Dreiht“ vom 16. April 2024 DE. North Sea. GDWS. General order on navi- gation in the safety zone around the construc- tion site of “EnBW He Dreiht” offshore wind farms of 16 April 2024 Remark: The German version remains the authoritative version. I.I. Gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Inter- nationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zu- sammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 813), die zuletzt durch Artikel 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 07. Dezember 2021 (BGBl. I Seite 5188) geändert worden ist, ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie folgende Verfü- gung:Pursuant to section 7 (3) of the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 of 13 June 1977 (Federal Law Ga- zette I p. 813), as last amended by Article 1 of the Sixth Ordinance Amending the Ordinance on the In- ternational Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 of 07 December 2021 (Federal Law Ga- zette I p. 5188), the following order is issued in agreement with the Federal Maritime and Hydro- graphic Agency. 1. Die um die Offshore-Baustelle des Windparks „EnBW He Dreiht“ eingerichtete Sicherheits- zone (siehe Nachrichten für Seefahrer NfS 16/2024 vom 19. April 2024) darf nicht befah- ren werden. Die Sicherheitszone erstreckt sich 500 m gemessen vom äußeren Rand um die Anlagen der Vorhaben auf den Positionen (WGS 84):1. The safety zone established around the off- shore construction site of offshore wind farm "EnBW He Dreiht" (see Notices to Mariners NtM 16/2024 from 19 April 2024) may not be navigated. The safety zone extends 500 m measured from the line connecting the outer edge around the facilities of the projects on the positions (WGS 84): EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnbW He Dreiht HD J5 HD J3 HD K2 HD L2 HD L3 HD M3 HD M4 HD M5 HD E4 HD F5 HD G5 HD J5 54° 26,10'N 54° 25,34'N 54° 23,01'N 54° 22,51'N 54° 22,03'N 54° 20,59'N 54° 20,11'N 54° 19,76'N 54° 19,77'N 54° 20,86'N 54° 23,78'N 54° 26,10'N 006° 08,04'E 006° 09,19'E 006° 12,75'E 006° 13,51'E 006° 14,20'E 006° 16,26'E 006° 16,94'E 006° 17,43'E 006° 08,04'E 006° 08,03'E 006° 08,04'E 006° 08,04'E 2. In der Sicherheitszone sind das Ankern, Angeln und Fischen sowie das Festmachen an und das Betreten der Anlagen untersagt. Jegliche Art der Fischerei, insbesondere der Einsatz von Schleppnetzen, Treibnetzen, Stellnetzen oder ähnlichen Geräten sind untersagt.2. Anchoring, fishing and angling as well as the enjoyment to land or motor at and trespass on the installations are prohibited in the safety zone. Any type of fishing in particular the use of bottom trawl nets, drift nets or similar equip- ment is prohibited. 3. Von dem Befahrensverbot sind Fahrzeuge, die der Forschung sowie der Errichtung, Wartung, Versorgung und dem Betrieb der Anlagen die- nen oder zu Bergungs- und Rettungszwecken eingesetzt werden, ausgenommen.3. Prohibition of navigation pursuant to No. 1 does not apply for vessels used for the purpose of research, construction, maintenance, supply and/or operation of the installations located in the offshore wind farm or used for salvage and/or rescue purposes. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.4. This general order shall be deemed to have been published on the day following its publica- tion. It shall enter into force on the day after publication and shall remain in force until re- voked. II.II. BegründungReasons 1/2 Das Befahrensverbot in der Sicherheitszone ist ge- mäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internati- onalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusam- menstößen auf See zur Gewährleistung der Sicher- heit der Schifffahrt sowie zum Schutz der Baufahr- zeuge und der in der Errichtung befindlichen bauli- chen Anlagen erforderlich, da mit dem Befahrens- verbot gewährleistet wird, dass zur Vermeidung ge- fährlicher Annäherungen die vorstehend genann- ten Windparkvorhaben in ausreichendem Abstand umfahren werden.The prohibition of navigation in the safety zone is necessary in accordance with section 7 (3) of the Ordinance on the International Regulations for Pre- venting Collisions at Sea of 1972 to ensure the safety of shipping and to protect construction ves- sels and structures under construction, as the prohi- bition of navigation ensures that the above-men- tioned wind farm projects are circumnavigated at a sufficient distance to avoid dangerous approaches. RechtsbehelfsbelehrungInformation on legal remedies Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb ei- nes Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Wider- spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schiff- fahrt, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, schriftlich o- der zur Niederschrift einzulegen.An objection against this general order may be lodged within one month of public notification. The objection must be lodged with the Federal Water- ways and Shipping Authority, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, Germany, in writing or for record. Bonn, den 16. April 2024Bonn, 16. April 2024 Az.: 3800S21-332.16/0004-OA/011/3File ref.: 3800S21-332.16/0004-OA/011/3 Im Auftrag Mersmann Generaldirektion Wasserstraßen und SchifffahrtBy order of Mersmann Federal Waterways and Shipping Authority 2/2

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