Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens dreißig Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachzuweisen: Allgemeine Fischkunde und -hege; spezielle Fischkunde; Pflege der Fischgewässer; Gewässerkunde und einschlägige Fragen der Gewässerökologie sowie über Pflanzen und Tierarten im und am Gewässer; Fanggeräte und deren Gebrauch; Behandlung gefangener Fische; einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz-, tierseuchen- und naturschutzrechtliche Vorschriften. Zur Anglerprüfung kann zugelassen werden, wer das vierzehnte Lebensjahr vollendet und am Vorbereitungslehrgang vollständig teilgenommen hat. VDSF Verband Deutscher Sportfischer – Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. Hugo-Cassirer-Straße 46 13587 Berlin Tel.: (030) 7820575 Fax: (030) 7819866 Sprechzeiten: Mo. und Do. 14:00 – 18:00 Uhr E-Mail: info@vdsfberlinbrandenburg.de Homepage DAV Deutschen Anglerverband – Landesverband Berlin e.V Hausburgstraße 13 10249 Berlin Tel.: (030) 4271728 Fax: (030) 42808099 Sprechzeiten: Di. und Do. 10:00 – 13:00, 13:30 – 18:00 Uhr E-Mail: info@landesanglerverband-berlin.de Homepage
Der Fischartenatlas Teil I für Sachsen-Anhalt wurde im März 2013 vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt herausgegeben. Der Fischartenatlas zeigt, dass sich die Fischfauna und die Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt in den vergangenen 15 Jahren weiter verbessert haben. So hat sich die Zahl der nachgewiesenen heimischen Arten von 40 im Jahr 1997 auf aktuell 45 erhöht. Fünf Arten, die 1997 noch ausgestorben bzw. verschollen waren, konnten zwischenzeitlich wieder nachgewiesen werden. Das sind Meerneunauge, Meerforelle, Lachs, Flunder und Nase. In der A4-Publikation werden auf 242 Seiten alle Arten der sachsen-anhaltischen Fischfauna in Einzelbeschreibungen und mit Verbreitungskarten dargestellt. Darüber hinaus sind im Fischartenatlas auch Beschreibungen zur Lebensweise und zu den Biotopansprüchen der Fischarten zu finden. Daneben sind Gefährdungen und notwendige Schutzmaßnahmen aufgeführt. Hinzu kommen aber auch allgemeine Beschreibungen zu ausgestorbenen oder verschollenen Arten sowie zur aktuellen und historischen Situation der Fischerei in Sachsen-Anhalt. Download des Fischartenatlas Teil I - Die Fischarten Das Land hat eine vollständige Übersicht über die Fischgewässer in Sachsen-Anhalt in der Broschüre „Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt - Teil II Die Fischgewässer“ herausgegeben. Darin sind allgemeine Angaben zu kleinen und großen Gewässern und ihrer Zuflüsse, zu deren Fischfauna und zu den Fischereiverhältnissen der einzelnen Gewässer veröffentlicht. Insgesamt werden 580 Gewässer betrachtet. Der Fischartenatlas Teil II richtet sich hauptsächlich an Fischer, Angler und Naturfreunde. Darüber hinaus dient er auch Behörden, Verbänden und Planungsbüros, die z.B. für die Erstellung von Managementplänen für Schutzgebiete oder für die Planung von Gewässerausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen konkrete Angaben zu bestimmten Fischgewässern benötigen. Hier finden sich auch Fischbestandsbeschreibungen von Kleinstgewässern und Rinnsalen. Die Publikation ist für Angler und Fischer bei den jeweiligen Landesverbänden erhältlich. Download des Fischartenatlas Teil II - Die Fischgewässer
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Heft 1/2020: 393–401 19 Bearbeitet von Otfried Wüstemann, Wolfgang Wendt und Kamilla Kubaczynski (3. Fassung, Stand: September 2019) Einführung Die Flusskrebse (Decapoda: Astacidae) gehören zu der großen Crustaceen-Ordnung Decapoda (Zehn- fusskrebse), die weltweit mit etwa 10.000 Arten verbreitet ist (Gruner et al. 1993). Namensgebend ist die Tatsache, dass sie fünf deutlich sichtbare Rumpf- beinpaare besitzen. Flusskrebse kommen mit Ausnah- me der Antarktis, des afrikanischen Festlandes, dem nördlichen Zentralasien und dem Indischen Subkon- tinent rezent auf allen Kontinenten vor (Hobbs, 1988). Ursprünglich waren die Flusskrebse Meeresbewohner, die aber bereits in der Trias (vor 245 bis 200 Millio- nen Jahren) das Süßwasser eroberten (Scholz 2002). Innerhalb dieser artenreichen Gruppe gehören die in Deutschland bodenständigen süßwasserbewohnen- den Flusskrebse zur Familie der Astacidae (Albrecht 1982), deren Vertreter in Europa und im westlichen Nordamerika leben. Flusskrebse sind die größten mobilen Evertebraten in unseren Gewässern (Füreder 2009). Sie haben im Gegensatz zu vielen anderen Decapoden keine frei schwimmenden Larven mehr, sondern entwickeln sich schon im Ei zum fast fertigen Krebs. Krebse der Familie Astacidae leben bevorzugt in langsam fließenden Flüssen und Bächen oder in Seen, können aber auch durch den Menschen ange- legte Gewässer, wie Gräben, Teiche, Talsperren und sonstige Sekundärgewässer (wassergefüllte Steinbru- che, Kies-, Lehm- und Sandgruben) bei entsprechen- der Wasserqualität und Biotopstruktur bewohnen. Datengrundlagen und Bemerkungen zu ausge- wählten Arten In Deutschland kommen drei autochthone Fluss- krebsarten vor, der Edelkrebs, Astacus astacus (Linnaeus, 1758), der Steinkrebs, Austropotamobius torrentium (Schrank, 1803) und der Dohlenkrebs, Austropotamobius pallipes (Lereboullet, 1858) (Zim- mermann 2011). Der Steinkrebs und der Dohlenkrebs bewohnen ausschließlich Gewässer Süddeutsch- lands. Als nördlichstes Vorkommen des Steinkrebses nennen Zimmermann & Haase (1986) Bäche aus dem Einzugsbereich des Mains in Südthüringen. Daher ist der Edelkrebs die einzige autochthone Krebsart in Sachsen-Anhalt. Neben den drei autochthonen Arten gibt es heute in Deutschland mehrere nichtheimische Arten, die sich in den Gewässern etablieren konnten. In Sachsen-Anhalt wurden bisher vier Fremdarten nachgewiesenen, von denen drei invasiv sind. Flusskrebse (Astacidae) Die noch vorhandenen Restbestände des in Sachsen- Anhalt heimischen Edelkrebses sind im Verlauf der letz- ten 15 Jahre stark rückläufig, was vor allem der weite- ren Ausbreitung des Kamberkrebses zuzuschreiben ist. Aus zumeist wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus Unüberlegtheit wurden der Kamberkrebs, Orconectes limosus (Rafinesque 1817), der Galizische Sumpfkrebs, Astacus leptodactylus (Eschholz 1823), der Signalkrebs, Pacifastacus leniusculus (Dana 1852), der Kaliko-Krebs Orconectes immunis (Hagen 1870), der Rote Amerika- nische Sumpfkrebs, Procambarus clarkii (Girard 1852) und der Marmorkrebs Procambarus fallax (Hagen 1870) f. virginalis in die Gewässer Deutschlands ein- geschleppt. Während der Kamberkrebs als Vertreter der Gattung Orconectes schon 1890 aus Nordamerika nach Deutschland eingeführt wurde, gelangten die anderen vorgenannten Arten erst später zu uns. Die heutigen Bestände des Kamberkrebses gehen zum überwiegenden Teil auf einen Einbürgerungsversuch des bekannten Fischzüchters Max von dem Borne zurück, der etwa 100 Exemplare dieser Krebsart in Teiche bei Berneuchen, etwa 50 km nördlich von Frankfurt/Oder aussetzte. Bereits 50 Jahre nach der Einbürgerung besiedelten ihre Nachkommen schon weite Teile Deutschlands. Der gegen Umwelteinflüsse und Krankheiten sehr widerstandsfähige und zudem wanderfreudige Kamberkrebs erreicht in Fließgewäs- sern Ausbreitungsgeschwindigkeiten von jährlich bis zu 5 km (Pieplow 1938, Schweng, 1968). Eine zusätz- liche Verbreitung erfährt dieser Krebs bis heute durch illegale Besatzmaßnahmen, insbesondere im Rahmen der Angelfischerei (als „Köderkrebs“), aber auch durch Aquarianer und Gartenteichbesitzer. In Sachsen-An- halt ist er längst der häufigste Flusskrebs und bildet in vielen Fließ- und Standgewässern stabile Bestände. Der ebenfalls aus Nordamerika (Westen der USA) stammende Signalkrebs gelangte 1960 über Schwe- den nach Mitteleuropa. Inzwischen ist er durch Be- satz in vielen Landesteilen Deutschlands heimisch geworden und bildet stabile Populationen aus. Der Signalkrebs kann sich in kurzer Zeit expansiv aus- breiten. Ein Hinweis, dass die Art in der Mulde bei Dessau vorkommt, ist nicht belegt (Wendt 2016). Auch ein Hinweis auf ein Vorkommen im Ohrekreis konnte nach Überprüfung im Jahr 2003 nicht bestä- tigt werden (Wüstemann & Wendt 2004). Erst im Spät- sommer 2019 wurde die invasive Art in der Ohre und im Bauerngraben (Ohrekreis) sicher nachgewiesen. Anlass der Nachsuche waren Krebsscheren in einer Fischotterlosung. Die Herkunft der Tiere und die aktu- elle Bestandsgröße sind noch unklar. Der Marmorkrebs, der über die Aquaristik den Weg nach Deutschland und in die Freilandgewäs- 393 Flusskrebse ser gefunden hat, stammt wahrscheinlich aus dem Süden der USA. Als weltweit einziger sich partheno- genetisch (Jungfernzeugung) vermehrender Zehn- fußkrebs besitzt der Marmorkrebs ein gewaltiges Vermehrungs- und Ausbreitungspotential. Für Sachsen-Anhalt wurde diese Krebsart erstmals in einem Dorfteich im Saalekreis nachgewiesen, als dort Dutzende Krebse das Gewässer durch Landgänge ver- ließen (Wendt 2010). Trotz mehrjähriger Bemühungen konnte der Bestand bislang nicht gänzlich ausge- merzt werden (Wendt 2013, 2016). Der letzte siche- re Nachweis stammt aus dem Jahr 2019. Darüber hinaus konnten 2019 neue Vorkommen des Marmor- krebses in zwei weiteren Stillgewässern im Saalekreis belegt werden. Eine weitere Meldung über einen Einzelfunde der Art bei Magdeburg konnte nicht be- stätigt werden, da diesem kein plausibler Fundort zuzuordnen war. Um die Ausbreitung dieser invasiven Art in Sachsen-Anhalt zu verhindern, ist eine zeitnahe Umsetzung der auf Basis des § 40 BNatSchG entwi- ckelten Managementmaßnahmen erforderlich. Der aus den Gewässern im Einzugsbereich des Kaspischen und Schwarzen Meers stammende Gali- zische Sumpfkrebs wurde gegen Ende des 19. Jahr- hunderts zielgerichtet in die durch die Krebspest entvölkerten Gewässer Ostdeutschlands eingesetzt. Fälschlicherweise nahm man seinerzeit an, dass die- se Krebsart gegen die Krebspest immun sei. Einige Einbürgerungsversuche verliefen trotz dieser Fehl- einschätzung erfolgreich. Im Verbreitungsatlas zur Fischfauna Sachsen-Anhalts von 1997 (Kammerad et all. 1997) werden sechs Vorkommen genannt. Es ist nicht bekannt, ob außer dem 2009 bestätigten Alt- vorkommen aus der Spetze in Grauingen heute noch weitere Vorkommen in Sachsen-Anhalt existieren. In der Neuauflage des Verbreitungsatlas zu Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt (Kammerad et al. 2012) sind die zehnfüßigen Krebse, trotzdem sie dem Fischereirecht unterliegen, nicht mehr enthalten. Aufgrund des bislang unkontrollierbaren Handels mit fremdländischen Krebsarten und dem geringen Wissen über die Folgen von Freilandansiedlungen, wächst die Gefahr, dass weitere invasive Krebsarten in die Gewässer Sachsen-Anhalts eingeschleppt werden. Der Edelkrebs bewohnt als einzige autochthone Krebsart Sachsen-Anhalts vorzugsweise Gewässer des Tieflandes sowie der unteren und mittleren Ge- birgslagen. Entscheidend für das Vorkommen der Art ist, dass die Durchschnittstemperatur des Gewässers im Sommer über 12 °C (besser 15 °C) beträgt, da sich die Tiere ansonsten nicht fortpflanzen und erfolgreich häuten können. Wassertemperaturen über 25 °C kann der Edelkrebs nur kurzzeitig überleben (Hager 1996). Dagegen stellt er weit weniger Ansprüche an die Wasserqualität seines Wohngewässers als allgemein angenommen und ist erstaunlich unempfindlich ge- genüber organischer Belastung, reagiert jedoch emp- findlich auf den Eintrag von Pestiziden und anderen Umweltgiften. Typische Edelkrebsgewässer besitzen eine strukturreiche Gewässersohle aus festem Subs- trat (z. B. Mergel, Lehm, Ton, Torf, Kies, Flussschotter u. Steinauflage) und eine große Uferzone mit vielen Versteckmöglichkeiten wie Wurzeln, großen Steinen oder Totholz. In Gewässern mit Abbruchufern gräbt sich der Edelkrebs gern Wohnhöhlen. Edelkrebse waren mit großer Wahrscheinlichkeit früher in allen geeigneten Gewässern Sachsen-An- halts und damit nahezu flächendeckend verbreitet. Die Einwanderung des Edelkrebses in das Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts dürfte im Wesentlichen in postglazialer Zeit aus dem östlichen mediterranen Raum erfolgt sein. Er verdrängte dabei wahrschein- lich die kleineren Arten Stein- und Dohlenkrebs (Hager 1996). Der Edelkrebs bevölkerte noch im 18. Jahrhun- dert in heute unvorstellbaren Mengen die Gewässer unseres Landes. Nach Bauch (1958) war der Edelkrebs vermutlich noch bis 1882 in der Elbe heimisch. Über Jahrhunderte gehörte der Krebsfang zu den übli- chen Formen der Fischerei, regional sogar mit einer hohen ökonomischen Bedeutung (Wüstemann 2001, 2017). Erst der gegen Ende des 19. Jahrhunderts aus Amerika, vermutlich über den Import amerikanischer Kamberkrebse eingeschleppte Oomycet Aphanomy- ces astaci, wirkte sich verheerend auf die Edelkrebs- bestände aus. Als Erreger der sogenannten Krebspest zählt der mehr mit Algen als mit Pilzen verwandte A. astaci zu den weltweit 100 invasivsten Arten (Schrimpf & Schulz 2014). Die tödliche Infektionskrankheit ver- nichtete in mehreren dramatischen Seuchenzügen quer durch Europa tausende Krebsbestände. Heute existieren auch in Sachsen-Anhalt nur noch wenige Populationen in zumeist kleinen und isoliert gelege- nen Fließ- und Standgewässern (Wüstemann 2017). Die schon im vorigen Jahrhundert einsetzende Abwas- serbelastung, der Gewässerausbau und Gewässer- unterhaltungsmaßnahmen, taten ihr Übriges zum Bestandsrückgang. Trotz inzwischen verbesserter Wasserqualität und ökologischer Vorgaben für den Gewässeraus- bau und die Unterhaltung der Gewässer, hält der Rückgang der Bestände seit den 90er Jahren unver- mindert an. Insbesondere dem sich immer weiter Abb. 1: Der Edelkrebs (Astacus astacus), die einzige autochthone Krebsart in Sachsen-Anhalt, ist vom Aussterben bedroht (Foto: S. Ellermann). Abb. 2: Der Kamberkrebs (Orconectes limosus) ist in Sachsen-Anhalt fast flächendeckend verbreitet. Als Ubiquist ist er in der Lage verschie- denste Wasserlebensräume zu besiedeln. Er ist Überträger der Krebstpest und gefährdet dadurch die noch verbliebenen Edelkrebsbestände in Sachsen-Anhalt (Foto: K. Kubaczynski). 394 Flusskrebse 1 2 395
Das Standgewässer Seehof Erlenbach liegt im Naturraum Haardtgebirge in Rheinland-Pfalz. Entstehung, geologische und naturräumliche Charakteristika: Der See ist, wie viele andere Seen im Pfälzer Wald auch, durch den Aufstau eines Baches künstlich entstanden. Form und Ufer: Der Seehof Erlenbach weist - typisch für einen Stausee - eine langgestreckte Form auf, die stromab von der Staumauer begrenzt wird. Seine Ufer sind stellenweise dicht bewaldet. Der südliche Teil des Seehofs ist als öffentlicher Badeplatz mit flachem Sandstrand und großzügiger Liegewiese angelegt. Nutzung und Belastungsquellen: Seit 1950 wird der Seehof Erlenbach als Bade- und Fischgewässer genutzt. Hydrologie: Der Seehof Erlenbach ist durch den Aufstau des Portzbachs künstlich entstanden und wird von diesem durchflossen.
Magdeburg. Das Land hat jetzt eine vollständige Übersicht über die Fischgewässer in Sachsen-Anhalt herausgegeben. Die Broschüre ?Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt - Teil II Die Fischgewässer? ist ab sofort erhältlich. Darin sind allgemeine Angaben zu kleinen und großen Gewässern und ihrer Zuflüsse, zu deren Fischfauna und zu den Fischereiverhältnissen der einzelnen Gewässer veröffentlicht. Insgesamt werden 580 Gewässer betrachtet.Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte dazu: ?Mit dieser Broschüre werden die positiven Veränderungen der Fischlebensräume seit der Wiedervereinigung deutlich. Die zur Wendezeit noch enorm durch Abwässer belasteten Fließgewässer sind mittlerweile wieder größtenteils klar und sauber. Ein Wiederbesiedlungsschub auch mit anspruchsvollen Fischarten war die Folge. Es zeigt sich aber auch, dass wir trotz dieser Verbesserungen noch einen langen Weg vor uns haben. Denn nach wie vor weisen viele Fließgewässer noch Strukturdefizite auf.?Die Bewertung des chemischen Zustandes ergab z.B., dass 86 Prozent aller Oberflächenwasserkörper bereits einen guten Zustand aufweisen und nur 14 Prozent einen schlechten. Für Renaturierungsmaßnahmen an den Gewässern wurden in den vergangenen 15 Jahren etwa 40 Millionen Euro aufgewendet.Die vorliegende Studie richtet sich hauptsächlich an Fischer, Angler und Naturfreunde. Darüber hinaus dient sie auch Behörden, Verbänden und Planungsbüros, die z.B. für die Erstellung von Managementplänen für Schutzgebiete oder für die Planung von Gewässerausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen konkrete Angaben zu bestimmten Fischgewässern benötigen. Hier finden sich auch Fischbestandsbeschreibungen von Kleinstgewässern und Rinnsalen.Die Publikation ist für Angler und Fischer bei den jeweiligen Landesverbänden erhältlich. Weitere Interessierte können die Broschüre über das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt beziehen. Der Fischartenatlas wird auch im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de zum Download zur Verfügung stehen.Hintergrund:Sachsen-Anhalt weist mit einer Gesamtlauflänge von ca. 24.000 Kilometer eine relativ hohe Fließgewässerdichte auf. Die statistisch ausgewiesene Gesamtwasserfläche Sachsen-Anhalts beträgt ca. 46.800 Hektar, das sind 2,3 Prozent der Landesfläche. Von der Gesamtwasserfläche Sachsen-Anhalts werden gegenwärtig etwa 43 Prozent (rund 20.000 Hektar) fischereilich genutzt. Damit ist der fischereilich nutzbare Anteil der verfügbaren Gewässer weitgehend ausgeschöpft. Die Berufsfischerei bewirtschaftet von diesen Wasserflächen knapp 7.000 Hektar. In den übrigen Gewässern erfolgt die Hege der Fischbestände durch Anglervereine. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt Teil II Die Fischgewässer Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt Teil II Die Fischgewässer Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt Teil II Die Fischgewässer Herausgegeben durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leipziger Str. 58, 39112 Magdeburg Autor: Bernd Kammerad Landesverwaltungsamt, Ref. Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei Unter Mitarbeit von: Andreas Lindig Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Stefan Ellermann Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Jürgen Mencke Landesverwaltungsamt , Ref. Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei Layout: HOFFMANN + PARTNER Druck: Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co KG, Gewerbering West 27, 39240 Calbe 1. Auflage: 3.000, 2014 Bildnachweise: AutorSeite Fred Braumann253 Guntram Ebel42, 99, 208 rechts Matthias Dumjan Stefan Ellermann Dieter Florian Karl-Heinz Jährling Bernd Kammerad Udo Leier Jürgen Mencke Lutz Meyer Hans-Joachim Paepke Uwe Raschewski Bernd Stemmer Siegfried Schlosser Jörg Schuboth 61, 256, 257 links, 273, 278, 290, 301, 304, 312, 331 Titel, Rücktitel, 23, 27, 28, 31, 32, 33, 34, 35, 37, 40 unten, 41, 43, 44 oben, 45, 46, 47, 49, 53, 54, 67, 69, 70, 73, 75, 77, 78, 79, 82, 83, 84, 85, 86, 89, 93, 94, 95, 96, 98, 100, 102, 103, 105, 106, 107, 109, 111, 112, 124, 126, 127, 128, 130, 134, 136, 137, 138, 140, 141 oben, 142, 145, 149, 151, 152, 153, 155, 156 rechts, 158, 159, 160, 163 unten, 164, 174, 176, 177, 182, 183, 184, 188, 190, 192, 202, 204, 205, 207, 210, 215, 223, 224, 232, 241, 245, 246 oben, 248, 254 oben, 257 rechts, 258, 260 oben, 270, 283, 284, 285, 286, 287, 289, 306, 308, 314, 320, 335, 336, 337, 338, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349 oben, 350, 354, 356, 357, 359 unten, 362, 364 unten, 365, 366, 368, 369, 370 236 48 40 Mitte, 44 Mitte, 65, 72, 114, 119, 120, 121, 122, 132, 141 unten, 143, 163 oben, 181, 186, 189, 199 links, 208 links, 209 rechts, 213, 216, 225, 227, 234, 235, 249, 254 Mitte, 259, 260 unten rechts, 261, 262, 263, 265, 272, 275, 279, 291, 294, 319, 323, 324, 327, 329, 358, 359 oben, 360, 363, 364 Mitte 170, 299, 340, 349 unten, 353 80, 209 links, 231 38 oben 199 rechts, 260 unten links 246 unten, 292, 326 156 links 36, 39 309, 311 Michael Schumann296 Wassergütestelle Elbe38 unten, 57, 62, 293 Brünhild Winter-Huneck165, 167, 168, 169 Otfried Wüstemann187, 226 Uwe Zuppke58 Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Das Copyright liegt bei den jeweiligen Autoren. Alle Rechte beim Herausgeber. Nachdruck nur mit Genehmigung. Verwendung der Daten nur mit Quellen- hinweisen. Vervielfältigungen auf mechanischen, fotomechanischen oder elektronischem Weg bedürfen der Zustimmung des Herausgebers. Diese Schrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung von Sachsen-Anhalt kostenlos herausgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.
Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt Teil I Die Fischarten Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt Teil I Die Fischarten Herausgegeben durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt 1 Impressum Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leipziger Str. 58, 39112 Magdeburg Autoren: Bernd Kammerad Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ref. Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei Dr. Julia Scharf Institut für Binnenfischerei e. V. Potsdam-Sacrow Unter Mitarbeit von: Steffen Zahn Institut für Binnenfischerei e. V. Potsdam-Sacrow Ingo Borkmann Institut für Binnenfischerei e. V. Potsdam-Sacrow Layout: PEGASUS Werbeagentur GmbH Druck: Quedlinburg Druck GmbH 1. Auflage: 10.000, 2012 Bildnachweise: Autor Peter Beek Ingo Borkmann Christian Edler Stefan Ellermann Werner Fiedler Torben Finkel Heimatmuseum Arneburg Tassilo Jaeger-Kleinicke Bernd Kammerad Michale Kämmereit Susan Schiewe Siegfried Schlosser Jörg Schuboth Janek Simon AndreasVilcinskas Steffen Zienert Seite 57 14, 15 u.r., 30, 31 45 Titel, 7 – 11, 15 o., 16 u. 18, 23, 29, 32 u. Rückseite o.r., m.l., 48, 51, 59 – 74, 87 – 125, 130 – 219 Rückseite u.m., 20 52 81 15 u.l., 22, 28 127 25, 26 o. 12 32 o. 16 o., 19, 21, 24 u., 27 54, 77 17, 24 o., 39 – 44, 83 Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Das Copyright liegt bei den jeweiligen Autoren. Alle Rechte beim Herausgeber. Nachdruck nur mit Genehmigung. Verwendung der Daten nur mit Quellenhinwei- sen. Vervielfältigungen auf mechanischem, fotomechanischem oder elektronischem Weg bedürfen der Zustimmung des Herausgebers. Diese Schrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung von Sachsen-Anhalt kostenlos her- ausgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahl- helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.
- Darstellung der als Fischgewässer ausgewiesenen Fließgewässerabschnitte Baden-Württembergs gemäß EU-RL 78/659/EWG- Darstellung der dazugehörigen Messstellen des chem.-phys. Fließgewässermessnetzes Baden-WürttembergGemäß dem natürlichen Temperaturregime der Gewässer wird zwischen den sogenannten Salmoniden- und Cyprinidengewässer unterschieden.Gesetzliche Grundlage:- Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Qualität von Fischgewässern (Fischgewässerverordnung, Baden-Württemberg)
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 70/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 70/2005 Halle (Saale), den 25. Juli 2005 Das Landesverwaltungsamt (LVwA) informiert: Neue Regelungen für Angler in Kraft getreten Vor einigen Wochen ist das vom Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes (FischG) in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung war u.a. notwendig geworden, um die Rechtssprechung an die neue europäische Wasserrahmenrichtlinie anzupassen. Die verfolgt das Ziel, in den nächsten 15 Jahren die Qualität der europäischen Flüsse ¿ länderübergreifend von der Quelle bis zur Mündung ¿ entscheident zu verbessern. Aus diesem Grund fordert das FischG, dass der Zustand des aquatischen Ökosystems bei der Ausübung der Fischerei nicht verschlechtert werden darf. Hierfür tragen die Angler eine besondere Verantwortung. Für sie bringt das neue Fischereigesetz eine Reihe von Veränderungen mit sich. So haben einige Fischereischeine eine längere Geltungsdauer als bisher. Neben der bisher möglichen Geltungsdauer der Fischereischeine (1 bis 5 Jahre) kann nunmehr auch ein Fischereischein auf Lebenszeit erteilt werden. Die bisher auf ein Jahr beschränkte Geltungsdauer von Jugendfischereischeinen wurde abgeschafft, diese Fischereischeine können jetzt auch für mehrere Jahre, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, erworben werden. Um auch Personen mit einer geistigen Behinderung, die nicht in der Lage sind, eine Fischerprüfung abzulegen, die Ausübung der Fischerei in beschränktem Umfang zu ermöglichen, wird die Erteilung eines Sonderfischereischeines eingeführt. Der berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt. In besonderen Fällen ist kein Fischereischein erforderlich, etwa bei der Unterstützung eines Fischereischeininhabers und im Rahmen von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung unter Aufsicht des Ausbilders. Ab 01. Januar 2006 ist die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung grundsätzlich Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Der Lehrgang muss mindestens 30 Unterrichtsstunden umfassen und soll die künftigen Angler mit der neuen Rechtslage auf dem Gebiet der Fischerei und in den angrenzenden Rechtsgebieten (Naturschutzrecht, Tierschutzrecht, Wasserrecht, Tierseuchenrecht) vertraut machen. In der Prüfung muss der potenzielle Angler natürlich ausreichende Kenntnisse über die vorkommenden Fischarten, die Hege der Fischbestände, die Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch sowie die Behandlung der gefangenen Fische nachweisen. Die Lehrgänge werden vor allem von Anglervereinen oder anderen geeigneten Einrichtungen durchgeführt. Die Übertragung der Durchführung der Lehrgänge erfolgt durch die obere Fischereibehörde beim LVwA. Bisher konnten Personen, die am 03.10.1990 einen noch gültigen Mitgliedausweis des Deutschen Anglerverbandes (DAV) besessen haben oder bis zum Inkrafttreten des Fischereigesetzes des Landes Sachsen-Anhalt am 07.09.1993 ein solches oder gleichwertiges Dokument erworben hatten, den Fischereischein ohne Ablegen einer Fischerprüfung erwerben. Bereits erteilte Fischereischeine bleiben aber bestandskräftig. Neue Regelungen sieht das Fischereigesetz auch zum Schutz der Fische an Wasserentnahmen und Triebwerken vor. Um negativen Auswirkungen dieser Anlagen möglichst gering zu halten, war bisher die Installation eines Rechens mit 2 cm Stababstand in der Fischereiordnung des Landes gefordert. Diese starre Regelung hat sich nicht bewährt. Künftig sind bei neu zu errichtenden Anlagen durch die obere Fischereibehörde beim LVwA konkrete Regelungen zu den Mindestanforderungen an die Schutzvorrichtungen im Einzelfall festzulegen. Wenn der Anlagenbetreiber dies beantragt, können auch für bestehende Anlagen entsprechende Veränderungen an den Schutzvorrichtungen genehmigt werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244 Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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