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Die Vermehrung von Salmoniden

In der Aquakultur wird von einigen Betrieben auch heute noch der Ansatz „vom Ei bis zum schlachtreifen Fisch“ auf dem eigenen Betrieb verfolgt. Der Aufbau eines eigenen Laichfischbestands ermöglicht es dem Fischzüchter, eigene züchterische Ziele zu definieren und den Fischbestand auf die Gegebenheiten des jeweiligen Standorts der Aquakulturanlage abzustimmen. Des Weiteren wird der Betreiber einer Aquakulturanlage durch den eigenen Laich-fischstamm unabhängig von der Versorgung mit Eiern/Setzlingen durch externe Anbieter, wodurch die Gefahr des Einschleppens von Fischkrankheiten und Parasiten deutlich reduziert wird. Außerdem erhalten die Betriebe so eine gleichbleibende Qualität an Eiern und Setzlingen. Die Haltung eines eigenen Elterntierstammes und die Vermehrung sind aber auch mit hohem finanziellem und zeitlichem Aufwand verbunden. Daher kaufen inzwischen die meisten Betriebe die nötigen Eier und/oder Setzlinge zu, um sich die aufwendige Elterntierhaltung zu ersparen und sich auf die Mast der Fische konzentrieren zu können. LANUV 2023 Info 53 | LANUV 2022

Die Angelkarte und ihre Auflagen

Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Auflagen für Angelkarten Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.

Verwendung der Fischereiabgabe im Land Berlin

In Verbindung mit der Erteilung von Fischereischeinen wird gemäß § 8 des Landesfischereischeingesetzes (LFischScheinG) vom 15. September 2000 (GVBl. S. 464), zuletzt geändert durch Nummer 79 der Anlage vom 4. März 2005 (GVBl. S. 125) kalenderjährlich eine Fischereiabgabe erhoben. Das Aufkommen aus der Fischereiabgabe ist zur Förderung der Fischbestände zu verwenden. Insbesondere sind hieraus: Maßnahmen zur Regulierung der Fischbestände sowie die Durchführung hierzu erforderlicher fischereiwissenschaftlicher Begleituntersuchungen, Untersuchungen der Lebens- und der Umweltbedingungen der Fische sowie der Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten, Maßnahmen zur Information über das Gebiet der Fischerei zu bestreiten.

Fischereischein

Für Berliner gibt es drei verschiedene Fischereischeine: der Fischereischein A für Angler; der Fischereischein B für Berufsfischer und der Jugendfischereischein für Jugendliche ab zwölf Jahre. Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat und in den Berliner Gewässern angeln möchte, muss einen Berliner Fischereischein A beantragen. Dafür ist grundsätzlich das erfolgreiche Ablegen einer Anglerprüfung erforderlich. Wer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aber schon eine Sportfischerprüfung bestanden oder die Raubfisch- oder die Salmonidenqualifikation erlangt hat und dies nachweisen kann, erhält den Fischereischein A ebenfalls. Die Sportfischer-, Fischer- und Anglerprüfungen, die in einem anderen Bundesland nach den dort geltenden Vorschriften abgelegt worden sind, gelten wie eine Berliner Anglerprüfung. Seit dem 8. Juni 2000 erhält auch der einen Fischereischein, der einen Fischereischein mit Ausstellungsdatum vor dem 30.04.1995 besitzt oder aus dieser Zeit einen Mitgliedsausweis von einem Anglerverband vorweisen kann. Nähere Auskünfte über Zeitpunkt, Ort und Kosten der Anglerprüfung erteilen die fischereilichen Landesverbände. Fischereischein B Dieser Schein ist Berufsfischern vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer oder eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben oder Personen, die mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben. Jugendfischereischein Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel zu fischen. Die Fischereiabgabe wird als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt. Ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig. Geltungsdauer Gebühr Fischereiabgabe 2024 Fischereischein A 5 Jahre 27,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein A 1 Jahr 18,00 EUR 21,00 EUR Fischereischein B 5 Jahre 27,00 EUR 135,00 EUR Jugendfischereischein 1 Jahr 10,00 EUR 4,00 EUR Im Fischereiamt kann bar und mit girocard bezahlt werden. Fischereischeine gibt es im Fischereiamt Montag, Dienstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen im Dienstgebäude in der Havelchaussee 149/151 , 14055 Berlin (Charlottenburg), Tel.: (030) 300 69 90. Buslinie M49, Haltestelle Stößenseebrücke Wartezeiten Die durchschnittliche Wartezeit beträgt: 15 Minuten Die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Vorgang beträgt: 5 Minuten An Tagen mit hohem Besucherandrang in den Monaten März bis Juni ist mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 1 Stunde zu rechnen. Unser Tipp: Legen Sie Ihren Besuchertag auf Montag oder Freitag. Kommen Sie in den Monaten Juli bis Februar. Kommen Sie rechtzeitig vor den Feiertagen. Was Sie brauchen, wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten: Nachweis der bestandenen Anglerprüfung oder vergleichbarer Prüfung oder einen Fischereischein oder einen Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes aus der Zeit vor dem 30.04.1995 einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung Passbild Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mit Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten (Vorder- und Rückseite) Antragsformular Was Sie brauchen, wenn Sie einen Fischereischein verlängern möchten: einen Berliner Fischereischein ohne Auflagen innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten vor bis 6 Monate nach Ablauf der Gültigkeit, sofern dieser nicht bereits verlängert wurde einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zusätzlich ein Passbild, falls der Fischereischein bereits einmal verlängert wurde oder über 6 Monate abgelaufen ist Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten Antragsformular Die Gebühr einer einmaligen Verlängerung beträgt die Hälfte der Gebühr einer Neuausstellung. Wurde der Fischereischein bereits einmal verlängert, wird ein neues Dokument ausgestellt. Die Gebühr der Neuausstellung s.o. unter Kosten der Fischereischeine. Die Fischereiabgabe wird von jedem erhoben, der einen Fischereischein besitzt. Die Marken gelten ein Kalenderjahr und können von jedem frei und in beliebiger Anzahl beim Fischereiamt oder den Fischereiorganisationen oder Angelgerätehändlern erworben werden. Wer seinen Hauptwohnsitz nicht im Land Berlin hat und den Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt, ist von der Abgabe im Land Berlin befreit. Das Land Berlin muss das Geld aus der Fischereiabgabe , so sagt das Gesetz über den Fischereischein, wiederum zur Information über das Gebiet der Fischerei und die Förderung der Fischbestände verwenden. Es setzt die Mittel insbesondere dafür ein, die Bestände zu regulieren. Dafür werden die Lebens- und Umweltbedingungen der Fische und die Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten untersucht und die dazu erforderlichen fischereiwissenschaftlichen Begleituntersuchungen durchgeführt.

Fischwirtin / Fischwirt

Berufsbild Fischwirtin und Fischwirt ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). In NRW wir in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei ausgebildet. Arbeit finden Sie in der Fluss- und Seenfischerei oder in Teichwirtschaftsbetrieben und Aquakulturen. Ausbildung im LANUV In der praktischen Ausbildung werden Fertigkeiten und Kenntnisse über die natürlichen Voraussetzungen der Fischerei vermittelt. Dazu gehören Gewässerbewirtschaftung und Hegemaßnahmen, Fischhaltung und Fischzucht, Verarbeitung und Vermarktung der Betriebserzeugnisse, Kenntnisse über fischereilich genutzte Tiere, Wartung und Handhabung erforderlicher Geräte und Fahrzeuge sowie Bau und Pflege von Fischereieinrichtungen. In unserer Fischzuchtanlage werden neben den in der Fischzucht üblichen Salmonidenarten (Bachforelle, Regenbogenforelle, Saibling) atlantische Lachse, Edelkrebse und Muscheln für Artenschutzprojekte gezüchtet. Die schulische Ausbildung besteht aus zwei 14-tägigen und vier einwöchigen Veranstaltungen pro Jahr und findet in der Justus-von-Liebig-Berufsschule in Hannover statt. Die dreijährige Ausbildung kann aufgrund bestimmter schulischer Abschlüsse verkürzt werden. Ausbildungsort ist Kirchhundem-Albaum. Wir bieten außerdem eine intensive Vorbereitung auf die Abschlussprüfung, einige Fachübergreifende Seminare, wie zum Beispiel Umgangsformen im Beruf, Finanzkompetenz, Office-Schulung, die Teilnahme an Fachlehrgänge (Elektrofischerei, Fischkrankheiten, Bootsführerschein, Fischereibiologie) und Gesundheitsmanagement, zum Beispiel Vorträge, Sportkurse, LANUV-Bonusheft Sie sind perfekt für diesen Beruf, wenn Sie eine Vorliebe für körperlich anstrengende Arbeiten, überwiegend im Freien haben, Natur und Fischzucht interessiert, über eine gute Beobachtungsgabe und Flexibilität verfügen, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit besitzen, bereit sind, im Team zu arbeiten und ständig etwas zu lernen und technisches Interesse und Verständnis sowie handwerkliches Geschick mitbringen Ihre Schulfächer sind unter anderem Biologie (um Fische unterscheiden zu können, ihr Verhalten und ihre Umweltansprüche zu kennen und Gesundheitsgefährdungen zu identifizieren) Werken/Technik (zur Wartung und Bedienung der Maschinen, Betriebseinrichtungen und Fanggeräte) Chemie (zur Bekämpfung von Parasiten und Bestimmung der Wasserqualität) Wirtschafts- und Sozialwissenschaft (zum Verstehen der Berufswelt) Den nächsten Bewerbungstermin finden Sie hier: Stellenangebote

Abteilung 2 – Naturschutz, Landschaftspflege, Jagdkunde, Fischereiökologie

Die Abteilung 2 erhebt und bewertet landesweit die Grundlagendaten zum Biotop- und Artenschutz und stellt sie für alle Eingriffsplanungen und sonstige Verfahren zur Verfügung. Aufbauend auf diesen Daten werden Konzepte zur Verbesserung von Natur und Landschaft einschließlich eines landesweiten Biotopverbundes erarbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Sicherung und Verbesserung der Gebiete des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000, der Naturschutzgebiete und der Arten, die besonders gefährdet sind bzw. für die Nordrhein-Westfalen bundesweit eine besondere Verantwortung trägt. Die Veränderungen der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume sowohl in den Schutzgebieten als auch in der gesamten Landschaft werden im Rahmen eines umfangreichen Biomonitorings untersucht und hieraus Handlungsempfehlungen und Naturschutzstrategien abgeleitet. Unsere Haupttätigkeitsfelder Naturschutzinformationen Erfassung und wissenschaftliche Betreuung der nach § 3 LNatSchG NRW geschützten Flächen und Landschaftsbestandteile Beobachtung von Natur und Landschaft im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung nach § 5 LNatSchG NRW Erarbeitung von Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Lebensräumen und deren Erhaltungszuständen Führung und Aktualisierung der landesweiten Kataster der schutzwürdigen Biotope der europäischen Schutzgebiete (NATURA 2000) inkl. Fortschreibung der Standarddatenbögen der nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW gesetzlich geschützten Biotope, einschließlich deren Abstimmung mit den unteren Landschaftsbehörden der nach § 41 geschützten Alleen Aufbau und Pflege von Internet-Informationssystemen über die landesweit verfügbaren Daten zu Schutzgebieten Bereitstellung und Aufbereitung von naturschutzfachlichen Daten für Eingriffsplanungen sowie Planungen einschließlich der Landschafts-, Regional- und Landesplanung Erstellung landesweiter Statistiken sowie grafischer Übersichten zum Naturschutz Weitere Informationen finden Sie hier: Natur Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund Erarbeitung der Fachbeiträge des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 15 a Landschaftsgesetz für die Regional- und die Landschaftsplanung, insbesondere Darstellung und Begründung von Vorrangflächen für den Biotop- und Artenschutz sowie die Erhaltung des Landschaftsbildes und von Umweltqualitätszielen Erarbeitung des landesweiten Biotopverbundes unter Berücksichtigung naturraumtypischer repräsentativer Zielarten Entwicklung einer Konzeption zur Entschneidung der Landschaft, um Lebensräume vor allem für wandernde Tierarten wieder zu vernetzen Fortschreibung des Fachinformationssystems „Unzerschnittene verkehrsarme Räume in NRW“ und zum Stand der Landschaftspläne Entwicklung und Fortschreibung des methodischen Vorgehens im Rahmen der Landschaftsplanung, der Eingriffsregelung und der FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfung Beteiligung bei der Neuaufstellung und Änderung der Regionalpläne sowie bei Plänen oder Projekten von denen eine besondere Beeinträchtigung von Naturschutzgebieten, FFH- und/oder Vogelschutzgebieten zu erwarten ist Biotopschutz, Vertragsnaturschutz Entwicklung und Fortschreibung der Standards zur Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen sowie Sofortmaßnahmenkonzepten für Schutzgebiete Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen für landeseigene Flächen, fachliche Begleitung und Dokumentation der Pflegeplanung für alle Naturschutzgebiete Gutachten und Stellungnahmen zu Schutz, Entwicklung und Pflege sowie zu Eingriffen und Lösung von Nutzungskonflikten in Naturschutzgebieten Erarbeitung von Leitlinien für Schutz, Entwicklung, Pflege, Bewirtschaftung und Neuschaffung sowie Verbund von Biotoptypen Koordinationsstelle Vertragsnaturschutz – naturschutzfachliche Vorgaben für die Förderrichtlinien, Betreuung und Beratung der Bewilligungsbehörden, Bewirtschaftung der Mittel Erarbeitung der naturschutzfachlichen Anforderungen für die Umsetzung der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Erarbeitung von Leitlinien und modellhaften Planungen zur Förderung des Naturerlebens („Naturerlebnisgebiete“) Ermittlung der Auswirkungen des Klimawandels auf Biotoptypen und Entwicklung von Handlungsempfehlungen Koordination der EU-Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie und Zusammenarbeit des LANUV mit den Biologischen Stationen Artenschutz, Vogelschutzwarte, Artenschutzzentrum Landesweites Kataster planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten (Fundortkataster) Artenschutzprogramm nach § 63 Landschaftsgesetz Bearbeitung und Herausgabe der Roten Liste gefährdeter Arten in NRW Artenschutzfachliche Stellungnahmen und fachliche Grundsatzfragen des Artenschutzrechtes, Beratung von Behörden und Gerichten in artenschutzfachlichen Fragen Internetbasiertes Fachinformationssystem für gesetzlich geschützte Arten Koordination des Arten-Monitorings nach EU-FFH-Richtlinie und nach Landesvorgaben Auswirkungen von einwandernden Arten (Neobiota) und  von Klimaveränderungen auf die heimische Artenvielfalt Ermittlung und Dokumentation der Fachdaten über die EG-Vogelschutzgebiete und über die Vogelarten der EU-Vogelschutz-Richtlinie, Bearbeitung vogelschutzfachlicher Fragen (Vogelschutzwarte) Schulung und Beratung von Vollzugsbehörden des nationalen und internationalen Artenschutzes sowie Unterbringung und Vermittlung behördlich beschlagnahmter Tiere (Artenschutzzentrum Metelen) Weitere Informationen finden Sie hier: Artenschutzzentrum Metelen Monitoring, Effizienzkontrolle in Naturschutz und Landschaftspflege Landesweite Beobachtung und Dokumentation von Veränderungen der biologischen Vielfalt (Biodiversitätsmonitoring) in Schutzgebieten wie auch der übrigen Landschaft, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Nutzungen sowie Umweltveränderungen wie dem Klimawandel Durchführung eines landesweiten Biotopmonitorings zur Ermittlung der Erhaltungszustände der einzelnen Lebensräume Landesweit repräsentative Beobachtung und Dokumentation ausgewählter gentechnisch veränderter Organismen Bearbeitung ausgewählter Landes,- Bundes,- und EU- Umweltindikatoren Landesweite Ermittlung der Wirkungen von Vertragsnaturschutz- Maßnahmen auf die biologische Vielfalt im Rahmen der EU-Verordnung 1698/2005 (ELER) Koordination der Immissionsökologischen Waldzustandserhebung (IWE) sowie Dokumentation und Kausalanalyse der Ernährungssituation und Schadstoffbelastung von Buche, Eiche, Fichte und Kiefer Erhebung des Zustandes der Waldböden durch Koordination der Bodenzustandserhebung (BZE) Landesweite Standardisierung von Untersuchungsmethoden, Abstimmung mit nationalen und internationalen Monitoringsprogrammen Fischereiökologie und Aquakultur Durchführung des Wanderfischprogramms NRW insbesondere für Lachs, Aal und Maifisch einschließlich der Zucht von Lachsbesatzfischen Durchführung eines LIFE-Projektes zur Wiedereinbürgerung des Maifisches in das Rhein-System Mitwirkung bei der Umsetzung  der EU-Verordnung zum Schutze des Aals und der in den Aalbewirtschaftungsplänen enthaltenen Schutzmaßnahmen Durchführung von Artenschutzprojekten für Bachmuschel, Flussperlmuschel und Edelkrebs Erfassung von Fischbeständen in den verschiedenen Gewässern Nordrhein-Westfalens und Führung des digitalen Landeskatasters für die Verbreitung von Fischen, Neunaugen und Großkrebsen Umsetzung des Monitorings zur Beurteilung der Fischlebensgemeinschaften bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie Mitwirkung bei Planungs- und Eingriffsverfahren im aquatischen Lebensraum (Passierbarkeit von Querbauwerken, Fischwege, Funktionskontrollen, Renaturierungen) Erarbeitung von Konfliktlösungen zwischen Fischerei und Naturschutz, Kormoran-Problematik Entwicklung und Erprobung von Fischfangmethoden mittels Elektro-, Netz- und Reusenfischerei sowie Echolotverfahren Erfassung von Fischbeständen in den verschiedenen Gewässern Nordrhein-Westfalens mit den Mitteln der Berufsfischerei Beschaffung von repräsentativen Fischproben für verschiedene Untersuchungsprogramme des Landes (z.B. PFT-Messnetz) Fischgesundheitsdienst NRW mit Labor für allgemeine Diagnostik von Fischkrankheiten (Bakteriologie, Virologie, Parasitologie) Berufliche Ausbildung von Fischwirten (inner- und überbetrieblich) in den Zweigen „Fischzucht und Fischhaltung“ sowie „Fluss- und Seenfischerei“ Fortbildungskurse für Gewässerwarte in der Angelfischerei, Fischpathologie, für Fischzüchter und Fischer im Nebenerwerb sowie Durchführung von Lehrgängen in der Elektrofischerei Weitere Informationen finden Sie hier: Fischereiökologie und Aquakultur Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung Monitoring zu Wechselbeziehungen zwischen Wild und Vegetation für Großschutzgebiete und praktisches Management Gemeinschaftsprojekte zum Wildverhalten, insbesondere zur Störungsbiologie im Tourismusbereich Integrierte Konzepte zur Schalenwildbewirtschaftung Bestandsentwicklung und Funktionsräume von Graugans, Kanadagans und Nilgans in NRW Untersuchungen zur Wildbiologie von Niederwildarten (z. B. Rebhuhn, Feldhase, Fasan) Fallwilduntersuchung, Wildkrankheiten und Genetik Belastungen des Wildes mit Pflanzenschutzmitteln und Umweltschadstoffen Aufbau eines Revier- und Jagdkatasters Bestandssituation ausgewählter Arten, z.B. Rebhuhn, Baummarder und Kolkrabe Wildbiologische Landschaftsinformationen Untersuchungen zu Wild und Straßenverkehr Maßnahmen zur Lebensraumvernetzung (z.B. Grünbrücken)

Deckblatt_MMP096_ELER

MANAGEMENTPLAN FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ und dazugehöriger Ausschnitt des EU SPA „Nordöstliches Harzvorland“ Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen-Anhalt 2007 - 2013 Schutzgebietssystem NATURA 2000 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich 4 Managementplan für das FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ und den dazugehörigen Ausschnitt des EU-SPA „Nordöstlicher Unterharz“ FFH_0096 (SCI DE 4332-302) und SPA_0019 (EUSPA DE 4232-401) Wettin, im Oktober 2010 SALIX – Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Döblitzer Weg 1a 06198 Wettin / OT Mücheln Telefon: 034607 – 34656 Fax: 034607 – 342990 Managementplan für das FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ und den dazugehörigen Ausschnitt des EU-SPA „Nordöstlicher Unterharz“ FFH_0096 (DE 4332-302) und SPA_0019 (DE 4232-401) AuftraggeberLand Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Halle, FB 4 (Federführende Behörde) ProjektbegleitungFachgebiet 42 Dr. Matthias JENTZSCH AuftragnehmerSALIX - Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Döblitzer Weg 1a 06198 Wettin / OT Mücheln Tel. 034607-34656 Fax 034607-342990 Bearbeitende Büros, Freiberufler SALIX – Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Wettin Dipl.-Ing. für Forstwirtschaft Volker Marx Dipl.-Ing. für Forstwirtschaft Matthias Opfermann, Tharandt BfU - Büro für Umweltplanung, Dr. Michael, Wernigerrode Dr. Thomas Hofmann, Dessau HPI - Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft mbH, Weimar BGF - Büro für Gewässerökologie und Fischereibiologie Dr. Ebel, Halle (Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Umweltschutz (Fachgebiet: Gewässerschutz) und Fischwirtschaft (Fachgebiet: Fischkrankheiten und Gewässer) Dr. Timm Karisch, Dessau

Dürre/Auswirkungen: Auswirkungen von Dürren auf die Umwelt

Auswirkungen von Dürren werden für folgende Bereiche betrachtet: Gewässerökologie Fließgewässer Boden Geologie Grundwasser Fische und Fischnährtiere benötigen zum Überleben eine Mindestkonzentration von gelöstem Sauerstoff im Wasser. Die Konzentration des gelösten Sauerstoffs nimmt jedoch mit steigenden Wassertemperaturen ab. In kühlen, sauerstoffreichen Oberläufen und Quellen leben vor allem temperatur- und sauerstoffsensible Arten: Diese können durch steigende Temperaturen verdrängt werden; eine Abnahme der Populationsdichten ist wahrscheinlich. In den größeren Fließgewässern in Hessen werden bei hohen Wassertemperaturen und damit sinkenden Sauerstoffgehalten - auch auf Grund der stärkeren Nutzung (Wehre, Wasserkraft) - wahrscheinlich die größeren Probleme auftreten. Für empfindliche Arten der Äschen- und Barbenregion ist beispielsweise mit häufigeren Stressphasen in Hitzesommern zu rechnen. Auch hier werden anspruchsvolle Arten durch weit verbreitete Generalisten verdrängt; eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) kann eintreten. Insbesondere die Quellregionen und Oberläufe der Bäche und Niederungsfließgewässer im hessischen Ried können häufiger trockenfallen. Für den dann erforderlichen Rückzug der Fische und Fischnährtiere ist es wichtig, dass – ähnlich wie bei höheren Abflüssen – durch naturnahe Strukturen entsprechende Habitate (z.B. Kolke, große Tiefen- und Breitenvarianz) vorhanden sind. Für die spätere Wiederbesiedlung ausgetrockneter Abschnitte ist es wichtig, dass die Durchwanderbarkeit nicht durch Wehre und andere Wanderhindernisse verhindert wird. Hitzeperioden, wie z.B. der Sommer 2018 bedeuten zudem Dauerstress. Besonders bei den Fischen ist die Anfälligkeit für Krankheiten erhöht. In zunehmend milderen Wintern fehlen entwicklungsphysiologisch wichtige „Kältereize“. So kann es durch die Desynchronisation der Entwicklungsprozesse der Gewässerorganismen, wie z.B. Verschiebung von Laich- und Schlupfzeitpunkten zu einer Veränderung in der aquatischen Lebensgemeinschaft kommen. Zunächst fallen bei zurückgehenden Abflüssen auch die Wasserstände. Dadurch wird der Lebensraum für aquatische Organismen eingeschränkt. In Schiffbaren Gewässern gehen die Transportkapazitäten durch zurückgehende Ablademöglichkeiten zurück bis hin zur Einstellung der Schifffahrt. Durch geringere Abflüsse werden Abwasseranteile und Schadstoffe in den Gewässern weniger verdünnt und treten in höheren Konzentrationen auf. Wasserkraftwerke können entsprechend den geringeren Abflüssen oder Fallhöhen weniger Energie erzeugen. Thermische Kraftwerke müssen ggf. ihre Leistung verringern, um mit ihren Abwärmeeinleitungen die Gewässer nicht zu stark aufzuheizen. In feuchten und gut belüfteten Böden leben unzählig viele Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen. Dazu zählen Würmer, Käfer und Ameisen aber auch Wirbeltiere wie der Maulwurf. Als sogenannte Makroorganismen sind sie Primärzersetzer der abgestorbenen Pflanzenreste und tragen durch ihre Wühltätigkeiten zu einem guten Bodengefüge bei. Wichtige Bodenorganismen sind auch Algen, Pilzen und Bakterien – die Mikroorganismen. Sie zersetzen die Reste der Primärzersetzung und die abgestorbenen Pflanzenreste zu Humus (Humifizierung) und anorganische Nährstoffe für Pflanzen (Mineralisierung), binden Stickstoff aus der Luft, und unterstützen so die Nährstoffversorgung von Pflanzen. Daher sind sie wichtige Komponenten des Bodens. Anhaltende Trockenheit im Boden führt zu einer Minderung der Aktivität dieser Lebewesen und kann zu einer Verschiebung der Artengruppen oder bei extremer Trockenheit sogar zu ihrem Absterben führen. Die Bodenlebwesen stabilisieren auch das Bodengefüge, indem sie zu Bildung von Ton-Humus-Komplexen beitragen. Diese und weitere Ausscheidungen der Organismen (Musilage) erhöhen wiederrum die Wasseraufnahmefähigkeit von Böden und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Landschaftswasserhaushalt. Die Beispiele zeigen, dass infolge der veränderten Biodiversität im Boden die Bodeneigenschaften negativ beeinflusst werden können, die z.B. für die Pflanzenproduktion relevant sind. Die bisherige Annahme war, dass diese Mikroorganismengemeinschaften sich bei einer Wiedervernässung schnell erholen. Neuere Studien 1 zeigen allerdings, dass dies nicht der Fall sein muss und die Gemeinschaften sich nachhaltig verändern können. 1 de Vries, de Vries, F.T., Griffiths, R.I., Bailey, M. et al. (2018): Soil bacterial networks are less stable under drought than fungal networks. Nature Communications 9, 3033. DOI: https://doi.org/10.1038/s41467-018-05516-7 ) Länger anhaltende Trockenheit kann zu tiefreichender Austrocknung des Bodens führen. Die Folge ist ein geringeres Angebot pflanzenverfügbaren Wassers (nutzbare Feldkapazität, nFK) im Wurzelraum. Bei weniger als 30 % nFK kommt es zu Trockenstress bei Pflanzen. Dies kann während der Vegetationsperiode zu Trockenschäden führen und möglichen Ertragseinbußen in der Land- und Forstwirtschaft zur Folge haben. Zudem treten während länger anhaltender Trockenperioden Schrumpfungsrisse in tonigen Böden auf. Kommt es zu erneuten Niederschlägen, kann dieses Wasser rasch und relativ ungefiltert in das Grundwasser gelangen und dabei Nähr- und Schadstoffe transportieren. Andererseits neigen ausgetrocknete Böden bei kurzen und sehr intensiven Regenereignissen zur Verschlämmung. Im Gegensatz zu durchfeuchteten Böden kann dann nur wenig Wasser während eines Starkregens aufgenommen werden. Dadurch steigt die Gefahr von Oberflächenabfluss und von Bodenerosion deutlich an. Darüber hinaus führt anhaltende Trockenheit zum Rückgang oder zum völligen Erliegen der Sickerwassermengen in Böden. Dies führt zu deutlich geringeren Grundwasserneubildungsraten. In stadtnahen oder städtischen Gebieten tragen unversiegelte, begrünte Flächen durch die Verdunstung von Wasser durch Pflanzen und Boden zur lokalen Abkühlung bei. Die Kühlleistung ist jedoch vom verfügbaren Bodenwasser abhängig, das bei anhaltender Trockenheit geringer wird und dadurch eine Abnahme der Kühlleistung bedingt. Durch Verdichtung, höhere Grobbodenanteile und Versiegelung weisen Stadtböden meist schon ein eher geringes Wasserspeicherungsvermögen auf, das bei anhaltender Trockenheit schnell erschöpft ist. Die Folgen sind vor allem in warmen, tropischen Nächten zu spüren, in denen die innerstädtischen Bereiche deutlich schlechter abkühlen. Um im Sommer einen Hitzestau in Städten zu vermeiden ist es deshalb unter anderem wichtig, in den Städten funktionsfähige Böden zu erhalten oder wiederherzustellen. In weiten Teilen von Hessen stehen oberflächennah Böden oder geologische Schichten an, die ein hohes Maß an organischen oder feinkörnigen Bestandteilen (meist Ton, Schluff oder Lehm) besitzen, wie u. a. feinkörnige Auensedimente, tertiäre Tone, Verwitterungsprodukte, Torfe oder Mudden, sowie Lösslehm. Diese Einheiten bilden die sogenannten setzungsempfindlichen Schichten aus. Setzungsempfindliche Schichten besitzen die Eigenschaft bei einer Änderung des Wassergehaltes stark das Volumen zu verändern. Bei einer Zunahme des Wassergehaltes kommt es zu einer Quellung der Schichten, so dass eine Hebung der Geländeoberfläche die Folge sein können. Reduziert sich der Wassergehalt hingegen, fangen die Schichten an zu Schrumpfen. Als Folgen dieser Schrumpfungen sind Setzungen an der Erdoberfläche möglich, die Schäden an Bauwerken verursachen können. Gerade die quellfähigen Tone reagieren besonders stark auf eine Änderung des Wassergehaltes. Je mächtiger und höher der Anteil der Tone ist, desto gravierender können die Setzungen an der Geländeoberfläche ausfallen. Bei geotechnischen Schrumpfversuchen unter Laborbedingungen wurden nicht selten Volumenreduzierungen von mehr als 50% festgestellt. Bei einer länger anhaltenden Trockenheit können tiefreichende Austrocknungen von Böden und geologischen Schichten eintreten. Setzen sich diese Schichten aus den beschriebenen setzungsempfindlichen Schichten zusammen, sind Setzungen an der Geländeoberfläche die Folge. Meist eher unproblematisch ist dies, wenn die Setzungen unterhalb eines Bauwerkes gleichmäßig stattfinden. Kritisch wird es jedoch, wenn die Setzungen ungleichmäßig sind. Dies kann z. B. passieren, wenn unter einem Bauwerk an der einen Seite setzungsempfindliche Schichten und an der anderen Seite ein fester Boden vorhanden sind. In diesem Fall kann es zu einem „Zerreißen“ des Gebäudes durch ungleiche Setzungen kommen. Gerade in den letzten Jahren haben sich die Meldungen über Setzungsschäden an Gebäuden oder Infrastrukturen in Hessen gehäuft. In Zeiten niedriger Grundwasserstände konnten in Hessen in der Vergangenheit unterschiedliche Auswirkungen beobachtet werden. So können niedrige Grundwasserstände zu lokalen Engpässen in der Wasserversorgung führen und grundwasserabhängige Biotope und Feuchtgebiete schädigen. Bei sehr niedrigen Grundwasserständen können Setzrissschäden an Gebäuden und Verkehrsinfrastruktur eintreten und in der Landwirtschaft können flache Beregnungsbrunnen trockenfallen. Darüber hinaus führen Fließgewässer, die aus dem Grundwasser gespeist werden, früher Niedrigwasser, was wiederum Auswirkungen auf die Gewässerökologie haben kann. Kleinere Gewässer können im Spätsommer sogar ganz trockenfallen. Im wasserwirtschaftlich bedeutsamen Hessischen Ried, wo eine intensive Grundwasserbewirtschaftung stattfindet, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu grundwasserverbundenen Nutzungskonflikten zwischen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, dem Naturschutz, dem Siedlungswesen und der Wasserversorgung. Trockenperioden mit niedrige Grundwasserstände hat es immer wieder gegeben. Ausgeprägte Trockenperioden treten zyklisch etwa alle 10-20 Jahre auf, beispielsweise in den 70er und 90er Jahren. Infolge der wärmeren und trockeneren Sommer ist zukünftig mit rückläufigen Quellschüttungen zu rechnen. Dies könnte zur Folge haben, dass die auf örtlichen Gewinnungsanlagen beruhende, dezentrale Trinkwasserversorgung durch Quellwässer oder Flachbrunnen in den Mittelgebirgen während der Sommermonate zunehmend gefährdet ist. Für die Trinkwasserversorgung ist neben dem zukünftigen Wasserdargebot die Entwicklung des zukünftigen Wasserbedarfs von Bedeutung. Infolge der zukünftig wärmeren und trockeneren Sommer ist mit einem weiteren Anstieg des Spitzenwasserbedarfs zu rechnen. Die maßgeblichen Einflussgrößen für den mittleren Wasserbedarf (Grundlast) sind die demographische Entwicklung und die Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs. Der Pro-Kopf-Verbrauch wird wiederum durch das Verbraucherverhalten und den technologischen Fortschritt bestimmt. Das heißt, dass der jährliche bzw. mittlere Wasserbedarf stärker von der Bevölkerungsentwicklung und dem Pro-Kopf-Verbrauch als vom Klimawandel beeinflusst wird. Aktuell beobachten wir ein starkes Bevölkerungswachstum in den Kernräumen der Rhein-Main-Region. Sollte dieser Trend andauern, ist von einer Zunahme des mittleren Wasserbedarfs auszugehen. Auch ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Beregnungswasser in der Landwirtschaft infolge trockenerer und wärmerer Sommer sowie verlängerter Vegetationsperioden weiter deutlich zunehmen wird. Der erhebliche Mehrbedarf an Beregnungswasser kann eine direkte Konkurrenzsituation zwischen der Trinkwasserversorgung einerseits und landwirtschaftlicher Beregnung andererseits bewirken. Elisabeth Schlag Gewässerökologie Tel.: 0611-6939 759 Cornelia Löns-Hanna Fließgewässer Tel.: 0611-6939 599 Björn Glasner Boden Tel.: 0611-6939 728 Christina Heinrichs Geologie Tel.: 0611-6939 904 Mario Hergesell Grundwasser Tel.: 0611-6939 704 Broschüre Weiterführende Informationen zu Anpassungen an den Klimawandel

Schulungszentrum für Fischerei und Umweltbildung

Ausbildung bei der täglichen Praxis, Foto: LANUV/J. Gährken Die fischereiliche Aus- und Weiterbildung am Standort Albaum gliedert sich im Wesentlichen in die Bereiche Berufs- und Freizeitfischerei. Das Schulungszentrum für Fischerei und Umweltbildung des LANUV ist einer von nur drei Ausbildungsstandorten in ganz Deutschland zur Durchführung der überbetrieblichen Lehrgänge im Lehrberuf zum Fischwirt. Zudem werden im Bereich Aquakultur und Binnenfischerei mehrere Ausbildungsplätze angeboten. Berufsausbildung zum Fischwirt / Fischwirtin Füttern der Fische durch einen Azubi, Foto: LANUV/J. Gährken Der Beruf Fischwirt/Fischwirtin ist traditionsreich und zugleich zukunftsorientiert. Er vereint seit 1972 die ehemaligen Berufe Fischer und Fischzüchter. Voraussetzungen für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung und Ausübung des Berufes sind Naturverbundenheit, Tierliebe, Ausdauer und Freude an selbständiger Arbeit. Neben technischer Begabung und handwerklichem Geschick sollte auch betriebswirtschaftliches Verständnis vorhanden sein. Ausbildung im LANUV zum Fischwirt / zur Fischwirtin Fort- und Weiterbildungszentrum Lehrbefischung, Foto: LANUV Albaum ist Standort zum Erwerb des „Elektrofischereischeins“ und zur Fortbildung von Hobby-Teichwirtinnen und -Teichwirten, Anglerinnen und Anglern, Behörden und anderen Fischinteressierten. Die Lehrgänge bieten dabei auch eine Plattform zum Knüpfen neuer Kontakte sowie zum Austausch zwischen Gleichgesinnten, Expertinnen und Experten aus der Fischerei, Fischzucht, Gewässerökologie und Wasserwirtschaft. Die Veranstaltungen sind offen für alle interessierten Personen, sofern der Kreis der Teilnehmer/innen nicht gesondert geregelt ist (z. B. Überbetriebliche Ausbildung) oder bestimmte Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden müssen (z. B. Elektrofischereilehrgang). Terminübersicht Fort- & Weiterbildung 2025 Hinweise zur Anmeldung Hinweise zur Durchführung der Veranstaltungen Anerkannte Einrichtung zur Arbeitnehmerweiterbildung Wir sind als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt. Dies bedeutet, dass für folgende Lehrgänge die Freistellung nach AWbG (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz) gegenüber Ihren jeweiligen Arbeitgeber/innen geltend gemacht werden kann: Fischereibiologiekurse 1 + 2 Elektrofischereikurs Lehrgang Fischkrankheiten Grundlagen der Fischzucht und Fischverarbeitung. Ausgenommen hiervon sind alle Module der Überbetrieblichen Ausbildung.

Fischgesundheit

Geschlechtsbestimmung eines Störs mittels Ultraschall, Foto: LANUV/J. Gährken Der Fischgesundheitsdienst NRW mit einem angeschlossenen Labor für die allgemeine Diagnostik von Fischkrankheiten (Bakteriologie, Virologie, Parasitologie) ist angesiedelt beim LANUV. Die Kontrollfunktion gemäß Fischseuchenverordnung wird durch den Qualifizierten Dienst wahrgenommen. Fachbeiträge Gesundheitszustand des Europäischen Aals in den Fließ­gewässern Nordrhein­Westfalen Merkblatt für Fischzüchter zur Viralen Hämorrhagischen Septikämie (VHS)

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