API src

Found 272 results.

Strategisches Monitoring von Rodentizid-Rückständen in Fischottern zur Überprüfung der Wirksamkeit von Risikominderungsmaßnahmen aus der Biozid-Zulassung

Als PBT-Stoffe gelangen antikoagulante Rodentizide bei Rattenbekämpfungen in der Kanalisation oder in Ufernähe in Gewässer, wo sie von Fischen aufgenommen und über die Nahrungskette in Top-Prädatoren wie Fischottern angereichert werden. Aufbauend auf dieser Erkenntnis aus dem Vorläufervorhaben (FKZ 3720 64 409 0) wurden in der Biozid-Zulassung Risikominderungsmaßnahmen (RMM) zur Verhinderung von Gewässereinträgen festgelegt. Um zu überprüfen, ob diese Maßnahmen geeignet sind, die Gewässerbelastung tatsächlich zu reduzieren, soll im Rahmen dieses Projekts ein strategisches Biotamonitoring anhand der systematischen Sammlung und Untersuchung von Fischotter-Totfunden aus ganz Deutschland durchgeführt werden. Dazu werden die tot aufgefundenen Tiere zentral gesammelt und obduziert, um ihren Gesundheitszustand zu untersuchen. Gleichzeitig werden sie beprobt, um die Leberproben auf Rückstände von Rodentiziden (und nach Möglichkeit auch anderen Umweltschadstoffen aus anderen Vollzügen) zu analysieren. Die Häufigkeit der positiven Rodentizid-Nachweise aber auch die Höhe ihrer Konzentration in der Leber sollen in drei aufeinander folgenden Jahren erhoben werden. Im Vergleich zu Daten aus früheren Jahren, die im Rahmen des Vorgängerprojekts erhoben wurden, erlaubt dies Rückschlüsse darüber, ob die aquatische Belastung nach Festlegung der RMM tendenziell abnimmt, zunimmt oder gleichbleibend ist. Zusätzlich dazu werden Begleitparameter wie Fundort, Rodentizideinsatz in Fundort-Nähe, Todesursache, Alter, etc. erhoben sowie Nahrungsanalysen (Untersuchung des Mageninhalts und Metabarcoding) durchgeführt. Dadurch können die Einflussfaktoren auf die Rodentizid-Rückstände in Fischottern und damit die Eintragswege dieser Stoffe statistisch ausgewertet werden.

Aufbau eines dauerhaften Wildmonitoringnetzwerkes durch die Jäger im Freistaat Sachsen - Netzwerk: Wildtierbeauftragte in Sachsen

Jäger sind durch ihre fachlichen Kenntnisse, ihre gleichmäßige, räumliche Verteilung und ihren regelmäßigen Aufenthalt im Revier prädestiniert, eine wichtige Rolle im Monitoring von Wildtieren zu übernehmen. Für ein geeignetes, effektives Wildtiermonitoring durch die Jäger im Freistaat Sachsen ist es nötig, dass ehrenamtliche Monitoringverantwortliche ('Wildtierbeauftragte') gefunden und geschult werden, um als Zentral-/Anlaufstelle zur Verfügung zu stehen. Es werden ähnliche Strukturen, wie sie bereits im sächsischen Luchsmonitoring (www.luchs-sachsen.de) existieren, entstehen. Der Aufbau dieses Netzwerkes erfolgt durch die Arbeitsgruppe 'Wildtierforschung' an der Professur für Forstzoologie der TU Dresden. Hierfür wird im Frühjahr 2013 eine zweitägige Schulung durchgeführt, in der wichtige Dinge zum Monitoring der Schwerpunktarten (Wolf, Luchs, Wildkatze, Fischotter, Baummarder, Iltis, Marderhund, Waschbär und Mink) sowie Monitoringgrundlagen (z.B. Dokumentation von Nachweisen, Fotofallen- und Lockstockeinsatz) vermittelt werden.

Todfunde (Fischotter/Biber) des Landes Brandenburg

In der Datenbank werden Todfunde von Fischottern und Bibern erfasst. Folgende Angaben werden hierbei erfasst: Datum, Ort, Bezugsort, Koordinaten, Todesursache (Reusenopfer, Verkehrsopfer, Sonstige Todesursachen).

Die „besonders geschützten“ und die „streng geschützten“ Arten

Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.

LSG Thiergarten Annaburg

Gebietsbeschreibung Das LSG befindet sich im Südosten des Landkreises Wittenberg und schließt unmittelbar südlich an das Stadtgebiet von Annaburg an. Begrenzt wird das Gebiet im wesentlichen durch den Verlauf des historischen Mauergrabens, nur im Nordosten verläuft die Begrenzung entlang des Neugrabens. Es liegt in der Landschaftseinheit Annaburger Heide und Schwarzes-Elster-Tal. Zur Zeit wird der überwiegende Teil des LSG von großflächigen Waldgebieten eingenommen, sowohl von Laubmischwäldern als auch von Kiefernforsten. Im Norden des Gebietes befindet sich das Renaissanceschloß Annaburg mit seinen Nebengebäuden, dem sich westlich der sogenannte „Kleine Tiergarten“ anschließt, ein alter Laubwaldbestand mit einigen Hügelgräbern. An dem LSG liegen ein Industrie- und Gewerbegebiet und die aus Einfamilienhäusern bestehende „Siedlung Annaburg“, die in den 1930er Jahren entstand. Südlich vom Schloss schließen sich mehrgeschossige Plattenbauten, Kleingartenanlagen und ein Sportplatz an. Der östliche Bereich wird vor allem ackerbaulich genutzt. (1) Gegenüber der Gebietsbeschreibung im LSG-Buch S. 374–376 wurden durch die Neuverordnung des LSG Siedlungsflächen aus dem Gebiet herausgelöst, so dass Innenbereiche von Annaburg nun nicht mehr im neu festgesetzten LSG liegen. Die Gebietsbeschreibung ist aber weiterhin inhaltlich zutreffend. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Erste Zeugnisse für eine Besiedlung des Annaburger Raumes liefern Hügelgräber der Lausitzer Kultur im „Kleinen Tiergarten“. Im 12. Jahrhundert entstand eine frühdeutsche Burganlage. Befestigungen sind seit 1422 nachweisbar. Zu den größten und bekanntesten gehörte das Jagdschloß Friedrich des Weisen von Sachsen. Kurfürst Friedrich III. ließ zu Beginn des 16. Jahrhunderts den hölzernen Bau abreißen und errichtete einen massiven Bau. Dieses Jagdschloß Lochau, in der Nähe der Residenzstadt Wittenberg gelegen, zählte zu den beliebtesten Aufenthaltsorten des Kurfürsten. Nach dem Tod Friedrich des Weisen 1525 in Lochau wurde das Schloß nur noch zu gelegentlichen Jagdaufenthalten genutzt. In den Jahren 1572-1575 ließen der Kurfürst August I. und seine Frau Anna das heutige Schloß Annaburg errichten. Der Renaissancebau besteht aus dem Vorderschloß mit massiven Rundtürmen und dem von einem Wassergraben eingefaßten Hinterschloß. Zum Ensemble gehörten auch umfangreiche Gartenanlagen und ein Schloßteich. Der Mauergraben umgab einen Tiergarten zur herrschaftlichen Jagd. Im Dreißigjährigen Krieg wurde das Schloß geplündert und stark zerstört und diente in den nächsten Jahren Forstbeamten als Wohn- und Lagergebäude. Erst ab 1762 wurde das Schloß instandgesetzt und war dann bis 1921 Militär-Knaben-Erziehungsinstitut. Seitdem wird das Gebäude zu Wohnzwecken genutzt und ist in den 1980er Jahren saniert worden. Im Gebiet des heutigen LSG stockten in der Vergangenheit überwiegend Eichenmischwälder, vereinzelt unterbrochen durch nasse Wiesenbereiche. Aufgrund der hohen Wilddichte ging in den Wäldern der Unterwuchs zurück, so daß relativ lichte Wälder mit Hudewaldcharakter entstanden, die in Resten im Gebiet des Kleinen Tiergartens und an der Züllsdorfer Straße noch zu erkennen sind. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden Teilflächen gerodet und landwirtschaftlich genutzt, so daß neben den Waldflächen ein höherer Anteil Wiesen und Acker entstand. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das LSG befindet sich im westlichen Randbereich der Annaburger Heide. Seine grundlegende Formung erfolgte während des Warthestadiums der Saalekaltzeit, als hier die von Norden heranströmenden Schmelzwasser und die von Süden kommenden Flüsse im Breslau-Bremer Urstromtal gebündelt wurden. Es sedimentierten sich mächtige Sand- und Kiespakete (Talsande), die während der Weichselkaltzeit durch den verwilderten Lausitzer Strom nochmals eine Umlagerung (Niederterrasse) erfuhren. Das Relief ist bei Höhenlagen um 77 m über NN meist flach und neigt sich nur schwach in Richtung Nordwesten. In den Forsten am Südrand des LSG beleben bis 3 m hohe Dünen das Landschaftsbild. Der landwirtschaftlich genutzte Bereich im Nordosten wird von geringmächtigen holozänen Überschwemmungsablagerungen, sogenanntem Auenlehm, vereinzelt auch von moorigen Bildungen, bestimmt. Die ursprünglich sehr hohen Grundwasserstände sind durch Entwässerungsgräben stark abgesenkt worden. Die Vorflut verläuft über den Mauergraben und den Neugraben (erbaut 1576/77) zur Schwarzen Elster. Das LSG liegt im Breslau-Bremer Urstromtal. Die dominierenden Bodenformen sind Acker-Gley-Braunerden und Podsol-Gley-Braunerden, braune, grundwasserbeeinflußte Sandböden mit Eisenverlagerung. Außerdem kommen vor: Gleye aus lehmigem Auensand über Niederungssand und Schotter - ein Teil von Annaburg steht auf diesem Boden - und Regosole bis Podsole auf Dünen, braune, geringmächtige, karbonatfreie Sandböden. Das LSG befindet sich im Klimagebiet der Leipziger Tieflandsbucht und der Heidegebiete zwischen Mulde und Schwarzer Elster und ist charakterisiert durch mittlere Jahrestemperaturen von 8,4°C und mittlere Niederschlagssummen von 530 mm. Pflanzen- und Tierwelt Von besonderem ökologischen Wert sind in dem vor allem durch Siedlungen, Kiefernforste und landwirtschaftliche Nutzflächen geprägten Raum die alten Eichen-Mischbestände im Kleinen Tiergarten, die ein wertvoller Lebensraum unter anderem für gehölzbewohnende Vogelarten, Kleinsäuger und xylobionte Käferarten sind. Neben den bestehenden Laubbaumbeständen entwickeln sich die Kiefernforste natürlich und durch forstliche Tätigkeit zu stabileren Kiefern-Eichen-Mischbeständen. Von Bedeutung sind weiterhin kleinere feuchte Erlen- beziehungsweise Erlenbruchbestände südlich des Schlosses im Bereich der ehemaligen Teiche und am Mauergraben. Kleinflächig sind Reste artenreicher Feuchtwiesen entlang des Neugrabens zu finden, die ein abwechslungsreiches Mosaik aus Rohrglanzbeständen, Pfeifengras und mageren Bereichen mit hohem Schafgarbenanteil bilden. Auch die Wasserschwertlilie ist in den Gräben vertreten. Im Gebiet kommen typische Laubwaldpflanzen vor. Es konnten über 75 Großpilzarten nachgewiesen werden, unter den Pilzen sind Klapperschwamm, Leberpilz und Ungestreifter Tiegelteuerling erwähnenswert. Interessante Säuger des Neugrabenbereichs sind Biber und Fischotter. Mehrere Fledermausquartiere sind im LSG bekannt, so kommen neben Braunem und Grauem Langohr auch Bechsteinfledermaus und das vom Aussterben bedrohte Mausohr vor. Bemerkenswerte Vogelarten des Gebietes sind Rotmilan, Waldkauz, Hohltaube, Wendehals sowie Schwarz- und Grünspecht. An den Gräben ist der Eisvogel anzutreffen. Das Gesamtareal des Tiergartens ist ganzjährig Jagdgebiet des Habichts. Teichmolche und Erdkröten laichen in den vorhandenen Kleingewässern, die Ringelnatter kommt vor. Großer Eichenbock und der Rosenkäfer sind als auffällige Vertreter der Insektenwelt hervorzuheben. Sporadische Nachweise des Hirschkäfers und jüngste, reichliche Larvenfunde lassen hoffen, daß auch diese Art ihren ursprünglichen Lebensraum zurückerobert. Entwicklungsziele Vorrangige Entwicklungsziele für das LSG bestehen in der Sicherung und Entwicklung der naturnahen Laubmischbestände, insbesondere des Alteichenbestandes des Kleinen Tiergartens und der Erlengehölze in Schloßnähe sowie am Mauergraben, aber auch des Gehölzbestandes im Schloßpark. Durch Förderung der Naturverjüngung beziehungsweise gezielten Unterbau oder Aufforstung von Teilflächen ist der Anteil standortgerechter, naturnaher Waldbestände zu fördern. Die Acker- und Grünlandnutzung sind nach Möglichkeit zu extensivieren, Grünlandumbruch zugunsten der ackerbaulichen Nutzung sollte unterbleiben. Ein weiteres Entwicklungsziel besteht in der Anhebung des Grundwasserspiegels, um eine ständige Wasserführung der Fließgewässer zu ermöglichen und die Austrocknung der Bruchwaldflächen zu verhindern. Dadurch würde sich die in dem Gebiet vorhandene faunistische und floristische Artenvielfalt erhöhen. Von Bedeutung ist auch die Wahrung der historischen Bezüge einschließlich der Instandsetzung beziehungsweise -haltung der denkmalgeschützten Bauten und Objekte. Die vorhandene Bebauung sollte landschaftsverträglich eingebunden werden. Möglichkeiten für eine gebietskonforme und -verträgliche Erholungsnutzung durch die Besucherlenkung und Führungen werden entwickelt. Exkursionsvorschläge Die bedeutendste Sehenswürdigkeit des Gebietes ist die Schloßanlage Annaburg mit ihrem Renaissanceschloß, den Nebengebäuden und den Parkanlagen. Erst in jüngster Zeit wurde auch der Kleine Tiergarten, der aufgrund seiner naturräumlichen Ausstattung und der Stadtnähe besonders für die Erholungsnutzung geeignet ist, wieder dafür erschlossen. Das Wegenetz wurde unter Einbeziehung der vorhandenen Sehenswürdigkeiten, der Hügelgräber, der Alteichen, dem Förstergrab und dem Kriegerdenkmal verbessert. Rastplätze wurden angelegt, Hinweis- und Schautafeln, vor allem zur Erläuterung der vorhandenen Gehölze, wurden angebracht, so daß der Charakter eines kleinen Naturlehrpfades entstand. Ein Parkplatz für PKW und Busse befindet sich direkt am Kleinen Tiergarten, Ecke Torgauer und Züllsdorfer Straße. Führungen werden vom Fremdenverkehrsverein Annaburg organisiert. Verschiedenes Annaburger Schloß Die Annaburger Schloßanlage aus dem 16. Jahrhundert gliedert sich in drei Komplexe - Vorderschloß, Hinterschloß und Gartenanlagen. Das Vorderschloß stellt eine dem Hinterschloß nördlich vorgelagerte Dreiflügelanlage mit drei Stockwerken dar, die als Wirtschafts- und Stallgebäude sowie als Wohngebäude für Knechte und Mägde diente. Das vierstöckige Hinterschloß ist eine Vierflügelanlage mit Innenhof und offener Loggia, Eckbastionen und Volutengiebeln. Das Gebäude ist von einem Wassergraben eingefaßt, über den ursprünglich eine Zugbrücke zum Haupttor führte. Bemerkenswert ist der große Bergfried von 1585 im Innenhof mit einer glatten, stufenlosen Wendelschnecke. Das Hinterschloß diente als Wohn- und Repräsentationsbau, unter anderem befanden sich hier die Kurfürstenkapelle, eine Bibliothek, eine Druckerei, die Hofküche und die Hofapotheke. Zu den Gartenanlagen gehörten Kräuter- und Schloßgarten, der Tiergarten westlich der Schloßanlage sowie ein Schloßteich, verbunden mit einem umfangreichen Grabensystem und Fischteichen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019

Das Auftreten von

Viele Menschen sind erstaunt, dass es überhaupt noch “Natur” in der Millionenmetropole Berlin gibt. Wenn sie dann noch hören, dass dazu seltene und gefährdete Arten wie Wanderfalke, Seeadler, Biber und Fischotter gehören, wird aus dem Staunen Ungläubigkeit. Und doch haben in den letzten Jahrzehnten Tierarten Berlin (wieder)besiedelt, deren Vorkommen man nicht unbedingt mit Großstädten in Verbindung bringt. Dies hat verschiedene Ursachen. Die bereits beschriebene reichhaltige Naturausstattung Berlins erlaubt selbst anspruchsvollen Tierarten die Ansiedlung. So befindet sich im Raum Müggelsee – Gosener Wiesen eine der nur noch wenigen Brutkolonien der Trauerseeschwalbe in Deutschland. Das Gebiet wurde als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen und unter Naturschutz gestellt; mit einem Artenhilfsprogramm wird das Überleben dieses in Deutschland vom Aussterben bedrohten Vogels gesichert. Ebenso kommt der Fischotter vermutlich schon immer in den naturnahen Gewässern des Stadtrandes vor. Viele der Rückkehrer profitieren vom Nahrungsangebot der Großstadt: Die große Straßentaubenpopulation ermöglicht dem ursprünglich sehr scheuen Habicht die flächendeckende Besiedlung des Stadtgebietes mit rund 80 Brutpaaren, selbst bis in innerstädtische Friedhöfe und Parks. Auch für den Wanderfalken sind die Straßentauben die Hauptnahrungsquelle. Möglich wurde dies aber nur, weil diese Vogelarten seit den 1970er Jahren nicht mehr intensiv verfolgt werden. So konnten sie ihre Scheu vor dem Menschen ablegen und den städtischen Lebensraum nutzen. Der gleiche Mechanismus wirkt auch bei Biber und Seeadler : Einstellung der intensiven Verfolgung und allmähliche Bestandsausdehnung in verwaiste Gebiete. So decken 3 Seeadlerpaare mit ihren Revieren die großen seenartigen Gewässer des Berliner Stadtrandes ab. Biber haben seit 20 Jahren zuerst von Hennigsdorf ausgehend die Berliner Oberhavel und den Tegeler See besiedelt, mittlerweile kommen sie auch von Südosten und Südwesten. Eine der Hauptaufgaben des Artenschutzes in den nächsten Jahren wird sein, ihnen die gefahrlose Querung der Innenstadt zu ermöglichen. Bei den Säugetieren sind 17 vorkommende Fledermausarten zu erwähnen. Höchst bedeutsam für diese Arten sind die großen Winterquartiere in der Zitadelle Spandau , dem Fort Hahneberg und den Wasserwerken Friedrichshagen und Tegel – alle wurden als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Bei den Amphibien verfügt Berlin über einige größere Populationen des stark gefährdeten Kamm-Molches und der vom Aussterben bedrohten Rotbauchunke , letztere nur noch am Nordostrand der Stadt. Bereits jetzt kann die Klimaerwärmung auch bei der Tierwelt erkannt werden: Feuerlibelle und Italienische Schönschrecke sind zwei südliche Arten, die sich innerhalb der letzten Jahre in der Stadt etabliert haben. Besonders deutlich kann man Licht und Schatten der Lebensraumqualität in der Stadt bei den Vogelarten erkennen: Zunehmenden Arten (neben den oben erwähnten z.B. auch Rothalstaucher, Sperber, Kranich, Mittelspecht, Schwarzkehlchen, Kolkrabe oder Grauammer) stehen auch etliche abnehmende gegenüber, deren Lebensräume mehr und mehr verschwinden. Die meisten von ihnen kann man drei Gruppen zuordnen: Arten der vegetationsarmen Standorte (Flussregenpfeifer, Haubenlerche, Brachpieper, Steinschmätzer), der Feuchtwiesen und offenen Feuchtgebiete (Kiebitz, Bekassine, Wiesenpieper, Schilfrohrsänger) und Arten, die landwirtschaftliche Flächen und großflächige Wiesen benötigen (Rotmilan, Schleiereule, Dohle, Saatkrähe). Die einzelnen Bestandsgrößen und weitere Angaben finden sich in den Roten Listen . Uhu erstmals in Berlin Zweite Beobachtung am 5. März 2010 am Märkischen Museum in Berlin-Mitte Weitere Informationen beim NABU Berlin

Buhnenbau Westdarß

Nordöstlich des bestehenden Buhnensystems Ahrenshoop-Darß im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft zwischen KKM F183.250 und KKM F183.500 treten nach Aufspülungen immer wieder sehr schnell lokal begrenzte Abrasionserscheinungen im Strand – und Dünenbereich auf. Dadurch ist im Ereignisfall ein Abtrag der Düne sowie eine erhöhte Beanspruchung des Seedeichs zu besorgen. Zur Reduzierung der Leewirkung der vorhandenen Buhnen ist der Neubau von vier Buhnen sowie die Erneuerung der Landteile der östlichen zwei bestehenden Buhnen (B66/67) und Verlängerung dieser bis zum Dünenfuß im Bereich von KKM F183.100 bis F183.650 vorgesehen. Das Vorhaben dient als Küstenschutzmaßnahme gemäß § 83 Abs. 1 LWaG M-V dem Schutz von im Zusammenhang bebauten Gebieten vor dem Küstenrückgang, um im Ereignisfall eine zusätzliche Belastung des Seedeichs und ggf. einen Durchbruch in den Bodden und damit verbundene Überflutungen der Gemeinden zu verhindern. Die anlagebedingten Umweltauswirkungen des Vorhabens sind sowohl im marinen als auch im terrestrischen Bereich ausschließlich kleinräumig durch Versiegelung und Überprägung von Biotopen durch die Buhnenpfähle und die Akkumulation von Sediment im Buhnenfeld gegeben. Eingriffe in Biotope wurden in der Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung bewertet und können kompensiert werden. Potenzielle Umweltauswirkungen auf die Arten bzw. Artengruppen Meeressäuger, Fischotter und Rastvögel erfolgen ausschließlich bauzeitlich v.a. durch visuelle Unruhe und Lärm. Das Eintreten erheblicher Beeinträchtigungen ist ausgeschlossen.

Rattengift schädigt Fische und reichert sich in der Umwelt an

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Bundesanstalt für Gewässerkunde und Bayerischem Landesamt für Umwelt Neue UBA-Studie zeigt: Rattenmanagement muss nachhaltiger werden Zahlreiche Fische aus deutschen Flüssen sind mit Rattengift belastet. Welche Folgen das für die Gesundheit der Fische hat, wurde in einer aufwendigen Laborstudie im Auftrag des Umweltbundesamtes erstmalig untersucht. Das Ergebnis: Bereits bei Konzentrationen, die in der Leber wildlebender Fische gemessen wurden, zeigen sich schwerwiegende Symptome wie Blutgerinnungsstörungen, Blutungen und Blutarmut. Eine Untersuchung von Fischottern zeigt zudem, dass sich diese Gifte in der Umwelt anreichern. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und können verhindern, dass Giftköder in Gewässer gelangen. Stadtratten sind ein weltweites Phänomen. Wie viele es sind, weiß niemand. Mancherorts nehmen Meldungen über Rattensichtungen zu, während sie in anderen Städten zurückgehen oder konstant niedrig sind. Klar ist, die Größe der Rattenpopulation wird von der verfügbaren Nahrung bestimmt. In der Stadt ernähren sich Ratten vor allem von Speiseresten im Müll, Kompostabfällen oder Tierfutter. Eine wachsende Stadtbevölkerung, Klimaerwärmung und Urbanisierung sorgen zusätzlich für rattenfreundliche Städte. Um die Gesundheit der Stadtbevölkerung zu schützen und Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden, setzen einige Kommunen auf Vorbeugung durch Aufklärung, Instandsetzung von Gebäuden und der Kanalisation sowie Maßnahmen wie rattensichere Müllbehälter. Viele Kommunen reagieren aber vor allem mit dem Einsatz von Rattengift, sogenannten Rodentiziden. Häufig eingesetzte Rodentizide sind fortpflanzungsschädigend, sehr schlecht abbaubar in der Umwelt und reichern sich in Lebewesen an. Nach geltendem EU-Recht können diese Schädlingsbekämpfungsmittel in Ausnahmefällen für begrenzte Dauer trotzdem erlaubt werden. In der Praxis werden mit Rattengift versetzte Fraßköder beispielsweise in der Kanalisation aber auch in der Nähe von Gewässern ausgebracht, wo die Tiere gehäuft anzutreffen sind. Bei Kontakt mit Wasser lösen sich die Giftköder auf und die darin enthaltenen Wirkstoffe gelangen in den Wasserkreislauf. Obwohl in den Ködern nur geringe Mengen dieser sehr giftigen Wirkstoffe enthalten sind, findet man sie weiträumig in einer Vielzahl von Wildtieren, etwa in Rotkehlchen, Spitzmäusen, Rotmilanen und Füchsen. Rückstände dieser Wirkstoffe wurden aber auch in wildlebenden Fischen beispielsweise aus der Donau, dem Rhein, der Mosel und der Elbe entdeckt. In einem Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU Bayern) im Auftrag des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) wurden die Auswirkungen dieser Rattengift-Rückstände auf die Fischgesundheit unter kontrollierten Bedingungen im Labor untersucht. Wie bei Ratten und Mäusen führt das Rattengift auch bei Fischen zeitverzögert zu einer Hemmung der Blutgerinnung, Blutanämie, inneren und äußeren Blutungen und schließlich zum Tod. Dies zeigten experimentelle Langzeitversuche mit Regenbogenforellen, denen der Wirkstoff Brodifacoum verabreicht wurde. Der in vielen gängigen Rattengiften enthaltene Biozid-Wirkstoff reichert sich in der Leber an. In wildlebenden Fischen wurden Brodifacoum-Konzentrationen nachgewiesen, die im Laborversuch zu einer messbaren Blutgerinnungshemmung, Einblutungen und bei einzelnen Fischen sogar zum Tod führten. Die Forschenden untersuchten zudem Leberproben von Fischottern, die dem Straßenverkehr zum Opfer fielen. Auch darin wurden die zur Rattenbekämpfung eingesetzten Antikoagulanzien gefunden, teils in Konzentrationen, die deutlich höher waren, als die in untersuchten wildlebenden Fischen. Die in Deutschland streng geschützten Fischotter stehen am Ende der Nahrungskette in Gewässern und ernähren sich überwiegend von Fisch. Die nachgewiesenen Wirkstoffkonzentrationen zeigen, dass es tatsächlich zu einer Anreicherung entlang der Nahrungskette kommt. Eine Aufnahme der Wirkstoffe über ihre Nahrung liegt daher nahe. Auch in Leberproben von Kormoranen und Gänsesägern, zwei fischfressenden Wasservögeln, konnten die Forschenden Rodentizide nachweisen, was den Rückschluss untermauert, dass die gefundenen Wirkstoffe letztlich von einer Belastung der Gewässer herrühren. Derzeit findet EU-weit die Bewertung von Anträgen auf Verlängerung von Zulassungen für Rodentizide statt. Dabei erfolgt eine umfassende Neubewertung der bestehenden Zulassungen unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer Leitfäden. Die für die Zulassung von Biozidprodukten zuständigen Behörden haben striktere Maßnahmen zum Gewässerschutz angekündigt. Wasserdichte Köderschutzstationen sind verfügbar und werden von vielen Kommunen bereits eingesetzt. Sie verhindern den Kontakt von Giftködern mit Wasser, auch bei ⁠ Starkregen ⁠ und einer Vollflutung der Kanalisation. Ab dem Jahr 2026 soll ihr Einsatz in der Kanalisation und in Uferbereichen verpflichtend sein. Angesichts der sehr bedenklichen Eigenschaften der Rodentizide, ihrer weiträumigen Verbreitung in der Umwelt und ihren Auswirkungen auf die Tierwelt muss das kommunale Rattenmanagement insgesamt nachhaltiger und ganzheitlicher werden. Die chemische Bekämpfung von Ratten, die sich schnell fortpflanzen können, stellt nach Auffassung der aktuellen Forschung ohnehin keine nachhaltige Maßnahme zur dauerhaften Reduktion einer Rattenpopulation in der Stadt dar. Langfristig effektiver ist es, den Tieren die Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten zu entziehen. Und gerade wenn es darum geht, einen Befall mit Ratten und Mäusen zu vermeiden, kann die breite Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle spielen. Stadtbevölkerung und -verwaltung müssen gemeinsam sicherstellen, dass Lebensmittelreste in rattensicheren Mülleimern entsorgt und wilde Müllablagerungen beseitigt werden, Wildtierfütterungen möglichst unterbleiben, Zugänge zu Gebäuden für die Nagetiere verschlossen werden und Speisereste in der Biotonne entsorgt werden und nicht in der Toilette oder auf dem Komposthaufen landen. Durch ein koordiniertes Vorgehen der Stadtverwaltung und ein bewusstes Verhalten der Stadtbevölkerung im Umgang mit Müll können alle dazu beitragen, das Rattenvorkommen einzudämmen und den Einsatz von umweltschädlichem Rattengift auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Die Forschungsergebnisse wurden in mehreren wissenschaftlichen Fachartikeln veröffentlicht und liegen nun in deutscher Sprache in zusammengefasster Form als Abschlussbericht vor.

Erforschung der Auswirkungen von antikoagulanten Rodentiziden auf die aquatische Umwelt

Zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen werden antikoagulante Rodentizide eingesetzt. Diese können bei der Anwendung in der Kanalisation oder an Uferbereichen in Gewässer gelangen. Rückstände dieser Wirkstoffe wurden bereits vielfach in der Leber von Fischen nachgewiesen, wo sie sich anreichern. In der vorliegenden Studie wurden erstmals die Auswirkungen von Antikoagulanzien auf die Fischgesundheit im Zusammenhang mit ihrer Leberkonzentration untersucht. Störungen der Blutgerinnung in Fischen traten bereits bei umweltrelevanten Leberkonzentrationen des Wirkstoffs Brodifacoum auf. Zudem fanden die Forschenden bei der Analyse weiterer Leberproben antikoagulante Rodentizide auch in Fischottern, Kormoranen und Gänsesägern, was eine Anreicherung dieser Biozidwirkstoffe über die aquatische Nahrungskette nahelegt. Die Ergebnisse verdeutlichen die Notwendigkeit für wirksame Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt vor antikoagulanten Rodentiziden. Veröffentlicht in Texte | 66/2025.

Deutschland wieder Otterland - Die bundesweite Vernetzung von Gewässerlandschaften für den Fischotter, Otterland Hessen

1 2 3 4 526 27 28