Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=114462) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `dd.MM.yyyy HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.
Zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials (GÖP) im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie soll die Berkel im Bereich der Kläranlage Billerbeck ökologisch umgestaltet werden, um eine Frachtreduzierung von Pges und NH4-N zu erreichen. Im nördlichen Planungsbereich soll das Gewässerprofil auf der neuen Lauflänge von rund 750 m mit Böschungsabflachungen und Sekundärauen aufgeweitet werden. Außerdem soll Totholz in Form von Stubben und Stämmen eingebaut werden. Die neu angelegten Sekundärauen werden zum Teil mit Rohrglanzgras bepflanzt. Vorwiegend am südlichen Ufer soll die Böschungs- und Sohlsicherung entfernt und im Bereich der geplanten Prallufer durch schlafende Sicherungen aus Weidensetzstangen ersetzt werden. Südlich der Kläranlage soll das Gewässer zudem neu trassiert werden. Am südlichen Ufer sollen hier abschnittsweise Gehölze der Hartholzaue gepflanzt werden. Die nicht beschatteten Bereiche der Sekundäraue sollen mit Rohrglanzgras bepflanzt werden. Auf einer Länge von rund 90 m soll der vorhandene Verlauf mit einer übererdeten Steinschüttung vom neuen Verlauf abgetrennt werden. Zwischen Sekundäraue und den angrenzenden Ackerflächen ist ein Uferrandstreifen von mind. 5 m Breite geplant. Im südlichen Planungsbereich sollen die beidseitig stehenden jungen Erlen entfernt werden, um die eigendynamische Entwicklung des Gewässers zu ermöglichen. Auch in diesem Abschnitt soll das Gewässerprofil durch die Anlage einer Sekundäraue deutlich aufgeweitet werden. Zudem soll die Sohle im Oberlauf des Planungsgebiets durch die Auftragung von Kies um 30 cm erhöht werden, um eine Geländestufe auszugleichen. Durch die Laufverlängerung von 720 m auf 860 m kann eine weitere im Planungsgebiet liegende Geländestufe ausgeglichen werden. Für die Anbindung an den Unterlauf soll eine Sohlgleite mit einer Neigung von 1:100 gebaut werden. Die entstehenden Flächen durch die Verfüllung des Altverlaufs sollen als Mähwiese, Röhricht oder Standweide genutzt werden. Im Zuge der Baumaßnahmen soll außerdem ein altes Brückenwiderlager sowie eine abgängige Brücke abgebrochen werden.
Die Stromerzeugung aus regenerativer Wasserkraft trägt dazu bei, dass Deutschland die Klimaschutzziele erreichen kann. Wie mit jeder Form der Energieerzeugung gehen auch mit der Wasserkraftnutzung negative Umwelteinwirkungen einher. Welche Maßnahmen für die Verringerung von Fischschäden an Wasserkraftanlagen zu ergreifen sind und wie sich diese umsetzen lassen, wird intensiv im Forum Fischschutz und Fischabstieg diskutiert. Über 140 verschiedene Institutionen und weit über 300 Personen bringen sich mit großen Engagement in diese Diskussion ein. Die Ergebnisse sind für alle Akteure, die sich mit dem Problem einer gewässerverträglichen Wasserkraftnutzung auseinandersetzen relevant. Veröffentlicht in Texte | 95/2019.
Das Thema Fischschutz und Fischabstieg wird unter fachlichen und umweltpolitischen Gesichtspunkten intensiv bis kontrovers diskutiert. Dieser Diskussion hat sich das Forum Fischschutz und Fischabstieg seit dem Jahr 2012 gewidmet. Das Forum ermöglichte einen offenen Austausch zu den verschiedenen Aspekten des Themas. Es wurde ein gemeinsames, bundesweit einheitliches Verständnis entwickelt, welche Anforderungen und Lösungen nach dem derzeitigen Stand des Wissens und der Technik dem Fischschutz und Fischabstieg zu Grunde zu legen sind. Der vorliegende Fachbericht fasst zentrale Inhalte zusammen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf markanten gemeinsamen Auffassungen und Lösungsvorschlägen des Forums. Veröffentlicht in Texte | 113/2023.
Das Thema Fischschutz und Fischabstieg wird unter fachlichen und umweltpolitischen Gesichtspunkten zwischen und innerhalb der einzelnen Fachdisziplinen und Zuständigkeiten intensiv bis kontrovers diskutiert. Dies war für das Umweltbundesamt Veranlassung, unterstützt von Ecologic Institut, ein „Forum Fischschutz und Fischabstieg“ einzurichten. Im Forum engagieren sich seit 2012 über 200 Personen Interessen übergreifend aus allen relevanten Sektoren. Im Ergebnis des intensiv geführten und weiter zu führenden Diskussionsprozesses konnte zu zahlreichen Punkten ein gemeinsames Verständnis darüber erarbeitet werden, welche Anforderungen und Lösungen nach dem derzeitigen Stand des Wissens und der Technik dem Fischschutz und Fischabstieg und dem Erhalt und der Etablierung von Fischpopulationen zu Grunde gelegt werden können. Es wird ebenso deutlich, welche unterschiedlichen Wertvorstellungen Ausdruck in Positionen finden. Das vorliegende Synthesepapier ist Ausdruck der geführten Diskussion in den Workshops des Forums. Veröffentlicht in Texte | 97/2015.
Im Zusammenhang mit einer Genehmigung für ein Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg forderte die Europäische Kommission am 16. Oktober 2014 Deutschland auf, die Habitatrichtlinie korrekt anzuwenden. Das fragliche Vorhaben könnte negative Auswirkungen auf mehrere Fischarten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge haben, die das Kraftwerk beim Aufstieg von der Nordsee elbaufwärts zu rund 30 FFH-Gebieten oberhalb Hamburgs passieren. Bei der Entnahme von Kühlwasser für das Kraftwerk werden Fische verletzt oder getötet. Bei der Erteilung der Genehmigung haben die deutschen Behörden keine den Anforderungen der Richtlinie entsprechende Bewertung vorgenommen. Sie haben es insbesondere versäumt, alternative, für die Fische unschädliche Kühlmethoden zu prüfen. Das Vorhaben wurde mit der Auflage genehmigt, eine zusätzliche Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht anzulegen, 30 km vom Hamburger Kraftwerk entfernt. Die Aufstiegsanlage verhindert jedoch nicht, dass die geschützten Fische an der Wasserentnahmestelle in Hamburg getötet werden. Die Kommission fordert zwar keinen Betriebsstopp des Kraftwerks, ist jedoch der Auffassung, dass sämtliche Naturschutzvorschriften eingehalten werden müssen. Deshalb wird eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Kommt Deutschland der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Für das Erreichen der Ziele der EG- Wasserrahmenrichtlinie sind an Wasserkraftanlagen Maßnahmen für den Fischschutz- und Fischabstieg nötig. In dem Vorhaben wurde die Effizienz der Fischschutz- und Fischabstiegsmaßnahmen an einem komplexen Wasserkraftstandort evaluiert. Die für Fischbiologen, Planer, Wasserbehörden und Wasserkraftbetreiber relevanten Ergebnisse, dass ein wirkungsvoller Schutz der flussabwärts wandernden Fische nur durch ein kontinuierlich betriebenes und aufeinander abgestimmtes Fischschutzsystem möglich ist. Ferner hat sich die „Arbeitshilfe zur standörtlichen Evaluierung des Fischschutzes und Fischabstieges“ des Forums Fischschutz als praxistauglich erwiesen. Veröffentlicht in Texte | 81/2021.
Origin | Count |
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