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Querbauwerke und Fischaufstiegsanlagen

Die Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit in Fließgewässern gehört zum Gesamtpaket "Verbesserung der hydromorphologischen Gewässersituation" und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat eine bayernweite Datenerhebung durchgeführt. Der bereitgestellte Datensatz umfasst alle Querbauwerke und Fischaufstiegsanlagen, die sich in dem Gewässernetz befinden, das für die EG-WRRL zu betrachten ist.

Ökologische Durchgängigkeit, Bedeutung zusätzlicher Fischaufstiegsanlagen an breiten Bundeswasserstraßen

An breiten Fließgewässern besteht die Frage, ob eine Fischaufstiegsanlage an einer Uferseite nicht ausreicht, um den Fischaufstieg zu gewährleisten. In dem vorliegenden Projekt soll daher geklärt werden, inwieweit eine zweite Fischaufstiegsanlagen (FAA) den Fischaufstieg verbessern kann. Dabei ist vorgesehen, an Standorten mit einer neuen FAA und einer bestehenden alte FAA den Fischaufstieg durch beide Anlagen zu untersuchen. Zudem liefern Untersuchungen der räumlichen Verteilung und Bewegungsmuster von Fischen an den Staustufen Erkenntnisse über die Notwendigkeit von mehreren FAA.

Strömungsmuster im Unterwasser von Wasserkraftanlagen - Untersuchungen am Turbinenversuchsstand zur Verbesserung der Auffindbarkeit von Fischaufstiegsanlagen

Fischaufstiegsanlagen können nur dann richtig funktionieren, wenn die Tiere den Einstieg schnell und leicht finden. Dieser befindet sich in der Regel direkt am Wanderhindernis, möglichst nah an der Hauptströmung. An Bundeswasserstraßen ist sein Standort häufig neben der Wasserkraftanlage, auf Höhe des Saugschlauchendes (Bild 1). So sollen Sackgassen für aufwärts wandernde Fische vermieden werden. Die sogenannte Leitströmung soll dem Fisch dabei den Weg zum Einstieg weisen; sie wird meist durch Zugabe eines zusätzlichen Abflusses im unteren Bereich der Fischaufstiegsanlage erzeugt. Da durch die räumliche Nähe Wechselwirkungen zwischen der Hydraulik von Kraftwerksabströmung und Leitströmung unvermeidlich sind, ist es für die Dimensionierung des Einstiegs der Fischaufstiegsanlage wichtig, die Charakteristik der Strömung im Unterwasser der Wasserkraftanlage zu kennen. Vor diesem Hintergrund entstand das BAW-Forschungsprojekt 'Strömungsuntersuchungen an Niederdruckwasserkraftanlagen'. Dessen Ziel ist es, Aufschlüsse über Strömungsmuster im Unterwasser von Wasserkraftanlagen zu erhalten - abhängig von verschiedenen Turbinenparametern und hydraulischen Randbedingungen. Die Erkenntnisse sollen zum einen helfen, die Dimensionierung des Einstiegsbereichs von Fischaufstiegsanlagen hinsichtlich geometrischer Gestalt und Leitströmung zu verbessern. Zum anderen sollen die Messdaten zur Weiterentwicklung numerischer Modelle genutzt werden. Das Projekt gliedert sich in eine Vorstudie, Messungen am Turbinenversuchsstand des Dieter-Thoma-Labors an der TU München, numerische Modellierungen sowie Naturmessungen.

Ökologische Durchgängigkeit, Standardisierung der Bewertung der Funktionsfähigkeit von Fischaufstiegsanlagen

Für eine Erfolgskontrolle nach dem Neubau von Fischaufstiegsanlagen und zur Klärung des Bedarfs der Verbesserung der Durchgängigkeit an bestehenden Anlagen. Dafür wird aus aktuellen Methoden der Funktionskontrolle ein Konzept entwickelt, welches für die Bundeswasserstraßen geeignet erscheint. Die Methoden werden in Naturmessungen optimiert und das Gesamtkonzept der Funktionskontrolle wird an Pilotstandorten geprüft und weiter verbessert. Am Ende soll eine Handlungsempfehlung für die Durchführung und Auswertung von Funktionskontrollen der Fischaufstiegsanlagen erstellt werden.

Errichtung einer Fischaufstiegsanlage an der Kleinwasserkraftanlage T 38 an der Teinach, Gemarkung Sommenhardt

Herstellung der Durchgängigkeit an der Teinach an der Wehranlage der WKA T 38 Ritter. Die ökologische Durchgängigkeit wird durch ein Raugerinne mit Beckenstruktur hergestellt, um die Wanderung der Fische zu ermöglichen und ein durchgängiges Bauwerk für das Makrozoobenthos herzustellen.

Plangenehmigung für ökologischen Gewässerausbau des Inninger Bachs zwischen Münchner Straße und St2070 – Am Anger, Gemeinde Inning a. Ammersee

Die Gemeinde Inning a. Ammersee hat beim Landratsamt Starnberg die Plangenehmigung für einen Gewässerausbau des Inninger Bachs zwischen Münchner Straße und St2070 – Am Anger im Gemeindegebiet Inning a. Ammersee beantragt (gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Im Bereich der Maßnahme, soll der Inninger Bach durchgängig und mäandrierend gestaltet werden. Stellenweise wird das Ufer verbreitert und abgeflacht. Insgesamt wird durch die neue Linienführung der Fließweg in dem geplanten Bereich um 4% verlängert, was dazu führt, dass die Fließgeschwindigkeit sich verlangsamt und Erosionsprozesse eingedämmt werden. In zwei Abschnitten wird das Bachbett verbreitert. In der nördlichen Verbreiterung bei Fkm. 2,00 wird eine Kiesinsel angelegt. Des Weiteren wird ein Niedrigwassergerinne erstellt. Im Bereich der Gärtnerei, kann durch die Laufverschwenkung der Inninger Bach von der Ufermauer abgerückt werden. Vor die Ufermauer werden Wasserbausteine gesetzt. Im Bereichen mit mehr Flächenverfügbarkeit werden die Ufer ingenieurbiologisch gesichert. Die vorhandenen Ufersicherungen bleiben als schlafende Sicherungen erhalten. In dem Inninger Bach befinden sich mehrere Sohlschwellen und zwei Abstürze die das Bachbett stabilisieren. Diese Schwellen und Abstürze werden im Zuge der Renaturierung durchgängig gestaltet. Der Absturz bei Fkm 2,1 wird als 8 m lange Sohlgleite mit einem Wanderkorridor erstellt. Der Absturz bei Fkm 2,4 wird als 26,00 m langes Raugerinne mit Beckenpassstruktur erstellt.

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Errichtung und Betrieb Wasserkraftanlage an der Trettach, Ortsteil Dietersberg, Markt Oberstdorf

Zur Wasserkraftnutzung wird das Wasser an einem bestehenden Querbauwerk in der Trettach aufgestaut und über ein Fassungsbauwerk mit Kiesschleuse zum ca. 0,620km stromabwärts gelegenen Laufwasserkraftwerk abgeleitet. Die Rückleitung des Wassers in die Trettach erfolgt direkt unterhalb der Kraftwerkes. Zudem wird die ökologische Durchgängigkeit durch eine Fischaufstiegsanlage (Vertical-Slot-Pass) und eines Fischabstiegs sichergestellt. Antragsteller: Thomas Rietzler, Dietersberg 7, 87561 Oberstdorf

Querbauwerke - Wehr

Die Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit in Fließgewässern gehört zum Gesamtpaket "Verbesserung der hydromorphologischen Gewässersituation" und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat eine bayernweite Datenerhebung durchgeführt. Der bereitgestellte Datensatz umfasst alle Querbauwerke und Fischaufstiegsanlagen, die sich in dem Gewässernetz befinden, das für die EG-WRRL zu betrachten ist.

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