API src

Found 699 results.

Related terms

Zeitlich-räumliche Relevanz des Fischabstiegs über Wehre und Schädigungspotenzial verschiedener Wehrtypen

Veranlassung Um die Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes zu erreichen, sind neben dem Fischauf- auch der Fischabstieg zu gewährleisten. Im Rahmen von Ersatz- oder Instandsetzungsmaßnahmen von Wehranlagen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist daher auch der Fischabstieg zu beachten. Verschiedene Maßnahmen sind denkbar, um den Fischabstieg schadlos zu gestalten, wie Bypässe, Wehrumgestaltung oder gezielte Wehrsteuerung. Das Schädigungspotenzial verschiedener Wehrtypen unter verschiedenen hydraulischen Szenarien muss dafür bekannt sein. Hier spielen Faktoren wie die Überfallhöhe, Aufreißer am Wehr, Tosbeckengestaltung und Wasserpolster beim Aufprall eine Rolle. Während für einige Faktoren bereits gute Literaturgrundlagen vorhanden sind, um Fachempfehlungen auszusprechen (z.B. Fische folgen i.d.R. der Hauptströmung), müssen andere noch gezielt untersucht werden (notwendige Überfallhöhen an der Wehrkante, ausreichende Dicke des Wasserpolsters im Unterwasser). Ziele - Schädigungspotenziale verschiedener Wehrtypen ermitteln und parametrisieren - Auswirkung der Überfallhöhe auf den Fischabstieg ermitteln - Beratungstool für WSV weiterentwickeln, um Relevanz Fischabstieg für konkrete Wehrplanungen zu ermitteln - Maßnahmen erarbeiten, um Fischschädigungen beim Abstieg zu minimieren (betrieblich und baulich) und für die Fachberatung verfügbar machen (z.B. als Beitrag zum Handbuch 'Ökologische Durchgängigkeit' der WSV) Fische wandern im Laufe ihres Lebenszyklus im Fluss sowohl aufwärts als auch abwärts. Beim Abstieg müssen sie an Stauanlagen regelmäßig auch Wehre überwinden. Der Fischabstieg über Wehre wird in der Regel als unproblematisch angesehen. Tatsächlich besitzen aber auch manche Wehranlagen und Wehrtypen - je nach Konstellation - das Potenzial, Fische beim Abstieg zu schädigen oder zu töten. Welche Anforderungen sind an einen schadlosen und verzögerungsfreien Fischabstieg über Wehranlagen zu stellen? Welche Faktoren bilden das größte Risiko? Abwandernde Fische überwinden in Bundeswasserstraßen zahlreiche Wehre. Dabei gibt es Risiken, sich zu verletzen oder gar zu sterben. Wir untersuchen, unter welchen Bedingungen die Fische schadlos und ohne Verzögerung Wehre passieren.

Geohydraulische und Geotechnische Optimierung von Fischaufstiegsanlagen

Das Ziel des FuE-Vorhabens ist die Erarbeitung von Leitlinien für geohydraulische und geotechnische Optimierung von Fischaufstiegsanlagen. Dafür werden abgeschlossene und laufende Ausbauvorhaben von FAA ausgewertet und zum Beispiel die Notwendigkeit einer Betonsohle untersucht. Aufgabenstellung und Ziel Die ökologische Durchgängigkeit ist bei den staugeregelten Flüssen der Bundeswasserstraßen durch ca. 250 Staustufen mit Stauhöhen bis ca. 10 m unterbrochen. Diese stellen für wandernde Fische und das Makrozoobenthos unüberwindbare Hindernisse dar. Um die Passierbarkeit flussaufwärts zu gewährleisten, ist an vielen Staustufen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen (FAA) vorgesehen. Fischaufstiegsanlagen können entweder als Raugerinne oder in Form von aufeinanderfolgenden Becken konstruiert werden. Seitens der BAW empfohlene Bautypen sind fischpassierbare Raugerinne sowie Schlitzpässe, die zu den beckenartigen FAA zählen. Bei Schlitzpässen wird der insgesamt zu überwindende Höhenunterschied durch einen vertikal durchgehenden Schlitz in den Trennwänden der einzelnen Becken in kleine Wasserspiegeldifferenzen eingeteilt, die der Fisch überwinden kann (DWA-M 509 2014). Die Becken von Schlitzpässen werden i. d. R. in Massivbauweise als Trog mit geschlossener Betonsohle sowie Betonwänden erstellt. Schlitzpässe können, im Gegensatz zu fischpassierbaren Raugerinnen, bei Bedarf zumindest abschnittsweise als platzsparendes Kompaktbauwerk mit Wendelungen hergestellt werden (DWA-M 509 2014). Deshalb werden, insbesondere bei einem nachträglichen Einbau an bestehenden Querbauwerken, bei beengten Platzverhältnissen und bei großen Höhenunterschieden häufig Schlitzpässe geplant. Erforderliche Maßnahmen zur Erbringung von Tragfähigkeits-, Gebrauchstauglichkeits- und Dauerhaftigkeitsnachweisen der FAA als Schlitzpass in Massivbauweise nach DIN 19702:2013-02, eine gegebenenfalls notwendige Auftriebssicherung der Baugruben- und Beckensohlen sowie die daraus resultierende Menge an zu verbauendem Stahlbeton führen zu einem hohen Aufwand und hohen Kosten für die Errichtung der Anlagen. Deshalb sollen Material- und Ausführungsalternativen bei den Beckenwänden und Trennwänden sowie der Gestaltung der Beckensohlen untersucht werden, durch die eine Aufwands- und Kosteneinsparung ermöglicht werden kann. Der Schwerpunkt soll auf der Verwendung einer offenen Sohle in der FAA anstelle einer Trogbauweise mit Betonsohle liegen. Das Ziel der Untersuchung ist die Ableitung von maßgebenden Rahmenbedingungen, die für die Umsetzung der alternativen Bauweisen wichtig sind. Dabei soll herausgearbeitet werden, unter welchen hydraulischen, geohydraulischen, geotechnischen und bautechnischen Randbedingungen sich Bauweisen mit offener Sohle als geeignet erweisen und welche Vor- bzw. Nachteile sich aus den Bauweisen ergeben. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Die Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Fließgewässern zählt zu den bedeutenden Umweltzielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Zur Umsetzung der Vorgaben der EU-WRRL ist zur Herstellung der flussaufwärts gerichteten Durchgängigkeit die Erstellung von Fischaufstiegsanlagen an den Staustufen der staugeregelten Flüsse der Bundeswasserstraßen vorgesehen. Das Vorhaben ist darauf ausgelegt, Möglichkeiten zur Reduzierung des Bau- und ggf. Unterhaltungsaufwandes der als Schlitzpässe erstellten FAA zu untersuchen und wenn möglich die wirtschaftliche Bauweise und Ökologie der FAA zu steigern.

Ökologische Durchgängigkeit, Standardisierung der Bewertung der Funktionsfähigkeit von Fischaufstiegsanlagen

Für eine Erfolgskontrolle nach dem Neubau von Fischaufstiegsanlagen und zur Klärung des Bedarfs der Verbesserung der Durchgängigkeit an bestehenden Anlagen. Dafür wird aus aktuellen Methoden der Funktionskontrolle ein Konzept entwickelt, welches für die Bundeswasserstraßen geeignet erscheint. Die Methoden werden in Naturmessungen optimiert und das Gesamtkonzept der Funktionskontrolle wird an Pilotstandorten geprüft und weiter verbessert. Am Ende soll eine Handlungsempfehlung für die Durchführung und Auswertung von Funktionskontrollen der Fischaufstiegsanlagen erstellt werden.

Funktionskontrolle der Fischaufstiegshilfe am Schwarzen Wehr in der Plaue bei Cammer

Funktionsüberprüfung mittels Kontrollreuse (24x24h), - Fischbestandserfassung ober- und unterhalb der Wehranlage und Literaturstudie, - Fischaufstiegshilfen wurde als bedingt funktionstüchtig und potenziell selektiv wütend bewertet (8 Fischarten, 121 Individuen, Größenklasse 5 40cm), - Erarbeitung von Vorschlägen zur Funktionsverbesserung: und andere Konstruktion der Querwände, Sohlgestaltung.

Ersatzneubau der Schlossparkbrücke III

Ausführungsphase Die „Schlossparkbrücke III“ befindet sich im Schlosspark Schönhausen, Ortsteil Niederschönhausen, Bezirk Pankow und überführt einen Weg der Grünanlage über die Panke. Der Schlosspark Schönhausen ist als öffentlich gewidmete Grünanlage und als Gartendenkmal ausgewiesen. Oberstrom befindet sich eine Sohlgleite, die im Jahr 2012/2013 als Ersatz für einen Sohlabsturz errichtet wurde. Der heute vorhandene Überbau stammt aus dem Jahr 1972. Damals wurde der Überbau erneuert; die vorhandenen Widerlager, die gleichzeitig als Uferbefestigungen dienen, wurden weiterverwendet. Die Widerlager sind vermutlich im Jahr 1930 entstanden. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Aufgrund des Bauwerkszustandes ist ein Ersatzneubau vorgesehen, das heißt, dass das Bestandsbauwerk abgebrochen bzw. rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt wird. In diesem Zuge werden im Bereich der Brücke die Panke und die Uferbefestigungen umgebaut. Die mit den Schutzrohren überführten Leitungen wurden im Vorfeld des Ersatzneubaus von den Leitungsträgern umverlegt. Die Gründung des Ersatzneubaus erfolgt mittels Widerlagerwänden und jeweils zwei rechtwinklig zu den Widerlagerwänden angeordneten Flügelwänden. Die Widerlagerwände und -flügel bestehen aus Spundwänden, welche oberhalb durch eine Kopfbalken abgeschlossen und als Auflager für den Überbau dienen. Der Überbau wird als einfeldrige Stahlbetonplatte mit Betongelenken ausgebildet. Die Stahlbetonplatte erhält als oberen Abschluss eine Abdichtung und einen Belag. Den seitlichen Abschluss der Stahlbetonplatte bildet ein Füllstabgeländer. Aus Hochwasserschutzgründen wird der Überbau des Ersatzneubaus um ca. 50 cm angehoben. Die lichte Weite des Ersatzneubaus wird an die oberstrom und unterstrom vorhandenen Gewässerbreiten in der freien Fließstrecke angepasst. Die Uferbefestigungen im Bereich der Brücke werden ebenfalls umgebaut. Unterhalb der Brücke dienen die Widerlager, welche aus Spundwänden gebildet werden, gleichzeitig als Uferbefestigungen. Die Uferbefestigungen im Bereich von ca. 5 m östlich und ca. 5 m westlich der Brücke werden ebenfalls mittels Spundwänden ausgeführt und an die Widerlager angeschlossen. Darüber hinaus werden in diesem Bereich die Uferbefestigungen mit vorgehängten Gabionen (Drahtgitterkörbe mit Natursteinfüllungen) ausgestattet und somit an die oberstrom vorhandenen Gabionen gestalterisch angepasst. Darüber hinaus erfolgt im Bereich der Brücke auch ein Umbau der Gewässersohle. Der Umbau findet unterhalb der Brücke sowie auf der Ostseite der Brücke (oberstrom) bis zum 1. Riegel der Sohlgleite und auf der Westseite der Brücke (unterstrom) bis ca. 5 m hinter der Brücke statt. Der Umbau erstreckt sich über eine Höhe von 1,50 m. Die Gewässersohle erhält einen Aufbau bestehend aus einem Geotextil als Trenn- und Filterlage zum anstehenden Boden, 90 cm Steinschüttung und 60 cm Kiessand (von unten nach oben). Voraussichtliche Bauzeit: Mai 2026 bis Mai 2027 Die Maßnahme befindet sich zurzeit in der Ausschreibungsphase. Während des Rückbaus / Abbruchs des Bestandsbauwerkes und der Errichtung des Ersatzneubaus ist die Wegeverbindung über die Panke gesperrt. Für die Dauer der Bauzeit sind alternative Wegeverbindungen innerhalb des Schlossparks bzw. angrenzend an den Schlosspark zu nutzen. Es wird eine Ausschilderung dafür im Schlosspark geben.

Querbauwerke - Wehr

Die Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit in Fließgewässern gehört zum Gesamtpaket "Verbesserung der hydromorphologischen Gewässersituation" und leistet einen Beitrag zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat eine bayernweite Datenerhebung durchgeführt. Der bereitgestellte Datensatz umfasst alle Querbauwerke und Fischaufstiegsanlagen, die sich in dem Gewässernetz befinden, das für die EG-WRRL zu betrachten ist.

Deich- und Gewässerschau im Flussbereich Sangerhausen Kombinierte Deich- und Gewässerschauen - Landkreis Mansfeld-Südharz Deichschauen - Burgenlandkreis Deichschauen - Landkreis Mansfeld-Südharz Deichschauen - Salzlandkreis Gewässerschauen - Landkreis Mansfeld-Südharz

Die Termine sind geordnet nach Kombinierten Deich- und Gewässerschauen reinen Deichschauen sowie reinen Gewässerschauen Die Tabellen sind landkreisweise erstellt. Ergänzende Informationen erhalten Sie im PDF zum Download: Deich- und Gewässerschau 2026 im Flussbereich Sangerhausen Termine der kombinierten Deich- und Gewässerschauen im Landkreis Mansfeld-Südharz Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 12.3. 9 Uhr Helme 1 Talsperre Kelbra bis Brücke Bennungen - Deich Kelbra , rechts - Deich Thürungen, links - Deich Roßla, links 9 Uhr ehemalige Brücke Deutsche Reichsbahn unterhalb Auslauf Talsperre 10:30 Uhr Wehr Roßla links 11:30 Uhr Gemarkungsgrenze Roßla-Bennungen rechts 17.3. 9 Uhr Helme 2 Brücke Bennungen bis Brücke Martinsrieth - Deich Hohlstedt , links - Deich Jahrfeld, rechts - Deich Wallhausen, links - Deich Brücken, rechts - Deich Martinsrieth, rechts 9 Uhr Brücke Bennungen 10:15 Uhr Hohlstedt 10:45 Uhr Brücke Schachtstraße 11:15 Uhr Brücke Brücken/Wallhausen 19.3. 9 Uhr Helme 3 Brücke Martinsrieth bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Thüringen Deich Martinsrieth, rechts; Deich Oberröblingen, rechts; Deich Niederröblingen, rechts; Deich Katharinenrieth, rechts; 9 Uhr Brücke Martinsrieth 11 Uhr Brücke Oberröblingen 12:30 Uhr Brücke Katharinenrieth 12.3. 9 Uhr Wipper 4 von km 43,9 Wehr Leimbach bis km 34,7 Ortslage Wiederstedt (Brücke Gipshütte); dabei sind: - Deich Leimbach bis Großörner links 1300 m / rechts 1000 m - Deich Großörner bis Altdorf links 400 m 9 Uhr Parkplatz am Sportplatz Großörner Termine der Deichschauen im Burgenlandkreis Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 26.3. 9 Uhr Unstrut 1 Deich Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Ende Deichunterhalb Ortslage Memleben (Alte Eiche) Schleuse Wendelstein 7.4. 9 Uhr Unstrutflutkanal/ Röstbach Deich Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Mündung in die Unstrut Flutkanalbrücke Memleben Termine der Deichschauen im Landkreis Mansfeld-Südharz Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 31.3. 9 Uhr Weida 3 Deich Röblingen I, rechts; Deich Röblingen II, links Parkplatz der Gemeindeverwaltung Röblingen am See Termine der Deichschauen im Salzlandkreis Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 17.3. 9 Uhr Wipper 5 - Deich in der Ortslage Freckleben links 700 m - Deich Ortslage Drohndorf  700 m rechts neu - Deich oberhalb Ortslage Mehringen bis Walkmühle (Rote Welle) links 1400 m / rechts 1700 m - Deich Einmündung Rote Welle bis Salzkoth Aschersleben, links 1400 m (dieser Deich nur bei alleiniger Deichschau; bei gleichzeitiger Gewässerschau, dann als Anfang von Wipper 6) Deichanfang oberhalb Ortslage Freckleben 19.3. 9 Uhr Wipper 6 - Deich Wehr Groß Schierstedt bis oberhalb Wehr Klein Schierstedt, rechts  2000 m / links 400 m - Deich Groß Schierstedt, Alter Bahndamm 250 m - Deich Groß Schierstedt, rechtes Vorland 650 m - Deich Klein Schierstedt, links 500 m - Deich Klein Schierstedt rechts 700m - Deich oberhalb OL Giersleben bis unterhalb OL Giersleben, links 700 m - Deich oberhalb Straße Warmsdorf bis Bahnbrücke Amesdorf, links 2000 m/rechts 2200 m - Deich Mühlgraben  Warmsdorf bis Mühlgraben links 400 m Wehr Groß Schierstedt 24.3. 9 Uhr Wipper 7 - Deich OL Amesdorf bis Gelände Agrargenossenschaft rechts 300 m - Deich ehemaliges Bahnwerk Güsten bis Ruschemühle links 400 m / rechts 300 m - Deich unterhalb Ruschemühle (Straßenbrücke nach Güsten) bis Ortslage Osmarsleben links 1400 m / rechts 400 m - Deich Flutmulde Osmarsleben links 3000 m / rechts 1600 m 9 Uhr Parkplatz Amesdorf Termine der Gewässerschauen im Landkreis Mansfeld-Südharz Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 3.3. 9 Uhr Wipper 1 von km 71,9 TS Wipper bis km 61 Straßenbrücke Ortslage Friesdorf An der Talsperre Wippra 5.3. 9 Uhr Wipper 2 von km 61 Straßenbrücke Ortslage Friesdorf bis km 52,5 Ortslage Biesenrode Straßenbrücke Ortslage Friesdorf 10.3. 9 Uhr Wipper 3 von km 52,5 Ortslage Biesenrode bis km 43,9 Wehr Leimbach Wipperbrücke in der Ortslage Biesenrode 5.3. 9 Uhr Gonna 1 Sangerhausen / OT Grillenberg (Einmündung des Hohensteintals) bis Sangerhausen (Sohlgleite Brandrain) Einmündung des Hohensteintals 10.3. 9 Uhr Gonna 2 Sangerhausen (Sohlgleite Brandrain) bis Mündung in die Helme Sohlgleite Brandrain 24.3. 9 Uhr Thyra 1 Stolberg bis Heimkehle Bahnhof Stolberg 26.3. 9 Uhr Thyra 2 Heimkehle bis Mündung in die Helme 9 Uhr Heimkehle 9:45 Uhr Brücke " Thyrafuchs" (Gemeinde Berga)

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Wasserstand Pegel Oldesloe Sohlgleite - Trave

Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. [Informationen zum Pegel](https://hsi-sh.de/pegel/pegel.html?mstnr=114462) Der Datensatz enthält folgende Felder * **Zeit** im Format `yyyy-MM-dd HH:mm:ss` * **Wasserstand** in cm * **Status** Angabe "1" bedeutet qualitätsgesichert, "0" bedeutet nicht qualitätsgesichert * **Wertetyp** Angabe "mw" bedeutet Mittelwert, "thw" bedeutet Tidehochwasser, "tlw" bedeutet Tideniedrigwasser Zeichensatz ist ISO-8859-1, Spaltentrenner ist Semikolon.

1 2 3 4 568 69 70