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Binnenfischereierhebung

Ermittelt werden: 1. Merkmale über die befischten Gewässer und den Fischfang 2. Merkmale über die fischwirtschaftlich genutzten Anlagen, die Erzeugung und die Futtermittel 3. Merkmale über die Betriebszweige, die Vermarktung, den Erwerbscharakter, die Rechtsstellung des Betriebsinhabers und die Arbeitskräfte nach Personengruppen

Gewässer-Symposien LUNG Mecklenburg-Vorpommern

Jährliches Symposium zur Gewässergüte der Fließ-, Stand- und Küstengewässer mit folgenden Schwerpunkten: 1995: Sonderuntersuchungen im Rahmen der Gewässerüberwachung 1996: Ergebnisse der Gewässerüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern 1995 1997: Problemstoffe in Gewässern Mecklenburg-Vorpommerns 1998: Natürliche und anthropogene Stoffe in aquatischen Systemen 1999: a) Biological Investigations of Coastal and Inland Waters in Europe b) Eutrophierung und Schadstoffe - Gibt es Anzeichen einer Verbesserung ? 2000: Aktuelle Ergebnisse der Gewässerüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern 2001: Perspektiven und Grenzen eines biologischen Effektmonitoring als Instrument der Gewässerüberwachung 2002: Qualitätssicherung im analytischen Labor und bei der Probenahme - Strategien und Erfahrungen 2003: Fischzucht und Gewässerschutz 2005: Bodenschutz - Gewässerschutz 2006: Zum Zustand der Küstengewässer M-V 2007: Die Umsetzung der EU-WRRL in M-V 2008: Die Seen in M-V im Fokus der WRRL

Entwicklung einer umweltschonenden Alternativmaßnahme zum Antibiotikaeinsatz in der Bekämpfung der Furunkulose bei Fischen

Zielsetzung: Bei der Furunkulose handelt es sich um eine weltweit vorkommende und in Deutschland zunehmende Relevanz bekommende Infektionskrankheit zahlreicher Fischarten, verursacht durch das Bakterium Aeromonas salmonicida subsp. salmonicida. Eine Infektion kann zu hohen Verlusten in Teichwirtschaften und ökologischen sowie kommerziellen Fischhaltungen führen. Unbehandelt führt die akute Erkrankungsform häufig zum Tod der Fische, aber auch die chronische Form schließt eine weitere Nutzung der Tiere als Lebensmittel bedingt durch krankheitsverursachte Veränderungen in der Haut und Muskulatur in der Regel aus. Zur Therapie der Erkrankung werden Antibiotika eingesetzt, deren Einsatz aber vor dem Hintergrund einer Resistenzselektion, des Umweltaustrags aus Teichwirtschaften sowie einer beschriebenen Multiresistenz des Erregers kritisch bewertet werden muss. Um dieses Problem zu lösen, soll im vorliegenden Projekt die Applikation von natürlich in der Umwelt vorkommenden Bakteriophagen zur Bekämpfung des Erregers der Furunkulose angewendet werden. Dazu werden Phagen isoliert und aufkonzentriert, ihre Effektivität gegen den Erreger unter unterschiedlichen Bedingungen getestet, sowie eine Sicherheitsbewertung durchgeführt. Durch eine Überprüfung von Kombinationen werden synergistische Effekte der Phagen ermittelt. Die Applikation findet anschließend sowohl bei erkrankten Fischen, die aus Teichwirtschaften zur Verfügung gestellt werden, sowie an Fischen in Haltungen mit bakterienversetztem Wasser statt, um das therapeutische und prophylaktische Potential zu ermitteln. Auch Praxistest in Teichwirtschaften sollen nach erfolgreicher Erprobung erfolgen. Für das Projekt haben sich Vertreter/innen aus den Bereichen Lebensmittel, Fischkrankheiten, Fischbestandsbetreuung und -diagnostik sowie von Teichwirtschaften zusammengeschlossen, um diese alternative Maßnahme zur Antibiotikaanwendung zu erproben, um einem Verwurf von Fischen aus der Lebensmittelnutzung vorzubeugen und den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren. Fazit: Insgesamt konnten in der Projektphase erste vielversprechende Phagen isoliert und charakterisiert werden, die zur Lyse von A. salmonicida, dem Erreger der Furunkulose und weiterer Aeromonas spp. geeignet erscheinen. Somit hat die Entwicklung der Alternativmaßnahme einen der Projektphase entsprechenden Fortschritt im Berichtszeitraum erzielen können.

Schaffung einer alternativen zellbasierten Lachsproduktion zur Steigerung des Mehrwerts durch optimierten Proteingehalt und Nachhaltigkeit - ein Boost für die Blaue Bioökonomie

Vergleiche von Kochsalzbehandlungen abgestufter Konzentration bei der Therapie von Costiasis bei Regenbogenforellen

Problem-/Aufgabenstellung: Dieses Projekt ist eine Fortfuehrung des Projektes: Code 113 005 von 1995. Ueber deren Ergebnisse wurde bereits 1996 berichtet. Obwohl die Fortfuehrung dieses Projektes im Jahre 1996 bereits sehr brauchbare Ergebnisse erbrachte, haften diesen doch erhebliche Maengel an: Es stand nur schlecht sortiertes (in der Groesse ziemlich inhomogenes) Fischmaterial zur Verfuegung. Die Versuchsgruppen waren auch relativ klein (nur je 30 Fische). Wuenschenswert erscheint daher eine Wiederholung dieser Versuchsreihe mit einem groesseren, besser sortierten Versuchsmaterial. Ergebnisse: Costiasis ist eine wirtschaftlich wichtige Fischkrankheit, verursacht durch den einzelligen Haut- und Kiemenparasiten Costia necatrix. In einem Forschungsprojekt der Bundesanstalt Scharfling (FW 5,2/76 Versuche zur Bekaempfung wirtschaftlich wichtiger Fischparasiten) wurden verschiedene Chemikalien, vor allem Formalin, auf ihre Wirkung gegenueber Costia getestet. Obwohl Formalin die beste Wirkung gegenueber Costia zeigt, hat dieses Mittel doch den Nachteil, dass Fische, deren Kiemen durch den Parasitenbefall bereits stark geschaedigt sind, eine Behandlung mit Formalin nur sehr schlecht bzw ueberhaupt nicht mehr vertragen. Bei solchen Fischen ist am ehesten ein Erfolgmit einer Kochsalzbehandlung zu erwarten. Die in der Literatur angegebenen Konzentrationen liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent. Wirklich systematische Vergleichsversuche mit verschiedenen Konzentrationen sind nicht bekannt. Bei einer ersten Versuchsreihe, die im Jahre 1995 durchgefuehrt wurde, zeigte sich eine gute Wirksamkeit von Kochsalzkonzentrationen von 0,5 und 1 Prozent, aber eine totale Wirkungslosigkeit von Behandlungen mit Kaliumpermanganat, die sich gegen andere Parasitenarten als sehr wirksam erwiesen hatten (Projekt FW 5,2/76). Im Jahre 1997 wurden zwei Versuchsreihen mit abgestuften Kochsalzkonzentrationen von 0,25 bis 2 Prozent durchgefuehrt, die das unerwartete Ergebnis erbrachten, dass niedrige Kochsalzkonzentrationen (0,25 und 0,5 Prozent) sich unguenstig auf den Verlauf der Costiasis auswirken. Dies ist insofern von grosser praktischer Bedeutung, als in der Fachliteratur allgemein derart niedrige Kochsalzkonzentrationen bei laengeren Fischtransporten empfohlen werden. in einer letzten Versuchsreihe, die im Jaenner 1998 abgeschlossen wurde, wurde eine gleiche Kochsalzkonzentration von 1,5 Prozent mit abgestufter Behandlungsdauer (2 bis 10 Stunden) getestet, wobei der beste Behandlungserfolg bei einer Dauer von 8 Stunden feststellbar war.

Verwendung von Abwasser und menschlichen Faekalien in der Landwirtschaft zur Fischproduktion in Entwicklungslaendern

Dieses Projekt wird in Zusammenarbeit mit der WHO und dem Tropeninstitut in London durchgefuehrt. Dabei geht es primaer um die Erforschung tatsaechlicher (im Gegensatz zu vermuteten) Krankheitsrisiken und massgebender Einflussfaktoren der Faekalien- und Abwasserverwertung wie Entsorgungsort, Hygiene-Verhalten, landwirtschaftliche Nutzung und Ernaehrungsweise. Nachdem in der ersten Phase primaer Literaturstudien ueber sozio-kulturelle Aspekte der Wiederverwendung von Faekalien sowie ueber das Absterbe-Verhalten der verschiedenen Krankheitserreger unter verschiedenen Umweltbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Naehrstoffe, etc.) durchgefuehrt wurden, sind in der zweiten Projektphase Feldstudien geplant, in denen einerseits die technisch-institutionellen Aspekte und andererseits die epidemologischen Zusammenhaenge der Faekalien- und Abwasserverwertung untersucht werden. Damit sollen in den naechsten Jahren die Grundlagen erarbeitet werden zur Ueberarbeitung der bestehenden Richtlinien ueber die Verwendung von Abwasser und Faekalien in Entwicklungslaendern.

Fischzuchtanlagen im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommern (LUNG, Stand: 2017)

Lage mariner Fischzuchtanlagen im Küstenmeer M-Vs sowie der deutschen AWZ (Ostsee)

Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Fischereirecht

Folgend aufgeführt sind die insbesondere für Angler wichtigen Regelungen in Auszügen aus der Berliner Landesfischereiordnung. Der vollständige Text ist unter Rechtsvorschriften einzusehen und herunterzuladen. vom 12. Dezember 2001 (GVBl. S. 700), zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Berliner Landesfischereiordnung vom 27. Oktober 2025 (GVBl. S. 551) Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) In Auszügen § 8 Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße, Fischen nach Besatzmaßnahmen (1) Es ist verboten, den in der Anlage 1 genannten Fisch-, Neunaugen-, Krebs- und Muschelarten (nachfolgend Fische genannt) während der Schonzeiten, oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, nachzustellen, sie vorsätzlich zu fangen oder zu töten. Als Mindestmaß gilt bei Fischen der Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse, bei Krebsen von der vorderen Spitze des Kopfpanzers bis zum Ende des Schwanzes bei flach ausgelegtem Hinterleib. ….. (4) Für die in der Anlage 2 aufgeführten Fische gelten die Bestimmungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht. ….. § 9 Zurücksetzen von Fischen (1) Untermaßige Fische oder während der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend in das Fanggewässer zurückzusetzen. (2) Fische im Sinne des Absatzes 1, die nicht überlebensfähig sind, sind sofort zu töten und in das Fanggewässer zurückzusetzen. Deren Mitsichführen oder Verwertung ist unzulässig. (3) Das Fangen und Zurücksetzen von Fischen mit dem ausschließlichen Ziel, ihre Maße oder äußeren Merkmale zu dokumentieren, ist verboten. Die untere Fischereibehörde kann im Einzelfall zu fischereiwirtschaftlichen oder fischereiwissenschaftlichen Zwecken Ausnahmen zulassen. (4) Nicht heimische Fische und gebietsfremde Arten dürfen nach dem Fang nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden. ….. § 12 Fischfang mit Ködern (1) Es ist verboten, lebende Fische und andere lebende Wirbeltiere sowie Fische, die einem Fangverbot nach § 8 Abs. 1 Satz 1 unterliegen, als Köder zu verwenden. …… (2) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische. …. § 14 Hälterung und Transport von Fischen (1) Zum Hältern (zeitlich befristete Aufbewahrung von lebenden Fischen ohne Fütterung) von Fischen dürfen nur hinreichend geräumige Netze, Behälter, Becken und andere Vorrichtungen verwendet werden, die eine Hälterung mit ausreichender Sauerstoff- und Wasserversorgung gewährleisten und die durch Güte, Material, Form und Größe vermeidbare Schädigungen der Fische ausschließen. Der Zeitraum der Hälterung ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken. (2) Mit der Handangel gefangene Fische dürfen nur mit Setzkeschern und längstens bis zum Ende des Fangtages gehältert werden. Ein Setzkescher muss aus knotenlosem textilem Material bestehen, mindestens 3,50 Meter lang sein und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50 Metern aufweisen. Setzkescher sind durch geeignete Vorrichtungen auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen zu sichern und weitgehend unter Wasser aufzustellen, sodass die gehälterten Fische frei schwimmen können. (3) In Wasserstraßen ist das Hältern von Fischen nur dann zugelassen, wenn der Hälter gegen Sog oder Wellenschlag gesichert ist. Die Verwendung von Setzkeschern ist verboten bei starkem Wellenschlag, in Gewässern mit erheblichem Sog und Schwall durch Schiffs- oder Motorbootverkehr sowie von nicht verankerten Wasserfahrzeugen aus. (4) Mit der Handangel gefangene und gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden. (5) Für den Transport von lebenden Fischen gilt Absatz 1 sinngemäß. § 15 Verbotene Fischereigeräte und Fangmittel Es ist verboten, beim Fischfang 1. mechanische und chemische Betäubungsmittel oder 2. künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken oder 3. Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln oder 4. mehr als 3 Haken je Handangel oder 5. Pilker mit einem Gewicht von über 30 Gramm anzuwenden oder 6. hinter Fahrzeugen Angeln zu schleppen. ….. § 18 Angelfischerei (1) Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischangel). (2) Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder. (3) Das Ausüben der Angelfischerei mit mehr als zwei Handangeln ist verboten. Bei der Ausübung des Fischfangs unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch die angelnde Person zu beaufsichtigen. Köderfischsenken und Raubfischköder dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden. (4) Bei der Ausübung der Angelfischerei dürfen pro Person und Fangtag höchstens 500 Gramm Nassgewicht Lockfuttermittel in das jeweilige Gewässer eingebracht werden. Ein vorrätiges Einbringen von Lockfuttermittel im Sinne eines dem Fangtag vorausgehenden Anfütterns von Fischen ist verboten. Die untere Fischereibehörde kann im Einzelfall zu fischereiwirtschaftlichen oder fischereiwissenschaftlichen Zwecken Ausnahmen den Sätzen 1 und 2 zulassen. Wird ein Antrag im Rahmen der Anzeige nach § 23 Absatz 2 gestellt, gilt die Ausnahme nach Satz 3 als zugelassen, wenn die untere Fischereibehörde den Antrag nicht spätestens 14 Tage nach dessen Eingang ablehnt. (5) Bei der Ausübung der Angelfischerei dürfen pro Person und Fangtag höchstens drei Fische der Arten Aal und Zander angelandet oder bei sich geführt werden. Der Fang anderer Fischarten bleibt davon unberührt. Dies gilt nicht in bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft, der Fischzucht und -haltung. ….. § 23 Begriffsbestimmung und Zulässigkeit von Angelveranstaltungen (1) Als Angelveranstaltung gilt die gemeinschaftliche Angelfischerei, deren Zeitpunkt, Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung von der veranstaltenden Person festgelegt werden. (2) Angelveranstaltungen sind der unteren Fischereibehörde mindestens einen Monat vor Beginn anzuzeigen. (3) Angelveranstaltungen sind verboten, wenn sie aus Wettbewerbsgründen, insbesondere zur Erzielung von Geld-, Sach- und sonstigen Preisen sowie zur Erlangung von Pokalen, durchgeführt werden. (4) Angelveranstaltungen mit fischartlicher Erfassung des Fanges sind nur dann zulässig, wenn der nach dem geltenden Tierschutzrecht erforderliche vernünftige Grund gegeben ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fischen dem Fang von Fischen zur menschlichen Ernährung dient oder im Rahmen der Erfüllung der Hegepflicht nach § 3 Absatz 3 Satz 1 des Berliner Landesfischereigesetzes und nach einer Hegebeauftragung durch die Fischereiberechtigte, den Fischereiberechtigten, die Fischereipächterin oder den Fischereipächter erfolgt. ….. Mindestmaße und Schonzeiten der Fische gemäß § 8 Absatz 1 , Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1 Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten gemäß § 8 Absatz 4 , Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 2

LSG Kiesgruben Wallendorf/Schladebach Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt zwischen Merseburg und Leipzig in der Leipziger Tieflandsbucht. Es gehört zu den Landschaftseinheiten Halle-Naumburger Saaletal und Lützen-Hohenmölsener Platte. Südlich der beiden Ortschaften Wallendorf und Friedensdorf erstreckt sich die tischebene, fast völlig gehölzfreie Landschaft des LSG, die einer großflächigen landwirtschaftlichen Ackernutzung unterliegt. Südwestlich Wallendorf und Friedensdorf befindet sich ein größerer Grünlandkomplex, der auch von Bach und Quellgraben durchflossen wird. Das Geländeniveau liegt am Nordrand des Gebietes bei 95 - 98 m über NN und am Südrand bei 105 m über NN. Die ehemals höchste Erhebung bei Schladebach mit 111,1 m über NN wurde durch den Kiesabbau abgetragen. Flache Geländestufen von 5 - 10 m Höhendifferenz heben das Gebiet von der Elster-Luppe-Aue und von der Saaleaue ab. Eine derartige Geländestufe durchzieht auf 5,5 km Länge das westliche Gebiet und bildet einen Kontrast zur reliefenergiearmen Umgebung. Mit der östlich der Stufe gelegenen Hochfläche ist sie durch mehrere kleine Seitentälchen verzahnt. Südöstlich von Wallendorf erstrecken sich in Richtung Schladebach eine Anzahl ehemaliger Kiesgruben mit Grünland- und Gehölzvegetation im Umfeld. Zum Teil wurden derartige Bereiche auch mit nicht standortheimischen Baumarten wie Balsam-Pappel, Eschen-Ahorn und Robinie aufgeforstet. An den Grubenböschungen entstanden nährstoffarme Trockenstandorte. Der Wasserspiegel in diesen Gruben ist starken witterungsabhängigen Schwankungen unterworfen, so dass sie in den letzten Jahren mehrmals fast völlig trocken fielen. Diese Dynamik ist aber ein Charekteristikum der sekundären Lebensräume, an die sich die hier siedelnden Tiere und Pflanzen der Feuchtgebiete und Trockenlebensräume gut anpassen können. Die Gehölzoffenheit ist wichtig für das Vorkommen der Arten. Nordwestlich von Schladebach befindet sich ein Kieswerk und der zur Zeit aktive Kiesabbau. Im Nordosten des Gebietes liegen mehrere kleine Gewässer, die ”Fischteiche”, ehemalige kleine Tongruben. Ansonsten finden sich nur wenige linienförmig angepflanzte Gehölze in der Feldflur. (1) weitergehende Beschreibungen Der nie fertiggestellte Saale-Elster-Kanal nördlich von Wüsteneutzsch teilt das alte Kiesgrubengelände im Norden von dem aktuell nochetriebenen im Süden.er Kanal weist durchffene Wasserflächen, Röhrichte, salzbeeinflusste Vegetation und linear ausgebildete Gehölze der Weichholzaue einen großen Strukturreichtum auf. Einen starken Kontrast zu den Sekundärlebensräumen des Kiesabbaugebietes bildet die Floßgraben- und Bachaue im Bereich des Staubeckens Schladebach, welches ursprünglich zur Fischzucht und Beregnung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen angelegt wurde. An seinem Nordrand befindet sich ein sumpfiger Auwaldrest mit Kopfbäumen und Tümpeln, denen extensiv genutzte Nass- und Feuchtwiesen vorgelagert sind. Daneben sind Feuchtbrachen und Kleinseggenwiesen ausgebildet. Das Wasser im Staubecken, welches aufgrund der Nährstoffbelastung des in ihn mündenden Baches eutrophen Charakter hat und einen Röhrichtsaum aufweist, wird im Spätsommer abgelassen, wodurch große Schlammflächen freigelegt werden. Das Gebiet des Staubeckens bei Schladebach stellt den fließenden Übergang zu dem südöstlich angrenzenden LSG „Floßgraben“ dar. Siedlungen der Linienbandkeramikkultur als der ältesten Ackerbaukultur konzentrieren sich um Friedensdorf, wo fünf Fundstellen nachgewiesen sind. Im benachbarten Wallendorf befindet sich eine weitere. Eine beinahe zu allen Perioden besiedelte Erhebung stellt der Hutberg südlich von Wallendorf dar. Hier sind nacheinander die Stichbandkeramikkultur, die Rössener Kultur, die Gaterslebener Gruppe, die Baalberger und die Salzmünder Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die mittlere Bronzezeit und die jüngere Eisenzeit nachgewiesen. Die bedeutendste Anlage und zugleich Kristallisationspunkt der Besiedlung bildete eine mit einem Doppelgraben befestigte Siedlung der Trichterbecherkultur, die den Hutberg einschließt. Grabanlagen dieser Zeit liegen außerhalb der Umwehrung und befinden sich zudem bei Friedensdorf, Kreypau, Lennewitz und Schladebach. Nach der Auflassung der Siedlung wurde der Hutberg von der Schnurkeramikkultur als Begräbnisplatz genutzt, es wurden dort Grabhügel errichtet. Aus einem bronzezeitlichen Grab stammt eine Goldspirale. Als siedlungsgünstig erwies sich ferner Der Bach, an dessen Ufern sich eine Reihe von Siedlungen befand. Während der Bronze- und Eisenzeit lagen dort befestigte und offene Siedlungen, Grabhügelfelder, Ackerparzellen und Viehweiden, die mit Gräben umgrenzt waren, sowie auch ein Heiligtum. Am östlichen Rand des LSG liegt der Ragwitzer Graben, eine Senke, die durch Ablaugung von Zechsteinsalzen entstand, und in der es zum Aufstieg salzhaltigen Grundwassers kam. Hier zeichnet sich zwischen Schladebach und Ragwitz ein Band aus dicht an dicht gesetzten Gruben ab. Die Gruben lassen sich nur so erklären, daß man die oberflächlich austretende Sole in ausgehobenen Gruben wie in einer Drainage sammelte, um sie dann abzuschöpfen und in Briquetagen zu sieden. Zum Transport von Holz wurde im Mittelalter ein Floßgraben angelegt, der heute zwar nicht mehr wasserführend ist, aber als kulturhistorisches Denkmal erhalten werden sollte. Auf ihm wurde Holz aus dem Vogtland für die Salinen in Mitteldeutschland herangeschafft. Durch den Tagebau Profen ist der Floßgraben unterbrochen worden, er wird aber wiederhergestellt. Die Flächen innerhalb des LSG wurden zunächst für die landwirtschaftliche Produktion von Feldfrüchten und Futter genutzt. In den letzten 55 bis 60 Jahren erfolgte eine starke Umwandlung des Grünlandes durch Umbruch zu Ackerland. Für die Beregnung zur Steigerung der Ernteerträge wurde in den 1970er Jahren in dem kleinen Tal des Baches bei Schladebach ein 200 m breiter und 1 000 m langer Teich angestaut. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden kleine Braunkohlengruben und Tongruben angelegt, insbesondere im Gebiet Zöschen-Wallendorf. Die zunächst zögerliche Kiesgewinnung im Gebiet wurde nach dem II. Weltkrieg forciert und wird bis heute weiterbetrieben. Sie hat zur Entstehung landschaftsprägender weiträumiger Hohlformen (Restlöcher) mit Tiefen bis zu 8 m geführt, die in Abhängigkeit vom Niederschlagsgeschehen wassergefüllt sein können. Die Kiesgruben liegen regionalgeologisch am Westrand der tertiären Leipziger Meeresbucht. Über mächtigen oligozänen Sanden, Schluffen, Tonen und Braunkohle folgen die mächtigen Kiese der frühelsterzeitlichen Schotterterrasse und der Hauptterrassen der Saaleeiszeit. Sie nehmen unter geringmächtiger Bodenbedeckung das gesamte Gebiet östlich von Merseburg ein. Der großflächige Kiesabbau der letzten Jahrzehnte hat völlig neue Bodenverhältnisse geschaffen. Neben den wassergefüllten Restlöchern sind Kipp-Böden aus sandigen, sandig-kiesigen und sandig-schluffigen (Sandlöß) Substraten entstanden (Kipp-Humuslehmsand-Ranker, Kipp-Lehmsand-Ranker) anzutreffen. Vor allem die älteren Kippenbereiche sind aufgeforstet worden. Die jüngeren sind zum größten Teil der Sukzession überlassen. Die ursprünglichen bodenkundlichen Verhältnisse sind noch im Vorfeld der Kiessandtagebaue zu erkennen: Braunerde-Tschernoseme aus Sandlöß über Kiessand und Braunerde-Tschernoseme aus Sandlöß über Geschiebelehm oder Fließerden kommen vor. Das LSG wird nur im westlichen Bereich von zwei natürlichen Fließgewässern durchflossen, die beide der Luppe zufließen. Die im Gebiet vorhandenen stehenden Gewässer sind alle anthropogenen Ursprungs, entweder als Stauteich am Fließgewässer Der Bach bei Schladebach oder als Sohlengewässer ehemaliger Kiesgruben. Das LSG gehört zum Klimagebiet „Börde- und Mitteldeutsches Binnenlandklima/Saalebezirk“. Der Witterungsablauf wird von der natürlichen Lage im Elster-Saale-Winkel bestimmt. Es ist relativ trocken (480-500 mm Jahresniederschlag) und warm (8,5-9°C mittlere Jahrestemperatur). Bis 1990 hatten auch die Industrieanlagen Leuna, Buna und Betriebe des Geiseltales Einfluß auf das Lokalklima. Die Leuna-Werke liegen nur etwa 4 bis 5 km westlich des Landschaftsschutzgebietes, so daß Immissionen unvermeidlich waren. Als potentiell natürliche Vegetation ist im LSG der nicht mehr vorhandene Eichen-Hainbuchenwald zu betrachten, der in den Übergangsbereichen zur Saale- und zur Elster-Luppe-Aue vom Hartholzauenwald abgelöst wurde, von dem kleine Relikte, allerdings ohne Ulmen, westlich Schladebach und westlich Friedensdorf erhalten sind. Auf einigen Kiesstandorten haben sich naturnahe Pappel-Weiden-Gebüsche entwickelt. Die Restlöcher werden von Binsenarten, Gift-Hahnenfuß, Rohrkolben, Schilf und Weidengebüschen besiedelt. In den trockeneren Bereichen ist ein starkes Eindringen des Land-Reitgrases festzustellen. Auf kleinen Trockenrasenflächen an den Böschungen finden sich Schaf-Schwingel, Dach-Trespe und Feld-Mannstreu. Ruderalisierte Hochstaudenfluren werden aus Gemeinem Beifuß, Kletten-Labkraut, Lösels Rauke, Quecke, Rainfarn, Knaulgras, Kompaß-Lattich, Acker-Kratzdistel, Gemeiner Schafgarbe, Hirtentäschel und Frühlings-Greiskraut gebildet. Die landwirtschaftlich genutzten Feldfluren weisen das typische artenarme Tierartenspektrum auf. Neben Feldlerchen und Schafstelzen kommen Feldhase und Reh vor. Einigen Greifvögeln wie Mäusebussard und Turmfalke und den in Tragarth und Zöschen brütenden Weißstorchpaaren sind Feldmäuse ein Teil der Nahrungsgrundlage. In den Abbaugebieten finden vereinzelt Steinschmätzer und Uferschwalben Brutmöglichkeiten, in den Gebüschen Neuntöter. In den ehemaligen Kiesgruben hat sich eine relativ artenreiche Vogelfauna entwickelt. So brüten hier Beutelmeise, Teich- und Drosselrohrsänger, Teich- und Bleßralle, Rohrweihe, Stock- und Reiherente, Hauben-, Zwerg und sogar Rothalstaucher. Am sogenannten „Baggerloch“ besteht eine kleine Lachmöwenkolonie, in der regelmäßig 1-2 Paare Schwarzhalstaucher brüten. In den Ufergehölzen nistet der Pirol. Außerdem nutzen Lurcharten wie Erdkröte, Wechselkröte, Gras- und Teichfrosch, die Gewässer als Laichgebiet. (1) weitergehende Beschreibungen Rot- und Schwarzmilan sowie Waldohreule finden in den wenigen Feldgehölzen und vor allem am gehölzbestandenen Saale-Elster-Kanal geeignete Brutplätze. Die mit Schilf bestandenen älteren Abbaugewässer innerhalb des LSG bieten einer äußerst reichhaltigen Brut- und Rastvogelwelt ideale Habitate. So weist die Rohrdommel einen Bestand von bis zu vier Paarenauf. Daneben existiert ein stabiles Brutvorkommen des Drosselrohrsängers und der Rohrweihe. Neuerdings brütet auch die Bartmeiseim Gebiet, die Beutelmeise besiedelt die mit Weiden bestandenen Grubenränder. Am „Baggerloch“ existierte bis in die 1990er Jahre eine mehrere Tausend Paare umfassende Kolonie der Lachmöwe, in der auch vereinzelt Schwarzkopfmöwen brüteten. Aktuell existieren sporadische Brutvorkommen an den Kiesgruben bei Schladebach, doch auch hier scheint sich ein negativer Bestandstrend infolge der Gehölz- und Röhrichtentwicklung fortzusetzen, der auch zum Rückgang der ehemals kolonieartig brütenden Schwarzhalstaucher führte. Bedeutung haben die Kiesgruben jedoch nach wie vor für Zwerg-, Rothals- und Haubentaucher sowie verschiedene Entenarten. An den neuen Kiesaufschlüssen nördlich von Schladebach befinden sich seit einigen Jahren Brutplätze von Silber- und Mittelmeermöwen sowie Brandgänsen, was für das Binnenland bemerkenswert ist. In den noch jungen Abbauflächen finden auch die ursprünglich häufigeren Arten Flussregenpfeifer, Steinschmätzer und Uferschwalbe Nistmöglichkeiten. Die offeneren Grubengewässer mit Röhrichtbeständen bieten auch einer reichhaltigen Insekten- und Herpetofauna geeignete Lebensräume. Unter den Libellen sind Nachweise der Nördlichen Moosjungfer, Kleinen Königslibelle und Keilflecklibelle zu erwähnen. Eine Besonderheit stellt das Vorkommen des Schwarzblauen Bläulings dar, welcher auf Feuchtwiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfes fliegt. Hervorzuheben sind weiterhin individuenstarke Vorkommen von Wechsel- und Erdkröte sowie Teichmolch, seltener ist die Knoblauchkröte. Am Staubecken Schladebach und im Feldgehölz bei Zöschen kommt auch der Grasfrosch vor. Ein bemerkenswerter Neusiedler im Gebiet ist der Biber, der in den wassergefüllten Abschnitten des Saale-Elster-Kanals erfolgreich reproduziert. Zur Erhaltung und Entwicklung der avifaunistischen Bedeutung der Standgewässer sind die Sicherung des Wasserstandes und der Wasserqualität wichtige Entwicklungsziele. Hinzu kommen die Renaturierung der Fließgewässer und die Reaktivierung des Floßgrabens. Eine weitere ökologische Aufwertung würde das Gebiet durch die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Alleen und eventuell auch Streuobstwiesen erhalten. In den Bereichen der ehemaligen Kiesgruben sollte die natürliche Sukzession das Ziel sein. Die Extensivierung der Grünlandnutzung bei Friedensdorf ist ebenso anzustreben wie eine generelle Erweiterung des Grünlandanteiles durch Umwandlung von Ackerland in Grünland. Besonders im Übergangsbereich zur Saaleaue, im Bereich der Geländestufe und aufgelassener Kiesgruben wären solche Möglichkeiten zu prüfen. (1) weitergehende Beschreibungen Durch das Nebeneinander alter und junger Abbauflächen wird bislang eine hohe Vogelartenvielfalt innerhalb des Kiesgrubengeländes garantiert. Sukzessive wird der Bestand der an vegetationsarme Lebensräume und Pionierstandorte gebundenen Tierarten jedoch abnehmen. Derzeitige Vorkommen der Pionierbesiedler konzentrieren sich auf aktuell noch betriebene Abbauflächen nördlich Schladebach, die bislang nicht zum LSG zählen. Mittelfristig stellen diese Flächen ideale Erweiterungsflächen des LSG dar. Bis auf Ausnahmen sollten die Gruben der natürlichen Sukzession vorbehalten bleiben. Besonders wertvolle Gruben sollten außerdem einen höheren Schutzstatus erhalten, nicht zuletzt auch, um problematische Nutzungsformen wie Angeln, Motorcross, Baden und Zelten in störungssensiblen Bereichen schutzverträglich zu regeln. Der Bach und der Floßgraben stellen überweite Strecken ihres Verlaufs innerhalb des LSG begradigte, strukturarme Fließgewässer dar. Neben einer Verbesserung der Wasserqualität ist daher die Renaturierung durch Förderung der Mäandrierung und Ausweisung breiter Gewässerschonstreifen ein wichtiges Ziel. Durch die geringe Entfernung von nur 1 bis 2 km von den Ortschaften Wallendorf oder Schladebach kann das interessante Gebiet an den ehemaligen Kiesgruben bequem auf Fußwanderungen erreicht werden. Insbesondere der Floßgraben wäre nach einer Rekonstruktion des alten Flößersteiges ein Wanderziel. Auch ein kleines Heidegebiet westlich von Schladebach, die Kiesablagerungen im Bereich der betriebenen Kiesgruben, in denen altsteinzeitliche Werkzeuge gefunden wurden, die Tonteiche im Nordosten des Gebietes sowie die Wiesen westlich von Friedensdorf können erwandert werden. Im Zuge der Planungen des Geiseltalweges als zentraler Radwanderweg erscheint eine Verbindung mit dem Wegesystem des LSG sinnvoll. (1) weitergehende Beschreibungen Die Kiesgruben und Tongruben südlich der Bahnlinie sind am besten zu Fuß oder mit dem Rad aus Richtung Wüsteneutzsch, Wallendorf und Zscherneddel zu erreichen. Ein naturverträglicher Ausbau des Rad- und Wanderwegenetzes wird als sinnvoll erachtet, da das Gebiet insbesondere für Naturliebhaber einen hohen Erholungswert besitzt. Vorstellbar ist eine Anbindung an geplante oder bestehende Wegenetze in der westlich gelegenen Saaleaue oder nach Norden in Richtung Wallendorfer und Raßnitzer See. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Aufgaben der Fischereibehörde

Die Aufgaben des Fischereiamtes Berlin als nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestehen in der Wahrung der Fischereirechte Berlins und der ordnungsrechtlichen und fischereibiologischen Aufsicht nach dem Landesfischereigesetz und Landesfischereischeingesetz, der Förderung der Berufs- und Angelfischerei und der Fischzucht mit dem Ziel der Gewässergüteverbesserung sowie der Schadstoffüberwachung bei Fischen und anderen Wasserorganismen. (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) Ministerialaufgaben des Fischereiwesens Fischereigesetz Fischereischeingesetz Schutz der aquatischen Umwelt Förderung der Fischerei Fachaufsicht über das Fischereiamt (Fischereiamt – Nachgeordnete Sonderbehörde) Hoheitliche Aufgaben Vollzug des Fischereigesetzes ordnungsrechtliche Fischereiaufsicht Vollzug der fischereibezogenen EU-Verordnungen Vollzug von Maßnahmen zur Förderung der Fischerei Wahrnehmung von Aufgaben der obersten Fischereibehörde in Angelegenheiten des Fischereirechts in Angelegenheiten des Bundes sowie der EU in Angelegenheiten des Wassergesetzes in Angelegenheiten des Schifffahrtsrechts in Angelegenheiten des Naturschutzrechts in Angelegenheiten des Tierschutz- und Seuchenrechts Fachliche Aufgaben fachliche Beratung des Gesetzgebers fachliche Beratung der Ministerialverwaltung Monitoring der Fischbestände der Nahrungsgrundlagen der Fischbestände der physikalischen Habitat Veränderungen gegenüber Fischen und anderen aquatischen Lebewesen der Fischfänge durch Berufs- und Angelfischerei Bio-Management der Hegemaßnahmen der fischereilichen Bioauswirkungen der aktuellen Gewässergüte fischereiliche Bekämpfung der Schadstoffkalamität Fiskalische Aufgaben Verwaltung der Fischereirechte Pachtverträge Erlaubnisscheine Behauptung der eigenen Fischereirechte Besatzmaßnahmen Verwaltung von Fischreirechten des Bundes

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