Das für das Jahr 2020 formulierte 30-ha-Ziel stellt die am Flächengeschehen beteiligten Akteure auf den Ebenen Bund, Länder, Regionen sowie Städte und Gemeinden vor die Herausforderung, im Rahmen der Siedlungsentwicklung eine konsequent flächensparende Strategie zu entwickeln und praktisch umzusetzen. In diesem Kontext steht eine Vielzahl bestehender und möglicher neuer Instrumente, die entsprechende Handlungsoptionen für das Flächensparen ermöglichen. Im Rahmen des vom Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsvorhabens "Implementierung von Flächensparinstrumenten" wurde in Projektbaustein 1 der Prototyp einer bundesweiten Informations- und Kommunikationsplattform für das Flächensparen weiterentwickelt und erprobt (www.aktion-flaeche.de). Damit wurden neue Erkenntnisse zur Informationsvermittlung und Bewusstseinsbildung zum Thema Flächensparen gewonnen, die für eine etwaige Verstetigung eines bundesweiten Informationsangebots zum Thema Flächensparen von Bedeutung sind. Im Projektbaustein 2 - Gegenstand dieses Berichtes - wurden in vier Planspieldesigns Instrumente für ein zielgerichtetes Flächensparen erprobt. Dieses erfolgte in den räumlichen Anwendungsebenen Landes- und Regionalplanung, regionale Kooperation sowie Kommunen. Des Weiteren wurden mögliche neue instrumentelle Optionen im Bereich fiskalischer/ ökonomischer Anreiz- und Steuerungsinstru-mente untersucht. Mit Blick auf das 30-ha-Mengenziel und das Ziel der vorrangigen Innenentwicklung wurde hierbei die Wirkweise der Instrumente in den drei Strategiebereichen des Flächensparens betrachtet: Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, Mobilisierung von Flächen im Bestand sowie Steigerung der Flächeneffizienz. Die in den Planspielen gewonnenen Erkenntnisse über das zahlreichen Instrumenten innewohnende Steuerungs- und Gestaltungspotenzial wurde jeweils in den Kontext der flächenbezogenen Zielorientierungen und übergreifenden Zielabwägungen der handelnden Akteure gesetzt. Somit wurde über die bloße Betrachtung von Instrumenten hinaus herausgearbeitet, inwieweit die Rahmenbedingungen der handelnden Akteure den am Flächensparen ausgerichteten Einsatz der Instrumente beeinflussen. Eine Vielzahl von Ergebnissen aus den Planspielen fand Eingang in den in einem parallelen Forschungsvorhaben erarbeiteten Aktionsplan Flächensparen. Quelle: Forschungsbericht
„Haus 2019“ in Berlin erhält Auszeichnung für nachhaltiges Bauen Noch klingt der Name nach Zukunft: Das „Haus 2019“ – doch schon heute erfüllt das Bürogebäude des Umweltbundesamtes (UBA) die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie für das Jahr 2019. Auf der Bau 2015 in München überreichte daher der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbauministerium, Florian Pronold, heute die Zertifizierungsurkunde für das neue Bürogebäude des UBA in Berlin-Marienfelde. „Das ‚Haus 2019‘ ist das erste Bundesgebäude, das mit den anspruchsvollen Vorgaben des ‚Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude‘ (BNB) von Beginn an geplant und bewertet wurde“, so Florian Pronold bei der Übergabe der Urkunde. „Darauf können wir zu Recht stolz sein, und ich danke allen Projektbeteiligten für Ihr besonderes Engagement.“ Der gesamte Rohbau, einschließlich der Fassade, ist aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz gefertigt. Zudem versorgt sich das Gebäude komplett selbst mit Energie. „Mit dem ‚Haus 2019‘ setzen wir nicht nur ein Zeichen für vorbildliches, nachhaltiges Bauen, sondern zeigen auch beispielhaft, wie Null-Energie-Gebäude künftig geplant und gebaut werden können“, betonte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. Ein neues, hochwertiges Bürogebäude errichten und dennoch die natürlichen Ressourcen schonen – dieser Spagat ist dem Umweltbundesamt mit seinem neuem Bürogebäude „Haus 2019“ in Berlin-Marienfelde gelungen. Mit dem Gebäude wird durchgängig eine nachhaltige Bauweise verwirklicht: So versorgt sich das Gebäude durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und einer Grundwasser-Wärmepumpe komplett selbst mit Energie. Zudem wurde im ersten Jahr sogar ein Energieüberschuss festgestellt. Der Weg dorthin war eine besondere Herausforderung. Die Planungen für das Projekt waren ausgesprochen umfangreich, denn der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes einschließlich aller Kosten musste berücksichtigt werden. Dabei spielten zum einen die Gebäudequalitäten eine Rolle, zum anderen aber auch der Wärme- und Schallschutz, der Primärenergieverbrauch und die Flächeneffizienz. Hinzu kamen weitere Kriterien, die berücksichtigt werden sollten: Die Nutzung durch die Angestellten, die Umweltverträglichkeit und die Instandhaltung des Gebäudes. Nun forschen dort 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA zu allen Fragen rund um das Thema Wasser. Als erstes Gebäude des Bundes wurde das „Haus 2019“ nach dem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ (BNB) geplant und bewertet. Der Erfolg dieses Projektes war nur durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verwirklichen. Maria Krautzberger: „Unser besonderer Dank gilt dem Architekten Herrn Braun (Büro BKL) und dem Haustechnik-Ingenieur Herrn Nienaber (Schimmel Ingenieure) sowie allen Partnern im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und dem zugehörigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).“ Durch diese erfolgreiche Zusammenarbeit entstand ein Gebäude, welches durch seine besondere ökologische Bauweise als Vorbild für zukünftige Bürogebäude des Bundes dienen soll.
Bei der Flächenausweisung für die Windenergie an Land gibt es in der Praxis zwei unterschiedliche Planungsansätze für die Platzierung von Windenergieanlagen an den Grenzen der ausgewiesenen Flächen. Grundsätzlich wird unterschieden, ob auf den Flächen nur die Türme der Windenergieanlagen unterzubringen sind und der Rotor über die Grenze der Fläche hinausragen darf ("Rotor-out") oder ob auch die Rotoren vollständig innerhalb der ausgewiesenen Fläche Platz finden müssen ("Rotor-in"). Die Untersuchung zeigt, dass eine Rotor-in-Planung die Verfügbarkeit einer Flächenkulisse stark einschränkt. Betrachtet wurden aktuelle Flächen der Regional- und Bauleitplanung aller Bundesländer mit einer Gesamtfläche von ca. 2.850 km2. Bei einem Rotordurchmesser von 165 m verbleiben von der Fläche etwa 60 %. Die nicht verfügbare Fläche liegt somit bei etwa 40 %. Die auf den Flächen installierbare Leistung reduziert sich um etwa 25 %. Der Effekt variiert in Abhängigkeit von Flächengröße, Flächenform und Rotordurchmesser, ist jedoch immer stark ausgeprägt. Bei kleinen Flächen wirkt sich die Umrechnung von Rotor-in zu Rotor-out deutlich stärker auf die verbleibende Fläche aus als bei großen Flächen. Die installierbare Leistung nimmt mit steigendem Rotordurchmesser - bei gleichbleibender spezifischer Flächenleistung und entsprechend steigender Generatorleistung - zu. Die steigende Flächeneffizienz überwiegt hierbei den Einfluss der leicht geringeren verbleibenden Fläche. Bei der Anrechnung von ausgewiesenen Flächen auf die geplanten Flächenziele muss der Gesetzgeber zwingend zwischen Flächen mit Rotor-in- und Flächen mit Rotor-out-Planung unterscheiden. Er muss zum Monitoring der Zielerreichung ein klares Vorgehen zur Ermittlung entsprechender Abschläge bei einer Rotor-in-Planung in den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen verankern. Wird ein Flächenziel als Rotor-out-Ziel definiert, sollte eine Umrechnung der ausgewiesenen Rotor-in-Flächenkulisse die Flächengröße berücksichtigen. Quelle: Forschungsbericht
Das Forschungsprojekt untersuchte Ressourcenauswirkungen des demografischen Wandels im Bereich Bauen und Wohnen in Deutschland. Dabei bilden Einfamilienhausbestände der 1950er bis 1970er Jahre einen besonderen Schwerpunkt. Im ersten Teil des Projektes wurde eine modellgestützte Abschätzung der Ressourceneffekte demografischer Entwicklungen anhand von Szenarien mit einem Zeithorizont bis 2030 und einer großräumigen/bundesweiten Perspektive vorgenommen. Im zweiten Teil wurden anhand von zwei Fallstudien-Kommunen mit unterschiedlicher Entwicklungsdynamik Effekte und Handlungsoptionen für verschiedene Entwicklungsszenarien mit einem Zeithorizont bis 2045 am konkreten Beispiel untersucht. Darüber hinaus wurden mit Vertreterinnen und Vertretern weiterer zwölf Fallstudien-Kommunen zur Reflektion und Validierung unterschiedlicher Schwerpunktthemen telefonische Interviews mit lokalen Fachleuten durchgeführt. Insgesamt deuten die Ergebnisse sowohl auf Fallstudienebene als auch mit großräumiger Perspektive darauf hin, dass die Ressourcenverbräuche auch bei rückläufiger Bevölkerung zumindest stabil bleiben bzw. sogar eher weiter zunehmen. Mit Blick auf den Fokus der Einfamilienhausbestände der 1950er bis 1970er Jahre zeigt sich, dass diese Bestände - insbesondere unter den im Projektzeitraum sehr günstigen Finanzierungsbedingungen - von den Interviewpartnern insgesamt als mittelfristig unproblematisch eingeschätzt werden. Probleme werden eher für die Zukunft gesehen. Diese Einschätzung wird durch die Ergebnisse der Prognoserechnungen gestützt. Demnach müssen sich beide Fallstudienstädte ab 2030 auf deutlich steigende Leerstände insbesondere in den Einfamilienhausbeständen einstellen. Mit Blick auf Handlungsoptionen ist die Ausrichtung auf eine Weiternutzung der Bestände eine grundsätzlich sinnvolle und zugleich am ehesten realisierbare Option. Hierfür gibt es bereits eine Vielzahl an organisatorischen und baulich-/räumlichen Ansatzpunkten, die in verschiedenen Projekten erprobt werden. Dazu gehören "Leerstandsbörsen", "Wohnlotsen" oder "Quartiersmanager", der Umbau größerer Einfamilienhäuser zu "Mehrpersonen-Häusern" oder der Ersatzneubau auf Bestandsflächen, wo die Gebäudesubstanz keine weitere Nutzung zulässt. Bis 2030 kann auch ein verstärkter Mehrfamilienhaus-Bau zu verringerten Ressourcenaufwendungen beitragen, wenn er nicht in Konkurrenz zu leerfallenden Einfamilienhäusern steht. Quelle: Forschungsbericht
Das Bild einer zukünftigen Green Economy ist geprägt von einer umfassend ökologisch modernisierten Wirtschaft, die zum einen insbesondere hinsichtlich Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Steigerung von Energie- und Rohstoffproduktivität, Produktgestaltung sowie der entsprechenden Umstellung von Wertschöpfungsketten den Anforderungen an einen nachhaltigen Zukunftsentwurf genügt und zum anderen neue Beschäftigungschancen eröffnet. Gerade weil es sich um einen umfassenden Transformationsprozess handelt, sind die Auswirkungen dieses Prozesses insgesamt oftmals unsicherer als die Entwicklungen in einigen Teilbereichen. Heimische Produktion und Bereitstellung von Dienstleistungen, Integration von Wertschöpfungsketten und Erfolg auf internationalen Märkten stellen sich auch bei einer Green Economy als die ausschlaggebenden Faktoren für positive gesamtwirtschaftliche Effekte heraus. Insbesondere der letzte Punkt wird in diesem Beitrag detailliert beleuchtet. Auf welchen Märkten hat Deutschland derzeit eine gute Ausgangsposition und wie wird sich dieser Markt - und Deutschlands Position - zukünftig entwickeln? Allerdings sind es vor allem auch im Inland ergriffene Maßnahmen, die sich auf die Investitionssicherheit von Industrie und Dienstleistern auswirken und die Weichen für die zukünftige Entwicklung im Übergang zur Green Economy stellen. Daher werden für drei Maßnahmenbündel die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere jedoch die Nettobeschäftigung, modellgestützt ermittelt. Die stärkere Betonung von Effizienz, Maßnahmen zur Lärmabsenkung und Emissionsverminderung im Verkehr und weniger Flächennutzung sowie eine Stärkung des Ökolandbaus wurden detailliert untersucht. Die Gesamtbilanz ist in den meisten Fällen positiv. Der Übergang zu einer Green Economy lässt sich auch an einem Industriestandort wie Deutschland mit positiven wirtschaftlichen Effekten und Mehrbeschäftigung verbinden. Quelle: Forschungsbericht
Das für das Jahr 2020 formulierte 30-ha-Ziel stellt die am Flächengeschehen beteiligten Akteure auf den Ebenen Bund, Länder, Regionen sowie Städte und Gemeinden vor die Herausforderung, im Rahmen der Siedlungsentwicklung eine konsequent flächensparende Strategie zu entwickeln und praktisch umzusetzen. In diesem Kontext steht eine Vielzahl bestehender und möglicher neuer Instrumente, die entsprechende Handlungsoptionen für das Flächensparen ermöglichen. Im Rahmen des vom Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsvorhabens "Implementierung von Flächensparinstrumenten" wurde in Projektbaustein 1 der Prototyp einer bundesweiten Informations- und Kommunikationsplattform für das Flächensparen weiterentwickelt und erprobt (www.aktion-flaeche.de). Damit wurden neue Erkenntnisse zur Informationsvermittlung und Bewusstseinsbildung zum Thema Flächensparen gewonnen, die für eine etwaige Verstetigung eines bundesweiten Informationsangebots zum Thema Flächensparen von Bedeutung sind. Im Projektbaustein 2 - Gegenstand dieses Berichtes - wurden in vier Planspieldesigns Instrumente für ein zielgerichtetes Flächensparen erprobt. Dieses erfolgte in den räumlichen Anwendungsebenen Landes- und Regionalplanung, regionale Kooperation sowie Kommunen. Des Weiteren wurden mögliche neue instrumentelle Optionen im Bereich fiskalischer/ ökonomischer Anreiz- und Steuerungsinstru-mente untersucht. Mit Blick auf das 30-ha-Mengenziel und das Ziel der vorrangigen Innenentwicklung wurde hierbei die Wirkweise der Instrumente in den drei Strategiebereichen des Flächensparens betrachtet: Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, Mobilisierung von Flächen im Bestand sowie Steigerung der Flächeneffizienz. Die in den Planspielen gewonnenen Erkenntnisse über das zahlreichen Instrumenten innewohnende Steuerungs- und Gestaltungspotenzial wurde jeweils in den Kontext der flächenbezogenen Zielorientierungen und übergreifenden Zielabwägungen der handelnden Akteure gesetzt. Somit wurde über die bloße Betrachtung von Instrumenten hinaus herausgearbeitet, inwieweit die Rahmenbedingungen der handelnden Akteure den am Flächensparen ausgerichteten Einsatz der Instrumente beeinflussen. Eine Vielzahl von Ergebnissen aus den Planspielen fand Eingang in den in einem parallelen Forschungsvorhaben erarbeiteten Aktionsplan Flächensparen. Quelle: Forschungsbericht
Aufruf an Baulandkommission: Interkommunale Kooperation stärken, Flächen effizienter nutzen Im Anschluss an den Cluster Workshop „Wachsende Wohnungsmärkte“ (siehe Dokumentation hier ) hatten mehrere Stadt-Land-Plus-Vorhaben im Juni 2019 einen Aufruf an die Baulandkommission zu „Flächennutzungseffizienz und interkommunale Kooperation für gemeinsam starke Regionen und bezahlbares Bauland für Wohnen“ verfasst. Inzwischen sind die Empfehlungen auf Grundlage der Beratungen in der Kommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (sogenannte Baulandkommission) veröffentlicht. Darin werden viele Empfehlungen des Aufrufs aufgegriffen. So empfiehlt die Kommission „ eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit und -koordinierung bei der Wohnbaulandentwicklung “. Raumordnung und Regionalplanung sollen stärker auf regionale Wohnraumbedarfe ausgerichtet werden. Mit ihren Empfehlungen unterstützt die Baulandkommission einen zentralen Themenbereich des Aufrufs. Die Vorhaben werden im Verlauf des nächsten Jahres erste Zwischenergebnisse zur regionalen Steuerung von Wohnraumbedarfen z.B. in den Regionen Köln-Bonn, Stuttgart und Leipzig vorlegen. Auch für die von der Expertenkommission geforderte „Digitalisierung von Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsprozessen sowie Baulandkatastern“ können Stadt-Land-Plus-Vorhaben Lösungen beitragen. Die von der Baulandkommission geforderte aktive Boden- und Liegenschaftspolitik steht ebenfalls in einigen der geplanten Pilotanwendungen der Stadt-Land-Plus-Vorhaben im Mittelpunkt. Aus Sicht des Stadt-Land-Plus-Aufrufs weniger positiv ist die Empfehlung der Baulandkommission zur Verlängerung des §13b, weil es einseitig die Außenentwicklung gegenüber der Innenentwicklung und damit einen ohnehin hohen Flächenverbrauch stärkt. Die Empfehlungen der Baulandkommission finden Sie hier und die Pressemeldung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hier . Den Aufruf der Stadt-Land-Plus-Vorhaben als PDF-Dokument hier .
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Mobilitätsbeirat die Referentenentwürfe für zwei neue Abschnitte des Berliner Mobilitätsgesetzes vorgelegt: für die Themen „Neue Mobilität“ und „Wirtschaftsverkehr“. Das Gesetz, das mit dem planerischen Vorrang für den Umweltverbund aus Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr deutschlandweit einzigartig ist, soll durch diese beiden Bausteine ergänzt werden. Damit wird eine nochmals erweiterte rechtliche Grundlage für die Mobilitätswende geschaffen, indem nun auch die Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs und die Potenziale Neuer Mobilität im Zusammenspiel mit dem Umweltverbund geregelt werden. Der Referentenentwurf definiert dabei klare Ziele und stärkt die Strukturen für eine moderne, stadtverträgliche Verkehrspolitik – dazu gehören die Einrichtung einer Berliner „Austauschplattform Wirtschaftsverkehr“ inklusive einer koordinierenden Ansprechperson, die Einrichtung einer öffentlichen Datenplattform, verbesserte Grundlagen für Planung und Steuerung sowie eine systematische Bedarfs- und Netzplanung. Die drei übergeordneten Ziele beim Wirtschaftsverkehr sind die Sicherung notwendiger Flächen etwa für den Warenumschlag, die Reduktion von Emissionen durch Verlagerung auf klima- und umweltfreundliche Verkehrsträger oder Antriebe sowie die stadtverträgliche Optimierung von Liefer- und Ladeprozessen durch Bündelung und zeitliche Flexibilisierung. Bestehende Infrastrukturanlagen der Schiene sowie Wasserstraßen sollen erhalten oder reaktiviert, Umschlagplätze für neue Quartiere von vornherein eingeplant werden. Liefer- und Ladezonen erhalten Vorrang vor der Einrichtung sonstiger Parkplätze, für Großraum- und Schwertransporte soll ein Routennetz festgelegt werden. Zu den Zielen beim Thema Neue Mobilität gehören die Verringerung motorisierten Individualverkehrs, etwa durch Flächenumverteilung zugunsten des Umweltverbunds, aber auch mehr Flächeneffizienz bei der Ausgestaltung von Mobilitätsangeboten. Für neue Quartiere ist die Erreichbarkeit mit dem Umweltverbund von Anfang an sicherzustellen. Die Parkraumbewirtschaftung soll nicht nur ausgeweitet, sondern auch digitalisiert werden. Der Referentenentwurf wurde in einem aufwändigen Beteiligungs- und Diskussionsverfahren mit dem Mobilitätsbeirat erarbeitet, dem Mobilitätsverbände, Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Fraktionsvertreter*innen angehören. Der Mobilitätsbeirat hat nun im Rahmen der Verbändebeteiligung die Gelegenheit, Stellung zu dem Gesetzesentwurf zu nehmen. Danach folgen das offizielle Mitzeichnungsverfahren und die Beschlussfassung im Senat. Im Frühjahr 2021 soll die Gesetzesnovelle im Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Die ersten drei Abschnitte des Mobilitätsgesetzes – Allgemeine Ziele, ÖPNV und Radverkehr – sind bereits im Juli 2018 in Kraft getreten, der vierte Teil zum Fußverkehr wird derzeit noch im Abgeordnetenhaus beraten.
Ausbau der Windenergie an Land: 2-Prozent-Ziel reicht aus Zentrale Voraussetzung für den Ausbau der Windenergie an Land sind ausreichend nutzbare Flächen. Im Windenergieflächenbedarfsgesetz ist verankert, dass 2 Prozent der Fläche Deutschlands für die Windenergie bis 2032 auszuweisen ist. Eine Studie für das Umweltbundesamt hat nun errechnet, dass dieses Flächenziel ausreicht, um die Ausbauziele für die Windenergie an Land zu erreichen. Bis 2035 sollen laut Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Deutschland 157 Gigawatt (GW) Windenergieleistung installiert sein. Dazu ist gesetzlich festgelegt, dass 2 Prozent der Fläche Deutschlands für Windenergieanlagen verfügbar sind. Laut Studie „Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“ reichen die 2 Prozent Landesfläche aus, um das Ausbauziel zu erreichen. Die Studie hat dazu die für den Ausbau ausgewiesenen Flächen und die ermittelten Einschränkungen der Nutzbarkeit analysiert und daraus den künftigen Flächenbedarf abgeleitet. In 2021 waren laut Studie mit 0,79 Prozent der Landesfläche nicht genügend Flächen ausgewiesenen, um die künftig von der Bundesregierung geplante Windenergieleistung zu installieren. Würden 2 Prozent der Fläche Deutschlands für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden, lassen sich die Ausbauziele erreichen. Dies ist selbst dann noch möglich, wenn 30 Prozent der ausgewiesenen Flächen in ihrer Nutzbarkeit eingeschränkt wäre – etwa durch Vorgaben des Denkmal- oder Artenschutzes. Analyse der Flächen für Windenergieanlagen in 2021 Zum Ende des Jahres 2021 waren 0,79 Prozent der Bundesfläche rechtskräftig als Flächen für die Windenergie an Land ausgewiesen. Etwa 40 Prozent dieser Flächen waren durch rechtliche oder planerische Vorgaben in ihrer Verfügbarkeit aber so eingeschränkt, dass lediglich 0,49 Prozent wirklich nutzbar blieb. Zudem waren etwa 30 Prozent der verbleibenden Flächen, beispielsweise aufgrund von Belangen des Arten- oder Denkmalschutzes, nicht nutzbar. Dies schränkte den Flächenumfang weiter ein. Ausbauziele für die Windenergieleistung bis 2030 Mit dem EEG 2023 wurde das Ausbauziel für die Windenergie an Land für 2030 von 81 GW auf 115 GW angehoben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein jährlicher Bruttozubau von etwa 10 GW Windenergie notwendig. Im Jahr 2022 sind laut Bundesnetzagentur 2,7 GW in Betrieb gegangen, in 2023 bis einschließlich April 860 Megawatt. Was muss nun passieren ? Die Zahlen verdeutlichen, dass die Ausbaugeschwindigkeit bislang nicht ausreicht, um die Ausbauziele und damit auch die Klimaziele zu erreichen. Laut Studie ist daher erforderlich, dass Einschränkungen der Nutzbarkeit von Flächen soweit möglich abgebaut werden. Dies wäre beispielsweise durch klare Priorisierungen im Denkmalschutzrecht möglich und durch eine zeitnahe Ausweisung von Windenergieflächen. Länder und Kommunen sollten die zeitliche Frist zur Ausweisung nicht bis 2027 ausreizen und Flächen bereits während des Aufstellungsprozesses nutzbar machen. Zudem sollte der Bund die Entwicklungen der wesentlichen Einflussgrößen für den Flächenbedarf regelmäßig überprüfen. Hierzu zählen insbesondere die Nutzbarkeit, die Flächeneffizienz und die Technologieentwicklung.
Wer die Flächeninanspruchnahme wirksam steuern möchte benötigt hierfür Ziele. Schließlich folgt die Flächenkreislaufwirtschaft einem Managementansatz. Das bedeutet, die relevanten Akteure wirken in geeigneten Verfahren zusammen, um definierte Ziele zu erreichen. Herfür setzen sie die passenden Instrumente ein. Um welche Ziele geht es? Ziele für die Flächenkreislaufwirtschaft: Steuerung von Mengen und Qualitäten notwendig Der Ansatz der Flächenkreislaufwirtschaft umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten für einen sparsamen Umgang mit Flächen in der Siedlungsentwicklung. Dabei soll vermieden werden, dass bisher genutzte Siedlungs- und Verkehrsflächen dauerhaft brachfallen, während neue, bisherige Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden. Innenentwicklung durch die vorrangige Nutzung von Baulücke und Brachflächen genießt Vorrang. Mit dem Konzept wird eine ausreichend hohe Siedlungsdichte erhalten, während die naturnahen Flächen im Außenbereich von Besiedlung freigehalten bleiben. Die Neuinanspruchnahme von Bauland für Siedlungs- und verkehrszwecke beträgt somit im Idealfall Netto-Null. Flächenkreislaufwirtschaft umfasst damit gleichermaßen drei Strategiebausteine des Flächensparens: Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme, Mobilisierung von Bauflächen im Bestand sowie Erhöhung der Effizienz der Flächennutzung. Damit sind nicht nur das Wieviel sondern das Wo und Wie einer nachhaltiger Siedlungsentwicklung angesprochen. Ebenso wird deutlich, dass Siedlungsentwicklung auf neuen Flächen sowie die Qualifizierung der Flächen und Nutzungen im Bestand stets im Zusammenhang zu betrachten sind. Hierbei wird es je nach Flächennachfrage und Entwicklungsdynamik (Bevölkerungsentwicklung, Prosperität) differenzierte Anpassungsbedarfe sowie örtlich und stadtregional angepasste Lösungen und Prioritätensetzungen geben müssen. Ergo: in der Debatte sollte es um mehr gehen als um die Diskussion eines Für und Wider des „30-ha-Ziels“. Ziele im politischen Raum: Bund und Europa Im Jahr 2002 hat die Bundesregierung in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie ein konkretes flächenpolitisches Ziel formuliert: Bis 2020 soll die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bundesweit auf 30 Hektar pro Tag gesenkt werden – insbesondere durch verstärkte Innenentwicklung und Flächenrecycling. In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (Biodiversitätsstrategie) , die im Jahr 2007 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, wird ein Verhältnis von Innenentwicklung zu Außenentwicklung von insgesamt 3:1 als Ziel benannt. Dieses soll durch die Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung erreicht werden. Unter den 17 Zielen der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung von 2015 findet sich das Ziel Nr. 11: „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten“ (UN Sustainable Development Goal 11). Deutschland ist aufgerufen, seinen Beitrag zur Umsetzung dieser SDGs zu leisten. Die „ Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016 “ integriert erstmals nationale Nachhaltigkeitsindikatoren in diese Ziele. Einer der Indikatoren ist die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke. In der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ wurde der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ mit dem Ziel „Senkung auf 30 ha minus x pro Tag bis 2030“ fortgeschrieben. Zugleich sind die Indikatoren “Freiraumverlust in m²/je Einwohner“ mit dem Ziel „Verringerung des einwohnerbezogenen Freiflächenverlustes“ sowie „Einwohner je Siedlungs- und Verkehrsfläche (Siedlungsdichte)“ mit dem Ziel „Keine Verringerung der Siedlungsdichte“ neu hinzugekommen. Die neuen Indikatoren spiegeln in städtischen wie ländlichen Räumen den Verlust an Freiflächen in Verbindung mit der Effizienz der Siedlungsflächennutzung wider. Eine schärfere Zielformulierung findet sich im „ Integrierten Umweltprogramm 2030 “ des Bundesministeriums für (BMUB), das 206 veröffentlicht wurde. Der Flächenschutz ist hier Bestandteil des „Leitziels II: Städte, Gemeinden und Infrastrukturen umweltgerecht entwickeln im Themenbereich „Nachhaltige Mobilität, lebenswerte Städte“. Vorgesehen sind Maßnahmen zum Flächenschutz und zum Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft. Genannt wird u.a. eine Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 20 Hektar pro Tag im Jahr 2030. Angestrebt werden die Weiterentwicklung des Raumordnungsrechts des Bundes und der Länder mit dem Ziel der Einführung verbindlicher Flächensparziele in der Landes- und Regionalplanung. Im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung (2016) sieht die Bundesregierung vor, den Flächenverbrauch durch einen Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft bis spätestens 2050 weiter zu reduzieren In Übereinstimmung mit dem „Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa“ der Europäischen Union ist vorgesehen, den Flächenverbrauch bis dahin auf Netto Null zu senken. In ihrem „ Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa “ aus dem Jahr 2011 strebt die Europäische Kommission eine Flächenkreislaufwirtschaft sowie bis 2050 das Flächenverbrauchsziel Netto-Null an. Im gleichen Jahr beschloss der Bundesrat in einer Stellungnahme zum „Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa“ , dass das Flächenverbrauchsziel Netto-Null angesichts der demographischen Entwicklung und der vielfältigen Potenziale zur Innenentwicklung wesentlich früher als im Jahr 2050 erreicht werden solle (Zielvorstellung 2025, spätestens 2030). Ferner wird die die Bundesregierung aufgefordert, sich für anspruchsvollere Ziele bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs einzusetzen. Zudem solle die Die Förderpolitik der EU bereits ab 2014 überprüfen und auf die Vermeidung von bodenbelastenden und flächenverbrauchenden Förderungen ausgerichtet werden. Die Richtung scheint also klar: mit Blick auf das Jahr 2050 wird der Ansatz der Flächenkreislaufwirtschaft Realität, die Flächenneuinanspruchnahme beträgt Netto-Null. Damit steht das „30-ha-Ziel“ nicht etwa zur Disposition, vielmehr ist die Debatte schon weiter in Richtung nachhaltiger und zukunftsfähiger Siedlungspolitik vorangeschritten. Hervorzuheben ist dabei der enge Konnex von Reduzierung des Flächenverbrauchs und Vorrang der Innenentwicklung: das Wieviel, das Wo und das Wie einer nachhaltiger Siedlungsentwicklung. Ziele in den Bundesländern Verschiedene Bundesländer haben das bundespolitische 30-ha-Ziel zum Anlass genommen, ihre Siedlungsentwicklung an einem Landesziel zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme auszurichten. Unterschiedlich sind dabei die Vorgehensweisen der Verankerung eines Mengenziels. In verschiedenen Bundesländern fanden flächenpolitischen Ziele Eingang in Nachhaltigkeitsstrategien. So wird in Baden-Württemberg aus dem Bundesziel ein Landeszielwert für 2020 von 3 ha pro Tag abgeleitet. Als langfristiges Ziel wird eine Flächenneuinanspruchnahme von Netto-Null entsprechend der demografischen Entwicklung angestrebt, so der der Nachhaltigkeitsbericht 2014 des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg . In der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessen wird laut Fortschrittsbericht 2016 eine Begrenzung des Zuwachses der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 2,5 ha/d im Jahr 2020 angestrebt. In der Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2016 wurde verankert, den Flächenverbrauch bis 2020 auf höchstens 5 ha/Tag zu senken. Längerfristig soll ein Netto-Null-Flächenverbrauch erreicht werden. Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz verabschiedete Anfang des Jahres 2016 die Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes . Darin wurden erstmals konkrete Nachhaltigkeitsziele für Rheinland-Pfalz festgelegt. Es ist das Ziel der Landesregierung, die tägliche Flächenneuinanspruchnahme bei unter einem Hektar zu stabilisieren. Laut der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2013 soll der Flächenverbrauch soll deutlich reduziert werden, langfristig ist eine Flächenkreislaufwirtschaft ohne weiteren Flächenneuverbrauch anzustreben. Eine konkreter Zielwert wird nicht genannt. In Sachsen-Anhalt wurde im Koalitionsvertrag der Landesregierung aus dem Jahr 2016 das Ziel festgeschrieben, die Flächenversiegelung in Anlehnung an das bundesweite Ziel auf maximal 1,3 ha pro Tag zu begrenzen. Mit der Debatte um landesspezifische Zielfestlegungen gehen die Bundesländer einen wichtigen Schritt in Richtung Bewusstseinsbildung zum Thema Fläche im Dialog mit Stakeholdern, die am Flächengeschehen beteiligt sind. Länder wie Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen befassen sich außerdem in akteursübergreifenden Allianzen oder Bündnissen bzw. in interministeriellen Arbeitsgruppen mit dem Thema Flächenverbrauch. Was fehlt: Operationalisierung flächenpolitischer Ziele Bislang sind flächenpolitische Ziele von Seiten des Bundes und der Länder noch keine verbindliche Richtschnur des Handelns für eine nachhaltige Siedlungspolitik geworden. Eine Ursache liegt darin, dass das politisch gesetzte 30-ha-Ziel in keiner Weise operationalisiert ist. Eine landesplanerische Berücksichtigung eines landesspezifischen Mengenziels erfolgt z.B. in Nordrhein-Westfalen im neuen Landesentwicklungsplan in Form eines Grundsatzes. Die Kommunen sind in Bezug auf eine verbindliche Festlegung von Mengenzielen der Flächeninanspruchnahme zurückhaltend. Bund, Länder und Kommunen haben einen Kanon von Zielen und Interessen zu bedienen, denkt man an Belange der wirtschaftlichen Entwicklung, an den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, an die individuelle Wohnflächennachfrage, an Interessen von Flächeneigentümern bzw. an die derzeit vielerorts hohe Baukonjunktur im Bereich Wohnen. Damit sind Ziele für eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme Gegenstand einer Abwägung oftmals konkurrierender Belange. Insbesondere die Städte und Gemeinden als zentrale Umsetzungsebene der Siedlungspolitik und -planung vor Ort agieren unter komplexen Rahmenbedingungen und haben eine Vielzahl von Interessen aus Kommunalpolitik, Wirtschaft, Bürgerschaft und weiteren Interessenvertretern zu berücksichtigen. Zusätzlich schränken begrenzte finanzielle Ressourcen und beschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf Flächenpotenziale im Bestand die Handlungsmöglichkeiten vieler Kommunen in Bezug auf eine aktive Bodenpolitik ein. Dieses erschwert die Steuerung der Flächeninanspruchnahme entlang verbindlicher Ziele im Sinne eines Managementansatzes, wie er für die Etablierung einer Flächenkreislaufwirtschaft erforderlich wäre. Somit können die am Flächengeschehen beteiligten Akteure die Potenziale der zur Verfügung stehenden Instrumente nicht so konsequent für eine wirksame Steuerung der Flächeninanspruchnahme einsetzen, wie örtliche bzw. regionale Potenziale bzw. Problemlagen der Siedlungsentwicklung das erfordern oder ermöglichen würden – im Sinne einer wirksamen Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme, der konsequenten Mobilisierung von Bauflächen im Bestand sowie einer Erhöhung der Effizienz der Flächennutzung. Weitere Informationen LiKi Länderinitiative Kernindikatoren Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt. Viele Kommunen stehen vor dem Problem, vorhandene Potenziale im Innenbereich nicht mobilisieren zu können. Grund ist häufig eine fehlende Entwicklungsbereitschaft der Eigentümer.
Origin | Count |
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Bund | 62 |
Land | 3 |
Zivilgesellschaft | 6 |
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Förderprogramm | 46 |
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