Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan der Stadt Göttingen stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Als förmliches Planungsinstrument dient der FNP der langfristigen Steuerung der räumlichen und städtebaulichen Entwicklung der Stadt. Aus dem Flächennutzungsplan werden für Teilbereiche Bebauungspläne, die sogenannten verbindlichen Bauleitpläne entwickelt, welche detailliertere Festsetzungen für die jeweiligen Teilbereiche enthalten. Im Fokus des FNP steht nicht die kartographische Abbildung des aktuellen Zustandes, sondern die Darstellung der angestrebten städtebaulichen Entwicklung. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft, Klimaschutz und -anpassung und weiteren Fachplanungen Rechnung tragen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan der Stadt Göttingen stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Als förmliches Planungsinstrument dient der FNP der langfristigen Steuerung der räumlichen und städtebaulichen Entwicklung der Stadt. Aus dem Flächennutzungsplan werden für Teilbereiche Bebauungspläne, die sogenannten verbindlichen Bauleitpläne entwickelt, welche detailliertere Festsetzungen für die jeweiligen Teilbereiche enthalten. Im Fokus des FNP steht nicht die kartographische Abbildung des aktuellen Zustandes, sondern die Darstellung der angestrebten städtebaulichen Entwicklung. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft, Klimaschutz und -anpassung und weiteren Fachplanungen Rechnung tragen.
Freiflächenentwicklung von 1945 bis 2020 nach Nutzungskategorien des Umweltatlas. Die Freiflächenverluste werden in Zeitschnitten dargestellt, die Freiflächengewinne beziehen sich auf den gesamten Zeitraum. Unter dem Status "vor 1945" wird der Nutzungszustand 1945 ohne kriegsbedingte Zerstörungen verstanden. Brachflächen u.ä. aufgrund von Kriegsschäden gelten demnach nicht als Freiflächen des Nutzungszustandes "vor 1945".
Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan der Stadt Göttingen stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Als förmliches Planungsinstrument dient der FNP der langfristigen Steuerung der räumlichen und städtebaulichen Entwicklung der Stadt. Aus dem Flächennutzungsplan werden für Teilbereiche Bebauungspläne, die sogenannten verbindlichen Bauleitpläne entwickelt, welche detailliertere Festsetzungen für die jeweiligen Teilbereiche enthalten. Im Fokus des FNP steht nicht die kartographische Abbildung des aktuellen Zustandes, sondern die Darstellung der angestrebten städtebaulichen Entwicklung. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft, Klimaschutz und -anpassung und weiteren Fachplanungen Rechnung tragen.
Es wird die Vertragsart "Gruenlandlebensraum" dargestellt. Ziel des Vertrages „Grünlandlebensräume“ ist es, insbesondere botanisch wertvolle Grünlandhabitate zu erhalten, zu verbessern und zu entwickeln. Das Vertragsmuster zielt darauf ab, das Blütenangebot auf den Grünlandflächen zu erweitern, um das fehlende Blütenangebot für eine Vielzahl von Arten, die auf Blütenbesuche zur Nahrungsaufnahme angewiesen sind zu verbessern. In der ersten Phase gilt es, das blütenreiche Grünland zu entwickeln. Nach der Entwicklungspflege des blütenreichen Grünlandes wird auf freiwilliger Basis die Folgevariante der Erhaltung von blütenreichem Grünland als Vertragsmuster angeboten. Zu den Bewirtschaftungsvorgaben gehört die zweimalige Teilnahme an einer individuellen fachlichen Beratung (zu Beginn und zur Mitte der Vertragslaufzeit), um eine zielgemäße Flächenentwicklung sicherzustellen. Das Vertragsmuster wird landesweit auf überwiegend mineralischen Böden, mit Ausnahme der Fördergebietskulissen für die Vertragsmuster „Weidewirtschaft Marsch“ und „Weidelandschaft Marsch“ und nicht für Betriebe, die bereits am Vertragsnaturschutz in der Kulisse „Grünlandwirtschaft Moor“ teilnehmen, angeboten.