API src

Found 2 results.

Antragstellung: Flächenförderung, Direktzahlungen und AUKM

Die Anträge auf Agrarförderung 2024 können bis zum 15.05.2024 fristgerecht, und bis zum 31.05.2024 verspätet als letztmöglichem Einreichungstermin mit Verspätungsabzügen eingereicht werden. Bis einschließlich 31. Mai können Sie einzelne Flächen oder eine nach der Antragstellung vorgenommene Nutzungsänderung bzw. Änderung der Beihilferegelung bei einzelnen Flächen nachmelden. Sie können bis zu diesem Zeitpunkt auch zahlungsbegründende Unterlagen, Verträge oder Erklärungen nachreichen oder ändern. Der Antrag kann auch ganz oder teilweise (z.B. einzelne Flächen) schriftlich wieder zurückgenommen werden.

Betriebsprämienrechner

Landwirte, die am System der Flächenförderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) teilnehmen, müssen sich den Regeln zur Konditionalität (Standard zum Erhalt des Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands) unterwerfen. Daneben können Sie freiwillig entscheiden, welche Maßnahmen aus dem Bereich Direktzahlungen (Ökoregelungen) oder aus dem Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für ihren Betrieb in Frage kommen. Im Vergleich zur vorigen Periode werden neben bekannten Regelungen auch einige neue Fördermaßnahmen angeboten. Diese sind fachlich und finanziell in die Ziele des Betriebes einzuordnen. Der vorliegende, vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung erstellte „Betriebsprämienrechner Brandenburg 2023“ ermöglicht es den Betriebsinhabern, vorab und unabhängig von der Antragstellung die zu erwartenden Zahlungen für alle Maßnahmen der Flächenförderung (Direktzahlungen und AUKM) in Brandenburg und Berlin zu ermitteln. Landwirte, die am System der Flächenförderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) teilnehmen, müssen sich den Regeln zur Konditionalität (Standard zum Erhalt des Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands) unterwerfen. Daneben können Sie freiwillig entscheiden, welche Maßnahmen aus dem Bereich Direktzahlungen (Ökoregelungen) oder aus dem Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für ihren Betrieb in Frage kommen. Im Vergleich zur vorigen Periode werden neben bekannten Regelungen auch einige neue Fördermaßnahmen angeboten. Diese sind fachlich und finanziell in die Ziele des Betriebes einzuordnen. Der vorliegende, vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung erstellte „Betriebsprämienrechner Brandenburg 2023“ ermöglicht es den Betriebsinhabern, vorab und unabhängig von der Antragstellung die zu erwartenden Zahlungen für alle Maßnahmen der Flächenförderung (Direktzahlungen und AUKM) in Brandenburg und Berlin zu ermitteln.

1