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Antragstellung: Flächenförderung, Direktzahlungen und AUKM

Die Anträge auf Agrarförderung 2024 können bis zum 15.05.2024 fristgerecht, und bis zum 31.05.2024 verspätet als letztmöglichem Einreichungstermin mit Verspätungsabzügen eingereicht werden. Bis einschließlich 31. Mai können Sie einzelne Flächen oder eine nach der Antragstellung vorgenommene Nutzungsänderung bzw. Änderung der Beihilferegelung bei einzelnen Flächen nachmelden. Sie können bis zu diesem Zeitpunkt auch zahlungsbegründende Unterlagen, Verträge oder Erklärungen nachreichen oder ändern. Der Antrag kann auch ganz oder teilweise (z.B. einzelne Flächen) schriftlich wieder zurückgenommen werden.

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