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Siedlungs- und Verkehrsfläche

Siedlungs- und Verkehrsfläche Der Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr hat Auswirkungen auf die Umwelt. Versiegelte Flächen schaden Böden und begünstigen Hochwasser. Die Zersiedelung erzeugt zudem mehr Verkehr. Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Das integrierte Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums formuliert für 2030 ein Ziel von 20 ha pro Tag. Anhaltender Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke In Deutschland werden stetig neue Flächen für Arbeiten, Wohnen und Mobilität belegt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hat sich die Fläche für Siedlung und Verkehr von 1992 bis 2022 von 40.305 auf 51.903 Quadratkilometer (km²) ausgedehnt. Damit ist die Fläche für Siedlung und Verkehr in 30 Jahren um 11.598 km² bzw. 28,8 % angestiegen (siehe Abb. „Fläche für Siedlung und Verkehr nach Art der tatsächlichen Nutzung“). Mit Blick auf die Teilflächen dehnte sich die Siedlungsfläche um 41,6 % und die Verkehrsfläche um 10,1 % aus. Der Zuwachs der Fläche für Siedlung und Verkehr vollzog sich in weiten Teilen zu Lasten der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es ist dabei zu beachten, dass Flächenverbrauch etwas anderes als Bodenversiegelung ist. Das Tempo des Flächen-Neuverbrauchs geht zurück Obwohl in Deutschland weiterhin neue Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden, ist die Inanspruchnahme neuer Flächen seit 2000 erheblich zurückgegangen. Sie wird als Mittelwert über 4 Jahre angegeben, um etwa wetter- oder konjunkturbedingte Schwankungen in der Baubranche zu glätten und Trends besser zu erkennen. So betrug der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Jahren 1997 bis 2000 im Schnitt 129 ha am Tag. Das entspricht etwa 180 Fußballfeldern. Demgegenüber ging der durchschnittliche tägliche Anstieg in den Jahren 2019 bis 2022 auf 52 ha zurück (siehe Abb. “Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Auch in den Werten für die Einzeljahre ist seit 2004 ein rückläufiger Trend erkennbar. Der gesamtdeutsche tägliche Flächenverbrauch lag im Jahr 2009 erstmals unter dem Wert von 80 ha. Auch nach 2010 ist der Flächenverbrauch tendenziell mit leichten Schwankungen in den Einzeljahren zurückgegangen. 2015 lag der durchschnittliche tägliche Flächenverbrauch bei nur noch 61 ha. Der Wert für 2016 ist – wegen Umstellungen der Erhebungsmethode – mit so großen Unsicherheiten behaftet, dass er sich nicht für Trendbetrachtungen eignet. Da die Umstellungen der Erhebungsmethode im Jahr 2017 in vier Bundesländern immer noch nicht abgeschlossen waren, sind auch die Daten des Einzeljahrs 2017 noch mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesen Gründen kann als ⁠ Indikator ⁠ für die Jahre ab 2016 allenfalls der 4-Jahres-Mittelwert herangezogen werden. Von 2019 bis 2022 liegt dieser Wert bei 52 Hektar pro Tag. Damit ist eine Reduzierung zum Wert von 2018 bis 2021 zu verzeichnen, der bei 55 Hektar pro Tag liegt. * Die Flächenerhebung beruht auf der Auswertung der Liegenschaftskataster der Länder. Aufgrund von Umstellungsarbeiten in den Katastern (Umschlüsselung der Nutzungsarten im Zuge der Digitalisierung) ist die Darstellung der Flächenzunahme ab 2004 verzerrt. ** Ziele 2030: "unter 30 Hektar pro Tag" in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016"; "20 Hektar pro Tag" im Integrierten Umweltprogramm 2030. *** Ab 2016 entfällt aufgrund der Umstellung von automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) die Unterscheidung zwischen "Gebäude- und Freifläche" sowie "Betriebsfläche ohne Abbauland". Dadurch ist derzeit der Zeitvergleich beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen wird erschwert. Die nach der Umstellung ermittelte Siedlungs- und Verkehrsfläche enthält weitgehend dieselben Nutzungsarten wie zuvor. Weitere Informationen unter www.bmu.de/WS2220#c10929. ___ Werte aus Statistisches Bundesamt 2023, Erläuterungen zum Indikator "Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche" Politische Ziele 2002 hat die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel vorgegeben, den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Im Rahmen der Neuauflage 2016 wurde zudem das Ziel formuliert, den Zuwachs bis zum Jahr 2030 auf „weniger als 30 Hektar“ zu begrenzen (siehe Indikator "Siedlungs- und Verkehrsfläche“ ). Damit trägt sie der Tatsache Rechnung, dass Fläche eine bedeutsame begrenzte natürliche Ressource darstellt. Um ihre Nutzung konkurrieren Land- und Forstwirtschaft, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Naturschutz, Rohstoffabbau und Energieerzeugung. Das integrierte Umweltprogramm formuliert für das Jahr 2030 das Ziel von 20 Hektar pro Tag, denn spätestens zum Jahr 2050 soll – nach der Ressourcenstrategie der Europäischen Union und dem Klimaschutzplan der Bundesregierung – der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft (Netto-Null-Ziel) geschafft werden. Um überprüfen zu können, ob sich die Entwicklung auf dem Pfad zu den genannten Zielen bewegt, hat das Umweltbundesamt Zwischenziele für die Jahre 2010, 2015, 2025, 2035, 2040 und 2045 eingeführt (siehe Tab. „Zwischenziele für die Flächenneuinanspruchnahme). Nach dem Klimaschutzplan der Bundesregierung soll der Flächenverbrauch bis 2050 auf Netto-Null reduziert und somit der Übergang in eine Flächenkreislaufwirtschaft vollzogen sein. Um die genannten Flächensparziele erreichen zu können, hat die Bundesregierung bereits verschiedene Anstrengungen unternommen. Beispielsweise hat sie im Jahr 2013 ein Gesetz zur Stärkung der städtebaulichen Innenentwicklung erlassen. Außerdem unterstützt sie die Kommunen bei der Nutzung von Brachflächen, Freiflächen und Baulücken sowie bei der Nach- und Umnutzung von leerstehenden Gebäuden in Innenstädten und Dorfkernen. Zukünftige Entwicklung Trotz der tendenziellen Verlangsamung bei der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr wurde sowohl für das Einzeljahr 2022 als auch im 4-Jahres-Mittelwert von 2019 bis 2022 weiterhin das ursprüngliche Flächensparziel für das Jahr 2020 deutlich verfehlt. Um das Ziel für das Jahr 2030 zu erreichen sind daher zusätzliche Maßnahmen notwendig. Allerdings ist keineswegs sichergestellt, dass tatsächlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Im Jahr 2017 wurde durch eine Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Einführung des Urbanen Gebiets ein dichteres Bauen in Siedlungen erleichtert. Insgesamt besteht bei anhaltendem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum und intensiver Bautätigkeit die Gefahr, dass der Flächenverbrauch auch in Zukunft weiter zunimmt. Um das Nachhaltigkeitsziel für das Jahr 2030 sicher zu erreichen, sollte deshalb die konsequente Weiterentwicklung von zielführenden planerischen, rechtlichen und ökonomischen Instrumenten zum Flächensparen und deren Umsetzung in der Praxis vorangetrieben werden. Gleichermaßen sollten innovative Ansätze – wie zum Beispiel eine Flächenkontingentierung – konsequent gefördert werden. Je zügiger Maßnahmen ergriffen werden, desto weniger Landschaften und Böden gehen am Ende verloren. Umstellung der Erhebungsmethodik im Jahr 2016 Für das Jahr 2016 sind die Daten nur mit Einschränkungen belastbar. In diesem Jahr erfolgte eine Umstellung der Erhebungsmethodik der Datengrundlage vom automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) zum amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem. Damit ging eine leicht geänderte ⁠ Nomenklatur ⁠ einher und es änderte sich zum Teil die Zuordnung einzelner Flächennutzungstypen zu den Oberkategorien. Insbesondere wurde die Unterscheidung zwischen den Oberkategorien „Gebäude- und Freifläche“ sowie „Betriebsfläche ohne Abbauland“ aufgehoben. Des Weiteren gab es eine Verlagerung von „Gebäude- und Freiflächen für die Erholung“ zu den Erholungsflächen und teilweise von „Gebäude- und Freiflächen für Verkehrsanlagen“ zu den Verkehrsflächen. Diese Umgruppierungen sind für die Berechnung des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ aber nicht relevant, weil sie innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen erfolgten. Relevant für den Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ sind hingegen Verlagerungen von Nicht-Siedlungs- und Verkehrsflächen in die Siedlungs- und Verkehrsfläche (Historische Anlagen, Nicht-militärische Übungsplätze, Betriebsflächen Land- und Forstwirtschaft) bzw. eine Verlagerung von Gebieten, die bislang zur Siedlungs- und Verkehrsfläche zählten, in andere Kategorien (Verkehrsbegleitfläche Gewässer). Während die Auswirkungen dieser Umstellung in einigen Bundesländern kaum sichtbar sind (z.B. Baden-Württemberg), gab es in anderen Bundesländern für das Jahr 2016 deutliche Verwerfungen in der Zeitreihe (z.B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern).

Kommunaler Flächenrechner (Applikation)

Der Flächenrechner ist eine Webanwendung, mit der die Träger der kommunalen und regionalen Planung abschätzen können, was das regionale Herunterbrechen eines bundesweiten Flächensparzieles für sie bedeuten würde. Per Mausklick können u. a. Informationen über die Flächenneuinanspruchnahme in der Vergangenheit abgerufen werden sowie über regionale/kommunale Kontingente, die in Zukunft bei bundesweit geltenden Flächensparzielen (auf dem Weg zu deutschlandweit weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030) auf Basis der Einwohnerzahl eingehalten werden müssten. Nach den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenneuinanspruchnahme) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag („30 ha minus X bis 2030“) und bis zum Jahr 2050 durch den Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft sogar auf netto null gesenkt werden. Um diese Ziele zu erreichen, wird zunehmend darüber diskutiert, die Flächenneuinanspruchnahme zu kontingentieren. Da die Träger der Planung kaum abschätzen können, was dies konkret für sie bedeutet, wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes der Flächenrechner entwickelt. Er bietet die Möglichkeit, ein konkretes Bild über die Größenordnung der erforderlichen Kontingente in den Ländern, Regionen und Gemeinden zu erhalten. Da in vielen Bundesländern bereits quantitative Flächensparziele in Anlehnung an das 30 Hektar Ziel existieren, kann das Tool auch jetzt schon für die kommunale Bauleitplanung genutzt werden. Der Flächenrechner wird kontinuierlich aktualisiert.

Versiegelung 2021

Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art, und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw., trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z. B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Umweltatlaskarte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Umweltatlaskarte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z. B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, SenStadtUm 2016a, SenUVK 2019, AfS 2021). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “ Flächenneuinanspruchnahme ” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Ziel der Bundesregierung ist es, die durchschnittliche Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der durch Flächenrecycling und eine Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme die Summe des Flächenverbrauchs auf Netto-Null reduziert wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). In den Jahren 2004 bis 2019 hat die tägliche Flächenneuinanspruchnahme kontinuierlich von 131 ha auf 45 ha abgenommen. Im Jahr 2020 stieg sie jedoch wieder auf 58 ha pro Tag an. Das ursprünglich bereits für das Jahr 2020 gesteckte 30-ha-Ziel der Bundesregierung wurde damit trotz Verlangsamung der Flächenneuinanspruchnahme verfehlt (Umweltbundesamt 2020). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (Die Bundesregierung 2021) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt, Klimaschutz und als Kohlenstoffspeicher besonders hervorgehoben (Die Bundesregierung 2021). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die oben beschriebene Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche nur ein wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Umweltatlaskarte „Freiflächenentwicklung (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Monitoring von 17 Nachhaltigkeitszielen der Indikator Nr. 15.1 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Bereits ab dem Jahr 2010 hat die LABO im Auftrag der Umweltministerkonferenz (UMK) einen Bericht zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie zwei Statusberichte erarbeitet und veröffentlicht. Der im Jahr 2020 erarbeitete LABO-Statusbericht 2020 „Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung“ knüpft an diese vorhergehenden Dokumente an. Neben dem Status Quo bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung, zeigt der Bericht Lösungsansätze zum nachhaltigen Schutz der Ressource Boden auf (LABO 2020). Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2021 einen Flächenanteil von 6,4 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2021 34,7 % (rund 30.931 ha) (Statistische Ämter der Länder 2022). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011, 2016 und 2021 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2022). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes und kompaktes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2021). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung im Jahr 1999 wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen. Diese Regelung hat sich in der Praxis bisher nicht bewährt (Pannicke-Prochnow et al. 2021). Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2022) und z. T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u. a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u. a. eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2022) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Um bei der Planung von Bauvorhaben und somit bei zunehmender Versiegelung im Land Berlin die hochwertigen, funktional besonders wertvollen und schützenswerten Böden zu erhalten, sollte insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die aktuellste Fassung der Umweltatlaskarte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenUVK 2021, SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2020 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Neuversiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2020). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können (Umweltatlaskarte „Entsiegelungspotenziale“ , Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ , SenSW 2021b). Flächenentsiegelungen werden im Land Berlin im Rahmen unterschiedlichster Maßnahmen auf Senats- und Bezirksebene in unterschiedlichen Zuständigkeiten umgesetzt. Dazu zählen Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten ( Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption, GAK ), des Berliner Ökokontos , des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes , des Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung mit EU-Fördergeldern und des Berliner Förderprogramms Stadtverschönerung und Klimaanpassung für die Berliner Bezirke. Im Rahmen des Programms „Grün macht Schule“ werden in einer Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Freilandlabor Britz e.V. Schulhöfe als kindgerechte, naturnahe Lebensräume und ökologische Lernorte klimaangepasst umgestaltet. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z. B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001). Seit 2018 ist die Regenwasserbewirtschaftung bei Bauvorhaben gemäß § 29 (1) BauGB auf dem Grundstück durch planerische Vorsorge sicher zu stellen. Lässt sich eine Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation oder direkt ins Gewässer nicht vermeiden, ist die Menge zu drosseln (BReWa-BE, SenUVK 2021).

Freiflächenentwicklung 2020

Grün- und Freiflächen sind nicht oder kaum bebaute Flächen, wie Wälder, Felder, Kleingärten, Sportflächen, Parkanlagen, Friedhöfe und Brachflächen. Sie sind für die Lebensqualität in einer Stadt von großer Bedeutung. Das Vorhandensein unterschiedlicher Freiflächen – von wohnungs- und siedlungsnahen Parkanlagen bis zu Landwirtschafts- und Waldflächen – ist eine zentrale Voraussetzung zur Erfüllung der Erholungsbedürfnisse der Bewohner*innen. Grün- und Freiflächen bereichern das Stadtbild durch die Gliederung der Siedlungsstruktur. Sie dienen der Pflanzen- und Tierwelt als Lebensraum und Rückzugsgebiet und erfüllen wichtige Ausgleichsfunktionen für den Naturhaushalt der Stadt. Sie verbessern das Stadtklima, in dem die Luftzirkulation und der Luftaustausch gefördert werden und die Erwärmung gemildert wird. Durch die Rückhaltung und Verdunstung von Regenwasser werden die Oberflächengewässer entlastet. Als größtenteils unversiegelte Flächen ermöglichen sie ein ungestörtes Bodenleben mit allen Funktionen für das ökologische Gleichgewicht. Boden ist Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen; seine Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften dienen insbesondere auch dem Schutz des Grundwassers. Mit zunehmender Bodenversiegelung oder stofflicher Belastung werden die Bodenfunktionen dauerhaft oder gar irreversibel zerstört. Die Inanspruchnahme von Grün- und Freiflächen für bauliche Nutzungen ist ein wichtiges umweltpolitisches Thema, das auch unter den Schlagwörtern Flächeninanspruchnahme, Flächenverbrauch oder Flächenneuinanspruchnahme diskutiert wird. Im Rahmen der umweltpolitischen Diskussion besteht ein großer Bedarf an Bewertungsgrundlagen zum Umfang der Flächeninanspruchnahme und der Entwicklung in den letzten Jahrzehnten. Entsprechende Bilanzen werden sowohl im Rahmen der Bestimmung von Qualitätszielen für den Bodenschutz, als auch als Indikatoren für die Nachhaltigkeitsdiskussion benötigt. Dabei geht es insbesondere um die Eindämmung der Flächeninanspruchnahme sowie um ein Monitoring der zeitlichen Entwicklung. Ihre kontinuierliche Beobachtung dient auch als Indikator hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, das die einzigen für den bundesweiten Vergleich verfügbaren Zahlen der statistischen Landesämter verwendet, war in Deutschland bis zur Jahrtausendwende ein kontinuierlicher Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsflächen auf etwa 130 ha pro Tag zu beobachten. Dabei ist zu beachten, dass unter der Kategorie Siedlungsfläche nicht nur versiegelte, sondern auch unversiegelte städtische Frei- und Grünflächen wie Grünanlagen, Campingplätze, Friedhöfe und Spielplätze, aber auch die zu den Gebäuden zählenden Haus- und Vorgärten gerechnet werden. Die vor allem auf Kosten von Landwirtschafts- und Forstflächen in Anspruch genommenen Flächen gingen bis 2003 auf insgesamt 99 ha pro Tag zurück, um 2004 wieder auf 131 ha pro Tag zu steigen. Seither hat die Flächeninanspruchnahme wieder abgenommen, auf 77 ha pro Tag im Jahr 2010 und auf 45 ha im Jahr 2019 (Umweltbundesamt 2020). Ziel der Bundesregierung in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den durchschnittlichen täglichen Anstieg bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der durch Flächenrecycling und eine Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme die Summe des Flächenverbrauchs auf Netto-Null reduziert wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). Zahlen zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche gibt es auch für Berlin . Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) veröffentlicht regelmäßig Zahlen zum Stadtgebiet nach Bezirken und Nutzungsart und fasst diese Zahlen außerdem zu Angaben über die Siedlungs- und Verkehrsfläche zusammen. Die Zahlen beruhen auf der Auswertung der Liegenschaftskataster der bezirklichen Vermessungsämter. Die Daten wurden bis einschließlich 2015 nach dem AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen) – Nutzungsartenverzeichnis geliefert und werden seit 2016 durch Auswertung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) gewonnen (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2020b). Da wie oben beschrieben zur Siedlungs- und Verkehrsfläche auch städtische Grünnutzungen zählen, eignen sich die Zahlen der amtlichen Statistik zur Siedlungs- und Verkehrsfläche demnach nur zur Charakterisierung der Entwicklung des für Siedlungszwecke einschließlich der damit verbundenen grüngeprägten Nutzungen beanspruchten Raumes. Die Auswertung der amtlichen Flächenstatistik hinsichtlich der Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche quantifiziert lediglich die Inanspruchnahme von Wald und landwirtschaftlichen Flächen, obwohl auch für die innerstädtischen grünen Nutzungen detaillierte Zahlen vorliegen und eine Berechnung möglich wäre. Für Flächenländer oder für Deutschland als Ganzes können solche Zahlen geeignet sein, den Flächenverbrauch dieser Nutzungskategorien zu beschreiben. Seit es gelungen ist, die Methodik deutschlandweit dauerhaft auf der Basis der ALKIS-Daten zu harmonisieren, sind die Voraussetzungen für ein angemessenes Monitoring geschaffen worden. Für das Land Berlin ist diese Reduzierung der Freiflächennutzungen auf „Wald“ und „Landwirtschaft“ keine geeignete Vorgehensweise, die Inanspruchnahme von Grün- und Freiflächen zu beschreiben. Da die Waldflächen unter weitgehendem Schutz stehen, würde sich die Flächeninanspruchnahme damit auf die Reduzierung der landwirtschaftlichen Flächen beschränken. Im Sinne der oben genannten wichtigen Funktionen aller Grün- und Freiflächen ist die Beobachtung des Verlustes, aber auch des Zuwachses an Grün- und Freiflächen in ihrer gesamten Breite, also z. B. auch der Kleingärten, Brachflächen, des Verkehrsbegleitgrünes, der Friedhöfe und Parkanlagen sowie größerer zusammenhängender Vegetationsflächen auf Flächen baulicher Nutzung erforderlich. Aus diesem Grund wird für den Umweltatlas seit über drei Jahrzehnten mit dem Datenbestand der Karte zur Freiflächenentwicklung eine umfassende Grundlage zum Monitoring des gesamten Grün- und Freiflächenbestandes erarbeitet und veröffentlicht. Die erheblichen Unterschiede in Zielsetzung und Methodik der beiden Ansätze zur Ermittlung des Flächenverbrauches werden bei der Gegenüberstellung der jeweils betrachteten Flächennutzungskategorien deutlich. Tabelle 1 zeigt die Nutzungskategorien der Freiflächenentwicklungskarte des Umweltatlas einerseits und der Daten zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche nach der Flächenstatistik des Bundes und der Länder (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) andererseits. Aufgelistet sind die Flächennutzungskategorien, die in den untersuchten Quellen jeweils als bauliche Nutzung bzw. Siedlungsfläche auf der einen und Grün- bzw. Freiflächennutzung auf der anderen Seite zusammengefasst werden und für die statistische Auswertungen vorliegen. Die Tabelle zeigt die grundsätzlich unterschiedlichen Einstufungen beider Ansätze insbesondere bei den Kategorien der Freiflächen. Entsprechend Umweltatlas-Ansatz werden als Freiflächen alle Flächen angesehen, auf denen eine Nutzung innerhalb der in Tabelle 1 aufgelisteten Kategorie „Freiflächen“ angegeben ist. Dies gilt unabhängig davon, ob auf der Fläche laut Nutzungskartierung im Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) eine Doppelnutzung vorliegt, d.h. eine gleichzeitige bauliche Nutzung und Grünnutzung oder nicht (vgl. Umweltatlaskarten „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01) und „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) ). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche entsprechend der Statistik des Bundes und der Länder also kein geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Freiflächen. Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Nachhaltigkeitsmonitoring unter 40 Kernindikatoren der Indikator „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Aber auch der Indikator Versiegelung ist nicht geeignet, direkte Rückschlüsse auf die Entwicklung der Grün- und Freiflächen in Berlin zuzulassen. Damit stellt der Umweltatlas mit der Karte zur Freiflächenentwicklung seit Mitte der 1980er Jahre die einzige kontinuierlich fortgeschriebene Grundlage für ein derartiges Monitoring dar. Zum Verständnis des später erläuterten methodischen Vorgehens ist es entscheidend, welche Definition des Begriffes „Freifläche“ in diesem Zusammenhang zugrunde gelegt wurde und wo die Grenzen der Darstellbarkeit zu sehen sind. Grün- und Freiflächen können sowohl einer wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (z. B. Landwirtschaft), als Erholungsflächen gärtnerisch gestaltet sein (z. B. Parkanlagen) oder weitgehend ungenutzt sein (Brachflächen mit oder ohne Spontanvegetation). Typische Grün- und Freiflächennutzungen sind Wälder, Äcker und Wiesen, aber auch urbane Freiflächen wie Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfe oder Sportflächen sowie Brachflächen. Die städtischen Freiflächennutzungen werden damit – anders als in der Nutzungssystematik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg – auch als Freifläche und nicht als Siedlungs- und Verkehrsfläche gewertet. Mit der Gesamtheit des Grün- und Freiflächenbestandes werden größere zusammenhängende Flächen des grünen Potenzials der Stadt erfasst, die in besonderer Weise tatsächlich oder potenziell sowohl Lebensraum für Tiere und Pflanzen darstellen als auch Erholungs-, Landschaftsbild- und abiotische Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Der Detaillierungsgrad der in der Karte der Freiflächenentwicklung dargestellten Flächen orientiert sich an der block- und blockteilflächenbezogenen Betrachtung der Nutzungskarten des Umweltatlas. Die Vorgabe einer Mindestflächengröße von etwa 1 ha führt zu einer generalisierenden Darstellung, die es in jedem Falle erlaubt, die Schwerpunkte der städtebaulichen Entwicklung zu verorten und nachzuvollziehen. Für kleinräumigere Aussagen unterhalb der 1-ha-Grenze, z. B. zur inneren grünen Struktur der Wohnbau- und Gewerbeflächen oder zur tatsächlichen versiegelten Fläche baulicher oder Grün- und Freiflächennutzungen, sind im Umweltatlas weitere Datenbestände verfügbar („Stadtstruktur – Flächentypen differenziert“ (06.08), „Versiegelung“ (01.02), „Vegetationshöhen“ (06.10.2) und „Grünvolumen“ (05.09)). Die Beschränkung der Freiflächenverluste auf eine Darstellung in größeren Zeitabschnitten, für die Zeiträume seit 1970 in Dekaden, ist damit begründet, dass eine höhere zeitliche Auflösung – z. B. auf Jahresbasis – nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand zu realisieren wäre.

Entsiegelungspotenziale 2023

Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. Die Bundesregierung hat bereits 2002 in ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel herausgegeben, bis zum Jahr 2020 die Flächenneuinanspruchnahme auf 30 ha pro Tag zu begrenzen (BMUV 2021). Dieses Ziel wurde allerdings nicht erreicht. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ verschoben (Indikator des Nachhaltigkeitsziels 11.1a, Statistisches Bundesamt 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flachen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung (Hrsg.) 2020; Statistisches Bundesamt (Destatis) (Hrsg.) 2021a). „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2018 bis 2021 durchschnittlich um rund 55 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert leicht zu (54 Hektar pro Tag in den Jahren 2017 bis 2020).“ (Statistisches Bundesamt (Destatis) (Hrsg.) 2023a, 2023b, 2023c). Dieser Entwicklung soll international und national mit ambitionierten Zielsetzungen und Maßnahmen entgegengetreten werden. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (Vereinte Nationen, 2015; Bundesregierung (Hrsg.), 2021). Unterschied Flächenneuinanspruchnahme bzw. Flächenverbrauch und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung ehemals natürlicher Flächen in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können.. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Die Versiegelung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über den Zustand der Böden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Mit diesem Indikator wurde im Land Berlin ein Prozess mit dem Ziel angestoßen, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden im Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen nachhaltig zu berücksichtigen und den Schutz und die Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen zu stärken. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen. Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Zeitraum von Oktober 2023 bis November 2023. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer zentral verwalteten Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen fernerhin zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (eine Excel-Eingabedatei vereinfacht die Kostenschätzung für eine Entsiegelungsmaßnahme) sowie aufbauend auf einer Literaturrecherche Vorschläge für einen Handlungsleitfaden zu technischen und qualitativen Standards für die Wiederherstellung der Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung entwickelt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde zudem eine Dokumentation einer erfolgreichen Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten des Bezirksamtes Spandau aufzeigt (SenUVK, 2021; Für den Newsletter und die Dokumentation siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de ). Im Jahr 2024 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden.

Weniger ist mehr

Wer die Flächeninanspruchnahme wirksam steuern möchte benötigt hierfür Ziele. Schließlich folgt die Flächenkreislaufwirtschaft einem Managementansatz. Das bedeutet, die relevanten Akteure wirken in geeigneten Verfahren zusammen, um definierte Ziele zu erreichen. Herfür setzen sie die passenden Instrumente ein. Um welche Ziele geht es? Ziele für die Flächenkreislaufwirtschaft: Steuerung von Mengen und Qualitäten notwendig Der Ansatz der Flächenkreislaufwirtschaft umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten für einen sparsamen Umgang mit Flächen in der Siedlungsentwicklung. Dabei soll vermieden werden, dass bisher genutzte Siedlungs- und Verkehrsflächen dauerhaft brachfallen, während neue, bisherige Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden. Innenentwicklung durch die vorrangige Nutzung von Baulücke und Brachflächen genießt Vorrang. Mit dem Konzept wird eine ausreichend hohe Siedlungsdichte erhalten, während die naturnahen Flächen im Außenbereich von Besiedlung freigehalten bleiben. Die Neuinanspruchnahme von Bauland für Siedlungs- und verkehrszwecke beträgt somit im Idealfall Netto-Null. Flächenkreislaufwirtschaft umfasst damit gleichermaßen drei Strategiebausteine des Flächensparens: Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme, Mobilisierung von Bauflächen im Bestand sowie Erhöhung der Effizienz der Flächennutzung. Damit sind nicht nur das Wieviel sondern das Wo und Wie einer nachhaltiger Siedlungsentwicklung angesprochen. Ebenso wird deutlich, dass Siedlungsentwicklung auf neuen Flächen sowie die Qualifizierung der Flächen und Nutzungen im Bestand stets im Zusammenhang zu betrachten sind. Hierbei wird es je nach Flächennachfrage und Entwicklungsdynamik (Bevölkerungsentwicklung, Prosperität) differenzierte Anpassungsbedarfe sowie örtlich und stadtregional angepasste Lösungen und Prioritätensetzungen geben müssen. Ergo: in der Debatte sollte es um mehr gehen als um die Diskussion eines Für und Wider des „30-ha-Ziels“. Ziele im politischen Raum: Bund und Europa Im Jahr 2002 hat die Bundesregierung in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie ein konkretes flächenpolitisches Ziel formuliert: Bis 2020 soll die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bundesweit auf 30 Hektar pro Tag gesenkt werden – insbesondere durch verstärkte Innenentwicklung und Flächenrecycling. In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (Biodiversitätsstrategie) , die im Jahr 2007 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, wird ein Verhältnis von Innenentwicklung zu Außenentwicklung von insgesamt 3:1 als Ziel benannt. Dieses soll durch die Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung erreicht werden. Unter den 17 Zielen der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung von 2015 findet sich das Ziel Nr. 11: „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten“ (UN Sustainable Development Goal 11). Deutschland ist aufgerufen, seinen Beitrag zur Umsetzung dieser SDGs zu leisten. Die „ Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016 “ integriert erstmals nationale Nachhaltigkeitsindikatoren in diese Ziele. Einer der Indikatoren ist die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke. In der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ wurde der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ mit dem Ziel „Senkung auf 30 ha minus x pro Tag bis 2030“ fortgeschrieben. Zugleich sind die Indikatoren “Freiraumverlust in m²/je Einwohner“ mit dem Ziel „Verringerung des einwohnerbezogenen Freiflächenverlustes“ sowie „Einwohner je Siedlungs- und Verkehrsfläche (Siedlungsdichte)“ mit dem Ziel „Keine Verringerung der Siedlungsdichte“ neu hinzugekommen. Die neuen Indikatoren spiegeln in städtischen wie ländlichen Räumen den Verlust an Freiflächen in Verbindung mit der Effizienz der Siedlungsflächennutzung wider. Eine schärfere Zielformulierung findet sich im „ Integrierten Umweltprogramm 2030 “ des Bundesministeriums für (BMUB), das 206 veröffentlicht wurde. Der Flächenschutz ist hier Bestandteil des „Leitziels II:  Städte, Gemeinden  und Infrastrukturen umweltgerecht entwickeln im Themenbereich „Nachhaltige Mobilität, lebenswerte Städte“. Vorgesehen sind Maßnahmen zum Flächenschutz und zum Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft. Genannt wird u.a. eine Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 20 Hektar pro Tag im Jahr 2030. Angestrebt werden  die Weiterentwicklung des Raumordnungsrechts des  Bundes und der Länder mit dem Ziel der Einführung verbindlicher Flächensparziele in der Landes- und Regionalplanung. Im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung (2016) sieht die Bundesregierung vor, den Flächenverbrauch durch einen Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft bis spätestens 2050 weiter zu reduzieren In Übereinstimmung mit dem „Fahrplan für ein ressourceneffizientes  Europa“ der Europäischen Union ist vorgesehen, den Flächenverbrauch bis dahin auf Netto Null zu senken. In ihrem „ Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa “ aus dem Jahr 2011 strebt die Europäische Kommission eine Flächenkreislaufwirtschaft sowie bis 2050 das Flächenverbrauchsziel Netto-Null an. Im gleichen Jahr beschloss der Bundesrat in einer Stellungnahme zum „Fahrplan für ein ressourceneffizientes Europa“ , dass das Flächenverbrauchsziel Netto-Null angesichts der demographischen Entwicklung und der vielfältigen Potenziale zur Innenentwicklung wesentlich früher als im Jahr 2050 erreicht werden solle (Zielvorstellung 2025, spätestens 2030). Ferner wird die die Bundesregierung aufgefordert, sich für anspruchsvollere Ziele bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs einzusetzen. Zudem solle die Die Förderpolitik der EU bereits ab 2014 überprüfen und auf die Vermeidung von bodenbelastenden und flächenverbrauchenden Förderungen ausgerichtet werden. Die Richtung scheint also klar: mit Blick auf das Jahr 2050 wird der Ansatz der Flächenkreislaufwirtschaft Realität, die Flächenneuinanspruchnahme beträgt Netto-Null. Damit steht das „30-ha-Ziel“ nicht etwa zur Disposition, vielmehr ist die Debatte schon weiter in Richtung nachhaltiger und zukunftsfähiger Siedlungspolitik vorangeschritten. Hervorzuheben ist dabei der enge Konnex von Reduzierung des Flächenverbrauchs und Vorrang der Innenentwicklung: das Wieviel, das Wo und das Wie einer nachhaltiger Siedlungsentwicklung. Ziele in den Bundesländern Verschiedene Bundesländer haben das bundespolitische 30-ha-Ziel zum Anlass genommen, ihre Siedlungsentwicklung an einem Landesziel zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme auszurichten. Unterschiedlich sind dabei die Vorgehensweisen der Verankerung eines Mengenziels. In verschiedenen Bundesländern fanden flächenpolitischen Ziele Eingang in Nachhaltigkeitsstrategien. So wird in Baden-Württemberg aus dem Bundesziel ein Landeszielwert für 2020 von 3 ha pro Tag abgeleitet. Als langfristiges Ziel wird eine Flächenneuinanspruchnahme von Netto-Null entsprechend der demografischen Entwicklung angestrebt, so der der Nachhaltigkeitsbericht 2014 des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg . In der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessen wird laut Fortschrittsbericht 2016 eine Begrenzung des Zuwachses der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 2,5 ha/d im Jahr 2020 angestrebt. In der Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2016 wurde verankert, den Flächenverbrauch bis 2020 auf höchstens 5 ha/Tag zu senken. Längerfristig soll ein Netto-Null-Flächenverbrauch erreicht werden. Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz verabschiedete Anfang des Jahres 2016 die Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes . Darin wurden erstmals konkrete Nachhaltigkeitsziele für Rheinland-Pfalz festgelegt. Es ist das Ziel der Landesregierung, die tägliche Flächenneuinanspruchnahme bei unter einem Hektar zu stabilisieren. Laut der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2013 soll der Flächenverbrauch soll deutlich reduziert werden, langfristig ist eine Flächenkreislaufwirtschaft ohne weiteren Flächenneuverbrauch anzustreben. Eine konkreter Zielwert wird nicht genannt. In Sachsen-Anhalt wurde im Koalitionsvertrag der Landesregierung aus dem Jahr 2016 das Ziel festgeschrieben, die Flächenversiegelung in Anlehnung an das bundesweite Ziel auf maximal 1,3 ha pro Tag zu begrenzen. Mit der Debatte um landesspezifische Zielfestlegungen gehen die Bundesländer einen wichtigen Schritt in Richtung Bewusstseinsbildung zum Thema Fläche im Dialog mit Stakeholdern, die am Flächengeschehen beteiligt sind. Länder wie Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen befassen sich  außerdem in akteursübergreifenden Allianzen oder Bündnissen bzw. in interministeriellen Arbeitsgruppen mit dem Thema Flächenverbrauch. Was fehlt: Operationalisierung flächenpolitischer Ziele Bislang sind flächenpolitische Ziele von Seiten des Bundes und der Länder noch keine verbindliche Richtschnur des Handelns für eine nachhaltige Siedlungspolitik geworden. Eine Ursache liegt darin, dass das  politisch gesetzte 30-ha-Ziel in keiner Weise operationalisiert ist. Eine landesplanerische Berücksichtigung eines landesspezifischen Mengenziels erfolgt z.B. in Nordrhein-Westfalen im neuen Landesentwicklungsplan in Form eines Grundsatzes. Die Kommunen sind in Bezug auf eine verbindliche Festlegung von Mengenzielen der Flächeninanspruchnahme zurückhaltend. Bund, Länder und Kommunen haben einen Kanon von Zielen und Interessen zu bedienen, denkt man an Belange der wirtschaftlichen Entwicklung, an den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, an die individuelle Wohnflächennachfrage, an Interessen von Flächeneigentümern bzw. an die derzeit vielerorts hohe Baukonjunktur im Bereich Wohnen. Damit sind Ziele für eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme Gegenstand einer Abwägung oftmals konkurrierender Belange. Insbesondere die Städte und Gemeinden als zentrale Umsetzungsebene der Siedlungspolitik und -planung vor Ort agieren unter komplexen Rahmenbedingungen und haben eine Vielzahl von Interessen aus Kommunalpolitik, Wirtschaft, Bürgerschaft und weiteren Interessenvertretern zu berücksichtigen. Zusätzlich schränken begrenzte finanzielle Ressourcen und beschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf Flächenpotenziale im Bestand die Handlungsmöglichkeiten vieler Kommunen in Bezug auf eine aktive Bodenpolitik ein. Dieses erschwert die Steuerung der Flächeninanspruchnahme entlang verbindlicher Ziele im Sinne eines Managementansatzes, wie er für die Etablierung einer Flächenkreislaufwirtschaft erforderlich wäre. Somit können die am Flächengeschehen beteiligten Akteure die Potenziale der zur Verfügung stehenden Instrumente nicht so konsequent für eine wirksame Steuerung der Flächeninanspruchnahme einsetzen, wie örtliche bzw. regionale Potenziale bzw. Problemlagen der Siedlungsentwicklung das erfordern oder ermöglichen würden – im Sinne einer wirksamen Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme, der konsequenten Mobilisierung von Bauflächen im Bestand sowie einer Erhöhung der Effizienz der Flächennutzung. Weitere Informationen LiKi Länderinitiative Kernindikatoren Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt. Viele Kommunen stehen vor dem Problem, vorhandene Potenziale im Innenbereich nicht mobilisieren zu können. Grund ist häufig eine fehlende Entwicklungsbereitschaft der Eigentümer.

„Dorf und Du“ im Wetterau-Kreis

Die hessischen Gemeinden Butzbach, Nidda und Ortenberg nutzen ihr Potenzial an Wohngebäuden und öffentlichen Einrichtungen und entwickeln eine Strategie für nachhaltige Ortsentwicklung in der Region Wetterau/Oberhessen. Die drei Gemeinden Butzbach, Nidda und Ortenberg im hessischen Wetteraukreis nördlich von Frankfurt am Main wollen unter dem Motto „Lebenswert.Naturnah.Zentral“ ihre Ortszentren zukunftsfähig gestalten und dabei interkommunale Aufgaben dauerhaft im Gemeinwesen verankern. Hierfür entwickeln sie wissenschaftliche Strategien und bestehende Planungsinstrumente in Zusammenarbeit mit der Universität Gießen zu einer Gesamtstrategie weiter, die an die lokalen Gegebenheiten anpassbar ist. Die erarbeiteten Lösungen erproben die Gemeinden im lokalen Rahmen und entwickeln sie weiter. Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ unter dem Titel „Ortsinnenentwicklung“ gefördert. Konkret setzen die Gemeinden auf ein breites Maßnahmenbündel: Für eine zukunftsfähige Entwicklung im Bereich „Wohnen“ wird das Modell der sogenannten Eigentümer-Standortgemeinschaften erforscht. Dafür bilden Sie ein Gremium von Eigentümern, das sich um die Bedarfe kümmert und Entwicklungen unter Betrachtung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte steuert. Der Leerstand in den Ortszentren wird thematisiert, indem ein regionales Kataster für die entsprechenden Gebäude aufgebaut und Modelle/Testentwürfe mit Vorschlägen für die Nachfolgenutzungen der Gebäude entwickelt werden. Zur Unterstützung werden Ehrenamtliche ausgebildet, die auf die Beratungs- und Fördermöglichkeiten für die Neunutzung von Gebäuden hinweisen. Darüber hinaus betrachtet das Projekt im Rahmen der nachhaltigen Ortsinnenentwicklung auch die Verkehrsinfrastruktur und sucht nach attraktiven Lösungen sowohl für Fußgänger als auch für Rad- und Autofahrer. Die Partizipation und Vernetzung aller Akteure erfordern kooperative Planungsprozesse und eine intensive Kommunikation. Die Regionalstrategie Ortsinnenentwicklung fokussiert die These: „Eigenständig – aber nicht allein“. Weitere Informationen: Projektwebsite „Dorf und Du“ Flyer „ Gute Beispiele für Ortsinnenentwicklung “ Ortsinnenentwicklung auf www.kommunen Innovativ.de Im Bestand gibt es genügend Baulücken und Nachverdichtungspotenziale, genutzt werden aber nur die wenigsten. Meist fehlt es an Informationen über die Absichten der Grundstückseigentümer. Wie können Ortszentren gestärkt werden? Was tun gegen gewerblichen Leerstand? Wie kann die Daseinsvorsorge in den zehn Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde angesichts des demografischen Wandels gesichert werden? Das Baugesetzbuch (BauGB) hat dem Gedanken des Flächensparens in den letzten Jahren immer größerer Bedeutung beigemessen. Es gibt Kommunen wichtige Instrumente für eine zukunftsorientierte Flächenentwicklung an die Hand. Flächennutzung, Siedlungsentwicklung, Landmanagement, die damit verknüpften Instrumente und Wechselwirkungen sowie die handelnden Akteure sind ein zentraler Gegenstand des Rahmenprogramms FONA „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ des Bundesministeriums für Innen- und Bestandsentwicklung bietet die Chance, die Lebensqualität für eine insgesamt schrumpfende und alternde Bevölkerung zu erhalten und damit die Herausforderungen des demographischen Wandels zu gestalten. Hohe Kaufkraft, umfangreiche Erholungsflächen, gute Finanzsituation – Jesteburg hat gut Lachen. Damit das so bleibt, setzt die Gemeinde auf ein "lebendiges und dörfliches Jesteburg" und ... auf Innenentwicklung. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. Stadtentwickler und lokale Bürgergruppen erproben einen „Bürgerfonds“ als Finanzierungsmodell, um historische Bausubstanz in zentraler Lage von Fachwerkstädten zu sanieren und neu zu nutzen. Die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ erleichtert den Wohnungsbau im Innenbe-reich, führt zu einer größeren Nutzungsmischung und trägt zu einer Stadt der kurzen Wege bei. Viele Kommunen stehen vor dem Problem, vorhandene Potenziale im Innenbereich nicht mobilisieren zu können. Grund ist häufig eine fehlende Entwicklungsbereitschaft der Eigentümer. Im baden-württembergischen Oberkessach wurde frühzeitig der Wert einer funktionsfähigen Ortsmitte erkannt. Leerständen und Funktionsverlusten wird durch eine konsequente Innenentwicklung entgegengewirkt. Wer die Flächeninanspruchnahme wirksam steuern möchte benötigt hierfür Ziele. Schließlich folgt die Flächenkreislaufwirtschaft einem Managementansatz. Innenentwicklung durch Flächenrecycling, Unterbringung von Geflüchteten und Schaffung von dauerhaftem Wohnraum: ein vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen finanziertes Programm unter Durch eine konsequente Aktivierung der Eigentümer beseitigt Buchholz i. d. Nordheide Missstände im Innenbereich und verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Wo alte Nutzungen aufgegeben wurden sind häufig nicht sofort neue langfristige Nutzungsperspektiven in Sicht. Aus verschiedensten Gründen gelingt bei vielen Immobilien keine lückenlose Anschlussnutzung. Neben der Schaffung von Wohnraum ist die Bereitstellung von Flächen für Gewerbe ein zentrales Anliegen der Kommunalpolitik in Karlsruhe. Seit Beginn der 90er Jahre setzt Duchroth auf eine erfolgreiche Dorferneuerung. Heute, rund 20 Jahre später, blickt die kleine Gemeinde auf eine aufregende Zeit voller Projekte, Ideen und Veranstaltungen zurück. Eine nachhaltige Flächen- und Gebäudenutzung, gepaart mit der Sicherung landwirtschaftlicher Betriebe und einem naturverträglichen, sanften Tourismus. Schleching ist Vorzeigegemeinde in mehreren Themenfeldern. Die Gemeinde Blaibach entwickelt mit Hilfe eines Architekten, einem Modellvorhaben und einer großen Portion an Entschlossenheit einen neuen Dorfkern. Dabei wird die traditionelle Funktion der Gebäude mit moderner Architektur vereint. In einem alten Gasthaus im Dorfkern entstehen Wohnungen und ein Nahversorger. Durch die klassische Bauweise bleibt gleichzeitig das Ortsbild erhalten. Unter dem Leitgedanken „Kooperation statt Standortwettbewerb“ soll ein freiwilliger und selbstverwalteter Innenentwicklungsfonds in den Landkreisen Nienburg/Weser und Gifhorn finanzielle Spielräume schaffen, um Ortszentren zu stärken. Die Reaktivierung von brachgefallenen oder untergenutzten Flächen braucht Impulse, Beratung und Unterstützung für Kommunen und Eigentümer. Der Flächenpool NRW bietet hierfür ein geeignetes Verfahren. Brachflächen eröffnen Kommunen wie Wuppertal vielfältige Optionen für eine Innenentwicklung. Das Gewerbeflächenmonitoring in der Region Aachen bietet Kommunen wichtige Informationen für eine bedarfsorientierte und unternehmensnahe Entwicklung von Gewerbestandorten und ermöglicht Unternehmen eine schnelle Recherche verfügbarer Gewerbegrundstücke und Ge Innenentwicklung im Bestand: so lautet das Credo vieler Kommunalpolitiker und Stadtplaner, die sich mit der Siedlungsentwicklung unter den Vorzeichen des demografischen Wandels befassen. Künftige Bedarfe in den Bereichen Bildung, Infrastruktur, Soziales, Finanzen, Arbeit und Wohnen sind Parameter einer zukunftsfähigen Ortsentwicklung. Ein datenbankgestützter Vitalitäts-Check zur Innenentwicklung unterstützt kleine Gemeinden dabei, die bauliche, funktionale und soziale Situation zu analysieren, um daraus Schlussfolgerungen für eine zukunftsfähige Gemeindeentwicklung abzuleiten. Die Stadt Aalen forciert ab dem Jahr 2017 ihre Aktivitäten der Innenentwicklung mit einem maßgeschneiderten Förderprogramm. Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Gemeinde Burbach im Siegerland hat die Zeichen der Zeit erkannt und setzt auf lebendige Ortskerne: Dafür wurde von der Burbach-Initiative ein ganzes Bündel von Maßnahmen erarbeitet, um die Ortskerne aufzuwerten. Häufig führen hohe Kosten für Abbruch, Sanierung oder Umbau dazu, dass Gebäude im Ortskern nicht mehr genutzt werden. Abhilfe können Kommunen mit eigenen kommunalen Förderprogrammen schaffen. Kommunen stehen miteinander in Konkurrenz. Doch angesichts zunehmender Herausforderungen wie dem demografischen Wandel, einem globalen Standortwettbewerb und knapper werdenden öffentlichen Mitteln gilt es, Ressourcen zu bündeln. Deutschland ist 357.409 Quadratkilometer groß. Davon werden 13,7 % für Siedlungs- und Verkehrsfläche genutzt - Tendenz steigend! Bei Maßnahmen im Innenbereich treffen eine Vielzahl von individuellen Interessen aufeinander. Deswegen sollten die Anwohner und Betroffenen frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden. Schließlich wissen sie häufig am besten, wo der Schuh drückt. ... um sie als Bausteine einer erfolgreichen und flächensparenden Stadtentwicklung dauerhaft in Wert zu setzen. Viele Städte sehen sich aufgrund der Zuwanderung aus dem In- und Ausland sowie stetig sinkender Haushaltsgrößen mit einer besonders hohen Wohnungsnachfrage konfrontiert. In einem Forschungsprojekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wurden Strategien und Lösungsansätze für die Entwicklung, Vernetzung und Verbesserung urbanen Grüns in der doppelten Innenentwicklung erarbeitet Bundesweiter Aktionsplan weist Wege für das Flächensparen durch weniger Flächenneuausweisung und mehr Innenentwicklung mit den relevanten Akteuren und den passenden Instrumenten. Eine Strategie des Flächensparens verfolgt Mengen- und Qualitätsziele und umfasst mehrere räumliche Handlungsebenen mit verschiedenen Akteuren. Angesichts des Klimawandels rücken Klimaschutz und Klimaanpassung als kommunale Handlungsfelder in den Fokus. CO2-Emissionen müssen reduziert werden. An die Folgen von Klimaveränderungen müssen sich Kommunen anpassen. Neben Klimaschutz ist auch eine Anpassung an nicht mehr vermeidbare Folgen des Klimawandels erforderlich. Ziel ist es, potentielle Risiken und Schäden zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Der Klimawandel ist eine der großen Herausforderungen der Gegenwart. Um ihn zu begrenzen sind große Anstrengungen zum Klimaschutz erforderlich. Klimaschutz und Klimaanpassung gehören zu den zentralen Herausforderungen von Städten und Gemeinden. Dabei kommt der Siedlungsentwicklung eine große Bedeutung zu. ... und wie man dabei ein beachtliches Potenzial für Wertschöpfung vor Ort und in der Region erschließt, zeigt die Verbandsgemeinde Wallmerod auf beeindruckende Weise. ... erschließt sich manchmal erst auf den zweiten Blick. Es lohnt sich genauer hinzuschauen, welche Vorteile das Flächenrecycling für Ökonomie, Ökologie und für den Städtebau haben kann. ... möchten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter/innen und Kommunalpolitiker/innen vor Ort wissen, wenn sie im Rahmen ihrer Planung die Weichen für die zukünftige Gemeindeentwicklung stellen. ... unterstützt Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz dabei, die finanziellen Auswirkungen von Projekten der Siedlungsentwicklung in ihre Planungen einzubeziehen. ... hat sich die niedersächsische Samtgemeinde Barnstorf (12.000 Einwohner) mit den Mitgliedsgemeinden Flecken Barnstorf, Drebber, Drentwede und Eydelstedt. Trotz Bevölkerungsrückgang werden jeden Tag in Deutschland fast 80 Hektar neue Siedlungs- und Verkehrsfläche ausgewiesen - mit den entsprechenden negativen Folgen. Das vorhandene Instrumentarium des Flächenmanagements scheint also nicht ausreichend zu sein. Mit dem Wettbewerb "Ab in die Mitte!" unterstützen verschiedene Bundesländer, Städte und Gemeinden mit kreativen Ideen und Projekten die Wiederbelebung von Innenstädten. Wie viele Bauplätze brauchen wir wirklich? Wie teuer wird die Infrastruktur für das geplante Baugebiet, und welche Folgekosten belasten Kommune, Bürger und Grundstückseigentümer dauerhaft? Abbruchkosten hemmen eine neue Bebauung vieler Entwicklungsflächen im Innenbereich. Leerstände reduzieren, junge Familien im Ort halten und Quartiere mit Leben füllen: Das ist der ostwestfälischen Gemeinde Hiddenhausen mit dem kommunalen Förderprogramm "Jung kauft alt" gelungen, das die Sanierung alter Immobilien finanziell unterstü Ob zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, zur effektiven Nutzung von Innenentwicklungspotentialen oder für die Orts- und Stadtentwicklung: Mehrere Bundesländer unterstützen ihre Kommunen durch professionelle Plattformen beim Flächenmanagement. Ob zur effektiven Nutzung von Potenzialen im Innenebereich oder für die Orts- und Stadtentwicklung: Das Kataster des niedersächsischen Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN) unterstützt Kommunen bei der Erfassung und Pflege von Leerständen Mit FLOO können Städte und Gemeinden Baupotenziale im Innenbereich erfassen, darstellen, bewerten und verwalten. Das hat sich richtig gelohnt: die Gemeinde Werneck (10.600 Einwohner) recherchierte 260 Baulücken mit 22 ha Grundstücksfläche – davon könnten 52 Grundstücke sofort bebaut werden. Durch interkommunale Zusammenarbeit trägt die Region Halle/Leipzig seit 2009 dazu bei, die gemeinde-, kreis- und länderübergreifende Kommunikation und Abstimmung zu verbessern, die überregionale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Kosten und Flächenverbrauch zu Baulücken und Nachverdichtungspotenziale gibt es viele – nur an der Aktivierung hapert es. Dieses Problem kennen die meisten Kommunen in Deutschland. Die "Region Weserbergland plus" ist besonders stark vom demographischen Wandel und Bevölkerungsrückgang betroffen. Die Sensibilisierung für die Folgen des hohen Flächenverbrauchs ist ein notwendiger Bestandteil einer nachhaltige Entwicklung und Flächenpolitik. Flächensparen bringt Kommunen häufig einen direkten finanziellen Nutzen; manchmal wird aber trotzdem ein Anschub benötigt. Sei es für konzeptionelle Vorüberlegungen oder für konkrete Maßnahmen der Innenentwicklung. Als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für den Wasser- und Stoffhaushalt und nicht zuletzt für die landwirtschaftliche Produktion übernehmen Böden eine Vielzahl von Funktionen, die lebenswichtig sind. Böden sind endlich - und keineswegs erneuerbar! Immer neue Baugebiete, Straßen und Bahntrassen zerstören wertvolle Naturräume und tragen zur Zerschneidung von Natur und Landschaft bei. Die Folgen sind immens! In Deutschland wurden in den Jahren 2012 bis 2015 täglich 66 ha unbebaute Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Das sind etwa 100 (!) Fußballfelder, die wir an nur einem Tag einfach "verbauen". Eine Studie zeigt: In Deutschland gibt es 120.000 bis 165.000 ha ungenutzte Innenentwicklungspotenziale. Wie viele Hektar davon liegen in Ihrer Kommune? Ein genauer Blick auf den Bestand könnte sich lohnen. In vielen deutschen Ballungsgebieten stehen Kommunen vor einem erheblichen Siedlungsdruck. Mieten und Bodenpreise steigen stetig. Wohnungsmangel bekämpfen und gleichzeitig Flächen sparen - geht das gemeinsam? Innenentwicklung hat unbestrittene Vorteile. Eine zu starke und den örtlichen Bedingungen nicht angemessene Verdichtung wäre allerdings kontraproduktiv. Um die Lebensqualität durch Innenentwicklung zu steigern, sind auch hier qualitative Vorstellungen nötig. Der Trend ist eindeutig: In den letzten Jahren haben Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV-Fläche) konstant zugenommen, während gleichzeitig der Anteil an landwirtschaftlich genutztem Gebiet abnahm. Leerstände im Rhein-Hunsrück-Kreis sollen künftig der Vergangenheit angehören. Bereits im Jahr 2008 ging eine neuartige Online-Immobilienbörse für den Kreis an den Start. Hamburg gilt als grüne Stadt. Damit dies trotz Siedlungsdruck und Nachverdichtung auch so bleibt, entwickelten die Hanseaten den strategischen Planungsansatz "Qualitätsoffensive Freiraum". Mit einer "Charta für Baukultur" will Schwerin das Bewusstsein für gute Architektur und Innenentwicklung schärfen. Tradition verpflichtet - so könnte man die Beweggründe der Landeshauptstadt für die Erstellung des Leitbildes beschreiben. Welche Kosten entstehen für private Haushalte durch Wohnen und Mobilität? Wo ist das Leben billiger: Zentral in der Stadt oder ländlich im Umland? Praxiserprobte Kostenrechner helfen Ihnen, die langfristigen finanziellen Auswirkungen von Siedlungsentwicklungen bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Was macht man, wenn Innenstädte und Ortskerne veröden, immer mehr Geschäfte und Häuser leer stehen? Wie können Kommunen diese ‚Kern-Flucht' stoppen oder womöglich sogar eine Trendwende einleiten? Mit gezielter Innenentwicklung schont man die Umwelt, steigert die Lebensqualität der Menschen und spart Kosten. Davon haben alle was - Kommunen und Bevölkerung. Rund 66 Hektar wurden in den Jahren 2012 bis 2015 in Deutschland pro Tag in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Das hat negative ökologische, soziale und ökonomische Konsequenzen. Informationen rund um das Thema Flächenverbrauch finden sich im Internet viele. Auf dieser bundesweiten Plattform werden sie gebündelt, damit Sie sich über neue Entwicklungen, spannende Praxisbeispiele und Werkzeuge schnell einen Überblick verschaffen können.

FONA-Forschung zum Thema Fläche

Flächennutzung, Siedlungsentwicklung, Landmanagement, die damit verknüpften Instrumente und Wechselwirkungen sowie die handelnden Akteure sind ein zentraler Gegenstand des Rahmenprogramms FONA „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) FONA Forschung Ziel von FONA ist es, Entscheidungsgrundlagen für eine zukunftsorientiertes Handeln und innovative Lösungen für eine nachhaltige Gesellschaft zu entwickeln. Eines von mehreren Themen in diesem Kontext ist das Thema Fläche. Seit über zehn Jahren laufen und liefen unter dem Dach von FONA verschiedene Förderschwerpunkte mit einer Vielzahl von Projektverbünden und Einzelprojekten. Gemeinsam ist diesen Projekten der Anspruch, Beiträge zur Umsetzung der Ziele der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zu leisten. Das FONA-Programm wird laufend weiterentwickelt und befasst sich aktuell mit den drei Themen Green Economy, Zukunftsstadt und Energiewende. Beforscht wird die Transformationen der Systeme hin zu einer zukunftsfähigen Lebens- und Wirtschaftsweise. Städte und Gemeinden sowie Regionen und Landkreise sind hier Systembestandteile sowie zentrale Handlungs- und Umsetzungsebenen. Ausgewählte FONA-Förderschwerpunkte und Forschungsvorhaben zum Thema Fläche Das Thema Fläche sowie die vielfältigen Verknüpfungen mit Aspekten der Daseinsvorsorge und des demografischen Wandels sind zentraler Gegenstand von ausgewählten FONA-Förderschwerpunkten und der darin bearbeiteten Forschungsvorhaben Viele Forschungsvorhaben orientieren sich in ihren Aufgabenstellungen an flächenpolitischen Zielen wie dem 30-ha-Ziel, dem Vorrang der Innenentwicklung oder dem Prinzip der Flächenkreislaufwirtschaft. Im Folgenden werden einige kurz dargestellt. Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ Die Fördermaßnahme „ Kommunen innovativ “ zielt darauf, die Rolle der Kommunen als Initiatoren, Partner und Adressaten von Forschung, Entwicklung und Innovation für eine nachhaltige, demografiefeste Entwicklung der Regionen in Deutschland zu stärken. Dabei geht es um die Gestaltung der räumlichen Auswirkungen des demografischen Wandels im Rahmen einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Stadt- und Regionalentwicklung. Bis zum Jahr 2019 forschen unter dem Dach der Fördermaßnahme 156 Projektverbünde in den Fokusbereichen „Infrastruktur und Daseinsvorsorge“, „Innenentwicklung mit neuen Instrumenten“ und „Partizipation und Innovation in Reallaboren“. Im Fokusbereich „Innenentwicklung mit neuen Instrumenten“ befassen sich sechs Forschungsverbünde mit neuen Träger- und Finanzierungsmodellen, Entscheidungsunterstützungssystemen, integrierte Konzepten und Ansätzen für eine Sensibilisierung und Mobilisierung der Akteure. Im Projekt Bürgerfonds - Entwicklung eines bürgerschaftlich getragenen Entscheidungs- und Finanzierungsmodells für Innenentwicklung und Stadtumbau in schrumpfenden kleinen und mittleren Städten initiiert die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte ein Träger- und Finanzierungsmodell, das Bürgerinitiativen beim Erhalt, der Sanierung und Neunutzung historischer Bausubstanz unterstützt. Es soll Finanzierungsmöglichkeiten schaffen und fachliche Beratung für Bürgerinitiativen bieten. Die sächsische Stadt Zwickau entwickelt im Vorhaben IER-SEK - „Instrument zur Entscheidungsunterstützung für Großvermieter zur Realisierung von Stadtentwicklungskonzepten" ein Tool zur präzisen  und vorausschauenden Bewertung von Investitionen im Investitionen im Wohnbestand. Ziel ist die Unterstützung einer nachhaltigen Wohnungswirtschaft, in welcher Großvermieter aktiv an der Realisierung von Stadtentwicklungskonzepten mitwirken. Dabei geht es um den behutsamen Umbau bestehender Wohnstandorte, in welchen Aspekte u.a. der Energieeffizienz, des generationengerechten Wohnens, der Barrierefreiheit, der Entwicklung von Grün- und Freiflächen sowie deren Anbindung an die Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktur integriert werden. 47 Gemeinden der niedersächsischen Landkreise Nienburg/Weser und Gifhorn arbeiten im Projekt KIF Kommunaler Innenentwicklungsfonds gemeinsam am Aufbau eines kommunalen Innenentwicklungsfonds. Hiermit sollen zusätzliche Mittel für eine zukunftsfähige Gestaltung der Ortszentren generiert werden. Ziel des Fonds ist die finanzielle Unterstützung einer Innenentwicklung, die die Funktionen der Zentren als Standort für Wohnen, Handel, Dienstleistung und Kultur stärkt. Die Große Kreisstadt Weißwasser in Sachsen arbeitet aktiv an der Umsetzung ihrer Demografiestrategie. Im Vorhaben Kleinstadt gestalten - Kleinstadt macht Leute, Leute machen Kleinstadt: Innovative Anreizsysteme für aktive Mitgestaltung im demografischen Wandel am Beispiel Weißwasser/O.L. (vgl. kommunen-innovativ.de sowie www.ort-schafft.eu ) entwickelt sie geeignete Formen der Beteiligung und Mitbestimmung für Jugendliche, junge Frauen und Zurückgekehrte und wendet diese an. Hierbei geht es um die Ermittlung des sozialen und kulturellen Bedarfs der genannten Bevölkerungsgruppen sowie um die dafür geeigneten Orte und Räume für Begegnungen in Freizeit und Kultur in der Kleinstadt. Ziel ist die Entwicklung übertragbarer Methoden zur Stärkung des Engagements der Bevölkerung u.a. durch die Schaffung von Begegnungsorten und Möglichkeitsräume. Die drei hessischen Gemeinden Butzbach, Nidda und Ortenberg im Wetteraukreis kooperieren im Vorhaben Ortsinnenentwicklung – Regionalstrategie Ortsinnenentwicklung in der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen , um ihre Ortszentren zukunftsfähig zu gestalten und interkommunale Aufgaben dauerhaft in ihren Gemeinwesen zu verankern. Dabei stehen vor allem das Potenzial an Wohngebäuden und öffentlichen Einrichtungen sowie die Verkehrs-Infrastruktur im Fokus. Im Rahmen einer Gesamtstrategie sollen einzelne für Kleinstädte passfähige Instrumente entwickelt bzw. weiterentwickelt werden. Dabei geht es um die Adaption des Instruments der Eigentümer-Standortgemeinschaften für das Wohneigentum in Ortsinnenlagen sowie den Umgang mit potenziellem Leerstand und mögliche Nachfolgenutzungen. Mit dem Ziel einer attraktiven Umgestaltung von Hauptverkehrsstraßen sollen geeignete Kooperationsmodelle entwickelt werden, in denen die Planer und Aufsichtsbehörden, Anwohner und Nutzer zusammenwirken. Im Vorhaben KOMET Kooperativ Orte managen im Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald (vgl. kommunen-innovativ.de sowie www.uni-weimar.de ) fokussieren acht benachbarten Gemeinden im Süden Thüringens auf das Management gemeinsamer Siedlungsplanung und Ortsentwicklung. Hierzu zählt  ein aktives und vorausschauendes Flächenmanagement. Um den Managementansatz zu realisieren, wollen die Gemeinden einen gemeinsamen Fonds errichten, aus welchem die Umgestaltung leerstehender Gebäude und Brachflächen in ihren Zentren finanziert werden soll. Der Gewinn aus der Nutzung dieser Immobilien soll wieder in den Fonds zurückfließen und kann für weitere Vorhaben eingesetzt werden. Wesentlicher Baustein des Projekts ist eine Brachflächenerfassung und Potenzialbörse der acht Gemeinden. Die Vermarktung der Flächen erfolgt über eine Immobilienplattform. Außerdem wird erforscht, wie ungenutzte Siedlungsgebiete und Infrastruktur zurückgebaut werden können und wie dies mit naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und Renaturierungsaktivitäten verknüpft werden kann. Förderschwerpunkt „Innovationsgruppen für ein Nachhaltiges Landmanagement“ Bis zum Jahr 2019 werden in neun Innovationsgruppen nachhaltige, praktikable Lösungen für Regionen entwickelt, die vor dem Hintergrund klimatischer und wirtschaftlich-struktureller Veränderungen vor besonderen Herausforderungen stehen. Die Innovationsgruppen setzen dabei den Schwerpunkt auf die Gestaltung der regionalen Energiewende und eine integrierte Flächennutzung sowie auf Ansätze des Kulturlandschaftsmanagements und Landschaftspflege. Die Projekte fokussieren dabei jeweils auf einen der Schwerpunkte „Stadt-Land-Beziehungen: Kulturlandschaft und Daseinsvorsorge“, „Regionale Energiewende“ und „ Innovative Landnutzungsformen“. So zielt die Innovationsgruppe UrbanRural Solutions darauf, in den Regionen Göttingen-Osterode, Erweiterter Wirtschaftsraum Hannover und Köln effektive regionale Kooperationen für eine nachhaltige Daseinsvorsorge zu initiieren. Hierfür sollen Stadt-Land-Kooperationen optimiert unterstützt werden, um öffentliche Leistungen in den Bereichen Verkehr, Bildung, Gesundheit, Kultur und Freizeit sowie die Sicherung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs auch unter den Bedingungen von Bevölkerungsrückgang und -alterung sicherzustellen. Hierfür werden innovative Strategien zur regionalen Aufgabenteilung und räumlichen Organisation entwickelt, die in enger Abstimmung zwischen allen relevanten Akteuren einer Region umgesetzt werden können. Förderschwerpunkt „Nachhaltiges Landmanagement“ Die unter dem Dach des Förderschwerpunkt „Nachhaltiges Landmanagement“ im Zeitraum 2010 bis 2016 durchgeführten Forschungsvorhaben beschäftigten sich u.a. mit der Anpassung technischer Infrastruktursysteme an eine veränderte Nachfrage, der ressourceneffizienten und emissionsarmen Siedlungsentwicklung, der dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien oder der integrierten Nutzung von Land- und Wasserressourcen. Der Förderschwerpunkt gliederte sich in zwei Module. Modul A fokussiert auf Wechselwirkungen und gegenseitige Abhängigkeiten zwischen den Themen Landmanagement, Klimawandel und den Dienstleistungen der Ökosysteme. In zwölf Projekte wurden komplexe Zusammenhänge zwischen Landnutzung, Globalisierung, Klimawandel, Verlust der Biodiversität, Wachstum der Bevölkerung und Urbanisierung analysiert. Hier wurden Lösungsansätze erarbeitet, um in den Projektgebieten in Afrika, Asien, Südamerika und Europa mit den Partnern vor Ort zu erproben, wie wichtige Ökosystemdienstleistungen erhalten werden können. So wurden im Forschungsvorhaben CC-LandStraD sektorübergreifende Landnutzungsstrategien (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Siedlung und Verkehr) für eine nachhaltige Landnutzung entwickelt und die integrierte naturwissenschaftliche und ökonomische Modellierung von Wechselwirkungen zwischen Landnutzung, Biogeosphäre und Klima weiterentwickelt. Anhand der Regionen Altmark und Rhein wurde die Umsetzbarkeit von Landnutzungsstrategien, durch die sich Klimaschutzziele erreichen lassen, auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft. Die integrierte Stadt-Land-Entwicklung stand im Zentrum der 13 Forschungsvorhaben von Modul B . Sie zielten auf die Stärkung der Wertschöpfung auf regionaler Ebene sowie auf die Optimierung von Energie- und Stoffströmen zwischen Stadt und Land. Erarbeitet wurden neue, nachhaltige und praktikable Handlungsansätze für Regionen mit unterschiedlichen Herausforderungen in Deutschland. Beforscht wurden die Faktoren, die die Landnutzung beeinflussen. Hierzu zählt auch das Zusammenwirken von Energie-, Umwelt-, Agrar-und Strukturpolitik sowie Siedlungs- und Verkehrsentwicklung bzw. die Einflussnahme der Flächeneigentümer auf die Landnutzung. Besonders enge Bezüge zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung auf regionaler Ebene weisen die Forschungsvorhaben KuLaRuhr - Nachhaltige urbane Kulturlandschaft in der Metropole Ruhr und RegioProjektCheck Neue Instrumente zur regionalen Evaluierung geplanter Projekte für Wohnen, Gewerbe und Versorgung im Rahmen eines nachhaltigen Landmanagements auf. KuLaRuhr befasste sich mit der integrierten nachhaltigen Entwicklung der Ressourcen Fläche, Wasser und Energie im Ruhrgebiet. RegioProjektCheck unterstützt mit einem eigens entwickelten Werkzeugkasten die Abschätzung und Bewertung von positiven und negativen Wirkungen, die durch neue Wohngebiete, Gewerbeansiedlungen und Einzelhandelsvorhaben zu erwarten sind. Förderschwerpunkt "Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement (REFINA)" Im Förderschwerpunkt REFINA wurden im Zeitraum von 2006 bis 2012 über 110 Projekte für eine effiziente Flächennutzung gefördert. Basierend auf bereits vorliegenden Forschungsergebnissen und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen Rahmenbedingungen wurden innovative Lösungsansätze und Strategien für eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement erarbeitet und in Form von Demonstrationsvorhaben geprüft und umgesetzt . In diesem Zusammenhang wurden räumliche, rechtliche, ökonomische, organisatorische oder akteursbezogene Innovationen und Modifikationen bestehender Instrumente, Strategien und Vorgehensweisen entwickelt. Nähere Informationen über Projekte, Produkte und Veröffentlichungen aus dem Förderschwerpunkt REFINA sind abrufbar unter refina-info.de . Rund 66 Hektar wurden in den Jahren 2012 bis 2015 in Deutschland pro Tag in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Das hat negative ökologische, soziale und ökonomische Konsequenzen. Der Trend ist eindeutig: In den letzten Jahren haben Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV-Fläche) konstant zugenommen, während gleichzeitig der Anteil an landwirtschaftlich genutztem Gebiet abnahm. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar.

Flächenrechner in neuem Gewand

Schätzen Sie ab, was das bundesweite Ziel, im Jahr 2030 täglich weniger als 30 Hektar Fläche zu verbrauchen, für die flächenbezogene Planung in Ihrer Kommunen oder in Ihrer Region bedeuten würde: per Mausklick mit dem neuen Flächenrechner. Der kostenlose Online-Flächenrechner des Umweltbundesamts (UBA) enthält gemeindescharfe Informationen über die Flächenneuinanspruchnahme in der Vergangenheit: Informieren Sie sich über regionale bzw. kommunale Kontingente, die zu berücksichtigen wären, wenn Flächensparziele auf Basis der Einwohnerzahl bis auf die Ebene von Städten und Gemeinden transformiert würden. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie nennt das Ziel, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenneuinanspruchnahme) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu senken und bis zum Jahr 2050 durch den Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft sogar auf netto Null zu bringen. Daher wird zunehmend darüber diskutiert, die Flächenneuinanspruchnahme zu kontingentieren. Damit die Träger der Planung sich ein Bild machen können, was dies konkret für sie bedeuten würde, entwickelte das UBA den Flächenrechner. In einigen Bundesländern bestehen bereits quantitative Flächensparziele in Anlehnung an das 30-Hektar-Ziel. Wenn solche Ziele auf kommunaler Ebene zum Beispiel in der Bauleitplanung angewendet werden sollen, kann der Flächenrechner hierfür schon jetzt konkrete Hilfe geben. Der Flächenrechner wird laufend aktualisiert. Technischer Hinweis: Der Flächenrechner ist optimiert für Google Chrome und Firefox. Er wurde unter Chrome, Firefox, Edge und Safari getestet. Die Funktionalität unter dem veralteten Browser Internet Explorer ist leider nicht gegeben.

Flächenrechner Deutschland - App mit neuen Daten und Funktionen

Bild: Screenshot Kommunaler Flächenrechner Entsprechend den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenneuinanspruchnahme) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag („30 ha minus X bis 2030“) und bis zum Jahr 2050 durch den Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft sogar auf netto null gesenkt werden. Um diese Ziele zu erreichen, wird zunehmend darüber diskutiert, die Flächenneuinanspruchnahme zu kontingentieren. Da die Träger der Planung kaum abschätzen können, was dies konkret für sie bedeutet, wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes ein kommunaler Flächenrechner entwickelt. Die erste Version des Flächenrechners wurde bereits in 2020/2021 inhaltlich erarbeitet, entwickelt und veröffentlicht. Zusammen mit einer umfangreichen Aktualisierung der Daten in diesem Jahr wurde auch die Karten-Anwendung des Rechners überarbeitet. Beispielsweise können neben den neuen Daten nun für jede Gebietseinheit Steckbriefe heruntergeladen werden, die die wesentlichen Informationen aus der App enthalten, womit ein Wunsch von Usern umgesetzt wurde. Weitere Aktualisierungen des Flächenrechners sind kontinuierlich geplant. Den Flächenrechner finden Sie hier . Quelle: UBA

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