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Ressourcennutzung und Umweltdegradierung im östlichen Bergland von Lesotho - eine Regionalanalyse aus politisch-ökologischer Perspektive

Das Ziel des Habilitationsvorhabens besteht in der Aufnahme, Anlasse und Bewertung von Weideressourcen, mobiler Tierhaltung und Landschaftswandel im östlichen Hochland von Lesotho. Dabei sollen die systemaren Zusammenhänge sowie die räumliche Differenzierung und zeitliche Entwicklung der relevanten Umwelt- und Entwicklungsaspekte im Sinne einer Synthese herausgearbeitet werden. Die Bedingungen der mobilen Tierhaltung sind durch zunehmende Degradierung der Weideressourcen, verfügungsrechtliche Konflikte um die Weidenutzung und externe Interventionen in das regionale Landnutzungsgefüge seit Beginn der Kolonialzeit gekennzeichnet. Daher muss die Analyse der rezenten Landschaftsveränderungen das Wirkungsgefüge der genannten Einflussfaktoren berücksichtigen. Durch die Einbindung der Verursachungsproblematik von Landschaftsdegradierung und die Berücksichtigung lokaler Bewältigungsstrategien weisen die zu erwartenden Ergebnisse der Studie einen entwicklungsrelevanten Anwendungsbezug auf. Mit dem Forschungsvorhaben soll eine Analyse der Mensch-Umwelt-Beziehungen in einem peripheren Gebirgsraum aus politisch-ökologischer Perspektive geleistet werden.

Gründachkartierung (WMS Dienst)

Auf der Grundlage einer automatisierten Methode der Firma EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH wurde für das gesamte Stadtgebiet eine Gründachkartierung vorgenommen. So kann das bereits genutzte Flächenpotenzial auf den Dresdner Dachflächen quantitativ erfasst und eine zukünftige Weiterentwicklung von begrünten Dächern analysiert werden. Die Punktdarstellungen zeigen die Dachflächen, auf denen eine Begrünung erfasst wurde. Dargestellt sind ausschließlich Gründächer mit einer Dachfläche ab einer Größe von zehn Quadratmetern. Konkrete Informationen zur exakten Bedeckung sowie zur genauen Größe der begrünten Dachfläche werden in der Karte nicht dargestellt. Die zunehmende Neuversiegelung und der damit einhergehende Rückgang von Grün- und Freiflächen stellt für die Stadt in Zeiten des Klimawandels eine enorme Herausforderung dar. Dachbegrünungen können aufgrund ihrer zahlreichen ökologischen Leistungen eine Lösung sein. Sie haben einen positiven Einfluss auf das Stadtklima, den Wasserhaushalt sowie die Luft- und Lärmbelastung. Außerdem sind sie ohne zusätzlichen städtischen Bodenverbrauch realisierbar. Damit gewinnen Dachbegrünungen in einer nachhaltigen zukunftsorientierten Stadtplanung zunehmend an Bedeutung.

Gründachkartierung (WFS Dienst)

Auf der Grundlage einer automatisierten Methode der Firma EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH wurde für das gesamte Stadtgebiet eine Gründachkartierung vorgenommen. So kann das bereits genutzte Flächenpotenzial auf den Dresdner Dachflächen quantitativ erfasst und eine zukünftige Weiterentwicklung von begrünten Dächern analysiert werden. Die Punktdarstellungen zeigen die Dachflächen, auf denen eine Begrünung erfasst wurde. Dargestellt sind ausschließlich Gründächer mit einer Dachfläche ab einer Größe von zehn Quadratmetern. Konkrete Informationen zur exakten Bedeckung sowie zur genauen Größe der begrünten Dachfläche werden in der Karte nicht dargestellt. Die zunehmende Neuversiegelung und der damit einhergehende Rückgang von Grün- und Freiflächen stellt für die Stadt in Zeiten des Klimawandels eine enorme Herausforderung dar. Dachbegrünungen können aufgrund ihrer zahlreichen ökologischen Leistungen eine Lösung sein. Sie haben einen positiven Einfluss auf das Stadtklima, den Wasserhaushalt sowie die Luft- und Lärmbelastung. Außerdem sind sie ohne zusätzlichen städtischen Bodenverbrauch realisierbar. Damit gewinnen Dachbegrünungen in einer nachhaltigen zukunftsorientierten Stadtplanung zunehmend an Bedeutung.

Studie zum Monitoring der Flächeninanspruchnahme - Evaluation der einschlägigen Datenbasis

Mit Hilfe von Flächenmonitoring lassen sich Trends der Siedlungsentwicklung beobachten. Flächenmonitoring wird zudem verwendet, um zu überprüfen, inwieweit das Ziel, die tägliche Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar bis zum Jahr 2020 zu reduzieren, erreicht wird. Da die Erhebungsgrundlagen immer wieder umgestellt werden, kommt es zu Ungenauigkeiten. In dieser Studie werden nun grundlegende Statistiken und Erhebungsprozesse untersucht. Zielsetzung: Im Rahmen der Studie zum Monitoring der Flächeninanspruchnahme sollen die aufgetretenen Abweichungen und Artefakte sowie ihre Quellen ermittelt und Vorschläge zur Optimierung des Monitorings erarbeitet werden. Ziel ist die Sicherstellung einer belastbaren, bundesweit einheitlichen Datenbasis für die Beobachtung der Siedlungs- und Verkehrsflächen auf Grundlage der Flächenerhebung. Zudem werden alternative Datenquellen analysiert, die das bisherige Monitoring-Modell ergänzen könnten, um verbesserte Resultate und zusätzliche Informationen zur Flächeninanspruchnahme zu erzielen. In einer Studie, die durch 2 Fachwerkstätten ergänzt wird, sollen die Datengrundlagen für die Flächenerhebung (ALB, ALKIS) sowie weitere Datensätze, insbesondere das ATKIS® bzw. das darauf basierende DLM-DE untersucht werden, um die jeweiligen Stärken und Schwächen aufzuzeigen, Fehlerquellen zu identifizieren, Größenordnungen von Abweichungen einzuschätzen und Verbesserungsvorschläge sowie ggf. Alternativen für die Sicherstellung eines bundesweiten, tragfähigen Monitorings zu erarbeiten. Weiterhin sollen Vorschläge zur Erweiterung des Monitorings um geeignete bundesweite Indikatoren zur Beschreibung qualitativer Aspekte der Flächeninanspruchnahme entwickelt werden. Dabei stehen Vorschläge für ein realisierbares Konzept möglichst weniger Indikatoren im Fokus. Die jeweiligen, bei den Analysen erkennbaren Potenziale der geprüften Datensätze zur Qualifizierung des Flächenmonitorings sollen dokumentiert sowie entsprechende Indikatoren abgeleitet und abgestimmt werden. Zu den Forschungsarbeiten gehören die Initiierung und Moderation des Abstimmungsprozesses zwischen den für das Monitoring zuständigen Gremien, Behörden und Experten sowie die Kommunikation der ausgearbeiteten Vorschläge.

Organismenwanderhilfe Jochenstein

Die Donaukraftwerk Jochenstein AG hat mit Datum vom 04.09.2012 für das Vorhaben Energiespeicher Riedl die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG (i.V.m. Art. 72 ff BayVwVfG) beantragt. Dieser war bereits Gegenstand einer öffentlichen Auslegung im Jahr 2016, in deren Zusammenhang bereits Stellungnahmen abgegeben werden konnten und abgegeben wurden. Mit Datum vom 20.06.2022 wurden überarbeitete Planunterlagen vorgelegt. Die Ergänzungen/Änderungen sind mit blauer Farbe gekennzeichnet. Im Wesentlichen lassen sich die seit 2016 vorgenommenen Änderungen und Aktualisierungen wie folgt beschreiben: Das Vorhaben, insbesondere die baulichen Anlagen, die Anlagentechnik, das Betriebskonzept und die anlagebedingten dauerhaften Flächeninanspruchnahmen, ist gegenüber dem Planungsstand zur öffentlichen Auslegung 2016 unverändert. Die Antragsunterlagen zum Vorhaben wurden jedoch in den vergangenen Jahren wegen Nachforderungen der Fachbehörden, zur Aktualisierung der Datengrundlagen und wegen Änderungen der rechtlichen bzw. fachlichen Anforderungen aktualisiert. Diese ergänzenden Planunterlagen umfassen insbesondere neue immissionsschutzfachliche Prognosen, aber auch sonstige Aktualisierungen. Die Struktur der Antragsunterlagen wurde gegenüber der Fassung der öffentlichen Auslegung im Jahr 2016 grundsätzlich beibehalten und nur im Einzelfall angepasst oder ergänzt. Eine Übersicht über entfallene, neue oder aktualisierte Antragsunterlagen gibt das in den Antragsunterlagen enthaltene Dokumentenverzeichnis. Neue oder aktualisierte Antragsunterlagen der Papierfassung sind zusätzlich am Ordnerrücken und am jeweiligen Registerblatt blau markiert. Die nunmehr veröffentlichten und ausgelegten geänderten Unterlagen enthalten insbesondere die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß UVPG. Darunter sind insbesondere folgende aktualisierte bzw. neu erstellte Gutachten: - Immissionsschutzfachliche Prognosen - UVP-Bericht - Artenschutzrechtliche Fachgutachten - FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen (FFH-VU) - Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP). Hinweis: Es werden auch die nicht geänderten Unterlagen ausgelegt. Gegenstand der ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung sind jedoch nur die geänderten Antragsunterlagen. Die bisher im Verfahren abgegebenen entscheidungserheblichen fachbehördlichen Stellungnahmen werden mit den Planunterlagen ausgelegt, § 19 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 Nr. 2 UVPG. Zu der geänderten Planung werden die Fachstellen erneut beteiligt. Da es sich um wesentlich geänderte und ergänzte Antragsunterlagen handelt, erfolgt eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Öffentlichkeit wird hiermit unterrichtet, dass die Planunterlagen einen UVP-Bericht enthalten, § 19 Abs. 1 Nr. 5 UVPG. Das Vorhaben wird auf Antrag der Trägerin des Vorhabens nach § 5 Abs.1 Nr. 1 / § 7 Abs. 3 / § 9 Abs. 4 UVPG einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Trägerin des Vorhabens hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG beantragt. Die Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, da das Vorhaben nach ihrer Einschätzung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG besteht unter diesen Vo-raussetzungen die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorherige Durchführung einer Vorprüfung. Eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Republik Österreich nach den §§ 55 f UVPG wird durchgeführt.

ALKIS-Nutzungsarten pro Baublock in Wuppertal

<p>Für Zwecke der Kommunalstatistik führt das Ressort „Vermessung, Katasteramt und Geodaten“ der Stadt Wuppertal jährlich eine Verschneidung der Baublöcke mit den Flächen der tatsächlichen Nutzung aus dem Liegenschaftskataster durch. Die Baublöcke werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Sie sind die kleinste Flächeneinheit der Kommunalstatistik. Die Flächen der tatsächlichen Nutzung stammen aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, das in Wuppertal seit Mitte 2011 für die Führung des Liegenschaftskatasters eingesetzt wird. Im Oktober 2012 wurde erstmals eine Verschneidung durchgeführt, die seitdem zu Beginn jedes Jahres wiederholt wird. Da sich das Netz der Baublöcke von Jahr zu Jahr nur geringfügig verändert, ermöglicht die so entwickelte Zeitreihe detaillierte Analysen des Flächenverbrauchs im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Modellierung der tatsächlichen Nutzung hat sich mit der Einführung des ALKIS gegenüber dem Vorgängerverfahren „Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)“ stark geändert, so dass keine weiter in die Vergangenheit reichende Zeitreihe aufgebaut werden kann. Die Ergebnisse der Verschneidungen liegen für jeden Jahrgang als separate CSV-Dateien (Semikolon als Trennzeichen) vor, die unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar sind. Die Georeferenzierung der Flächenangaben erfolgt indirekt über die Baublocknummer, mit der jede Zeile einer solchen CSV-Datei beginnt. Im Allgemeinfall gibt es mehrere Datenzeilen für einen Baublock, eine für jede tatsächliche Nutzung, die im ALKIS-Datenbestand für diese Baublockfläche gefunden wurde.</p> <p> </p>

Bauschuttwaschanlage mit integrierter Prozesswasserregeneration

Die OTTO DÖRNER Kies und Deponien GmbH & Co. KG betreibt an ihrem Standort Hittfeld ein Kieswerk sowie eine Deponie der Klasse I. Der Standort verfügt aktuell bereits über einen Recyclingplatz mit einer jährlichen Produktionsmenge von ca. 90.000 Tonnen Recyclingmaterial aus Bauschutt, Beton und Asphalt. Aktuell findet bei der Verwertung von mineralischen Bauabfällen fast ausschließlich ein Downcycling statt, da die Recyclingprodukte aus Beton und Bauschutt ihren Einsatz meist im Straßenbau finden. Obwohl die wesentlichen Abfallströme aus dem Rückbau von Gebäuden (Hochbau) stammen, gelangen lediglich 1 bis 2 Prozent der zurückgewonnenen Gesteinskörnungen wieder im Hochbau in Form von Recyclingbeton. Um die Quote von Recyclingprodukten insbesondere im Hochbau/Betonbau zu erhöhen, bedarf es zuverlässiger, technischer Lösungen zur Herstellung homogener und hochwertiger Rezyklate. Die wenigen bisher existierenden Anlagen, die die für Beton notwendigen Qualitäten erreichen, bestehen im Wesentlichen lediglich aus Brecher, Magnetabscheider, Wäscher und Klassierer.  Sie sind im Aufgabematerial limitiert und verfügen über keine eigentliche Aufbereitung für Sand bzw. die Feinfraktion. Material, das vor diesem Hintergrund nicht aufbereitet werden kann, findet derzeit oft den Weg in Downcycling, Verfüllung und im schlimmsten Fall Deponierung. Die OTTO DÖRNER Kies und Deponien GmbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung einer neuartigen Bauschuttwaschanlage zur Rückgewinnung von Gesteinskörnungen für eine hochwertige Wiederverwendung zum Beispiel in der Betonproduktion. Dazu soll ein bundesweit noch nicht praktiziertes Konzept aus verschiedenen Sortier- und Waschschritten Anwendung finden. Als Besonderheit zielt die Anlage neben der Rückgewinnung des Grobkorns auch auf die Rückgewinnung der Sandbestandteile ab, die ca. 40 bis 50 Prozent der Massenanteile ausmachen. Die vorgeschlagene Anlagenkonfiguration soll also alle Abfallfraktionen von 0 bis 32 Millimeter so aufbereiten, dass der Abfallkreislauf geschlossen werden und die einzelnen Produkte in hoher Qualität in den Hochbau, vorzugsweise in die Betonindustrie, zurückfließen können. Außerdem besonders ist die tiefe Wasseraufbereitung mit chemisch- physikalischer Stufe für eine vollständige Prozesswasserregeneration. Nach einer Vorbehandlung aus Sieb und Brecher wird das gesamte Material unter Zugabe von Wasser und Energie (Wäscher, Attritionszellen) aufgeschlossen. Sand und andere Stoffe werden vom Grobkorn gelöst und getrennt. Das Grobkorn wird in mehreren Stufen nach Dichte und optischen Eigenschaften sortiert und anschließend klassiert und so über den Stand der Technik hinaus aufbereitet. Die Weiterbehandlung der Sandbestandteile geschieht mittels eines Attritionsverfahrens. In den Attritionszellen werden durch Rotationswerkzeuge starke Spannungen an den Materialoberflächen erzeugt, die eine Ablösung von Anhaftungen bewirkt. Im Anschluss durchläuft der nun mittels Wasser geführte Massenstrom mehrere Separationsstufen, in denen der Sand nach Dichte und Korngröße getrennt und anschließend entwässert wird. Für diese Aufgaben kommen Zyklone, ein Aufstromsortierer und Siebe zum Einsatz. Der gewaschene RC-Sand wird anschließend mit einem Freifallklassierer auf das richtige Kornband eingestellt. Das anfallende Prozesswasser wird einer Wasser-/Schlammbehandlung zugeführt und im Anschluss durch eine chemisch-physikalische Aufbereitung mit mehreren Stufen geführt und als Waschwasser wiedereingesetzt. Diese Prozesswasserregeneration erlaubt weitgehend eine Schadstoffausschleusung und damit die Schließung des Wasserkreislaufs. Bei einer Aufgabenleistung von 150.000 Tonnen Bauschutt jährlich werden ca. 120.000 Tonnen Gesteinskörnung in hoher Qualität zurückgewonnen, davon rund 60.000 Tonnen an Sand, die nicht in Tagebauen als Primärrohstoff abgebaut werden müssen. Dies vermeidet jährlich 1 bis 2 ha Flächenverbrauch.  Dabei kann auf Ausgangsmaterial zurückgegriffen werden, das unter anderen Umständen auf Deponien abgelagert werden muss. Diese Menge an mineralischen Abfällen muss somit nicht deponiert werden. Diese Anlagenerweiterung von üblichen Bauschuttaufbereitungsanlagen nach Stand der Technik um eine Sandaufbereitung und ggf. Abwasserreinigung ist auf alle Bauschuttaufbereitungsanlagen in Deutschland übertragbar. Branche: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Otto Dörner Kies- und Deponien GmbH & Co. KG Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: 2023 - 2025 Status: Abgeschlossen

Ausschlussgebiete nach § 10 Abs. 1 ThürGAPVO

Mit § 10 ThürGAPVO werden Ausschlussgebiete definiert, auf deren Flächen eine Förderung wegen Inanspruchnahme von Ökoregelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GAPDZG aus entgegenstehenden Gründen des Naturschutzes ausgeschlossen ist. Für die Öko-Regelung 1 b Begrünung mit zulässigen Blühmischungen gilt eine Ausschlusskulisse, auf der Blühstreifen und -flächen gemäß Nummer 1.2 der Anlage 5 GAPDZV nicht ausgebracht werden dürfen. Die Ausschlusskulisse dient dem Schutz der in Ackerrändern vorkommenden Arten besonders wertvoller Segetalflora und soll vermeiden, dass ein Eintrag gebietsfremder Ackerwildkräuter mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Segetalflora (Ackerbegleitflora) erfolgt. Grundlage für die Ermittlung dieser Ausschlussgebiete bilden die auf Grund besonderer regionaler Gegebenheiten zu referenzierten Flächendaten umgebildeten Fundpunkte von Arten der Ackerbegleitflora, die in den Rote Listen Thüringens oder Deutschlands der Kategorie 1, 2, 3 oder R vorkommen. Die Verfahrensbeschreibung zur Kulissenerzeugung und die -erstellung wurde vom Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) erstellt. Die Aktualisierung soll jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres erfolgen.

Kommunale Grünentwicklung 1870 bis 1920

Von 1870 bis 1877 Von 1877 bis 1909 Von 1910 bis 1920 Im Juni 1870 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Berlins die Einrichtung einer besonderen “Parkdeputation” und die Berufung eines städtischen Gartendirektors. Am 1. Juli 1870 wurde der königliche Hofgärtner Gustav Meyer (1816-1877) in sein Amt eingesetzt. Damit beginnt die eigentliche Geschichte der Berliner Gartenverwaltung. Das Amt des städtischen Gartendirektors umfasste die obere technische Leitung des gesamten städtischen Gartenwesens, die Leitung der Pflege und Unterhaltung aller Parks und Grünanlagen und des 3 ha großen Baumschulbetriebes sowie die Planung und Ausführung neuer Parkprojekte. 1870 betrugen die Ausgaben für das Stadtgrün 16.800 Mark. Hiervon wurden unterhalten: der Friedrichshain, Baumbestände bei Treptow, die Baumschule, ferner neun Schmuckplätze, wovon sieben lediglich mit Bäumen umpflanzte Kiesplätze waren (zwei Rasenplätze), außerdem 24 Straßen und Alleen mit Baumpflanzungen, 25 Schul- und Turngrundstücke und drei Anlagen mit Badeanstalten. In Gustav Meyers Amtszeit bis 1877 wurden überwiegend schon vor 1870 geplante und begonnene Parkanlagen fertiggestellt. 1874 wurde der Friedrichshain nach Norden erweitert, um Flächenverluste durch den Bau eines Krankenhauses zu kompensieren. Hier entstand ähnlich wie im Humboldthain und später im Treptower Park in Form eines Hippodroms ein großer ovaler Spielplatz (250 m lang und 100 m breit). Die damaligen städtischen Grünanlagen, “Volksgärten” genannt, sollten “Stätten der Bewegung, der Erholung, Orte geselliger Unterhaltung, auch des Naturgenusses, der Bildung und der Veredlung der Sitten” sein, wobei die Körperkultur im Freien noch eine unbedeutende Rolle spielte. Für die Pflege und Unterhaltung der städtischen Parks und Grünanlagen sowie der Straßen und Plätze einschließlich deren Bepflanzung, als auch für den Neubau von Grünanlagen erhielt Berlin 1876 vom preußischen Fiskus 550.000 Mark als “Rente”. 1877 erreichten Berlins Einwohner die Millionengrenze. Die Kritik an den sozialen, hygienischen und städtebaulichen Mißständen des Wohnungswesens führte zu Verbesserungsvorschlägen auf allen Gebieten des Städtebaus. Für die Gesundheit der Wohnbevölkerung der Innenstadt wurden Erholungsanlagen gefordert. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, alle Straßen, Plätze und Grünanlagen von der staatlichen in die kommunale Verwaltung zu übernehmen. 1877 wurde Hermann Mächtig (1837-1909) Nachfolger in der Leitung des Stadtgartenamtes, ein Mitarbeiter Gustav Meyers. Auch er stand in der Tradition der Lenné-Meyerschen Schule mit ihrem landschaftsgärtnerischen Stil. Der Bau des Treptower Parkes wurde 1888 abgeschlossen (Baukosten 1,2 Mio. M.) sowie die Aufschließungsarbeiten des benachbarten Plänterwaldes (1873) begonnen. 1888 begann Mächtig mit dem Bau des Viktoriaparkes auf dem Kreuzberg, für den er selbst die Pläne entworfen hatte. Der preußische Fiskus hatte der Stadt das Gelände kostenfrei überlassen und das Projekt mit 134.000 M. bezuschusst. 1894 wurde der Park mit einem Kostenaufwand von 2,8 Mio. M. fertiggestellt. 1882 gab es in Berlin nur fünf städtische Spielplätze. Forderungen nach mehr Sport- und Spielplätzen erweiterten die Aufgaben des Stadtgartenamtes. 1909 stirbt Hermann Mächtig. Zu seinem Nachfolger wird 1910 Albert Brodersen (1857-1930) als Stadtgartendirektor berufen. Um den sozialen und hygienischen Mißständen insbesondere im Wohnungswesen zu begegnen, wurde eine städtebauliche Gesamtplanung für Berlin gefordert mit funktionalen Flächendifferenzierungen, abgestuften Bauzonen, gesamtstädtischem Verkehrsplan sowie einem gesamtstädtischem Freiraumplan. Diese Forderungen führten 1909 zu einem Wettbewerb zur Erlangung eines Grundplanes für Groß-Berlin. Dabei wurden die Arbeiten von Hermann Jansen, von Eberstadt, Möhring, Petersen sowie von Brix, Genzmer ausgezeichnet, die 1910 im Rahmen einer Allgemeinen Städtebauausstellung öffentlich gezeigt wurden. Mit dem sich 1911 konstituierenden Zweckverband Groß-Berlin wurde die erste Planungsorganisation für Berlin geschaffen, die nun beim Feststellen von Fluchtlinien- und Bebauungsplänen, bei der Regelung der Verkehrsverhältnisse sowie bei der Erhaltung und Grundstückserwerb der von der Bebauung freizuhaltenden Flächen beteiligt wurde. Die Reformbewegungen bewirkten eine Abkehr vom weitgehend repräsentativen “Schmuckgrün” zu benutzbarem “sanitären” bzw. sozialem Grün in den Städten. Beispiel dieses Funktionswandels war der preisgekrönte Wettbewerbsentwurf für den Schillerpark des Magdeburger Gartenarchitekten Friedrich Bauer (1872-1937), der im dichtbesiedelten Bezirk Wedding zwischen 1909 bis 1913 gebaut wurde. Im Gegensatz zu den von Lenné, Meyer und Mächtig im Stile von Landschaftsgärten gestalteten “Volksgärten” versuchen die modernen Gartenarchitekten für die physische Aneignung der Parkanlagen mit Bewegung, Spiel und Sport, aber auch für kulturelle Darbietungen (Musik, Theater) funktional gestaltete Freiräume zu schaffen. 1910 veröffentlicht der Hauptausschuss zur Förderung von Leibesübungen in Groß-Berlin eine Denkschrift über die Spielplatznot. Nur wenige Gemeinden Groß-Berlins hatten bislang für Spielplätze gesorgt, die jedoch zu klein und daher überfüllt waren. Dies galt auch für die zu kleinen Spielplätze im Humboldthain und im Friedrichshain. Der einzige größere Spielplatz lag im Treptower Park. An den Erweiterungsflächen des Viktoriaparkes konnten 1914 zwei Spielplätze gebaut werden. Ab 1912 hatte der Charlottenburger Gartendirektor Erwin Barth (1890-1933) vorhandene, meist repräsentative Stadtplätze zu “Gartenplätzen” mit integrierten Spielbereichen umgebaut bzw. neu angelegt. Aber nicht nur zahlreiche Berliner Grünanlagen und Parks wurden in diesem Zeitraum geplant und gebaut. Am 27.03.1915 wurde auch der sogenannte Dauerwaldvertrag geschlossen. Der Zweckverband Groß-Berlin verpflichtet sich damit, die erworbenen Grundstücke (10.000 Hektar im Grunewald, in Tegel, Grünau, Köpenick und Potsdam) weder zu bebauen noch weiterzuverkaufen, sondern auf Dauer für die Bürger*innen als Naherholungsfläche zu erhalten. Berlin – Hundert Jahre Gartenbauverwaltung Berlin durch die Blume oder Kraut und Rüben Vom Humboldthain zum Britzer Garten Gartenwesen und Grünordnung in Berlin

Ausschlussgebiete nach § 10 Abs. 3 ThürGAPVO

Mit § 10 Abs. 3 ThürGAPVO werden Ausschlussgebiete definiert, auf deren Flächen eine Förderung wegen Inanspruchnahme von Ökoregelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 GAPDZG aus entgegenstehenden Gründen des Naturschutzes ausgeschlossen ist. Für die Ökoregelung 3 Beibehaltung einer agroforstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Acker- und Dauergrünland gilt eine Ausschlusskulisse nach Nummer 3 der Anlage 5 GAPDZV, auf der keine Agroforstflächen gefördert werden dürfen. Diese Ausschlusskulisse soll dem Schutz von besonders wertvollen Biotopen, Lebensraumtypen und Schutzgebieten dienen. Die Ausschlusskulisse beschränkt sich einerseits auf Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und Biotoptypen aus der Offenlandbiotopkartierung außerhalb der danach geschützten Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalen Naturmonumenten, Nationalparks Zone I und II, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate und Wiesenbrütergebieten. Andererseits gehören dazu Gebiete nach der Richtlinie 92/43/EWG, Dauergrünland in von der Richtlinie 2009/147/EG geschützten Gebieten, Naturschutzgebiete, Nationale Naturmonumente, Nationalparks Zone I und II, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate und Wiesenbrütergebiete. Die Ausschlussgebiete sind im Vorfeld mit dem TMUEN und dem TLUBN fachlich abgestimmt worden, um negative Auswirkungen auf Lebensraumtypen und Schutzgebiete auszuschließen. Die Aktualisierung soll zum 1. Februar eines jeden Jahres erfolgen.

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