Die Erneuerung von Windenergieanlagen (WEA), das sog. Repowering, kann in naher Zukunft wesentlich zur Erhöhung der in Deutschland installierten Leistung beitragen. Es bietet sich die Chance, aus Naturschutzsicht den Genehmigungsprozess von WEA so zu steuern, dass bestehende Konflikte gemindert werden und wegfallende Kapazitäten möglichst naturverträglich ersetzt bzw. neu gebaut werden. Im vorliegenden Beitrag werden hierfür insbesondere die rechtlichen Grundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die auch Regelungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung enthalten, erläutert. Auf Grundlage von Ergebnissen eines Raumbewertungsmodells zur Einschätzung des Konfliktrisikos von Potenzialflächen für die Errichtung von WEA wird dargelegt, dass sich für insgesamt 72 % aller bestehenden WEA (20.181 von 27.959 WEA) ein geringes Potenzial für ein standorterhaltendes Repowering ergibt, da diese WEA innerhalb von Ausschluss flächen oder Flächenkategorien mit hohen Konfliktrisikowerten stehen. Ein standortverlagerndes Repowering in Bereichen mit einem geringeren Konfliktrisikopotenzial kann hingegen naturschutzfachliche Konflikte mindern. Um mögliche Vereinfachungen in den Genehmigungsverfahren zu identifizieren, wird die Konfliktintensität der Bestandssituation im Vergleich zur Konfliktintensität der Repowering-Situation bewertet. Mittels einer Entscheidungshilfe werden unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für unterschiedliche Fallbeispiele mögliche Erleichterungen, insbesondere für das artenschutzrechtliche Verfahren, ermittelt und bewertet. Solche Erleichterungen betreffen v. a. ein standorterhaltendes Repowering außerhalb von Windenergiegebieten, wenn dort keine Natura-2000-Gebiete mit kollisionsgefährdeten Vogel- oder Fledermausarten betroffen sind.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) seit September 2008 frei von terrestrischer Tollwut (Rabies), nicht aber von Fledermaustollwut. Diese Form der Tollwut wird durch Infektionen mit den Lyssaviren EBLV-1 und EBLV-2 verursacht für die eigene Übertragungszyklen bestehen. Deutschlandweit wurden im Zeitraum 1954-2009 bei mehr als 220 Fledermäusen EBLV-Infektionen diagnostiziert. Der Schwerpunkt ihrer Verbreitung liegt in den an Nord- und Ostsee angrenzenden Bundesländern. Aussagekräftige Daten über die Verbreitung der Fledermaustollwut in Bayern liegen bislang nicht vor.
Alle 24 in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie aufgeführt und stehen somit in Deutschland unter strengem Schutz. Für ein effektives Monitoring und den Schutz dieser Arten ist eine belastbare und langfristige Datenbasis erforderlich, aus der artspezifische Populationstrends abgeleitet werden können. Die Dringlichkeit einer solchen Datengrundlage wird durch zunehmende Gefährdungen wie Quartierverlust, Insektenrückgang und den Ausbau der Windenergie verstärkt. In den letzten Jahrzehnten haben viele im Fledermausschutz haupt- und ehrenamtlich Aktive Fledermaus-Zähldaten erhoben, die nicht oder nur teilweise in dezentralen Datenbanken gesichert sind. Ziel des Projekts „Bedrohte Daten von bedrohten Arten“ war es, diese Zähldaten zu identifizieren und sie in eine zentrale Datenbank mit einem einheitlichen Datenformat zu überführen, um sie mit Hilfe moderner statistischer Methoden für die Bestimmung bundesweiter Trends wissenschaftlich auswerten zu können. Anschließend sollten die Populationstrends der Öffentlichkeit unter Nennung der
originalen Datenquellen zugänglich gemacht werden. Dazu wurde die Webanwendung BATLAS entwickelt, in der vorliegende Daten automatisch mit entsprechenden Modellen ausgewertet und die geschätzten Populationstrends angezeigt werden können. Des Weiteren können autorisierte Benutzerinnen und Benutzer im Login-Bereich eigene Daten selbstständig auswerten, indem sie das eingebaute Analysewerkzeug nutzen. Derzeit liegen Populationstrends von 16 Fledermausarten vor, wofür ausschließlich Zähldaten aus Winterquartieren einbezogen wurden. BATLAS soll langfristig mit weiteren Daten gefüllt werden. Dabei sollen auch Zähldaten aus anderen Quartiertypen (zum Beispiel Wochenstuben) genutzt werden, um für möglichst viele einheimische Arten umfassende Populationstrends berechnen zu können.
Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Gebieten mit spezifischen ökologischen Bedingungen, Prozessen, Strukturen und (lebensunterstützenden) Funktionen als physische Grundlage für dort lebende Organismen im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden Fauna-Flora-Habitate Lebensraumtypen nach Anhang I, Fauna-Flora-Arthabitate-Habitaten nach Anhang II, Biotope Offenland, Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope (zukünftig) sowie Daten über die Biotope aus der selektiven Waldbiotopkartierung.
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