Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 47.3, Baureferat Süd, plant die Landesstraße 355 (L 355) zwischen Talheim und Haiterbach zu sanieren und Anpassungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorzunehmen. Die L 355 verläuft in Nord-Süd-Richtung von Haiterbach nach Horb am Neckar. Die Straße verbindet dabei auf einer Strecke von ca. 4 km Länge auch die Gemeinden Talheim und Haiterbach miteinander. Das Vorhaben betrifft einen ca. 995 m langen Abschnitt dieser Verbindungsstrecke, beginnend von der Ortsausfahrt Talheim bis kurz hinter den querenden Feldweg „Hennental“. Am Ortsausgang Talheim soll parallel zur L 355 auf der rechten Seite von Bau-km 0+220 bis 0+360 ein Schotterweg zur Grünen Villa entstehen. Die von Bau-km 0+00 bis 0+370 im Bestand vorhandenen abzweigenden Wirtschaftswege von der L 355 sollen erstmals zum Teil asphaltiert und im Übrigen in Schotterbauweise hergerichtet werden. Die vorhandene Erdrampe bei Bau-km 0+160 wird dabei leicht Richtung Haiterbach nach Bau-km 0+170 bis 0+210 versetzt und dort gänzlich neu errichtet. Zwischen Bau-km 0+240 und 0+270 ist ein Geschwindigkeitsdämpfer geplant. Dazu sollen die Fahrstreifen der Fahrbahn durch eine mandelförmige Sperrfläche auf ca. 30 m Länge getrennt und die L 355 entsprechend verbreitert werden. Versickerungsflächen sollen auf das technisch notwendige Maß begrenzt werden, um den Flächenbedarf und Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope möglichst gering zu halten. Insbesondere soll ein ca. 21 m langer und 3, 50 m breiter Versickerungsgraben von 0, 50 m Höhe zwischen Bau-km 0+320 und 0+340 entstehen. Bei Bau-km 0+550 gehen von der L 355 momentan eine Gemeindeverbindungsstraße zum Industriegebiet Haiterbach und ein Schotterweg ab. Diese Abzweigungen sollen um wenige Meter Richtung Haiterbach verlegt werden. Unmittelbar an der Abzweigung sollen die Fahrstreifen durch eine tropfenförmige Sperrfläche von 12, 50 m kurz getrennt werden, was mit einer Verbreiterung der Fahrbahn einhergeht. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen außerdem an verschiedenen Stellen Kurven begradigt und die Straße entsprechend verbreitert werden. So soll die besonders steile und enge Kurve an der Gemeindeverbindungsstraße zum Industriegebiet Haiterbach auf ca. 150 m von Bau-km 0+460 bis 0+ 610 begradigt werden. Die Fläche der in Folge nicht mehr benötigten Kurventrasse wird dabei entsiegelt und rekultiviert. Weitere Kurvenbegradigungen betreffen Bau-km 0+390 bis 0+443 und 0+660 bis 0+710 sowie 0+820 bis 0+857. Die Fahrbahn soll auf der gesamten Vorhabenstrecke (abgesehen von Kurven und Geschwindigkeitsdämpfern) von 5 m auf 6 m verbreitert werden. Um den Eingriff in die angrenzenden Biotope zu reduzieren, soll das Straßenbankett nur auf 1 m statt 1, 50 m ausgebildet werden. Zudem soll auf der Gesamtstrecke eine neue Asphaltdeckschicht aufgetragen werden. Der Gesamtflächenbedarf beläuft sich auf ca. 2, 2006 ha, wovon anlagenbedingt dauerhaft 1, 4009 ha und baubedingt vorübergehend 0, 7997 ha in Anspruch genommen werden. Als Baustelleneinrichtungsfläche wird dabei überwiegend die Bestandstraße genutzt und nur bei Bedarf auf die Fläche im Bereich der grünen Villa ausgewichen. Die vorübergehend beanspruchten Flächen sollen nach Bauende wiederhergestellt werden. Die Neuversiegelung wird auf 0, 3076 ha geschätzt. Der Umfang der Erdarbeiten beträgt ca. 1.110 m³; die Bauzeit beträgt voraussichtlich 6 Monate. Das geplante Vorhaben greift in Gebiete mit Schutzstatus ein. So ist der 420.012,7 ha große „Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord“ dauerhaft mit 22.006 m² betroffen. Darüber hinaus soll in fünf gesetzlich geschützte Biotope wie folgt eingegriffen werden: - dauerhafter Eingriff von 161 m² ab Bau-km 0+010 bis 0+205 in das 0, 1841 ha große Biotop „3 Schlehen-Feldhecken NW Obertalheim, 'Spitzäcker'“ - vorübergehender Eingriff von 114 m² und dauerhafter Eingriff von 256 m² ab Bau-km 0+230 bis 0+275 in das 0, 8348 ha große Biotop „Artenreiche Salbei-Glatthaferwiesen im Gewann Breitenrain am nördlichen Ortsrand von Obertalheim“ - dauerhafter Eingriff von 166 m² ab Bau-km 0+380 bis 0+435 in das 0,4374 ha große Biotop „Feldgehölze nordwestlich Obertalheim“ - dauerhafter Eingriff von 1 m² ab Bau-km 0+615 bis 0+620 in das 0, 1431 ha große Biotop „Mäßig artenreiche Salbei-Glatthaferwiesen auf einem Freizeitgrundstück im Erschental“ - vorübergehender Eingriff von 485 m² und dauerhafter Eingriff von 1.030 m² von Bau-km 0+640 bis 0+895 in das 0, 6537 ha große Biotop „Feldgehölze und Feldhecken N Obertalheim, an der L 355a“ Die dauerhaft beanspruchten Flächen sollen im Verhältnis 1 : 1 ausgeglichen werden. Zusätzlich sollen nicht überplante, aber angrenzende Biotope während der Baumaßnahmen mit Flatterbändern oder Bauzäunen gekennzeichnet werden. Auf den so abgegrenzten Bereichen sollen keine Baustelleneinrichtungsflächen oder Materiallager errichtet werden. Sollten über den überplanten Bereich hinaus straßennahe Säume der FFH-Mähwiesen während der Arbeiten betroffen sein, sollen diese Flächen nach Bauende entsprechend wieder-hergestellt werden. Schließlich betrifft das Vorhaben zwei Erholungswälder der Stufe 2. Zwischen Bau-km 0+425 und 0+615 werden von einem 140 ha großen Erholungswald der Stufe 2 vorübergehend 511 m² und dauerhaft 2.223 m² beansprucht. Von einem 1, 26 ha großen Erholungswald der Stufe 2 werden von Bau-km 0+900 bis 0+905 dauerhaft 2 m² benötigt. Es ist ein 1 : 1 Ausgleich dieser Eingriffe insbesondere auf den Flächen geplant, die durch die Kurvenbegradigung entsiegelt werden können. Das Vorhaben wirkt sich auch auf Tiere und Pflanzen im Gebiet aus. Im Untersuchungsraum konnten 61 Vogelarten festgestellt werden. Diese haben sich an die typische Geräusch- und Störkulisse einer bestehenden Straße gewöhnt. Zum Schutz der Vögel sollen Gehölze nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September (Vogelbrutzeit) gerodet werden. Die Gehölzrodungen sowie die Flächenversiegelung beseitigen zum Teil Nahrungshabitate und Lebensräume für die erfassten Vogelarten. In der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets befinden sich allerdings weitere als Wald- und Grünflächen festgesetzte Bereiche als Lebensraum und für die Nahrungssuche. Auch sollen Brutstätten von Freibrütern (Wachholderdrossel, Amsel, Gartengrasmücke) überplant werden. Für die betroffenen Arten bestehen in der unmittelbaren Umgebung eine Vielzahl von weiteren Brutmöglichkeiten. Daneben sollen auch Brutstätte von Höhlenbrütern (Kohlmeise, Blaumeise, Sumpfmeise) überplant werden. Zum Ausgleich sollen in der unmittelbaren Umgebung 12 Nistkästen mit einem Fluglochdurchmesser von 32 mm und weitere 12 Nistkästen mit einem Fluglochdurchmesser von 26 mm verhängt werden. Zudem soll eine Brutstätte des auf der bundes – und landesweiten Vorwarnliste stehenden Feldsperlings entfallen. Zum Ausgleich sollen zwei Sperlingskoloniekästen an Gehölzen im Offenland inner-halb des Plangebiets oder dessen unmittelbaren Umgebung verhängt werden. Ebenfalls sollen zwei Brutstätten der auf der landesweiten Vorwarnliste geführte Goldammer überplant werden. Im Zuge des 1 : 1 Ausgleichs für geschützte Biotope sollen aber geeignete Bruthabitate durch neu gepflanzte Feldhecken wiederhergestellt werden. Um Störungen von Bruten des Neuntöters zu vermeiden, sollen auf den an die Brutstätten angrenzenden Flurstücken Nr. 834, 835/2, 774/2, 774/1 und 773 keine Baustelleneinrichtungsflächen oder Materiallager errichtet werden. Zudem konnten im Plangebiet Vorkommen der Zwergfledermaus und kleinen Bartfledermaus festgestellt werden, welche auf der landesweiten Roten Liste als gefährdet eingestuft sind. In Folge von Gehölzrodungen entfallen potenzielle Quartiere für diese Fledermausarten. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme sollen deshalb acht künstliche Fledermausquartiere vom Typ „Fledermaushöhle“ in der unmittelbaren Umgebung verhängt werden. Daneben geht für die betroffenen Fledermausarten ein Teil-Jagdhabitat und eine potentielle Leitstruktur durch Flächenversiegelung und Rodungen verloren. Zum Schutz der beiden Arten sollen Gehölze nicht innerhalb der aktiven Phase der Fledermäuse vom 1. März bis zum 31. Oktober gerodet werden. Auf dem teilweise überplanten Flurstück Nr. 245/3 befinden sich mehrere Exemplare des besonders geschützten Knöllchensteinbrechs. Die überplanten Pflanzen sollen vorzugsweise vor Beginn der Maßnahmen ausgegraben und an eine geeignete Stelle umgesetzt werden. Soweit dies nicht möglich ist, soll eine Aussaat dieser Art an geeigneten Wuchsstandorten vorgenommen werden.
Gemäß § 5 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert am 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), wird Folgendes bekannt gemacht: Die Firma Energieanlagen Frank Bündig GmbH, Mendener Weg 2 in 04736 Waldheim, beantragte mit Datum vom 24. September 2024 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 175 Metern und einem Rotordurchmesser von 172 Metern am Standort 08141 Reinsdorf, Gemarkung Reinsdorf, Flurstücke 1852 und 435/4. Mit diesem Vorhaben wird die aus fünf bereits genehmigten Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern bestehende Windfarm erweitert und bedarf somit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Natura 2000-Gebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Südöstlich des geplanten Vorhabengebietes in etwa 4.720 m Entfernung befindet sich das FFH-Gebiet „Wildenfelser Bach und Zschockener Teiche“. Weiterhin befindet sich das FFH-Gebiet „Muldetal bei Aue“ ca. 4.890 m südlich des Vorhabenstandortes. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Am Röhrensteg“ ist ca. 4.080 m westlich, das LSG „Wildenfelser Zwischengebirge“ ca. 5.180 m südlich des Vorhabenstandortes zu finden. Beeinträchtigungen der umliegenden FFH-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind aufgrund ihrer Entfernung von dem Vorhaben nicht gegeben. Auswirkungen auf umliegende gesetzlich geschützte Biotope können ausgeschlossen werden. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan zu leisten. Ebenso sind am Vorhabenstandort keine Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG ausgewiesen. Da Auswirkungen auf Lebensräume geschützter Vogel- und Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden können, sind umfangreiche Betriebsbeschränkungen der Windenergieanlage zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen festzulegen. Durch Begrenzung der Schall- und Schattenwurfemissionen der Windenergieanlage wird entsprechend den erstellten Immissionsprognosen unter Berücksichtigung der bestehenden Windenergieanlagen die Einhaltung der Richtwerte für Geräusche und Schattenwurf an der umliegenden Wohnbebauung gewährleistet. Erhebliche Belästigungen durch Geräusche und Schattenwurf werden damit ausgeschlossen. Durch das Vorhaben ergeben sich keine zusätzlichen Abfallströme. Der Eintrag wassergefährdender Stoffe in Wasser, Boden und Grundwasser kann im bestimmungsgemäßen Be-trieb ausgeschlossen werden. Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt, das Klima und die Luft sowie auf Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Aufgrund des Standortes auf einer intensiv genutzten Ackerfläche wird die Pflanzenwelt ebenfalls nicht beeinträchtigt. Nach Aufgabe der Nutzung und Rückbau der WEA entfallen die Beeinträchtigungen vollständig. Die allgemeine Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der zur Verminderung der Beeinträchtigungen vorgesehenen Maßnahmen nicht als erheblich einzustufen sind. Dementsprechend besteht für das beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist. Werdau, den 31. Juli 2025
Berlins Lebensräume sind sehr abwechslungsreich: Neben gestalteten gibt es naturnahe Parkanlagen, Brachflächen mit Spontanvegetation und Trockenrasen. Fließtäler, Moore und andere Süßwasserlebensräume lassen sich in Berlin genauso finden wie Wiesen, Wälder und sogar Dünen und Heiden. Die Vielfalt der Landschaften ist auch aufgrund menschlicher Einwirkung so groß. Einige der wertvollsten Trockenrasen Berlins befinden sich auf den ehemaligen Flugfeldern Tegel, Johannistal und Tempelhof. Der Flughafensee, einst eine Sand- und Kiesgrube, ist heute bedeutsames sogenannte „Vogelschutzreservat“. Die offenen Wiesen der Rieselfelder, viele davon außerhalb der Berliner Stadtgrenze, dienten früher der Abwasserbehandlung – sie haben mit Abstand die höchsten Siedlungsdichten besonders gefährdeter Vogelarten. Selbst unsere (Hoch-) Häuser mit zahlreichen Spalten, Simsen, Ritzen und Höhlungen unter der Dachverblendung oder im Dachzwischenraum sind Ersatz-Felslandschaften für viele Brutvögel und Fledermäuse. Naturschutz in Berlin Berliner Forsten Landschaftsplanung Berlin ist eine der artenreichsten Städte in ganz Europa. Neben 3,9 Millionen Menschen leben hier rund 20.000 Tier-, Pilz- und Pflanzenarten, darunter 2.200 wildwachsende Pflanzenarten, 300 Wildbienenarten und aktuell 154 Brutvogelarten, plus weitere durchziehende und überwinternde Vogelarten. Berühmt sind nicht nur die Berliner Nachtigallen mit im Mittel 2.100 Brutpaaren. Mit aktuell 58 bekannten Fledermaus-Winterquartieren und bis zu 11.000 Übernachtungsgästen über das ganze Jahr hinweg in der Zitadelle Spandau ist Berlin die europäische Hauptstadt der Fledermäuse. Biber und Fischotter leben in Havel und Spree und breiten sich weiter aus. Der Teichmolch laicht in fast allen naturnahen Kleingewässern, auch in städtischen Parkanlagen. Die Population der Dachse wächst und auch Feldhasen nutzen das Stadtgebiet zunehmend als Lebensraum. Artenschutz in Berlin Dennoch haben viele Tier- und Pflanzenarten mit den Belastungen der städtischen Entwicklungen zu kämpfen und sind stärker gefährdet. So gibt es an einigen Standorten etwa ein Drittel weniger Fledermäuse als noch vor 15 Jahren, so etwa beim Großen Abendsegler. Außerdem befinden sich mehr als die Hälfte der Vogelarten, die in Berlin brüten, in einem ungünstigen Zustand. Der wachsende Bedarf an Wohnraum und Infrastruktur führt zu einem erheblichen Verlust freier Flächen in Berlin. Unter der Vielzahl an Versiegelungen, Sanierungen, Bebauungen sowie an zunehmender Beleuchtung leiden vor allem Insekten, Vögel und Fledermäuse, die ihre Lebens- und Nisträume verlieren. Der Klimawandel, der sich in Europa besonders schnell vollzieht, führt zu extremen Wetterereignissen wie Stürmen, Dürre und Hitzeperioden, die für viele Arten eine große Herausforderung darstellen. Starke Trockenheit bedroht vor allem Reptilien und Amphibien wie die Erdkröte, die in Feuchtgebieten leben. Doch auch Kleinsäuger wie Igel und Feldmäuse sind gefährdet, da sie immer weniger Orte zum Verstecken finden und die Trockenperioden ihre Nahrungsquellen verringern. Bedrohte Biodiversität
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verteilung der Arten - Fledermäuse aus den Geofachdaten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Großes Mausohr Fundorte.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verteilung der Arten - Fledermäuse aus den Geofachdaten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Bechsteinfledermaus Fundorte.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verteilung der Arten - Fledermäuse aus den Geofachdaten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Große Bartfledermaus Fundorte.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verteilung der Arten - Fledermäuse aus den Geofachdaten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Graues Langohr Fundorte.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verteilung der Arten - Fledermäuse aus den Geofachdaten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Braunes Langohr Fundorte.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verteilung der Arten - Fledermäuse aus den Geofachdaten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Großer Abendsegler Fundorte.
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